Die gefundenen Namen sind (mit den nötigen Angaben über Lage der
Flurstücke, Quellen usw.) zunächst einzeln auf Zetteln zu verzeichnen.
Nach Abschluß der Sammeltätigkeit werden sie zu Namensverzeichnissen
zusammengestellt, für die vorgedruckte Bogen oder Sammellisten
(vierseitige Bogen in Reichsformatgröße, möglichst nicht kleiner, aber
auch nicht größer, mit Ausnahme der Titelseite liniiert) zu verwenden
sind. Auch die Vordruckbogen sind möglichst einfach zu halten. Jeder
eine Verwaltungseinheit bildende Gemeindebezirk erhält sein besonderes
Verzeichnis, ebenso jeder Forstamtsbezirk. Gemeindeforsten, die zu
größeren Forstgemarkungen gehören, werden der Bearbeitung des betr.
Forstamtsbezirks angeschlossen, sonst innerhalb der Gemeindeflur
erledigt.
Die Fln, bei denen die Artikel (der Bach oder die Bach?) und namentlich
auch die oft sehr bedeutsamen Verhältniswörter (an, in, um, vor,
zu usw.) nicht weggelassen werden dürfen, werden unter laufenden
Nummern nach dem ABC eingetragen, und zwar so, daß zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Namen für Nachträge 4–5 Zeilen frei bleiben. Bei
Fln, die aus Eigenschafts- und Hauptwort bestehen, ist von Fall zu
Fall zu entscheiden, ob ersteres oder letzteres für die alphabetische
Einreihung maßgebend ist; die Alte Straße z. B. gehört unter A, Beim
Toten Mann unter T, aber die obere Burgaue (zum Unterschied von der
unteren) unter B. Über Zweifelsfälle müssen Verweisungen hinweghelfen.
Auf die erste Bogenseite kommt der, soweit angängig, gedruckte Titel
»Flurnamenverzeichnis von X südwestlich Y, Amtshauptmannschaft Z
(Landratsamt, Oberamt oder dergleichen). Volkstümliche Aussprache des
Namens …« Etwas tiefer darunter folgen die »Quellen« (einschl. Karten).
Die für den ganzen Sammelbereich gleichmäßig geltenden werden gleich
mitgedruckt, für die weiteren, besonderen Quellen wird genügender Platz
gelassen. Bei jeder Quelle wird die für sie anzuwendende Abkürzung
angegeben, z. B. K = Kataster von 1873, T = Topographische Karte
Bl. 4. In die rechte untere Ecke kommt der Vermerk: »Angelegt von …«
(Platz für den Namen des Sammlers, seinen Wohnort und das Jahr der
Bearbeitung). Darunter ist genügend Raum für Ergänzungsvermerke zu
lassen.
Die beiden Innenseiten des Umschlagbogens, nach Bedarf durch
Einlegbogen vermehrt, werden zu einer Einheit zusammengefaßt und in 10
Spalten von verschiedener, dem Zwecke angepaßter Breite eingeteilt.
Die erste schmale Spalte ist für die laufenden Nummern, die nicht vom
Sammler einzutragen sind, sondern erst später von der bearbeitenden
Sammelstelle, wenn diese die Überzeugung gewonnen hat, daß keine oder
wenigstens nicht mehr viel neue Namen zu erwarten stehen.
Spalte 2 nimmt die zur Zeit amtlichen Namen in amtlicher Schreibweise
auf, Spalte 3 die Quellen dazu, Spalte 4 alle noch heute gebräuchlichen
Namen in der beim Volke üblichen Form (s. oben), Spalte 5 die Quellen
dazu (meist V = Volksmund). In Gebieten mit besonderen sprachlichen
Verhältnissen, wie dem niederdeutschen mit seinem »Platt«, empfiehlt
es sich, die Spalten 4/5 und 2/3 zu vertauschen. Spalte 6 ist für die
alten Formen aus gedruckten oder ungedruckten Quellen, die in Spalte
7 abgekürzt oder, wo es sich nur um Einzelerscheinungen handelt,
unabgekürzt anzugeben sind. Diese urkundlichen und aktenmäßigen
Zeugnisse aus Urkundenbüchern, Ortsgeschichten, Chroniken, Aufsätzen,
Archiven, Katasterämtern usw. zu beschaffen, kann im allgemeinen den
Sammlern nicht zugemutet werden, sondern muß den überarbeitenden
Ausschüssen oder Sammlungsleitern überlassen bleiben.
In Spalte 8 ist die Lage der Flurstücke und der sonstigen aufgeführten
Einzelheiten genau anzugeben. Himmelsrichtungen (nach dem angenommenen
und als solchen gekennzeichneten Flur- oder Forstmittelpunkt, z. B. der
Kirche) und Katasternummern oder sonstige Hinweise auf die Stellen der
Flur- oder Forstkarte, die jedem Fln- oder Wn-Verzeichnis unbedingt
beigegeben werden muß, genügen im allgemeinen. Ob diese Karte in einer
mechanischen Vervielfältigung der Katasterkarte oder in einer Pause
oder in einer einfachen Handskizze besteht, hängt von den vorhandenen
Karten, verfügbaren Geldmitteln und den zeichnerischen Fertigkeiten
des Sammlers ab. Die Beigabe einer Karte macht umständliche nähere
Lagebezeichnung durch Koordinaten (s. Korr.-Bl. des Gesamtvereins 1904,
Sp. 9) entbehrlich.
Aus Spalte 9 soll hervorgehen, worum es sich bei den Namen handelt,
z. B. bei einem Flurstück, ob um Wald, Wiese oder Feld. Auch ist hier
der geeignete Platz zu gelegentlichen Angaben über Gestalt, Bodengüte,
Größe eines Flurstückes.
In der breiten Spalte 10 endlich können Angaben gemacht werden über
die Entstehung der Namen (soweit Tatsächliches dafür vorliegt,
namentlich auch Richtigstellung irrtümlicher Formen; dagegen werden
Deutungsversuche von den Sammlern nicht gewünscht), die Geschichte der
Flurstücke, Funde auf ihnen (namentlich frühgeschichtliche, seien es
Einzelfunde oder Grab- und Wohnstätten oder Befestigungen), Wüstungen,
örtliche Sagen, Rechtsverhältnisse, das Vorkommen besonderer Gesteine,
Tiere, Pflanzen, sonstige merkwürdige Naturerscheinungen, Behandlung
der Namen im bisherigen Schrifttum und ähnliches mehr.
Die Vordruckbogen sind den Sammlern mit einem in herzlichem Tone
abgefaßten Begleitschreiben und mit einem gedruckten »Muster« zu
überreichen. Auf dem Muster (Probe eines Fln-Verzeichnisses) ist hinten
das »Verfahren« gemäß den besonderen landschaftlichen Verhältnissen
genau auseinanderzusetzen. Die vorstehenden Ratschläge bilden nur den
allgemeinen Rahmen dazu.