III.

Die gefundenen Namen sind (mit den nötigen Angaben über Lage der

Flurstücke, Quellen usw.) zunächst einzeln auf Zetteln zu verzeichnen.

Nach Abschluß der Sammeltätigkeit werden sie zu Namensverzeichnissen

zusammengestellt, für die vorgedruckte Bogen oder Sammellisten

(vierseitige Bogen in Reichsformatgröße, möglichst nicht kleiner, aber

auch nicht größer, mit Ausnahme der Titelseite liniiert) zu verwenden

sind. Auch die Vordruckbogen sind möglichst einfach zu halten. Jeder

eine Verwaltungseinheit bildende Gemeindebezirk erhält sein besonderes

Verzeichnis, ebenso jeder Forstamtsbezirk. Gemeindeforsten, die zu

größeren Forstgemarkungen gehören, werden der Bearbeitung des betr.

Forstamtsbezirks angeschlossen, sonst innerhalb der Gemeindeflur

erledigt.

Die Fln, bei denen die Artikel (der Bach oder die Bach?) und namentlich

auch die oft sehr bedeutsamen Verhältniswörter (an, in, um, vor,

zu usw.) nicht weggelassen werden dürfen, werden unter laufenden

Nummern nach dem ABC eingetragen, und zwar so, daß zwischen zwei

aufeinanderfolgenden Namen für Nachträge 4–5 Zeilen frei bleiben. Bei

Fln, die aus Eigenschafts- und Hauptwort bestehen, ist von Fall zu

Fall zu entscheiden, ob ersteres oder letzteres für die alphabetische

Einreihung maßgebend ist; die Alte Straße z. B. gehört unter A, Beim

Toten Mann unter T, aber die obere Burgaue (zum Unterschied von der

unteren) unter B. Über Zweifelsfälle müssen Verweisungen hinweghelfen.

Auf die erste Bogenseite kommt der, soweit angängig, gedruckte Titel

»Flurnamenverzeichnis von X südwestlich Y, Amtshauptmannschaft Z

(Landratsamt, Oberamt oder dergleichen). Volkstümliche Aussprache des

Namens …« Etwas tiefer darunter folgen die »Quellen« (einschl. Karten).

Die für den ganzen Sammelbereich gleichmäßig geltenden werden gleich

mitgedruckt, für die weiteren, besonderen Quellen wird genügender Platz

gelassen. Bei jeder Quelle wird die für sie anzuwendende Abkürzung

angegeben, z. B. K = Kataster von 1873, T = Topographische Karte

Bl. 4. In die rechte untere Ecke kommt der Vermerk: »Angelegt von …«

(Platz für den Namen des Sammlers, seinen Wohnort und das Jahr der

Bearbeitung). Darunter ist genügend Raum für Ergänzungsvermerke zu

lassen.

Die beiden Innenseiten des Umschlagbogens, nach Bedarf durch

Einlegbogen vermehrt, werden zu einer Einheit zusammengefaßt und in 10

Spalten von verschiedener, dem Zwecke angepaßter Breite eingeteilt.

Die erste schmale Spalte ist für die laufenden Nummern, die nicht vom

Sammler einzutragen sind, sondern erst später von der bearbeitenden

Sammelstelle, wenn diese die Überzeugung gewonnen hat, daß keine oder

wenigstens nicht mehr viel neue Namen zu erwarten stehen.

Spalte 2 nimmt die zur Zeit amtlichen Namen in amtlicher Schreibweise

auf, Spalte 3 die Quellen dazu, Spalte 4 alle noch heute gebräuchlichen

Namen in der beim Volke üblichen Form (s. oben), Spalte 5 die Quellen

dazu (meist V = Volksmund). In Gebieten mit besonderen sprachlichen

Verhältnissen, wie dem niederdeutschen mit seinem »Platt«, empfiehlt

es sich, die Spalten 4/5 und 2/3 zu vertauschen. Spalte 6 ist für die

alten Formen aus gedruckten oder ungedruckten Quellen, die in Spalte

7 abgekürzt oder, wo es sich nur um Einzelerscheinungen handelt,

unabgekürzt anzugeben sind. Diese urkundlichen und aktenmäßigen

Zeugnisse aus Urkundenbüchern, Ortsgeschichten, Chroniken, Aufsätzen,

Archiven, Katasterämtern usw. zu beschaffen, kann im allgemeinen den

Sammlern nicht zugemutet werden, sondern muß den überarbeitenden

Ausschüssen oder Sammlungsleitern überlassen bleiben.

In Spalte 8 ist die Lage der Flurstücke und der sonstigen aufgeführten

Einzelheiten genau anzugeben. Himmelsrichtungen (nach dem angenommenen

und als solchen gekennzeichneten Flur- oder Forstmittelpunkt, z. B. der

Kirche) und Katasternummern oder sonstige Hinweise auf die Stellen der

Flur- oder Forstkarte, die jedem Fln- oder Wn-Verzeichnis unbedingt

beigegeben werden muß, genügen im allgemeinen. Ob diese Karte in einer

mechanischen Vervielfältigung der Katasterkarte oder in einer Pause

oder in einer einfachen Handskizze besteht, hängt von den vorhandenen

Karten, verfügbaren Geldmitteln und den zeichnerischen Fertigkeiten

des Sammlers ab. Die Beigabe einer Karte macht umständliche nähere

Lagebezeichnung durch Koordinaten (s. Korr.-Bl. des Gesamtvereins 1904,

Sp. 9) entbehrlich.

Aus Spalte 9 soll hervorgehen, worum es sich bei den Namen handelt,

z. B. bei einem Flurstück, ob um Wald, Wiese oder Feld. Auch ist hier

der geeignete Platz zu gelegentlichen Angaben über Gestalt, Bodengüte,

Größe eines Flurstückes.

In der breiten Spalte 10 endlich können Angaben gemacht werden über

die Entstehung der Namen (soweit Tatsächliches dafür vorliegt,

namentlich auch Richtigstellung irrtümlicher Formen; dagegen werden

Deutungsversuche von den Sammlern nicht gewünscht), die Geschichte der

Flurstücke, Funde auf ihnen (namentlich frühgeschichtliche, seien es

Einzelfunde oder Grab- und Wohnstätten oder Befestigungen), Wüstungen,

örtliche Sagen, Rechtsverhältnisse, das Vorkommen besonderer Gesteine,

Tiere, Pflanzen, sonstige merkwürdige Naturerscheinungen, Behandlung

der Namen im bisherigen Schrifttum und ähnliches mehr.

Die Vordruckbogen sind den Sammlern mit einem in herzlichem Tone

abgefaßten Begleitschreiben und mit einem gedruckten »Muster« zu

überreichen. Auf dem Muster (Probe eines Fln-Verzeichnisses) ist hinten

das »Verfahren« gemäß den besonderen landschaftlichen Verhältnissen

genau auseinanderzusetzen. Die vorstehenden Ratschläge bilden nur den

allgemeinen Rahmen dazu.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVII, Heft 3–4 · 第 20 / 68 题