Beim Sammeln kommt es zunächst darauf an, die heute noch bekannten
Fln sobald wie möglich zu erfassen, da sie mit immer zunehmender
Schnelligkeit in Vergessenheit geraten. Es empfiehlt sich, zu diesem
Zwecke an die Schulleiter oder Gemeindevorstände (Bürgermeister,
Gutsvorsteher, Forstverwalter) oder an beide zugleich oder nacheinander
möglichst einfach gehaltene Fragebogen zu versenden. Vier, höchstens
sechs Spalten genügen für den Namen des Flurstücks (hochdeutsche
und mundartliche Form), die Quelle (oder Quellen), die Kulturart
und sonstige Bemerkungen. Mitgabe von Flurausschnitten aus den
Meßtischblättern 1 : 25000 ist vorteilhaft, damit auf ihnen (u. U.
mit Hilfe von Ziffern) die Lage der Flurstücke unzweideutig angegeben
werden kann. Für die Ermittelung der dem Volke noch bekannten Fln
kommen weiter in Betracht: 1.) alte Ortsangesessene (auch Frauen!),
2.) Hirten, Flurschützen, Forstbeamte, Ortsgeistliche und sonstige
Leute, die schon länger in der Gegend leben und Sinn für das Alte
haben, 3.) geeignete, aus Landgemeinden stammende Schulkinder, die
schon vernünftig genug sind, um solchen Erhebungen den nötigen Ernst
entgegenzubringen, 4.) Vermessungsbeamte, sofern sie für die Aufnahme
einer Gegend (oder Nachprüfungen) mit bestimmten Weisungen, die die
oberste Vermessungsbehörde mit der Sammlungsleitung vereinbaren muß,
versehen werden.
Die auf diese Weise ermittelten »lebenden« Fln sind aus
handschriftlichen und gedruckten Quellen zu vervollständigen. Aus den
unbegrenzten Möglichkeiten seien hervorgehoben:
~A.~ Katasterkarten (Flurkrokis, Lagepläne, Gemarkungskarten,
Orts- und Gemeindeflurpläne, Rainkarten usw. Wo die
Fln nicht eingeschrieben sind, müssen die zugehörigen
Flurbücher herangezogen werden),
~B.~ andere mit Fln versehene Karten oder ältere
handschriftliche Landesaufnahmen,
~C.~ Archivalien, und zwar zuerst die leicht erreichbaren
des Gemeindeamts oder Gutsarchivs, wie Flurbücher,
Grundbücher, Flurregister und Feldbeschreibungen, später
die des Landesarchivs, wie Urbarien und Weistümer, alte
Amtsbeschreibungen, Zinserbbücher, Steuerrollen, Grenz-
und Burgfriedenbeschreibungen, Sal- und Lagerbücher,
Lehnbriefe, Kaufverträge, Verkoppelungsprozesse und dergl.
mehr,
~D.~ gedruckte Landeskunden, Stadtgeschichten, Dorfchroniken,
Zeitschriftenaufsätze (die aber alle mit Vorsicht zu
benutzen sind),
~E.~ Mundartenwerke und Wörterbücher.
Die ermittelten mundartlichen Formen, die neben den, oft falsch,
verhochdeutschten Kanzleiformen größten Wert haben, sind möglichst
lautgetreu wiederzugeben, soweit es mit einfachen Mitteln zu erreichen
ist. Von genauer, bis in alle Einzelheiten gehender phonetischer
Umschrift ist abzusehen. Die für Bayern (s. Rückseite der Sammelbogen),
Braunschweig (desgl.), Baden (s. E. Fehrle, Die Flurnamen von Aasen
S. XV f.) und Hessen (s. die genannte Arbeit von Hotz S. XXXV)
gegebenen Winke sind das Äußerste, was man in dieser Hinsicht verlangen
kann. Meist wird es schon genügen, die Länge oder Kürze der Selbstlaute
und die Betonung, wo diese von der üblichen abweicht, anzudeuten.
Was darüber hinaus an besonders gekennzeichneten Buchstaben (a mit
kleinem o darüber = dunkles a, oder umgekehrtes e = unbetontes e),
Trennungspunkten, Trennungsstrichen, Apostrophen (für verschluckte
Laute), Bindeschleifen (für ungewohnte Di- und Triphthonge) verwendet
werden soll, müssen die landschaftlichen Fln-Ausschüsse bekanntgeben.