IV.

Die Flurnamenverzeichnisse werden von der das Sammeln leitenden Stelle

(Fln-Ausschuß) nach Verwaltungsbezirken und innerhalb dieser nach dem

ABC geordnet, in einer Stadt des Landes an einer geeigneten staatlichen

Stelle (Landesarchiv, Landesbibliothek, Universitätsbibliothek oder

dergl.) hinterlegt und hier der allgemeinen Benutzung möglichst bequem

zugänglich gemacht. Gesamtverzeichnisse, die auf Zetteln nach dem ABC

alle in den einzelnen Verzeichnissen aufgeführten Namen enthalten und

je nach den verfügbaren Mitteln ausführlicher oder knapper gestaltet

werden können, sind anzulegen; ihre Veröffentlichung durch den Druck

ist in Aussicht zu nehmen. Die Fln-Sammlungen größerer Gebiete auf

diese bescheidene Weise der wissenschaftlichen Forschung zugänglich

zu machen, muß fürs erste genügen, da an ihre Drucklegung selbst

vorläufig nicht gedacht werden kann. Wo Sammlungen gedruckt werden, ist

möglichst Einheitlichkeit anzustreben. Als Anhalt können die in den

Deutschen Geschichtsblättern XII (1912) 215–225 besprochenen Werke von

L. Gerbing, Die Fln des Herzogtums Gotha … (Jena, 1910), R. Wieris,

Die Namen der Berge …, Ortschaften, Flurteile, Forstorte und Wege im

Amtsbezirk Harzburg (Braunschweig, 1910), und W. Hotz, Die Fln der

Grafschaft Schlitz (Darmstadt, 1910), dienen.

=Der Deutsche Flurnamen-Ausschuß=:

_Bächtold-Stäubli_

_Beschorner_

_Eugen Fehrle_

_Goeßler_

_Lühmann_

_Schoof_

_Schwarz_

_Strunk_

_Vollmann_

(Auskunftstelle: Dresden-N. 6, Düppelstraße 14)

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVII, Heft 3–4 · 第 21 / 68 题