Die Flurnamenverzeichnisse werden von der das Sammeln leitenden Stelle
(Fln-Ausschuß) nach Verwaltungsbezirken und innerhalb dieser nach dem
ABC geordnet, in einer Stadt des Landes an einer geeigneten staatlichen
Stelle (Landesarchiv, Landesbibliothek, Universitätsbibliothek oder
dergl.) hinterlegt und hier der allgemeinen Benutzung möglichst bequem
zugänglich gemacht. Gesamtverzeichnisse, die auf Zetteln nach dem ABC
alle in den einzelnen Verzeichnissen aufgeführten Namen enthalten und
je nach den verfügbaren Mitteln ausführlicher oder knapper gestaltet
werden können, sind anzulegen; ihre Veröffentlichung durch den Druck
ist in Aussicht zu nehmen. Die Fln-Sammlungen größerer Gebiete auf
diese bescheidene Weise der wissenschaftlichen Forschung zugänglich
zu machen, muß fürs erste genügen, da an ihre Drucklegung selbst
vorläufig nicht gedacht werden kann. Wo Sammlungen gedruckt werden, ist
möglichst Einheitlichkeit anzustreben. Als Anhalt können die in den
Deutschen Geschichtsblättern XII (1912) 215–225 besprochenen Werke von
L. Gerbing, Die Fln des Herzogtums Gotha … (Jena, 1910), R. Wieris,
Die Namen der Berge …, Ortschaften, Flurteile, Forstorte und Wege im
Amtsbezirk Harzburg (Braunschweig, 1910), und W. Hotz, Die Fln der
Grafschaft Schlitz (Darmstadt, 1910), dienen.
=Der Deutsche Flurnamen-Ausschuß=:
_Bächtold-Stäubli_
_Beschorner_
_Eugen Fehrle_
_Goeßler_
_Lühmann_
_Schoof_
_Schwarz_
_Strunk_
_Vollmann_
(Auskunftstelle: Dresden-N. 6, Düppelstraße 14)