16. Kapitel.

Ostafrika unter Herrn von Soden.

Übernahme des Gouvernements. -- Umwandlung der Schutztruppe. --

Sodens erste Maßnahmen. -- Starkes Beamtenpersonal. -- Einteilung der

Ressorts. -- Einteilung der Küste in Bezirke. -- Bezirkshauptleute

und Stationschefs. -- Verringerung des weißen Personals der

Schutztruppe. -- Verteilung der Truppe. -- Doppelwirtschaft in der

Unterstellung der Truppen unter Reichs-Marine-Amt und Auswärtiges

Amt. -- Einfall der Wahehe in Usagara. -- Unterbrechung des

Karawanen-Verkehrs. -- Beschimpfung der deutschen Flagge im Innern.

-- Die Expedition des Kommandeurs von Zelewski und ihr Untergang.

-- Rückzug des Restes der Truppe. -- Wirkung der Expedition auf die

Wahehe; Wirkung an der Küste. -- Verhandlungen des Gouverneurs durch

Missionare mit den Wahehe gescheitert. -- Die gefallenen Europäer und

Farbigen in Uhehe noch unbeerdigt. -- Schwierigkeiten auf

afrikanischen Expeditionen; Sicherung auf denselben; afrikanisches

Terrain. -- Expedition des Verfassers durch Usegua, Nguru, Usagara

wegen Unruhen der Wakuafi; Mitwirkung Bana Heris. -- Expedition des

Verfassers ins Mafitiland. -- Rekognoszierungstour unter Lieutenant

Prince nach Mpapua. -- Erhebung der Wadigo bei Tanga. -- Kämpfe am

Kilimandscharo unter +Dr.+ Peters. -- Neuorganisation der

Schutztruppe. -- Der Gouverneur übernimmt das Kommando; der

Verfasser als militärischer Beirat. -- Ergänzung der Schutztruppe

durch Wißmann in Egypten und durch von Perbandt in Massaua. --

Korvetten-Kapitän Rüdiger wird Stellvertreter des Gouverneurs. --

Rückkehr des Verfassers nach Deutschland. -- Teilung der Schutztruppe

in die eigentliche Schutztruppe und Polizeimacht. -- Verteilung auf

die Bezirksämter. -- Beurteilung dieser Organisation. --

Wirkungskreis der Stationen im Innern. -- Prinzipien bei der

Besetzung der Bezirksämter. -- Die Bemühungen des Gouverneurs,

Bagamoyo durch Daressalam zu ersetzen. -- Die Postverbindung mit dem

Innern. -- Erlasse des Gouverneurs, Zolleinnahmen betreffend. --

Verhältnis des Gouverneurs zu den Eingeborenen. -- Berater des

Gouverneurs. -- Nachrichten vom Kilimandscharo.

Wir haben bereits erwähnt, daß während des Monats November 1890

der bisherige Gouverneur von Kamerun, Freiherr von Soden, sich

in Sansibar und Ostafrika aufhielt, um sich über die dortigen

Verhältnisse zu orientieren. Bei der Überleitung Deutsch-Ostafrikas

in eine Kronkolonie war Major von Wißmann vom Reichskanzler nicht

für den Gouverneursposten in Deutsch-Ostafrika in Aussicht genommen.

Nachdem Soden Anfang Dezember von Sansibar wieder abgereist war, um in

Deutschland die nötigen Vorbereitungen zu treffen und im Auswärtigen

Amt seine Instruktionen entgegenzunehmen, ging er im März 1891 nach

seiner Ernennung zum kaiserlichen Gouverneur (für die Dauer seiner

Amtsthätigkeit mit dem Prädikat Excellenz) wiederum aus Berlin nach

Ostafrika ab.

Nach seiner Ankunft besuchte er die Plätze Tanga, Bagamoyo und

Daressalam; zu Bagamoyo fand die Übergabe durch den bisherigen

kaiserlichen Reichskommissar statt. Bei der Neuordnung der Verhältnisse

wurde durch Gesetz vom 22. März 1891 die Wißmann'sche Schutztruppe

in eine kaiserliche umgewandelt, und zum Kommandeur derselben der

bisherige Chef in der Schutztruppe Herr von Zelewski ernannt. Bezüglich

der Verwendung der Schutztruppe in Ostafrika hatte der Gouverneur das

Erforderliche zu bestimmen. Im Übrigen, auch im Civildienst waren die

nötigen Organe ihm beigegeben worden.

Ursprünglich war beabsichtigt, für seinen Vertreter und sachkundigen

Berater die Stellung eines Gouvernementsrates zu schaffen und diese

dem früheren stellvertretenden Reichskommissar und Chef in der

Schutztruppe +Dr.+ Karl Wilhelm Schmidt zu übergeben. Es wäre

dies sehr praktisch gewesen; die Ruhe und Besonnenheit des älteren,

im Verwaltungsdienst des Auswärtigen Amtes erfahrenen Herrn von Soden

hätte einen Anhalt an der Praxis und Sachkunde des durchaus objektiven,

von Optimismus gänzlich freien und ebenfalls besonnenen und ruhigen

+Dr.+ Schmidt gefunden. Herr von Soden scheint sich jedoch mit

allen Kräften dagegen gesträubt zu haben, einen wirklich an Ort und

Stelle erfahrenen Herrn als Berater zu erhalten. Vielleicht besorgte

er, dieser möchte zu viel Einfluß auf seine Amtsthätigkeit erlangen und

am Ende das Heft gar selbst in die Hände bekommen. So setzte es denn

Herr von Soden durch, daß die Stelle des Gouvernementsrates durch die

eines Oberrichters ersetzt wurde, der das Richteramt zweiter Instanz

im Schutzgebiet ausüben sollte. Diese Stelle wurde zunächst garnicht

besetzt, und erst ein halbes Jahr später dem bisherigen Legationsrat

im Auswärtigen Amt, Sonnenschein, der im Ausland früher als Kommissar

der Marschalls-Inseln thätig gewesen war, übertragen. Da die Wahl wegen

der mit diesem Amte verbundenen Funktionen auf einen Juristen fallen

mußte und an Ort und Stelle erfahrene Juristen nicht vorhanden waren,

kann die Wahl dieses ruhigen und unparteiischen Herrn nur als eine

glückliche bezeichnet werden. Im Übrigen erhielt die Verwaltung der

Finanzen einen Chef in dem bisherigen Intendantur-Assessor +Dr.+

Kanzki, der zugleich Intendant der kaiserlichen Schutztruppe wurde.

Seine Hauptstütze war der ihm unterstellte Land-Rentmeister, der

ebenfalls an Ort und Stelle Erfahrungen nicht gesammelt hatte. Zu

diesem Posten wurde zuerst ein früherer Marine-Zahlmeister, dann

aber, da letzterer abgelöst werden mußte, ein früherer Post-Sekretair

ausersehen. Dem letzteren war die in Ostafrika nötige Art der

Verwaltung ebenso fremd wie dem +Dr.+ Kanzki.

Obwohl daher am 1. April 1891 und in den folgenden Monaten in allen

Zweigen der Verwaltung in Deutschland thätig gewesene Kassenbeamte

nach Ostafrika hinausgeschickt wurden, und, wie wir bereits früher

erwähnt, statt der paar Leute, die Wißmann für jene Verwaltungszwecke

sich erst selbst hatte heranbilden müssen, ein wirklich umfangreiches

Personal zur Verfügung stand, konnte doch die Verwaltung zunächst

gar nicht recht in Gang kommen. Selbst heute, wo die Zahl der reinen

Kassenbeamten und Schreiber ein viertel Hundert weit übersteigt, wird

noch immer über Mangel an Bureaupersonal geklagt.

Eine geordnete Übergabe der Kassengeschäfte war durch die Thätigkeit

der Revisions-Kommission in Ostafrika möglich gewesen. Von Seiten des

Auswärtigen Amtes hatte man im Jahre 1890 zwei Revisoren nach Ostafrika

geschickt, um sich einen genauen Einblick in die Kassenverwaltung

des Reichskommissars zu verschaffen. Die Ursache dieser Maßregel war

der Umstand, daß es dem Reichskommissar nicht gelungen war, bei den

ungeordneten Verhältnissen und der Vielseitigkeit seiner sonstigen

Thätigkeit, für alle ausgegebenen Summen die nötigen Belege der

Legationskasse des Auswärtigen Amtes zu bringen. Die beiden Revisoren

brachten nun alles ins rechte Geleis und stellten vor allen Dingen das

Faktum fest, daß eine durchaus sachgemäße, den örtlichen Verhältnissen

entsprechende Geldverwaltung vom Reichskommissar ausgeübt worden war.

Der ältere der beiden Revisoren war der bisherige Marine-Zahlmeister

Sturz, der als Geschwader-Zahlmeister eine längere Erfahrung in

Ostafrika hinter sich hatte und sich stets durch große Umsicht und

Gewandtheit wie durch seinen praktischen Sinn ausgezeichnet hatte, auch

besonders wegen der vorzüglichen ihm zur Seite stehenden Empfehlungen

seines bisherigen Chefs, des Admirals Deinhard, für jenen schwierigen

Posten als erster Revisor geeignet erschien. Er erfüllte seine

Pflichten nicht nur mit der ihm eigenen Sachkunde, sondern auch mit

großem Taktgefühl. Ihm zur Seite stand ein anderer Beamter der Marine

Namens Selle. Leider ist der Versuch entweder nicht gelungen oder

nicht gemacht worden, diese beiden Herren für den Verwaltungsdienst in

Ost-Afrika zu gewinnen. Der Marine-Zahlmeister Sturz wäre jedenfalls

eine im höchsten Grade geeignete Persönlichkeit für die Stelle des

Chefs der Verwaltung in Ostafrika gewesen.

Andere Civil-Organe für den Gouverneur bildeten die Bezirks-Hauptleute,

welche den Küstenbezirks-Ämtern vorstanden. Es wurde die Küste in

5 Bezirke, Tanga, Bagamoyo, Daressalam, Kilwa und Mgau eingeteilt.

Für jeden dieser Bezirke wurde ein Bezirks-Amt, dem der betreffende

Bezirkshauptmann vorstand, geschaffen. Diese Bezirkshauptleute hatten

alle die Verwaltungs-Funktionen, welche die Stationschefs unter dem

Reichskommissariat ausgeübt hatten. Da einige Bezirksämter mehrere

Küsten-Stationen unter sich hatten, waren die Stationschefs der

Neben-Stationen den Bezirkshauptleuten unterstellt.

Die Bezirkshauptleute wie die Stationschefs hatten auch wie früher die

Gerichtsbarkeit in den Plätzen unter sich. Bei verwickelten Sachen,

oder wo es sich um größere Objekte handelte, oder endlich wenn die

eine der streitenden Parteien aus Europäern bestand, trat der zwei

Monat vorher herausgeschickte, den ostafrikanischen Verhältnissen

fremd gegenüberstehende Kanzler Eschke als Adlat des Gouverneurs in

Thätigkeit.

Um die Verbindungen an der Küste zu unterhalten, verwandte man, wie

zu Wißmanns Zeiten, die Flottille, nunmehr Gouvernements-Flottille

genannt, die aus den kleinen Wißmann-Dampfern bestand und, wie wir

bereits erwähnten, trotz vieler Mängel in den vergangenen Jahren gute

Dienste geleistet hatte.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in

Deutsch-Ostafrika, insbesondere zur Bekämpfung des Sklavenhandels

diente, wie erwähnt, die kaiserliche Schutztruppe, bestehend aus 1500

farbigen Soldaten. Der Etat an für den eigentlichen Truppendienst

in Betracht kommenden Europäern wurde jedoch mit dem 1. April 1891

erheblich verringert, und bestand nunmehr nur noch aus 24 Offizieren

und 35 Unteroffizieren gegenüber 35 Offizieren, 16 Deckoffizieren

und 107 Unteroffizieren zu Wißmanns Zeiten. Dazu traten noch für die

kaiserliche Schutztruppe 10 Ärzte, gegenüber 5 unter Wißmann, ferner 15

Zahlmeister-Aspiranten, 16 Lazarettgehülfen und 2 Schreiber. Im ganzen

jetzt 102 Europäer, früher 163. Viele der Europäer der Schutztruppe,

besonders die Zahlmeister-Aspiranten und eine Reihe von Unteroffizieren

waren gänzlich zum Gouvernementsdienst abkommandiert und gingen so der

Truppe verloren.

Die Schutztruppe wurde auf Befehl von Berlin in 10 Kompagnien

formiert, von denen 4 als Besatzungs-Kompagnien der Küste dienten, 4

Expeditions-Kompagnien und 2 Ersatz-Kompagnien für die Besetzungen

des Innern und die Ablösungs-Mannschaften im Innern bildeten. Die 4

Besatzungs-Kompagnien waren auf die 5 Küsten-Bezirke derart verteilt,

daß jeder Bezirk eine Kompagnie hatte, die Bezirke Bagamoyo und

Daressalam dagegen zusammen eine Kompagnie mit dem Stabe in Bagamoyo.

Die Kompagnieführer standen zugleich als Bezirks-Hauptleute den

Bezirksämtern vor, hatten also doppelte Funktionen, und waren in

civiler Hinsicht dem Gouverneur, in militärischer dem Kommandeur

unterstellt. Es war dies ein bedeutender Mißstand, der zu Reibereien

der betreffenden Behörden Veranlassung geben und die betreffenden

Offiziere in Kollision mit den verschiedenen Pflichten bringen konnte.

In gleicher Weise war dies beim Intendanten, der, wie erwähnt,

ebenfalls den beiden Herren unterstellt war, beim Kanzler, der zugleich

Auditeur der Schutztruppe war, endlich beim Landrentmeister der Fall.

Die Schutztruppe selbst unterstand, was Personalien und die

militärische Verwaltung anlangte, jetzt dem Reichs-Marine-Amt, für

ihre Verwendung und die ökonomische Verwaltung dagegen dem Gouverneur

und der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes, an deren Spitze

der Dirigent derselben, Wirkliche Geheime Legations-Rath +Dr.+

Kayser steht. In der Kolonial-Abteilung hatten wir in der Heimat eine

Behörde, deren einzelne Beamten sich durch mehrjährige Thätigkeit in

der Verwaltung der Kolonien sowohl in Berlin, wie teils auch an Ort und

Stelle Erfahrungen erworben hatten, die, wie besonders der Dirigent

derselben, den Kolonien nicht nur ein reges Interesse, sondern auch ein

praktisches Verständnis entgegenbringen. Das Reichs-Marine-Amt dagegen

bekam eigentlich in der Verwaltung der Schutztruppe ein Anhängsel: die

Schutztruppe stand bis dahin der Marine vollkommen fremd gegenüber und

dürfte wohl auch jetzt, wie dies ja auch erklärlich ist, als Stiefkind

und unliebsames Anhängsel von der Marine angesehen werden. In keinem

Falle kann die doppelte Unterstellung der Schutztruppe unter das

Auswärtige Amt und das Reichs-Marine-Amt als vorteilhaft angesehen

werden. Eine Vereinfachung hierin erscheint als dringendes Bedürfnis

und man wird sich wohl auf die Dauer der Schaffung eines eigenen

Kolonial-Amtes, in dem die betreffenden Behörden vereinigt und dem

Leiter dieses Kolonial-Amtes unterstellt sein müßten, nicht entziehen

können.

Bei der Überleitung des Reichskommissariats in das Gouvernement wurden

die neu herausgesandten Beamten schon im Etat auffallend gut behandelt;

weit weniger kümmerte man sich um viele der älteren Wißmann-Offiziere,

für die der neue Etat geradezu eine bedeutende Verschlechterung

bedeutete; ein Teil derselben wurde im Jahresgehalt um 2400 Mark

heruntergesetzt. Junge Juristen, die Ostafrika im vorigen Jahre das

erste Mal erblickten und vorher daheim Assessoren gewesen waren,

erhielten für ihre wenig aufreibende Thätigkeit im reinen Küsten-

und Verwaltungsdienst ein Gehalt, das den Jahre lang in Afrika unter

allerlei Gefahren und Entbehrungen thätig gewesenen älteren Offizieren

genommen wurde; und wenn auch von den letzteren wohl kein einziger

allein aus materiellen Gründen draußen seine Thätigkeit fortsetzte, so

bewirkte doch diese Behandlung immerhin den Anfang einer Verstimmung.

Nachdem die Besetzung des Küstengebietes nach der erwähnten Einteilung

neu durchgeführt war, ging der Gouverneur daran, die Verwaltung in

seinem Sinne einzurichten. Es gehört nicht in den Rahmen dieses Buches,

ausführlich alles das, was nach der Uebergabe der Geschäfte durch von

Soden geschehen ist, zu beschreiben; es sollen nur in kurzen Zügen die

Ereignisse des letzten Jahres geschildert werden. Wißmanns Arbeit hatte

dem Gouverneur eine Basis geschaffen, auf welcher der letztere seine

Thätigkeit aufbauen konnte. --

Der in einem früheren Kapitel erwähnte Zug des Chefs Ramsay ins

Mukondogua-Thal und sein Abkommen mit den Wahehe hatte diese bewogen,

Gesandte nach der Küste zu schicken, die einen endgültigen Frieden

mit dem Gouverneur abschließen sollten. In Bagamoyo angekommen, wurde

den Leuten, da gerade damals das ganze Expeditionskorps in Bagamoyo

sich befand, ein Begriff von unserer Stärke beigebracht. Man gab sich

der Hoffnung hin, daß die Wahehe auf ihren Raubzügen jetzt etwas

vorsichtiger sein würden und jedenfalls die Karawanenstraße und Usagara

nicht mehr beunruhigen, sondern sich auf Kriege mit den Wagogo, Massai

und Warori beschränken würden. Die Wahehe heuchelten in jeder Beziehung

Unterwürfigkeit und versprachen alles, was von ihnen verlangt wurde.

Befremdlich war es jedoch, daß, nachdem die Gesandtschaft entlassen und

in ihr Land zurückgekehrt war, sogleich wieder ein neuer Einfall nach

Usagara gemacht und dieses wichtige Land aufs empfindlichste von den

Räuberhorden beunruhigt wurde.

Der Verkehr auf der nach Bagamoyo führenden Straße war vollständig

unterbrochen, unsere Schutzbefohlenen aus Usagara klagten ihre Not

nach Bagamoyo, sie meldeten, daß die deutsche Flagge in den Dörfern,

die sie geführt hätten, von den Wahehe herunter gerissen worden sei

und daß dieselben unsere Behörden verhöhnt hätten. Ein Eingriff der

Schutztruppe in dem bedrohten Gebiet war demnach selbstverständlich.

Der dem Gouverneur oder vielmehr, da dieser neu nach Ostafrika

gekommen war, seinen Beratern, -- und das waren diesem Falle wir, die

ältesten Offiziere, speziell der Verfasser als Bezirks-Hauptmann von

Bagamoyo, -- gemachte Vorwurf, daß die gegen die Wahehe ausgerüstete

Strafexpedition leichtsinnig und überflüssig gewesen wäre, ist durchaus

unverständlich.

Die Frechheit der Wahehe, welche über unsere Leichtgläubigkeit und

die ihnen bewiesene Nachsicht nur spotteten, mußte bestraft werden,

die Bewohner der blühenden Ortschaften im Mukondoguathal durften

nicht in ihrem Vertrauen auf uns getäuscht werden, die Ruhe an

der Karawanenstraße mußte hergestellt werden: das waren doch wohl

vollwichtige Gründe, aus denen der Verfasser beim Gouverneur die

Ausrüstung einer Expedition, die schleunigst von Bagamoyo in die

bedrohte Gegend marschieren sollte, beantragte. Die Führung derselben

wurde auf seinen Vorschlag vom Gouverneur ursprünglich dem Verfasser

zugedacht; Nachrichten indes, welche aus Kilwa nach Daressalam drangen

und besagten, daß dort die Mafiti wie alljährlich einen Einfall in

das Hinterland von Kilwa gemacht hätten und bis ganz dicht an die

Stadt vorgedrungen wären, machten zunächst ein Einschreiten um Kilwa

notwendig, da hier die Küstenbevölkerung selbst bedroht schien.

So ging denn der Kommandant der Schutztruppe von Zelewski mit dem

gesamten Expeditionskorps von 4 Kompagnien nach Kilwa, um nach

Beseitigung der Mafiti-Gefahr im Einverständnis mit dem Gouverneur

durch das Hinterland über den Rufidji nach Usagara zu marschieren. Der

Verfasser hat sich zu jener Zeit in Daressalam dahin ausgesprochen, daß

dieser Marsch ihm nicht empfehlenswert erschien. Ein Eingreifen des

Expeditionskorps war allerdings zunächst bei Kilwa absolut notwendig.

Indes nach Beseitigung der Gefahr von Kilwa wäre die Überführung

der für die Wahehe-Expedition notwendigen Truppen durch Dampfer

nach Bagamoyo richtig gewesen, von wo aus dann die Expedition in

Eilmärschen auf der Karawanenstraße nach Mpapua hätte vorgehen können.

In Mpapua lag die Möglichkeit vor, aus den Reihen der Wagogo und

Massai, den Feinden der Wahehe, für uns sehr wertvolle Bundesgenossen

zu erhalten, durch diese mehr gesichert, von Mpapua aus nach Süden

in Uhehe einzudringen und hier nach Osten auf Kondoa herumzugreifen.

Der Zweck eines Marsches durch das Hinterland von Kilwa erschien aus

militärischen und politischen Gründen verfehlt. Die Schwierigkeiten,

die sich der Verpflegung einer großen Truppe entgegenstellen mußten,

die Notwendigkeit, daß man nicht zu unterschätzende, räuberische Stämme

zu passieren hatte, die uns einerseits immer ausweichen, andererseits

aber in ungünstiger Gegend, auf Lagerplätzen und beim Marsch leicht

gefährlich werden konnten, sprachen zu laut dagegen. Im besten Falle

war dieser Marsch eine gute Sports-, vielleicht auch eine geographische

Leistung, aber einen bedeutenden Erfolg konnte er nicht haben. Die

Absicht, nach Mpapua zu gehen und von hier aus die Expedition durch

Verbündete aus den Reihen der genannten Stämme zu verstärken, hatte

der Kommandant ebenfalls, aber er wollte von Kilwa aus nach Mpapua

gelangen; der Gouverneur genehmigte trotz der zur Sprache gekommenen

Bedenken diesen Plan.

Um Zeit zu sparen, war Zelewski gezwungen, nach der Ankunft am

Jombofluss von dem Marsch nach Mpapua Abstand zu nehmen und die

Expedition von diesem Flusse aus direkt nach Uhehe zu führen. Auf

dem bisherigen Marsche waren die Mafiti nirgends angetroffen worden,

sondern überall der marschierenden Truppe ausgewichen; bei Kilwa

selbst fand man auch nur ein verlassenes Lager der Mafiti vor.

Das Land der nördlichen Mahenge wurde passiert und mit diesen ein

durchaus friedlicher Verkehr gepflogen. Aber auch da zeigte sich die

Unzuverlässigkeit gerade dieser Stämme. Nachdem das Expeditionskorps

kaum ihr Land verlassen hatte, benutzten sie die Gelegenheit zu einem

Einfall nach Usaramo, in der Annahme, daß nun an der Küste nicht mehr

genügend starke Kräfte vorhanden seien, um ihnen entgegenzutreten.

Nach der Überschreitung des Rufidji war eine Zulukompagnie vom

Expeditionskorps nach Daressalam zurückgeschickt worden, um für etwa

notwendige Unterstützungen hier zur Verfügung zu stehen, und wurde der

Weitermarsch mit nur drei Kompagnien vorgenommen. Vom Jomboflusse aus

ging es mehr südlich nach Uhehe hinein. Die Wahehe, die nirgends einen

ernstlichen Widerstand leisteten, wurden überall vertrieben und ihnen,

da sie eben allerorten zurückwichen, die einzig mögliche Strafe durch

Niederbrennung ihrer Tembes (befestigte Ortschaften) und Plünderung

ihres Eigentums zu Teil.

Am 17. August ereilte die Expedition ihr unglückliches Schicksal. Als

die Kolonne in der Gegend von Lula das in Uhehe häufig sehr coupierte

und stark bewachsene Terrain passierte, wurde sie in ihrer ganzen Länge

gleichzeitig von den nach Tausenden zählenden Wahehe-Horden, die auf

dem Marsche einen Hinterhalt gelegt hatten, plötzlich überfallen, und

gleich im Anfang des sich entspinnenden Gefechtes die meisten Europäer

der Truppe, an ihrer Spitze der Kommandeur, niedergemacht. Insgesamt

bedeckten die Leichen von 10 Europäern, 250 farbigen Soldaten und etwa

100 Trägern das Schlachtfeld.

Es wurde gleich zuerst bekannt, daß auch die Wahehe ungeheure Verluste,

wie sie solche bis dahin noch nie gehabt, erlitten hätten, doch wurde

dies zuerst wenig geglaubt, weil die näheren Umstände, unter denen die

Schutztruppe überfallen war, es höchst zweifelhaft erscheinen ließen.

Indes scheint es doch nach den einstimmigen Angaben der Wahehe, als

müsse man die Zahl der auf ihrer Seite Gefallenen auf annähernd 900

annehmen; dem Verfasser will auch heute noch die angegebene Zahl ganz

unglaublich scheinen.

Die gefallenen Offiziere waren der Kommandeur von Zelewski, die

Lieutenants von Zitzewitz, von Pirch, Arzt +Dr.+ Buschow, die

Unteroffiziere Herrich, von Tiedewitz, Schmidt, Tiedemann, Hemprich

und Büchsenmacher Hengelhaupt: ein nicht nur durch die große Zahl

der Gefallenen, sondern insbesondere durch den persönlichen Wert und

die in Afrika erwiesene außerordentliche Tüchtigkeit der einzelnen

außerordentlich schmerzlicher Verlust für die Truppe.

Von den verschiedensten Seiten ist behauptet worden, Kommandeur v.

Zelewski trage die alleinige Schuld an dem Unglück, das ihn und seine

Truppe betroffen; seiner nicht zu entschuldigenden Sorglosigkeit

sei die Herbeiführung der Katastrophe zuzuschreiben. Es hat diese

Beurteilung ihres Kommandeurs die Offiziere der Schutztruppe auf das

schmerzlichste berührt, da gerade Herr v. Zelewski ein durch seine

Umsicht und Vorsicht bekannter Offizier war. Bei den schwierigen

Terrainverhältnissen der Landschaft Uhehe kann nicht der bei uns für

Marschsicherung etc. geltende Maßstab auf die Expedition angelegt

werden.

Das tiefe Eindringen der Expedition in die Landschaft Uhehe ist

aus der Absicht des Expeditions-Führers zu erklären, die vorher

auf der Expedition erlangten Vorteile über den räuberischen Stamm

militärisch gründlich auszunutzen. Ob indes das vom rein militärischen

Gesichtspunkt richtige weite Vordringen ins Innere auch politisch

zweckmäßig war, bleibe dahingestellt. Zweifellos muß zugegeben werden,

daß von Zelewski den Charakter der Mafitistämme, mit denen er früher

nicht in Berührung gekommen war, nicht ganz erkannt hat. v. Zelewski

war ausschließlich Soldat, das aber mit Leib und Seele, ebenso ein

tüchtiger Organisator, als welcher er Wißmann speziell bei der

Organisation der Truppe stets helfend zur Seite stand.

Die Reste der Expedition wurden durch den Lieutenant von Tettenborn,

der auf dem Marsche die Arrieregarde kommandierte, und der beim

Überfall selbst in das Gefecht nicht verwickelt wurde, zunächst nach

Kondoa und von dort nach der Küste zurückgeführt. An Europäern waren

der Katastrophe entgangen mit Herrn von Tettenborn Lieutenant v.

Heydebreck, der im Gefecht selbst verwundet worden war, der Feldwebel

Kay und der Unteroffizier Wutzer, dazu 64 farbige Soldaten, darunter

die Offiziere Murgan Effendi und Gaber Effendi.

Da Herr von Heydebreck gleich anfangs durch einen erhaltenen

Keulenschlag besinnungslos geworden war, fällt jenen beiden schwarzen

Offizieren, -- die übrigen Europäer hatten sich im eigentlichen Gefecht

nicht befunden, -- das Verdienst zu, mit den noch vorhandenen Truppen

einen sehr energischen Widerstand geleistet zu haben. Von den Wahehe

wird angegeben, daß gerade bei diesem Gefecht die Zulus sich ungemein

schneidig benommen haben, die Gefallenen der Zulus hätten ihr Leben

sehr teuer verkauft.

Leider verboten die Umstände dem ältesten Offizier der Expedition,

Lieutenant von Tettenborn, bis in das Terrain, wo der Überfall

stattgefunden hatte, mit dem intakten Rest der Truppe vorzudringen.

Er mußte, um nicht Alles aufs Spiel zu setzen, sich auf die Besetzung

einer Tembe vor der Unglücksstätte beschränken, wo er den angreifenden

Wahehe erfolgreich Widerstand leistete, und die aus dem Überfall

entkommenen Truppen um sich sammelte. Tettenborn übernahm alsdann

die Leitung des Rückzugs nach der Küste, nachdem die Europäer und

Soldaten hatten mitansehen müssen, wie die teuren gefallenen Kameraden

unbestattet vor ihren Augen durch Anzünden des Grases verbrannt wurden.

Die Geschütze -- 2 Maxim-Guns und 1 4,7 +cm+ Geschütz, -- wie die

Mehrzahl der Gewehre und Munition hatte man in den Händen der Gegner

zurücklassen müssen.

Nach den zu uns gelangten Berichten haben die Wahehe, wie bereits

erwähnt, bedeutende Verluste gehabt und ihre besten Krieger, auch einen

Teil der Unterhäuptlinge, im Kampfe mit der Expedition verloren; von

den letzteren soll außerdem der Oberhäuptling der Wahehe mehrere haben

hinrichten lassen. Der Oberhäuptling befand sich nach der Katastrophe

in steter Furcht vor einer Racheexpedition unsererseits und soll

überhaupt den Überfall der Expedition, von dem er selbst keine Kenntnis

gehabt haben will, nicht gebilligt haben.

Die Katastrophe wirkte auf die Soldaten der Schutztruppe ungemein

demoralisierend und machte auch die Bewohner an der Küste übermütig.

Die letzteren waren dem Gouverneur von Soden so wie so nicht

wohlgesinnt: einmal wegen seiner Steuermaßregeln und dann, weil er der

Bevölkerung, insbesondere den Großen derselben, nicht die ihnen sonst

immer zu Teil werdende Beachtung schenkte und sich über die im Orient

nun einmal üblichen Umgangsformen und Äußerlichkeiten hinwegsetzte; auf

der andern Seite lavierte der Gouverneur mit den Eingeborenen häufig

gerade an der unrechten Stelle.

Hätte nach der Katastrophe ein Rachezug mit der nötigen Macht, mit

intakten oder nicht entmutigten Truppen gemacht werden können,

wäre dies für uns außerordentlich günstig gewesen, aber leider war

dies ausgeschlossen; es mußte erst eine Rekrutierung in der Truppe

abgewartet werden.

Die Wahehe knüpften durch die Araber in Kondoa Friedensverhandlungen

mit dem Gouverneur an und boten die Auslieferung der erbeuteten

Kanonen, Gewehre und Munition an, sowie Zahlung einer Strafe in

Elephantenzähnen und Rindvieh. Es wurde von einer Strafexpedition

abgesehen; die Verhandlungen mit den Wahehe, bei welchen der Gouverneur

durch den +pater superior+ der Mission in Longa vertreten war,

kamen aber nicht recht in den Gang, sodaß inzwischen einige der

Mauser-Gewehre mit Munition von den Wahehe nach den verschiedensten

Plätzen verkauft wurden und sogar bis auf den Markt nach Tabora kamen.

Inzwischen schwoll den Arabern und Belutschen von Kondoa, die von jeher

nicht gerade von der besten Sorte waren, der Kamm.

Der in Afrika wohlbewährte Lieutenant Prince, welcher zur Unterdrückung

von etwa in Kondoa vorkommenden Unruhen daselbst mit einer Truppe

von ca. 100 Mann sich befand, hatte mit dem Geologen +Dr.+ Lieder,

den er dort getroffen, die Absicht, auf die Einleitung von

Friedensunterhandlungen von Seiten der Wahehe hin, nach dem Schauplatz

der Zelewskischen Katastrophe abzumarschieren. Lieder hatte hinreichend

Gelegenheit gehabt, die Mafitistämme im Norden wie im Süden kennen zu

lernen; er wie Prince hatten das sehr richtige Gefühl, es müßten die

Überreste der auf dem Kampfplatz gefallenen und verbrannten Europäer

und Soldaten beerdigt werden. Sie verlangten daher von den Wahehe

Stellung von Geißeln, damit sie mit ihrer Truppe die Aussicht hätten,

sicher hin- und zurückzukommen, ebenso Stellung von

Begleitmannschaften.

Die Herren wurden jedoch durch einen Befehl des Gouverneurs, der durch

die Missionare zu verhandeln wünschte, an der Ausführung ihrer Absicht

gehindert. Die Verhandlungen, welche der Gouverneur mit den Wahehe

dann durch die Missionare angeknüpft hat, sind jetzt als gescheitert

und wir als die Getäuschten zu betrachten. Es wird zwar angegeben, der

Oberhäuptling der Wahehe wünsche ehrlich Frieden mit uns Deutschen zu

halten, doch besteht das Faktum, daß er die geraubten Geschütze und

Gewehre wie Munition zur Zeit noch nicht ausgeliefert hat. Es ist bei

solchen Räuberstämmen, wie die Wahehe sind, überhaupt von vornherein

falsch, zuviel auf Besprechungen und Betheuerungen zu geben. Die

Grundlage, auf der die Herren Prince und Lieder verhandeln wollten,

nämlich nach Stellung von Geißeln, war die einzig richtige. So aber ist

unsere Würde bei den Verhandlungen nicht gewahrt worden, auch haben

unsere braven Gefallenen in Uhehe noch kein christliches Grab erhalten!

Die Massai, die Erbfeinde der Wahehe, mit denen zuletzt der

Stationschef von Mpapua, Lieutenant von Elpons, ein gutes Verhältnis

erhalten hatte, baten diesen nach der Katastrophe um die Erlaubnis, nun

ihrerseits über die Wahehe herfallen zu dürfen; von Elpons mußte ihnen

jedoch seiner dringenden Instruktion vom Gouverneur gemäß diese Bitte

abschlagen. --

Es sei gestattet, bei dieser Gelegenheit einiges über die

Schwierigkeiten, die sich auf Expeditionen häufig darbieten, zu sagen.

Wesentlich von Belang ist der Zweck der Expedition und das Verhältnis

derselben gegenüber den Eingeborenen: ob diese die Expedition von

vornherein als feindlich ansehen oder nicht. Bei den Expeditionen der

Schutztruppe, soweit diese Straf-Expeditionen sind, oder zur Ausdehnung

der Macht an Stellen dienen sollen, wo sich die eingeborene Bevölkerung

selbständig zu halten sucht, tritt natürlich das Ziel der Expedition

den Eingeborenen selbst als ein ihnen direkt feindliches vor Augen, und

werden sie einer solchen Expedition nach Möglichkeit Schwierigkeiten im

Vordringen entgegensetzen.

Anders ist es bei Expeditionen einfacher Reisender, die blos den Zweck

haben, durch das Land zu marschieren, in demselben aber keinerlei

Hoheitsrechte auszuüben. Für solche Expeditionen kann man sagen, daß

je klarer den Eingeborenen das friedliche Ziel derselben vor Augen

tritt, desto leichter das Vorwärtskommen der Expedition sein wird. Es

kommt also oft vor, daß das Mitnehmen von einer geringen Menge von

Soldaten oder überhaupt gar keiner Soldaten die Expedition ungemein

erleichtert. So ist es auch erklärlich, daß Missions-Expeditionen und

wissenschaftliche Expeditionen mit viel geringeren Mitteln als die

Expeditionen unserer Schutztruppe ausgeführt werden können, da deren

friedliche Bestrebungen im allgemeinen bekannt sind, wenngleich auch

hier natürlich Ausnahmen von der Regel vorkommen. Denn auch solche

Expeditionen leiden zuweilen unter der Raubsucht einzelner Häuptlinge

oder deren Rachgier für irgend welche früheren Ereignisse.

Befassen wir uns hier indes nur mit den Expeditionen, wie sie von

Seiten der Schutztruppe häufig nötig werden. Die Expeditionen

richten sich zum Teil gegen Völkerstämme, die mit Gewehren, bei

Beginn der Niederwerfung des Aufstandes sogar mit allen möglichen

Hinterladergewehren und deren Munition reichlich versehen sind, zum

Teil gegen Stämme, welche nur die einheimischen Waffen führen. Diese

Waffen sind entweder Speere, nämlich ein großer Stoßspeer und mehrere

kleine Wurfspeere, oder Bogen und Pfeile nebst Keulen, zuweilen beide

Arten der Bewaffnung bei demselben Gegner, aber nie in der Hand eines

Einzelnen vereinigt.

Es wird häufig angenommen, daß allein die Bewaffnung unserer Gegner mit

Gewehren für uns nachteilig sei. Dies ist nicht immer der Fall, denn

gerade die ausschließlich mit Speeren kämpfenden Völkerstämme sind in

ganz Ostafrika unter den Eingeborenen die bei weitem gefürchtetsten.

Sie verlassen sich nicht, wie die übrigen Eingeborenen, auf die

Überlegenheit der Feuerwaffen, sondern ganz allein auf die Wucht ihres

Angriffs und die Überlegenheit ihrer im Nahkampfe hervortretenden

Persönlichkeit, wie sie auch stets durch größeren Mut vor andern

Völkerstämmen ausgezeichnet sind. Auch sind gerade diese Stämme

diejenigen, welche durch die Benutzung von Hinterhalten, durch

Überfälle jeder Art bei Tag und bei Nacht, ihrem Gegner gefährlich

zu werden suchen, und welche die größten Marsch- und sonstigen

körperlichen Leistungen verrichten.

Es soll damit nicht gesagt sein, daß es unter den Gewehrkriegern nicht

auch vorzüglich organisierte Scharen gäbe. Solche sind z. B. im Süden

die Wahiyao Maschembas und andere, die während des Aufstandes durch die

fortwährenden Kämpfe mit uns klug geworden sind und namentlich, wie

früher Bana Heri mit seinen Leuten, die Ausnutzung des Terrains uns

gegenüber gelernt haben. Sie haben mit der Zeit erfahren, daß sie auch

in gut befestigten Stellungen uns auf die Dauer nicht zu widerstehen

vermögen, sondern daß ihre Stärke uns gegenüber gerade der dichte

afrikanische Busch ist. In diesem Busch liegt für uns die Hauptgefahr,

wofern er nicht überall so undurchdringlich ist, daß auch unsern

leichter beweglichen Gegnern die Benutzung desselben zu unserm Nachteil

unmöglich gemacht wird. Auf den Märschen unserer Expeditionen können

ja bekanntlich nur die schmalen Fußstege benutzt werden, von denen die

hauptsächlichsten die Karawanenstraßen sind.

Das Terrain zu den Seiten dieser Wege ist je nach der Jahreszeit und

der Örtlichkeit mit mehr oder weniger hohem und dichtem, trocknem oder

grünem, zuweilen doppelt mannshohem Grase bewachsen, teils von dem

afrikanischen Busch durchzogen, mit Mimosen und Lianen bestanden, und

bietet so ein recht bedeutendes Bewegungshindernis wenigstens für uns

und für unsere mit Gepäck versehenen, mit Munition, Ausrüstungs- und

Montierungsstücken belasteten Soldaten.

Eine andere Art der Bewachsung, wie solche sich fast überall

im nördlichen Mahenge, in Uhehe, Ugogo und im größten Teil des

Hinterlandes unseres südlichen Küstengebietes befindet, besteht aus

völlig undurchdringlichem Dickicht. Zuweilen sind dann selbst die

schmalen Fußpfade sehr schwer, besonders von Lastträgern, zu passieren.

Man muß sich ohne Gepäck entweder bücken, oder sogar kriechen, nur

um überhaupt fortzukommen. Die Fußpfade schlängeln sich von rechts

nach links, vorwärts und wieder rückwärts, so daß es in solchem

Terrain ungeheuer schwer ist, nur die allgemeine Marschrichtung

im Auge zu behalten. Hier ist eine Sicherung natürlich gänzlich

ausgeschlossen; doch bietet uns da die Eigenart des Terrains selbst

einen natürlichen Schutz. Von speerkämpfenden Stämmen droht uns auf

dem Marsche durch solches Gebiet keine Gefahr, unter Umständen

dagegen von Büchsenkämpfern. Diesen ist natürlich immer ihr Land mit

allen seinen Seitenpfaden besser bekannt als uns, sie können etwaige

in diesem Terrain vorhandene Blößen geschickt benutzen, wie sie dies

auch thatsächlich verstanden haben. Sie setzten des öfteren durch ein

plötzliches, unerwartetes Schnellfeuer die Truppe in Verwirrung und

brachten ihr Verluste bei.

Auf solchen sich lang hinziehenden Märschen hat der Führer selbst wenig

Gelegenheit und Möglichkeit einzugreifen, es liegt dann alles in der

Hand der Unterführer, speziell der einzelnen Zugführer. Man wird dann

häufig gut thun, das Feuer, wenn es kein ernstlich anhaltendes ist,

ganz zu ignorieren, um nicht unnütz gegen einen unsichtbaren Feind

Munition zu verschwenden; ist man indes genötigt, ein anhaltendes Feuer

zu erwidern, so kann gerade in solchem Terrain auf den unregelmäßig

sich dahinziehenden Pfaden die eigene Truppe durch eine abgegebene

Salve stark gefährdet werden. Man wird, wie erwähnt, die Marschrichtung

in vielen Fällen nicht genau kennen, und unter Umständen einen davor

oder dahinter marschierenden Teil der Truppe, der sich im Holze in

einer Wegekrümmung gerade in der Schußlinie befindet, durch das

Schießen in Gefahr bringen. Im übrigen findet eine Sicherung auf dem

Marsch unserer Expeditionen stets durch die Voraussendung einer Spitze

oder mehr oder minder großen Avantgarde je nach den Verhältnissen

statt. Nach vorn ist unter allen Umständen eine Sicherung möglich.

Ein weiteres bedeutendes Sicherungsmittel erblickt der Verfasser in der

Mitnahme eines Maxim-Guns, vorausgesetzt, daß zur Bedienung desselben,

-- welches ja für Ostafrika den entschiedenen Nachteil der Komplikation

in seinem System hat, -- ein Techniker zur Verfügung steht. Wenn das

Maxim-Gun ziemlich an der Tête der Kolonne, gedeckt etwa durch einen

Trupp von 20 vor demselben marschierenden Leuten, getragen wird, so

ist es im Augenblick zusammenzusetzen, und gestattet dann eine recht

schnelle und intensive Feuerwirkung. Nach vorn hin auf dem einfachen

schmalen Fußstege, wo die Entfaltung einer breiten Front unmöglich ist,

ersetzt es reichlich die Feuerwirkung einer Kompagnie und vermag ebenso

auch nach allen Seiten ein intensives Feuer abzugeben. Bezüglich der

sonst mitzuführenden Artillerie schlägt der Verfasser 3,7 +cm+

Geschütze wegen des geringen Gewichts, der Leichtigkeit des Transportes

und der genügenden Feuerwirkung vor.

Zu bedenken ist, daß bei größeren Expeditionen der Mitnahme von

Patronen wegen der großen Zahl der erforderlichen Träger doch ein Maß

gesetzt ist, obgleich ja unsere Soldaten je nach den Verhältnissen

immerhin 100-150 Patronen, teils eingenäht in ihre Patronentaschen,

teils im Tornister oder Brotbeutel bei sich tragen. Es muß einem

leichtsinnigen Patronenverbrauch auf Expeditionen aufs entschiedenste

vorgebeugt werden und sind die Soldaten hierin aufs Strengste zu

kontrolieren. Eine Sicherung, wie sie von einer Seite vorgeschlagen

worden ist: daß man in unübersichtliches coupiertes Terrain der

Kontrolle halber Salven hereinschießen läßt, ist schon aus diesem

Grunde ausgeschlossen.

Eine weitere Sicherung wird zwar -- außer in der erwähnten dritten,

besonders coupierten und bewachsenen Art des Terrains -- möglich,

aber fast immer schwierig sein, nämlich eine Sicherung durch

Seitenpatrouillen. Abseits des Weges ergeben sich für die seitlich

detachierten Truppen oder die Seitenpatrouillen weit bedeutendere

Hindernisse, als für das den Weg benutzende Gros. Man kommt daher, wenn

die Seiten-Detachements oder -Patrouillen nicht seitlich hinter der

Truppe zurückbleiben und somit ganz ihren Zweck verfehlen sollen, in

die Notwendigkeit, das Marschtempo der Truppe bedeutend zu verkürzen.

Hierdurch verzögert sich der Marsch einer Expedition sehr erheblich,

das Seitendetachement wird stark ermüdet, der Marsch von Expeditionen,

die sonst die Dauer einiger Wochen in Anspruch nehmen, erfordert

eine unendlich längere Zeit für ihre Durchführung, und kosten die

Expeditionen demgemäß viel mehr Geld und Anstrengung. Es ergiebt

sich hieraus als praktisch, diese Seitensicherung in solchem Terrain

nur dann eintreten zu lassen, wenn sie unbedingt nötig erscheint.

Da unsere Expeditionen sich übrigens häufig durch Gegenden bewegen,

wo man absolut vor Überfällen sicher ist, wäre es eine Zeit- und

Geldvergeudung, mit solchen komplizierten Sicherheitsmaßregeln zu

marschieren.

Natürlich ist, besonders in Feindesland und in unsicheren Gegenden,

jeder sich seiner Verantwortung bewußte Führer verpflichtet, alle

möglichen Vorsichtsmaßregeln anzuwenden. Beurteilen zu können, wo und

wann diese Vorsichtsmaßregeln nötig sind, muß unbedingt vom Führer

einer Expedition verlangt werden. Er wird auch stets dazu in der Lage

sein, namentlich wenn er es versteht, sich geeignete Vertrauensleute

zu halten, welche Fühlung mit den Bewohnern der von ihm durchzogenen

Gebiete haben. Hat der Führer solche Leute zur Hand, und das muß er

haben, so hat er durch sie eine ganz wesentliche Garantie für die

Sicherheit des Marsches.

Eine ebenfalls große Sicherheit bieten irreguläre Truppen aus den

Eingeborenen selbst, welche die Expedition begleiten. Solche werden

bei den ostafrikanischen Verhältnissen, speziell bei der zwischen den

einzelnen Stämmen bestehenden Feindschaft, in der Regel zu haben sein.

Sie sind besonders gut am Tage zum Aufklärungs-und Patrouillendienst

jeder Art zu verwenden, auch zu detachieren, und kommen hervorragend

gegen die Mafiti in Betracht, welche besonders, wie schon erwähnt,

durch ihre ungeheure Elastizität, große Beweglichkeit und ihre

Marschleistungen uns gefährlich werden. Die Mafiti sind, soweit dem

Verfasser bekannt ist, in Ostafrika die einzigen Krieger, welche das

leicht bewachsene Terrain seitwärts der Wege ohne Rücksicht auf diese

in ~breiter~ Kolonne, häufig im Laufschritt, durchschreiten und

so in der Lage sind, plötzlich und mit großer Wucht in Frontbreite

aufzutreten. Beim Bivouak kann eine große Zahl Irregulärer dadurch

wesentlich zur Sicherung unseres kostbaren Soldatenmaterials beitragen,

daß man um das in der Regel im Kreise oder sonst in einer dem

Terrain angepaßten Form errichtete Lager der eigentlichen regulären

Expeditionstruppen in weiterem Umkreise die irregulären ein Lager

beziehen läßt, gewissermaßen als dichte nächste Postenkette; dieses

Lager wird wiederum in noch weiterem Umkreise durch mehr oder weniger

dichte Vorposten der Truppe gesichert.

Das Alarmieren bei Nacht wird selbstverständlich für solche Zwecke

besonders eingeübt. Ein Feuergefecht aus dem Lager heraus zur Nachtzeit

ist indes, soweit angängig, zu vermeiden und namentlich nicht auf

das Schießen ~einzelner~ Gegner, die keinen oder wenig Schaden

anrichten, allgemein aufzunehmen.

Für eine marschierende Truppe liegt ferner ein großer Nachteil in der

Unzuverlässigkeit der angenommenen Träger, die häufig ihre Lasten

wegwerfen und durch Flucht Unordnung und Bestürzung in die Expedition

bringen. Bei der Notwendigkeit, häufiger Expeditionen zu unternehmen,

würde die Ausbildung ordentlicher bewaffneter Trägerkolonnen, die auch

zugleich als Arbeiter auf den Stationen dienen könnten, nützlich sein.

Ein von Herrn von Zelewski gemachter Versuch, die Träger zum Teil

wenigstens durch Lasttiere zu ersetzen, nämlich für den Transport

des für Kriegszwecke notwendigsten Materiales an Geschützteilen und

Munition für die Geschütze, das Maxim-Gun und Gewehrmunition, ist als

gescheitert zu betrachten. Zwar kann man rechnen, daß ein Esel zwei

Trägerlasten bei entsprechender praktischer Verpackung auf sich nimmt,

doch erfordern, wenn die Expedition nicht gar zu sehr aufgehalten und

die Ordnung gewahrt sein soll, immerhin zwei Esel einen Treiber, und

erweist sich, wie man bei der Zelewskischen Katastrophe gesehen hat, im

kritischen Moment diese Art als unpraktisch, da die Tiere scheu werden,

durcheinander rennen und Unordnung in die Kolonne bringen. --

Es mögen nun noch die anderen unter dem Gouvernement im Jahre 1891

unternommenen Expeditionen kurz Erwähnung finden.

Im nördlichen Nguru vorgekommene Unruhen und Belästigungen der

Eingeborenen durch Wakuafi und Massai machten ein Einschreiten von

unserer Seite notwendig. Der Verfasser unternahm daher im Juni vorigen

Jahres, da das in Frage kommende Gebiet zum Hinterlande seines Bezirkes

gehörte, eine Expedition durch Usegua, Nguru und Usagara, durch welche

es gelang, ein vollkommen friedliches Verhältnis mit den Eingeborenen

herzustellen und auch die räuberischen Wakuafi zur Vernunft zu

bringen. Ebenso wurde die vorher bedroht erscheinende französische

Missionsstation in Nguru, Mhonda, vollkommen sicher gestellt.

Nicht von geringem Nutzen war bei dieser Expedition die Hülfe Bana

Heris, dessen Einfluß auf die Eingeborenen sich der Verfasser zu

nutze gemacht hatte, und dessen Sohn Abdallah ebenso wie der des

öfteren erwähnte Jumbe Makanda von Bagamoyo auf der Expedition

mitgenommen wurden. Der früher bereits öfters angeführte Jehasi war

bei den Streitigkeiten der Wanguru mit den Wakuafi bei Einnahme einer

Wakuafi-Tembe gefallen.

Bereits im Juli war der Verfasser von dieser Expedition nach Bagamoyo

zurückgekehrt und führte in dieser Zeit teils die Bezirksgeschäfte

in Bagamoyo, teils vertrat er den auf der Wahehe-Expedition sich

befindenden Kommandeur v. Zelewski in Daressalam. Da machte sich durch

inzwischen erfolgte Einfälle der nördlichen Mafiti nach Usaramo die

Unternehmung einer Expedition gegen diese zur Sicherung der gefährdeten

Wasaramo notwendig. Alle an der Küste noch disponiblen Truppen wurden

vereinigt, die vom Kommandeur zurückgeschickte Zulu-Kompagnie, sowie

aus Pangani, Bagamoyo und Daressalam herausgenommene Truppen wurden

in Bagamoyo als Expeditionskorps zusammengezogen, und der Verfasser

unternahm mit den Offizieren, Kompagnieführer End und Lieutenant

Prince, wie dem Arzt +Dr.+ Kanzki die erwähnte Expedition.

Dieselbe durchzog zunächst Usaramo in südwestlicher Richtung nach

Tununguo hin, wo fast alle Dörfer aus Furcht vor den Mafiti verlassen

waren, außerdem beredte Zeugnisse für die Grausamkeiten der Mafiti, wie

sie in diesem Buche gelegentlich der Erwähnung des Mafiti-Einfalls im

Jahre 1889 bereits geschildert sind, gefunden wurden. Sodann wurde der

Kingani bei Mafiti überschritten und nach der Missions-Station Tununguo

marschiert. Von dort aus richtete sich der Marsch direkt ins Land der

nördlichen Mahenge, welche große Komplexe von Kutu occupiert haben und

die Wakutu in großer Abhängigkeit von sich halten. Die Bestrafung der

Mafiti war für die Expedition nicht so bequem wie vor zwei Jahren, wo

das Eingreifen Gravenreuths nur 5 Stunden von Bagamoyo nothwendig war.

In ihrem Lande wurden die Mafiti nur im Dorfe Korongo angetroffen,

doch räumten sie auch diesen Ort nach dem vollständig überraschenden

Eintreffen der Expedition bald nach Eröffnung des Feuers. Im übrigen

zogen es die Mafiti vor, uns überall auszuweichen. Für die Expedition

lag die Gefahr nahe, daß das ungemein coupierte, für uns selbst auf den

schmalen Fußstegen nur schwer zu passierende Terrain von den gewandten

leichtfüßigen Mafitis zu einem Überfall gegen uns benutzt werden

könnte. Wir mußten uns daher, so gut es ging, gegen Überraschungen

sichern.

In Hongo fanden wir eine Anzahl der von den Mafiti gefangenen Wasaramo

noch vor und setzten dieselben in Freiheit. Im übrigen beschränkte sich

der Verfasser darauf, den Mahenge in ihrem Lande, wo sie ebenfalls

überall zurückwichen, die einzig mögliche Strafe zu teil werden zu

lassen, nämlich sie an ihrem Hab und Gut nach Kräften zu schädigen.

Es wurden alle Ortschaften niedergebrannt, die überaus reichlich

daselbst vorgefundenen Vorräte, soweit wir sie nicht aufbrauchen und

mit uns führen konnten, den Flammen preisgegeben, und die reichen,

wohlbestellten Felder der Eingeborenen, soweit es in der kurzen Zeit

möglich war, durch uns und die eingeborenen Hülfsvölker, -- welche

besonders der Häuptling Kingo von Morogro und einzelne andere mächtige

Häuptlinge in der Zahl von mehreren Hundert Mann der Expedition

gestellt hatten, -- verwüstet.

Diese grausame Art der Bestrafung ist bei eingeborenen Gegnern, die

man auf andere Weise nicht fassen kann, leider notwendig, und sie ist

den Eingeborenen auf die Dauer fühlbarer, als selbst erhebliche, ihnen

im offenen Kampfe beigebrachte Verluste an Menschenleben, die sie mit

der Zeit viel eher verschmerzen. Aber auch der Vermögensverlust übt

einen sehr lange anhaltenden Einfluß bei einem so gewohnheitsmäßigen

Räubergesindel, wie die Mafiti sind, nicht aus. Es wurde daher vom

Verfasser bereits als wirksames Mittel die Anlage einer Station in der

Landschaft Kisaki vorgeschlagen, die jetzt in Angriff genommen ist.

Es sei hier bemerkt, daß vielleicht in späterer Zeit gerade das

jetzt verrufene Mafitiland für unsere Kolonie eine größere Rolle

spielen wird. Wir haben im Kutuland einen der fruchtbarsten und

bestbewässertsten Distrikte unseres Gebietes, der in jeder Hinsicht

die reichsten Ernten liefert. Dann aber lehnen sich hier die

Sedimentärformationen an den Gneis der Uruguruberge an. Dort ist

nach dem Urteil des Herrn +Dr.+ Lieder, der einen großen Teil

der Gebiete Deutsch-Ostafrikas geologisch erforscht hat und den der

Verfasser damals in Uruguru (Teil von Kutu, an das Mafitiland grenzend)

traf, das Vorkommen von nutzbaren Mineralien im höchsten Grade

wahrscheinlich, deren Transport zur Küste keine Schwierigkeiten machen

würde. --

Von der Expedition nach Bagamoyo zurückgekehrt, erfuhr der Verfasser

die Trauernachricht von der Katastrophe in Uhehe. Abgesehen von einer

nach der Katastrophe abgesandten Rekognoszierungs-Expedition nach

Mpapua unter Lieutenant Prince fanden keine weiteren Expeditionen der

Schutztruppe ins Innere im Bezirk von Bagamoyo und den weiter südlichen

Bezirken statt, im Hinterland von Tanga dagegen wurde das Einschreiten

des Bezirkshauptmanns Krenzler durch eine unter den Wadigo vorgekommene

Erhebung notwendig.

Gerade der Umstand, daß unter einem bisher so wenig kriegerischen,

geradezu für erbärmlich geltenden Stamme, wie die Wadigo, eine Erhebung

gegen die deutsche Herrschaft vorgekommen war, war kein günstiges

Zeichen und machte ein schleuniges Einschreiten notwendig. Die erste

zu diesem Zweck vom Bezirkshauptmann Krenzler unternommene Expedition

verlief ungünstig, da sich die Expedition wieder nach der Station Tanga

zurückziehen mußte. Eine zweite stärkere, ebenfalls von dem bald darauf

am perniziösen Fieber verstorbenen, um die Entwickelung von Tanga

hoch verdienten Hauptmann Krenzler geführte Expedition bewirkte die

Wiederunterwerfung der Wadigo.

Andere Kämpfe hatte am Kilimandscharo der dortige Reichskommissar

zur Verfügung des Gouverneurs, +Dr.+ Karl Peters, der als

Wirkungskreis das Kilimandscharo-Gebiet erhalten hatte, zu bestehen.

Nachdem Peters zunächst die Station Moschi mit der 9. Kompagnie der

Schutztruppe unter Kompagnieführer Johannes erreicht hatte, ging er

von dort aus weiter nach Osten, um hier eine neue nach seiner Ansicht

notwendigere Stations-Anlage zu schaffen. Hierfür wurde Marangu, der

Sitz des unbedeutenden Sultans Mareale, ausgesucht und der daselbst

von Peters gegründeten Station der Name Kilimandscharo-Station

beigelegt. Bei einer von dort mit einem Teil der Besatzungs-Kompagnie

gegen die Warombo unternommenen Expedition fiel der Sergeant Schubert

von der Schutztruppe, doch gelang es Peters, den Stamm, der sich nicht

unterwerfen wollte, zu strafen und unter die deutsche Herrschaft zu

bringen. -- In späterer Zeit fand +Dr.+ Peters Verwendung als

deutscher Kommissar bei der an unserer nördlichen Grenze vorgenommenen

Grenzregulierung gegen das englische Gebiet.

Nach der Katastrophe in Uhehe und der Rückkehr der Reste der

Expedition unter Tettenborn war durch die großen Verluste der

Schutztruppe eine vorläufige Umänderung in der Organisation derselben

geboten. Auf telegraphischem Wege gelangte eine Allerhöchste

Kabinets-Ordre nach Ostafrika, nach welcher der Gouverneur zugleich

das Kommando der Schutztruppe bis auf weiteres übernehmen sollte.

Da der Gouverneur jedoch nicht selbst Offizier war und daher eines

sachkundigen Beistandes bedurfte, wählte er hierzu den Verfasser, der

als militärischer Beirat nach Daressalam überzusiedeln hatte. Die

Maßregeln, welche vom Gouverneur teils mit, teils ohne Einverständnis

mit dem militärischen Beirat getroffen wurden, sind mehr innerer Natur

und bereiteten die spätere Änderung in der Organisation der Truppe

vor. In der äußeren Organisation wurden, -- abgesehen von einer durch

den Verfasser vorbereiteten Umgestaltung der Expeditions-Artillerie,

die dann wieder fallen gelassen wurde, -- die Reste der 6., 7. und

9. Kompagnie mit denen der 5., 8. und 10. vereinigt, so daß die

Schutztruppe nur noch 7 Kompagnien aufzuweisen hatte, die durch

Rekrutierung zu ergänzen waren. Diese Ergänzung wurde noch besonders

nötig, da auch ein Teil der alten sudanesischen Soldaten sich entweder

nicht mehr als dienstfähig erwies oder die Erlaubnis zur Rückkehr nach

Egypten erbat, und da auch die Zulus erklärten, nach Ablauf ihres

dreijährigen Kontrakt-Verhältnisses nicht mehr im Dienst bleiben zu

wollen.

Die Neuergänzungen sind von Major v. Wißmann in Egypten und

Kompagnieführer von Perbandt um Massaua herum, endlich im Gebiet der

Zulus von Inhambane aus vorgenommen worden, aber man erhielt nicht die

erwünschte Zahl, da die Rekrutierung bei den Zulus, auf deren Gelingen

man bestimmt gerechnet hatte, vollkommen scheiterte. Die Zulus, wird

ferner gesagt, würden sich entschieden weigern, über ihre Verpflichtung

hinaus, in der Schutztruppe zu verbleiben; es thut daher auf das

dringendste not, sich nach anderem Material umzusehen.

Sehr zu wünschen wäre die endliche definitive Herbeiführung einer

Organisation der Artillerie, so zwar, daß unsere hiesigen Feldgeschütze

als Positionsgeschütze auf den Küstenstationen, die 4,7 +cm+

für die Stationen des Innern, und 3,7 cm und Maxim-Guns für die

Expeditions-Artillerie dienen. Vor der Hand hat man darin noch gar

keine Organisation.

Der älteste Offizier der Kaiserlichen Schutztruppe, der des

öfteren in den früheren Kapiteln erwähnt worden ist, zuletzt als

Stellvertreter des Kaiserlichen Reichskommissars, +Dr.+ Karl

Wilhelm Schmidt, hatte die Oberführerstelle in der Truppe, d. i. die

zweite Stabsoffizierstelle erhalten. Man hatte in der Truppe geglaubt,

daß entweder der Oberführer, dessen Rückkehr nach längerem Urlaub

in Deutschland im Oktober vorigen Jahres erfolgte, zum Kommandeur

der Kaiserlichen Schutztruppe ernannt werden, oder daß ein hierzu

geeigneter deutscher Stabsoffizier als Kommandeur herausgesandt

werden würde. Das letztere wäre wohl möglich gewesen, da die

Stelle des Kommandeurs der Schutztruppe eigentlich der Hauptsache

nach eine Verwaltungs-Stellung ist und ihm die Fürsorge für das

Offizier-Korps obliegt. Andererseits konnte sich ja zur Ausübung des

praktisch-afrikanischen Dienstes der Kommandeur an die erfahrenen

Wißmannschen Offiziere halten. Die Heraussendung eines Stabsoffiziers

hätte also, wenn man dem +Dr.+ Schmidt trotz seiner zweifellos

auch großen militärischen Verdienste, -- wir erwähnen bloß die

Gefangennahme Buschiris, -- das Kommando der Schutztruppe etwa

prinzipiell nicht übertragen wollte, eine Enttäuschung im Offizierkorps

nicht veranlaßt. Die Stelle des Verfassers als militärischer Beirat des

Gouverneurs war von vornherein eine durchaus unhaltbare, da derselbe

zwar mit dem Kommando der Schutztruppe im Namen des Gouverneurs

beauftragt war, er der Anciennität nach aber im Offizier-Korps der

Schutztruppe erst der viertälteste Offizier war. Dazu kam noch die

Verschiedenartigkeit der Ansichten des Gouverneurs und des Verfassers.

Der zwischen beiden hervortretende prinzipielle Gegensatz veranlaßte

denn auch bald eine Änderung, so daß nach einem zwischen Daressalam

und Berlin gepflogenen Depeschenwechsel der Kommandant des Kreuzers

»Schwalbe«, Korvettenkapitän Rüdiger von dem Kommando der »Schwalbe«

entbunden und zum Stellvertreter des Gouverneurs ernannt wurde. Von

diesem erhielt Rüdiger insbesondere auch seine, des Gouverneurs

Vertretung im Kommando der Schutztruppe, und die Geschäfte wurden vom

Verfasser dem Herrn Kapitän Rüdiger übergeben. Rüdiger war zwar in

afrikanischen Festlandsangelegenheiten gänzlich unerfahren, brachte

aber ein großes Interesse unserer Kolonie entgegen und hat sich mit

größtem Eifer seinem neuen Amt gewidmet.

Der Verfasser, der als Beirat mit dem Gouverneur nur dann ersprießlich

zusammenwirken konnte, wenn Übereinstimmung in den Ansichten herrschte,

kehrte zunächst als Bezirkshauptmann nach Bagamoyo zurück, aber

sein Gesundheits-Zustand, besonders die seit der letzten Expedition

immer wiederkehrenden heftigen Erkrankungen an Malaria boten neben

den inneren Gründen die äußere Veranlagung für eine zweimonatliche

Beurlaubung nach Egypten zur Erholung. Dort angekommen wurde dem

Verfasser nach dem Tode Gravenreuths in Kamerun die Übernahme der

Gravenreuthschen Expedition telegraphisch angeboten. Er nahm dieselbe

an und wurde telegraphisch nach Berlin befohlen. Hier machten jedoch

wiederum Gesundheitsrücksichten seine Abreise nach Kamerun unmöglich,

sodaß der ebenfalls nach Deutschland beurlaubte Kompagnie-Führer Ramsay

die Führung der Expedition erhielt, während der Verfasser im Februar

1892 nach Ablauf seines Kommandos bei der Schutztruppe auf den beim

Reichskanzler eingebrachten Antrag des Gouverneurs aus der Schutztruppe

ausschied.

Das letzte Jahr riß auch außerdem große Lücken in den Reihen der

früheren Offiziere Wißmanns; von den im Frühjahr 1889 herausgegangenen

Offizieren gehören zur Zeit nur noch folgende Herren der Schutztruppe

an:

Frhr. v. Eberstein, Leue, Johannes, von Perbandt, von Sivers (dieser

war als Fachmann unter Wißmann stets nur zur See verwandt worden);

von den später eingetretenen Offizieren der früheren Wißmannschen

Schutztruppe sind noch im Verbande der Kaiserlichen Schutztruppe die

Herren Fischer, Langheld, Herrmann, Scherner, Podlech, von Elpons,

Prince.

Von den Ressortchefs ist einer an der Spitze seines Ressorts

verblieben, Oberarzt +Dr.+ Becker, der Chef des Sanitätswesens in

Ostafrika.

Die Oberführerstelle in der Kaiserlichen Schutztruppe ist in neuerer

Zeit auf den seit einem Jahr in Ostafrika an anderer Stelle thätig

gewesenen Major Frhr. v. Manteuffel übergegangen.

Es mögen noch die Veränderungen in der Organisation der Schutztruppe

Erwähnung finden, welche innerhalb der letzten Zeit stattgefunden haben

und mit dem 1. März in Kraft traten.

Die Kaiserliche Schutztruppe wurde in die eigentliche Schutztruppe

und eine Polizeitruppe geteilt, von denen die erstere zur Besetzung

der Stationen im Innern und zur Begründung neuer Stationen, ferner zu

Expeditionszwecken, die letztere zur Besetzung und Aufrechterhaltung

der Ordnung an der Küste dient.

Der Etat für die Kaiserliche Schutztruppe bezog sich nicht auf diese

allein, sondern auch auf die Polizeitruppe, einschließlich des

europäischen Personals derselben, soweit dies aus der Kaiserlichen

Schutztruppe entnommen war. Die Stärke der Polizeitruppe, deren

Mannschaften aus der Kaiserlichen Schutztruppe entnommen wurden,

betrug 405 Mann, die sich auf die Bezirke nunmehr in folgender Weise

verteilten: Bezirksamt Tanga mit dem Bezirks-Nebenamt Pangani 100

Mann; Bagamoyo, dessen Nebenamt Sadani in gleicher Weise wie im Süden

Mikindani vom Gouverneur aufgehoben und in eine einfache Zollstation

verwandelt war, 95; Daressalam 45; Kilwa 85; Mgau 80 Mann.

Die den Bezirksämtern vorstehenden Bezirkshauptleute und der Vorsteher

des Nebenamtes Pangani sollten ursprünglich aus dem Offizierbestande

der kaiserlichen Schutztruppe entnommen werden und ebenso wie die

ihnen beigegebenen europäischen Unteroffiziere als zur Übernahme

einer Zivilstelle abkommandierte Militärpersonen gelten. Sie sollten

in disciplinarer Beziehung aus dem militärischen Befehlsbereich der

kaiserlichen Schutztruppe ausscheiden und allein dem kaiserlichen

Gouverneur unterstehen. Diese Anordnung ist zweifellos als ein

Fortschritt zu bezeichnen, da hiermit der vorher erwähnte Mißstand der

doppelten Unterordnung derselben Personen wenigstens in den meisten

Beziehungen aufhört.

Für notwendige kriegerische Operationen an der Küste, für die

die Polizeitruppe zu schwach ist, wurden Bestimmungen über das

Zusammenarbeiten der kaiserlichen Schutztruppe und der Polizeitruppe

getroffen. Aber gerade wegen der zur Zeit noch lange nicht genügenden

Stabilität in den ostafrikanischen Verhältnissen, selbst an der Küste,

erscheint dem Verfasser eine derartige Vermischung der civilen mit der

militärischen Ordnung noch verfrüht. Gewiß würde eine rein militärische

Organisation vorzuziehen sein, wie sie zu Wißmanns Zeiten bestand, wo

allerdings nicht nur gediente Militärs, sondern auch örtlich erfahrene,

brauchbare Personen als Offiziere, Unteroffiziere und Beamte in die

Schutztruppe eingestellt wurden. Letzteres mag den für eine kaiserliche

Truppe geltenden Normen widersprechen, aber es ist in Ostafrika, wo

außergewöhnliche Verhältnisse herrschen, zur Zeit angebracht.

Die eigentliche Schutztruppe wurde durch die erwähnte Verfügung nach

Ausscheidung der Polizeitruppe in 6 Kompagnien eingeteilt, hierunter

2 Zulukompagnien (die Entladung sämtlicher Zulus nach Ablauf ihres

Kontraktes steht wohl nahe bevor) und 4 Sudanesen-Kompagnien. In die

letzteren wurden zum Teil auch eingeborene Soldaten mit eingestellt.

Die erste dieser Sudanesen-Kompagnien dient für die Besatzung des

Kilimandscharo-Gebietes und der nördlichen Karawanenstraße bis

Masinde. Diese Kompagnie soll eine neue Station bei Gonja begründen

und das Gros derselben soll daselbst garnisoniert werden. Die zweite

Kompagnie hat ihren Stamm in Bagamoyo und giebt die Besatzung für

Tabora und die Stationen am Viktoriasee ab. Die erwähnten Stationen

des Innern sollten sich nebenbei durch Anwerbung von Eingeborenen

verstärken. Die dritte Kompagnie (Zulukompagnie) dient für die

Besatzung der neu begründeten Station Kilossa und der Station Mpapua

mit dem Stabe in Kilossa; die vierte Kompagnie (Sudanesen-Kompagnie)

besetzt die neubegründete Station Kisaki; die fünfte Kompagnie dient

als Bereitschafts-Kompagnie für den Süden mit dem Stabsquartier in

Kilwa und einem Unteroffizier-Posten in Lindi; die sechste Kompagnie

(Zulukompagnie) als Bereitschafts-Kompagnie im Norden mit dem

Stabsquartier in Daressalam.

Ferner sind noch 50 Mann der Schutztruppe unter Lieutenant Graf von

Hessenstein nach Ugogo abmarschiert, um dort am Sitz des Oberhäuptlings

eine Station zu gründen; von Kilossa und Kisaki aus will man noch

Nebenstationen begründen. Die Besetzung resp. die Neubesetzung von

Stationen im Innern ist, zunächst im allgemeinen betrachtet, sehr

erwünscht und trägt, wenn die Stationen stark besetzt sind, einem

entschiedenen Bedürfnis Rechnung. Die Stationen sind an grade für den

Verkehr höchst wichtigen Plätze angelegt und dienen, -- aber immer

unter der Voraussetzung, daß sie genügend stark sind, -- alsdann gegen

die erfahrungsgemäß fast alljährlich wiederkehrenden kriegerischen

Einfälle der Räuberstämme.

Trotzdem erscheint uns unter den bestehenden Verhältnissen diese

Verteilung der Schutztruppe und die Begründung so vieler Stationen im

Innern zur Zeit nicht angebracht; denn durch die Einrichtung eines

Stationsgürtels im Innern ist allerdings der Lieblingsgedanke des

Gouverneurs, die Schutztruppe nach Möglichkeit von sich zu entfernen,

durchgeführt worden, aber man ist nicht mehr so wie früher in der Lage,

ein starkes Expeditionskorps schnell zu formieren, um es an bedrohter

Stelle einzusetzen.

Der Gouverneur von Soden ist der Ansicht, daß 4 Kompagnien farbiger

Soldaten, die auf einzelne Plätze des Innern verteilt sind, eine

Macht darstellen, welche die über 90 deutsche Meilen lange Küste oder

wenigstens deren nördliche Hälfte sichern kann. Die älteren Offiziere

der Schutztruppe haben sich bewogen gefühlt, auf die Gefahr einer

solchen Zersplitterung der Kräfte, wie sie das neue System mit sich

brachte, hinzuweisen, doch ihre Bedenken sind ungehört geblieben; im

Gegenteil, man dürfte es ihnen zum Teil vielleicht verargt haben und

sie es haben empfinden lassen, daß sie als subalterne Offiziere ihre

Überzeugung frei ausgesprochen haben, im Interesse einer Sache, für die

sie Leben und Gesundheit einsetzten.

Bei der geringen Stärke der Besatzungen unserer neuangelegten

Stationen reicht die Macht derselben, gerade wenn man den Charakter

der Mafiti- und Massai-Stämme in Rechnung zieht, nicht weit. Wenn

wir Kisaki als Beispiel nehmen, so kann im günstigen Falle durch

diese Station die östlich gelegene Missionsstation Tununguo, auch

allenfalls die Karawanenstraße am Gerengere gesichert werden. Doch

sind immerhin noch Einfälle der Mafiti von der andern Rufidji-Seite

her ins südliche Usaramo möglich, von wo aus sie weiter nach der

Küste hin vordringen können. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei den

andern Stationen in Kilossa und am Kilimandscharo, und dann ist, wenn

Beunruhigungen an der Küste durch die erwähnten Stämme in größerem

Maße stattfinden, das zur Verfügung stehende Expeditionskorps aus den

beiden Bereitschafts-Kompagnien unter Umständen viel zu schwach, um

namentlich, wenn es sich um ein Eingreifen in entferntere Gegenden

handelt, mit Nachdruck aufzutreten; auch sind ja Niederlagen im

Innern gerade bei der schwachen Besatzung der Stationen nicht

ausgeschlossen; und jede etwaige Niederlage erfordert einen ganz

bedeutenden Mehraufwand an Kräften, um sie wieder wett zu machen. Das

Zusammenbringen eines starken Expeditionskorps wird nach der jetzigen

Dislokation der Schutztruppe ohne totale Entblößung der Küste und der

erreichbaren Stationen nicht möglich sein.

Die neue Dislokation der Truppen hätte der Ansicht des Verfassers nach

zur Vorbedingung eine Vermehrung der Schutztruppe um mehrere hundert

Soldaten haben müssen; dann allerdings hätte man die Neuordnung mit

Freuden als großen Fortschritt begrüßen können, wie ja auch -- aber

immer unter dieser Voraussetzung -- von uns die Begründung mehrerer

Stationen gewünscht worden war.

In den Bestimmungen über die Polizeitruppe ist vorgesehen, daß

die Bezirks-Hauptleute dem Etat an Offizieren der Kaiserlichen

Schutztruppe entnommen werden sollen. In Wirklichkeit scheint indes

der jetzige Gouverneur danach zu streben, diese Posten allmählich

mit Juristen zu besetzen. Darauf weist die Verwendung des Kanzlers

als Bezirkshauptmann des durch seinen Handel und Verkehr wichtigsten

Küstenplatzes Bagamoyo hin, ebenso die im letzten halben Jahr nach

Ostafrika erfolgte Heraussendung von Juristen. Eine solche Maßnahme

kann dem Verfasser bei der wie gesagt noch nicht genügend erscheinenden

Stabilität der Verhältnisse nur als unzeitgemäß erscheinen. Etwas

anders ist es, wenn sich die eingeborene Bevölkerung etwas mehr an

die seit vorigem Jahre erfolgte Neuordnung der Dinge in Ostafrika

gewöhnt haben wird. Aber auch dann müssen die Juristen an Ort und

Stelle praktischer erzogen werden, wie es bis jetzt geschieht, wo

sie zum Teil mit ziemlich bedeutenden gesellschaftlichen Ansprüchen

nach Ostafrika hinkommen und dort lediglich mit ihrer Kenntnis

der Jurisprudenz und mit dem Strafgesetzbuch alle Schwierigkeiten

bewältigen zu können glauben. Giebt man ihnen Gelegenheit, unter einem

erfahrenen Stationschef in jeder Weise thätig zu sein und mit den

Eingeborenen in Fühlung zu bleiben, überträgt man ihnen z. B. auf den

großen Handelsplätzen, wie Bagamoyo, die Kontrolle bei den Karawanen,

die bisher von vielen der Herren nur zum Zweck der Bereicherung ihrer

ethnographischen Sammlungen betrachtet wurden und mit denen von

einzelnen nur ein Verkehr vom Standpunkt der vornehmen Überlegenheit

gepflogen wurde, so wird, wenn hierdurch die Neulinge Gelegenheit

haben, auch die örtlichen Verhältnisse besser kennen zu lernen, die

gewonnene Kenntnis der Volksanschauung im Verein mit ihrer Fachbildung

sie zu äußerst wertvollen Beamten machen.

Ähnliches ist, nebenbei bemerkt, über die Ausbildung der neu nach

Ostafrika gesandten Offiziere zu sagen. Je mehr diesen Gelegenheit

geboten wird, möglichst mit der Bevölkerung dienstlich in Berührung

zu kommen (Beiwohnen beim Schauri, Beaufsichtigung der Karawanen,

Überwachung des Arbeitsdienstes, wie besonders Anlage neuer Stationen,

Verkehr auf Expeditionen), besonders wenn sie selbst schaffend thätig

sein können und nicht nur schablonenmäßig die Truppe in einer fertigen

Station exerzieren, desto mehr werden sie nicht nur in militärischer

Hinsicht, sondern auch im allgemeinen brauchbare Beamte werden,

man kann sagen um so mehr, in je unfertigeren Verhältnissen sie in

Ostafrika aufgewachsen sind.

Die übrigen im Laufe des vergangenen Jahres von Herrn v. Soden

getroffenen Maßnahmen beziehen sich zunächst auf die Verlegung des

Schwerpunktes der Regierung von Bagamoyo nach Daressalam. Begründet war

dies durch die äußerst ungünstige Rhede von Bagamoyo, wo ein Anlaufen

der Hauptdampfer ausgeschlossen war.

Es war in der letzten Zeit von Wißmann das Auskunftsmittel gewählt

worden, Bagamoyo als Hauptsitz des Kommissariats zu halten, dagegen

Daressalam als Hauptdepot und als Hauptplatz für die Flottille zu

belassen. Wißmann selbst hatte deswegen den Schwerpunkt nach Bagamoyo

verlegt, weil er, nachdem wir leider auf Sansibar verzichten mußten,

von Bagamoyo aus noch am besten die Verhältnisse in der Hand behalten

konnte. Hier laufen ja von den beiden großen Seen, vom Nyanza und

dem Tanganjika, sowie aus dem Hinterlande unseres Gebietes alle Fäden

zusammen, hier stand also der Reichskommissar persönlich mitten im

gesamten afrikanischen Verkehr, wie er in gleichem Maße an keinem

andern Platze der gesamten Ostküste Afrikas stattfindet. Der Ansicht

des Verfassers nach ist es notwendig, in Bagamoyo zu residieren, wenn

man den Schwerpunkt seiner Aufgabe in der Kolonie selbst sucht.

Wenn man hingegen meint, der Verbindung nach Europa, dem Verkehr mit

der deutschen vorgesetzten Behörde die größere Rücksicht schuldig zu

sein, dann ist allerdings wegen der regen Verbindung mit der Heimat

Daressalam der rechte Platz, und liegt dann naturgemäß die Handhabung

des Verkehrs mit dem Innern in den Händen des Bezirks-Hauptmanns von

Bagamoyo. Daß nun gerade das letztere der Gouverneur nicht wünschte,

sondern daß er sich alle mögliche Mühe gab, den Verkehr nach Daressalam

zu ziehen auf Kosten von Bagamoyo, um als äußerst rühriger, thätiger

Mann, der er ist, selbst alles in die Hand zu bekommen, ist ja

begreiflich, aber unpraktisch. Der inner-afrikanische Verkehr kann

nach Daressalam nur auf zweierlei Weise gezogen werden: entweder durch

Einrichtung eines direkten Verkehrsweges von Daressalam bis weit ins

Innere hinein, wie wir in einem der früheren Kapitel erwähnten, oder

durch Gewalt. Ob letztere, selbst den Fall angenommen, daß wir immer

in der Lage wären, sie faktisch anwenden zu können, ratsam ist und

nicht vielleicht dazu dient, den Verkehr von unserer Küste überhaupt

abzulenken, erscheint zum mindesten recht zweifelhaft.

Solche kleinen Abstecher, wie sie der Gouverneur z. B. voriges Jahr in

das für den Verkehr höchst unbedeutende Usaramo mit seinen geradezu

erbärmlichen Bewohnern, den Wasaramo, gemacht hat, einige Meilen weit

bis an den Kingani, können hierfür nicht das geringste zu Wege bringen.

Sie geben nur falsche Vorstellungen in Europa, besonders wenn lange, im

Mißverhältnis zur Wichtigkeit stehende Berichte darüber veröffentlicht

werden, fördern den Verkehr jedoch nicht im mindesten. So lange die

Inder entweder in Bagamoyo, oder wie es meistens der Fall ist, in

Sansibar selbst den Handel mit den Karawanen in der Hand haben, sind

die Leute auf Bagamoyo angewiesen, von wo aus die Verschiffung ihrer

Waren auf der allerdings miserablen, aber für den Dhau-Verkehr wegen

der geringen Entfernung von Sansibar höchst bequemen Rhede vorteilhaft

ist.

Auch die in den letzten Monaten viel erwähnte, angeblich vom Gouverneur

erst geschaffene Postverbindung von Daressalam nach dem Innern erweckt

hier in der Heimat falsche Vorstellungen. Eine Postverbindung hat auch

früher meistens, in den letzten Jahren immer, bestanden. Entweder die

französische Mission zu Bagamoyo oder der Inder Sewa Hadji beförderten

die Postsachen in regelmäßigen Zeiträumen nach dem Innern, oder es war

wie in den letzten Jahren Aufgabe des Bezirkshauptmanns von Bagamoyo,

einen regelmäßigen Postverkehr aufrecht zu erhalten. Der letztere hatte

hierzu in Bagamoyo die beste Gelegenheit, da eben hier, wie erwähnt,

alle Karawanen hinkamen und so wie so ein lebhafter Verkehr zwischen

diesem Küstenplatz und dem Innern bestand. Jetzt ist die Besorgung der

Posten einer ziemlich neuen Firma in Daressalam übertragen. Aber die

Angestellten dieser Firma haben nicht die Beziehungen zu den Leuten,

wie sie z. B. die französische Mission und die dortigen Inder, oder wie

sie in erster Linie der Bezirkshauptmann von Bagamoyo hat. Es sind also

in die Zuverlässigkeit dieser Art der Postverbindung starke Zweifel zu

setzen. Der Umstand, daß die Briefträger uniformiert und so äußerlich

kenntlich sein sollen, thut wenig zur Sache, ist unter Umständen sogar,

wenn, wie häufig, im Innern nicht überall völlige Ruhe herrscht,

nachteilig.

Besondere Erwähnung mag noch die rege, in Daressalam seit Einrichtung

des Gouvernements naturgemäß entfaltete Bauthätigkeit finden, durch

die, wie durch eine für diesen Platz vom Gouverneur vorgeschriebene

Bauordnung Daressalam auch äußerlich ein gutes Aussehen erlangt

hat. Man kann sagen, der Ort macht heute den Eindruck einer kleinen

europäischen Villenstadt.

Auf eine Reihe von Erlassen des Kaiserlichen Gouverneurs muß fernerhin

an dieser Stelle hingedeutet werden, welche den löblichen Zweck

hatten, die Einnahmen der Kolonie zu vermehren. Neben der Übernahme

des Zolles, der aus den Händen der ostafrikanischen Gesellschaft an

das Gouvernement überging, und der natürlich nach wie vor, da ja die

Inder, Araber und Eingeborenen daran gewöhnt sind, willig bezahlt

wurde, den man sogar leicht, ohne auf großen Widerstand zu stoßen,

zum Zwecke der Vermehrung der Einnahmen hätte erhöhen können, waren

es Steuer-Verordnungen, die der Gouverneur im vorigen Jahre erließ.

Diese Verordnungen, die in großer Eile den Organen des Gouverneurs an

den verschiedenen Küstenplätzen zu publizieren befohlen wurde, zeigten

sich als durchaus unangebracht. Sie riefen eine große Mißstimmung unter

der davon betroffenen Bevölkerung hervor, weil sie neben einer zu

großen, sehr in die Augen fallenden Belastung einzelner Personen den

bestehenden Verkehr in manchen Beziehungen bedeutend erschwerten.

Die Verordnungen bezogen sich auf die Ausschreibung einer Hafengebühr

für Dhaus, auf Einführung einer nach dem Umsatz, nicht nach dem Ertrag

berechneten Handelssteuer, einer Schankgebühr, welche letztere wir

allerdings als vollkommen berechtigt anerkennen möchten und einer

Gebühr für das Schlagen von Bauhölzern. Da indes zum großen Teil diese

Projekte als undurchführbar wieder fallen gelassen sind, so sei nicht

weiter hierauf eingegangen. Bezüglich des Handels suchte uns der

Kongostaat dadurch Konkurrenz zu machen, daß von seinen Beamten an

unserer Westgrenze, Zölle für die in unser Gebiet eingeführten Waaren,

besonders das Elfenbein, erhoben wurden. Dies machte sehr viel böses

Blut bei den Arabern gegen den Kongostaat; die Araber zu Bagamoyo

trugen ihre Beschwerden dem Verfasser vor, der, da dieselben ihm gegen

internationale Abmachungen zu verstoßen schienen, sie weitergab; doch

scheint darauf hin nichts weiter von unserer Seite erfolgt zu sein.

Die Bestrebungen des Gouverneurs zielen natürlich nur auf das Beste

der Kolonie ab, es fehlt ihm aber nach der Ansicht des Verfassers die

nötige Vorkenntnis der speziellen ostafrikanischen Verhältnisse.

Eine größere Rücksichtnahme auf die mächtigen, einflußreichen Faktoren

in der Bevölkerung, wie die Araber, würden wir dringend wünschen, denn

man kann sich, namentlich wenn man nicht über einen großen Geldsack

und über große Kräfte zu verfügen hat, nicht so ohne weiteres über

sie hinwegsetzen, sondern muß mit ihnen, die Einfluß im Lande haben,

wie mit den größeren mächtigen Häuptlingen und mit den kommerziellen

Regenten, den Indern, rechnen. Der Handel ist ihnen nicht mit

Redensarten zu entziehen, (außer wenn man ihn überhaupt zurückbringen

will,) und man kann sich gerade, wie uns dies Wißmann gezeigt hat,

durch solche Rücksichtnahme manche Opfer ersparen und viele Erfolge

erringen. Daß der Gouverneur selbst bei den Machthabern des Landes, den

Arabern und den Häuptlingen, gar nicht beliebt ist, muß sehr bedauert

werden, denn nirgends kommt es so sehr wie in Afrika auf das Renommee

der Persönlichkeit an.

Der Gouverneur selbst arbeitet mit ungeheurer Rührigkeit, aber

allein, und weist jede Hülfe erfahrener Leute von der Hand, hält jede

Beeinflussung durch solche mißtrauisch fern und von den an Ort und

Stelle erfahrenen Beamten holt Herr von Soden nur dann Rat ein, wenn

er annimmt, daß die Ratschläge in seinem Sinne ausfallen; auch weiß

er die wirklichen Kenner des Landes von den partiellen Kennern nicht

zu unterscheiden; er, wie auch in Deutschland die Leute, scheeren

so oft alle, die längere Zeit in Ostafrika waren, betreffs ihrer

Urteilsfähigkeit über einen Kamm. Es kann jedoch jemand lange Jahre

an einem toten, vom großartigen afrikanischen Handel abgeschlossenen

Küstenplatz oder an einem fern den Hauptkarawanenstraßen gelegenen

Platz im Lande gesessen haben, ohne in den Besitz einer Kenntnis der

allgemeinen afrikanischen Verhältnisse gelangt zu sein. Solche Leute

gehören zu den Theoretikern, die in ihrem Urteil erfahrungsmäßig fast

stets von den Praktikern abweichen. --

Schon hatte der Verfasser das Manuskript zu diesem Buche abgeschlossen,

da trafen so wichtige Nachrichten aus unserem ostafrikanischen

Schutzgebiet ein, daß er Veranlassung nimmt, die Vorgänge noch mit

wenigen Zeilen zu streifen.

Am Kilimandscharo sind die Herren Kompagnieführer Freiherr von Bülow

und Lieutenant Wolfrum den Heldentod gestorben. Der erstere war ein

wegen seiner Tapferkeit, Pflichttreue und siebenjähriger afrikanischer

Erfahrung hochgeschätzter, an den verschiedensten Plätzen bewährter

Offizier, der letztere wurde, zwar bedeutend jünger im afrikanischen

Dienst, von allen gleichgeschätzt, als Offizier, Kamerad und Mensch;

beider Tod ist ein empfindlicher Verlust für die Schutztruppe. Leider

fielen beide in einem für uns recht unglücklichen Gefecht bei Moschi

am 10. Juni: Wolfrum während desselben, Bülow erlag den im Gefecht

erhaltenen Verwundungen am Tage darauf.

Zu Moschi war im November v. J. Meli seinem Vater Mandara nach dessen

Tode in der Herrschaft gefolgt. Während Mandara stets ein zuverlässiger

Freund der Deutschen gewesen war, der fremden Einfluß nicht aufkommen

ließ, scheint sich sein Sohn ganz in die Hände der englischen

Missionare gegeben zu haben; nach der Gründung der Station Marangu

lebte Meli auch nicht mehr derartig unter den Augen der Deutschen,

daß einer Schwenkung in seiner politischen Haltung hätte rechtzeitig

vorgebeugt werden können.

Aus Gründen, welche zur Zeit hier noch nicht genügend aufgeklärt sind,

sah sich Herr von Bülow veranlaßt, gegen Meli vorzugehen. Da seine

Kompagnie aber sehr verteilt war und da er wohl keine Aussicht hatte,

vom Gouverneur von der Küste Verstärkungen zu erhalten, wagte er das

Vorgehen gegen die kriegerischen Wadschagga zu Moschi anscheinend

mit etwas geringen Mitteln. Auch scheint es, daß den Wadschagga

Hinterladergewehre mit Munition durch die Engländer, vielleicht gar

durch Vermittlung der englischen Mission, geliefert sind. Jedenfalls

war das Gefecht bei Moschi ein für uns unglückliches; nach harten

Verlusten mußten sich die Unsrigen zurückziehen, selbst die von Peters

begründete Kilimandscharo-Station mußte aufgegeben werden; unsere

Position am Kilimandscharo ist damit zur Zeit verloren. Man hat alles

an Kräften, was man an der Küste noch zusammenbringen konnte, vereint,

wie es scheint, ist die Küste sogar sehr von Truppen entblößt worden.

-- Es sind zwei Expeditionen, die eine unter dem an Ort und Stelle sehr

erfahrenen, in Afrika wohl bewährten Kompagnieführer Johannes voran,

die zweite unter dem neuen Oberführer der Schutztruppe, von Manteuffel,

nachfolgend, von Tanga abgesandt, um den unzuverlässigen Häuptlingen

die Lust zu weiteren Ausschreitungen zu benehmen und unsere Position im

Innern wieder zu befestigen. Hoffentlich reichen die zusammengebrachten

Kräfte dazu aus, den Kampf gegen Meli mit begründeter Aussicht auf

Erfolg aufzunehmen und unser Ansehen wiederherzustellen.

Geschichte des Araberaufstandes in Ost-Afrika · 第 35 / 37 题