15. Kapitel.

Die wirtschaftlichen Unternehmungen vor, während

und nach dem Aufstande.

Die Ostafrikanische Gesellschaft und ihre Umwandlung. -- Sie

wird eine Erwerbsgesellschaft. -- Wirtschaftliche Aufgaben der

Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. -- Faktoreien. --

Karawanserei. -- Handelsbetrieb. -- Einführung

Deutsch-Ostafrikanischer Münzen. -- Anlage von Plantagen. -- Die

Plantage Derema. -- Arbeiterverhältnisse. -- Die Frage der

Verkehrswege in Ost-Afrika. -- Usambara-Eisenbahn. -- Der

Schiffsverkehr zwischen Deutschland und Ostafrika. -- Die

Ostafrikanische Plantagengesellschaft und ihre Plantage Lewa. --

Die Pflanzer-Gesellschaft. -- Emin-Plantage. -- Die Plantage des

Herrn von Saint-Paul-Illaire. -- Die Ostafrikanische Seehandlung. --

Kaufmännische Unternehmungen in Ostafrika. -- Gravenreuths Projekt

der Zentralafrikanischen Seen-Gesellschaft. -- Die Magdeburger

Faktorei. -- Apotheke in Ostafrika. -- In der Anlage begriffene

Unternehmungen. -- Der Pulverhandel. -- Anregungen.

Es scheint geeignet, an dieser Stelle einen Blick auf die

wirtschaftlichen Unternehmungen zu werfen, welche in Deutsch-Ostafrika

vor und während des Aufstandes bestanden, und deren Weiterentwickelung

kurz zu beleuchten.

Wirtschaftliche Unternehmungen bestanden vor Ausbruch des Aufstandes

in Deutsch-Ostafrika drei, nämlich die Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft, die Ostafrikanische Plantagen-Gesellschaft und die

Pflanzer-Gesellschaft. Von diesen ist die Deutsch-Ostafrikanische

Gesellschaft die bei weitem wichtigste. Durch die früher erwähnten

Verträge mit dem Sultan und den vom Reich erteilten Schutzbrief war

der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft eine Stellung zugewiesen,

welche an die Charter der East-India-Company erinnert, und naturgemäß

waren die Aufgaben, welche sich der Gesellschaft zuerst darboten, mehr

administrativer als wirtschaftlicher Natur.

Die Umgestaltung des Zollwesens, die alleinige Übernahme desselben

durch die Beamten der Gesellschaft nahm an sich so viel Kräfte

in Berlin sowohl wie in Sansibar in Anspruch, daß eigentliche

wirtschaftliche Unternehmungen vor der Hand wohl ins Auge gefaßt,

aber nicht angefangen wurden. Zur Zeit, als der Aufstand ausbrach,

besaß die Gesellschaft in Sansibar selbst vier Häuser, in welchen

die Centralverwaltung untergebracht war und welche gleichzeitig zu

Wohnzwecken für die Beamten dienten. Außerdem war ihr in unmittelbarer

Nähe des Sultanpalastes eine ausgedehnte Zollstätte überwiesen, an

welcher sämtliche vom Festlande kommenden Dhaus anlegen und löschen

mußten.

Um die direkte Ausfuhr aus den Plätzen des Festlandes nach andern

Orten als Sansibar in der Hand zu behalten, waren eigene Zollstätten,

wie dies in einem früheren Kapitel bereits erwähnt ist, in Bagamoyo,

Daressalam, Lindi, Kilwa, Tanga und Pangani bereits eingerichtet

oder in der Anlage begriffen. Durch den Ausbruch des Aufstandes

wurde die Lage der Gesellschaft gänzlich verändert. Bis auf Bagamoyo

und Daressalam mußten alle Stationen aufgegeben werden, und auch in

Bagamoyo selbst war von einer Zollerhebung nicht die Rede.

Mit der Errichtung des Reichskommissariats und der Ankunft Wißmanns

verschob sich die Stellung der Ostafrikanischen Gesellschaft

vollkommen. Von einer Ausübung der von ihr erworbenen Landes-Oberhoheit

im Innern konnte ebenso wenig mehr die Rede sein, wie von der

Entfaltung eines politischen Einflusses an der Küste. Das gesamte

Ostafrikanische Gebiet unterstand allein dem Reichskommissar, welcher

der Lage der Sache nach das Standrecht über das gesamte Gebiet

verhängte. Die Rechte der Gesellschaft nach dem Vertrage vom 28. April

1888 blieben unverändert fortbestehen, aber unterlagen der durch

militärische Rücksichten bedingten Einschränkung und zeitweiligen

Suspension, bei welcher mit dem Standrecht alle Zivilbefugnisse auf das

Militär übergingen.

Eine Einmischung in die geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft

und namentlich in die Zollverwaltung sollte vermieden werden, dagegen

wurde Wißmann die Ausübung der dem Reichskanzler statutenmäßig

zustehenden Aufsicht über die Gesellschaft in Bezug auf ihre Thätigkeit

auf dem Festlande übertragen, so daß der Reichskommissar in der Lage

war, etwaige Verordnungen der Gesellschaft außer Kraft zu setzen. Es

beschränkte sich die Thätigkeit der Ostafrikanischen Gesellschaft

zu Anfang des Aufstandes lediglich auf die Zollerhebung in Sansibar

selbst. Sobald jedoch die Küstenplätze wieder in unserer Gewalt waren,

und sobald die Anlegung der befestigten Stationen eine Garantie für

Sicherung der Verhältnisse bot, wurden auch die Zollstationen daselbst

wieder errichtet, so in Bagamoyo selbst, ferner in Daressalam, in

Pangani und Tanga schon vor Ablauf des Jahres 1889. Wenn auch das

Kommissariat vorderhand als Provisorium angesehen werden mußte, so

sah die Gesellschaft doch ein, daß sie selbst nach den bis jetzt

gemachten Erfahrungen niemals in der Lage sein würde, selbständig ihr

Gebiet zu beherrschen, daß sie vielmehr hierfür der Anlehnung an das

Reich bedürfe. Die Fortdauer des Kommissariats war nach den Leistungen

Wißmanns der einhellige Wunsch der Ostafrikanischen Gesellschaft, wie

aller Kolonialfreunde Deutschlands.

So ist in der That der ostafrikanische Aufstand die Ursache gewesen,

daß das Reich thatkräftig und selbständig in die Kolonialpolitik

eintrat. Die Aufrechterhaltung des Kommissariats, an welcher niemand

zweifelte, veränderte für die Ostafrikanische Gesellschaft ihre

gesamte Lage. Auch nach Fortfall des Standrechtes mußten mannigfache

Befugnisse der Zivilverwaltung, welche eigentlich der Ostafrikanischen

Gesellschaft zugefallen wären, in der Hand des Reichskommissars

verbleiben. So kam es, daß der staatsrechtliche Charakter der

Gesellschaft immer mehr hinter den rein wirtschaftlichen zurücktrat.

Blieb auch die Zollverwaltung vorläufig der Gesellschaft, so

wurden doch Kapitalien und Kräfte in weitem Umfange frei für die

eigentliche Kultur-Arbeit, die Förderung der Produktion und die

eigene Plantagenthätigkeit, sowie für die Erschließung des Landes und

die Entfaltung einer Handelsthätigkeit im großen Maßstabe. Kam es

doch darauf an, an dem nicht unbedeutenden Ein- und Ausfuhr-Handel

Ostafrikas, welcher bis jetzt ausschließlich in indisch-arabischen

Händen lag, selbständigen, möglichst weiten Anteil zu bekommen.

Das Verdienst, nach der letzteren Richtung hin ungemein fördernd

und anregend gewirkt zu haben, gebührt in erster Linie dem Direktor

der Ostafrikanischen Gesellschaft, Konsul Vohsen. Derselbe begab

sich Ende des Jahres 1889 selbst nach Ostafrika, einmal um durch

den Augenschein ein klares Bild der Verwaltung zu gewinnen, und

ferner, um die Vertragsverhältnisse mit dem Sultan neu zu regeln. Die

letztere Thätigkeit zielte vor allem darauf ab, die Durchschnittssumme

festzustellen, welche von der Gesellschaft aus dem Ertrage der

Ausfuhrzölle an den Sultan zu zahlen sei, und verschaffte andrerseits

der Gesellschaft verschiedene wichtige Vorteile.

Das Abkommen kam zu stande am 13. Januar 1890. Die für die

wirtschaftlichen Unternehmungen maßgebenden Gesichtspunkte der

Gesellschaft sollten in erster Linie sein: die Hebung der allgemeinen

Landeskultur, die ausgedehnte Erschließung der natürlichen Hilfsquellen

des Landes und dadurch eine Mehrung seiner Produktion, ferner die

Einführung von Neukulturen, insbesondere Tabak, Baumwolle, Kaffee,

Indigo etc. Unterstützt werden sollten diese wirtschaftlichen

Unternehmungen durch Anlegung von Faktoreien, teils in Verbindung

mit Zollstationen, teils ohne dieselben, ferner durch die Entsendung

von Agenten, um einen Verkehr der Eingeborenen mit den Faktoreien

herbeizuführen, endlich durch die Schaffung von Verkehrswegen,

insbesondere durch den Bau einer Eisenbahn durch Usambara, welche

später bis zum Kilimandscharo verlängert werden sollte. Die

Faktoreien wurden sofort in Angriff genommen, zuerst in Pangani,

dann in Bagamoyo, Tanga und Daressalam; für die letztgenannten 3

Faktoreien wurden fertige Häuser aus Europa mittelst Segelschiffs

hinbefördert. Die wesentlichste Aufgabe fiel auch hier wieder bei dem

dortigen ungeheuren Karawanenverkehr der Faktorei in Bagamoyo zu.

Um an dieser Stelle möglichst selbständig in den Handel eingreifen

zu können und gleichzeitig die aus dem Innern kommenden Träger vor

der bisher üblichen, mitunter haarsträubenden Ausbeutung durch die

kleinen indischen Kaufleute zu schützen, ging die Ostafrikanische

Gesellschaft in Bagamoyo mit dem Bau einer großen Karawanserei vor.

Diese Karawanserei sollte der Centralpunkt werden, an welchem alle

ankommenden Karawanen ihre Lasten anhäufen, und von dem umgekehrt die

nach dem Innern ziehenden Karawanen ausgehen sollten.

Zu letzterem Zweck mußte die Karawanserei also Waarenlager enthalten,

aus denen die Karawanen sich mit den im Innern gangbaren Werten, wie

Baumwollstoffen, Drähten, Perlen u. s. w., versehen konnten; endlich

sollten die Träger hier für eine ungemein geringe Entschädigung

geschützte Wohnräume für die Dauer ihres Aufenthalts erhalten.

Früher waren die Besitzenden unter den Eingeborenen, insbesondere die

sogenannten Ndewas der Waniamuesi, bei den Indern untergebracht und

hier vielen Betrügereien derselben ausgesetzt; ihnen hierin zu helfen

und sie von der Abhängigkeit vom Inder zu befreien, war der Hauptzweck

bei Anlage der Karawanserei, der auch erreicht ist. Der Inder muß sich

jetzt in der Regel dorthin bemühen. Um die und in der Karawanserei

herrscht jetzt ein Leben wie an einer Börse.

Bereits im Anfang des Jahres 1890, noch bevor die Faktoreien und die

Karawanserei wirklich vorhanden waren, erhielten die Beamten der

Gesellschaft, so weit sie nicht lediglich den Zolldienst zu versehen

hatten, den Auftrag, von den zur Küste kommenden Karawanentransporten

alles aufzukaufen, dessen sie habhaft werden könnten. Es ist dies

bislang allerdings nicht viel gewesen. Die Waren, welche von den

Karawanen mitgeführt wurden, gehörten den indischen Kaufleuten, schon

ehe die Karawane im Innern aufgebrochen war. Die führenden Araber waren

entweder durch die Inder ausgerüstet, oder denselben von alters her

verschuldet, so daß alles, was sie aus dem Innern mitbrachten, dem

Konto ihrer indischen Gläubiger zu Gute kam.

Erst allmählich wird es sich ermöglichen lassen, in diese überaus

schwierigen Handelsverhältnisse einzudringen und deutscherseits an

dem bestehenden Handel Anteil zu nehmen. Man kann neue Handelswege

eröffnen, wir können unsererseits Karawanen ausrüsten und den direkten

Verkehr mit dem Innern beleben, aber es sind dies Fragen, welche

vorläufig in der Zukunft liegen. Jedenfalls bleibt immer festzuhalten,

daß die hauptsächlichen Träger des Handelsverkehrs die Araber sind, daß

diese aber ihrerseits, wenigstens zum großen Teil, nur als Dienstleute

der indischen Großkaufleute betrachtet werden können.

Gleichzeitig mit der Anlage der Faktoreien wurde von der Gesellschaft

einem andern Plane näher getreten, welcher mit dem eigentlichen

Handelsverkehr in engster Beziehung stand und am meisten geeignet

erschien, das deutsche Element in den Handelsverkehr hineinzubringen.

Es war dies die Schaffung eines eigenen deutschen Münzsystems. Nach

dem Vertrage mit dem Sultan stand der Gesellschaft das Recht der

Notenausgabe im gesamten Gebiet des Sultans zu. In denjenigen Teilen

des Landes, welche der Gesellschaft direkt unterstanden, mußte

selbstverständlich das Recht der Geldprägung ein unumschränktes sein,

sobald die deutsche Regierung sich damit einverstanden erklärte.

Als Faktor zur Ausdehnung des deutschen Einflusses erschien diese

Geldprägung dringend geboten, zumal unser Hauptmitbewerber, nämlich die

englisch-ostafrikanische Gesellschaft, nach dieser Richtung hin bereits

im Januar 1890 vorgegangen war.

Um der Münze einen leichteren Eingang zu verschaffen, wurde von dem

Maria Theresia-Thaler, welcher allerdings bei den Arabern und Indern

noch kursierte und einen Zahlwert darstellte, nach welchem aber nur

noch selten gerechnet wurde, abgesehen und dafür die überall in

Sansibar und an der Küste gangbare indische Münze eingeführt: die

Rupie, eine Silbermünze in der Größe eines 2-Markstücks, ferner 1/2

und 1/4 Rupie in Silber, endlich für den Kleinhandel als Scheidemünze

der Pesa (64 Pesas = 1 Rupie). Die in Indien sonst noch geltende

Kupfermünze Anna (16 = 1 Rupie) hat in Ostafrika keinen Eingang

gefunden. Man hat verschiedentlich den Gedanken angeregt, an Stelle

dieser indischen Münze lieber die Reichswährung in unserm Schutzgebiet

einzuführen, zumal die Silberwährung der Rupie zu außerordentlichen

Schwankungen (bis zu 30 %) Anlaß giebt. Es ist dies jedoch, vor

der Hand wenigstens, undurchführbar. Wie oben bemerkt, liegt der

Schwerpunkt des Handels gegenwärtig immer noch in den Händen der Inder,

und es würde die Einführung einer ganz neuen, ihnen unbekannten Münze

um so schwerer sein, als sie sogar den Maria-Theresia-Thaler fast

gänzlich verdrängt haben.

Aus der Münzenprägung ergeben sich selbstverständlich für die

Gesellschaft wesentliche pekuniäre Vorteile, -- Vorteile, welche bisher

allein von den indischen Münzstätten oder aber vom Sultan, welcher in

Indien prägen ließ, gezogen wurden.

Die weitere Absicht der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, durch

die Beförderung der Landeskultur und durch Anlegung eigener Plantagen

auf die Rentabilität des Landes zu wirken, befindet sich auch heute

noch in den ersten Anfängen. Die Produktion der Eingeborenen hat eine

wesentliche Steigerung nach keiner Richtung hin erfahren. Das Vorbild

europäischer Arbeit ist dazu bis jetzt viel zu gering, die Erziehung

des Negers zu selbständiger Arbeit viel zu wenig vorgeschritten. Die

eigene Produktion seitens der Gesellschaft in Plantagenthätigkeit

hat, und das soll ja unumwunden anerkannt werden, mit sehr großen

Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Nichtsdestoweniger kann die

Gesellschaft von dem Vorwurf nicht freigesprochen werden, daß sie

gegenüber den großen Mitteln, welche ihr zu Gebote standen, viel zu

vorsichtig vorgegangen ist.

Zum Beweise muß an dieser Stelle dem Gange der Ereignisse vorgegriffen

werden. Nach dem Zustandekommen des deutsch-englischen Abkommens vom

November 1890 standen der Gesellschaft, abgesehen von ihren früheren

Mitteln, etwa 5-1/2 Million Mark zur Verfügung. Sie war außerdem aller

Verwaltungspflichten entbunden; sie hatte lediglich die Aufgabe, sich

wirtschaftlicher Thätigkeit zu widmen. Es ist aber thatsächlich ein

wesentlicher Fortschritt gegen die Zeit vor dem deutsch-englischen

Abkommen auch heute noch nicht zu bemerken. Kaum daß die bereits

Anfang 1890 bestehenden Pläne teilweise zur Ausführung gekommen

sind. Diese Pläne zielten darauf ab, einmal eine bereits früher in

Angriff genommene und während des Aufstandes wieder aufgegebene

Baumwollplantage bei Kikogwe in der Nähe von Pangani in erweitertem

Umfang wieder in Betrieb zu setzen und ferner eine Art Versuchsplantage

in großem Umfange in Usambara anzulegen. Auf der letzteren sollten

Versuche mit dem Anbau von Kaffee, Baumwolle, Thee, Vanille und Indigo

gemacht werden.

Für die Anlage und den Betrieb dieser Plantage war +Dr.+ Hindorf

ausersehen, welcher nach vollendeter wissenschaftlicher Ausbildung

2 Jahre lang für die Neu-Guinea-Gesellschaft in ihrer Kolonie

praktisch thätig gewesen war. Bei aller Tüchtigkeit Hindorfs hatte

die Gesellschaft jedoch nicht genügend berücksichtigt, daß seine im

Tropendienst angegriffene Gesundheit der Aufgabe in Ostafrika in keinem

Falle gewachsen sein konnte. Hindorf erkrankte schon auf der Ausreise

und kehrte nach kurzem Aufenthalt in Ostafrika nach Hause zurück; als

Ersatz für ihn ist Ende vorigen Jahres ein in den Tropen erfahrener

Pflanzer herausgesandt. Die von Hindorf ausgesuchte Landstrecke für die

Versuchsplantage befindet sich bei dem Orte Derema etwa 5° 8' s. Br.

und 38° 38' ö. L. in 800 +m+ Höhe.

Noch schwieriger als die Gewinnung des eigentlichen Leiters war die

Beschaffung des geeigneten Arbeitermaterials. Gegenüber dem Vorwurf,

welcher gewöhnlich dem ostafrikanischen Neger gemacht wird, daß er

zur Arbeit untauglich und unlustig sei, kann der Verfasser mit Recht

anführen, daß es auf den Militärstationen fast nie an einer genügenden

Arbeiterzahl gefehlt hat, und zwar wurden die Leute nicht etwa zum

Dienst gepreßt, sondern sie boten sich freiwillig, zuweilen in der Zahl

von mehreren Hundert Köpfen, für einen verhältnismäßig geringen Lohn

an. Allerdings handelt es sich hier um die Küstenbevölkerung, welche

mehr oder weniger mit höheren Kulturzuständen in Berührung gekommen

war und auch entwickeltere Bedürfnisse sich angewöhnt hatte, zu deren

Befriedigung ihnen der Lohn der Arbeit diente. Über den Küstenstrich

hinaus wird eine solche Heranziehung des Negers zur Arbeit, eine

Gewöhnung an höhere Kultur erst einzuführen sein. Von einer absoluten

Unlust der Leute ist aber auch hier, außer bei nomadisierenden Völkern,

nirgends die Rede. Arbeiter sind meistens zu erlangen. Ausschlaggebend

für die Stetigkeit ihrer Arbeit ist in jedem Falle die Person des

Leiters. Richtige Behandlung, große Nachsicht in einem, Strenge im

andern Fall bilden in Verbindung mit sichtbaren Erfolgen die Mittel,

eine Arbeiterbevölkerung heranzuziehen. Um von vornherein wenigstens

einigermaßen Stetigkeit in die Arbeit zu bringen und die genügende Zahl

von Arbeitern zu erlangen, ist in jedem Fall die Vermittlung der Jumbes

nützlich und sogar notwendig. Sobald es gelingt, die Dorfältesten für

die Sache zu interessieren, kann man durch dieselben in viel höherem

Grade auf die Bevölkerung wirken als durch persönlichen Einfluß oder

gar Befehle.

Noch eine weitere Frage bedarf hier der Erwähnung. Von den

verschiedensten Seiten her ist der deutsch-ostafrikanischen

Gesellschaft und den andern Plantagengesellschaften empfohlen worden,

um sofort eine nutzbringende, erfolgreiche Thätigkeit entfalten zu

können, Arbeitermaterial von außen her nach Ostafrika einzuführen. Man

versprach sich davon, abgesehen von dem direkten praktischen Erfolge,

auch eine erziehliche Wirkung auf die eingeborene Bevölkerung und

brachte für diese Aufgabe die Chinesen in Vorschlag.

Wir sehen keinen Grund, eine solche Einführung von Arbeitermaterial

zu widerraten; die Befürchtung, die Chinesen möchten das eingeborene

Element überwuchern, scheint für die Verhältnisse, wie sie in Ostafrika

liegen, nicht zuzutreffen und wenn die Chinesen, wie dies ja bekannt

ist, neben ihrer Plantagenthätigkeit die verschiedensten Gewerke

betreiben, so würde uns dies nur als wesentlicher Vorzug erscheinen,

denn eingeborene Handwerker sind nicht in einer den jetzigen

Bedürfnissen entsprechenden Zahl da. Europäische Handwerker können

kaum auf die Dauer selbständig als solche arbeiten. Als Kaufleute

würden die Chinesen den Hindus der Küste gegenüber kaum in Betracht

kommen. Die Bedürfnislosigkeit der Inder ist ungefähr dieselbe wie

die der Chinesen. Sollte aus einer chinesischen Einwanderung sich ein

neues kaufmännisches Element herausbilden, so würde uns dasselbe eher

Dienste leisten als uns schädigen. Die einzige Gefahr, welche die

chinesischen Arbeiter mit sich bringen könnten, wäre ein nachteiliger

Einfluß auf die Eingeborenen, da der Chinese bei seiner ungleich

höheren Kulturstufe den Neger ohne weiteres zu unterdrücken versuchen

würde. Aber auch diese Gefahr kann nicht in Anschlag gebracht werden,

denn es liegt in der Hand der Stationsleiter, solchen Übergriffen

in geeigneter Weise vorzubeugen. Im Interesse der Sache, d. h. einer

schnellen und erfolgreichen Ausbreitung der Plantagenthätigkeit kann

daher eine solche Einfuhr von Arbeitermaterial in allen den Stellen,

wo die einheimische Bevölkerung erfahrungsgemäß sich nicht zur Arbeit

eignet, nur empfohlen werden.

Die gegenwärtige wirtschaftliche Thätigkeit der ostafrikanischen

Gesellschaft umfaßt den Betrieb von Faktoreien in Bagamoyo, Pangani,

Tanga, Daressalam, Lindi, Kilwa und Mikindani, ferner den Betrieb der

Baumwollplantage Kikogwe und der Versuchsplantage Derema.

Von den weiter ins Auge gefaßten Aufgaben, welche der Erschließung

des Landes zu gute kommen sollten, ist vorläufig nur eine einzige

und auch diese nur in recht beschränktem Umfange in der Ausführung

begriffen. Die Gesellschaft hat es sich bekanntlich zur Aufgabe

gestellt, Verkehrswege zu schaffen. Welcher Art diese Verkehrswege sein

sollen, darüber herrscht in diesem Augenblick noch nicht einmal völlige

Klarheit.

Man hat von vielen Seiten her die Anlegung umfangreicher Eisenbahnnetze

in Deutsch-Ostafrika in Vorschlag gebracht. Man hat dabei vor allem

zwei große Routen im Auge gehabt, eine sogenannte Centralbahn von

Daressalam über Mpapua nach Tabora mit einer Verlängerung bis zum

Tanganjikasee und eventuell noch einer Abzweigung bis nach dem Viktoria

Nyanza. Eine zweite Bahn sollte von Tanga nach dem Kilimandscharo gehen

und auch diese sollte von dort aus nach dem Viktoriasee weitergeführt

werden. Für beide Linien sowie für eine ganze Reihe andrer sind eine

Unmenge von Projekten von berufenen und unberufenen Kräften mit und

ohne Rentabilitätsberechnung ausgeführt und befürwortet worden.

Schmalspurige und normalspurige Bahnen, Feldbahnen und Seilbahnen sind

vorgeschlagen, begutachtet und verworfen worden.

Zweifellos ist die Anlegung von Verkehrswegen eine der

allerbrennendsten Fragen, deren Lösung für die Ausnutzung unseres

Gebietes von ausschlaggebender Bedeutung ist. Vorläufig sind Straßen

nach unserem Sinne in Ostafrika überhaupt nicht vorhanden. Die einzigen

Verkehrswege, zu denen in erster Linie die sogenannten großen

Karawanenstraßen mitzurechnen sind, sind schmale Pfade von etwa 2

Fuß Breite. Zu beiden Seiten dieser Pfade befindet sich je nach der

verschiedenen Bewachsung und der Jahreszeit mehr oder minder hohes

Gras und dichter oder lichter Busch, meist mit Unterholz und Lianen

durchwachsen.

Entstanden sind diese Pfade lediglich durch den Karawanenverkehr.

Nicht die Rücksicht auf das Endziel hat ihnen ihre Richtung gegeben,

sondern lediglich die Gewohnheit der Eingeborenen oder Karawanenführer,

die Bequemlichkeit oder endlich die Rücksicht auf Wassertümpel in

der Nähe der Lagerplätze. Die Entfernung wird durch diese Art Wege

außerordentlich vergrößert.

Der Marsch auf dem Karawanenpfade ist mit großen Unzuträglichkeiten und

Beschwerden verknüpft, denn die Schmalheit des Weges bedingt es, daß

die ganze Karawane oder die Expedition sich im Gänsemarsch bewegen muß.

Sowohl in Rücksicht auf den Handelsverkehr als auch strategisch sind

diese Wege zwar nicht gänzlich unbrauchbar, aber doch eben nur ein

Notbehelf. Daß hier Wandel geschaffen werden muß und zwar so schnell

als möglich, liegt auf der Hand. Es fragt sich nur, welcher Art die

Verkehrswege sein sollen, die wir in Ostafrika anzulegen haben und wer

dieses Verkehrsnetz schaffen soll.

Wenn die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft auch in ihrem Programm

von 1890 die Schaffung von Verkehrswegen vorgesehen hat, so ist die

Sache jetzt doch nach der Übernahme des Regiments durch das Reich in

eine andere Phase gerückt worden. Eine Gesellschaft, welche gegenwärtig

lediglich Erwerbszwecke im Auge hat, wird nicht mehr die moralische

Verpflichtung fühlen, ein Verkehrsnetz, welches ihr zum geringen Teil

zu gute kommt, anzulegen. Diese Verpflichtung ist vielmehr zum Teil auf

das Gouvernement übergegangen.

Was die Art der Verkehrswege anlangt, so wird eine Bahn nur da in

Frage kommen können, wo dieselbe eine direkte Aussicht auf pekuniären

Nutzen in absehbarer Zeit gewährt. Vielleicht wird man sich darauf

beschränken müssen, vorläufig einmal Straßen in der Art zu schaffen,

wie sie die Engländer in mustergiltiger Weise in allen ihren Kolonien

-- und zwar als erste aller Aufgaben -- anlegen; Straßen, auf denen man

mit Wagen fahren kann. Die Herstellung solcher Straßen ist keineswegs

mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft. Die wesentlichste

Arbeit dabei ist die Planierung und die gründliche Ausrodung der

Bodenbewachsung, so daß eine baldige Überwucherung, wie sie in den

Tropen schnell eintritt, verhindert wird (durch Kiesbelag, Korallensand

etc.). Durch die Anlage eines solchen Straßennetzes würde ein doppelter

Zweck erreicht werden: Einmal die Erleichterung und Beförderung des

Verkehrs, also die angestrebte Erschließung des Innern und ferner

die wirkliche Sicherung des Landes. Man kann auf die Dauer unmöglich

sich darauf beschränken, wie dies jetzt geschieht, nur an der Küste

eine Herrschaft auszuüben und durch nur in geringem Umkreis wirksame

Stationen im Inneren und gelegentliche Expeditionen den Eingeborenen

gegenüber unsere Autorität aufrecht zu erhalten.

Für die dauernde Sicherung unseres Besitzes reichen die vorhandenen

Stationen im Innern einschließlich der neu in der Anlage begriffenen

nicht aus. Es kann eine wirkliche Machtausübung nur dann erfolgen,

wenn eine Reihe von Stationen an leicht gangbaren oder zu befahrenden

Straßen das Land in seinen Hauptverkehrsadern sichert.

Das Gros dieser Stationen braucht nur sehr klein und mit geringen

Posten versehen zu sein. Der unter den einzelnen Posten leicht

herzustellende Kontakt ist vollkommen ausreichend, um auch die

kriegerischen Völker des Innern wenigstens den Verkehrswegen gegenüber

fortgesetzt in Schach und Botmäßigkeit zu halten. Diese Stationen

sind es aber gleichzeitig, welche durch ihr bloßes Vorhandensein

einen genügenden Druck auf die Häuptlinge des Innern ausüben werden,

um diese zur Instandhaltung der Straße zu zwingen. Keineswegs soll

diese Instandhaltung ohne Entgelt geschehen. und abgesehen von ihrer

militärischen Bedeutung würden die erwähnten Stationen noch einem

zweiten ebenso wichtigen Zwecke dienen können, nämlich Proviant-

und Wasserstationen für die durchziehenden Karawanen zu bilden. Die

Verpflegungs- und Wasserfrage bildet bekanntlich den bei weitem

schwierigsten Punkt des ganzen Karawanenverkehrs.

Mißernten in gewissen Teilen des Landes legen den Verkehr ohne

weiteres lahm oder erfordern riesige Opfer an Menschenleben. Die

Wasserplätze unterstehen an manchen Stellen mächtigen Häuptlingen.

Um Wasser zu erlangen, haben die Karawanen den bekannten Hongo, den

Durchgangszoll zu entrichten, häufig auch noch das Wasser zu erkaufen.

Es ist dies etwas so Gewöhnliches, daß keine Karawane sich diesem Zoll

entziehen kann. Wenn durch eine Straßenanlage der Verkehr geregelt,

die Wasserplätze in Besitz der Station gebracht werden, so ist der

Vorteil ein dreifacher. Einmal sind die Karawanen nicht mehr von

der Laune der Häuptlinge abhängig; zweitens würden die betreffenden

Völkerschaften durch die regelmäßige Lieferung von Nahrungsmitteln

gegen festzusetzenden Entgelt einen dauernden Vorteil genießen; endlich

würde das früher willkürliche Hongosystem der Häuptlinge in die Hände

deutscher Organe (und dann wird es eine dem Neger verständliche

Steuer, die kein böses Blut macht) übergehen und somit einmal einen

wesentlichen Faktor für die Ausbreitung des deutschen Einflusses

abgeben, andererseits aber auch noch pekuniäre Vorteile gewähren. Durch

die Anlage solcher Stationen wird auch einer in den letzten Jahren

vielfach vorgekommenen Vergewaltigung schwacher Eingeborener durch

stärkere Karawanen vorgebeugt.

Endlich dürfte der Umstand nicht gering anzuschlagen sein, daß durch

die vorhandenen Stationen ja von selbst gewisse Kulturfaktoren in die

Landschaft hineingetragen werden und daß daraus sich dann allerdings

für die Zukunft die Möglichkeit großer Bahnanlagen ergeben kann und

wird: dann nämlich, wenn die Eingeborenen des Exports werte Produkte

in genügender Menge produzieren. Ohne in Details hier weiter eingehen

zu wollen, ist besonders notwendig eine Straße, welche im großen und

ganzen den Karawanenweg von Bagamoyo und Mpapua bis Tabora festlegen

sollte. Wenn der Weg gleich energisch in Angriff genommen würde, so

könnte diese Straße von Daressalam aus über Kilossa gehen, dann sich

im Allgemeinen im Anschluß an den alten Weg über Mpapua nach Tabora

wenden, von wo aus dieselbe nach dem Nyanza und nach dem Tanganjika

(Udschidschi) weiter geführt werden müßte. Weiterhin eine Straße von

Tanga nach dem Kilimandscharo, ferner Verbindungen von Kilwa und Lindi

mit dem Nyassa-See.

Von den genannten Verkehrsstraßen ist die eine, nämlich die von

Tanga nach dem Kilimandscharo, bereits in den ersten Anfängen der

Anlage begriffen, indem die Vorarbeiten für die Eisenbahn der

Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft schon gemacht werden und zwar

besonders im Hinblick auf das üppige Hinterland von Tanga und Pangani,

wo man für tropische Pflanzungen und europäische Ansiedelungen große

Hoffnungen hegt. Die erste Strecke der Bahn soll von Tanga nach

Korogwe am Rufu (Panganifluß) in südwestlicher Richtung führen, etwa

60 Kilometer. Sie durchschneidet einen der fruchtbarsten Teile der

Landschaft Usambara; ihre Verlängerung nach dem Kilimandscharo und

weiterhin nach dem Viktoriasee ist in Aussicht genommen.

Maßgebend für die Anlegung dieser Schienenstrecke war auch das Vorgehen

der Engländer in ihrem Gebiet. Diese sind seit dem Jahre 1890 mit dem

Bau einer Bahn beschäftigt, welche von Mombassa nach Taveta, einem

stark besuchten Karawanenplatz am Fuße des Kilimandscharo, aber in

Britisch-Ostafrika führen soll, einer Bahn, welche später ebenfalls

bis an die Ufer des Viktoria-Nyanza verlängert werden soll, und die,

wenn sie früher als die unsrige fertig wird, zweifellos unserm Handel

großen Abbruch thut, bezw. denselben am Nyanza überhaupt lahm legt.

Es ist daher der Entschluß der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft,

mit dem vorher erwähnten Schienenwege vorzugehen, dankbar zu begrüßen.

Die Ausführung geschieht durch eine aus der Deutsch-Ostafrikanischen

Gesellschaft heraus begründete Usambara-Eisenbahn-Gesellschaft.

Gegenwärtig ist +Dr.+ Oskar Baumann, welcher seit Jahren in

Diensten der Gesellschaft erfolgreich thätig ist und mustergiltige

Vermessungen der gegenwärtigen Eisenbahnlinie sowie des ferneren Weges

durch das Pare-Gebirge bis zum Kilimandscharo ausgeführt hat, damit

beschäftigt, den weiteren Handelsweg für eine Straße oder Eisenbahn vom

Kilimandscharo bis an den Viktoria festzulegen.

Es mögen an dieser Stelle gleich einige Worte über die

Verkehrsverhältnisse Platz finden, welche zwischen dem Mutterlande und

der Kolonie sich entwickelt haben. Bei der Erwerbung der Kolonie und

während des Aufstandes existierte eine deutsche Schifffahrtslinie nach

Ostafrika noch nicht. Man war gezwungen, sich entweder der Schiffe der

+Messageries maritimes+ von Marseille oder der British-India-Linie

von London über Neapel zu bedienen. Die Unzuträglichkeiten, welche

diesen Zustand zu einem unhaltbaren machten, liegen auf der Hand.

Der direkte deutsche Handel war entweder genötigt, sich zufälliger

Gelegenheiten durch deutsche Segelschiffe zu bedienen, um direkt nach

einem deutschen Hafen zu verschiffen, oder er mußte die Beförderung

über Marseille oder London mit Umladung daselbst wählen. In beiden

Fällen ergaben sich Schwierigkeiten, welche die Ausdehnung des Handels

in hohem Grade beeinträchtigten.

Mit der Errichtung des Kommissariats, mit dem Eingreifen der

Regierung in die ostafrikanischen Verhältnisse ergaben sich noch

weit größere Unzuträglichkeiten. Für die Beförderung der Truppen und

des Kriegsmaterials mußten entweder eigene Schiffe zu hohen Kosten

gechartert werden, Schiffe, welche sich dann in vielen Fällen, -- da

man nehmen mußte, was gerade vorhanden war, -- als Frachtfahrzeuge

letzten Ranges erwiesen, oder man benutzte die regelmäßigen Linien

und verschaffte denselben ganz bedeutende Mehreinnahmen auf unsere

Kosten. Da von diesen Linien jedoch kein Hafen des Festlandes in

Deutsch-Ostafrika angelaufen wurde, so mußte Kriegsbedarf und sonstiges

Gut in Sansibar aus- und auf die Dampfer der Wißmann-Flotte oder aber

auf arabische Dhaus umgeladen werden.

Um diese Mißstände aus der Welt zu schaffen, faßte die

Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, sobald das thatkräftige,

dauernde Eingreifen der Regierung gesichert war, den Plan, durch eine

direkte deutsche Dampferlinie, welche mit Staatsunterstützung fahren

sollte, die bisher fehlende Verbindung zwischen Deutschland und der

Kolonie herzustellen. Die Vorlage darüber kam Anfang 1890 vor den

Reichstag, eine jährliche Unterstützung von 900000 Mk. wurde bewilligt,

und bereits im Juli 1890 begannen die regelmäßigen Fahrten in

vierwöchentlichen Zwischenräumen von Hamburg und Rotterdam -- Neapel

-- Port Said -- Suez -- Aden nach Tanga -- Daressalam -- Sansibar

-- Lindi -- Mozambique -- Delagoabay und Natal. Im Anschluß an die

Hauptlinie wurde eine Küstendampferlinie errichtet, welche Bagamoyo,

Sadani, Pangani, Kilwa, Ibo, Quilimane, Chiloane, Inhambane und Beira

anläuft. Es ist dadurch ein Seeverkehrsnetz geschaffen, welches den

gegenwärtigen Anforderungen völlig entspricht.

Während die Hauptdampfer die drei besten Häfen an der Ostküste

Deutsch-Ostafrikas sowie den großen Handelsmittelpunkt Sansibar und

die Hauptpunkte der portugiesischen Küste sowie einen Hafen von

Natal selbst anlaufen, besorgen die Küstendampfer den Verkehr mit

allen denjenigen Stationen, deren Hafenverhältnisse das Anlaufen der

Hauptdampfer verbieten. Das Frachtgut wird in Lindi, Daressalam oder

Tanga (für unsere deutsch-ostafrikanische Küste), beziehungsweise

in Sansibar gesammelt und dort auf die Hauptdampfer übergeführt und

umgekehrt.

Die der Linie an der Küste selbst zukommenden Frachten sind bislang

sehr gering, besonders an den Plätzen, die für den Dhauverkehr

mit Sansibar geeignet sind, zum großen Teil aber auch wegen des

unpraktischen Fahrplans der Dampfer, der ihnen meist einen genügenden

Aufenthalt zum Nehmen und Löschen von Ladung nicht gestattet.

Gleichzeitig mit der Einrichtung der Dampferlinien geschah die

Errichtung deutscher Postagenturen zunächst in Sansibar selbst,

später nach Errichtung des Gouvernements in den Hauptplätzen

Deutsch-Ostafrikas.

Es mag beiläufig hier bemerkt werden, daß vor dieser Zeit, entsprechend

den bestehenden Verbindungen, alle Postsachen durch das französische

oder englische Postbureau je nach der Nationalität des abgehenden

Dampfers befördert werden mußten. Ein Postamt des Sultans von Sansibar

gab es nicht.

Es ist das im vorigen Jahre verfügte Eingehen der deutschen Postagentur

zu Sansibar, das nach der einen Angabe aus Gefälligkeit gegen unsere

englischen Freunde, -- die französische Postagentur zu Sansibar ist

nicht eingegangen, -- nach der anderen auf Antrag des Gouverneurs

erfolgt ist, sehr zu beklagen; die Postagentur hatte gerade in

Sansibar gute Einnahmen und war außerdem immerhin ein Mittel, uns der

Bevölkerung zu nähern.

Endlich ist von den geschaffenen Verkehrserleichterungen zu erwähnen

die Anlage einer Telegraphenlinie zuerst von Bagamoyo nach Daressalam

mit geplanter Verlängerung über alle Hauptpunkte der Küste. Dieselbe

ist wohl inzwischen im Norden durchgeführt. --

Nächst der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft kommt der

Ostafrikanischen Plantagengesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu.

Diese Gesellschaft bildete sich bereits im Jahr 1888 zu dem Zwecke, in

Deutsch-Ostafrika den Tabaksbau zu kultivieren. Ihr Thätigkeitsfeld

befindet sich auf der Plantage Lewa, einige Kilometer von Tschogwe am

Panganifluß.

Die Arbeiten auf der Plantage Lewa hatten bereits vor dem Aufstande

einen bedeutenden Umfang angenommen. Sämtliche Gebäude für

Verwaltungszwecke, ferner die Fermentierscheune war errichtet,

die ungeheure Tabakspresse unter umständlichen Schwierigkeiten

heraufgeschafft, ein Stamm von mehreren hundert Arbeitern herangezogen

und thatsächlich zu einer dauernden Thätigkeit herangebildet worden.

Die Plantage ließ die besten Erfolge erwarten, da kam der Aufstand und

im November 1889 wurde die Plantage durch Buschiris Leute überfallen

und verwüstet.

Bereits bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Beamten der

Plantagengesellschaft in Voraussicht des kommenden Unheils versucht,

von der Ernte zu retten, was zu retten ging. Der Tabak wurde so schnell

als möglich eingeerntet und ein Teil desselben auch, allerdings

oberflächlich, fermentiert; ja, es gelang sogar, einen Teil der

Ernte an die See zu bringen und nach Deutschland zu verschiffen.

Nichtsdestoweniger waren natürlich die Verluste für die Gesellschaft

sehr bedeutende, und sie hatte nach der Beruhigung des Nordens und

nachdem Lewa durch einen Posten von 10 Mann gesichert war, ganz

von vorn anzufangen. Die gesamte Plantage war überwuchert, die

herangebildete Arbeiterbevölkerung in alle Winde zerstreut, und erst

allmählich konnten die Arbeiten in vollem Umfange wieder aufgenommen

werden.

Ebenso wie die Plantagengesellschaft beschäftigt sich die Deutsche

Pflanzergesellschaft in der Nähe von Tanga mit Tabaksbau. Erhebliche

Erfolge sind seitens dieser Gesellschaft nicht erzielt worden, einmal

weil die Leitung zu systematisch von Berlin aus betrieben wurde,

wodurch jede freiere Entfaltung in Ostafrika lahm gelegt oder verzögert

wurde; ferner aus Kapitalsmangel und endlich weil die in Ostafrika zur

Verwendung kommenden europäischen Kräfte sich ihrer Aufgabe zum Teil

nicht gewachsen zeigten; im letzten Jahr machte noch der Aufstand unter

den Wadigo die nötigen Arbeiten größtenteils unmöglich.

Zu diesen älteren wirtschaftlichen Unternehmungen traten bald nach der

Niederschlagung des Aufstandes noch einige andere. In erster Linie ist

hier zu nennen die sogenannte Emin-Plantage. Den Grundstock derselben

bildet eine früher dem Frhrn. v. Gravenreuth gehörige Schamba bei

Bagamoyo, welche durch Ankäufe vergrößert wurde. Die Emin-Plantage

beschäftigt sich vorwiegend unter der Leitung eines bewährten Fachmanns

mit dem rationellen Anbau der Vanille.

In der Nähe von Tanga betreibt Herr von Saint-Paul-Illaire, der frühere

Generalvertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, eine eigene

Plantage, auf welcher ebenfalls Vanille und Baumwolle kultiviert

werden. In der Nähe von Tanga befindet sich ferner eine kleinere

Plantage der ostafrikanischen Seehandlung (Wilhelm Perrot, Wiesbaden).

Die ostafrikanische Seehandlung bildete sich 1890 zu dem Zwecke, in

Ostafrika Handel mit den Eingeborenen zu treiben und eventuell sich

mit selbständigem Plantagenbau zu beschäftigen. Die kleine Plantage

der Gesellschaft kultiviert Baumwolle und hat vor kurzem eine nicht

unbeträchtliche Sendung von Baumwolle in Bremen zum Verkauf gestellt.

Neben diesen wirtschaftlichen, dem Plantagenbau dienenden

Unternehmungen müssen die rein kaufmännischen Unternehmungen Erwähnung

finden.

Über die kaufmännischen Zwecke und Ziele der deutsch-ostafrikanischen

Gesellschaft ist das Wesentliche oben gesagt worden. Eine Ergänzung

zu dem Plane der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, mit ihren

Faktoreien in das Innere hinein vorzudringen, bildete ein Projekt

des leider zu früh im Dienst des Vaterlandes gefallenen Freiherrn

v. Gravenreuth, das Projekt, durch die Gründung einer deutschen

Seengesellschaft an den Ufern der großen Seen, an welche unser Gebiet

heranreicht, festen Fuß zu fassen und so dem deutschem Vorgehen von der

Küste her von innen heraus entgegen zu arbeiten. Das zunächst ins Auge

gefaßte Ziel war die Anlegung von zwei Handelsstationen am Viktoria und

zwar an dessen Süd- und Westufer. An diesen beiden Stationen sollte der

von Wißmann für den Viktoria geplante Dampfer die Produkte aus Uganda,

Unioro, Karagwe, Kavirondo und den reichen Uferstaaten des Viktoria

zusammenführen, von den Stationen aus jene Länder mit den nötigen

Ausfuhrartikeln als Gegenwert versehen. Die Großartigkeit des Planes

muß auf den ersten Blick einleuchten. Um so bedauerlicher ist es, daß

der Plan aus Mangel an Beteiligung bisher nicht zur Ausführung gekommen

ist, um so bedauerlicher deshalb, weil die beiden deutschen Stationen

Bukoba und Muanza die Vorbedingungen für eine Sicherung eines solchen

Handelsverkehrs gegeben hätten.

Als selbständige kaufmännische Unternehmung eröffnete ein Konsortium

von drei patriotischen Magdeburger Herren im April 1890 in Tanga

die kleine »Magdeburger Faktorei«. Eine wesentliche Bedeutung kann

dem Unternehmen allerdings nicht zuerkannt werden. Der Rahmen ihres

Geschäftsverkehrs -- nämlich der Verkauf von Gebrauchsartikeln an

Eingeborene und der gelegentliche Ankauf von Landesprodukten -- ist

dafür zu eng, aber immerhin bildet die Magdeburger Faktorei einen

Beweis dafür, daß solche Unternehmungen im stande sind, sich, wenn auch

zuerst vielleicht mit Opfern, allmählich zu bewähren.

Von größerer Bedeutung als dieses kleine selbständige Unternehmen ist

die Errichtung von Küstenfilialen seitens der bereits seit langer Zeit

in Sansibar bestehenden deutschen Handelshäuser Hansing & Cie. und der

Elfenbeinfirma Meyer, da man von diesen bei der großen Erfahrung der

genannten Häuser in Afrika eine weitere Ausbildung des Handelsverkehrs

erwarten darf, wozu kleinere Unternehmungen in unbedeutenden

Handelsplätzen etabliert, nicht im stande sind.

In Daressalam ist seit einem Jahre eine deutsche Apotheke im Betrieb,

welche jetzt durch den außerordentlich thätigen früheren Beamten der

deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft Richter, der Land und Leute

genau kennt, übernommen worden ist. Filialen der Apotheke in allen

Hauptplätzen sind in Aussicht genommen.

Schließlich möge hier noch ein Unternehmen Erwähnung finden, welches

zwar noch nicht in Ostafrika seine Thätigkeit aufgenommen hat, für

welches jedoch die Kapitalien vorhanden und die Rechtsformen gegeben

sind. Es ist dies eine Bremer Handelsgesellschaft, welche unter stiller

Beteiligung der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft mit einem Kapital

von 300000 Mk. Handelsunternehmungen an der Küste betreiben wird und

selbständige Karawanen nach dem Innern auszurüsten gedenkt. Auch der

in nächster Zeit zur Ausführung gelangende Versuch der Begründung

einer Ziegelei zu Tanga durch den in Ostafrika erfahrenen früheren

Proviantmeister Jahnke finde hier Erwähnung.

Es braucht kaum gesagt zu werden, daß neben den genannten großen

wirtschaftlichen Unternehmungen mit der fortschreitenden Sicherheit

an der Küste und mit der Zunahme des europäischen Elements daselbst

eine Menge kleinerer kaufmännischer Geschäfte wie Pilze aus der Erde

schossen, kaufmännische Geschäfte, welche lediglich von dem Verkehr

mit den Europäern, von dem Verkauf von Konserven und europäischen

Bedürfnissen, Spirituosen und dergleichen mehr leben. Sie sind

großenteils in Händen von Portugiesen, Griechen und allerlei

Existenzen, welche von Sansibar aus des besseren Geschäfts wegen nach

der Küste übersiedeln.

Allgemein bekannt ist ja, daß, wie seiner Zeit der Sultan von Sansibar

das Pulvermonopol in Händen hatte, jetzt dieses Monopol in den Händen

des Gouvernements und vordem in denen des Reichskommissariats sich

befand. Über diese Maßregel ist von kaufmännischer Seite des öfteren

geklagt worden, doch ist sie zweifellos notwendig, um die Einfuhr

von Waffen und Munition ins Innere jederzeit kontrolieren und selbst

in der Hand behalten zu können. Allerdings wäre es verkehrt, hier

übermäßig vorsichtig vorzugehen und zu meinen, durch Erschwerungen

der Pulver-Einfuhr könne Aufständen im Innern vorgebeugt werden, z. B.

dadurch, daß man vielleicht das Pulver blos an zuverlässige Karawanen

und Stämme abgäbe. Eine solche Maßregel wäre schon deswegen verkehrt,

weil die Munition im Innern immer der gesuchteste, wertvollste

Tauschartikel ist, für den insbesondere meist Elfenbein eingehandelt

wird.

Auch ist andrerseits hervorzuheben, daß sowohl bei der geringen

Besetzung der Küste wie bei den ausgedehnten Beziehungen, die die

Stämme des Innern überall in unsern Grenzgebieten oder jenseits des

Tanganjika anknüpfen können, eine solche Maßregel nicht absolut wirksam

sein würde, solange wir nicht ganz bestimmte Abkommen, von denen

wir überzeugt sind, daß sie auch gehalten werden, mit den andern

europäischen Völkern getroffen haben.

Der Pulverhandel muß aber in jedem Falle in unserer Hand bleiben,

da wir hierdurch in engerer Berührung mit den Karawanen und den

eingeborenen Stämmen selbst uns befinden und gegebenen Falls die

Einfuhr, wenn auch nicht ganz verhindern, so doch erschweren können.

Es sei zum Schluß ein zusammenfassendes Urteil über die Aussichten

der deutschen Plantagen-Unternehmungen gestattet. Was zunächst die

Baumwolle anlangt, so haben schon die Proben der in Deutsch-Ostafrika

wild wachsenden Baumwolle den hohen Wert derselben gezeigt. Das Urteil

der Fachleute läßt sich dahin zusammenfassen, daß bei einer rationellen

Kultur die in Ostafrika gezogene Baumwolle der auf dem Weltmarkt am

höchsten bewerteten gleichzuschätzen sein wird. Rücksichtlich des

Tabaks ist ein abschließendes Urteil gegenwärtig kaum zu fällen. Die

erste Ernte ist, wie bereits früher erwähnt, in verdorbenem Zustande

in Deutschland angekommen. Sie hat nichtsdestoweniger ein Urteil

dahin erlaubt, daß das gezogene Blatt in der Struktur dem besten

Sumatra-Tabak als ähnlich sich erweist und als Deckblatt ausgedehnteste

Verwendung finden kann, vorausgesetzt, daß durch Fachleute und vor

allem im Bau des Tropentabaks bewanderte Pflanzer der Tabak an Ort

und Stelle richtig behandelt wird. Versuche mit Kaffee sind bisher im

Wesentlichen nur von den katholischen Missionen, besonders in Morogro

und am Viktoria vorgenommen worden. Die Versuche haben ergeben, daß der

dort gezogene Kaffee dem besten Mokka gleichwertig ist.

Wir möchten jedoch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß eine

große Menge von Naturprodukten gegenwärtig noch völlig unausgebeutet

der Initiative des deutschen Kapitals harren. In allererster Linie

handelt es sich dabei um die Ausnutzung der bedeutenden Kokosbestände

der Küste, welche gegenwärtig nur in sehr geringem Maße stattfindet.

Kopra wird an der Küste nicht mehr gemacht, sondern die Nüsse gehen

in natura nach Sansibar und in großen Quantitäten von dort zur

Verarbeitung nach Indien. Bereits 1890 ist von Fachleuten auf die

Bedeutung dieser Kokosbestände und auf die leichte Möglichkeit, sie

ungemein nutzbringend an Ort und Stelle zur Fabrikation des Kokosöls

zu verwerten, aufmerksam gemacht worden. Man ist indes dem seiner

Zeit in vollkommen umfassender Form vorgelegten Plane bislang von

kapitalkräftiger Seite trotz des auf der Hand liegenden Vorteils noch

nicht näher getreten.

Aehnlich steht es mit dem Anbau oder der Gewinnung von Erdnüssen und

Sesam, Handelsartikeln, die auf dem Weltmarkt eine Rolle spielen.

Selbst die gewöhnlichen Negerbedürfnisse werden an den meisten Plätzen

in lange nicht genügender Menge kultiviert und noch vielfach ist

Einfuhr von Madagaskar und Indien nötig.

Die Kultur des Bodens und des Landes kann auf die mannigfachste Weise

noch gefördert werden.

Geschichte des Araberaufstandes in Ost-Afrika · 第 34 / 37 题