[Illustration:
Phot. W. Saville Kent.
Abb. 235. Kriegstanz der Eingeborenen vom Kimberleydistrikt.
Er geht den Einzelkämpfen zwischen den beiden Parteien, die sich
bekämpfen, voraus.]
Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu
erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen
seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich
aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und
ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder
jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es
auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm
versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden
Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne.
Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den
Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau
dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel,
der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit
einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht
so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der
Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf
keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden,
so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen.
Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen
verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten,
besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde
ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn
sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten
sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den
bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist
die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der
Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann,
wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade
verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und
wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird,
nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht
im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch
Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder
trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau
zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas
weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange
verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der
Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.
[Illustration:
Phot. W. E. Roth.