Abb. 234. Duell zwischen zwei Männern mittels Bumerang.]

[Illustration:

Phot. W. Saville Kent.

Abb. 235. Kriegstanz der Eingeborenen vom Kimberleydistrikt.

Er geht den Einzelkämpfen zwischen den beiden Parteien, die sich

bekämpfen, voraus.]

Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu

erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen

seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich

aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und

ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder

jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es

auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm

versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden

Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne.

Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den

Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau

dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel,

der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit

einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht

so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der

Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf

keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden,

so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen.

Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen

verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten,

besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde

ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn

sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten

sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den

bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist

die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der

Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann,

wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade

verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und

wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird,

nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht

im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch

Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder

trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau

zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas

weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange

verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der

Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.

[Illustration:

Phot. W. E. Roth.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 118 / 207 题