[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 237. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Einige Tage nach der Bestattung untersuchen Verwandte des Toten bei
Sonnenaufgang den auf einem Baum beigesetzten Leichnam in der Annahme,
herausfinden zu können, wer den Tod durch Zauber verursachte. Die
Eingeborenen glauben nämlich, daß der Geist des Mörders das Grab
besucht und Spuren hinterläßt, an denen der Mörder zu erkennen ist.]
Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der
öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte
nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner
Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen
seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen
Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des
Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher
wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen
anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater
des öfteren Geschenke machen.
Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das
+Verleihen der Frau+, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft
geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen,
der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts
wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager
ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er
Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit
bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. -- Außer
dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten
Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen
Stämmen noch die Sitte des +zeitweiligen Austausches+ von Frauen,
was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist
der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine
Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir
nichts Näheres wissen.
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 238. Bestattungsbrauch bei den Warramunga: Schlußszene bei einem
Begräbnis.
Die Männer stellen sich breitbeinig einer hinter dem andern auf, die
Weiber kriechen zwischen ihren Beinen hindurch. Die letzte der Frauen
trägt dabei den schön geschmückten Armknochen des Toten; sobald sie
am Ende angelangt ist, entreißt man ihr denselben. Hierauf wird der
Armknochen entzweigeschlagen und vergraben. Die Weiber fliehen, sobald
sie das Krachen des Knochens hören, schreiend in ihr Lager zurück.]
Die +sittlichen Anschauungen+ der Australier sind in mancher Hinsicht
recht lockere, wenngleich wir sagen müssen, daß die Weiber, was
zum Beispiel die Bloßstellung ihrer Geschlechtsteile anbetrifft,
sichtliches Schamgefühl bekunden. Keuschheit der jungen Mädchen
ist aber ein unbekannter Begriff; sie verlieren, sobald sich der
Fortpflanzungstrieb bei ihnen einstellt, ihre geschlechtliche
Reinheit; im Alter von acht bis zehn Jahren pflegen sie sich den
Knaben preiszugeben. -- Der +Geschlechtstrieb+ scheint bei beiden
Geschlechtern stark entwickelt zu sein und artet nicht selten in ganz
unzüchtige Handlungen aus. Bei den Borazeremonien ist es gang und gäbe,
daß den Novizen ganz unzüchtige pantomimische Tänze vorgeführt werden,
die ihnen angeblich zur Abschreckung dienen sollen.
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 239. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Die Weiber warten auf die Zeremonie des Durchkriechens (siehe Abb.
238). Die angemalte alte Frau im Vordergrund hält das Bündel mit dem
Armknochen, eine andere hat in einer Mulde gekochte Schlangen für die
alten Männer.]
Den mutmaßlichen Zweck der +Mikaoperation+ deuteten wir bereits an
anderer Stelle an. Sie besteht in einer Bloßlegung der männlichen
Harnröhre durch Aufschlitzen des Gliedes an seiner unteren Seite
mittels eines zugespitzten Feuersteinmessers oder einer Muschel,
neuerdings auch mittels Glassplitters und in einem Auseinanderzerren
der Wundränder, beziehungsweise Verhindern ihres Zusammenheilens. Über
die mögliche Entstehungsursache dieser Unsitte, die sich über fast zwei
Drittel Nordwestaustraliens verbreitet findet, gehen die Ansichten sehr
auseinander; Roth und nach ihm Klaatsch bringen Gründe für die Annahme
bei, daß die so geschaffene Öffnung am Gliede gleichgeschlechtlichem
Verkehr diene; jedoch dürfte dies wohl kaum der alleinige Grund
sein, denn dagegen spricht meines Erachtens die große Verbreitung
der Mikaoperation. Lumbholtz berichtet, daß in dem von ihm besuchten
Gebiete nur etwa fünf von hundert Knaben von ihr bewahrt blieben.
Auf der anderen Seite wieder steht fest, daß die Australier sehr zu
widernatürlichem Geschlechtsverkehr hinneigen. Die Operation wird
meistens in den Knaben- und Jünglingsjahren vorgenommen, jedoch werden
ihr auch noch verheiratete Männer unterworfen.
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 240. Einsammeln der Totenknochen bei den Warramunga,
wobei die Männer sie nicht mit den Händen berühren dürfen.]
Vielfach begegnet man der Meinung, daß die Wilden in beständigen
gegenseitigen Fehden lägen. Für andere Länder mag dies wohl teilweise
zutreffen, nicht jedoch für Australien. Hier bilden Kriegszüge (Abb.
231 und 232) nur die Ausnahme. Zwar betrachtet der Australier jeden
Fremden, den er antrifft, auch jeden Schwarzen für seinen persönlichen
Feind und sucht sich seiner nach Möglichkeit zu entledigen, aber,
da er meistens im Bereich seiner Heimat bleibt, so kommen derartige
Zusammenstöße nur vereinzelt vor. Jede Ortsgruppe bewohnt ihr
bestimmtes Gebiet, in dem sie umherzieht, Eroberungsgelüste kennt
der Australier nicht, und das Land bietet Raum genug für die wenigen
Horden. Somit bekommt er wenig Fremde zu Gesicht, es müßte denn
sein, daß er, um Besuche zu machen, weite Märsche unternimmt (Abb.
233). Dagegen herrscht bei vielen Stämmen der Brauch, den Tod eines
Angehörigen zu rächen. Wir hörten bereits oben, daß man den Tod einer
Person einer +Verzauberung+ zuschreibt und durch Vermutung den Urheber
herauszubekommen sucht, wobei meistens ein Medizinmann hilfreiche Hand
leistet. Kann man den Schuldigen nicht ermitteln oder hält man es aus
irgend einem Grunde für rätlich, ihn öffentlich nicht zu töten, so
verhängt man gleichfalls einen Zauber über ihn. Zu diesem Zweck senden
die Arunta einen Schamanen unter Begleitung eines gewöhnlichen Mannes
nach dem Orte, wo sich der vermeintliche Mörder aufhält, aus. Um seine
Spuren zu verdecken, trägt er an seinen Füßen ganz weiche Schuhe, die
aus durch Menschenblut zusammengeklebten Emufedern hergestellt und von
einem taschenförmigen, aus Menschenhaar geknüpften Netz umspannt sind;
außerdem umschließt er seinen Leib mit einem Zaubergürtel aus dem Haar
eines toten Kriegers, bemalt sich Brust und Gesicht und schmückt sich
den Kopf mit Federbüscheln und Blättern. Im Dunkel der Nacht sucht er
das erkorene Opfer durch einen Speerstoß zu töten oder wenigstens durch
Verwünschungen oder Verrichtungen mit zauberkräftigen Gegenständen
Unheil und Tod über dasselbe zu verhängen. In anderen Fällen wieder
wird ein Rachezug nach der Gegend hin unternommen, wo man den Täter
anzutreffen hofft. Die Bluträcher, bei den Diäri zum Beispiel durch ein
weißes Stirnband kenntlich, schleichen sich in die Nähe des Lagers,
kundschaften aus, wo sich ihr Opfer befindet, beschmieren ihren Körper
sodann mit weißer Farbe, um sich unkenntlich zu machen, und dringen
um Mitternacht ins Lager. Meistens pflegt keiner der Eingeborenen
im Augenblick Widerstand zu leisten, selbst die Weiber sind so
eingeschüchtert, daß sie keinen Laut von sich zu geben wagen. Sobald
der dem Tode Geweihte herausgefunden ist, muß er seine Hütte verlassen
und wird dann draußen durch Speerwürfe getötet. Natürlich verschwören
sich die so Überrumpelten nicht selten zu einem Vergeltungszug.
[Illustration:
Phot. ~Dr.~ Hose.
Abb. 241. Höhlengrab in Nordwestaustralien.
Die an den Wänden angebrachten Figuren ohne Mund stellen wahrscheinlich
überirdische Wesen dar.]
Ganz sonderbare Zeremonien werden an den Teilnehmern eines solchen
Zuges vorgenommen. Bei den Arunta stellt sich ein Bruder des Ermordeten
aus den Haaren des Toten einen Gürtel her, klemmt ihn in seiner
Achselhöhle fest, kniet vor jedem Krieger, der sich beteiligen will,
nieder, legt sein Geschlechtsglied in dessen Hand und reibt es darin,
alsdann nimmt er den Gürtel aus seiner Achselhöhle heraus und drückt
ihn gegen den Bauch seines Partners. Dadurch soll dieser zum Kampfe
gestärkt und gleichzeitig zur Teilnahme an ihm verpflichtet werden.
Vor dem Ausrücken tanzen die Krieger um ihre Speere. Die Führer gehen
während des Rachezuges an jeden Teilnehmer heran, geben ihm das eine
Ende des Haargürtels in den Mund, während sie das andere an ihr Glied
halten, wobei sie sich umarmen. Außerdem gehen dem Zusammenstoße mit
dem Gegner manchmal Kriegstänze voraus (Abb. 231 und 235).
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 242. Beisetzen der gesammelten Knochen in einem Grabhügel bei den
Warramunga.]
In anderen Fällen nähern sich die Rächer frei und offen dem Lager der
Gegner und setzen älteren Männern, die ihnen entgegengesandt werden,
um den Grund ihres Besuches auszukundschaften, diesen auseinander.
Letztere bemühen sich nun, sie umzustimmen und zu versöhnen. Gelingt
ihnen dies aber nicht, so einigt man sich dahin, daß die Rächer
entweder den Mann, um dessentwillen sie gekommen sind, oder einen
seiner Verwandten töten. Gelegentlich bestimmen die älteren Leute auch,
daß ein Mann, der aus irgendeinem Grunde unbeliebt ist, ausgeliefert
und getötet werden soll. -- Streitigkeiten werden im allgemeinen von
vielen Stämmen zwischen den einzelnen Ortsgruppen in Zusammenkünften
beigelegt, die in regelmäßigen Zeitabschnitten einberufen werden. Bei
einer solchen Versammlung wird alles streng nach Sitte und Brauch
geordnet, und die alten Leute halten streng auf die Befolgung der
Vorschriften. +Wenn zwei Männer verschiedener Parteien sich gegenseitig
gekränkt haben+, können sie ihren +Streit durch ein Duell ausfechten+,
entweder mittels Bumerang oder Keule oder Steinmesser (Abb. 234). Im
letzteren Falle stechen sie sich so lange in den Rücken, bis der eine
oder der andere nachgibt oder die Freunde die Streitenden trennen;
bei Anwendung von Fernwaffen (Bumerang, Speere) darf man sich mit dem
Schild verteidigen. Außer diesen Duellen gibt es zur Schlichtung von
Streitigkeiten noch +Gottesurteile+. Hat ein Mann zum Beispiel einem
anderen seine Frau gestohlen oder sonst ihn in irgend einer Weise
geschädigt, so wird er gezwungen, sich einer Strafe durch Gottesurteil
zu unterwerfen. Bei einigen Stämmen muß er sich, ganz gleich ob er
schuldig ist oder nicht, hinstellen und sich den Speeren der anderen
aussetzen; manchmal darf er sich durch einen Schild dagegen schützen
und entkommt dann unbeschadet; auch wenn er keinen Schild benutzen
darf, gelingt es ihm häufig, den Speerwürfen auszuweichen. Bei anderen
Stämmen muß er Bumerange auf sich werfen lassen, oder der Beleidigte
stößt dem Übeltäter einen zackigen Speer in seine Lende. Bei allen
diesen Gottesurteilen wird jedoch darauf gesehen, daß der Übeltäter
nicht getötet wird. Sollte indessen ein solcher Fall eintreten, dann
würde der Getötete wahrscheinlich von seinen Angehörigen gerächt werden.
Auch +Frauen bringen ihre Streitigkeiten durch ein Duell zum Austrag+,
und zwar überall mit dem bekannten Grabstock (Abb. 236). Mit diesem
gehen sie scharf aufeinander los und schlagen sich gegenseitig so
lange, bis eine von ihnen genug hat oder bis sie getrennt werden.
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 243. Trauernde Witwen mit abgeschnittenem Haupthaar und mit Kalk
bemaltem Körper.
Sie trauern um ihren gemeinsamen Gatten in einer abseits vom Lager
des betreffenden Stammes selbstgebauten Laubhütte, wo sie nicht eher
miteinander sprechen dürfen, als bis die Trauerzeremonien beendet sind,
was unter Umständen mehrere Monate dauern kann.]
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 244. Sterbeszene bei den Warramunga.
Die Männer sitzen um den Sterbenden herum, während die Weiber laut
um ihn klagen und den Männern winken, die aufspringen und sich mit
Steinmessern Schnittwunden beibringen.]
Die +Beerdigungsgebräuche+ der australischen Eingeborenen wechseln von
Stamm zu Stamm, weswegen wir sie hier nur in großen Zügen behandeln
können. Zum Teil entledigt man sich der Toten, indem man sie in die
Erde vergräbt, sie auf erhöhten Plattformen aussetzt oder in einen
Baum legt, zum Teil werden sie konserviert, meistens durch Rauch, oder
verbrannt, vielfach auch verzehrt. Einst war die +Menschenfresserei+
eine über ganz Australien verbreitete Unsitte, bis die Ankunft der
Weißen ihr vielfach den Garaus machte, indessen steht fest, daß man
ihr noch jetzt weit und breit huldigt, selbst dort, wo die Schwarzen
im Bereiche der Weißen hausen. Die hauptsächlichste Ursache für den
Kannibalismus ist ohne Zweifel die Leckerei; nach dem Urteile von
solchen, die gezwungen waren, kannibalischen Schmausereien beizuwohnen,
soll Menschenfleisch ungefähr wie Schweinefleisch munden. Die meisten
Stämme ziehen Kinderfleisch dem Fleisch von Erwachsenen vor, bei
letzterem legen sie großen Wert darauf, daß es recht fett ist,
verschmähen dagegen Personen, die zumeist infolge langer Krankheit
abmagerten. Bei vielen Stämmen wird jede Person, die gestorben ist
oder getötet wurde, verzehrt; einige verspeisen die ganze Leiche,
andere begnügen sich, von ihr etwas Fleisch oder Fett zu essen. In
manchen Gegenden Queenslands wurde ein Eingeborener, wenn er im Kampfe
gefallen war, von seinen Angehörigen gekocht und gegessen, seine Haut
getrocknet und als wertvolles Gut aufbewahrt; diese Behandlung der
Leiche galt für die ehrenwerteste Form des Begräbnisses. In Viktoria
malen sich alle Leute, die bei der Totenfeier von dem Fett der Leiche
gegessen haben, mit roter Farbe einen Kreis um den Mund. Einen
erschlagenen Feind verzehrte man wohl auch, aber nur diejenigen nahmen
an dem Mahl teil, die ihn umgebracht hatten, nicht die Verwandten oder
Freunde des Verstorbenen.
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 245. Trauersitte bei den Warramunga.
Ein Mann mit klaffender Wunde am Oberschenkel, die er sich zum Zeichen
der Trauer beibrachte; um sie weit offen zu halten, hat er oberhalb und
unterhalb Umschnürungen angebracht.]
Die +Bestattung+ des Toten wird hauptsächlich in solchen Gegenden
ausgeübt, die völlig baumlos sind. Der Tote wird in große
Rindenstreifen eingewickelt und der Kleinheit des Grabes wegen in
Hockerstellung in einem röhren- oder schachtförmigen engen Erdloche
beigesetzt. Einzelne Stämme begraben ihre Toten nicht sogleich, sondern
trocknen sie erst aus. Zu diesem Zwecke setzen sie den Leichnam in
einer Art Hütte, mit Stricken zusammengebunden, auf ein rostähnliches
Holzgestell und unterhalten unter ihm längere Zeit hindurch ein
schwaches, aber stark rauchendes Feuer. Wenn der Tote auf diese
Weise ausgedörrt ist, wird er erst begraben oder in einem Baumgeäst
ausgesetzt (Abb. 237). Gelegentlich kommt er aber nach der Austrocknung
noch zu keiner Ruhe, sondern wird von den Angehörigen, denen die
Trennung schwer fällt, in ihrer Hütte noch wochenlang aufbewahrt, auch
wohl auf ihren Wanderungen von Lager zu Lager mitgeschleppt, bis er
endlich seine Ruhestätte findet. In anderen Gegenden begräbt man wohl
den Körper, behält sich aber einen Teil zurück (Abb. 238 und 239) und
bewahrt ihn auf, so in Westaustralien und Viktoria die Knochen eines
Beines oder Armes, bei den Kurnai eine Hand, die abgeschnitten,
getrocknet und um den Hals getragen wird. Man glaubt nämlich, daß, wenn
ein Feind sich dem Träger eines solchen Amulettes nähert, die tote Hand
ihn ergreifen und kneifen würde, oder daß sie, in die Höhe gehalten und
befragt, anzeigen würde, aus welcher Richtung der Feind zu erwarten
steht. Die Stämme im Norden und Nordwesten des Festlandes haben fast
nur das +Baumbegräbnis+; hier ist der Boden meistens felsig, so daß das
Schaufeln eines Grabes auf große Schwierigkeiten stößt. Man bereitet
in der Regel in etwa drei bis vier Meter Entfernung vom Erdboden in
dem Geäst eines Baumes eine Plattform aus wagrecht gelegten Ästen und
Buschwerk, auf das die Leiche zu liegen kommt. Infolge der großen
Trockenheit der Luft werden diese Leichen vielfach zu Mumien. Die
Knochen werden häufig später eingesammelt (Abbild. 240) und vergraben
(Abb. 242). Im Kimberleydistrikt (Westaustralien) setzt man sie in
einer Höhle bei, deren Wand reichen Figurenschmuck trägt (Abb. 241).
[Illustration:
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 246. Trauersitte bei den Australiern.
Um den Bann des Schweigens nach Ablauf der erforderlichen Trauerzeit
von einigen Monaten zu beendigen, dem die mit dem Verstorbenen
verwandten Frauen unterworfen sind, bringen sie einigen der männlichen
Verwandten Geschenke an Nahrungsmitteln; sie beißen dann in die Finger
jedes Mannes, wodurch sie von dem Banne erlöst sind.]
Die +Kundgebung der Trauer+ besteht bei den meisten Stämmen in
Selbstquälereien und lauten Klagen (Abb. 244). Verschiedentlich ist
mit der Trauer auch die Pflicht des Schweigens verknüpft (Abb. 243
und 246). In Zentralaustralien bringen sich die Männer, die zu dem
Toten in verwandtschaftlichem Verhältnis stehen, mittels Steinmesser
tiefe Schnittwunden am Oberschenkel bei (Abb. 245), so daß sie
manchmal von Blut gleichsam triefen, die Weiber schneiden sich
auch die Haare ab, während sie bei anderen Stämmen sich dieselben
absengen, die Männer verfahren in der gleichen Weise mit ihrem Bart.
Als Trauertracht ist allgemein das Bestreichen des Körpers mit Farbe
Sitte. Im ganzen Binnenland bildet Weiß das Kennzeichen der Trauer, in
den Küstengegenden dagegen Schwarz. Man bestreicht sich Kopf, Brust
und Oberarme mit Kalk oder Asche. Der Anstrich wird von Zeit zu Zeit
erneuert, solange die Trauerzeit anhält, etwa ein Jahr. Das Jammern
der Angehörigen, im besonderen der Weiber, setzt ein, sobald der
Sterbende den letzten Atemzug getan und dauert so lange, bis er, wenn
auch nur seine provisorische Bestattung gefunden hat. Vielfach ist es
auch Brauch, die Hütte, in der eine Person starb, niederzubrennen,
selbst das ganze Lager zu verlassen, wenn ein Mensch gestorben ist. Man
vermeidet überall, den Namen eines Verstorbenen auszusprechen, weil man
glaubt, die Toten wünschten nicht genannt zu werden.