Abb. 236. Duell zwischen zwei Frauen mit einem Grabstock.]

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 237. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.

Einige Tage nach der Bestattung untersuchen Verwandte des Toten bei

Sonnenaufgang den auf einem Baum beigesetzten Leichnam in der Annahme,

herausfinden zu können, wer den Tod durch Zauber verursachte. Die

Eingeborenen glauben nämlich, daß der Geist des Mörders das Grab

besucht und Spuren hinterläßt, an denen der Mörder zu erkennen ist.]

Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der

öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte

nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner

Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen

seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen

Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des

Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher

wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen

anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater

des öfteren Geschenke machen.

Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das

+Verleihen der Frau+, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft

geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen,

der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts

wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager

ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er

Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit

bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. -- Außer

dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten

Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen

Stämmen noch die Sitte des +zeitweiligen Austausches+ von Frauen,

was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist

der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine

Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir

nichts Näheres wissen.

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 238. Bestattungsbrauch bei den Warramunga: Schlußszene bei einem

Begräbnis.

Die Männer stellen sich breitbeinig einer hinter dem andern auf, die

Weiber kriechen zwischen ihren Beinen hindurch. Die letzte der Frauen

trägt dabei den schön geschmückten Armknochen des Toten; sobald sie

am Ende angelangt ist, entreißt man ihr denselben. Hierauf wird der

Armknochen entzweigeschlagen und vergraben. Die Weiber fliehen, sobald

sie das Krachen des Knochens hören, schreiend in ihr Lager zurück.]

Die +sittlichen Anschauungen+ der Australier sind in mancher Hinsicht

recht lockere, wenngleich wir sagen müssen, daß die Weiber, was

zum Beispiel die Bloßstellung ihrer Geschlechtsteile anbetrifft,

sichtliches Schamgefühl bekunden. Keuschheit der jungen Mädchen

ist aber ein unbekannter Begriff; sie verlieren, sobald sich der

Fortpflanzungstrieb bei ihnen einstellt, ihre geschlechtliche

Reinheit; im Alter von acht bis zehn Jahren pflegen sie sich den

Knaben preiszugeben. -- Der +Geschlechtstrieb+ scheint bei beiden

Geschlechtern stark entwickelt zu sein und artet nicht selten in ganz

unzüchtige Handlungen aus. Bei den Borazeremonien ist es gang und gäbe,

daß den Novizen ganz unzüchtige pantomimische Tänze vorgeführt werden,

die ihnen angeblich zur Abschreckung dienen sollen.

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 239. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.

Die Weiber warten auf die Zeremonie des Durchkriechens (siehe Abb.

238). Die angemalte alte Frau im Vordergrund hält das Bündel mit dem

Armknochen, eine andere hat in einer Mulde gekochte Schlangen für die

alten Männer.]

Den mutmaßlichen Zweck der +Mikaoperation+ deuteten wir bereits an

anderer Stelle an. Sie besteht in einer Bloßlegung der männlichen

Harnröhre durch Aufschlitzen des Gliedes an seiner unteren Seite

mittels eines zugespitzten Feuersteinmessers oder einer Muschel,

neuerdings auch mittels Glassplitters und in einem Auseinanderzerren

der Wundränder, beziehungsweise Verhindern ihres Zusammenheilens. Über

die mögliche Entstehungsursache dieser Unsitte, die sich über fast zwei

Drittel Nordwestaustraliens verbreitet findet, gehen die Ansichten sehr

auseinander; Roth und nach ihm Klaatsch bringen Gründe für die Annahme

bei, daß die so geschaffene Öffnung am Gliede gleichgeschlechtlichem

Verkehr diene; jedoch dürfte dies wohl kaum der alleinige Grund

sein, denn dagegen spricht meines Erachtens die große Verbreitung

der Mikaoperation. Lumbholtz berichtet, daß in dem von ihm besuchten

Gebiete nur etwa fünf von hundert Knaben von ihr bewahrt blieben.

Auf der anderen Seite wieder steht fest, daß die Australier sehr zu

widernatürlichem Geschlechtsverkehr hinneigen. Die Operation wird

meistens in den Knaben- und Jünglingsjahren vorgenommen, jedoch werden

ihr auch noch verheiratete Männer unterworfen.

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 240. Einsammeln der Totenknochen bei den Warramunga,

wobei die Männer sie nicht mit den Händen berühren dürfen.]

Vielfach begegnet man der Meinung, daß die Wilden in beständigen

gegenseitigen Fehden lägen. Für andere Länder mag dies wohl teilweise

zutreffen, nicht jedoch für Australien. Hier bilden Kriegszüge (Abb.

231 und 232) nur die Ausnahme. Zwar betrachtet der Australier jeden

Fremden, den er antrifft, auch jeden Schwarzen für seinen persönlichen

Feind und sucht sich seiner nach Möglichkeit zu entledigen, aber,

da er meistens im Bereich seiner Heimat bleibt, so kommen derartige

Zusammenstöße nur vereinzelt vor. Jede Ortsgruppe bewohnt ihr

bestimmtes Gebiet, in dem sie umherzieht, Eroberungsgelüste kennt

der Australier nicht, und das Land bietet Raum genug für die wenigen

Horden. Somit bekommt er wenig Fremde zu Gesicht, es müßte denn

sein, daß er, um Besuche zu machen, weite Märsche unternimmt (Abb.

233). Dagegen herrscht bei vielen Stämmen der Brauch, den Tod eines

Angehörigen zu rächen. Wir hörten bereits oben, daß man den Tod einer

Person einer +Verzauberung+ zuschreibt und durch Vermutung den Urheber

herauszubekommen sucht, wobei meistens ein Medizinmann hilfreiche Hand

leistet. Kann man den Schuldigen nicht ermitteln oder hält man es aus

irgend einem Grunde für rätlich, ihn öffentlich nicht zu töten, so

verhängt man gleichfalls einen Zauber über ihn. Zu diesem Zweck senden

die Arunta einen Schamanen unter Begleitung eines gewöhnlichen Mannes

nach dem Orte, wo sich der vermeintliche Mörder aufhält, aus. Um seine

Spuren zu verdecken, trägt er an seinen Füßen ganz weiche Schuhe, die

aus durch Menschenblut zusammengeklebten Emufedern hergestellt und von

einem taschenförmigen, aus Menschenhaar geknüpften Netz umspannt sind;

außerdem umschließt er seinen Leib mit einem Zaubergürtel aus dem Haar

eines toten Kriegers, bemalt sich Brust und Gesicht und schmückt sich

den Kopf mit Federbüscheln und Blättern. Im Dunkel der Nacht sucht er

das erkorene Opfer durch einen Speerstoß zu töten oder wenigstens durch

Verwünschungen oder Verrichtungen mit zauberkräftigen Gegenständen

Unheil und Tod über dasselbe zu verhängen. In anderen Fällen wieder

wird ein Rachezug nach der Gegend hin unternommen, wo man den Täter

anzutreffen hofft. Die Bluträcher, bei den Diäri zum Beispiel durch ein

weißes Stirnband kenntlich, schleichen sich in die Nähe des Lagers,

kundschaften aus, wo sich ihr Opfer befindet, beschmieren ihren Körper

sodann mit weißer Farbe, um sich unkenntlich zu machen, und dringen

um Mitternacht ins Lager. Meistens pflegt keiner der Eingeborenen

im Augenblick Widerstand zu leisten, selbst die Weiber sind so

eingeschüchtert, daß sie keinen Laut von sich zu geben wagen. Sobald

der dem Tode Geweihte herausgefunden ist, muß er seine Hütte verlassen

und wird dann draußen durch Speerwürfe getötet. Natürlich verschwören

sich die so Überrumpelten nicht selten zu einem Vergeltungszug.

[Illustration:

Phot. ~Dr.~ Hose.

Abb. 241. Höhlengrab in Nordwestaustralien.

Die an den Wänden angebrachten Figuren ohne Mund stellen wahrscheinlich

überirdische Wesen dar.]

Ganz sonderbare Zeremonien werden an den Teilnehmern eines solchen

Zuges vorgenommen. Bei den Arunta stellt sich ein Bruder des Ermordeten

aus den Haaren des Toten einen Gürtel her, klemmt ihn in seiner

Achselhöhle fest, kniet vor jedem Krieger, der sich beteiligen will,

nieder, legt sein Geschlechtsglied in dessen Hand und reibt es darin,

alsdann nimmt er den Gürtel aus seiner Achselhöhle heraus und drückt

ihn gegen den Bauch seines Partners. Dadurch soll dieser zum Kampfe

gestärkt und gleichzeitig zur Teilnahme an ihm verpflichtet werden.

Vor dem Ausrücken tanzen die Krieger um ihre Speere. Die Führer gehen

während des Rachezuges an jeden Teilnehmer heran, geben ihm das eine

Ende des Haargürtels in den Mund, während sie das andere an ihr Glied

halten, wobei sie sich umarmen. Außerdem gehen dem Zusammenstoße mit

dem Gegner manchmal Kriegstänze voraus (Abb. 231 und 235).

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 242. Beisetzen der gesammelten Knochen in einem Grabhügel bei den

Warramunga.]

In anderen Fällen nähern sich die Rächer frei und offen dem Lager der

Gegner und setzen älteren Männern, die ihnen entgegengesandt werden,

um den Grund ihres Besuches auszukundschaften, diesen auseinander.

Letztere bemühen sich nun, sie umzustimmen und zu versöhnen. Gelingt

ihnen dies aber nicht, so einigt man sich dahin, daß die Rächer

entweder den Mann, um dessentwillen sie gekommen sind, oder einen

seiner Verwandten töten. Gelegentlich bestimmen die älteren Leute auch,

daß ein Mann, der aus irgendeinem Grunde unbeliebt ist, ausgeliefert

und getötet werden soll. -- Streitigkeiten werden im allgemeinen von

vielen Stämmen zwischen den einzelnen Ortsgruppen in Zusammenkünften

beigelegt, die in regelmäßigen Zeitabschnitten einberufen werden. Bei

einer solchen Versammlung wird alles streng nach Sitte und Brauch

geordnet, und die alten Leute halten streng auf die Befolgung der

Vorschriften. +Wenn zwei Männer verschiedener Parteien sich gegenseitig

gekränkt haben+, können sie ihren +Streit durch ein Duell ausfechten+,

entweder mittels Bumerang oder Keule oder Steinmesser (Abb. 234). Im

letzteren Falle stechen sie sich so lange in den Rücken, bis der eine

oder der andere nachgibt oder die Freunde die Streitenden trennen;

bei Anwendung von Fernwaffen (Bumerang, Speere) darf man sich mit dem

Schild verteidigen. Außer diesen Duellen gibt es zur Schlichtung von

Streitigkeiten noch +Gottesurteile+. Hat ein Mann zum Beispiel einem

anderen seine Frau gestohlen oder sonst ihn in irgend einer Weise

geschädigt, so wird er gezwungen, sich einer Strafe durch Gottesurteil

zu unterwerfen. Bei einigen Stämmen muß er sich, ganz gleich ob er

schuldig ist oder nicht, hinstellen und sich den Speeren der anderen

aussetzen; manchmal darf er sich durch einen Schild dagegen schützen

und entkommt dann unbeschadet; auch wenn er keinen Schild benutzen

darf, gelingt es ihm häufig, den Speerwürfen auszuweichen. Bei anderen

Stämmen muß er Bumerange auf sich werfen lassen, oder der Beleidigte

stößt dem Übeltäter einen zackigen Speer in seine Lende. Bei allen

diesen Gottesurteilen wird jedoch darauf gesehen, daß der Übeltäter

nicht getötet wird. Sollte indessen ein solcher Fall eintreten, dann

würde der Getötete wahrscheinlich von seinen Angehörigen gerächt werden.

Auch +Frauen bringen ihre Streitigkeiten durch ein Duell zum Austrag+,

und zwar überall mit dem bekannten Grabstock (Abb. 236). Mit diesem

gehen sie scharf aufeinander los und schlagen sich gegenseitig so

lange, bis eine von ihnen genug hat oder bis sie getrennt werden.

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 243. Trauernde Witwen mit abgeschnittenem Haupthaar und mit Kalk

bemaltem Körper.

Sie trauern um ihren gemeinsamen Gatten in einer abseits vom Lager

des betreffenden Stammes selbstgebauten Laubhütte, wo sie nicht eher

miteinander sprechen dürfen, als bis die Trauerzeremonien beendet sind,

was unter Umständen mehrere Monate dauern kann.]

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 244. Sterbeszene bei den Warramunga.

Die Männer sitzen um den Sterbenden herum, während die Weiber laut

um ihn klagen und den Männern winken, die aufspringen und sich mit

Steinmessern Schnittwunden beibringen.]

Die +Beerdigungsgebräuche+ der australischen Eingeborenen wechseln von

Stamm zu Stamm, weswegen wir sie hier nur in großen Zügen behandeln

können. Zum Teil entledigt man sich der Toten, indem man sie in die

Erde vergräbt, sie auf erhöhten Plattformen aussetzt oder in einen

Baum legt, zum Teil werden sie konserviert, meistens durch Rauch, oder

verbrannt, vielfach auch verzehrt. Einst war die +Menschenfresserei+

eine über ganz Australien verbreitete Unsitte, bis die Ankunft der

Weißen ihr vielfach den Garaus machte, indessen steht fest, daß man

ihr noch jetzt weit und breit huldigt, selbst dort, wo die Schwarzen

im Bereiche der Weißen hausen. Die hauptsächlichste Ursache für den

Kannibalismus ist ohne Zweifel die Leckerei; nach dem Urteile von

solchen, die gezwungen waren, kannibalischen Schmausereien beizuwohnen,

soll Menschenfleisch ungefähr wie Schweinefleisch munden. Die meisten

Stämme ziehen Kinderfleisch dem Fleisch von Erwachsenen vor, bei

letzterem legen sie großen Wert darauf, daß es recht fett ist,

verschmähen dagegen Personen, die zumeist infolge langer Krankheit

abmagerten. Bei vielen Stämmen wird jede Person, die gestorben ist

oder getötet wurde, verzehrt; einige verspeisen die ganze Leiche,

andere begnügen sich, von ihr etwas Fleisch oder Fett zu essen. In

manchen Gegenden Queenslands wurde ein Eingeborener, wenn er im Kampfe

gefallen war, von seinen Angehörigen gekocht und gegessen, seine Haut

getrocknet und als wertvolles Gut aufbewahrt; diese Behandlung der

Leiche galt für die ehrenwerteste Form des Begräbnisses. In Viktoria

malen sich alle Leute, die bei der Totenfeier von dem Fett der Leiche

gegessen haben, mit roter Farbe einen Kreis um den Mund. Einen

erschlagenen Feind verzehrte man wohl auch, aber nur diejenigen nahmen

an dem Mahl teil, die ihn umgebracht hatten, nicht die Verwandten oder

Freunde des Verstorbenen.

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 245. Trauersitte bei den Warramunga.

Ein Mann mit klaffender Wunde am Oberschenkel, die er sich zum Zeichen

der Trauer beibrachte; um sie weit offen zu halten, hat er oberhalb und

unterhalb Umschnürungen angebracht.]

Die +Bestattung+ des Toten wird hauptsächlich in solchen Gegenden

ausgeübt, die völlig baumlos sind. Der Tote wird in große

Rindenstreifen eingewickelt und der Kleinheit des Grabes wegen in

Hockerstellung in einem röhren- oder schachtförmigen engen Erdloche

beigesetzt. Einzelne Stämme begraben ihre Toten nicht sogleich, sondern

trocknen sie erst aus. Zu diesem Zwecke setzen sie den Leichnam in

einer Art Hütte, mit Stricken zusammengebunden, auf ein rostähnliches

Holzgestell und unterhalten unter ihm längere Zeit hindurch ein

schwaches, aber stark rauchendes Feuer. Wenn der Tote auf diese

Weise ausgedörrt ist, wird er erst begraben oder in einem Baumgeäst

ausgesetzt (Abb. 237). Gelegentlich kommt er aber nach der Austrocknung

noch zu keiner Ruhe, sondern wird von den Angehörigen, denen die

Trennung schwer fällt, in ihrer Hütte noch wochenlang aufbewahrt, auch

wohl auf ihren Wanderungen von Lager zu Lager mitgeschleppt, bis er

endlich seine Ruhestätte findet. In anderen Gegenden begräbt man wohl

den Körper, behält sich aber einen Teil zurück (Abb. 238 und 239) und

bewahrt ihn auf, so in Westaustralien und Viktoria die Knochen eines

Beines oder Armes, bei den Kurnai eine Hand, die abgeschnitten,

getrocknet und um den Hals getragen wird. Man glaubt nämlich, daß, wenn

ein Feind sich dem Träger eines solchen Amulettes nähert, die tote Hand

ihn ergreifen und kneifen würde, oder daß sie, in die Höhe gehalten und

befragt, anzeigen würde, aus welcher Richtung der Feind zu erwarten

steht. Die Stämme im Norden und Nordwesten des Festlandes haben fast

nur das +Baumbegräbnis+; hier ist der Boden meistens felsig, so daß das

Schaufeln eines Grabes auf große Schwierigkeiten stößt. Man bereitet

in der Regel in etwa drei bis vier Meter Entfernung vom Erdboden in

dem Geäst eines Baumes eine Plattform aus wagrecht gelegten Ästen und

Buschwerk, auf das die Leiche zu liegen kommt. Infolge der großen

Trockenheit der Luft werden diese Leichen vielfach zu Mumien. Die

Knochen werden häufig später eingesammelt (Abbild. 240) und vergraben

(Abb. 242). Im Kimberleydistrikt (Westaustralien) setzt man sie in

einer Höhle bei, deren Wand reichen Figurenschmuck trägt (Abb. 241).

[Illustration:

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.

Abb. 246. Trauersitte bei den Australiern.

Um den Bann des Schweigens nach Ablauf der erforderlichen Trauerzeit

von einigen Monaten zu beendigen, dem die mit dem Verstorbenen

verwandten Frauen unterworfen sind, bringen sie einigen der männlichen

Verwandten Geschenke an Nahrungsmitteln; sie beißen dann in die Finger

jedes Mannes, wodurch sie von dem Banne erlöst sind.]

Die +Kundgebung der Trauer+ besteht bei den meisten Stämmen in

Selbstquälereien und lauten Klagen (Abb. 244). Verschiedentlich ist

mit der Trauer auch die Pflicht des Schweigens verknüpft (Abb. 243

und 246). In Zentralaustralien bringen sich die Männer, die zu dem

Toten in verwandtschaftlichem Verhältnis stehen, mittels Steinmesser

tiefe Schnittwunden am Oberschenkel bei (Abb. 245), so daß sie

manchmal von Blut gleichsam triefen, die Weiber schneiden sich

auch die Haare ab, während sie bei anderen Stämmen sich dieselben

absengen, die Männer verfahren in der gleichen Weise mit ihrem Bart.

Als Trauertracht ist allgemein das Bestreichen des Körpers mit Farbe

Sitte. Im ganzen Binnenland bildet Weiß das Kennzeichen der Trauer, in

den Küstengegenden dagegen Schwarz. Man bestreicht sich Kopf, Brust

und Oberarme mit Kalk oder Asche. Der Anstrich wird von Zeit zu Zeit

erneuert, solange die Trauerzeit anhält, etwa ein Jahr. Das Jammern

der Angehörigen, im besonderen der Weiber, setzt ein, sobald der

Sterbende den letzten Atemzug getan und dauert so lange, bis er, wenn

auch nur seine provisorische Bestattung gefunden hat. Vielfach ist es

auch Brauch, die Hütte, in der eine Person starb, niederzubrennen,

selbst das ganze Lager zu verlassen, wenn ein Mensch gestorben ist. Man

vermeidet überall, den Namen eines Verstorbenen auszusprechen, weil man

glaubt, die Toten wünschten nicht genannt zu werden.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 119 / 207 题