Die +Nabelschnur+ wird, wie es sonst meistens üblich ist,
abgeschnitten. Die Papua von Kaiser-Wilhelms-Land bewahren sie auf, bis
das Kind zu gehen anfängt, denn sie fürchten, daß mit ihr Mißbrauch
getrieben und dem Kinde dadurch geschadet werden könnte; nach Ablauf
dieser Zeit ist ihre Furcht geschwunden und der Nabelschnurrest wird
dann fortgeworfen. Auf Holländisch-Neuguinea wird beim Abfall der
Nabelschnur ein ähnliches Fest wie bei der Geburt gefeiert. In Doreh
bestand früher die Sitte, daß man sie an einem Baum aufhing, wenn der
Vater von einer längeren Reise zurückerwartet wurde, damit er sogleich
daraus ersehe, ob das inzwischen geborene Kind noch lebe oder schon
gestorben sei; hing sie an einem trocknen Ast, dann war das Kind tot.
-- Eine in Neukaledonien übliche Kinderwiege zeigt die Abbildung 85.
Anklänge an das +Männerkindbett+ (Couvade), das ist das Zubettliegen
des Vaters als Kranker, und verwandte Gebräuche sollen sich vereinzelt,
so zum Beispiel auf den Salomonen, finden. Auf ganz Melanesien herrscht
dagegen die Sitte, daß der Vater sowohl vor wie nach der Geburt,
und zwar letzteres in ausgedehnterem Umfange als seine Frau, eine
Zeitlang sich bestimmten Verboten zu unterziehen hat. Vielfach muß
er sich solcher Nahrung enthalten, die dem Kinde schaden könnte. Auf
den Neuhebriden und anderen Inseln muß er es manchmal unterlassen,
schwere Gegenstände zu heben, auf einen Baum zu klettern, irgend eine
schwere Arbeit zu verrichten oder auf die See hinauszufahren, alles aus
Furcht, es könnte dem Kinde Schaden bringen. Auf Britisch-Neuguinea
muß der Vater längere Zeit im Versammlungshaus leben, in Suau ist
ihm sogar jeglicher Verkehr mit der Familie untersagt; er sieht Frau
und Kind erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, während der er auch
fasten muß. Bei den Monumbopapua (Deutsch-Neuguinea) muß er noch
andere Vorschriften beachten: er darf sich nur an dem Feuer seines
eigenen Hauses, niemals an einem fremden, seinen Tabak anzünden und
nur mit jenem kochen, daher es niemals ausgehen lassen; er darf alles
Geröstete, ferner das Fleisch vom Dorfschwein, alles Fischfleisch und
sämtliche Speisen, die einem kürzlich Verstorbenen gehörten, nicht
essen. -- Für die junge Mutter bestehen solche Tabu nur in beschränktem
Maße. So muß sie ihren Tabak während einer gewissen Zeit anstatt mit
den Fingern, wie sonst üblich, mit einem gespaltenen Stäbchen halten.
Auf Andei darf sie bei einem etwaigen Besuche ihres Gatten, was aber
nicht gern gesehen wird, nicht die Treppe ins Haus hinaufgehen, sondern
muß auf einem Balken, der nur wenige und ganz flache Einkerbungen
trägt, hinaufklettern, im anderen Falle würde sie den Hausinsassen
Unglück bringen.
[Illustration:
Phot. F. Clauser.
Abb. 75. Mafulufrau im Festschmuck,
der in der sorgfältigen Verzierung des Kopfhaares mit Perlen und
Hundezähnen, dem aus Muscheln und Zähnen hergestellten Halsschmuck,
sowie den gleichfalls zur Verzierung über die Schultern herabhängenden
Schweineschwänzen besteht.]
Vielfach begegnen wir auch +geschlechtlicher Abstinenz+ für eine
bestimmte Zeit, die nicht nur die Frau, sondern auch der Mann zu
beobachten hat. Bei den Monumbo erfordert diese Sitte so lange
Enthaltsamkeit, bis das Kind gehen kann, und dies für den Mann nicht
allein der eigenen, sondern auch einer anderen Frau gegenüber.
[Illustration:
Phot. C. M. Woodford.