Abb. 74. Pfahlbauten der Eingeborenen auf Neuguinea.]

Die +Nabelschnur+ wird, wie es sonst meistens üblich ist,

abgeschnitten. Die Papua von Kaiser-Wilhelms-Land bewahren sie auf, bis

das Kind zu gehen anfängt, denn sie fürchten, daß mit ihr Mißbrauch

getrieben und dem Kinde dadurch geschadet werden könnte; nach Ablauf

dieser Zeit ist ihre Furcht geschwunden und der Nabelschnurrest wird

dann fortgeworfen. Auf Holländisch-Neuguinea wird beim Abfall der

Nabelschnur ein ähnliches Fest wie bei der Geburt gefeiert. In Doreh

bestand früher die Sitte, daß man sie an einem Baum aufhing, wenn der

Vater von einer längeren Reise zurückerwartet wurde, damit er sogleich

daraus ersehe, ob das inzwischen geborene Kind noch lebe oder schon

gestorben sei; hing sie an einem trocknen Ast, dann war das Kind tot.

-- Eine in Neukaledonien übliche Kinderwiege zeigt die Abbildung 85.

Anklänge an das +Männerkindbett+ (Couvade), das ist das Zubettliegen

des Vaters als Kranker, und verwandte Gebräuche sollen sich vereinzelt,

so zum Beispiel auf den Salomonen, finden. Auf ganz Melanesien herrscht

dagegen die Sitte, daß der Vater sowohl vor wie nach der Geburt,

und zwar letzteres in ausgedehnterem Umfange als seine Frau, eine

Zeitlang sich bestimmten Verboten zu unterziehen hat. Vielfach muß

er sich solcher Nahrung enthalten, die dem Kinde schaden könnte. Auf

den Neuhebriden und anderen Inseln muß er es manchmal unterlassen,

schwere Gegenstände zu heben, auf einen Baum zu klettern, irgend eine

schwere Arbeit zu verrichten oder auf die See hinauszufahren, alles aus

Furcht, es könnte dem Kinde Schaden bringen. Auf Britisch-Neuguinea

muß der Vater längere Zeit im Versammlungshaus leben, in Suau ist

ihm sogar jeglicher Verkehr mit der Familie untersagt; er sieht Frau

und Kind erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, während der er auch

fasten muß. Bei den Monumbopapua (Deutsch-Neuguinea) muß er noch

andere Vorschriften beachten: er darf sich nur an dem Feuer seines

eigenen Hauses, niemals an einem fremden, seinen Tabak anzünden und

nur mit jenem kochen, daher es niemals ausgehen lassen; er darf alles

Geröstete, ferner das Fleisch vom Dorfschwein, alles Fischfleisch und

sämtliche Speisen, die einem kürzlich Verstorbenen gehörten, nicht

essen. -- Für die junge Mutter bestehen solche Tabu nur in beschränktem

Maße. So muß sie ihren Tabak während einer gewissen Zeit anstatt mit

den Fingern, wie sonst üblich, mit einem gespaltenen Stäbchen halten.

Auf Andei darf sie bei einem etwaigen Besuche ihres Gatten, was aber

nicht gern gesehen wird, nicht die Treppe ins Haus hinaufgehen, sondern

muß auf einem Balken, der nur wenige und ganz flache Einkerbungen

trägt, hinaufklettern, im anderen Falle würde sie den Hausinsassen

Unglück bringen.

[Illustration:

Phot. F. Clauser.

Abb. 75. Mafulufrau im Festschmuck,

der in der sorgfältigen Verzierung des Kopfhaares mit Perlen und

Hundezähnen, dem aus Muscheln und Zähnen hergestellten Halsschmuck,

sowie den gleichfalls zur Verzierung über die Schultern herabhängenden

Schweineschwänzen besteht.]

Vielfach begegnen wir auch +geschlechtlicher Abstinenz+ für eine

bestimmte Zeit, die nicht nur die Frau, sondern auch der Mann zu

beobachten hat. Bei den Monumbo erfordert diese Sitte so lange

Enthaltsamkeit, bis das Kind gehen kann, und dies für den Mann nicht

allein der eigenen, sondern auch einer anderen Frau gegenüber.

[Illustration:

Phot. C. M. Woodford.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 56 / 207 题