Auf der Insel Jap (Karolinen) stellt die Schwangere, wenn sie die
ersten Anzeichen ihres Zustandes verspürt, den Geschlechtsverkehr mit
ihrem Manne ein und hält diese Enthaltsamkeit auch noch acht bis zehn
Monate nach der Niederkunft inne. Der Mann entschädigt sich inzwischen
in seinem Klubhaus, wo er sich eine oder mehrere Liebsten hält. Auch
auf den Gilbertinseln lebt der Ehemann während der Schwangerschaft mit
einer anderen Frau in seinem eigenen Hause weiter, während die Gattin
sich in das Haus von Verwandten begibt.
Verschiedentlich bestehen für die Schwangere auch sonstige Verbote. Auf
den Karolinen hat sie mehrere Arten von Kokosnüssen und Brotfrüchte
zu vermeiden und darf nur Kokosmilch als Getränk zu sich nehmen. Auf
Samoa glaubten die Eingeborenen, daß das Übertreten der bestehenden
Vorschriften sich damit rächt, daß das Neugeborene mit einem schwarzen
Mal auf die Welt kommt, wodurch die Sünde der Mutter offenbar wird,
und zwar soll dieses Kainsabzeichen in seinem Aussehen dem Gegenstand
entsprechen, an dem die Mutter gesündigt hatte. So wurde einmal
behauptet, daß ein solches Mal dem Leberlappen eines Schweines gleiche,
den die Schwangere heimlich entwendet und gegessen hätte, ein anderes
Mal, daß es einem Hühnerkopfe ähnlich wäre, weil sie sich mit einer
Nachbarin um das Eigentum einer brütenden Henne gestritten hätte, und
anderes mehr.
[Illustration: Abb. 14. Karolinerinnen von Saipan in Festtracht.]
[Illustration: Abb. 15. Mädchen von Nauru, mit Grasröckchen bekleidet
und mit blumengeschmücktem, herabwallendem Haar.]
[Illustration:
Aus: Kraemer, Hawai.