Aus dem Stadtplan von Freiberg kann man auch die Entwicklungsgeschichte

der alten Stadt lesen, die in großen unverwischbaren Zügen ihr

aufgeprägt ist. Der Stadtplan ist gebaute Geschichte. Da ist

die erste dörfliche Siedlung des alten Christiansdorf in den

unregelmäßig und scheinbar willkürlich sich zusammenschließenden

Gassen der Sächsstadt erkennbar, da zeigt sich die Unterstadt mit

dem Untermarkt und Dom als weitere Stufe der Entwicklung zur Stadt

und endlich schließt das Gründungswerk Ottos des Reichen und seiner

Nachfolger die Stadtbildung ab. Die westliche Hälfte der Stadt mit dem

Rechtecksschema des Straßennetzes, das sich an die von Norden nach

Süden durchlaufende Hauptachse des Straßenzuges der Erbischen Straße

und Burgstraße anschließt, verrät deutlich und klar die ordnende Hand

des Städtebauers, der nach bestimmtem Plane Straßen und Plätze anlegt

und die Bauflächen absteckt und schließlich das Ganze mit starker,

wehrhafter Mauer umgibt. Im Herzen der ganzen Anlage, dort wo der

Hauptverkehr vom Peterstor und Erbischen Tor und von den anderen

Himmelsrichtungen her zusammenströmt, liegt der große, rechteckige

Obermarkt mit dem Rathause. Dort erhebt sich in unmittelbarer Nähe

am höchsten Punkte der Stadt mit dem höchsten Turme der Stadt die

Peterskirche als Hauptpfarrkirche der neuen Gründung und bereichert

durch ihre wirkungsvolle Baugruppe das Stadtbild. Der Obermarkt

selbst ist ein Meisterwerk geschlossener Raumbildung und wirkt mit

seinen harmonisch gebildeten Häuserwänden und hohen, altertümlichen

Dächern wie ein gewaltiger Saal unter freiem Himmel. Die Türen, welche

in diesen stolzen Saal hineinführen, die Straßenöffnungen, sind

so geschickt angelegt, daß nirgends die Geschlossenheit der Wände

unangenehm unterbrochen wird. Es sind keine Prachtgebäude mit üppigem

Beiwerk, mit sprudelndem Reichtum der Formen und Ornamentik, von

denen eins das andere wohl überbieten möchte, nein es sind einfache

schlichte Glieder einer großen Familie, die zusammengehören und

zusammenhalten, die ihr bescheidenes Gewand mit Würde tragen. Es sind

anständige, ehrenfeste Bürger, die dort um den Markt sich sammelten

und nun Schulter an Schulter stehen. Nur hie und da ein reicheres

Portal, ein Giebel, ein Erkerchen, ein Bildwerk, eine schöne Haustür

unterbricht die Schlichtheit und Ruhe der Fassaden ohne viel Gesimse,

Fensterumrahmungen und Ausladungen.

Und alle diese wackeren, wortkargen Bürger schauen hinüber zum

Rathause, dem Hause, in dem sie seit alters Rat geben, Rat nehmen, Rat

suchen und Rat finden, wo das Herz der Stadt liegt, das durch seine

Arbeit den Lebensorganismus der Stadt im Gange hält, das den Lebenssaft

des Blutes durch alle Adern, Nerven und Muskeln des Körpers treibt und

ihn lebendig und regsam erhält.

Das Rathaus paßt so recht in seiner behäbigen Ruhe und Schlichtheit

zu den Bürgerbauten des Obermarktes. Breit gelagert mit ragendem Turm

und zierlichem Erker aus alter Zeit, mit Giebeln und Dachaufbauten

aus neuer Zeit, ist es ein Ausdruck geschlossener Kraft und stolzen

Bürgertums, anspruchslos aber in ruhiger Sicherheit seinen Platz

behauptend. Seine Geschichte zu erzählen, hieße die Geschichte der

alten Bergstadt selber erzählen, denn auf dem Obermarkt und in den

Räumen des Rathauses pochte am lebendigsten das Wollen und Wirken, das

Leben und Weben aller geistigen und wirtschaftlichen Kräfte der Stadt,

und so wurde es zum Ort und Ausdruck allen Geschehens, zum Sinnbild des

Geistes und der Geschichte der Stadt.

Viele Jahrhunderte hat es den Stürmen schon Trotz geboten, hat es im

Krieg und Frieden, bei Belagerungen und allerlei Not, bei Seuchen,

Pestzeiten und Stadtbränden, aber auch bei rauschenden Festen der

Bergknappschaft, der Bürgerschaft, dem Rate, den Zünften, und ja, auch

Herzog, Kaiser, König und Fürsten ein schützendes Dach geboten. Von

Treue und von Bürgerstolz, von Tapferkeit und Aufopferung, von Blut

und Tod, von jauchzendem Leben und Kerkernacht flüstern und raunen die

mächtigen Quadern der Wände und alten Gewölbe, singt und stöhnt der

Wind, wenn er um Turm und Dach und Giebel saust und die Fledermäuse im

krachenden Gebälk über der Stundenglocke aufscheucht. Und tief drunten

in den unterirdischen Gewölben werden um Mitternacht unheimliche

Schatten lebendig, Schatten, vor denen dein Herz vor Grauen bebt wegen

der furchtbaren Taten, die sie getan, Schatten, vor denen dein Herz

vor Erbarmen zittert, wegen der furchtbaren Strafen, die sie erlitten,

erlitten wohl manchmal ohne Schuld.

Dieses unterirdische Rathaus mit seinen wuchtigen Tonnengewölben stammt

aus den ältesten Zeiten der Stadt und hat in seiner urtümlichen Gestalt

alle Stadtbrände und Zerstörungen, Umbauten und Neubauten unversehrt

überstanden.

Die etwa 1170 neugegründete Stadt war rasch emporgeblüht. Aus allen

Stämmen Deutschlands war die Bevölkerung gemischt. Abenteurer und

Glücksjäger, die rasch reich werden wollten und Gott und Teufel nicht

fürchteten, verwegene Gesellen aller Art mögen nicht selten gewesen

sein. Eine eiserne Rechtspflege und rasche schwere Sühne jedes

Verbrechens konnte da nur Rechtssicherheit schaffen und erhalten. Der

Obermarkt war das »~forum~«, die Dingstätte, wo unter freiem Himmel

Recht gesprochen, wo auch die Strafen an Leib und Leben vollzogen

wurden. Am Obermarkt wurde dann in der Mitte der Ostseite das

»Dinghaus«, vermutlich nur eine offene Halle, eine »Gerichtslaube«,

errichtet, zunächst nur, um eine geschützte Stätte für Recht und

Gericht, verbunden mit Gefängnis, zu haben, dann in weiterer

Entwicklung für Beratung und Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten.

Dieses uralte Dinghaus ist nach meinen Untersuchungen in seinen

Grundmauern oder besser Kellergeschoß noch wohl erkennbar und erhalten.

Es ist z. T. umschlossen von den Grundmauern und Kellerräumen der

späteren Erweiterungsbauten des Mittelalters und mag etwa 11 ~m~ Tiefe

bei 9 ~m~ Frontlänge am Markte gehabt haben. Vielleicht ist auch das

Erdgeschoß wenigstens z. T. in den Wänden noch erhalten in dem Raume,

der jetzt die Feuerwehrgeräte birgt und in früheren Jahrhunderten die

alte Wage, »die Ratswage für Kaufmannsgüter«, enthielt. Es ist ein

hallenartiger, rundgewölbter, nach dem Obermarkt offener Raum, der

sehr wohl als offene Halle zum Gerichthalten vor allem in frühester

Zeit gedient haben mochte, von wo aus der Verurteilte unmittelbar

hinaus zum Markte, zur Richtstätte, zum Tode geführt werden konnte.

Der schwarze Stein, der die Stätte der Enthauptung Kunzens von

Kauffungen bezeichnet, liegt grade gegenüber. Kunz mag nicht der erste

gewesen sein, der an jener Stelle gerichtet wurde. Offene Hallen, die

»Gerichtslauben« am Markte, sind noch in manchen mittelalterlichen

Städten in Verbindung mit dem Rathause erhalten.

Unter dieser Halle, ursprünglich nur durch einen Schacht mit Leiter

zugänglich, liegt der im Volksmunde mit »Marterkeller« bezeichnete

Raum, das wuchtige schwere Kellergewölbe des Dinghauses der ältesten

Zeit, Gerichtslaube, Marterkeller und Gefangenenzelle in engster

furchtbarer Verbindung. Nur sehr wenig Freiberger sind in diesem

schwerzugänglichen Raum gewesen, dessen Dasein nur noch wie eine dunkle

Kunde in der Öffentlichkeit hie und da bekannt oder halb vergessen

ist. Es ist ein Raum von etwa 4 ~m~ Breite und 8 ~m~ Länge mit einer

tiefen seitlichen Nische von 1,50 ~m~ Tiefe und 2,70 ~m~ Breite. Er ist

von schwerem Tonnengewölbe aus Bruchsteinen überdeckt und seine Wände

sind z. T. in Felsen gehauen. Kein Lichtstrahl fällt hier herab, kein

Schrei eines zermarterten und gefolterten armen Sünders oder auch nur

Verdächtigten drang aus dieser schwarzen grauenvollen Tiefe durch die

Felsenmauern und Gewölbe zur barmherzigen Oberwelt.

Eine winzige Zelle, z. T. aus dem Felsen gehauen, öffnet wie

ein schwarzes Grabgewölbe seine schmale, enge, niedrige Tür zum

Marterkeller. Nur zwei Schritt lang in der Länge und Breite ist dieses

furchtbare Verließ, so daß der, der hier sitzen mußte in Finsternis

und Dunkel, in Zwang und Eisen, gefesselt in Ketten, mit Gewichten

belastet, nicht einmal auf dem feuchten, harten Felsboden sich

ausstrecken konnte. Bei jeder Bewegung in dieser schwarzen Nacht der

Verzweiflung konnte er sich am harten Stein den Schädel einrennen. Der

Unglückliche, welcher hier der hochnotpeinlichen Frage entgegenbebte,

mochte glauben, in einen wahren Höllenabgrund gestürzt zu sein, aus

dem ihn wahre Teufel zu weiteren Höllenqualen führen sollten. Wie

Furchtbares mögen diese Wände und Gewölbe gehört und gesehen haben an

Qualen, Blut und Not an Leib und Seele, an Roheit, Grausamkeit und

unmenschlicher Verworfenheit, wovon ein Kind unserer Zeit sich schwer

einen Begriff zu machen vermag. Die jetzt im Freiberger Altertumsmuseum

befindlichen Marterwerkzeuge, die ehemals an diese Mauern geschmiedeten

Halseisen und Ketten, die Daumenschrauben, der »gespickte Hase«, das

Streckbett und wie diese Henkerswerkzeuge alle heißen mögen, die Haken

in der Decke, an denen die Opfer der Tortur zur Peinigung in die

Höhe gezogen wurden, sie legen Zeugnis ab von den blutigen Schrecken

und Entsetzen der »scharfen Frage«, die hier in verschiedenen Graden

gestellt wurde.

Der Chronist Möller berichtet einmal von den furchtbaren Strafen, die

hier vollzogen wurden. Ein Tagelöhner, Simon Kastner, hatte einen

Bürger und Kramer, Andreas Köhler, mit seinem Weibe, dem Sohne und der

Tochter in seinem Hause auf der Futtergasse mit der Holzaxt erschlagen

und das Haus, nachdem er es beraubt, in Brand gesteckt. Er wurde aber

ergriffen und man hat »weil er nicht allein diese, sondern mehr andere

grewliche Thaten bey der ~tortur~ bekennet, ihm seinen verdienten Lohn,

nach ergangenen Urtheil und Recht, wiederfahren lassen, also daß er

erstlich sechsmal mit glüenden Zangen zerfleischet, als einmal für dem

Rathhause, zweymal für der Erschlagenen Hause, zweymal auff dem Markte,

und einmal auff der Petersgasse, für dem Kramladen in Michael Pragers

Hause, daraus er den Sohn selbst abgeholet und heimkommen heissen,

ehe er ihn erschlagen. Hernach ist er auff dem Rabensteine, damit es

jederman sehen könne, von unten auff gerädert (da er denn, als er schon

sieben und zwantzig starke Stösse mit dem Rade auff die Schenkel, Arme

und Leib außgestanden, noch den Kopff auffgerichtet, und zu trincken

begehret) letzlichen auff ein hohes Rad geflochten, die Mordaxt über

ihn auffgestecket, und zu dessen Gedächtnis eine Schrifft auff ein

Täfflein an die Seule, darauff das Rad gestanden, angeheftet worden.«

Für die mittelalterliche Justiz ist bezeichnend, daß die Rechtsprechung

und Strafe in vollster Öffentlichkeit geschah und bei den Strafen vor

allem durch Abschreckung »zum Abschew und Exempel« gewirkt werden

sollte. Der Verbrecher wird durch die ganze Stadt geschleppt und dann

erst auf dem Rabenstein, »damit es jedermann sehen könne« langsam zu

Tode gemartert. Wir gehen jetzt mildere, vielleicht allzumilde Wege

in den Strafurteilen und der Strafdurchführung. Die Strafe soll zur

Besserung dienen. In jenen Zeiten mag durch solch blutiges, widerliches

Schauspiel zum Abscheu und Exempel wohl mehr die Roheit des gemeinen

Pöbels gesteigert als eine Steigerung der sittlichen Kräfte erreicht

worden sein.

Wieviele, auch unschuldige Menschen und adlige Seelen mögen hier im

Marterkeller unter blutigen Folterqualen zu furchtbaren, unmöglichen

Geständnissen gepreßt worden und zu einem qualvollen Verbrechertode

geschleppt worden sein! -- Gespenstisch zucken die Schatten im Raum,

den unsere Leuchte nur schwach erhellt. Hören wir nicht ächzen

und stöhnen hinter uns oder dort vor uns? Kam nicht ein schwerer,

todesbanger Seufzer, ein grauses Röcheln aus jenem dunklen Winkel?

Ist dort nicht Blut, Menschenblut an jenen Steinen der Wand? -- Es

schnürt uns die Kehle zu, als griffe jemand mit kalter, klammernder

Faust uns an die Gurgel, ein Schauer geht über den Rücken, als hauchte

uns der kalte, keuchende, gespenstische Atem Gefolterter an. Es ist

uns, als senkte sich das schwere Gewölbe mit seiner Last von Blut und

Schuld über uns hernieder, als rückten die Wände in ihrer schreckhaften

Finsternis näher und näher zusammen, um uns zu erdrücken, als kämen wir

nimmermehr aus dieser grauenhaften Nacht zum barmherzigen Lichte empor

-- -- -- -- hinaus! hinaus! Wir wenden unsere Schritte zum schmalen

Ausgang zur steilen Treppe, die in die Tiefe führt, die uns wieder zum

Lichte führen soll.

Draußen aber atmen wir tief und voll die köstliche Luft der goldenen

Freiheit. -- --

Wenn für die älteste Zeit und bei der raschen Rechtspflege, die nicht

viel Umstände machte, der Marterkeller mit der einen Einzelzelle

genügte, so brachte das Anwachsen der Bevölkerung, die erweiterte

Gerichtshoheit der Stadt und auch vielleicht der Stadtbrand von 1375

den Zwang und die Gelegenheit, Erweiterungswünschen und Neubauabsichten

nachzugehen. Ein regelrechtes unterirdisches Gefängnis wurde im neuen

Rathausbau angelegt mit drei nebeneinanderliegenden Zellen, die z.

T. in den Felsen gehauen sind und Mauern von 1½ ~m~ Stärke haben. Im

Erdgeschoß des Rathausturmes wird uns eine Falltür geöffnet und wir

steigen durch die viereckige Schachtöffnung auf einer Leiter in die

schwarze Tiefe hinab. Dumpfe Luft, wie aus einem Grabgewölbe, schlägt

uns entgegen. Am Ende eines 7 ~m~ langen, mit schwerem Tonnengewölbe

überdeckten, 2 ~m~ breiten Ganges befindet sich eine kleine,

schmale Türöffnung in der Seitenwand, welche wir nur tief gebückt

durchschreiten können, um zu den engen Vorplätzen der Einzelzellen

zu gelangen. Drei Vorplätze und drei Zellen reihen sich aneinander,

derart, daß jede Zelle besonders verschließbar ist und einen besonders

verschließbaren, engen Vorraum hat. Wie eine enge Spalte im Felsen

wirken die drei Vorräumchen, zu denen sich die winzigen Öffnungen

der dunklen Zellengräber wie schwarze Stollen unheimlich öffnen. Die

Türöffnungen oder besser Türschlitze in den meterdicken Mauern sind

nur 50 ~cm~ breit und so niedrig, daß nur ein Kind ohne tiefes Bücken

hindurchzuschlüpfen vermag. Kein Lichtstrahl fällt in diese Räume,

keine Lüftung ist vorhanden. Durch die Spalten im Felsen sickert das

Grundwasser und feuchtet den Boden und die Wände.

In der letzten dieser unheimlichen Zellen hat Kunz von Kaufungen, der

Prinzenräuber, seinem Spruche entgegengeharrt. Sechs Türen mußten

geschlossen werden ehe man bis zu diesem Gefangenen vordringen konnte.

Hier in diesem finsteren, unterirdischen Felsengrabe und dort oben an

der Stelle des schwarzen Steines auf dem Markte fand ein Schicksal

seinen Abschluß, das für ein Drama wirkungsvollen Stoff bieten könnte.

Wer war dieser Kunz von Kaufungen? Ein Michael Kohlhaas, der um

sein Recht bis zur Selbstvernichtung kämpft, oder ein gewöhnlicher

Raubritter, Verbrecher und gemeiner Verräter? Nein, nicht mit einem

Namen, Wort oder Etikett ist ein Charakter, ein Menschenschicksal

erschöpft und beurteilt. Verstehen ist mehr als richten! Kunz war

ein ganzer Mann, ein tapferer Ritter, der sich in vielen Schlachten

bewährt und den Herren, für welche er das Schwert gezogen, treue

Dienste geleistet hatte. Im sächsischen Bruderkriege, der fünf Jahre

dauerte, hatte er für den Kurfürsten Friedrich den Sanftmütigen

tapfer gekämpft, denselben Kurfürsten, gegen den er sich später

erhob und der sein Schicksal wurde. Seine Bildung scheint eine für

einen Edelmann des 15. Jahrhunderts nicht gewöhnliche gewesen zu

sein; er war nicht nur des Lesens und Schreibens kundig, sondern die

unter seinem Namen ausgegangenen Schriften zeugen auch von einer

gewissen Kraft und Gewandtheit des Ausdrucks. So wurde er Hauptmann

und Voigt auf dem Schlosse zu Altenburg und der Kurfürst sagte von

ihm _nach_ dem Prinzenraube: »Kunz sei ihm nie, kein Tag und keine

Stunde, unsicher gewesen und habe von ihm und den Seinen viel Gutes

empfangen, alles auf guten Glauben und Vertrauen, die er zu ihm vor

Andern gehabt habe.« Sollte dieses Urteil unverdient gewesen sein?

Später finden wir Kunz im Dienste der alten Reichsstadt Nürnberg im

Kampfe gegen den Markgrafen Albrecht Achilles. Er war der Hauptmann

der Armbrustschützen und hat mit großer Tapferkeit und Treue für die

Stadt gefochten und auch sein Blut vergossen. Die Nürnberger Chronik

sagt von einem Ausfall: »... auch ward Kuntz von Kauffungen auf den

Tag mit einem Pfeil durch den leib geschossen, doch ward er geheilt

und gesunt (der war der stat diener, ein Edelmann).« In einem anderen

Schlachtbericht heißt es: »Ein ander Hauf ward gemacht, der waren bei

50 gereisigen und des was ein Hauptmann der edel und menlich Conrat

von Kauffungen; be ihm waren die erbern (Patrizier) Gabriel Tezel,

Wilhelm Loffelholz und mere erbern auß der edeln stat Nürnberg.« Wenn

man bedenkt, wie selten in diesen Kriegsberichten die Anführer genannt

und die Taten Einzelner hervorgehoben werden und daß in seiner Schar

die stolzen Patrizier sich befanden, so kann man auf die hohe Achtung

schließen, welche Kunz sich erworben hatte. Das zeigt auch der

Bericht von der Schlacht am Pillenreuter See, durch welche der Krieg

gegen Albrecht siegreich für Nürnberg entschieden wurde: »Also ließ

der edel Herr von Blawen aufdrumeten und legt’ ein sein sper und rait

frischlich gegen den feinten. indem ward sich auch mengen der edel und

fest Conrat von Kauffungen mit seinen gesellen unter die feint. Indem

sich die mennlichen der spitzen von Nürnberg so hart hielten und so

keck und menlich gegen den feinten ritten gar in still und mit keinem

geschrei, da hub sich zu fliehen der Fürst« (Markgraf Albrecht). Ja,

auch im Liede wurde Kunz von Kauffungens Anteil an diesem stolzen Siege

gefeiert und der Rat zu Nürnberg erneuerte den Soldvertrag mit ihm

auf weitere drei Jahre unter Erhöhung seines Soldes und es heißt von

ihm: »er hielt sich gar redlich also, daz in meniglich liep hat.« Und

dieser tapfere, redliche Kriegsmann, den man in Nürnberg im Jahre 1452

»meniglich liep hat«, soll im Jahre 1455 nur ein Räuber sein? Nein,

nimmermehr! Ein Mann war er, der herrisch für das, was er für sein

Recht hielt, eintrat bis zum äußersten, und im trotzigen Vertrauen auf

seine Kraft, wenn ihm sein Recht nicht wurde, sein Recht sich selber

holte. Die mittelalterliche Auffassung vom Rechte und der Freiheit

eines Ritters, der nur dem gehorcht, dem er gerade seine Dienste

geweiht, und der auf eigne Hand Fehde führen darf, stieß hart zusammen

mit der stärker und stärker sich ausprägenden Macht des Landesfürsten

und dem Untertanenverhältnis und mit neueren Rechtsauffassungen und

Auslegungen, die ihm zuwider waren. Es ist das Drama des ausgehenden

Rittertums. Der Grund zu den Zwistigkeiten zwischen dem Kurfürsten

und Kunz war der Streit um das leidige Mein und Dein! Kunz fühlte

sich ungerecht behandelt; ein Gut, das ihm zustand, sei ihm trotz

treuer Dienste vorenthalten worden. Der Kurfürst beschuldigte ihn

verschiedener Raubrittertaten, feindseliger Gesinnung und des

Verrates mit Böhmen, das ihm feindlich gesinnt war. Eine Einigung kam

nicht zustande. Einen anscheinend stark vom Kurfürsten beeinflußten

Schiedsspruch eines Schiedsgerichtes erkannte er nicht an, und so griff

er denn trotzig zur Selbsthilfe. Vielleicht auch standen wirklich

weitergehende politische Absichten im Hintergrunde und dadurch, daß

er sich mit dem Raub der Prinzen vom Schlosse zu Altenburg Geiseln

und sichere Unterpfänder schaffte, diente er nicht nur seiner Rache,

indem er das Herz des Vaters traf, und seine Forderungen durchsetzen zu

können glaubte, sondern er hatte vielleicht einen Mächtigeren im Auge,

Georg Podiebrad von Böhmen! Dieser konnte die Geiseln wohl brauchen, um

seine ehrgeizigen Pläne auf sächsische Gebiete besser durchzusetzen,

und Kunz war verdächtig oft in Böhmen gewesen, wo er das Schloß

Eisenberg bei Brüx besaß.

So geschah in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455 der Prinzenraub vom

Schlosse zu Altenburg, die Tat, welche weithin größtes Aufsehen

erregte. Kunz wurde bald ergriffen und samt einem Teil der Steigleiter

als handgreiflichem Merkmal der Tat -- ~corpus delicti~ -- nach

Freiberg gebracht, um dort sein Urteil zu empfangen. Warum nach

Freiberg? Freiberg war damals die größte Stadt Sachsens, die freie

stolze Stadt auf dem Berge! Das Freiberger Stadtrecht, dieses berühmte,

alte deutsche Rechtsbuch, hatte hier seine Stätte und Anwendung. Der

Rat zu Freiberg, die zwölf Geschworenen, hatte die Gerichtsbarkeit und

führte ein strenges und gerechtes Gericht. Er hatte vom Landesherrn das

alte Privilegium vom Jahre 1294 als Lohn für die vielfach bewiesene

Treue erhalten: wenn sich jemand gegen den Landesherrn vergehen

sollte, so solle die Entscheidung dieses Falles den Geschworenen zu

Freiberg überlassen werden. »Vorwirket sich eymand gen uns das wollen

wir rugen unde teidingen nach irme rate.« Der Kurfürst mag auch durch

kluge Rücksichten auf die öffentliche Meinung bestimmt worden sein,

über Kauffungens Tat durch einen Gerichtshof, der aus unabhängigen

Bürgern bestand und als völlig unparteilich gelten mußte, anstatt von

einem seiner eigenen Beamten oder durch einen von ihm eingesetzten

Sondergerichtshof entscheiden zu lassen.

Der Spruch lautete nach mündlicher Verhandlung, wie nicht anders zu

erwarten war, auf den Tod durch das Schwert. Am 14. Juli 1455 wurde

Kaufungen auf dem Markte hingerichtet. Vielleicht hat das uralte

Freiberger Richtschwert im Albert-Museum sein Blut getrunken. Das

Urteil mußte so fallen, wie geschehen, denn er war auf handhafter

Tat ergriffen, der Tat überführt und auch wohl geständig. Durch

weitverzweigte Verschwörung hatte er den Landfrieden gebrochen, er

war als »vridebrecher« »mit unrechter Gewalt und gewappneter Hand

und geruckter Wehre« in das Haus eingebrochen, und darauf stand das

Schwert! So wurde z. B. auch im Jahre 1493 zu Freiberg ein Herr v.

Carlowitz, welcher mit gespannter Armbrust durch die Stadt geritten war

und den Bürgermeister mit Erschießen bedroht hatte, gefangengesetzt und

enthauptet. Vielleicht hat Carlowitz auch in jener unterirdischen Zelle

seinen Spruch erwartet und hat droben auf dem Markt an gleicher Stelle

mit seinem Blute den Sand genetzt, wie Kaufungen 38 Jahre zuvor. Das

Freiberger Stadtrecht sagt: »Ist ir vire, sechse oder cehene derselben

vridebrecher oder wi vil ir ist da gewest an handhafter tat, man slet

in abe die Helse mit rechte.« Sie waren dem Freiberger Stadtrecht

verfallen! Das Schwert in jener Zeit war rasch und das Hälseabschlagen

eine glatte Sache, denn ein toter Hund kann nicht mehr beißen. Recht

und Vorteil mag öfter Hand in Hand gegangen sein und manchmal mag der

Richter auch unbewußt Partei zwischen Gerechtigkeit und Staatsklugheit

gewesen sein.

Wir blicken in das feuchte, enge Verließ, das viele Jahrhunderte als

Gefängnis gedient hat. Wenn diese Mauern erzählen könnten, welche

grauenhafte Reihe schauerlicher Taten, Reden, Gedanken, Flüche und

Seufzer, welcher Jammer, Elend, Schuld und Sünde, aber auch unschuldige

Leiden und Qualen, zertretene Hoffnungen, zerschmettertes Glück würde

uns da offenbar werden, so daß wir nimmermehr froh werden könnten unter

der Last der Geschichten und Gesichte aus der dunkelsten Nacht des

Lebens.

Aus grauen Mauern und grünen Weiten Schauen und Sinnen auf Heimatwegen · 第 4 / 25 段