der alten Stadt lesen, die in großen unverwischbaren Zügen ihr
aufgeprägt ist. Der Stadtplan ist gebaute Geschichte. Da ist
die erste dörfliche Siedlung des alten Christiansdorf in den
unregelmäßig und scheinbar willkürlich sich zusammenschließenden
Gassen der Sächsstadt erkennbar, da zeigt sich die Unterstadt mit
dem Untermarkt und Dom als weitere Stufe der Entwicklung zur Stadt
und endlich schließt das Gründungswerk Ottos des Reichen und seiner
Nachfolger die Stadtbildung ab. Die westliche Hälfte der Stadt mit dem
Rechtecksschema des Straßennetzes, das sich an die von Norden nach
Süden durchlaufende Hauptachse des Straßenzuges der Erbischen Straße
und Burgstraße anschließt, verrät deutlich und klar die ordnende Hand
des Städtebauers, der nach bestimmtem Plane Straßen und Plätze anlegt
und die Bauflächen absteckt und schließlich das Ganze mit starker,
wehrhafter Mauer umgibt. Im Herzen der ganzen Anlage, dort wo der
Hauptverkehr vom Peterstor und Erbischen Tor und von den anderen
Himmelsrichtungen her zusammenströmt, liegt der große, rechteckige
Obermarkt mit dem Rathause. Dort erhebt sich in unmittelbarer Nähe
am höchsten Punkte der Stadt mit dem höchsten Turme der Stadt die
Peterskirche als Hauptpfarrkirche der neuen Gründung und bereichert
durch ihre wirkungsvolle Baugruppe das Stadtbild. Der Obermarkt
selbst ist ein Meisterwerk geschlossener Raumbildung und wirkt mit
seinen harmonisch gebildeten Häuserwänden und hohen, altertümlichen
Dächern wie ein gewaltiger Saal unter freiem Himmel. Die Türen, welche
in diesen stolzen Saal hineinführen, die Straßenöffnungen, sind
so geschickt angelegt, daß nirgends die Geschlossenheit der Wände
unangenehm unterbrochen wird. Es sind keine Prachtgebäude mit üppigem
Beiwerk, mit sprudelndem Reichtum der Formen und Ornamentik, von
denen eins das andere wohl überbieten möchte, nein es sind einfache
schlichte Glieder einer großen Familie, die zusammengehören und
zusammenhalten, die ihr bescheidenes Gewand mit Würde tragen. Es sind
anständige, ehrenfeste Bürger, die dort um den Markt sich sammelten
und nun Schulter an Schulter stehen. Nur hie und da ein reicheres
Portal, ein Giebel, ein Erkerchen, ein Bildwerk, eine schöne Haustür
unterbricht die Schlichtheit und Ruhe der Fassaden ohne viel Gesimse,
Fensterumrahmungen und Ausladungen.
Und alle diese wackeren, wortkargen Bürger schauen hinüber zum
Rathause, dem Hause, in dem sie seit alters Rat geben, Rat nehmen, Rat
suchen und Rat finden, wo das Herz der Stadt liegt, das durch seine
Arbeit den Lebensorganismus der Stadt im Gange hält, das den Lebenssaft
des Blutes durch alle Adern, Nerven und Muskeln des Körpers treibt und
ihn lebendig und regsam erhält.
Das Rathaus paßt so recht in seiner behäbigen Ruhe und Schlichtheit
zu den Bürgerbauten des Obermarktes. Breit gelagert mit ragendem Turm
und zierlichem Erker aus alter Zeit, mit Giebeln und Dachaufbauten
aus neuer Zeit, ist es ein Ausdruck geschlossener Kraft und stolzen
Bürgertums, anspruchslos aber in ruhiger Sicherheit seinen Platz
behauptend. Seine Geschichte zu erzählen, hieße die Geschichte der
alten Bergstadt selber erzählen, denn auf dem Obermarkt und in den
Räumen des Rathauses pochte am lebendigsten das Wollen und Wirken, das
Leben und Weben aller geistigen und wirtschaftlichen Kräfte der Stadt,
und so wurde es zum Ort und Ausdruck allen Geschehens, zum Sinnbild des
Geistes und der Geschichte der Stadt.
Viele Jahrhunderte hat es den Stürmen schon Trotz geboten, hat es im
Krieg und Frieden, bei Belagerungen und allerlei Not, bei Seuchen,
Pestzeiten und Stadtbränden, aber auch bei rauschenden Festen der
Bergknappschaft, der Bürgerschaft, dem Rate, den Zünften, und ja, auch
Herzog, Kaiser, König und Fürsten ein schützendes Dach geboten. Von
Treue und von Bürgerstolz, von Tapferkeit und Aufopferung, von Blut
und Tod, von jauchzendem Leben und Kerkernacht flüstern und raunen die
mächtigen Quadern der Wände und alten Gewölbe, singt und stöhnt der
Wind, wenn er um Turm und Dach und Giebel saust und die Fledermäuse im
krachenden Gebälk über der Stundenglocke aufscheucht. Und tief drunten
in den unterirdischen Gewölben werden um Mitternacht unheimliche
Schatten lebendig, Schatten, vor denen dein Herz vor Grauen bebt wegen
der furchtbaren Taten, die sie getan, Schatten, vor denen dein Herz
vor Erbarmen zittert, wegen der furchtbaren Strafen, die sie erlitten,
erlitten wohl manchmal ohne Schuld.
Dieses unterirdische Rathaus mit seinen wuchtigen Tonnengewölben stammt
aus den ältesten Zeiten der Stadt und hat in seiner urtümlichen Gestalt
alle Stadtbrände und Zerstörungen, Umbauten und Neubauten unversehrt
überstanden.
Die etwa 1170 neugegründete Stadt war rasch emporgeblüht. Aus allen
Stämmen Deutschlands war die Bevölkerung gemischt. Abenteurer und
Glücksjäger, die rasch reich werden wollten und Gott und Teufel nicht
fürchteten, verwegene Gesellen aller Art mögen nicht selten gewesen
sein. Eine eiserne Rechtspflege und rasche schwere Sühne jedes
Verbrechens konnte da nur Rechtssicherheit schaffen und erhalten. Der
Obermarkt war das »~forum~«, die Dingstätte, wo unter freiem Himmel
Recht gesprochen, wo auch die Strafen an Leib und Leben vollzogen
wurden. Am Obermarkt wurde dann in der Mitte der Ostseite das
»Dinghaus«, vermutlich nur eine offene Halle, eine »Gerichtslaube«,
errichtet, zunächst nur, um eine geschützte Stätte für Recht und
Gericht, verbunden mit Gefängnis, zu haben, dann in weiterer
Entwicklung für Beratung und Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten.
Dieses uralte Dinghaus ist nach meinen Untersuchungen in seinen
Grundmauern oder besser Kellergeschoß noch wohl erkennbar und erhalten.
Es ist z. T. umschlossen von den Grundmauern und Kellerräumen der
späteren Erweiterungsbauten des Mittelalters und mag etwa 11 ~m~ Tiefe
bei 9 ~m~ Frontlänge am Markte gehabt haben. Vielleicht ist auch das
Erdgeschoß wenigstens z. T. in den Wänden noch erhalten in dem Raume,
der jetzt die Feuerwehrgeräte birgt und in früheren Jahrhunderten die
alte Wage, »die Ratswage für Kaufmannsgüter«, enthielt. Es ist ein
hallenartiger, rundgewölbter, nach dem Obermarkt offener Raum, der
sehr wohl als offene Halle zum Gerichthalten vor allem in frühester
Zeit gedient haben mochte, von wo aus der Verurteilte unmittelbar
hinaus zum Markte, zur Richtstätte, zum Tode geführt werden konnte.
Der schwarze Stein, der die Stätte der Enthauptung Kunzens von
Kauffungen bezeichnet, liegt grade gegenüber. Kunz mag nicht der erste
gewesen sein, der an jener Stelle gerichtet wurde. Offene Hallen, die
»Gerichtslauben« am Markte, sind noch in manchen mittelalterlichen
Städten in Verbindung mit dem Rathause erhalten.
Unter dieser Halle, ursprünglich nur durch einen Schacht mit Leiter
zugänglich, liegt der im Volksmunde mit »Marterkeller« bezeichnete
Raum, das wuchtige schwere Kellergewölbe des Dinghauses der ältesten
Zeit, Gerichtslaube, Marterkeller und Gefangenenzelle in engster
furchtbarer Verbindung. Nur sehr wenig Freiberger sind in diesem
schwerzugänglichen Raum gewesen, dessen Dasein nur noch wie eine dunkle
Kunde in der Öffentlichkeit hie und da bekannt oder halb vergessen
ist. Es ist ein Raum von etwa 4 ~m~ Breite und 8 ~m~ Länge mit einer
tiefen seitlichen Nische von 1,50 ~m~ Tiefe und 2,70 ~m~ Breite. Er ist
von schwerem Tonnengewölbe aus Bruchsteinen überdeckt und seine Wände
sind z. T. in Felsen gehauen. Kein Lichtstrahl fällt hier herab, kein
Schrei eines zermarterten und gefolterten armen Sünders oder auch nur
Verdächtigten drang aus dieser schwarzen grauenvollen Tiefe durch die
Felsenmauern und Gewölbe zur barmherzigen Oberwelt.
Eine winzige Zelle, z. T. aus dem Felsen gehauen, öffnet wie
ein schwarzes Grabgewölbe seine schmale, enge, niedrige Tür zum
Marterkeller. Nur zwei Schritt lang in der Länge und Breite ist dieses
furchtbare Verließ, so daß der, der hier sitzen mußte in Finsternis
und Dunkel, in Zwang und Eisen, gefesselt in Ketten, mit Gewichten
belastet, nicht einmal auf dem feuchten, harten Felsboden sich
ausstrecken konnte. Bei jeder Bewegung in dieser schwarzen Nacht der
Verzweiflung konnte er sich am harten Stein den Schädel einrennen. Der
Unglückliche, welcher hier der hochnotpeinlichen Frage entgegenbebte,
mochte glauben, in einen wahren Höllenabgrund gestürzt zu sein, aus
dem ihn wahre Teufel zu weiteren Höllenqualen führen sollten. Wie
Furchtbares mögen diese Wände und Gewölbe gehört und gesehen haben an
Qualen, Blut und Not an Leib und Seele, an Roheit, Grausamkeit und
unmenschlicher Verworfenheit, wovon ein Kind unserer Zeit sich schwer
einen Begriff zu machen vermag. Die jetzt im Freiberger Altertumsmuseum
befindlichen Marterwerkzeuge, die ehemals an diese Mauern geschmiedeten
Halseisen und Ketten, die Daumenschrauben, der »gespickte Hase«, das
Streckbett und wie diese Henkerswerkzeuge alle heißen mögen, die Haken
in der Decke, an denen die Opfer der Tortur zur Peinigung in die
Höhe gezogen wurden, sie legen Zeugnis ab von den blutigen Schrecken
und Entsetzen der »scharfen Frage«, die hier in verschiedenen Graden
gestellt wurde.
Der Chronist Möller berichtet einmal von den furchtbaren Strafen, die
hier vollzogen wurden. Ein Tagelöhner, Simon Kastner, hatte einen
Bürger und Kramer, Andreas Köhler, mit seinem Weibe, dem Sohne und der
Tochter in seinem Hause auf der Futtergasse mit der Holzaxt erschlagen
und das Haus, nachdem er es beraubt, in Brand gesteckt. Er wurde aber
ergriffen und man hat »weil er nicht allein diese, sondern mehr andere
grewliche Thaten bey der ~tortur~ bekennet, ihm seinen verdienten Lohn,
nach ergangenen Urtheil und Recht, wiederfahren lassen, also daß er
erstlich sechsmal mit glüenden Zangen zerfleischet, als einmal für dem
Rathhause, zweymal für der Erschlagenen Hause, zweymal auff dem Markte,
und einmal auff der Petersgasse, für dem Kramladen in Michael Pragers
Hause, daraus er den Sohn selbst abgeholet und heimkommen heissen,
ehe er ihn erschlagen. Hernach ist er auff dem Rabensteine, damit es
jederman sehen könne, von unten auff gerädert (da er denn, als er schon
sieben und zwantzig starke Stösse mit dem Rade auff die Schenkel, Arme
und Leib außgestanden, noch den Kopff auffgerichtet, und zu trincken
begehret) letzlichen auff ein hohes Rad geflochten, die Mordaxt über
ihn auffgestecket, und zu dessen Gedächtnis eine Schrifft auff ein
Täfflein an die Seule, darauff das Rad gestanden, angeheftet worden.«
Für die mittelalterliche Justiz ist bezeichnend, daß die Rechtsprechung
und Strafe in vollster Öffentlichkeit geschah und bei den Strafen vor
allem durch Abschreckung »zum Abschew und Exempel« gewirkt werden
sollte. Der Verbrecher wird durch die ganze Stadt geschleppt und dann
erst auf dem Rabenstein, »damit es jedermann sehen könne« langsam zu
Tode gemartert. Wir gehen jetzt mildere, vielleicht allzumilde Wege
in den Strafurteilen und der Strafdurchführung. Die Strafe soll zur
Besserung dienen. In jenen Zeiten mag durch solch blutiges, widerliches
Schauspiel zum Abscheu und Exempel wohl mehr die Roheit des gemeinen
Pöbels gesteigert als eine Steigerung der sittlichen Kräfte erreicht
worden sein.
Wieviele, auch unschuldige Menschen und adlige Seelen mögen hier im
Marterkeller unter blutigen Folterqualen zu furchtbaren, unmöglichen
Geständnissen gepreßt worden und zu einem qualvollen Verbrechertode
geschleppt worden sein! -- Gespenstisch zucken die Schatten im Raum,
den unsere Leuchte nur schwach erhellt. Hören wir nicht ächzen
und stöhnen hinter uns oder dort vor uns? Kam nicht ein schwerer,
todesbanger Seufzer, ein grauses Röcheln aus jenem dunklen Winkel?
Ist dort nicht Blut, Menschenblut an jenen Steinen der Wand? -- Es
schnürt uns die Kehle zu, als griffe jemand mit kalter, klammernder
Faust uns an die Gurgel, ein Schauer geht über den Rücken, als hauchte
uns der kalte, keuchende, gespenstische Atem Gefolterter an. Es ist
uns, als senkte sich das schwere Gewölbe mit seiner Last von Blut und
Schuld über uns hernieder, als rückten die Wände in ihrer schreckhaften
Finsternis näher und näher zusammen, um uns zu erdrücken, als kämen wir
nimmermehr aus dieser grauenhaften Nacht zum barmherzigen Lichte empor
-- -- -- -- hinaus! hinaus! Wir wenden unsere Schritte zum schmalen
Ausgang zur steilen Treppe, die in die Tiefe führt, die uns wieder zum
Lichte führen soll.
Draußen aber atmen wir tief und voll die köstliche Luft der goldenen
Freiheit. -- --
Wenn für die älteste Zeit und bei der raschen Rechtspflege, die nicht
viel Umstände machte, der Marterkeller mit der einen Einzelzelle
genügte, so brachte das Anwachsen der Bevölkerung, die erweiterte
Gerichtshoheit der Stadt und auch vielleicht der Stadtbrand von 1375
den Zwang und die Gelegenheit, Erweiterungswünschen und Neubauabsichten
nachzugehen. Ein regelrechtes unterirdisches Gefängnis wurde im neuen
Rathausbau angelegt mit drei nebeneinanderliegenden Zellen, die z.
T. in den Felsen gehauen sind und Mauern von 1½ ~m~ Stärke haben. Im
Erdgeschoß des Rathausturmes wird uns eine Falltür geöffnet und wir
steigen durch die viereckige Schachtöffnung auf einer Leiter in die
schwarze Tiefe hinab. Dumpfe Luft, wie aus einem Grabgewölbe, schlägt
uns entgegen. Am Ende eines 7 ~m~ langen, mit schwerem Tonnengewölbe
überdeckten, 2 ~m~ breiten Ganges befindet sich eine kleine,
schmale Türöffnung in der Seitenwand, welche wir nur tief gebückt
durchschreiten können, um zu den engen Vorplätzen der Einzelzellen
zu gelangen. Drei Vorplätze und drei Zellen reihen sich aneinander,
derart, daß jede Zelle besonders verschließbar ist und einen besonders
verschließbaren, engen Vorraum hat. Wie eine enge Spalte im Felsen
wirken die drei Vorräumchen, zu denen sich die winzigen Öffnungen
der dunklen Zellengräber wie schwarze Stollen unheimlich öffnen. Die
Türöffnungen oder besser Türschlitze in den meterdicken Mauern sind
nur 50 ~cm~ breit und so niedrig, daß nur ein Kind ohne tiefes Bücken
hindurchzuschlüpfen vermag. Kein Lichtstrahl fällt in diese Räume,
keine Lüftung ist vorhanden. Durch die Spalten im Felsen sickert das
Grundwasser und feuchtet den Boden und die Wände.
In der letzten dieser unheimlichen Zellen hat Kunz von Kaufungen, der
Prinzenräuber, seinem Spruche entgegengeharrt. Sechs Türen mußten
geschlossen werden ehe man bis zu diesem Gefangenen vordringen konnte.
Hier in diesem finsteren, unterirdischen Felsengrabe und dort oben an
der Stelle des schwarzen Steines auf dem Markte fand ein Schicksal
seinen Abschluß, das für ein Drama wirkungsvollen Stoff bieten könnte.
Wer war dieser Kunz von Kaufungen? Ein Michael Kohlhaas, der um
sein Recht bis zur Selbstvernichtung kämpft, oder ein gewöhnlicher
Raubritter, Verbrecher und gemeiner Verräter? Nein, nicht mit einem
Namen, Wort oder Etikett ist ein Charakter, ein Menschenschicksal
erschöpft und beurteilt. Verstehen ist mehr als richten! Kunz war
ein ganzer Mann, ein tapferer Ritter, der sich in vielen Schlachten
bewährt und den Herren, für welche er das Schwert gezogen, treue
Dienste geleistet hatte. Im sächsischen Bruderkriege, der fünf Jahre
dauerte, hatte er für den Kurfürsten Friedrich den Sanftmütigen
tapfer gekämpft, denselben Kurfürsten, gegen den er sich später
erhob und der sein Schicksal wurde. Seine Bildung scheint eine für
einen Edelmann des 15. Jahrhunderts nicht gewöhnliche gewesen zu
sein; er war nicht nur des Lesens und Schreibens kundig, sondern die
unter seinem Namen ausgegangenen Schriften zeugen auch von einer
gewissen Kraft und Gewandtheit des Ausdrucks. So wurde er Hauptmann
und Voigt auf dem Schlosse zu Altenburg und der Kurfürst sagte von
ihm _nach_ dem Prinzenraube: »Kunz sei ihm nie, kein Tag und keine
Stunde, unsicher gewesen und habe von ihm und den Seinen viel Gutes
empfangen, alles auf guten Glauben und Vertrauen, die er zu ihm vor
Andern gehabt habe.« Sollte dieses Urteil unverdient gewesen sein?
Später finden wir Kunz im Dienste der alten Reichsstadt Nürnberg im
Kampfe gegen den Markgrafen Albrecht Achilles. Er war der Hauptmann
der Armbrustschützen und hat mit großer Tapferkeit und Treue für die
Stadt gefochten und auch sein Blut vergossen. Die Nürnberger Chronik
sagt von einem Ausfall: »... auch ward Kuntz von Kauffungen auf den
Tag mit einem Pfeil durch den leib geschossen, doch ward er geheilt
und gesunt (der war der stat diener, ein Edelmann).« In einem anderen
Schlachtbericht heißt es: »Ein ander Hauf ward gemacht, der waren bei
50 gereisigen und des was ein Hauptmann der edel und menlich Conrat
von Kauffungen; be ihm waren die erbern (Patrizier) Gabriel Tezel,
Wilhelm Loffelholz und mere erbern auß der edeln stat Nürnberg.« Wenn
man bedenkt, wie selten in diesen Kriegsberichten die Anführer genannt
und die Taten Einzelner hervorgehoben werden und daß in seiner Schar
die stolzen Patrizier sich befanden, so kann man auf die hohe Achtung
schließen, welche Kunz sich erworben hatte. Das zeigt auch der
Bericht von der Schlacht am Pillenreuter See, durch welche der Krieg
gegen Albrecht siegreich für Nürnberg entschieden wurde: »Also ließ
der edel Herr von Blawen aufdrumeten und legt’ ein sein sper und rait
frischlich gegen den feinten. indem ward sich auch mengen der edel und
fest Conrat von Kauffungen mit seinen gesellen unter die feint. Indem
sich die mennlichen der spitzen von Nürnberg so hart hielten und so
keck und menlich gegen den feinten ritten gar in still und mit keinem
geschrei, da hub sich zu fliehen der Fürst« (Markgraf Albrecht). Ja,
auch im Liede wurde Kunz von Kauffungens Anteil an diesem stolzen Siege
gefeiert und der Rat zu Nürnberg erneuerte den Soldvertrag mit ihm
auf weitere drei Jahre unter Erhöhung seines Soldes und es heißt von
ihm: »er hielt sich gar redlich also, daz in meniglich liep hat.« Und
dieser tapfere, redliche Kriegsmann, den man in Nürnberg im Jahre 1452
»meniglich liep hat«, soll im Jahre 1455 nur ein Räuber sein? Nein,
nimmermehr! Ein Mann war er, der herrisch für das, was er für sein
Recht hielt, eintrat bis zum äußersten, und im trotzigen Vertrauen auf
seine Kraft, wenn ihm sein Recht nicht wurde, sein Recht sich selber
holte. Die mittelalterliche Auffassung vom Rechte und der Freiheit
eines Ritters, der nur dem gehorcht, dem er gerade seine Dienste
geweiht, und der auf eigne Hand Fehde führen darf, stieß hart zusammen
mit der stärker und stärker sich ausprägenden Macht des Landesfürsten
und dem Untertanenverhältnis und mit neueren Rechtsauffassungen und
Auslegungen, die ihm zuwider waren. Es ist das Drama des ausgehenden
Rittertums. Der Grund zu den Zwistigkeiten zwischen dem Kurfürsten
und Kunz war der Streit um das leidige Mein und Dein! Kunz fühlte
sich ungerecht behandelt; ein Gut, das ihm zustand, sei ihm trotz
treuer Dienste vorenthalten worden. Der Kurfürst beschuldigte ihn
verschiedener Raubrittertaten, feindseliger Gesinnung und des
Verrates mit Böhmen, das ihm feindlich gesinnt war. Eine Einigung kam
nicht zustande. Einen anscheinend stark vom Kurfürsten beeinflußten
Schiedsspruch eines Schiedsgerichtes erkannte er nicht an, und so griff
er denn trotzig zur Selbsthilfe. Vielleicht auch standen wirklich
weitergehende politische Absichten im Hintergrunde und dadurch, daß
er sich mit dem Raub der Prinzen vom Schlosse zu Altenburg Geiseln
und sichere Unterpfänder schaffte, diente er nicht nur seiner Rache,
indem er das Herz des Vaters traf, und seine Forderungen durchsetzen zu
können glaubte, sondern er hatte vielleicht einen Mächtigeren im Auge,
Georg Podiebrad von Böhmen! Dieser konnte die Geiseln wohl brauchen, um
seine ehrgeizigen Pläne auf sächsische Gebiete besser durchzusetzen,
und Kunz war verdächtig oft in Böhmen gewesen, wo er das Schloß
Eisenberg bei Brüx besaß.
So geschah in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455 der Prinzenraub vom
Schlosse zu Altenburg, die Tat, welche weithin größtes Aufsehen
erregte. Kunz wurde bald ergriffen und samt einem Teil der Steigleiter
als handgreiflichem Merkmal der Tat -- ~corpus delicti~ -- nach
Freiberg gebracht, um dort sein Urteil zu empfangen. Warum nach
Freiberg? Freiberg war damals die größte Stadt Sachsens, die freie
stolze Stadt auf dem Berge! Das Freiberger Stadtrecht, dieses berühmte,
alte deutsche Rechtsbuch, hatte hier seine Stätte und Anwendung. Der
Rat zu Freiberg, die zwölf Geschworenen, hatte die Gerichtsbarkeit und
führte ein strenges und gerechtes Gericht. Er hatte vom Landesherrn das
alte Privilegium vom Jahre 1294 als Lohn für die vielfach bewiesene
Treue erhalten: wenn sich jemand gegen den Landesherrn vergehen
sollte, so solle die Entscheidung dieses Falles den Geschworenen zu
Freiberg überlassen werden. »Vorwirket sich eymand gen uns das wollen
wir rugen unde teidingen nach irme rate.« Der Kurfürst mag auch durch
kluge Rücksichten auf die öffentliche Meinung bestimmt worden sein,
über Kauffungens Tat durch einen Gerichtshof, der aus unabhängigen
Bürgern bestand und als völlig unparteilich gelten mußte, anstatt von
einem seiner eigenen Beamten oder durch einen von ihm eingesetzten
Sondergerichtshof entscheiden zu lassen.
Der Spruch lautete nach mündlicher Verhandlung, wie nicht anders zu
erwarten war, auf den Tod durch das Schwert. Am 14. Juli 1455 wurde
Kaufungen auf dem Markte hingerichtet. Vielleicht hat das uralte
Freiberger Richtschwert im Albert-Museum sein Blut getrunken. Das
Urteil mußte so fallen, wie geschehen, denn er war auf handhafter
Tat ergriffen, der Tat überführt und auch wohl geständig. Durch
weitverzweigte Verschwörung hatte er den Landfrieden gebrochen, er
war als »vridebrecher« »mit unrechter Gewalt und gewappneter Hand
und geruckter Wehre« in das Haus eingebrochen, und darauf stand das
Schwert! So wurde z. B. auch im Jahre 1493 zu Freiberg ein Herr v.
Carlowitz, welcher mit gespannter Armbrust durch die Stadt geritten war
und den Bürgermeister mit Erschießen bedroht hatte, gefangengesetzt und
enthauptet. Vielleicht hat Carlowitz auch in jener unterirdischen Zelle
seinen Spruch erwartet und hat droben auf dem Markt an gleicher Stelle
mit seinem Blute den Sand genetzt, wie Kaufungen 38 Jahre zuvor. Das
Freiberger Stadtrecht sagt: »Ist ir vire, sechse oder cehene derselben
vridebrecher oder wi vil ir ist da gewest an handhafter tat, man slet
in abe die Helse mit rechte.« Sie waren dem Freiberger Stadtrecht
verfallen! Das Schwert in jener Zeit war rasch und das Hälseabschlagen
eine glatte Sache, denn ein toter Hund kann nicht mehr beißen. Recht
und Vorteil mag öfter Hand in Hand gegangen sein und manchmal mag der
Richter auch unbewußt Partei zwischen Gerechtigkeit und Staatsklugheit
gewesen sein.
Wir blicken in das feuchte, enge Verließ, das viele Jahrhunderte als
Gefängnis gedient hat. Wenn diese Mauern erzählen könnten, welche
grauenhafte Reihe schauerlicher Taten, Reden, Gedanken, Flüche und
Seufzer, welcher Jammer, Elend, Schuld und Sünde, aber auch unschuldige
Leiden und Qualen, zertretene Hoffnungen, zerschmettertes Glück würde
uns da offenbar werden, so daß wir nimmermehr froh werden könnten unter
der Last der Geschichten und Gesichte aus der dunkelsten Nacht des
Lebens.