DIE PLAIDOYERS

Das Münchener Volksgericht, vor dem die Verhandlung gegen Hitler,

Ludendorff und Genossen stattfand, mußte noch vor dem 1. April das

Urteil fällen, da nach einem langwierigen Kampf zwischen Reich und

Bayern für diesen Zeitpunkt die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen

war. Hätte die Verhandlung nicht Ende März abgeschlossen werden können,

so hätte man den ganzen Prozeß an den Leipziger Staatsgerichtshof

abtreten müssen, der ihn gewiß anders geführt hätte und zu wesentlich

anderen Ergebnissen gelangt wäre als das Münchener Volksgericht, das

nach einer besonderen Prozeßordnung arbeitete, die das Verfahren

sehr vereinfachte und dem Vorsitzenden des Gerichts und der

Staatsanwaltschaft besonders weitgehende Kompetenzen einräumte. Es ist

also verständlich, daß sich das Gericht beeilte, noch vor Ende März zum

Schluß zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte denn auch am 18. März

geschlossen werden.

Der Staatsanwalt erhob sich zu seiner Anklagerede, die allgemeine

Überraschung hervorrief. Hatte er doch im Verlauf der Verhandlung einmal

in größter Erregung den Sitzungssaal fluchtartig verlassen, um gegen die

fortgesetzten heftigen persönlichen Angriffe der Verteidiger und den

nicht genügenden Schutz des Vorsitzenden zu demonstrieren. In seiner

Anklagerede aber trat er ganz auf die Seite des Vorsitzenden, zeigte

sich von ehrlichem Verständnis und Mitgefühl für die Taten der

Angeklagten und ihre politische Einstellung.

Er „bedauerte vom vaterländischen Standpunkt zutiefst die Spaltung

zwischen den rechtsstehenden Organisationen“, sah einen „zweiten

schädlichen Standpunkt in dem brennenden Eifer der Jugend“, und setzte

dann fort:

„Aus einfachen Verhältnissen ist Hitler der Begründer einer großen

Partei geworden. Sein Bestreben, in einem unterdrückten Lande das

Nationalgefühl zu erwecken, bleibt sein _Verdienst_. So ist er _kein

Demagoge_ im schlechten Sinne des Wortes. Hitler ist _hochbegabt_

und gibt sich seiner Idee bis zur _Selbstaufopferung_ hin. Als

Menschen können wir Hitler unsere _Hochachtung_ nicht versagen.“

Und nun zu _Ludendorff_:

„General Ludendorff hat sich auch da, wo er gegen das Gesetz

verstieß, als _ganzer deutscher Mann_ erwiesen. Sein _Feldherrnruhm_

bleibt unberührt. _Ein großer Mann!_ Er hat sich zwar der Beihilfe

schuldig gemacht, demgegenüber steht die Reinheit seines Wollens und

die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.“

Und in dieser Tonart ging’s zwei Stunden weiter:

Bei Pöhner ist es unschön aufgefallen, daß er sich als oberster

Richter des Hochverrats rühmte. Aber er glaubte ehrlich an den Sieg

der völkischen Sache und hat sich im Krieg und im Frieden sehr

bewährt. Der Angeklagte Röhm hat der Staatsverfassung mit offener

Gewalt Widerstand geleistet, obwohl er aktiver Reichswehroffizier

gewesen ist; das ist strafverschärfend, aber zu seinen Gunsten

spricht, daß er an die völkische Sache glaubte. Er hat sich also nur

der Beihilfe schuldig gemacht.“

Hierauf stellte Staatsanwalt Stenglein folgenden Strafantrag:

Ich beantrage, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen, und zwar

Hitler, Pöhner, Kriebel und Dr. Weber wegen gemeinschaftlichen

Hochverrats aus §§ 81 und 82 St.G.B., General Ludendorff, die

Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet der Beihilfe

zum Hochverrat. Im einzelnen beantrage ich gegen Hitler acht Jahre

Festung, gegen Pöhner, Kriebel und Dr. Weber je sechs Jahre Festung,

gegen Ludendorff zwei Jahre Festung (große Bewegung im Saal), gegen

die Angeklagten Frick und Röhm je zwei Jahre Festung, gegen Brückner

und Wagner je ein Jahr sechs Monate, gegen Pernet ein Jahr drei

Monate Festung. Die erlittene Untersuchungshaft ist allen

Angeklagten in voller Höhe anzurechnen.

Die Angeklagten gaben hierauf folgende Erklärung ab:

_Oberstleutnant Kriebel_: „Was ich getan habe, halte ich für

richtig. Ich würde es heute nochmals tun. Nur durch die Tat kann

Deutschland geholfen werden. Unsere Tat ist gescheitert an der Lüge

und dem Wortbruch dreier ehrgeiziger Gesellen.

_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_: „Ich habe ein gutes Gewissen und

schäme mich meiner Tat nicht. Ich mache Anspruch darauf, daß unsere

Tat vor Gericht entsprechend bewertet wird. Inwieweit das Gericht

die Bestimmungen des Hochverrats auf uns anwendet, hängt davon ab,

wie es zu den echten und tiefen Problemen des Staates steht. Der

Staatsanwalt hat mein Verhalten in besonderem Maße belastet, weil

ich als hoher Richter meine Treupflicht verletzt hätte. Das weise

ich entschieden zurück. Was war denn das für ein Staat, der im

November 1918 geschaffen wurde? Dieser Volksbetrug ist von Juden,

Deserteuren und bezahlten Landesverrätern verübt worden. Diese

Regierung ist keine von Gott gewollte Obrigkeit im christlichen

Sinne. Exotische Machthaber sind diese rassefremden Gesellen. Der

sogenannte Reichspräsident ist nicht vom Volk gewählt, sondern von

einem Klüngel auf den Thron gesetzt. Er hat Hochverrat getrieben,

wie ein Verfahren bewiesen hat.

Wer von den Beamten ist denn bereit, für die neue Obrigkeit zu

kämpfen und zu sterben? Ich habe diese Frage einem

Ministerialdirektor in Berlin vorgelegt, ob er bereit sei, für den

Ebertfritzen zu sterben. Das verneinte er, und so ist diese

Obrigkeit für mich erledigt. Ich bekämpfe sie und habe diese

Anschauung meinem Vorgesetzten sogar schriftlich gegeben, als man

mich über den Staatsgerichtshof und das Republikschutzgesetz

befragte. Ich sollte vor dem Staatsgerichtshof erscheinen, vor dem

Revolutionstribunal, dem ich keinen Gehorsam schulde. Ich habe das

abgelehnt. Das Republikschutzgesetz ist nur unter der Falschheit der

Volksvertreter durch den Druck der Straße entstanden. Das

Justizministerium, dem ich meine Auffassung unterbreitete, hat mein

Fehlen vor dem Staatsgerichtshof entschuldigt. Was ich getan habe,

tue ich jederzeit noch einmal.“

_General Ludendorff_ gab folgende Erklärung ab: „Mein Handeln in

jenen kritischen Tagen an der Seite meiner Freunde steht geradlinig

vor Ihnen. Kraft meines historischen Rechtes möchte ich einige Worte

an Sie richten: Man sieht in mir „Tannenberg“, man sieht in mir

andere große Schlachten, man erblickt in mir den Vertreter des alten

Heeres, an das sich ewiger Ruhm bindet. Was Sie aber nicht sehen,

ist meine Lebensarbeit, ist mein Ringen und Kämpfen um die Zukunft

des deutschen Volkes.

Die Weltgeschichte schickt Männer, die für ihr Vaterland gekämpft

haben, nicht auf Festung, sondern sie schickt sie nach Walhall. Ich

erhebe vor aller Welt nochmals meine Stimme und rufe Ihnen in

ernstester Stunde zu: Wenn die völkische Bewegung sich in

Deutschland nicht durchsetzt, sind wir verloren für ewige Zeiten,

dann droht uns Versklavung an Frankreich. Wir werden ausgestrichen

aus der Reihe der Nationen. Hören Sie diesen Schrei der deutschen

Seele nach Freiheit. Geben Sie diese Männer, die vor Ihnen sitzen,

dem Volke wieder. Denn die Aufgabe dieser Männer ist es, das Volk zu

erziehen. Nicht das Wort, nur die Tat kann Weltgeschichte machen.

_Hitler_: Wie klein denken doch kleine Menschen! Was mir als Ziel

vor Augen stand, ist tausendmal größer als etwa Minister zu werden.

Was ich werden wollte, das war der Zerbrecher des Marxismus, und

wenn ich diese Aufgabe löse – und ich werde sie lösen – dann ist der

Titel eines Ministers eine Lächerlichkeit – – Die Geschichte spricht

uns frei!

_Rechtsanwalt Holl_: Man ist hier in Bayern gegen den „Preußen

Ludendorff“ vorgegangen, sogar das Wort „Saupreuße“ ist gefallen ...

Armes, deutsches Volk! Wohin bist du gesunken, daß dein größter Sohn

sich so etwas sagen lassen muß. (Rührung und Weinen im Zuhörerraum.)

Die neue Reichsverfassung hat in Bayern nie Geltung gehabt. So wenig

wie ein sozialdemokratischer Parteitag hatte die Nationalversammlung

das Recht, Bayern eine Verfassung aufzuzwingen ... (!) War es nicht

ein Fingerzeig Gottes, daß gerade die Führer der Bewegung bei dem

Blutbad (!) (an der Residenz) unverletzt geblieben sind?

_Justizrat Kohl_: Wir bitten nach dieser Rede, heute vorläufig eine

Pause eintreten zu lassen, da jeder Mann, auch das Gericht, über

das, was der Kollege Holl sagte, ernsthaft nachdenken muß; denn es

ist die Zukunft Deutschlands.

_Vorsitzender_: Eine derartige Bemerkung Ihrerseits war vollkommen

überflüssig.

_Rechtsanwalt Roder_ (im Namen der Verteidigung) bittet um

Vertagung, da die Angeklagten „zu ergriffen“ sind und sich „leidend

fühlen“.

Darauf wird die Verhandlung tatsächlich vertagt, auf daß die goldenen

Worte Ludendorffs reiflich überlegt werden konnten.

Der Hitler-Ludendorff-Prozeß · 第 24 / 27 题