Das Münchener Volksgericht, vor dem die Verhandlung gegen Hitler,
Ludendorff und Genossen stattfand, mußte noch vor dem 1. April das
Urteil fällen, da nach einem langwierigen Kampf zwischen Reich und
Bayern für diesen Zeitpunkt die Aufhebung der Volksgerichte beschlossen
war. Hätte die Verhandlung nicht Ende März abgeschlossen werden können,
so hätte man den ganzen Prozeß an den Leipziger Staatsgerichtshof
abtreten müssen, der ihn gewiß anders geführt hätte und zu wesentlich
anderen Ergebnissen gelangt wäre als das Münchener Volksgericht, das
nach einer besonderen Prozeßordnung arbeitete, die das Verfahren
sehr vereinfachte und dem Vorsitzenden des Gerichts und der
Staatsanwaltschaft besonders weitgehende Kompetenzen einräumte. Es ist
also verständlich, daß sich das Gericht beeilte, noch vor Ende März zum
Schluß zu kommen. Die Beweisaufnahme konnte denn auch am 18. März
geschlossen werden.
Der Staatsanwalt erhob sich zu seiner Anklagerede, die allgemeine
Überraschung hervorrief. Hatte er doch im Verlauf der Verhandlung einmal
in größter Erregung den Sitzungssaal fluchtartig verlassen, um gegen die
fortgesetzten heftigen persönlichen Angriffe der Verteidiger und den
nicht genügenden Schutz des Vorsitzenden zu demonstrieren. In seiner
Anklagerede aber trat er ganz auf die Seite des Vorsitzenden, zeigte
sich von ehrlichem Verständnis und Mitgefühl für die Taten der
Angeklagten und ihre politische Einstellung.
Er „bedauerte vom vaterländischen Standpunkt zutiefst die Spaltung
zwischen den rechtsstehenden Organisationen“, sah einen „zweiten
schädlichen Standpunkt in dem brennenden Eifer der Jugend“, und setzte
dann fort:
„Aus einfachen Verhältnissen ist Hitler der Begründer einer großen
Partei geworden. Sein Bestreben, in einem unterdrückten Lande das
Nationalgefühl zu erwecken, bleibt sein _Verdienst_. So ist er _kein
Demagoge_ im schlechten Sinne des Wortes. Hitler ist _hochbegabt_
und gibt sich seiner Idee bis zur _Selbstaufopferung_ hin. Als
Menschen können wir Hitler unsere _Hochachtung_ nicht versagen.“
Und nun zu _Ludendorff_:
„General Ludendorff hat sich auch da, wo er gegen das Gesetz
verstieß, als _ganzer deutscher Mann_ erwiesen. Sein _Feldherrnruhm_
bleibt unberührt. _Ein großer Mann!_ Er hat sich zwar der Beihilfe
schuldig gemacht, demgegenüber steht die Reinheit seines Wollens und
die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.“
Und in dieser Tonart ging’s zwei Stunden weiter:
Bei Pöhner ist es unschön aufgefallen, daß er sich als oberster
Richter des Hochverrats rühmte. Aber er glaubte ehrlich an den Sieg
der völkischen Sache und hat sich im Krieg und im Frieden sehr
bewährt. Der Angeklagte Röhm hat der Staatsverfassung mit offener
Gewalt Widerstand geleistet, obwohl er aktiver Reichswehroffizier
gewesen ist; das ist strafverschärfend, aber zu seinen Gunsten
spricht, daß er an die völkische Sache glaubte. Er hat sich also nur
der Beihilfe schuldig gemacht.“
Hierauf stellte Staatsanwalt Stenglein folgenden Strafantrag:
Ich beantrage, sämtliche Angeklagte schuldig zu sprechen, und zwar
Hitler, Pöhner, Kriebel und Dr. Weber wegen gemeinschaftlichen
Hochverrats aus §§ 81 und 82 St.G.B., General Ludendorff, die
Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet der Beihilfe
zum Hochverrat. Im einzelnen beantrage ich gegen Hitler acht Jahre
Festung, gegen Pöhner, Kriebel und Dr. Weber je sechs Jahre Festung,
gegen Ludendorff zwei Jahre Festung (große Bewegung im Saal), gegen
die Angeklagten Frick und Röhm je zwei Jahre Festung, gegen Brückner
und Wagner je ein Jahr sechs Monate, gegen Pernet ein Jahr drei
Monate Festung. Die erlittene Untersuchungshaft ist allen
Angeklagten in voller Höhe anzurechnen.
Die Angeklagten gaben hierauf folgende Erklärung ab:
_Oberstleutnant Kriebel_: „Was ich getan habe, halte ich für
richtig. Ich würde es heute nochmals tun. Nur durch die Tat kann
Deutschland geholfen werden. Unsere Tat ist gescheitert an der Lüge
und dem Wortbruch dreier ehrgeiziger Gesellen.
_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_: „Ich habe ein gutes Gewissen und
schäme mich meiner Tat nicht. Ich mache Anspruch darauf, daß unsere
Tat vor Gericht entsprechend bewertet wird. Inwieweit das Gericht
die Bestimmungen des Hochverrats auf uns anwendet, hängt davon ab,
wie es zu den echten und tiefen Problemen des Staates steht. Der
Staatsanwalt hat mein Verhalten in besonderem Maße belastet, weil
ich als hoher Richter meine Treupflicht verletzt hätte. Das weise
ich entschieden zurück. Was war denn das für ein Staat, der im
November 1918 geschaffen wurde? Dieser Volksbetrug ist von Juden,
Deserteuren und bezahlten Landesverrätern verübt worden. Diese
Regierung ist keine von Gott gewollte Obrigkeit im christlichen
Sinne. Exotische Machthaber sind diese rassefremden Gesellen. Der
sogenannte Reichspräsident ist nicht vom Volk gewählt, sondern von
einem Klüngel auf den Thron gesetzt. Er hat Hochverrat getrieben,
wie ein Verfahren bewiesen hat.
Wer von den Beamten ist denn bereit, für die neue Obrigkeit zu
kämpfen und zu sterben? Ich habe diese Frage einem
Ministerialdirektor in Berlin vorgelegt, ob er bereit sei, für den
Ebertfritzen zu sterben. Das verneinte er, und so ist diese
Obrigkeit für mich erledigt. Ich bekämpfe sie und habe diese
Anschauung meinem Vorgesetzten sogar schriftlich gegeben, als man
mich über den Staatsgerichtshof und das Republikschutzgesetz
befragte. Ich sollte vor dem Staatsgerichtshof erscheinen, vor dem
Revolutionstribunal, dem ich keinen Gehorsam schulde. Ich habe das
abgelehnt. Das Republikschutzgesetz ist nur unter der Falschheit der
Volksvertreter durch den Druck der Straße entstanden. Das
Justizministerium, dem ich meine Auffassung unterbreitete, hat mein
Fehlen vor dem Staatsgerichtshof entschuldigt. Was ich getan habe,
tue ich jederzeit noch einmal.“
_General Ludendorff_ gab folgende Erklärung ab: „Mein Handeln in
jenen kritischen Tagen an der Seite meiner Freunde steht geradlinig
vor Ihnen. Kraft meines historischen Rechtes möchte ich einige Worte
an Sie richten: Man sieht in mir „Tannenberg“, man sieht in mir
andere große Schlachten, man erblickt in mir den Vertreter des alten
Heeres, an das sich ewiger Ruhm bindet. Was Sie aber nicht sehen,
ist meine Lebensarbeit, ist mein Ringen und Kämpfen um die Zukunft
des deutschen Volkes.
Die Weltgeschichte schickt Männer, die für ihr Vaterland gekämpft
haben, nicht auf Festung, sondern sie schickt sie nach Walhall. Ich
erhebe vor aller Welt nochmals meine Stimme und rufe Ihnen in
ernstester Stunde zu: Wenn die völkische Bewegung sich in
Deutschland nicht durchsetzt, sind wir verloren für ewige Zeiten,
dann droht uns Versklavung an Frankreich. Wir werden ausgestrichen
aus der Reihe der Nationen. Hören Sie diesen Schrei der deutschen
Seele nach Freiheit. Geben Sie diese Männer, die vor Ihnen sitzen,
dem Volke wieder. Denn die Aufgabe dieser Männer ist es, das Volk zu
erziehen. Nicht das Wort, nur die Tat kann Weltgeschichte machen.
_Hitler_: Wie klein denken doch kleine Menschen! Was mir als Ziel
vor Augen stand, ist tausendmal größer als etwa Minister zu werden.
Was ich werden wollte, das war der Zerbrecher des Marxismus, und
wenn ich diese Aufgabe löse – und ich werde sie lösen – dann ist der
Titel eines Ministers eine Lächerlichkeit – – Die Geschichte spricht
uns frei!
_Rechtsanwalt Holl_: Man ist hier in Bayern gegen den „Preußen
Ludendorff“ vorgegangen, sogar das Wort „Saupreuße“ ist gefallen ...
Armes, deutsches Volk! Wohin bist du gesunken, daß dein größter Sohn
sich so etwas sagen lassen muß. (Rührung und Weinen im Zuhörerraum.)
Die neue Reichsverfassung hat in Bayern nie Geltung gehabt. So wenig
wie ein sozialdemokratischer Parteitag hatte die Nationalversammlung
das Recht, Bayern eine Verfassung aufzuzwingen ... (!) War es nicht
ein Fingerzeig Gottes, daß gerade die Führer der Bewegung bei dem
Blutbad (!) (an der Residenz) unverletzt geblieben sind?
_Justizrat Kohl_: Wir bitten nach dieser Rede, heute vorläufig eine
Pause eintreten zu lassen, da jeder Mann, auch das Gericht, über
das, was der Kollege Holl sagte, ernsthaft nachdenken muß; denn es
ist die Zukunft Deutschlands.
_Vorsitzender_: Eine derartige Bemerkung Ihrerseits war vollkommen
überflüssig.
_Rechtsanwalt Roder_ (im Namen der Verteidigung) bittet um
Vertagung, da die Angeklagten „zu ergriffen“ sind und sich „leidend
fühlen“.
Darauf wird die Verhandlung tatsächlich vertagt, auf daß die goldenen
Worte Ludendorffs reiflich überlegt werden konnten.