Am 1. April, vormittags 10 Uhr 5 Minuten, verkündete der Vorsitzende des
Volksgerichts München I nachstehendes Urteil:
Die Angeklagten Hitler, Pöhner, Kriebel, Weber werden wegen
Hochverrats zu je 5 Jahren Festungshaft sowie zu einer Geldstrafe
von je 200 Goldmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird
angerechnet bei Hitler mit 4 Monaten 2 Wochen, bei Weber mit 4
Monaten 3 Wochen, bei Pöhner und Kriebel mit je 2 Monaten 2 Wochen.
Die Angeklagten Röhm, Frick, Brückner, Pernet und Wagner werden
wegen Beihilfe zum Hochverrat zu je 1 Jahr 3 Monaten Festungshaft
und zu einer Geldstrafe von je 100 Goldmark verurteilt. Die
erlittene Untersuchungshaft wird bei Röhm und Frick mit je 4 Monaten
3 Wochen, bei Brückner mit 4 Monaten 1 Woche, bei Pernet und Wagner
mit je 2 Monaten 3 Wochen angerechnet.
Sämtliche vorgenannten Angeklagten werden zu den Kosten des
Verfahrens verurteilt.
Der Angeklagte General Ludendorff wird von der Anklage des
Hochverrats freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden, soweit
er in Frage kommt, der Staatskasse auferlegt.
Die Haftbefehle gegen Frick, Röhm und Brückner werden mit sofortiger
Wirkung aufgehoben. Die Angeklagten Brückner, Röhm, Pernet, Wagner
und Frick erhalten für den Strafrest Bewährungsfrist bis zum 1.
April 1928.
Den Angeklagten Hitler, Pöhner, Weber und Kriebel wird nach
Verbüßung eines Strafteiles von 6 Monaten Festungshaft
Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt.
Die Verurteilung sowohl wie der Freispruch erfolgten mit 4 Stimmen.
Nach der Verkündung des Urteils erhoben sich die Zuhörer und brachen in
stürmische Huldigungskundgebungen für die Angeklagten aus. Nur mit Mühe
konnte ihnen ein Ausgang aus dem Saal gebahnt werden. Unabsehbare
Menschenmengen füllten die Straßen vor der Infanterieschule. Besonders
General Ludendorff wurde stürmisch gefeiert. Als er auf die Straße trat,
empfingen ihn laute Heilrufe. Dann rief man nach Hitler, der schließlich
an ein Fenster der Infanterieschule trat, um sich den unten Harrenden zu
zeigen. Im blumengeschmückten Auto, das eine große Hakenkreuzfahne trug,
fuhr Ludendorff in seine Villa, während die anderen Angeklagten in die
Festung Landsberg überführt wurden.
* * * * *
Es war kein langer und gewiß auch kein unangenehmer Aufenthalt. Der
erste, der die Festung verließ, war Poehner, der auf Grund eines
ärztlichen Attestes als urlaubsbedürftig erklärt wurde und seine durch
die Verhandlung angegriffene Gesundheit auf einem Landgute in der Nähe
Münchens erfolgreich wiederherzustellen bemüht war. Die anderen wurden
_nach sechs Monaten_ Haft in Freiheit gesetzt. Eine Amnestie bannte
vollends jede Gefahr einer Wiederaufnahme des Verfahrens. Und so bleibt
zum Schluß nur noch festzustellen, daß der Paragraph 81 des deutschen
Strafgesetzbuches jeden mit _lebenslänglichem Zuchthaus oder
lebenslänglicher Festungshaft_ bedroht, der es unternimmt „die
Verfassung des Deutschen Reiches oder eines Bundesstaates – – – –
gewaltsam zu ändern.“ Bei mildernden Umständen kann auf _Festung nicht
unter fünf Jahren_ erkannt werden. Der Paragraph 83 des
Strafgesetzbuches fügt dem hinzu:
Haben mehrere die Ausführung eines hochverräterischen Unternehmens
verabredet, ohne daß es zum Beginn einer – – – – – strafbaren
Handlung gekommen ist, so werden dieselben mit Zuchthaus nicht unter
5 Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft. Sind
mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter zwei
Jahren ein.
Aus der Gegenüberstellung des Urteils und der gesetzlichen Bestimmungen
die entsprechenden Schlüsse zu ziehen, muß man sich ebenso versagen, wie
die Gegenüberstellung des Urteils im Hitlerprozeß mit den
Schreckensurteilen, die gegen links gefällt worden sind. Kein Pathos und
kein Protest, nicht die flammendsten Appelle hätten die Beweiskraft der
erschütternden Sprache, die eine nüchterne Statistik dieser Urteile
redete. Doch diese Statistik kann hier leider nicht veröffentlicht
werden. Sie würde ein dickes Buch füllen. Und so sei nur noch, um diese
ganze Tragikomödie, die sich republikanische Rechtsprechung nennt, auf
das Niveau der grotesken Farce zu heben, als welche die Zeit, in der wir
zu leben verurteilt sind, immer wieder erscheint, zur Kenntnis genommen,
daß die deutschen Richter auf ihrer Reichstagung ausdrücklich erklärt
haben, in Deutschland gebe es so etwas wie eine Klassenjustiz nicht. Mit
diesem stolzen Richterspruch findet die Justizkomödie des
Hitler-Prozesses erst ihren einzig würdigen Epilog.
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AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –
sind bis jetzt folgende Bände erschienen:
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ALFRED DÖBLIN
DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD
Band 2:
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DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL
Band 3:
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DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU
Band 4:
ERNST WEISS
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Band 5:
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Band 6:
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HAARMANN, DIE GESCHICHTE EINES WERWOLFS
Band 7:
KARL OTTEN
DER FALL STRAUSS
Band 8:
ARTHUR HOLITSCHER
DER FALL RAVACHOL
Band 9:
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DER HITLER-LUDENDORFF-PROZESS
Band 10:
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SCHUSS INS GESCHAEFT (DER FALL OTTO EISSLER)
Band 11:
THOMAS SCHRAMEK
FREIHERR VON EGLOFFSTEIN
Mit einem Vorwort von ALBERT EHRENSTEIN
Band 12:
KURT KERSTEN
DER MOSKAUER PROZESS GEGEN DIE SOZIALREVOLUTIONÄRE 1922
Band 13:
KARL FEDERN
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Band 14:
HERMANN UNGAR
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Ferner erscheinen noch Bände von:
HENRI BARBUSSE, MARTIN BERADT, MAX BROD, E. I. GUMBEL, WALTER
HASENCLEVER, GEORG KAISER, OTTO KAUS, THOMAS MANN, LEO
MATTHIAS, EUGEN ORTNER, JOSEPH ROTH, RENÉ SCHICKELE, JAKOB
WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN.