Man trat in das Zeugenverhör ein. Kahr, Lossow und dem Polizeioberst
Seißer fielen in diesem Akt der Verhandlung die Hauptrollen zu. Hatten
doch die Aussagen der Angeklagten in der Erklärung gegipfelt, diese
Kronzeugen wären genau so schuldig wie sie selbst, und nichts sei
irriger als die Annahme, der Generalstaatskommissar und der Kommandant
der bayrischen Reichswehr hätten es von vornherein darauf angelegt
gehabt, Ludendorff und Hitler in eine Falle zu locken. Ein Satz
Ludendorffs warf einen schwachen Lichtstrahl in das Dunkel der
Putschnacht:
„Bis zur Inpflichtnahme der Reichswehr durch General Lossow war ich
über die Vorgänge in der bayrischen Reichswehr nicht informiert;
nachher hat mich Lossow fortlaufend unterrichtet.“
Die Verteidigung suchte unter Beibringung unzähliger
Zeitungsausschnitte, Protokolle, Auszügen aus Reden Kahrs und seiner
engeren Freunde den Nachweis zu führen, daß die Kronzeugen eine lange
Zeit ernste Putschabsichten gehegt hatten. Als aber die Entwicklung im
Norden nicht den erwarteten Gang nahm, als Seeckt immer wieder zögerte,
auf das ihm von Lossow hingehaltene „Sprungbrett“ zu treten, da mußten
sie fürchten, in eine Sackgasse zu geraten und suchten nun bei Hitler
Anlehnung. Vor die vollendete Tatsache gestellt, waren sie zwar von der
Aktion Hitlers nicht begeistert, aber im ersten Augenblick entschlossen,
alles auf die eine Karte zu setzen und sich dem Unternehmen Hitlers
anzuschließen. Lossow sah als erster, daß der Putsch mißlingen müsse und
meinte, dem sicheren Fiasko die immerhin noch mögliche Chance eines
halbwegs gedeckten Rückzugs vorziehen zu müssen.
Um Mitternacht des 8. November hatte Kultusminister Matt, der
Vertrauensmann des Kardinals Faulhaber, ein Telephongespräch mit Kahr,
der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden (der Residenz des
Kronprinzen Ruprecht), zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die
Schwester des Wittelsbachers, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg
residierte. Und als eine weitere Stunde um war, hatte die Situation eine
grundlegende Änderung erfahren. Kahr wurde von einer mysteriösen
„autoritativsten Seite zurückgepfiffen“. Für den Makel des Verräters
sollte ihn das Bewußtsein entschädigen, ein „treuer Diener seines Herrn“
zu sein, der ihm den Schutz der Kirche gewährleistete, während ihm auf
der anderen Seite nur der Schutz eines Generals, der überdies als
„Ketzer“ verschrien war, eine recht fragwürdige Aussicht bot.
Der Name Ruprecht durfte in dieser Verhandlung nicht genannt werden. Nur
Ludendorff ließ sich zu einem versteckten Vorstoß gegen die
Wittelsbacher fortreißen, aber auch er scheute sich wohl, den Angriff zu
weit vorzutragen. Dann kam prompt ein Dementi: Ruprecht hätte überhaupt
keine Beziehungen zum Putsch gehabt und auf Kahr keinerlei Einfluß
geübt. So standen Behauptungen gegen Behauptungen, und mehr oder minder
nicht beweisbaren Vermutungen war weiter Spielraum gegeben. Immerhin
glaube ich, in diesem Zusammenhange einen Briefwechsel wiedergeben zu
müssen, der geeignet ist, über diese bis heute nicht geklärte Frage
einiges Licht zu verbreiten. Nachdem ich in der Wiener „Arbeiterzeitung“
und dem „Prager Tagblatt“ einige Berichte über den Münchener
Hochverratsprozeß veröffentlicht hatte, lief bei der „Arbeiterzeitung“
ein Schreiben ein, das sie wie folgt wiedergab:
Wir erhalten folgende Zuschriften, zu deren Mitteilung wir nach dem
Preßgesetz zwar nicht verpflichtet wären, die aber lehrreich genug
sind, daß wir sie veröffentlichen wollen:
In der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, Seite 2, findet sich mit
Datum vom 29. Februar d. J. ein Artikel mit der Überschrift: „_Die
Tafelrunde des Königs Ruprecht_.“ Neben verschiedenen tatsächlichen
Unrichtigkeiten in dem fraglichen Artikel ist unter anderem auch
davon die Rede, daß König Ruprecht, der just am 8. November in
München geweilt hatte, um 11 Uhr nachts in seine Residenz nach
Berchtesgaden zurückgefahren ist. Weiter heißt es auch: „Der Draht
spielte zwischen München und Berchtesgaden, zwischen München und
Schloß Hohenburg, wo die Schwester König Ruprechts, die Großherzogin
Adelheid von Luxemburg, residierte ... Kahr und Lossow wurden
zurückgepfiffen. Man nimmt gern den Makel des Verräters auf sich,
wenn man dafür das Bewußtsein eintauscht, ein treuer Diener seines
Herrn zu sein usw.“
Im Auftrag S. Durchlaucht des Eugen Prinz Oettingen von Wallenstein
in seiner Eigenschaft als generalbevollmächtigter Vertreter _S. K.
H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern_ beehre ich mich, Ihnen
mitzuteilen, daß die Darstellung vollständig unrichtig ist, und
ersuche ich im Hinblick auf das Preßgesetz namens meines
Vollmachtgebers um die Aufnahme beiliegender Berichtigung unter
Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Ich erwähne dabei, daß diese Berichtigung mehrfach durch _bayrische
und auch reichsdeutsche Blätter_ gegeben ist und scheint Ihnen
dieses entgangen zu sein.
Von der Nummer, in der sich die Berichtigung findet, wollen Sie mir
ein Exemplar zusenden.
Hochachtungsvollst
_Dr. Karl Eisenberger_,
Geheimer Justizrat.
Berichtigung.
Gegenüber den Ausführungen in der Nummer 63 vom Dienstag, den 4.
März, in bezug auf das Eingreifen S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht
von Bayern in die politischen Ereignisse, welche sich am 8./9.
November 1923 in München abgespielt haben, läßt S. K. H. _folgendes
erklären_:
_S. K. Hoheit_ befand sich schon einige Tage vor dem 8. November
1923 auf seinem Schlosse in Berchtesgaden. Von den Vorkommnissen,
welche sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1923 in München
abgespielt haben, erhielt _S. K. Hoheit_ erst am 9. November 1923 im
Laufe des Vormittags durch _einen Kurier_ Kenntnis. Irgendwelche
Einwirkung _seitens S. K. Hoheit_ konnte daher gar nicht stattfinden
und hat tatsächlich auch nicht stattgefunden.
Vollmacht.
Der Endesunterzeichnete ermächtigt hiermit Herrn Rechtsanwalt Geh.
Justizrat Dr. Eisenberger in München, ihn in der Angelegenheit
betreffend Arbeiter-Zeitung in Wien vor allen Gerichten, Behörden
und Instanzen zu vertreten, insbesondere auch einen etwaigen
Verwaltungsrechtsstreit zu erheben, Anträge, Vorstellungen und
Beschwerden und sonstige Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen,
Zustellungen, Ladungen, Beschlüsse, Verfügungen entgegenzunehmen,
Geldzahlungen zu empfangen und hierüber zu quittieren und alle diese
Befugnisse einem sonstigen Rechtsverständigen zu übertragen.
München, den 15. März 1924.
Eugen Prinz Oettingen-Wallenstein
auf Grund notarieller Generalvollmacht
S. K. H. des Kronprinzen von Bayern.
* * * * *
Ob die Leser der Behauptung, daß der Exkronprinz von dem Putsch erst
am anderen Tage erfahren konnte, weil er in Berchtesgaden gewesen
sei, Glauben schenken wollen, überlassen wir ihnen; vielleicht
erwägen sie, daß es ja auch ein Telephon gibt. Aber als Dokumente
aus dem „Freistaat Bayern“ haben alle diese Schriften um Seine
Königliche Hoheit herum jedenfalls einen politischen Wert ...
Darauf veröffentlichte ich in der „Arbeiterzeitung“ die folgende
Entgegnung:
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Bayern hat durch seinen
„generalbevollmächtigten Vertreter“ der „Arbeiterzeitung“ eine
Berichtigung zu meinem, hier am 4. März erschienenen Artikel „Die
Tafelrunde des Königs Ruprecht“ gesendet. Nun lockt mich gewiß nicht
der Ehrgeiz, mich mit S. K. H. in eine Polemik einzulassen, die
schon deshalb unfruchtbar wäre, weil ich, es sei dies freimütig
bekannt, nicht in der Lage bin, durch einwandfreie Dokumente, wie
stenographische Protokolle oder eidliche Zeugenaussagen, den
Nachweis zu führen, welchen Wortlaut das Gespräch hatte, das S. K.
H. mit Herrn von Kahr führte, und um wieviel Uhr es stattfand.
Bekanntlich hat General Ludendorff erst später im Verlauf der
Verhandlung selbst erklärt, Herr von Kahr sei nur auf „Allerhöchste
Weisung“ vom Unternehmen zurückgetreten. Und solche Enthüllungen,
die sich gegen ehemalige Kampfgenossen richten, pflegen meistenteils
richtig zu sein.
Allerdings, auch diese Behauptung Ludendorffs ist dementiert worden.
Mit den Dementis aus dem „Freistaat Bayern“ hat es aber seine eigene
Bewandtnis und nur jemand, der mit den bayrischen „Belangen“
vertraut ist, kann sie entsprechend werten. Ich selbst habe mit
bayrischen Berichtigungen eigene Erfahrungen gehabt.
Im Oktober v. J. stattete ich dem Oberkommando des Herrn Hitler
einen Besuch ab und veröffentlichte in der Folge eine Unterredung,
die ich mit dem Chefredakteur des „Völkischen Beobachters“, einer
Art Pressechef des „Großen Trommlers“ gehabt hatte. Darauf folgte
prompt ein Dementi. Etwa in dieser Art: erstens wäre ich gar nicht
dort gewesen; zweitens hätte mir der Herr Redakteur etwas ganz
anderes gesagt; drittens sei es unverschämt, daß ich ihm nicht
vorher angekündigt hätte, daß ich den Wortlaut der Unterredung
veröffentlichen wolle. So dementieren die Helden. Die sich aber zu
den Rettern des Staats zählen, die Herren um Kahr, sind klüger. Auch
ihre Berichtigungen beweisen das.
Kronprinz Ruprecht erklärt also, er sei in der kritischen Zeit nicht
in München gewesen und hätte von den Vorkommnissen, die sich in der
Nacht vom 8. auf den 9. November in München abgespielt haben, erst
am 9. November im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis
erhalten.
Die „Arbeiterzeitung“ hat schon auf die merkwürdige Tatsache
hingewiesen, daß in Bayern die Einrichtung des Telephons scheinbar
unbekannt ist. Aber man überlege: Herr von Kahr hält im
Bürgerbräukeller eine Rede, in der er sich als „Statthalter Seiner
Majestät“ vorstellt – die Majestät selbst wird erst am kommenden
Tage, nachdem die ganze Chose schon vorbei ist, verständigt. Gewiß,
so wird man aus Berchtesgaden erwidern, S. K. H. sind eben nur
Privatperson und nehmen an diesen politischen Vorgängen weder aktiv
Anteil noch irgendwelche Einwirkung auf diese. Wie es damit bestellt
ist, möge folgendes Rundschreiben illustrieren, das der Oberst von
Kannstein an die Offiziersregimentsvereine Bayerns gerichtet hat:
Seine Majestät unser König haben am 27. Dezember dem 1.
Vorsitzenden der drei Offiziersvereine den Befehl bekanntgegeben,
er erwarte, daß sich die ehemaligen Offiziere, eingedenk ihres
Fahneneids, rückhaltlos hinter den Generalstaatskommissar und den
Landeskommandanten General von Lossow stellen werden.
Und dann rufe man sich ins Gedächtnis, daß in der Verhandlung vor
dem Volksgericht zuerst Herr Pöhner und dann Herr Hitler davon
gesprochen haben, daß von „autoritativster Seite“ auf sie eingewirkt
wurde. Pöhner sagte wörtlich:
Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen
Erfahrungen mit Herrn von Kahr wieder mit ihm zusammen zu
arbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm
zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite_, der
Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung
persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn von Kahr in Fühlung
treten.
Das Gericht fand es nicht notwendig, Pöhner zu fragen, wer diese
mysteriöse autoritativste Seite gewesen ist. Herr Stresemann? Oder
gar der bayrische Ministerpräsident Knilling? Man forschte nicht
weiter und so kamen auch keine Dementis.
Übrigens: Ist S. K. H. so unangenehm, in den Verdacht zu kommen, daß
er Herrn von Kahr vom Putsch abgehalten hat? Warum die Aufregung?
Will S. K. H. damit zum Ausdruck bringen, daß er nicht unter die
„Verräter“ gezählt zu werden wünscht?
Wiewohl es für die strafrechtliche Verurteilung Hitlers, Ludendorffs und
Genossen ohne Bedeutung war, ob Kahr und Lossow ebenfalls
hochverräterische Pläne gehegt haben, nahm infolge der geschickten
Führung der Verteidigung, die die Verhandlung völlig beherrschte, diese
Frage den größten Raum ein. Mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten,
deren Vernehmung sich über zwei Wochen erstreckte, wurden darüber als
Zeugen gehört. Und das war so gekommen:
Gleich nach der Rede Ludendorffs wurde die bayrische Öffentlichkeit von
einem Herrn Abgeordneten Schaeffer mit der sensationellen Nachricht
überrascht, die Verteidigung habe ihn um Intervention ersucht, damit er
durch den Ministerpräsidenten die _Amnestie_ der Angeklagten erwirke. In
diesem Falle wäre die Verteidigung bereit, sich entsprechende
Zurückhaltung im Interesse des Staats aufzuerlegen.
Herr Schaeffer hatte mehrere Tage gezögert, bis er diese Mitteilung der
Öffentlichkeit übergab. Als er es tat, war die Sachlage klar. Die
Zuspitzung der Gegensätze innerhalb und außerhalb des Prozeßsaales hatte
die Bayrische Volkspartei überzeugt, daß ein Kompromiß aussichtslos war
und so entschloß sie sich, die Entscheidung nicht zu fliehen. Sie fühlte
sich stark genug, um sich nicht scheuen zu müssen, im Gerichtssaale
„enthüllt“ zu werden. Da blieb der Verteidigung nichts anderes übrig,
als ihrerseits loszulegen. War der erste Akt des Prozesses auf „Moll“
gestimmt, so wurde jetzt „Dur“ angeschlagen.
Und die Zeugen marschierten auf. Zwei Wochen fast wurde da von früh bis
abends in stundenlangen Reden die Frage diskutiert, ob Herr Kahr im
Bürgerbräukeller nur Komödie gespielt habe oder nicht. Ein Zeuge gab
folgende dramatische Schilderung:
„Herr von Kahr war vollkommen unbewegt. Sein Gesicht war wie eine
Maske, sehr ernst, und er sprach die Worte ruhig. Ich hatte den
Eindruck, daß um die Augen herum ein Zug von Melancholie lag. Hitler
war leuchtend vor Freude, ... es war ein kindlicher, offener
Ausdruck von Freude, den ich nie vergessen werde. Exzellenz
Ludendorff war, als er hereinkam, todernst. Sein Aussehen und seine
Worte machten den Eindruck eines Mannes, der weiß, daß es sich um
eine Sache auf Leben und Tod, vielleicht eher auf Tod handelt.“
Hitler hat, nach anderen Zeugenaussagen, erklärt:
„Sie müssen mit mir kämpfen, müssen mit mir siegen oder mit mir
sterben. Wenn die Sache schief geht, vier Schüsse habe ich in der
Pistole, drei für meine Mitarbeiter, wenn sie mich verlassen, die
letzte Kugel für mich.“
Darauf Kahr ganz schlicht:
„Sterben oder nicht sterben ist bedeutungslos.“
Ein anderer schildert den „Rütlischwur“ im Bürgerbräukeller. Es
entspinnt sich folgendes Kreuzverhör:
_Vorsitzender_: Eine große Zahl von Zeugen kann nicht bestätigen,
daß Herr von Kahr seine Hand auf jene Hitlers gelegt habe.
_Rechtsanwalt Götz_: Wir waren doch alle im Bürgerbräukeller und
sind doch nicht Menschen, denen dieser springende Punkt nicht im
Gedächtnis zurückgeblieben wäre. Ich sehe ihn 100 Jahre noch.
_Polizeimajor Frhr. von Imhoff_ ist ein hoher Beamter der Landespolizei.
Also erklärt er als Zeuge:
_Rechtsanwalt Roder_: Wußten Sie, daß gegen Kapitänleutnant Ehrhardt
Haftbefehl erlassen sei?
_Frhr. v. Imhoff_: Ich habe gesprächsweise von einem Verfahren wegen
Meineids gehört.
Im übrigen spielt sich das Zeugenverhör etwa so ab:
_General Ludendorff_: Ich möchte feststellen, daß der Befehl zur
Wegnahme des Wehrkreiskommandogebäudes von Lossow unterschrieben
war.
_Oberstleutnant von Berchem_ als Zeuge: Ich kann mich
selbstverständlich nach vier Monaten nicht an alle Befehle erinnern.
Das würden Exzellenz auch nicht können!
Ob dieser Vergeßlichkeit erhebt sich lauter Widerspruch im Zuhörerraum
und
_Rechtsanwalt Holl_ erklärt: Ich habe an den Zeugen noch einige
Fragen richten wollen, aber mit meinem _deutschen Gefühl_ ist es
nicht vereinbar, an einen Mann noch Fragen zu stellen, der an
Exzellenz Ludendorff eine derartige Bemerkung zu richten sich
erlaubt hat. (Bravorufe im Zuhörerraum.)
_Oberstleutnant von Berchem_: Ich habe doch nur gesagt, ich glaube,
daß auch Exzellenz Ludendorff nach vier Monaten nicht alle Befehle
mehr weiß.
_Rechtsanwalt Holl_: Das ist eine so _unerhörte Beleidigung meines
deutschen Gefühls_, daß ich weitere Fragen unterlasse.
Und später:
_Justizrat Schramm_: Was diesen Angriff gegen den Hauptmann Röhm
betrifft, so werden wir uns an anderer Stelle wiedersehen.
_Oberstleutnant von Berchem_ (sich stramm aufrichtend): Dazu bin ich
jederzeit bereit.
Ein anderer Zeuge, Oberleutnant _Braun_, muß sich dann verantworten,
warum er auf die Hitlerleute geschossen habe. Ein ganzes Heer von Zeugen
marschierte also auf, um den Beweis zu führen, daß auch die
Reichswehrabteilung des Oberleutnants Braun „zuverlässig“ sei und „nicht
auf Schwarz-Weiß-Rot schieße“.
_Oberleutnant Braun_: Ein Mann erklärte mir, der General von Lossow
sei der feigste Hund, den er kenne. Darauf gab ich ihm eine
Ohrfeige, daß er taumelte. – Ich habe vor dem dreckigsten Neger im
Felde, wenn er tot war, Achtung gehabt.
_Rechtsanwalt Holl_: Besteht eine Dienstvorschrift, wonach ein
Reichswehroffizier berechtigt ist, einem Zivilisten, der einen
Vorgesetzten beleidigt, eine Ohrfeige zu geben?
_Oberleutnant Braun_: Diese Vorschrift besteht in meinem Herzen.
Endlich traten die Kronzeugen selbst auf den Plan.
Kaum größere Gegensätze, als diese drei Herren, die das Triumvirat für
den „legalen Staatsstreich“ bildeten. Merkwürdige Vertauschung der
Rollen: General _Lossow_, der „unpolitische Militär“, war der einzige,
der in seinem ganzen Auftreten, in seinem Gehaben, aber auch in seinen
Ausführungen den Eindruck eines Politikers machte; oder noch mehr eines
Diplomaten. Sehr selbstbeherrscht, gewinnende Manieren, ein gewandter
Polemiker, der genau weiß, wo er mit seiner Rede hinaus will und dessen
klare und präzise Antworten einen Mann von starkem Willen und Intellekt
verraten. _Kahr_, „der Statthalter des Königs“, nimmt sich neben dem
General recht kläglich aus. Ein Provinzler. Untersetzt, mit massigem
Bauernschädel, schwerfällig, redeungewandt. Ihm fehlt nicht nur das
Feuer des Führers, sondern auch jene Schlagfertigkeit und Sicherheit des
Auftretens, die man bei jedem gewiegteren Politiker voraussetzen muß.
Ein geradezu bejammernswürdiger Anblick, wie der Herr Staatskommissar
gleich einem Häufchen Unglück auf seinem Stuhle vor dem Richtertisch
hockte und hilflos den Hagel von Fragen über sich hinweggehen ließ, die
gleich spitzen Pfeilen drei Tage lang von den Verteidigern auf ihn
abgeschnellt wurden. Aber am Ende des Kreuzverhörs zeigte es sich, daß
dieses scheinbar so hilflose Männchen in Wahrheit über eine erstaunliche
Zähigkeit verfügte. Nicht einen Augenblick ließen ihn seine Nerven im
Stich; je hitziger die Verteidiger, je heftiger Hitler und Ludendorff
auf ihn eindrangen, desto kühler wurde Kahr, desto mehr wuchs seine
Sicherheit. Und dann kam diese große Szene:
_Hitler_: Ich muß darauf zurückkommen, daß mir bis jetzt vorgeworfen
wird, ich hätte mein _Ehrenwort_ gebrochen.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (schreiend): Nie und nimmer habe ich mein _Ehrenwort_
gegeben.
_Kahr_: Ich habe diesen Eindruck gehabt.
_Hitler_ (sehr erregt): Ich behaupte, daß mein sogenanntes
gebrochenes _Ehrenwort_ von der anderen Seite glatt erfunden worden
ist.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (in höchster Erregung): Der einzige Mensch, der sein
Ehrenwort vom 1. Mai gebrochen hat, ist nicht Hitler, sondern der
General von Lossow gewesen.
_Kahr_: schweigt.
_Hitler_ (in höchster Erregung aufspringend): Ich verzichte auf jede
_Ehrenerklärung_ von Herrn von Kahr.
_Rechtsanwalt Holl_: Dr. Weber versichert auf sein _Ehrenwort_, daß
Hitler nicht sein _Ehrenwort_ gegeben hat. Exzellenz, wenn Sie dem
_Ehrenwort_ Dr. Webers glauben, wollen Sie dann nicht zur Beruhigung
weiter Kreise jetzt sagen, daß Sie sich geirrt haben?
_Kahr_ (sehr bestimmt): Ich habe hier keine _Ehrenerklärungen_
abzugeben.
In diesem Augenblick war Kahr auf der Höhe der Situation. Er, und nicht
Hitler war der Unversöhnliche. Dabei waren die Angeklagten rein taktisch
weitaus im Vorteil. Kahr und Lossow kämpften nicht in günstiger
Stellung, aber sie konnten auftrumpfen, weil sie sich nur als
vorgeschobene Posten einer Armee fühlten, deren Schutz und Hilfe ihnen
sicher war. Die bayrische Regierung hatte Kahr vom Dienstgeheimnis nicht
befreit, und so saß dieser in aller Seelenruhe da, „konnte sich nicht
erinnern“, „verweigerte die Aussage“, „durfte keine Antwort geben“ – – –
Vier Tage standen diese drei Kronzeugen im Kreuzverhör. Das Ergebnis war
eigentlich recht dürftig. Jedenfalls wurde auch durch ihre Aussage
nichts bekannt, was man nicht schon vorher gewußt hätte. Immerhin
ergaben sich folgende Momente:
_Die Rechtsanwälte_ (zu Kahr): ‚... _Warum_ haben Exzellenz Ehrhardt
nicht verhaften lassen?‘
_Hauptmann Heiß_ hat eine Rede in Nürnberg gehalten und den Marsch
nach Berlin gepredigt. Es ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden,
_warum_ haben Exzellenz diesen Befehl nicht vollziehen lassen?
_Warum_ ist eine ganze Reihe von Reichsgesetzen verschiedenster Art
unter dem Generalstaatskommissariat außer Kraft gesetzt worden?
Wir haben es in drei Fällen damit zu tun, daß Befehle zu
Verhaftungen von Leuten in Bayern nicht ausgeführt worden sind. Das
mag der Stimmung des bayrischen Volkes entsprochen haben. Die
Verteidigung interessiert, ob diese Befehle ausgeführt wurden oder
nicht. _Wenn nicht, warum nicht?_
Wir haben den _Fall Roßbach_, dem mitgeteilt wurde, daß der
Haftbefehl nicht vollzogen wird. Wir haben den _Fall Ehrhardt_, der
von Österreich im Auto kam und von Seißer den bekannten Ausweis
erhielt. Ist das alles wahr und richtig? _Wenn ja, warum_ sind diese
Befehle in Bayern nicht vollzogen worden?
_Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung_ hielt sich Kahr befugt,
die Absetzung Lossows zu verhindern, die bayrische Reichswehr auf
Bayern zu verpflichten? Dabei handelte Bayern, so hieß es damals,
als Treuhänder des Reiches. _Wer hat Kahr zum Treuhänder gemacht?_
Hatte Kahr nicht nur die vollziehende Gewalt, sondern
schlechterdings auch die gesetzgebende Gewalt? _Wenn nein, wie
rechtfertigt_ Kahr seine verschiedenen Gesetzsgebungsakte?
_Wer hat angeordnet_, daß das _Reichsbankgold_ der Staatsbank in
Nürnberg in dem Augenblicke, als es nach Berlin abgeführt werden
sollte, beschlagnahmt wurde, daß die Steuererträgnisse des
bayrischen Staates bis auf weiteres nicht an die Reichskasse in
Berlin abgeführt werden?
_Ist es richtig_, daß er, wie von seinen Mitarbeitern im
Generalstaatskommissariat mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist,
entschlossen war, den Zusammentritt des Landtages zu verhindern und
nötigenfalls das Ministerium abzusetzen?
Geht daraus, daß sich Kahr im Falle Lossow auf Verhandlungen mit
Berlin nicht einließ, hervor, daß er auch beanspruchte, die
Vertretung der Staatspersönlichkeit Bayerns nicht nur nach innen,
sondern auch nach außen zu führen? _Mit welchem Rechte_ hat Kahr das
getan und wie rechtfertigt sich das mit der Aufrechterhaltung von
Ruhe und Ordnung?
_Warum ist nichts getan worden_, um die in der Kahr befreundeten
Presse gemachten Ausführungen, daß Kahr nur seinem Gewissen
verantwortlich sei, zu widerlegen?
_Ist es richtig_, daß Kahr die _Schutzhaft_ verhängen ließ und
verfügte, daß diese Haft nach Art der Arbeitssträflinge zu
vollziehen ist?
Es sind auch Offiziere von der Reichswehr entlassen und versetzt
worden, also bis in die _Reichswehr_ hinein hat sich die
Machtvollkommenheit erstreckt. _Aus welchen Gründen_ erklären sich
diese Tatsachen?
_Ist es richtig_, daß Kahr Ende Oktober aufgefordert wurde, die
Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzustellen.
_Aus welchen Gründen_ hat Kahr dieses Verlangen der Reichsregierung
abgelehnt?“ ...
_Kahr_ (antwortet mit keiner Silbe, dann): ... Ich kann von
Ministerbesprechungen hier nichts aussagen. (Heiterkeit im
Zuhörerraum.)
_Vorsitzender_ verkündet, daß beschlossen wurde, die Zulässigkeit
dieser sämtlichen Fragen abzulehnen ...
Wesentlich sind folgende Feststellungen:
_Polizeioberst Seißer_: Es war damit zu rechnen, daß vom Reich aus
Bayern mit einer Sanierungsaktion betraut würde. Tatsächlich ist am
10. Oktober vom Reichswehrministerium der Befehl ergangen, bayrische
Reichswehr zur Verwendung in Sachsen bereitzustellen.
_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Ihnen davon bekannt, daß für den Fall
eines Einmarsches in Sachsen nach Aufruf des Reichswehrministeriums
_Ehrhardt_ mit seinen Formationen dort mit als bayrische Notpolizei
einrücken sollte?
_Kahr_: Die Verständigung sollte an alle _vaterländischen Verbände_
gehen, wenn das Reich rufen würde.
_Rechtsanwalt Hemeter_: Glaubte der Zeuge, daß die maßgebenden
Stellen in Berlin die Verwendung Ehrhardts unter dem Mantel der
Notpolizei zugelassen hätten, nachdem doch in Sachsen _Haftbefehl_
gegen ihn erlassen war?
_Kahr_: Ehrhardt brauchte ja nicht selbst hinzugehen.
_Justizrat Schramm_: Ist Exzellenz bekannt, daß am 9. November
nachmittags eine Depesche nach Berlin ging, in der für die
angebotene Reichswehrhilfe zur Niederschlagung des Hitlerputsches
gedankt und die Erwartung ausgesprochen wurde, daß durch die
Niederschlagung des Putsches der Fall Lossow-Seeckt erledigt sein
werde.
_Kahr_: Von General von Seeckt wurde militärische Hilfe angeboten,
ich habe aber gedankt. Den Wortlaut habe ich nicht im Gedächtnis.
Und nun wollen wir hören, was es mit dem „legalen Staatsstreich“ der
Herren Lossow und Kahr auf sich hat. Darüber sagten sie folgendes:
_Lossow_: Die Herbeiführung dieses Direktoriums war nicht gedacht
als Putsch, sondern auf Grund der Möglichkeit, die Artikel 48 der
Verfassung gibt. An der Spitze sollte ein Mann sein, der einen
Namen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland hatte. Eine
erste Autorität sollte die Finanzen und Währung sanieren, eine
andere Autorität die Staatsbetriebe, Eisenbahn, Post usw. in Ordnung
und zu Erträgnissen bringen, eine weitere den gesamten Staatsapparat
von den Revolutionsgewinnlern säubern, eine weitere Autorität für
die Ernährung sorgen. Es waren auch sanierende Wirtschaftsmaßnahmen
vorgesehen durch Beseitigung des Achtstundentages und durch
Beseitigung des herrschenden Einflusses der Trusts und
Gewerkschaften. Ein kleiner Teil dieses Programms ist ja in den
letzten Monaten unter dem Reichsausnahmezustand und unter einer Art
von Diktatur durchgeführt worden. – Ich habe erfahren, daß auf
diesen Reichsausnahmezustand schon längere Zeit Vorbereitungen
getroffen wurden. – – Ich war ja kein berufsloser Komitatschi, der
glaubt, durch einen Putsch zu Ehren und Würden zu kommen. – – – Ich
sprach mit General Ludendorff, der damals den ganzen Plan dieses
Direktoriums als die Patentlösung bezeichnete.
Und _Kahr_ erzählt:
„Ich sprach davon, daß wir im Reich eine starke national gerichtete
Regierung brauchen und dies könne entweder auf dem normalen Wege der
parteipolitischen Entwicklung erreicht werden – ich hätte ja dazu
kein besonderes Vertrauen – der zweite Weg sei der anormale, ein
Druck durch die Machtfaktoren im Reich, besonders durch
Landwirtschaft und Industrie.“
_Rechtsanwalt Holl_: Was besteht für ein Unterschied zwischen dem
Vormarsch auf Berlin und einem Druck auf Berlin?
_Kahr_: Der Vormarsch nach Berlin ist eine Unternehmung, der Druck
ist eine rein politische Aktion.
_Justizrat Kohl_: Mit welchen Männern ist in Norddeutschland
verhandelt worden?
_Kahr_: Mit Minoux, Großadmiral Tirpitz, Admiral Scheer und Herrn
von Knebel.
_Justizrat Kohl_: Worin sollte der Druck der Industrie, des Handels
und der Landwirtschaft bestehen? Was ist darüber gesprochen worden,
wie man diesen Druck ausüben will?
_Vorsitzender_: Die Frage, wie weit die Vorbereitungen getroffen und
gediehen waren, ist unnötig.
_Justizrat Kohl_: Ich bitte, das, was ich auszuführen habe, ruhig
und sachlich mit anzuhören. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht
erkennen offenbar die Zusammenhänge nicht, die zwischen der Aktion
in München und zwischen der in Norddeutschland vorbereiteten großen
Aktion bestanden haben. So oft hier die Rede auf den Justizrat Claß
kommt, hüllen alle Zeugen sich in Schweigen. Die Bewegung vom 8.
November ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß Herr Kahr von
Justizrat Claß seine festumrissenen Aufträge hatte. Die Herren
Seeckt und Claß müssen hier vernommen werden über das, was in
Norddeutschland geplant war und wozu die Vorgänge in München am 8.
und 9. November eben nur den Auftakt bilden sollten.
_Hitler_: Exzellenz Lossow mögen mir bekanntgeben, wer der Urheber
des Gedankens vom Direktorium ist und mit wem der General Lossow
verhandelt hat.
_Vorsitzender_: Herr Staatsanwalt, haben Sie hierzu einen Antrag zu
stellen?
_Staatsanwalt_: Nein, ich kann in diese dunklen Zusammenhänge nicht
hineinsehen.
Hierauf zieht sich das Gericht zurück, um über die Frage zu entscheiden,
ob der von Hitler und Justizrat Kohl angeschnittene neue Komplex
öffentlich oder überhaupt erörtert werden kann.
Nach längerer Pause verkündet der Vorsitzende folgenden
Gerichtsbeschluß:
„Die von dem Angeklagten Hitler an den Zeugen gestellte Frage wird
nicht zugelassen. Die Angeklagten haben selbst behauptet, daß der
erste Grund zu ihrer Bewegung erst am 6. November, abends, ohne jede
Vorbereitung entstanden ist. Die Frage nach Urheberschaft des
Direktoriumsgedankens und nach dem Zusammenhang zwischen der
dahingehenden Bewegung in Nord- und Süddeutschland kann als mit der
Tat der Angeklagten nicht in einem inneren Zusammenhang stehend
nicht zugelassen werden.“
Und als die Verteidigung sich mit diesem Beschluß nicht zufriedengeben
wollte, als ihre Angriffe an Heftigkeit zunahmen und so die Gefahr
bestand, daß tatsächlich eine der letzten Hüllen fallen könnte, da brach
der Vorsitzende das grausame Spiel mit dieser Erklärung ab:
„Nach Auffassung des Gerichts ist die Frage der Ernstlichkeit oder
Nicht-Ernstlichkeit der Zustimmung der Herren Kahr, Lossow und
Seißer zum Putsch nicht von Bedeutung für die Schuldfrage im
gegenwärtigen Prozeß, sondern lediglich die Frage, ob die Herren
Angeklagten an die Ernstlichkeit geglaubt haben. Und das muß ihnen
wohl konzediert werden.“
Die Verteidigung hatte eine wichtige Schlacht gewonnen.
Und wieder Geplänkel:
_Rechtsanwalt Holl_: Warum haben Exzellenz als Inhaber der
vollziehenden Gewalt die Schrift von Rothenbücher verboten, aber
nicht das weiß-blaue Schriftchen „veni, vidi, vici“?
_Kahr_: Ich bin der Anschauung, daß zwischen beiden ein wesentlicher
Unterschied ist. Ich habe die erste Schrift nicht ganz gelesen, und
die andere habe ich auch nicht gelesen.
_Lossow_ aber erklärt mit Emphase:
„Ich habe schon gesagt, daß der General Lossow wider Wunsch und
Willen in die Politik hineingekommen ist, und daß der General Lossow
mit Sehnsucht den Tag erwartet hat, daß er wieder verschwinden kann.
– – – Wer die Autorität des Staates zu Tode marschieren will, der
wird manu militari zur Vernunft bekehrt – und wenn Blut fließt.“
Nach Beendigung des Zeugenverhörs trat das Gericht noch einmal in die
Prüfung der Frage ein, welche Rolle General Ludendorff beim Putsch
gespielt habe. Das Verhör hatte folgenden Abschluß:
_Vorsitzender_: Sie haben die Errichtung eines nationalen
Reichsdirektoriums als Patentlösung aufgefaßt. Haben Sie noch am 8.
November abends an diese Lösung gedacht?
_Ludendorff_: Einzig und allein.
_Vorsitzender_: Sie wußten doch aber von der Verhaftung der
bayrischen Minister?
_Ludendorff_: Nein, das wußte ich nicht.
_Vorsitzender_: Haben Sie auch an den Marsch nach Berlin nicht
geglaubt, als am 8. November abends Hitler im Bürgerbräu von dem
Marsch nach dem Sündenbabel Berlin sprach?
_Ludendorff_: Nein.
_Vorsitzender_: Sie haben von der Absetzung des Reichspräsidenten
nichts gewußt?
_Ludendorff_: Nein.
_Vorsitzender_: In dieser Darstellung, Exzellenz, besteht ein
gewisser Widerspruch zu Ihren früheren Angaben. Wie kommt das?
_Ludendorff_: Meine erste Aussage wird meiner damaligen Auffassung
entsprochen haben. Heute ist meine Auffassung so.
_Rechtsanwalt Luitgenbrune_: Haben sich denn Eure Exzellenz
irgendwie bedacht, wie die Diktatur einzurichten ist?
_Ludendorff_: Darüber habe ich nicht nachgedacht.
_Vorsitzender_: Es war also für Sie die neue Regierung keine
endgültige Bildung, sondern nur eine Vorbereitungsmaßnahme?
_Ludendorff_: Selbstverständlich.
General Ludendorff wußte also von gar nichts. Und was er wissen durfte,
hatte ihm der Vorsitzende gefällig in den Mund gelegt.