DIE ZEUGEN

Man trat in das Zeugenverhör ein. Kahr, Lossow und dem Polizeioberst

Seißer fielen in diesem Akt der Verhandlung die Hauptrollen zu. Hatten

doch die Aussagen der Angeklagten in der Erklärung gegipfelt, diese

Kronzeugen wären genau so schuldig wie sie selbst, und nichts sei

irriger als die Annahme, der Generalstaatskommissar und der Kommandant

der bayrischen Reichswehr hätten es von vornherein darauf angelegt

gehabt, Ludendorff und Hitler in eine Falle zu locken. Ein Satz

Ludendorffs warf einen schwachen Lichtstrahl in das Dunkel der

Putschnacht:

„Bis zur Inpflichtnahme der Reichswehr durch General Lossow war ich

über die Vorgänge in der bayrischen Reichswehr nicht informiert;

nachher hat mich Lossow fortlaufend unterrichtet.“

Die Verteidigung suchte unter Beibringung unzähliger

Zeitungsausschnitte, Protokolle, Auszügen aus Reden Kahrs und seiner

engeren Freunde den Nachweis zu führen, daß die Kronzeugen eine lange

Zeit ernste Putschabsichten gehegt hatten. Als aber die Entwicklung im

Norden nicht den erwarteten Gang nahm, als Seeckt immer wieder zögerte,

auf das ihm von Lossow hingehaltene „Sprungbrett“ zu treten, da mußten

sie fürchten, in eine Sackgasse zu geraten und suchten nun bei Hitler

Anlehnung. Vor die vollendete Tatsache gestellt, waren sie zwar von der

Aktion Hitlers nicht begeistert, aber im ersten Augenblick entschlossen,

alles auf die eine Karte zu setzen und sich dem Unternehmen Hitlers

anzuschließen. Lossow sah als erster, daß der Putsch mißlingen müsse und

meinte, dem sicheren Fiasko die immerhin noch mögliche Chance eines

halbwegs gedeckten Rückzugs vorziehen zu müssen.

Um Mitternacht des 8. November hatte Kultusminister Matt, der

Vertrauensmann des Kardinals Faulhaber, ein Telephongespräch mit Kahr,

der Draht spielte zwischen München und Berchtesgaden (der Residenz des

Kronprinzen Ruprecht), zwischen München und Schloß Hohenburg, wo die

Schwester des Wittelsbachers, die Großherzogin Adelheid von Luxemburg

residierte. Und als eine weitere Stunde um war, hatte die Situation eine

grundlegende Änderung erfahren. Kahr wurde von einer mysteriösen

„autoritativsten Seite zurückgepfiffen“. Für den Makel des Verräters

sollte ihn das Bewußtsein entschädigen, ein „treuer Diener seines Herrn“

zu sein, der ihm den Schutz der Kirche gewährleistete, während ihm auf

der anderen Seite nur der Schutz eines Generals, der überdies als

„Ketzer“ verschrien war, eine recht fragwürdige Aussicht bot.

Der Name Ruprecht durfte in dieser Verhandlung nicht genannt werden. Nur

Ludendorff ließ sich zu einem versteckten Vorstoß gegen die

Wittelsbacher fortreißen, aber auch er scheute sich wohl, den Angriff zu

weit vorzutragen. Dann kam prompt ein Dementi: Ruprecht hätte überhaupt

keine Beziehungen zum Putsch gehabt und auf Kahr keinerlei Einfluß

geübt. So standen Behauptungen gegen Behauptungen, und mehr oder minder

nicht beweisbaren Vermutungen war weiter Spielraum gegeben. Immerhin

glaube ich, in diesem Zusammenhange einen Briefwechsel wiedergeben zu

müssen, der geeignet ist, über diese bis heute nicht geklärte Frage

einiges Licht zu verbreiten. Nachdem ich in der Wiener „Arbeiterzeitung“

und dem „Prager Tagblatt“ einige Berichte über den Münchener

Hochverratsprozeß veröffentlicht hatte, lief bei der „Arbeiterzeitung“

ein Schreiben ein, das sie wie folgt wiedergab:

Wir erhalten folgende Zuschriften, zu deren Mitteilung wir nach dem

Preßgesetz zwar nicht verpflichtet wären, die aber lehrreich genug

sind, daß wir sie veröffentlichen wollen:

In der Nummer 63 vom Dienstag, den 4. März, Seite 2, findet sich mit

Datum vom 29. Februar d. J. ein Artikel mit der Überschrift: „_Die

Tafelrunde des Königs Ruprecht_.“ Neben verschiedenen tatsächlichen

Unrichtigkeiten in dem fraglichen Artikel ist unter anderem auch

davon die Rede, daß König Ruprecht, der just am 8. November in

München geweilt hatte, um 11 Uhr nachts in seine Residenz nach

Berchtesgaden zurückgefahren ist. Weiter heißt es auch: „Der Draht

spielte zwischen München und Berchtesgaden, zwischen München und

Schloß Hohenburg, wo die Schwester König Ruprechts, die Großherzogin

Adelheid von Luxemburg, residierte ... Kahr und Lossow wurden

zurückgepfiffen. Man nimmt gern den Makel des Verräters auf sich,

wenn man dafür das Bewußtsein eintauscht, ein treuer Diener seines

Herrn zu sein usw.“

Im Auftrag S. Durchlaucht des Eugen Prinz Oettingen von Wallenstein

in seiner Eigenschaft als generalbevollmächtigter Vertreter _S. K.

H. des Kronprinzen Ruprecht von Bayern_ beehre ich mich, Ihnen

mitzuteilen, daß die Darstellung vollständig unrichtig ist, und

ersuche ich im Hinblick auf das Preßgesetz namens meines

Vollmachtgebers um die Aufnahme beiliegender Berichtigung unter

Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Ich erwähne dabei, daß diese Berichtigung mehrfach durch _bayrische

und auch reichsdeutsche Blätter_ gegeben ist und scheint Ihnen

dieses entgangen zu sein.

Von der Nummer, in der sich die Berichtigung findet, wollen Sie mir

ein Exemplar zusenden.

Hochachtungsvollst

_Dr. Karl Eisenberger_,

Geheimer Justizrat.

Berichtigung.

Gegenüber den Ausführungen in der Nummer 63 vom Dienstag, den 4.

März, in bezug auf das Eingreifen S. K. H. des Kronprinzen Ruprecht

von Bayern in die politischen Ereignisse, welche sich am 8./9.

November 1923 in München abgespielt haben, läßt S. K. H. _folgendes

erklären_:

_S. K. Hoheit_ befand sich schon einige Tage vor dem 8. November

1923 auf seinem Schlosse in Berchtesgaden. Von den Vorkommnissen,

welche sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1923 in München

abgespielt haben, erhielt _S. K. Hoheit_ erst am 9. November 1923 im

Laufe des Vormittags durch _einen Kurier_ Kenntnis. Irgendwelche

Einwirkung _seitens S. K. Hoheit_ konnte daher gar nicht stattfinden

und hat tatsächlich auch nicht stattgefunden.

Vollmacht.

Der Endesunterzeichnete ermächtigt hiermit Herrn Rechtsanwalt Geh.

Justizrat Dr. Eisenberger in München, ihn in der Angelegenheit

betreffend Arbeiter-Zeitung in Wien vor allen Gerichten, Behörden

und Instanzen zu vertreten, insbesondere auch einen etwaigen

Verwaltungsrechtsstreit zu erheben, Anträge, Vorstellungen und

Beschwerden und sonstige Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen,

Zustellungen, Ladungen, Beschlüsse, Verfügungen entgegenzunehmen,

Geldzahlungen zu empfangen und hierüber zu quittieren und alle diese

Befugnisse einem sonstigen Rechtsverständigen zu übertragen.

München, den 15. März 1924.

Eugen Prinz Oettingen-Wallenstein

auf Grund notarieller Generalvollmacht

S. K. H. des Kronprinzen von Bayern.

* * * * *

Ob die Leser der Behauptung, daß der Exkronprinz von dem Putsch erst

am anderen Tage erfahren konnte, weil er in Berchtesgaden gewesen

sei, Glauben schenken wollen, überlassen wir ihnen; vielleicht

erwägen sie, daß es ja auch ein Telephon gibt. Aber als Dokumente

aus dem „Freistaat Bayern“ haben alle diese Schriften um Seine

Königliche Hoheit herum jedenfalls einen politischen Wert ...

Darauf veröffentlichte ich in der „Arbeiterzeitung“ die folgende

Entgegnung:

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Bayern hat durch seinen

„generalbevollmächtigten Vertreter“ der „Arbeiterzeitung“ eine

Berichtigung zu meinem, hier am 4. März erschienenen Artikel „Die

Tafelrunde des Königs Ruprecht“ gesendet. Nun lockt mich gewiß nicht

der Ehrgeiz, mich mit S. K. H. in eine Polemik einzulassen, die

schon deshalb unfruchtbar wäre, weil ich, es sei dies freimütig

bekannt, nicht in der Lage bin, durch einwandfreie Dokumente, wie

stenographische Protokolle oder eidliche Zeugenaussagen, den

Nachweis zu führen, welchen Wortlaut das Gespräch hatte, das S. K.

H. mit Herrn von Kahr führte, und um wieviel Uhr es stattfand.

Bekanntlich hat General Ludendorff erst später im Verlauf der

Verhandlung selbst erklärt, Herr von Kahr sei nur auf „Allerhöchste

Weisung“ vom Unternehmen zurückgetreten. Und solche Enthüllungen,

die sich gegen ehemalige Kampfgenossen richten, pflegen meistenteils

richtig zu sein.

Allerdings, auch diese Behauptung Ludendorffs ist dementiert worden.

Mit den Dementis aus dem „Freistaat Bayern“ hat es aber seine eigene

Bewandtnis und nur jemand, der mit den bayrischen „Belangen“

vertraut ist, kann sie entsprechend werten. Ich selbst habe mit

bayrischen Berichtigungen eigene Erfahrungen gehabt.

Im Oktober v. J. stattete ich dem Oberkommando des Herrn Hitler

einen Besuch ab und veröffentlichte in der Folge eine Unterredung,

die ich mit dem Chefredakteur des „Völkischen Beobachters“, einer

Art Pressechef des „Großen Trommlers“ gehabt hatte. Darauf folgte

prompt ein Dementi. Etwa in dieser Art: erstens wäre ich gar nicht

dort gewesen; zweitens hätte mir der Herr Redakteur etwas ganz

anderes gesagt; drittens sei es unverschämt, daß ich ihm nicht

vorher angekündigt hätte, daß ich den Wortlaut der Unterredung

veröffentlichen wolle. So dementieren die Helden. Die sich aber zu

den Rettern des Staats zählen, die Herren um Kahr, sind klüger. Auch

ihre Berichtigungen beweisen das.

Kronprinz Ruprecht erklärt also, er sei in der kritischen Zeit nicht

in München gewesen und hätte von den Vorkommnissen, die sich in der

Nacht vom 8. auf den 9. November in München abgespielt haben, erst

am 9. November im Laufe des Vormittags durch einen Kurier Kenntnis

erhalten.

Die „Arbeiterzeitung“ hat schon auf die merkwürdige Tatsache

hingewiesen, daß in Bayern die Einrichtung des Telephons scheinbar

unbekannt ist. Aber man überlege: Herr von Kahr hält im

Bürgerbräukeller eine Rede, in der er sich als „Statthalter Seiner

Majestät“ vorstellt – die Majestät selbst wird erst am kommenden

Tage, nachdem die ganze Chose schon vorbei ist, verständigt. Gewiß,

so wird man aus Berchtesgaden erwidern, S. K. H. sind eben nur

Privatperson und nehmen an diesen politischen Vorgängen weder aktiv

Anteil noch irgendwelche Einwirkung auf diese. Wie es damit bestellt

ist, möge folgendes Rundschreiben illustrieren, das der Oberst von

Kannstein an die Offiziersregimentsvereine Bayerns gerichtet hat:

Seine Majestät unser König haben am 27. Dezember dem 1.

Vorsitzenden der drei Offiziersvereine den Befehl bekanntgegeben,

er erwarte, daß sich die ehemaligen Offiziere, eingedenk ihres

Fahneneids, rückhaltlos hinter den Generalstaatskommissar und den

Landeskommandanten General von Lossow stellen werden.

Und dann rufe man sich ins Gedächtnis, daß in der Verhandlung vor

dem Volksgericht zuerst Herr Pöhner und dann Herr Hitler davon

gesprochen haben, daß von „autoritativster Seite“ auf sie eingewirkt

wurde. Pöhner sagte wörtlich:

Ich habe mich dagegen ablehnend verhalten, nach meinen schlimmen

Erfahrungen mit Herrn von Kahr wieder mit ihm zusammen zu

arbeiten ... Ich bin aber trotzdem noch einmal mit ihm

zusammengekommen, als, und zwar _von autoritativster Seite_, der

Wunsch geäußert wurde, ich möchte unter Zurückstellung

persönlicher Unstimmigkeiten wieder mit Herrn von Kahr in Fühlung

treten.

Das Gericht fand es nicht notwendig, Pöhner zu fragen, wer diese

mysteriöse autoritativste Seite gewesen ist. Herr Stresemann? Oder

gar der bayrische Ministerpräsident Knilling? Man forschte nicht

weiter und so kamen auch keine Dementis.

Übrigens: Ist S. K. H. so unangenehm, in den Verdacht zu kommen, daß

er Herrn von Kahr vom Putsch abgehalten hat? Warum die Aufregung?

Will S. K. H. damit zum Ausdruck bringen, daß er nicht unter die

„Verräter“ gezählt zu werden wünscht?

Wiewohl es für die strafrechtliche Verurteilung Hitlers, Ludendorffs und

Genossen ohne Bedeutung war, ob Kahr und Lossow ebenfalls

hochverräterische Pläne gehegt haben, nahm infolge der geschickten

Führung der Verteidigung, die die Verhandlung völlig beherrschte, diese

Frage den größten Raum ein. Mehr als ein Dutzend hoher Persönlichkeiten,

deren Vernehmung sich über zwei Wochen erstreckte, wurden darüber als

Zeugen gehört. Und das war so gekommen:

Gleich nach der Rede Ludendorffs wurde die bayrische Öffentlichkeit von

einem Herrn Abgeordneten Schaeffer mit der sensationellen Nachricht

überrascht, die Verteidigung habe ihn um Intervention ersucht, damit er

durch den Ministerpräsidenten die _Amnestie_ der Angeklagten erwirke. In

diesem Falle wäre die Verteidigung bereit, sich entsprechende

Zurückhaltung im Interesse des Staats aufzuerlegen.

Herr Schaeffer hatte mehrere Tage gezögert, bis er diese Mitteilung der

Öffentlichkeit übergab. Als er es tat, war die Sachlage klar. Die

Zuspitzung der Gegensätze innerhalb und außerhalb des Prozeßsaales hatte

die Bayrische Volkspartei überzeugt, daß ein Kompromiß aussichtslos war

und so entschloß sie sich, die Entscheidung nicht zu fliehen. Sie fühlte

sich stark genug, um sich nicht scheuen zu müssen, im Gerichtssaale

„enthüllt“ zu werden. Da blieb der Verteidigung nichts anderes übrig,

als ihrerseits loszulegen. War der erste Akt des Prozesses auf „Moll“

gestimmt, so wurde jetzt „Dur“ angeschlagen.

Und die Zeugen marschierten auf. Zwei Wochen fast wurde da von früh bis

abends in stundenlangen Reden die Frage diskutiert, ob Herr Kahr im

Bürgerbräukeller nur Komödie gespielt habe oder nicht. Ein Zeuge gab

folgende dramatische Schilderung:

„Herr von Kahr war vollkommen unbewegt. Sein Gesicht war wie eine

Maske, sehr ernst, und er sprach die Worte ruhig. Ich hatte den

Eindruck, daß um die Augen herum ein Zug von Melancholie lag. Hitler

war leuchtend vor Freude, ... es war ein kindlicher, offener

Ausdruck von Freude, den ich nie vergessen werde. Exzellenz

Ludendorff war, als er hereinkam, todernst. Sein Aussehen und seine

Worte machten den Eindruck eines Mannes, der weiß, daß es sich um

eine Sache auf Leben und Tod, vielleicht eher auf Tod handelt.“

Hitler hat, nach anderen Zeugenaussagen, erklärt:

„Sie müssen mit mir kämpfen, müssen mit mir siegen oder mit mir

sterben. Wenn die Sache schief geht, vier Schüsse habe ich in der

Pistole, drei für meine Mitarbeiter, wenn sie mich verlassen, die

letzte Kugel für mich.“

Darauf Kahr ganz schlicht:

„Sterben oder nicht sterben ist bedeutungslos.“

Ein anderer schildert den „Rütlischwur“ im Bürgerbräukeller. Es

entspinnt sich folgendes Kreuzverhör:

_Vorsitzender_: Eine große Zahl von Zeugen kann nicht bestätigen,

daß Herr von Kahr seine Hand auf jene Hitlers gelegt habe.

_Rechtsanwalt Götz_: Wir waren doch alle im Bürgerbräukeller und

sind doch nicht Menschen, denen dieser springende Punkt nicht im

Gedächtnis zurückgeblieben wäre. Ich sehe ihn 100 Jahre noch.

_Polizeimajor Frhr. von Imhoff_ ist ein hoher Beamter der Landespolizei.

Also erklärt er als Zeuge:

_Rechtsanwalt Roder_: Wußten Sie, daß gegen Kapitänleutnant Ehrhardt

Haftbefehl erlassen sei?

_Frhr. v. Imhoff_: Ich habe gesprächsweise von einem Verfahren wegen

Meineids gehört.

Im übrigen spielt sich das Zeugenverhör etwa so ab:

_General Ludendorff_: Ich möchte feststellen, daß der Befehl zur

Wegnahme des Wehrkreiskommandogebäudes von Lossow unterschrieben

war.

_Oberstleutnant von Berchem_ als Zeuge: Ich kann mich

selbstverständlich nach vier Monaten nicht an alle Befehle erinnern.

Das würden Exzellenz auch nicht können!

Ob dieser Vergeßlichkeit erhebt sich lauter Widerspruch im Zuhörerraum

und

_Rechtsanwalt Holl_ erklärt: Ich habe an den Zeugen noch einige

Fragen richten wollen, aber mit meinem _deutschen Gefühl_ ist es

nicht vereinbar, an einen Mann noch Fragen zu stellen, der an

Exzellenz Ludendorff eine derartige Bemerkung zu richten sich

erlaubt hat. (Bravorufe im Zuhörerraum.)

_Oberstleutnant von Berchem_: Ich habe doch nur gesagt, ich glaube,

daß auch Exzellenz Ludendorff nach vier Monaten nicht alle Befehle

mehr weiß.

_Rechtsanwalt Holl_: Das ist eine so _unerhörte Beleidigung meines

deutschen Gefühls_, daß ich weitere Fragen unterlasse.

Und später:

_Justizrat Schramm_: Was diesen Angriff gegen den Hauptmann Röhm

betrifft, so werden wir uns an anderer Stelle wiedersehen.

_Oberstleutnant von Berchem_ (sich stramm aufrichtend): Dazu bin ich

jederzeit bereit.

Ein anderer Zeuge, Oberleutnant _Braun_, muß sich dann verantworten,

warum er auf die Hitlerleute geschossen habe. Ein ganzes Heer von Zeugen

marschierte also auf, um den Beweis zu führen, daß auch die

Reichswehrabteilung des Oberleutnants Braun „zuverlässig“ sei und „nicht

auf Schwarz-Weiß-Rot schieße“.

_Oberleutnant Braun_: Ein Mann erklärte mir, der General von Lossow

sei der feigste Hund, den er kenne. Darauf gab ich ihm eine

Ohrfeige, daß er taumelte. – Ich habe vor dem dreckigsten Neger im

Felde, wenn er tot war, Achtung gehabt.

_Rechtsanwalt Holl_: Besteht eine Dienstvorschrift, wonach ein

Reichswehroffizier berechtigt ist, einem Zivilisten, der einen

Vorgesetzten beleidigt, eine Ohrfeige zu geben?

_Oberleutnant Braun_: Diese Vorschrift besteht in meinem Herzen.

Endlich traten die Kronzeugen selbst auf den Plan.

Kaum größere Gegensätze, als diese drei Herren, die das Triumvirat für

den „legalen Staatsstreich“ bildeten. Merkwürdige Vertauschung der

Rollen: General _Lossow_, der „unpolitische Militär“, war der einzige,

der in seinem ganzen Auftreten, in seinem Gehaben, aber auch in seinen

Ausführungen den Eindruck eines Politikers machte; oder noch mehr eines

Diplomaten. Sehr selbstbeherrscht, gewinnende Manieren, ein gewandter

Polemiker, der genau weiß, wo er mit seiner Rede hinaus will und dessen

klare und präzise Antworten einen Mann von starkem Willen und Intellekt

verraten. _Kahr_, „der Statthalter des Königs“, nimmt sich neben dem

General recht kläglich aus. Ein Provinzler. Untersetzt, mit massigem

Bauernschädel, schwerfällig, redeungewandt. Ihm fehlt nicht nur das

Feuer des Führers, sondern auch jene Schlagfertigkeit und Sicherheit des

Auftretens, die man bei jedem gewiegteren Politiker voraussetzen muß.

Ein geradezu bejammernswürdiger Anblick, wie der Herr Staatskommissar

gleich einem Häufchen Unglück auf seinem Stuhle vor dem Richtertisch

hockte und hilflos den Hagel von Fragen über sich hinweggehen ließ, die

gleich spitzen Pfeilen drei Tage lang von den Verteidigern auf ihn

abgeschnellt wurden. Aber am Ende des Kreuzverhörs zeigte es sich, daß

dieses scheinbar so hilflose Männchen in Wahrheit über eine erstaunliche

Zähigkeit verfügte. Nicht einen Augenblick ließen ihn seine Nerven im

Stich; je hitziger die Verteidiger, je heftiger Hitler und Ludendorff

auf ihn eindrangen, desto kühler wurde Kahr, desto mehr wuchs seine

Sicherheit. Und dann kam diese große Szene:

_Hitler_: Ich muß darauf zurückkommen, daß mir bis jetzt vorgeworfen

wird, ich hätte mein _Ehrenwort_ gebrochen.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (schreiend): Nie und nimmer habe ich mein _Ehrenwort_

gegeben.

_Kahr_: Ich habe diesen Eindruck gehabt.

_Hitler_ (sehr erregt): Ich behaupte, daß mein sogenanntes

gebrochenes _Ehrenwort_ von der anderen Seite glatt erfunden worden

ist.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (in höchster Erregung): Der einzige Mensch, der sein

Ehrenwort vom 1. Mai gebrochen hat, ist nicht Hitler, sondern der

General von Lossow gewesen.

_Kahr_: schweigt.

_Hitler_ (in höchster Erregung aufspringend): Ich verzichte auf jede

_Ehrenerklärung_ von Herrn von Kahr.

_Rechtsanwalt Holl_: Dr. Weber versichert auf sein _Ehrenwort_, daß

Hitler nicht sein _Ehrenwort_ gegeben hat. Exzellenz, wenn Sie dem

_Ehrenwort_ Dr. Webers glauben, wollen Sie dann nicht zur Beruhigung

weiter Kreise jetzt sagen, daß Sie sich geirrt haben?

_Kahr_ (sehr bestimmt): Ich habe hier keine _Ehrenerklärungen_

abzugeben.

In diesem Augenblick war Kahr auf der Höhe der Situation. Er, und nicht

Hitler war der Unversöhnliche. Dabei waren die Angeklagten rein taktisch

weitaus im Vorteil. Kahr und Lossow kämpften nicht in günstiger

Stellung, aber sie konnten auftrumpfen, weil sie sich nur als

vorgeschobene Posten einer Armee fühlten, deren Schutz und Hilfe ihnen

sicher war. Die bayrische Regierung hatte Kahr vom Dienstgeheimnis nicht

befreit, und so saß dieser in aller Seelenruhe da, „konnte sich nicht

erinnern“, „verweigerte die Aussage“, „durfte keine Antwort geben“ – – –

Vier Tage standen diese drei Kronzeugen im Kreuzverhör. Das Ergebnis war

eigentlich recht dürftig. Jedenfalls wurde auch durch ihre Aussage

nichts bekannt, was man nicht schon vorher gewußt hätte. Immerhin

ergaben sich folgende Momente:

_Die Rechtsanwälte_ (zu Kahr): ‚... _Warum_ haben Exzellenz Ehrhardt

nicht verhaften lassen?‘

_Hauptmann Heiß_ hat eine Rede in Nürnberg gehalten und den Marsch

nach Berlin gepredigt. Es ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden,

_warum_ haben Exzellenz diesen Befehl nicht vollziehen lassen?

_Warum_ ist eine ganze Reihe von Reichsgesetzen verschiedenster Art

unter dem Generalstaatskommissariat außer Kraft gesetzt worden?

Wir haben es in drei Fällen damit zu tun, daß Befehle zu

Verhaftungen von Leuten in Bayern nicht ausgeführt worden sind. Das

mag der Stimmung des bayrischen Volkes entsprochen haben. Die

Verteidigung interessiert, ob diese Befehle ausgeführt wurden oder

nicht. _Wenn nicht, warum nicht?_

Wir haben den _Fall Roßbach_, dem mitgeteilt wurde, daß der

Haftbefehl nicht vollzogen wird. Wir haben den _Fall Ehrhardt_, der

von Österreich im Auto kam und von Seißer den bekannten Ausweis

erhielt. Ist das alles wahr und richtig? _Wenn ja, warum_ sind diese

Befehle in Bayern nicht vollzogen worden?

_Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung_ hielt sich Kahr befugt,

die Absetzung Lossows zu verhindern, die bayrische Reichswehr auf

Bayern zu verpflichten? Dabei handelte Bayern, so hieß es damals,

als Treuhänder des Reiches. _Wer hat Kahr zum Treuhänder gemacht?_

Hatte Kahr nicht nur die vollziehende Gewalt, sondern

schlechterdings auch die gesetzgebende Gewalt? _Wenn nein, wie

rechtfertigt_ Kahr seine verschiedenen Gesetzsgebungsakte?

_Wer hat angeordnet_, daß das _Reichsbankgold_ der Staatsbank in

Nürnberg in dem Augenblicke, als es nach Berlin abgeführt werden

sollte, beschlagnahmt wurde, daß die Steuererträgnisse des

bayrischen Staates bis auf weiteres nicht an die Reichskasse in

Berlin abgeführt werden?

_Ist es richtig_, daß er, wie von seinen Mitarbeitern im

Generalstaatskommissariat mehrfach zum Ausdruck gebracht worden ist,

entschlossen war, den Zusammentritt des Landtages zu verhindern und

nötigenfalls das Ministerium abzusetzen?

Geht daraus, daß sich Kahr im Falle Lossow auf Verhandlungen mit

Berlin nicht einließ, hervor, daß er auch beanspruchte, die

Vertretung der Staatspersönlichkeit Bayerns nicht nur nach innen,

sondern auch nach außen zu führen? _Mit welchem Rechte_ hat Kahr das

getan und wie rechtfertigt sich das mit der Aufrechterhaltung von

Ruhe und Ordnung?

_Warum ist nichts getan worden_, um die in der Kahr befreundeten

Presse gemachten Ausführungen, daß Kahr nur seinem Gewissen

verantwortlich sei, zu widerlegen?

_Ist es richtig_, daß Kahr die _Schutzhaft_ verhängen ließ und

verfügte, daß diese Haft nach Art der Arbeitssträflinge zu

vollziehen ist?

Es sind auch Offiziere von der Reichswehr entlassen und versetzt

worden, also bis in die _Reichswehr_ hinein hat sich die

Machtvollkommenheit erstreckt. _Aus welchen Gründen_ erklären sich

diese Tatsachen?

_Ist es richtig_, daß Kahr Ende Oktober aufgefordert wurde, die

Reichsbefehlsgewalt auf den normalen Zustand wiederherzustellen.

_Aus welchen Gründen_ hat Kahr dieses Verlangen der Reichsregierung

abgelehnt?“ ...

_Kahr_ (antwortet mit keiner Silbe, dann): ... Ich kann von

Ministerbesprechungen hier nichts aussagen. (Heiterkeit im

Zuhörerraum.)

_Vorsitzender_ verkündet, daß beschlossen wurde, die Zulässigkeit

dieser sämtlichen Fragen abzulehnen ...

Wesentlich sind folgende Feststellungen:

_Polizeioberst Seißer_: Es war damit zu rechnen, daß vom Reich aus

Bayern mit einer Sanierungsaktion betraut würde. Tatsächlich ist am

10. Oktober vom Reichswehrministerium der Befehl ergangen, bayrische

Reichswehr zur Verwendung in Sachsen bereitzustellen.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Ist Ihnen davon bekannt, daß für den Fall

eines Einmarsches in Sachsen nach Aufruf des Reichswehrministeriums

_Ehrhardt_ mit seinen Formationen dort mit als bayrische Notpolizei

einrücken sollte?

_Kahr_: Die Verständigung sollte an alle _vaterländischen Verbände_

gehen, wenn das Reich rufen würde.

_Rechtsanwalt Hemeter_: Glaubte der Zeuge, daß die maßgebenden

Stellen in Berlin die Verwendung Ehrhardts unter dem Mantel der

Notpolizei zugelassen hätten, nachdem doch in Sachsen _Haftbefehl_

gegen ihn erlassen war?

_Kahr_: Ehrhardt brauchte ja nicht selbst hinzugehen.

_Justizrat Schramm_: Ist Exzellenz bekannt, daß am 9. November

nachmittags eine Depesche nach Berlin ging, in der für die

angebotene Reichswehrhilfe zur Niederschlagung des Hitlerputsches

gedankt und die Erwartung ausgesprochen wurde, daß durch die

Niederschlagung des Putsches der Fall Lossow-Seeckt erledigt sein

werde.

_Kahr_: Von General von Seeckt wurde militärische Hilfe angeboten,

ich habe aber gedankt. Den Wortlaut habe ich nicht im Gedächtnis.

Und nun wollen wir hören, was es mit dem „legalen Staatsstreich“ der

Herren Lossow und Kahr auf sich hat. Darüber sagten sie folgendes:

_Lossow_: Die Herbeiführung dieses Direktoriums war nicht gedacht

als Putsch, sondern auf Grund der Möglichkeit, die Artikel 48 der

Verfassung gibt. An der Spitze sollte ein Mann sein, der einen

Namen, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland hatte. Eine

erste Autorität sollte die Finanzen und Währung sanieren, eine

andere Autorität die Staatsbetriebe, Eisenbahn, Post usw. in Ordnung

und zu Erträgnissen bringen, eine weitere den gesamten Staatsapparat

von den Revolutionsgewinnlern säubern, eine weitere Autorität für

die Ernährung sorgen. Es waren auch sanierende Wirtschaftsmaßnahmen

vorgesehen durch Beseitigung des Achtstundentages und durch

Beseitigung des herrschenden Einflusses der Trusts und

Gewerkschaften. Ein kleiner Teil dieses Programms ist ja in den

letzten Monaten unter dem Reichsausnahmezustand und unter einer Art

von Diktatur durchgeführt worden. – Ich habe erfahren, daß auf

diesen Reichsausnahmezustand schon längere Zeit Vorbereitungen

getroffen wurden. – – Ich war ja kein berufsloser Komitatschi, der

glaubt, durch einen Putsch zu Ehren und Würden zu kommen. – – – Ich

sprach mit General Ludendorff, der damals den ganzen Plan dieses

Direktoriums als die Patentlösung bezeichnete.

Und _Kahr_ erzählt:

„Ich sprach davon, daß wir im Reich eine starke national gerichtete

Regierung brauchen und dies könne entweder auf dem normalen Wege der

parteipolitischen Entwicklung erreicht werden – ich hätte ja dazu

kein besonderes Vertrauen – der zweite Weg sei der anormale, ein

Druck durch die Machtfaktoren im Reich, besonders durch

Landwirtschaft und Industrie.“

_Rechtsanwalt Holl_: Was besteht für ein Unterschied zwischen dem

Vormarsch auf Berlin und einem Druck auf Berlin?

_Kahr_: Der Vormarsch nach Berlin ist eine Unternehmung, der Druck

ist eine rein politische Aktion.

_Justizrat Kohl_: Mit welchen Männern ist in Norddeutschland

verhandelt worden?

_Kahr_: Mit Minoux, Großadmiral Tirpitz, Admiral Scheer und Herrn

von Knebel.

_Justizrat Kohl_: Worin sollte der Druck der Industrie, des Handels

und der Landwirtschaft bestehen? Was ist darüber gesprochen worden,

wie man diesen Druck ausüben will?

_Vorsitzender_: Die Frage, wie weit die Vorbereitungen getroffen und

gediehen waren, ist unnötig.

_Justizrat Kohl_: Ich bitte, das, was ich auszuführen habe, ruhig

und sachlich mit anzuhören. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht

erkennen offenbar die Zusammenhänge nicht, die zwischen der Aktion

in München und zwischen der in Norddeutschland vorbereiteten großen

Aktion bestanden haben. So oft hier die Rede auf den Justizrat Claß

kommt, hüllen alle Zeugen sich in Schweigen. Die Bewegung vom 8.

November ist aber nur erklärlich, wenn man weiß, daß Herr Kahr von

Justizrat Claß seine festumrissenen Aufträge hatte. Die Herren

Seeckt und Claß müssen hier vernommen werden über das, was in

Norddeutschland geplant war und wozu die Vorgänge in München am 8.

und 9. November eben nur den Auftakt bilden sollten.

_Hitler_: Exzellenz Lossow mögen mir bekanntgeben, wer der Urheber

des Gedankens vom Direktorium ist und mit wem der General Lossow

verhandelt hat.

_Vorsitzender_: Herr Staatsanwalt, haben Sie hierzu einen Antrag zu

stellen?

_Staatsanwalt_: Nein, ich kann in diese dunklen Zusammenhänge nicht

hineinsehen.

Hierauf zieht sich das Gericht zurück, um über die Frage zu entscheiden,

ob der von Hitler und Justizrat Kohl angeschnittene neue Komplex

öffentlich oder überhaupt erörtert werden kann.

Nach längerer Pause verkündet der Vorsitzende folgenden

Gerichtsbeschluß:

„Die von dem Angeklagten Hitler an den Zeugen gestellte Frage wird

nicht zugelassen. Die Angeklagten haben selbst behauptet, daß der

erste Grund zu ihrer Bewegung erst am 6. November, abends, ohne jede

Vorbereitung entstanden ist. Die Frage nach Urheberschaft des

Direktoriumsgedankens und nach dem Zusammenhang zwischen der

dahingehenden Bewegung in Nord- und Süddeutschland kann als mit der

Tat der Angeklagten nicht in einem inneren Zusammenhang stehend

nicht zugelassen werden.“

Und als die Verteidigung sich mit diesem Beschluß nicht zufriedengeben

wollte, als ihre Angriffe an Heftigkeit zunahmen und so die Gefahr

bestand, daß tatsächlich eine der letzten Hüllen fallen könnte, da brach

der Vorsitzende das grausame Spiel mit dieser Erklärung ab:

„Nach Auffassung des Gerichts ist die Frage der Ernstlichkeit oder

Nicht-Ernstlichkeit der Zustimmung der Herren Kahr, Lossow und

Seißer zum Putsch nicht von Bedeutung für die Schuldfrage im

gegenwärtigen Prozeß, sondern lediglich die Frage, ob die Herren

Angeklagten an die Ernstlichkeit geglaubt haben. Und das muß ihnen

wohl konzediert werden.“

Die Verteidigung hatte eine wichtige Schlacht gewonnen.

Und wieder Geplänkel:

_Rechtsanwalt Holl_: Warum haben Exzellenz als Inhaber der

vollziehenden Gewalt die Schrift von Rothenbücher verboten, aber

nicht das weiß-blaue Schriftchen „veni, vidi, vici“?

_Kahr_: Ich bin der Anschauung, daß zwischen beiden ein wesentlicher

Unterschied ist. Ich habe die erste Schrift nicht ganz gelesen, und

die andere habe ich auch nicht gelesen.

_Lossow_ aber erklärt mit Emphase:

„Ich habe schon gesagt, daß der General Lossow wider Wunsch und

Willen in die Politik hineingekommen ist, und daß der General Lossow

mit Sehnsucht den Tag erwartet hat, daß er wieder verschwinden kann.

– – – Wer die Autorität des Staates zu Tode marschieren will, der

wird manu militari zur Vernunft bekehrt – und wenn Blut fließt.“

Nach Beendigung des Zeugenverhörs trat das Gericht noch einmal in die

Prüfung der Frage ein, welche Rolle General Ludendorff beim Putsch

gespielt habe. Das Verhör hatte folgenden Abschluß:

_Vorsitzender_: Sie haben die Errichtung eines nationalen

Reichsdirektoriums als Patentlösung aufgefaßt. Haben Sie noch am 8.

November abends an diese Lösung gedacht?

_Ludendorff_: Einzig und allein.

_Vorsitzender_: Sie wußten doch aber von der Verhaftung der

bayrischen Minister?

_Ludendorff_: Nein, das wußte ich nicht.

_Vorsitzender_: Haben Sie auch an den Marsch nach Berlin nicht

geglaubt, als am 8. November abends Hitler im Bürgerbräu von dem

Marsch nach dem Sündenbabel Berlin sprach?

_Ludendorff_: Nein.

_Vorsitzender_: Sie haben von der Absetzung des Reichspräsidenten

nichts gewußt?

_Ludendorff_: Nein.

_Vorsitzender_: In dieser Darstellung, Exzellenz, besteht ein

gewisser Widerspruch zu Ihren früheren Angaben. Wie kommt das?

_Ludendorff_: Meine erste Aussage wird meiner damaligen Auffassung

entsprochen haben. Heute ist meine Auffassung so.

_Rechtsanwalt Luitgenbrune_: Haben sich denn Eure Exzellenz

irgendwie bedacht, wie die Diktatur einzurichten ist?

_Ludendorff_: Darüber habe ich nicht nachgedacht.

_Vorsitzender_: Es war also für Sie die neue Regierung keine

endgültige Bildung, sondern nur eine Vorbereitungsmaßnahme?

_Ludendorff_: Selbstverständlich.

General Ludendorff wußte also von gar nichts. Und was er wissen durfte,

hatte ihm der Vorsitzende gefällig in den Mund gelegt.

Der Hitler-Ludendorff-Prozeß · 第 23 / 27 题