Am 26. Februar 1924 begann vor dem Münchener Volksgericht der
Hochverratsprozeß gegen Hitler, Ludendorff und Genossen. Vorsitzender
war Oberlandesgerichtsrat Neidhardt, Anklagevertreter die Staatsanwälte
Ehart und Stenglein. Als Angeklagte erschienen vor Gericht:
_Adolf Hitler_, 1889 in Braunau (Österreich) geboren,
„Architekturzeichner und Schriftsteller“. Er wurde in der Anklageschrift
als „die Seele des Putsches“ bezeichnet.
_General Ludendorff._ Die Anklageschrift wies nach, daß er schon vor dem
Putsch über das Unternehmen _genau unterrichtet_ war und sich als Führer
der neu zu bildenden Nationalarmee betätigte, „indem er Vorschriften
über Grenzschutz, Eingliederung der Verbände in die Reichswehr,
Unterbringung der Truppen, Bereitstellung von Räumen usw. besprach und
erließ.“
_Oberlandesgerichtsrat Pöhner_ „war für den Posten eines
Ministerpräsidenten in der neuen bayrischen Regierung ausersehen und
betätigte sich auch als solcher.“
_Frick_, Oberamtmann in München, „sollte das Polizeipräsidium
übernehmen. Auch er hatte von dem Putsch Kenntnis.“
_Friedrich Weber_, Führer des Bundes „Oberland“, „warf als politischer
Führer dieses Kampfbundes dessen Gewicht in die Wagschale und stellte
den militärischen Apparat des Bundes auf das Unternehmen ein.“
_Hauptmann a. D. Röhm_, Führer des Kampfbundes „Reichskriegsflagge“,
warf die Anklageschrift vor, daß er sich „aktiv mit seinen Truppen an
dem Putsch beteiligte und das Wehrkreiskommando zur Verteidigung gegen
die Reichswehr besetzt hatte.“
_Oberleutnant Brückner_, Führer des nationalsozialistischen Regiments
München, „hatte mit seinen bewaffneten Leuten in der Nacht vom 8. auf
den 9. November an den militärischen Operationen teilgenommen.“
_Leutnant Wagner_ „veranlaßte die Alarmierung der Infanterieschule
hinter dem Rücken der Vorgesetzten zur Teilnahme an dem Putsch.“
_Oberstleutnant a. D. Kriebel_, der militärische Führer des Hitlerschen
„Kampfbundes“, „war mit der militärischen Oberleitung der Aktion betraut
gewesen. Er hatte außerdem die in der Versammlung im Bürgerbräukeller
anwesenden Minister als Geiseln verhaften lassen und Vorsorge getroffen,
um Polizeidirektion, Regierungsgebäude, Haupttelegraphenamt und
Hauptbahnhof zu besetzen.“
Gegen alle diese erhob die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen des
Verbrechens des Hochverrats, da sie „zugegebenermaßen, gestützt auf die
bewaffneten Machtmittel des Kampfbundes und die bewaffnete Macht der
Infanterieschule, es unternommen hatten, die bayrische Regierung und die
Reichsregierung gewaltsam zu beseitigen, die Reichsverfassung und die
des Freistaats Bayern gewaltsam zu ändern und verfassungswidrige
Regierungsgewalten aufzurichten.“
_Oberleutnant a. D. Pernet_, der Stiefsohn Ludendorffs, „war mit der
Aufgabe betraut gewesen, die Angehörigen der Infanterieschule für den
Putsch zu gewinnen und beteiligte sich als Ordonnanzoffizier beim
Oberkommando. Er beschlagnahmte Gelder und zahlte damit die Löhnung für
die Führer und Mannschaften dieser Kampfverbände aus.“ Gegen ihn hatte
die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben wegen „Beihilfe zum Hochverrat“.
Auf der Anklagebank fehlten: Generalstaatskommissar von Kahr, General
von Lossow und Polizeioberst von Seißer, die nach der Auffassung der
Staatsanwaltschaft in der Versammlung im Bürgerbräukeller „nur scheinbar
auf die Forderungen Hitlers und seiner Anhänger eingegangen waren, um
ihre Bewegungsfreiheit wiederzugewinnen“. Für sie war die Zeugenbank
reserviert, auf der dann noch mehr als ein Dutzend hoher
Persönlichkeiten Platz nehmen sollten. Manche waren nicht geladen, deren
Erscheinen man erwartet hatte, und ihr Fernsein tat den Angeklagten kund
und zu wissen, daß die Staatsanwaltschaft – im hohen und höchsten
Auftrag – nicht wünschte, gewisse letzte Hüllen fallen zu sehen, und daß
es im Interesse der Angeklagten selbst läge, diese Zurückhaltung zu
würdigen und dementsprechend ihre Verteidigung zu führen.
Die Verhandlung selbst wurde durch einen wirksamen Prolog eingeleitet.
Am Tage vor dem Prozeßbeginn ward München durch fernes Gewehrfeuer aus
seiner behäbigen Ruhe geweckt. Die Regierung wollte auf diese Weise den
unbotmäßigen Nationalsozialisten zu verstehen geben, daß es für sie
nicht ratsam war, irgendwelche Abenteuer zu suchen, und daß mit der
Reichswehr nicht gut Kirschen essen wäre. Dieses Scharfschießen
der Landespolizei in Oberwiesenfeld, ein Probealarm der
Schutzmannschaften und Gendarmen, Konzentrierung zuverlässiger Pfälzer
Reichswehrformationen in und um München, Absperrung des gesamten
Stadtteiles, in dem die als Gerichtsgebäude ausersehene ehemalige
Kriegsschule gelegen ist, durch bis an die Zähne bewaffnete
Reichswehrpatrouillen, durch spanische Reiter und Drahtverhaue – das war
der Auftakt. Der Vorhang hob sich. Die Bühne stellte dar:
Den Speisesaal der Infanterieschule. Er sieht wie ein Lehrsaal aus und
macht mit seiner Holztäfelung einen durchaus freundlichen, keineswegs
nüchtern-kalten Eindruck. Kaum zweihundert Personen finden hier Platz.
Das Podium ist zu einer Art Estrade umgebaut. Hier thront der
Gerichtshof.
Der erste Eindruck: hier wird kein hochnotpeinliches Gericht gehalten,
eine geschlossene Versammlung diskutiert lediglich einige ernste
politische Fragen. Es geht dabei sehr gesittet, sehr akademisch zu. Jede
unnötige Schärfe wird vermieden. Als Männer von Welt und Rang ist man
bestrebt, dem Gegner – auch wenn man durchaus nicht seiner Meinung ist –
Recht und Gerechtigkeit in vollstem Umfang widerfahren zu lassen, und
wahrt peinlich die Formen des gesellschaftlichen Umganges. Die
Angeklagten an kleinen Tischen, neben ihnen die Verteidiger, ein paar
Bänke für die Zeugen, ein paar Bankreihen für die Zuhörer, die mit
Sorgfalt gesiebt, die Exklusivität dieser geschlossenen Versammlung
nicht stören können. In den letzten Reihen nehmen die Pressevertreter,
etwa dreißig an der Zahl, Platz, dahinter einige Reihen Stühle für das
Publikum: die große Zahl von Frauen fällt auf, dem Anschein nach
Angehörige der Angeklagten und Verteidiger. So dominiert auch im
Zuhörerraum das deutschnationale und völkische Element. Man ist ganz
unter sich, keine Schranken, die in dem Angeklagten das bittere Gefühl
erwecken könnten, hier nicht für voll genommen, als ein Bemakelter
angesehen zu werden. Gerichtsverhandlung? Nein, eher Seminar über
Hochverrat.
Die Materie, die in diesem Seminar behandelt wurde, war ziemlich
verwickelt. Nicht weniger als vier verschiedene Arten von Hochverrat
standen zur Prüfung. Da gab es zuerst den Verrat Kahrs und Lossows gegen
Hitler, den Verrat Hitlers und Ludendorffs an dem für den 12. November
angesetzten Putsch Kahrs, einen Hochverrat gegen die bayrische Regierung
und einen gegen das Generalstaatskommissariat – der Hochverrat gegen die
deutsche Republik stand nicht zur Debatte. Gab es überhaupt so etwas?
Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung waren sich in der
Verneinung dieser Frage vollkommen einig. Sie war mangels genügender
Zuhörer aus dem Lehrplan der deutschen Hochschulen und verwandter
Unterrichtsanstalten ausgeschieden worden.