1. Die unvollständige Disjunktion beim indirekten Beweis.

2. Eine unrichtige Prämisse, durch welche die ganze folgende

Beweisführung in Frage gestellt wird (%proton pseudos%).

3. Das zu Beweisende darf nicht vorausgesetzt werden, so daß etwa in

einer der Prämissen der Schlußsatz schon enthalten wäre (Zirkelbeweis).

4. Das, was aus den Prämissen erschlossen wird, darf nicht von dem zu

Beweisenden abweichen (%heterozetesis%), weder qualitativ (%metabasis eis

allo genos%), noch quantitativ, indem zu viel oder zu wenig bewiesen

wird.

Werden diese Fehler mit der Absicht zu täuschen gemacht, so spricht man

von _Erschleichung_ (%subreptio%).

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 65 / 73 题