3. Der Beweis.

§ 68. Der Beweis und seine Arten.

In einem System der Wissenschaft müssen die Begriffe durch Erklärungen

und Einteilungen ihrem Inhalt und Umfang nach genau bestimmt sein. Diese

Begriffe kommen aber nur zustande durch Urteile, welche ihnen gewisse

Prädikate zu- oder absprechen, und diese Urteile selbst bedürfen der

Begründung, um gültig zu sein. Dies geschieht, indem einzelne Schlüsse

_zum Beweis verbunden werden_ und so jedes einzelne Urteil durch seinen

_Zusammenhang mit andern bereits feststehenden_ in das System der

Wissenschaft aufgenommen wird.

Der Beweis ist also die _syllogistische Ableitung eines Urteils aus

anderen Urteilen, die als gewiß und notwendig erkannt sind_. Doch

bedürfen auch diese eigentlich wieder des Beweises und so führt genau

genommen jeder Beweis zu gewissen Sätzen zurück, die einer Begründung

weder fähig, noch bedürftig sind, zu den _Grundsätzen_ oder _Axiomen_.

_Vom einzelnen Schluß unterscheidet sich der Beweis_ dadurch, daß das zu

beweisende Urteil im voraus bekannt ist und die Veranlassung zum Beweis

bildet, und daß auch auf die materiale Wahrheit der Prämissen Rücksicht

genommen wird. Außerdem stellt der Beweis gewöhnlich eine ganze

Schlußkette dar.

Der Beweis ist ein _direkter_, wenn er die Wahrheit eines Satzes einfach

durch kategorischen oder hypothetischen Schluß aus feststehenden

Prämissen ableitet, ein _indirekter_ oder _apagogischer_, wenn der zu

beweisende Satz aus einem disjunktiven Urteil durch Aufhebung der

übrigen Disjunktionsglieder gewonnen wird. Ein direkter Beweis ist es

z. B., wenn daraus, daß die Summe zweier Winkel eines Dreiecks gleich

einem Rechten ist, bewiesen wird, daß der dritte Winkel ein Rechter sein

muß; ein indirekter Beweis wäre es, wenn von der Disjunktion ausgegangen

würde: Entweder ist er ein stumpfer oder ein spitzer oder ein rechter

Winkel, und aus der Ungültigkeit der beiden ersten Glieder die

Gültigkeit des letzten gefolgert würde.

_Die Widerlegung_ (%refutatio%) ist _der Beweis der Unrichtigkeit eines

Satzes oder eines Beweises_. Die Unrichtigkeit eines Satzes folgt

daraus, daß er selbst oder eine seiner Konsequenzen (%deductio ad

absurdum%) einem wahren Satze widerstreitet. Die Unrichtigkeit wird also

bewiesen durch den Beweis des kontradiktorischen Gegenteils. Die

_Widerlegung eines Beweises_ geschieht durch Entkräftung der

Beweisgründe. Zur _gründlichen_ Widerlegung einer entgegenstehenden

Ansicht gehört aber sowohl der Beweis der eigenen Ansicht, als die

Widerlegung des gegnerischen Beweises.

§ 69. Auffindung und Fehler des Beweises.

Es erhebt sich noch die Frage, _wie der Beweis gefunden wird_. Da der

Beweis durch Schlüsse sich bewegt, so muß er das zu gewinnen suchen, was

die Schlüsse möglich macht, einen _Mittelbegriff_. Wäre der Satz zu

beweisen, daß Tugend lehrbar ist, so müßte ein Mittelbegriff gefunden

werden, der einerseits der Tugend als Prädikat zugesprochen werden und

andrerseits das Subjekt zu lehrbar bilden könnte. Ein solcher

Mittelbegriff ist Wissen, daraus ergibt sich der Schluß: Wissen ist

lehrbar, die Tugend ist Wissen, also ist die Tugend lehrbar. Doch wird

nur selten ein einziger Mittelbegriff genügen. In den meisten Fällen

müssen die Vermittlungen auf umständlichere Weise gesucht werden.

Die _hauptsächlichsten Beweisfehler_ sind, neben den schon genannten

Verstößen gegen die Regeln des Schlusses überhaupt, folgende:

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 64 / 73 题