§ 64. Wesen und Arten der Begriffsbestimmung.
_Die Begriffsbestimmung oder Definition ist ein Urteil, in welchem die
Bedeutung eines einen Begriff bezeichnenden Wortes angegeben wird_,
entweder durch _vollständige_ Aufführung der Merkmale eines Begriffs
oder durch Angabe der _nächsthöheren Gattung_ (%genus proximum%) und _des
artbildenden Unterschieds_ (%differentia specifica%). Durch das erstere
wird der Begriff vollkommen deutlich gemacht, durch das letztere seine
Stellung im geordneten System der Begriffe angegeben.
Man unterscheidet gewöhnlich zwischen _Worterklärungen_
(Nominaldefinitionen), z. B. Division heißt Einteilung, und
_Sacherklärungen_ (Realdefinitionen), welche den Inhalt des Gedachten
darlegen. Für die Logik gibt es aber nur Worterklärungen, die zugleich
Sacherklärungen sind. Jede Definition gibt an, welcher Begriff mit
einem bestimmten Wort zu verbinden ist. Die Nominaldefinition in dem
genannten Sinn fällt rein in das sprachliche Gebiet.
Die vollständige Angabe der Merkmale eines Begriffs ist in den meisten
Fällen nicht möglich. Die _gebräuchliche Art der Begriffsbestimmung_ ist
daher diejenige, welche den übergeordneten Gattungsbegriff und den
artbildenden Unterschied angibt, z. B.: Das Parallelogramm ist ein
Viereck mit parallelen Gegenseiten: Viereck ist der Gattungsbegriff, die
Parallelität der Gegenseiten das Merkmal, welches das Parallelogramm von
anderen Arten des Vierecks unterscheidet.
Wird der Begriff im Anschluß an den bestehenden Sprachgebrauch bestimmt,
so heißt die Definition _analytisch_. _Synthetisch_ ist sie, wenn mit
einem Wort ein neuer Begriff ohne oder nur in teilweiser Übereinstimmung
mit dem Sprachgebrauch gebildet wird. Von einem Begriff, der _nur ein
Merkmal hat_, z. B. Sein, Etwas, kann eine eigentliche Definition nicht
gegeben werden.
§ 65. Fehler der Begriffsbestimmung.
Als Hauptfehler, die bei der Definition vorkommen, werden folgende
angeführt:
1. Die Definition ist zu _weit_, wenn ihr wesentliche Merkmale fehlen,
z. B. das Quadrat ist ein gleichseitiges Parallelogramm. Sie ist zu
_eng_, wenn sie zu viel Merkmale aufnimmt, z. B. das Dreieck ist eine
geradlinige Figur mit drei gleichen Seiten.
2. Die Definition darf _keine überflüssigen Merkmale_ aufnehmen, die in
anderen schon enthalten oder notwendig mit ihnen gegeben sind
(Abundanz); z. B. Parallele Linien sind solche Linien, die gleiche
Richtung und überall gleichen Abstand voneinander haben.
3. Die _Tautologie_ ist zu vermeiden. Der zu definierende Begriff darf
weder ausdrücklich noch versteckt in der Definition wiederkehren, z. B.
das Gedächtnis ist das Vermögen, des früher Bewußtgewordenen wieder zu
gedenken.
4. Ein _Zirkel_ entsteht, wo ein Begriff durch einen zweiten, dritten,
vierten und der zweite oder dritte oder vierte wieder durch den ersten
erklärt wird, z. B. Größe ist das der Vermehrung und der Verminderung
Fähige; da Vermehrung Zunahme der Größe und Verminderung Abnahme der
Größe ist, so ist der Begriff der Größe in der Definition derselben
schon vorausgesetzt.
5. In der Definition dürfen _keine bildlichen Ausdrücke_ gebraucht
werden, weil sie zu unbestimmt sind, und _negative Bestimmungen_ nur da,
wo die positiven nicht ausreichen, z. B. der Staat ist der Mensch im
großen; negativ und zu weit: der Kreis ist eine Figur, die keine Ecken
hat.
6. Die Definition _darf nicht mit der Aufzählung der Arten des Begriffs
verwechselt werden_, denn diese enthalten ihn ja selbst, so daß ein
Zirkel entstünde; z. B. Planeten sind Venus, Erde, Mars u. s. w.
Der Inhalt eines Begriffs kann auch durch _weniger strenge Formen_
angegeben werden, die von der Erklärung im logischen Sinn unterschieden
werden müssen; z. B. die Beschreibung, die Erörterung, die Entwickelung,
die Erläuterung.