1. Die Begriffsbestimmung.

§ 64. Wesen und Arten der Begriffsbestimmung.

_Die Begriffsbestimmung oder Definition ist ein Urteil, in welchem die

Bedeutung eines einen Begriff bezeichnenden Wortes angegeben wird_,

entweder durch _vollständige_ Aufführung der Merkmale eines Begriffs

oder durch Angabe der _nächsthöheren Gattung_ (%genus proximum%) und _des

artbildenden Unterschieds_ (%differentia specifica%). Durch das erstere

wird der Begriff vollkommen deutlich gemacht, durch das letztere seine

Stellung im geordneten System der Begriffe angegeben.

Man unterscheidet gewöhnlich zwischen _Worterklärungen_

(Nominaldefinitionen), z. B. Division heißt Einteilung, und

_Sacherklärungen_ (Realdefinitionen), welche den Inhalt des Gedachten

darlegen. Für die Logik gibt es aber nur Worterklärungen, die zugleich

Sacherklärungen sind. Jede Definition gibt an, welcher Begriff mit

einem bestimmten Wort zu verbinden ist. Die Nominaldefinition in dem

genannten Sinn fällt rein in das sprachliche Gebiet.

Die vollständige Angabe der Merkmale eines Begriffs ist in den meisten

Fällen nicht möglich. Die _gebräuchliche Art der Begriffsbestimmung_ ist

daher diejenige, welche den übergeordneten Gattungsbegriff und den

artbildenden Unterschied angibt, z. B.: Das Parallelogramm ist ein

Viereck mit parallelen Gegenseiten: Viereck ist der Gattungsbegriff, die

Parallelität der Gegenseiten das Merkmal, welches das Parallelogramm von

anderen Arten des Vierecks unterscheidet.

Wird der Begriff im Anschluß an den bestehenden Sprachgebrauch bestimmt,

so heißt die Definition _analytisch_. _Synthetisch_ ist sie, wenn mit

einem Wort ein neuer Begriff ohne oder nur in teilweiser Übereinstimmung

mit dem Sprachgebrauch gebildet wird. Von einem Begriff, der _nur ein

Merkmal hat_, z. B. Sein, Etwas, kann eine eigentliche Definition nicht

gegeben werden.

§ 65. Fehler der Begriffsbestimmung.

Als Hauptfehler, die bei der Definition vorkommen, werden folgende

angeführt:

1. Die Definition ist zu _weit_, wenn ihr wesentliche Merkmale fehlen,

z. B. das Quadrat ist ein gleichseitiges Parallelogramm. Sie ist zu

_eng_, wenn sie zu viel Merkmale aufnimmt, z. B. das Dreieck ist eine

geradlinige Figur mit drei gleichen Seiten.

2. Die Definition darf _keine überflüssigen Merkmale_ aufnehmen, die in

anderen schon enthalten oder notwendig mit ihnen gegeben sind

(Abundanz); z. B. Parallele Linien sind solche Linien, die gleiche

Richtung und überall gleichen Abstand voneinander haben.

3. Die _Tautologie_ ist zu vermeiden. Der zu definierende Begriff darf

weder ausdrücklich noch versteckt in der Definition wiederkehren, z. B.

das Gedächtnis ist das Vermögen, des früher Bewußtgewordenen wieder zu

gedenken.

4. Ein _Zirkel_ entsteht, wo ein Begriff durch einen zweiten, dritten,

vierten und der zweite oder dritte oder vierte wieder durch den ersten

erklärt wird, z. B. Größe ist das der Vermehrung und der Verminderung

Fähige; da Vermehrung Zunahme der Größe und Verminderung Abnahme der

Größe ist, so ist der Begriff der Größe in der Definition derselben

schon vorausgesetzt.

5. In der Definition dürfen _keine bildlichen Ausdrücke_ gebraucht

werden, weil sie zu unbestimmt sind, und _negative Bestimmungen_ nur da,

wo die positiven nicht ausreichen, z. B. der Staat ist der Mensch im

großen; negativ und zu weit: der Kreis ist eine Figur, die keine Ecken

hat.

6. Die Definition _darf nicht mit der Aufzählung der Arten des Begriffs

verwechselt werden_, denn diese enthalten ihn ja selbst, so daß ein

Zirkel entstünde; z. B. Planeten sind Venus, Erde, Mars u. s. w.

Der Inhalt eines Begriffs kann auch durch _weniger strenge Formen_

angegeben werden, die von der Erklärung im logischen Sinn unterschieden

werden müssen; z. B. die Beschreibung, die Erörterung, die Entwickelung,

die Erläuterung.

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 62 / 73 题