II. Teil. Methodenlehre.

§ 63. Die Aufgabe der Methodenlehre.

Die Methodenlehre hat zu zeigen, wie die einzelnen Elemente des Denkens,

Begriffe, Urteile, Schlüsse _zum Ganzen eines wissenschaftlichen Systems

verarbeitet werden_. Das Ziel der Wissenschaft überhaupt ist die

Erkenntnis der der Wahrnehmung zugänglichen Welt. Dazu gehört zuerst ein

_Weltbild_ in den Formen von Raum und Zeit, das wir durch die Anschauung

zu gewinnen suchen. Dieses bildet den Stoff, den die Wissenschaft erst

gestaltet und der deshalb nicht in das Gebiet der Logik fällt. Weiter

enthält das Ideal der Welterkenntnis ein _vollständiges Begriffssystem_,

in welchem die Begriffe sowohl ihrem Inhalt nach durch _Erklärungen_

vollkommen verdeutlicht, als auch ihrem Umfang nach durch _Einteilungen_

klar gegeneinander abgegrenzt sind. Endlich aber bedarf es vollkommener

Urteile, welche unser Wissen über den Zusammenhang der Welt aussprechen,

und einer erschöpfenden Begründung dieser Urteile durch ein sorgfältiges

_Beweisverfahren_. Da aber die Wissenschaft diesem Ideal der

Welterkenntnis sich immer nur annähern kann, so muß sie sich noch der

_Mittel ihres stetigen Fortschrittes_ bewußt werden, der Methoden, durch

welche eine neue Erkenntnis zustande kommt.

So ergeben sich vier Hauptpunkte, welche die Methodenlehre zu behandeln

hat: die _Begriffsbestimmung_, _die Einteilung_, _der Beweis_ und der

_Fortschritt der Wissenschaft_.

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 61 / 73 题