§ 63. Die Aufgabe der Methodenlehre.
Die Methodenlehre hat zu zeigen, wie die einzelnen Elemente des Denkens,
Begriffe, Urteile, Schlüsse _zum Ganzen eines wissenschaftlichen Systems
verarbeitet werden_. Das Ziel der Wissenschaft überhaupt ist die
Erkenntnis der der Wahrnehmung zugänglichen Welt. Dazu gehört zuerst ein
_Weltbild_ in den Formen von Raum und Zeit, das wir durch die Anschauung
zu gewinnen suchen. Dieses bildet den Stoff, den die Wissenschaft erst
gestaltet und der deshalb nicht in das Gebiet der Logik fällt. Weiter
enthält das Ideal der Welterkenntnis ein _vollständiges Begriffssystem_,
in welchem die Begriffe sowohl ihrem Inhalt nach durch _Erklärungen_
vollkommen verdeutlicht, als auch ihrem Umfang nach durch _Einteilungen_
klar gegeneinander abgegrenzt sind. Endlich aber bedarf es vollkommener
Urteile, welche unser Wissen über den Zusammenhang der Welt aussprechen,
und einer erschöpfenden Begründung dieser Urteile durch ein sorgfältiges
_Beweisverfahren_. Da aber die Wissenschaft diesem Ideal der
Welterkenntnis sich immer nur annähern kann, so muß sie sich noch der
_Mittel ihres stetigen Fortschrittes_ bewußt werden, der Methoden, durch
welche eine neue Erkenntnis zustande kommt.
So ergeben sich vier Hauptpunkte, welche die Methodenlehre zu behandeln
hat: die _Begriffsbestimmung_, _die Einteilung_, _der Beweis_ und der
_Fortschritt der Wissenschaft_.