3. Die Relation.

Nach der Relation, d. h. nach der Art der Beziehung zwischen Subjekt und

Prädikat unterscheidet man 1. _kategorische_ Urteile, die eine einfache

Aussage enthalten: S ist P; 2. _hypothetische_ Urteile, die nur bedingt

etwas aussagen: wenn X ist, so ist S P; wenn das Glas gerieben wird, so

entwickelt sich Elektrizität; 3. das _disjunktive_ Urteil, welches

aussagt, daß dem Subjekt von mehreren sich ausschließenden Prädikaten

jedenfalls eines zukomme: S ist entweder P oder Q oder R; Dreiecke sind

entweder spitzwinklig oder rechtwinklig oder stumpfwinklig; entweder

die Franzosen oder die Deutschen werden siegen.

Im _hypothetischen_ Urteil sind also an die Stelle des Subjekts und des

Prädikats zwei Sätze getreten, die in das Verhältnis von _Grund und

Folge_ zueinander gesetzt werden. Es wird in dem obigen Beispiel weder

behauptet, daß in einem bestimmten Augenblick das Glas gerieben wird,

noch daß sich Elektrizität entwickelt, sondern es sind zwei als

_Hypothesen_ aufgestellte Sätze, von denen nur behauptet wird, daß die

Gültigkeit des einen die notwendige Folge der Gültigkeit des anderen

sei. Die _Negation_ kann beim hypothetischen Urteil in vierfacher Weise

auftreten, je nachdem Vordersatz oder Nachsatz oder beide oder endlich

die notwendige Folge selbst verneint werden. Beispiele: 1. Wenn der

Himmel bewölkt ist, fällt kein Tau. 2. Wenn eine Linie nicht krumm ist,

so ist sie gerade. 3. Wenn ein Dreieck nicht gleichseitig ist, so ist es

auch nicht gleichwinklig. 4. Wenn ein Parallelogramm rechtwinklig ist,

so ist es darum nicht notwendig ein Quadrat.

Zum _disjunktiven_ Urteil gehört eigentlich eine _Reihe möglicher

Sätze_, die sich gegenseitig ausschließen, und die zusammen den Umfang

des Subjekts- oder Prädikatsbegriffs erschöpfen: S ist P, S ist Q, S ist

R, die also bei zwei Gliedern im _kontradiktorischen_, bei mehr Gliedern

im _konträren_ Gegensatze stehen.

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 27 / 73 题