Nach der Qualität werden die Urteile eingeteilt in 1. _bejahende_ oder
affirmative, wo Subjekt und Prädikat in eins gesetzt werden: S ist P; 2.
_verneinende_ oder negative, wo Subjekt und Prädikat getrennt werden; 3.
_unendliche_ oder limitierende, wo das Subjekt mit einem verneinten
Prädikat verknüpft wird: S ist Nicht P.
Diese letztere Form kann jedoch nicht als eine besondere gelten, sie
fällt vielmehr mit dem verneinenden Urteil zusammen. _Unendlich_ werden
diese _Urteile_ genannt, weil z. B. in dem Urteil: dieser Mensch ist
nichtschuldig, dem Subjekt die unendliche Anzahl aller möglichen
Prädikate, mit Ausnahme des einen: schuldig, beigelegt wird. Dieses
unendliche Prädikat ist aber nicht vorstellbar und wird auch tatsächlich
nie vorzustellen versucht. Man denkt sich unter dem Nichtschuldig nicht
alle möglichen Prädikate, z. B. blau, sechseckig, gasförmig, vielmehr
ist auch hier die Absicht immer nur, das entsprechende bejahende Urteil
zu verneinen.
Aus der Kombination der Einteilungen nach Quantität und Qualität ergeben
sich _vier Arten von Urteilen_, die in der Logik durch die 4 Buchstaben
a e i o bezeichnet werden: 1. das allgemein bejahende: alle S sind P
(a); 2. das allgemein verneinende: kein S ist P (e); 3. das partikulär
bejahende: einige S sind P (i); 4. das partikulär verneinende: einige S
sind nicht P (o). Die Buchstaben sind den Wörtern %affirmo% (ich bejahe)
und %nego% (ich verneine) entnommen.