2. Die Qualität.

Nach der Qualität werden die Urteile eingeteilt in 1. _bejahende_ oder

affirmative, wo Subjekt und Prädikat in eins gesetzt werden: S ist P; 2.

_verneinende_ oder negative, wo Subjekt und Prädikat getrennt werden; 3.

_unendliche_ oder limitierende, wo das Subjekt mit einem verneinten

Prädikat verknüpft wird: S ist Nicht P.

Diese letztere Form kann jedoch nicht als eine besondere gelten, sie

fällt vielmehr mit dem verneinenden Urteil zusammen. _Unendlich_ werden

diese _Urteile_ genannt, weil z. B. in dem Urteil: dieser Mensch ist

nichtschuldig, dem Subjekt die unendliche Anzahl aller möglichen

Prädikate, mit Ausnahme des einen: schuldig, beigelegt wird. Dieses

unendliche Prädikat ist aber nicht vorstellbar und wird auch tatsächlich

nie vorzustellen versucht. Man denkt sich unter dem Nichtschuldig nicht

alle möglichen Prädikate, z. B. blau, sechseckig, gasförmig, vielmehr

ist auch hier die Absicht immer nur, das entsprechende bejahende Urteil

zu verneinen.

Aus der Kombination der Einteilungen nach Quantität und Qualität ergeben

sich _vier Arten von Urteilen_, die in der Logik durch die 4 Buchstaben

a e i o bezeichnet werden: 1. das allgemein bejahende: alle S sind P

(a); 2. das allgemein verneinende: kein S ist P (e); 3. das partikulär

bejahende: einige S sind P (i); 4. das partikulär verneinende: einige S

sind nicht P (o). Die Buchstaben sind den Wörtern %affirmo% (ich bejahe)

und %nego% (ich verneine) entnommen.

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 26 / 73 题