Nach der Modalität werden die Urteile eingeteilt in 1. _problematische_,
wo die Verknüpfung oder Trennung von Subjekt und Prädikat nur als
Vermutung hingestellt wird: S kann P sein; 2. _assertorische_, deren
Gültigkeit schlechthin behauptet wird: S ist P; 3. _apodiktische_,
deren Gültigkeit als notwendig hingestellt wird: S muß P sein.
Das problematische Urteil leidet in dieser Form an einer gewissen
Zweideutigkeit. S kann P sein, drückt sowohl die _subjektive
Ungewißheit_ aus: der See ist vielleicht gefroren, die Erscheinung des
Lichtes beruht vielleicht auf Ätherschwingungen, als auch die _objektive
Möglichkeit_: Wasser kann gefrieren. Das letztere Urteil enthält nichts
Problematisches, denn es spricht dem Wasser mit Bestimmtheit eine
Eigenschaft zu, die unter _gewissen Bedingungen_ mit Sicherheit
eintritt. Dagegen ist das Urteil über die Erklärung der Erscheinung des
Lichtes ein wirklich problematisches, für das aber doch derjenige, der
es als Hypothese ausspricht, bei dem jeweiligen Stand der Wissenschaft
Allgemeingültigkeit beansprucht. Nur der _Unterschied zwischen
assertorischem und apodiktischem Urteil_ fällt dahin, da jedes Urteil,
also auch das assertorische, mit dem Bewußtsein seiner Notwendigkeit
vollzogen wird.
§ 37. Die „zusammengesetzten” Urteile.
Im Anschluß an den grammatikalischen Unterschied zwischen einfachen und
zusammengesetzten Sätzen wurde in der Logik zwischen _einfachen_
Urteilen, die nur aus Subjekt, Prädikat und Kopula bestehen, und
_zusammengesetzten_ Urteilen, die mehrere einfache in sich schließen,
unterschieden.
Zu den zusammengesetzten Urteilen werden dann neben den schon genannten
hypothetischen und disjunktiven Urteilen folgende gerechnet:
1. Die _konjunktiven_ Urteile. Von demselben Subjekt werden mehrere
Prädikate bejaht oder verneint.
{ sowohl } { als } { als }
S ist { } P { } P^1 { } P^2.
{ weder } { noch } { noch }
2. Die _kopulativen_ Urteile. Von mehreren Subjekten wird dasselbe
Prädikat bejaht oder verneint.
Sowohl } { als } { als }
} S^1 { } S^2 { } S^3 ist P.
Weder } { noch } { noch }
3. Die _divisiven_ Urteile. Dem Gattungsbegriff werden die seinen ganzen
Umfang erschöpfenden Artbegriffe als Prädikate beigelegt. S ist teils P
teils P^1 teils P^2. Das divisive Urteil steht in naher _Beziehung zum
disjunktiven_. Viele disjunktive Urteile lassen sich auch divisiv
ausdrücken, z. B. das disjunktive Urteil: die Linien sind entweder
gerade oder krumm, lautet divisiv: die Linien sind teils gerade, teils
krumm. Doch scheiden sie sich schon bei genauerem sprachlichen Ausdruck
voneinander. Beim disjunktiven Urteil sind es einzelne Subjekte, von
denen die Disjunktion gilt, also genauer: _eine Linie_ ist entweder
gerade oder krumm; beim divisiven Urteil ist es der Subjektsbegriff nach
seinem ganzen Umfang, der in seine Teile zerlegt wird: _die_ Linien
(überhaupt) sind teils gerade, teils krumm. Andere disjunktive Urteile,
welche den Prädikatsbegriff in seine Unterschiede entwickeln, lassen
sich gar nicht in divisive verwandeln; z. B.: die Welt ist entweder von
Ewigkeit her oder geworden.
Die _hypothetischen_ und _disjunktiven_ Urteile werden jedoch nicht mit
dem gleichen Recht, wie die konjunktiven, kopulativen und disjunktiven,
zusammengesetzte Urteile genannt. Sie bestehen nicht aus selbständigen
Urteilen, sondern nur aus _hypothetischen Sätzen_, die für sich allein
keine allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Man sah deshalb mit Recht auch
bei der Annahme von zusammengesetzten Urteilen die hypothetischen als
einfache an und sprach von zusammengesetzten hypothetischen Urteilen,
wenn dieselben mehrere Vordersätze oder mehrere Nachsätze oder beides
besitzen.
Nach einer anderen Richtung erheben sich Bedenken, wenn man das
konjunktive, kopulative oder divisive Urteil als ein _zusammengesetztes
Urteil_ bezeichnen will; denn es sind eigentlich _verschiedene
selbständige_ Urteile, deren Beziehung nur durch die Partikeln einen
kurzen sprachlichen Ausdruck findet. Von einem zusammengesetzten Urteil
in diesem Sinn zu reden, wäre also ungefähr dasselbe, wie wenn man eine
Straße ein zusammengesetztes Haus nennen wollte (Mill). Es müßten dann
neben den genannten Urteilen noch die zusammengesetzten _Sätze mit wenn,
obgleich, aber_ u. s. w. als zusammengesetzte Urteile aufgeführt werden;
alle diese Satzverbindungen begründen jedoch keine neuen Arten der
Urteilsfunktion selbst gegenüber dem einfachen Urteil. Es empfiehlt sich
daher überhaupt nicht, von einem zusammengesetzten Urteil zu sprechen,
sondern nur von einer _Zusammensetzung von Urteilen_; denn die Urteile,
die so bezeichnet werden könnten, bestehen teils nicht aus wirklichen
Urteilen, wie die hypothetischen und disjunktiven, teils nur aus einer
sprachlichen Verbindung selbständiger Urteile.
Es wird sich demnach die alte Kategorie der Relation aufrecht erhalten
lassen; denn neben der einfachen Ineinssetzung oder Trennung bildet das
_Verhältnis von Grund und Folge und das der Disjunktion eine
eigentümliche Art der Beziehung_ zwischen den an Stelle des Subjekts und
Prädikats tretenden Sätzen.
§ 38. Übersicht der Urteilsarten.
Die Betrachtung der Urteile nach Quantität, Qualität, Relation und
Modalität hat ergeben, daß die traditionelle Einteilung im einzelnen
verschiedene Mängel hat, daß aber die damit aufgestellten
Einteilungsgründe in der Hauptsache festgehalten werden können. Der
allgemeine _Akt des Urteilens selbst_ ist allerdings überall derselbe
(Sigwart), überall wird ein Subjekt mit einem Prädikat in eins gesetzt
oder von ihm getrennt und für diesen Akt Allgemeingültigkeit in Anspruch
genommen, aber _die Urteile erleiden Modifikationen je nach der
Beschaffenheit der Subjekte, der Prädikate und der Kopula_. Die
verschiedenen Arten dieser Bestandteile des Urteils haben immer einen
wesentlichen Einfluß auf das Urteil selbst, und so bietet sich als
einfachste _Einteilung die nach den Subjekts-, den Prädikats- und den
Beziehungsformen_ (so Wundt, von dem jedoch die Auffassung und
Ausführung der folgenden Einteilung abweicht); danach würde sich
ungefähr folgende Einteilung der Urteile ergeben: