a) Petition an die deutschen Regierungen.
Fast 50 Jahre hat Henriette Goldschmidt im Dienste der Kindergartensache
gestanden. Sie hat zahllose Vorträge über die Idee des Kindergartens
gehalten, hat jahrzehntelang intensiv im „Deutschen Fröbelverband“
mitgearbeitet, hat in Leipzig vier große Volkskindergärten geschaffen, die
noch heute als städtische Anstalten blühen. Aber über all das soll hier
nicht ausführlich gesprochen werden. So verdienstvoll es natürlich war, es
unterschied sich doch nicht wesentlich von der gleichen Arbeit
geistesverwandter Frauen in anderen Städten. Hier sei nur von dem
berichtet, was sie _mehr geleistet_ hat als die andern.
Da ist in erster Linie die Petition des „Bundes deutscher Frauenvereine“
an die deutschen Regierungen zu nennen. Pfingsten 1897 hatte Henriette
Goldschmidt auf der Generalversammlung des Bundes den Antrag gestellt,
eine Petition an die deutschen Regierungen wegen „Einordnung der
Fröbelschen Erziehungs- und Bildungsanstalten (Kindergärten und Seminare
für Kindergärtnerinnen) in das Schulwesen der Gemeinden und des Staates“
zu richten. Der Antrag fand die Zustimmung des Bundes, und die
„Erziehungskommission“ wurde beauftragt, die Petition auszuarbeiten. Die
eigentliche Arbeit hatte Henriette Goldschmidt zu leisten, die die
Vorsitzende dieser Erziehungskommission war. Aus dem Briefwechsel
Henriette Goldschmidts mit ihrer Freundin, Frau Jenny Asch in Breslau(4),
wissen wir Näheres über die Schwierigkeiten, unter denen diese Petition
zustande kam: Einige Mitglieder der Kommission standen der ganzen Sache
kühl gegenüber, andere wohnten auswärts (z. B. Eleonore Heerwart in
Eisenach, Martha Back in Frankfurt a. M.), der Vorsitzende des „Deutschen
Fröbelverbandes“ (Prof. Dr. Eugen Pappenheim in Berlin) war überhaupt
gegen die Eingabe. Schließlich blieb Henriette Goldschmidt nichts anderes
übrig, als die Petition selbst auszuarbeiten und dann den übrigen
Mitgliedern der Kommission zur Billigung zuzuschicken. Im November 1898
sandte dann der Vorstand des „Bundes deutscher Frauenvereine“ die Petition
an die Regierungen ab.
Henriette Goldschmidt hatte auf einen raschen Erfolg dieser Eingabe kaum
allzu große Hoffnungen gesetzt. Sie wollte damit nur die ganze
Angelegenheit überhaupt in Fluß bringen. Daß sich nicht alles, was sie
darin forderte, in kurzer Zeit werde verwirklichen lassen, das wußte sie.
Wenn die Regierungen nur überhaupt anfingen, der Kindergartensache näher
zu treten, das genügte zunächst schon. Zehn Jahre später zeigten sich die
ersten Spuren: 1908 im Lehrplan der preußischen Frauenschulen, 1911 in den
Prüfungsbestimmungen für Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen. Wenn
naturgemäß zwischen 1898 und 1908 auch noch andere maßgebende
Persönlichkeiten in dieser Richtung auf das preußische Kultusministerium
eingewirkt haben mögen, so ist doch die Tatsache nicht zu leugnen, daß
Henriette Goldschmidt _den ersten mutigen Schritt in dieser Sache getan
hat_ und daß daher ihre Petition von 1898 ein _Markstein_ in der
Geschichte des deutschen Kindergartenwesens bleiben wird.
Damit dieses _historisch bedeutsame Schriftstück_ nicht so schnell der
völligen Vergessenheit anheimfällt, sei es nachstehend im Wortlaut
wiedergegeben, zumal es auch in Einzelheiten überaus charakteristisch für
Henriette Goldschmidt ist:
„Das Gesuch betrifft das für unsere Familien- und Volkserziehung
so wichtige Gebiet der _Kindergärten_ und _Seminare für
Kindergärtnerinnen_.
Beide Anstalten verdanken ihr Entstehen bekanntlich dem jüngsten
schöpferischen deutschen Pädagogen _Friedrich Fröbel_. Auf die
Initiative von Männern und Frauen (Diesterweg, Frau von
Mahrenholtz-Bülow, Johanna Goldschmidt u. a. m.), die noch
unmittelbar unter dem Einflusse des Meisters standen und von
seinen Ideen begeistert waren, ist die Errichtung von Kindergärten
und Seminaren zurückzuführen.
Dieser selbstlosen Hingabe und opferwilligen Arbeit für die
Realisierung des Fröbelschen Erziehungswerkes folgte eine
Privattätigkeit einzelner Personen, die unter eigener
Verantwortlichkeit Kindergärten und Seminare für
Kindergärtnerinnen errichteten, ohne eine andere Kontrolle als die
ihrer eigenen Gewissenhaftigkeit. Die Folge davon ist, daß
Erziehungsstätten, die sich auf die wichtigsten Lebensalter – auf
die Kindheit beider Geschlechter und auf das jungfräuliche Alter –
beziehen, den Charakter industrieller Unternehmungen angenommen
haben. _Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen
unterliegen bisher dem Gewerbe- und nicht dem Schulgesetze._
Welch eine große Schädigung der Sache dieser Umstand mit sich
führt, das kann hier nicht erörtert werden. Hinweisen wollen wir
darauf, daß Erziehungsstätten für das erste Kindesalter nur einer
_früheren_, nicht einer _niedrigeren_ Stufe unseres Lebens dienen
als die _Volksschulen_. Wie aber die Errichtung einer Schule ohne
Befähigungsnachweis unstatthaft ist, so dürfte mit gleichem Rechte
die Gründung eines Kindergartens ohne Befähigungsnachweis
unstatthaft sein. Dasselbe, nur in verschärfter Form, gilt für die
Errichtung von _Seminaren für Kindergärtnerinnen_.
Diese Anstalten sind bestimmt, Erzieherinnen zu bilden und haben
daher eine Aufgabe zu erfüllen, welche derjenigen der Seminare für
Lehrerinnen kaum nachsteht.
Bezieht sich daher unser Gesuch zunächst darauf, _daß die
genannten Anstalten der Willkür enthoben und einer behördlichen
Kontrolle unterworfen werden_, so beschränkt es sich nicht darauf.
Es wird im allgemeinen zugegeben, daß die Grundlagen der
Charakterbildung im Kinde geschaffen sind, wenn dasselbe in die
Volksschule eintritt. Die hochwichtige erzieherische Aufgabe,
welche dem vorschulpflichtigen Alter zugewiesen ist, wird zur
Stunde lediglich dem Zufall überlassen. – Die weitaus größere Zahl
der Eltern hat für die Lösung derselben entweder keine Zeit oder
kein Verständnis, oder keine Neigung. Es erscheint demgemäß
dringend geboten, die Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes
im vorschulpflichtigen Alter von Staats wegen im Interesse des
Staates sicherzustellen. Weder Vereine, noch private
Unternehmungen sind imstande, eine Aufgabe zu lösen, die sich auf
die gesamte Bevölkerung bezieht – sie konnten nur die notwendige
Vorarbeit leisten. – Weil aber die Erziehung der Kinder im
vorschulpflichtigen Lebensalter für die Zukunft des
heranwachsenden Geschlechtes, also für unser Volk und den Staat,
von höchster Bedeutung ist, bitten wir eine hohe Regierung,
hochdieselbe wolle durch ein besonderes Gesetz oder durch eine
Novelle zum Schulgesetze die Frage der Kindergärten einer Regelung
unterziehen, und zwar wolle hochdieselbe in dem erbetenen Gesetze
anordnen, daß innerhalb eines festzustellenden Zeitraumes jede
Gemeinde in Verbindung mit ihrer Volksschule einen oder mehrere
Kindergärten zu errichten habe, zu dessen Besuche alle Kinder
mindestens zwei Jahre vor ihrem Eintritt in die Volksschule
verpflichtet sind. Diese Kindergärten bitten wir den staatlichen
Schulaufsichtsbehörden zu unterstellen.
Auch wenn die hohe Regierung nicht für baldigen Erlaß eines
derartigen Gesetzes sich entschließen könnte, wird sich
hochdieselbe nicht verschweigen dürfen, daß die derzeitige
Ausbildung der Kindergärtnerinnen nicht immer der Bedeutung
entspricht, welche die erzieherische Tätigkeit erfordert. Wir
fühlen uns deshalb verpflichtet, eine hohe Regierung gehorsamst zu
bitten:
Hochdieselbe wolle anordnen, daß _die Seminare für
Kindergärtnerinnen_ der staatlichen Prüfung unterstellt und daß
die Abgangsprüfungen der Seminaristinnen vor einer vom Staate
eingesetzten Kommission abgelegt würden. Außerdem ersuchen wir
aber die hohe Regierung, mit der Errichtung staatlicher Anstalten
für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen vorgehen zu wollen.
Angesichts der Übelstände, welche auf diesem so hochwichtigen
Gebiete vorhanden, bitten wir ferner eine hohe Regierung:
Hochdieselbe wolle gütigst anordnen, daß nach einem gewissen
Zeitraum, dessen Dauer dieselbe bestimmen wolle, die Lehrerinnen
an Kindergärten vor einer staatlichen Kommission ihre Prüfung
bestanden haben müssen.
So lange, als die hohe Regierung noch nicht die Errichtung von
Kindergärten im Anschluß an die Volksschule durch die Gemeinden
angeordnet hat, bitten wir:
Eine hohe Regierung wolle die bestehenden privaten, von Vereinen,
sonstigen Korporationen oder Einzelnen errichteten und erhaltenen
Kindergärten unter die Aufsicht der staatlichen Behörde stellen.
Schließlich geben wir uns der Hoffnung hin, daß nach der
Einführung der gesetzlich angeordneten Gemeinde-Kindergärten die
Leiterinnen derselben, ebenso wie die Lehrerinnen das Recht auf
Pensionsbezug erlangen.
Wir glauben einer Frage des Staatswohles von hoher Bedeutung zu
entsprechen, wenn wir uns gestatten, die Aufmerksamkeit einer
hohen Regierung für dieselbe zu erbitten. Es handelt sich um eine
sorgfältige naturgemäße Erziehung großer Massen von Kindern zu
einer Zeit, die für die Richtung des Gemütslebens, für die
Charakterbildung ausschlaggebend ist.
Wir gestatten uns, auf die Begleitschrift zu verweisen, welche die
wesentlichsten Punkte der Begründung der Petition enthält und
geben uns der Hoffnung hin:
Eine hohe Regierung werde unser Gesuch einer wohlwollenden Prüfung
unterziehen und uns gütige Genehmigung unserer Bitten zuteil
werden lassen.
Leipzig, November 1898.
*Der Vorstand des Bundes deutscher Frauenvereine.*
_Auguste Schmidt_, Vorsitzende.
_Henriette Goldschmidt_,
Vorsitzende der Erziehungskommission des
Bundes deutscher Frauenvereine.“
Ein reiches Programm! Jeder einzelne Punkt desselben beweist, wie
gründlich Henriette Goldschmidt die Kindergartenarbeit kannte, wie sehr
die Mißstände auf diesem Gebiet sie schmerzten und wie sie auf Besserung
sann. In der dieser Petition beigefügten „_Begleitschrift_“ geht sie noch
ausführlicher auf alle diese Einzelheiten ein. Es würde zu weit führen,
auch den Inhalt dieser Begleitschrift hier wiederzugeben.
Nur darauf sei noch ausdrücklich hingewiesen: Für Henriette Goldschmidt
ist der Kindergarten – wie übrigens auch für Fröbel – _nicht eine
Einrichtung der Not_. Er ist in erster Linie eine _pädagogische Anstalt_.
Die _Kleinkinderbewahranstalten_ Oberlins entstanden aus wirtschaftlichen
und sozialen Notständen heraus, der _Kindergarten_ Fröbels aber verdankt
seine Existenz einer pädagogischen Idee (vgl. S. 93 ff.). Das darf man nie
aus dem Auge verlieren.
b) Streitschrift gegen K. O. Beetz.
Die Eingabe des „Bundes deutscher Frauenvereine“ an die deutschen
Regierungen veranlaßte den damaligen Schuldirektor in Gotha _K. O. Beetz_
zur Veröffentlichung einer Gegenschrift: „_Kindergartenzwang! Ein Weck-
und Mahnruf an Deutschlands Eltern und Lehrer_“ (Verlag Emil Behrend in
Wiesbaden 1900). In scharfsinniger und temperamentvoller Weise greift
Beetz in diesem Schriftchen den Kindergarten und die Eingabe des Bundes
an. Man spürt es beim Lesen dieser Broschüre, daß hier nicht nur „irgend
jemand“ seine Meinung äußert, sondern ein Pädagog von ausgeprägter
Eigenart und nicht gewöhnlicher Begabung. Manches in seinen Ausführungen
ist prachtvoll. Das Ganze stilistisch gewandt und glänzend geschrieben.
Jedenfalls der geistvollste Angriff, der je gegen den Kindergarten geführt
worden ist.
Um so größer war die _Gefahr_, die von dieser Schrift ausgehen mußte. Denn
daß Beetz trotz alles Scharfsinns die Ideen Fröbels nicht richtig erkannt
und daher das Wesen des Kindergartens falsch aufgefaßt hatte, das konnte
höchstens ein Kenner, keinesfalls aber das große Publikum merken. Es war
daher dringend nötig, daß der Beetzschen Schrift entgegengetreten wurde.
Unbegreiflich ist es, daß dies nicht von der in erster Linie in Frage
kommenden Stelle, vom damaligen Vorstand des „_Deutschen Fröbelverbandes_“
sofort geschehen ist.
Da kein andrer Zeit oder Mut fand, den schweren Angriff auf Fröbel und
sein Werk abzuwehren, trat nochmals Henriette Goldschmidt auf den Plan.
Und sie schrieb eine Schrift, die in der Geschichte des Kindergartenwesens
stets einen Ehrenplatz einnehmen wird: „_Ist der Kindergarten eine
Erziehungs- oder Zwangsanstalt? Zur Abwehr und Erwiderung auf Herrn K. O.
Beetzs ‚Kindergartenzwang‘!_“
Mit feinem Spott leitet sie ihre Streitschrift ein: „_Kindergartenzwang!_
Gleich einem Posaunenruf, vor dem die mühsam aufgebauten Fröbelschen
Erziehungsstätten niederstürzen müssen, ertönt die Stimme des Herrn
Schuldirektor Beetz:
Gefahr ist im Verzuge – Gefahr für die Grundvesten der Gesittung, Gefahr
für unser Familien- und Volksleben, Gefahr für den _Staat_! Alle Mann auf
Deck! Eltern, Lehrer, Staatslenker! Die Kindergärten vernichten die
Grundlagen jeder menschenwürdigen Gemeinschaft – sie vernichten das
_Familienleben_!“
Freilich, Herr Beetz ist nicht der erste, der dem Kindergarten solche
gefährlichen Dinge zutraut. Der preußische Kultusminister _von Raumer_ sah
in der Zeit der preußischen Reaktion im Kindergarten das gleiche Gespenst
und verbot daher 1851 die Kindergärten für die ganze preußische Monarchie.
Ungefähr zehn Jahre hat dieses unsinnige Verbot bestanden(5). Dann fiel
es, wie so manche Fessel jener bösen Zeit.
Es würde zu weit führen, hier das Duell Beetz-Goldschmidt bis ins
Einzelnste – bis auf jeden Hieb und Gegenhieb – zu verfolgen. Nur auf
einige wichtige Punkte sei kurz eingegangen.
_Beetz_ hatte im Hinblick auf Fröbels Ideen u. a. ausgeführt: „Der
Entwicklungsgang des Menschengeistes gründet sich auf unveräußerliche
Naturgesetze, die aus eigner Kraft der Verwirklichung zustreben. Wir
können diesen Prozeß durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch
widernatürliche aufhalten, überhasten, schädigen. Ihm nach Willkür und
gegen sein Wesen ein Tempo, eine Richtung aufzwingen, ein Ziel stecken zu
wollen ist verkehrt und rächt sich an der Menschheit selbst.“
In dieser allgemeinen Fassung zweifellos ein sehr beachtlicher Einwurf!
Schlagfertig antwortet Henriette Goldschmidt: „Wer bestreitet, daß der
Entwicklungsgang des Menschengeistes sich auf unveräußerliche Naturgesetze
gründet? Aber wer weiß es nicht, daß es unsere Aufgabe ist, diesen
Gesetzen nachzugehen, sie zu erforschen, um aus ihnen die Erkenntnis für
die Erziehung zu gewinnen? Und so würde es uns folgerichtiger erschienen
sein, wenn Herr Beetz dem Satze: ‚Wir können den Prozeß (der Entwicklung)
durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch widernatürliche überhasten,
aufhalten, schädigen‘ hinzugefügt hätte: _Deshalb wäre es so hochwichtig,
daß die Frauen, die Mütter, für die Erziehungsaufgabe vorbereitet würden,
damit sie fördernd, nicht hemmend, nicht schädigend einwirken_; denn die
Unkenntnis, die jetzt noch in Rücksicht auf den mütterlich-erziehlichen
Beruf des weiblichen Geschlechtes herrscht – _rächt sich an der Menschheit
selbst_.“
Es hätte weiter gesagt werden können, daß Fröbel dem Entwicklungsgange des
Menschengeistes ja eben gerade _nicht_ „nach Willkür“ oder gar „gegen sein
Wesen“ Tempo und Richtung aufzwingen und ein Ziel stecken will, sondern
daß – außer Pestalozzi – wohl kein anderer Pädagog so heiß gerungen hat um
die Erkenntnis des innersten Wesens des Menschengeistes – der Menschheit
und der Gottheit – wie gerade Fröbel. Wie ernst es Fröbel in dieser
Beziehung nahm, dafür nur ein Beispiel! Als junger Mann schrieb er einmal
einem Freunde ins Stammbuch: „Dir gebe das Schicksal bald einen sicheren
Herd und ein liebendes Weib; mich treibe es rastlos umher, und lasse mir
nur so viel Zeit, _um mein Verhältnis zu meinem inneren Sein und zur Welt
gehörig zu erkennen_.“ – Wenn je einer tiefe Blicke ins Innerste der
Menschennatur getan hat, dann war es Friedrich Fröbel. Jeder, der Fröbels
Schriften wirklich studiert – nicht nur einmal flüchtig gelesen – hat, muß
dies bestätigen. Und Fröbels Ideen standen durchaus in Übereinstimmung mit
der Philosophie seiner Zeit (Schelling, Krause!). Gewiß kann man über das
innerste Wesen der Menschennatur verschiedener Meinung sein, und unser
menschliches Wissen wird auch hier, wie in so vielen anderen Dingen, ewig
Stückwerk bleiben, aber „Willkür“ und Unnatur kann man den Fröbelschen
Ideen in dieser Beziehung nicht vorwerfen. Dieser Angriff der Beetzschen
Schrift kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden.
In einem weiteren Kapitel hat _Beetz_ dann mit feinem Geschick die große
_Bedeutung der Familie_ für das Leben des Einzelnen und des Staates
dargelegt; er hat dabei goldene Worte gefunden und damit die Familie in
das hellste und schönste Licht gerückt. Er tut es aber nur, damit um so
dunklere Schatten auf den Kindergarten fallen. Die Abwehr Henriette
Goldschmidts gerade auf diesen gefährlichsten Vorstoß des Gegners bildet
den Höhepunkt ihrer Schrift. Sie geht hier – der alten Weisheit folgend:
„Die beste Parade ist der Hieb!“ – gleichsam selbst zum Angriff vor und
stellt dabei die _innere Notwendigkeit des Kindergartens_ dar. Wir hören
sie auch hier wieder am besten selbst:
„In dem vierten Kapitel ‚Kindergartenzwang und Familie‘ stellt Herr Beetz
der Familie den Kindergarten als feindliche Macht gegenüber und bedient
sich hier einer Waffe, die zur Vernichtung der Kindergärten führen soll.
Denn wer wird, wenn von beiden Potenzen die Rede ist, _Familie oder
Kindergarten_, die Familie nicht als die wichtigere anerkennen?, wer wird,
wenn es sich in der Tat um eine Schädigung des Familienlebens durch den
Kindergarten handelte, nicht dem letzteren den Garaus machen wollen? Wie
sehr stimmen wir mit Herrn Beetz überein, daß ‚die Familie das Produkt
natürlicher Kräfte ist, daß, wenn die Menschheit heute wieder ihren großen
Kulturlauf anträte, die erste Errungenschaft genau wie zum erstenmal die
Bildung der Familie sein würde‘? Diese Tatsachen erfahren meine
Schülerinnen in der ersten Unterrichtsstunde der Fröbelschen
Erziehungslehre. Und all die schönen wohlgefügten Sätze der Schilderung
der Familie und ihres Einflusses hätte Herr Beetz noch illustrieren können
durch folgenden Ausspruch _Friedrich Fröbels_ über die Familie:
‚Familienleben! Wie so hochwichtig bist du! Du bist das Heiligtum der
Menschheit, du bist das Allerheiligste der Pflege des Göttlichen. Familie!
lasse es uns unumwunden und offen aussprechen, du bist mehr als Schule und
Kirche und mehr noch als alles, was das Bedürfnis als Schutz des Rechtes
und des Eigentums hervorrief. Familie! wo du nicht den Geist der
Sinnigkeit und Sittlichkeit, des Beachtens und Nachdenkens in die Schulen
bringst, da sind sie, und seien sie noch so gefüllt, leer wie ein
unfruchtbares Ei, aus dem sich nie neues und frisches Leben entwickelt.
Familie! was sind ohne dich Altar und Kirche, wo du ihnen nicht die Weihe
gibst und Seele, Herz, Gemüt und Geist, Tun und Leben all der Deinen zum
Altar und Tempel des lebendigen Gottes erhebst.‘“ –
Dann wendet sich Henriette Goldschmidt den Einzelheiten des Beetzschen
Angriffes zu. Der Kindergarten entfremde die Kinder der Familie, das Haus
sei die einzige Stätte, an der eine wirkliche Erziehung des Kindes möglich
sei, behauptet der Gegner. Darauf erwidert die Verteidigerin sehr richtig:
„Bedeutet eine 3 oder 4 Stunden dauernde Abwesenheit vom Elternhause eine
Entfremdung von der Familie, so dürfte die Schulzeit, die mit dem sechsten
Lebensjahre beginnt, doch ebensowohl schädlich auf die Innigkeit des
Familienlebens wirken. Das wird Herr Beetz als ‚_Schulmann_‘, der die
sittlich und geistig bildenden Einflüsse der Schule mit Recht hoch
veranschlagt, nicht zugeben. _Der Kindergarten aber kann sich mit
Rücksicht auf den sittlich bildenden, geistig entwickelnden Einfluß mit
der Schule messen_: seine Spiele, Liedchen und Beschäftigungen geben
Gelegenheit, Sinn und Gemüt des Kindes auf das Familienleben zu lenken.
Der Kindergarten entläßt die Kinder keinen Tag, ohne sie auf die Fürsorge
der Mutter, auf das von ihr bereitete Mittagbrot usw. hinzuweisen: _der
Kindergarten festigt das Band, das Eltern und Kinder umschlingt_.
Ob jede Mutter, auch die, die ohne genügende Hilfskräfte des Morgens die
Wirtschaft zu besorgen, die Kleinen zu waschen – und anzuziehen –
vielleicht noch ein Kleines zu pflegen und ihm Nahrung zu reichen hat – ob
jede dieser nach Tausenden zählenden Mütter wirklich die körperliche und
seelische Kraft hat, trotz dieser aufreibenden Obliegenheiten sich die
innere Ruhe und Harmonie zu erhalten, um den Kindern ein erziehliches
Vorbild sein zu können? Wieviel wird an Kindern durch die erklärliche
Aufregung, die sich der Frau bei Erfüllung von Pflichten bemächtigt, ‚die
hundert Männer verbunden nicht ertrügen‘, gesündigt! Ich spreche nur von
den mittleren, noch nicht von den unteren Ständen der Bevölkerung, ich
spreche nur von normalen Verhältnissen – nicht von denen, wo die Mutter
leidend, der Vater ungeduldig, das Verhältnis der Ehegatten zueinander das
Gemüt der Kinder in der schlimmsten Weise beeinflußt. Solchem Einflusse
die Kinder täglich auf einige Stunden entziehen, ist eine Wohltat in
seelischer Beziehung.“ –
_Beetz_ hatte ferner behauptet, eine Mutter brauche keine pädagogische
Führung und Belehrung. Es genüge, wenn sie sich von ihrem Instinkt leiten
lasse. Hier war der schwächste Punkt des Gegners. Geschickt führte daher
Henriette Goldschmidt hier ihren stärksten Gegenschlag, indem sie mit
feiner Ironie schrieb:
„Redensarten wie die, ‚die Mutter erzieht mit dem Herzen, sie ist in ihrem
dunkeln Drange sich des rechten Weges bewußt, sie ist zur Erzieherin
geboren‘, gewinnen nicht an Bedeutung, wenn sie ein ‚Schulmann‘
ausspricht. Alle diese Redensarten von der Unfehlbarkeit des Instinktes
der Frau schaffen die Tatsache nicht aus der Welt, daß der weitaus größere
Teil der Mütter – auch aus den höheren Gesellschaftskreisen – es nicht
versteht, sich mit den Kleinen zu beschäftigen. Die Frauen engagieren die
Kindergärtnerinnen nicht aus Menschenfreundlichkeit, sie fühlen, und zwar
oft recht schmerzlich, daß ihr ‚Instinkt‘ nicht ausreicht und daß die
Kindergärtnerin sich mehr Verständnis und Geschick, ja sogar mehr Geduld
für den Verkehr mit den Kleinen angeeignet hat, als sie, die gewiß gern
ihre Kinder mit dem ‚Herzen‘ erziehen möchten.
Es ist eine bereits populär gewordene wissenschaftlich begründete
Erfahrung, _daß der Instinkt um so sicherer leitet, je nie__driger das
Geschöpf auf der Stufenleiter der Naturwesen steht_. Unfehlbarkeit des
Instinkts ist das Kennzeichen niederer Organismen.
Ganz gewiß mag in früheren Jahrhunderten, in denen die Frau als
Gattungswesen ihr Dasein innerhalb der Aufgabe, die ihrem Geschlechte als
solchem zufiel, lebte, einen sicheren Instinkt für die Pflege und
Erziehung, namentlich des ersten Kindesalters gehabt haben. Instinkte
verlieren an Kraft bei fortschreitender Entwicklung.
Ich würde Herrn Beetz ersuchen, von Zeit zu Zeit in meine Sprechstunde zu
kommen, um zu erfahren, _wie sicher_ die Frauen von ihrem ‚Instinkte‘, von
ihrem ‚dunkeln Drange‘, von ihrem ‚Herzen‘ bei der Erziehung ihrer Kinder
geleitet werden. Die Kindergärtnerinnen, die in Familienstellung sich
befinden, erzählen allerdings noch etwas mehr, als man durch einen Blick
auf die Straße wahrnehmen kann: den sinnlosen Luxus, die
Glacéhandschuhchen, die Schnürstiefelchen, die Spitzenhäubchen, die
Federhüte, die Kindergesellschaften, die Kinderbälle – die kostbaren
Puppen, die Modelle für Balldamen sein können, samt all dem Trödel, der
nicht nur Leib und Seele des einzelnen Kindes schädigt, der einen Keim für
den Standeshochmut in seine unschuldige Seele bringt, wohl geeignet, die
Kluft zu vergrößern, die die Glieder einer Volksfamilie voneinander
trennt.
Die Frau aus dem Volk steht allerdings der Kindesnatur näher, als die
durch alle Sprachen und Künste gebildete Mutter: jene befindet sich näher
der primitiven Entwicklungsstufe des Kindesalters. Weil aber dem so ist
und kein Zurückkehren zu dem Standpunkte des bloßen Natur- und
Gattungslebens möglich – deshalb muß die Frau auf dem Wege der _Kultur_ zu
der Erkenntnis der _Natur_ und ihrer Aufgabe als mütterliche Erzieherin
gelangen.
Nur auf dem Wege wissenschaftlicher Erkenntnis ist es heutzutage der Frau
möglich, zu den natürlichen Bedingungen des Lebens zurückzukehren.
In diesem Sinne können wir die Erscheinung Friedrich Fröbels eine
providenzielle nennen: Er zeigt uns den Weg, den wir zu beschreiten haben,
‚um von dem instinktiven, passiven Sein zu einem bewußten – und zu ganz
gleicher Höhe wie das männliche Geschlecht zu gelangen‘.
Hier ist auch der Grund für das Verständnis vorhanden, mit dem die
denkenden Frauen die Erscheinung Fröbels begrüßten. Sie anerkannten und
anerkennen, daß echte Kultur keinen anderen Zweck habe, als uns unser
eigentliches Wesen und unsere Aufgabe als Menschen besser verstehen zu
lehren; auch sie wissen, daß kein Wort so sehr das dem Menschen
Angemessene ausdrückt, als das Wort ‚natürlich‘.
Und so beginnt der Prozeß sich zu vollziehen, der zu einem wahren
Fortschritt der geistigen und seelischen Entwicklung des weiblichen
Geschlechtes führen wird: _zur Erkenntnis ihres natürlichen Berufs_.
Für den, der seit Beginn der Frauenfrage innerhalb derselben nicht nur
tätig ist, sondern auch in objektiver Weise diese Bewegung beobachtet, für
den muß die Tatsache hochbedeutsam erscheinen, daß auch diejenigen
Führerinnen dieser Bewegung, die seitab von der Fröbelschen Pädagogik
stehen, seit einer Reihe von Jahren nichts so sehr betonen, als die
_Mütterlichkeit_ der Frau. Es zeigt sich auch hier die Weisheit des
Kinderfreundes Fröbel, der zwar kein philosophisches System über das
‚Unbewußte‘ geschrieben, der aber die Bedeutung unbewußt aufgenommener
Eindrücke tiefer erkannt hat, als es vor ihm geschehen. Ich stehe nicht
an, es auszusprechen, daß die jetzt allseitig so sehr betonte Forderung
der Frauen, das Muttergefühl für unsere sozialen Aufgaben in Tätigkeit zu
setzen, zu einem großen Teile auf die _unbewußt_ aufgenommenen Ideen
Fröbels zurückzuführen ist, wie denn auch _die_ Frau, die als erste – in
jedem Wortverstande – die Bedeutung Fröbels erkannt und seine Jüngerin
geworden, es ausgesprochen: ‚Die erziehliche Mission, zu welcher Fröbel
das weibliche Geschlecht aufruft, wendet sich unmittelbar an die Seite der
weiblichen Natur, die den Kernpunkt seines Wesens ausmacht: an die Liebe,
die heiligste Liebe, die der Mutter. Diese neue Erziehung soll den
weiblichen Genius entfesseln, ihn erheben zur geistigen Mutter der
Menschheit. – Die Liebe zur Menschheit soll dem weiblichen Geschlecht zum
Kultus werden in der Pflege der Kindheit, in der Pflege des Gottesfunkens,
den die Kinderseele birgt‘ (Bertha von Mahrenholtz-Bülow).“ –
Die beiden Schriften von Beetz und Goldschmidt wurden in den Fachkreisen
vielfach besprochen. Viele Lehrer und Lehrerinnen wurden dadurch
veranlaßt, sich mit der _Frage des Kindergartens_ eingehender zu
beschäftigen, um Stellung in dem Streit nehmen zu können. So hat also
durch die Entgegnung Henriette Goldschmidts der Angriff des Direktors
Beetz im Grunde _zur Klärung der Kindergartensache_ wesentlich
beigetragen. Jeder, der die Angelegenheit objektiv prüfte, mußte jetzt zu
der Überzeugung kommen, daß die Vorstellung, wie sie Beetz und viele
andere Schulmänner vom Kindergarten hatten, unrichtig ist. Die Idee des
Kindergartens ist viel größer, als die meisten ahnen. Nicht
_Sonderanstalten_ wollte Fröbel schaffen, Sonderanstalten, die neben
Schule und Familie ein getrenntes, ein Sonderdasein führten, sondern die
gesamte früheste Erziehung wollte er durch die Idee seines Kindergartens
auf eine natürliche Grundlage stellen. Gewiß hat Fröbel in vielen Städten
Kindergärten als besondere Anstalten gegründet und gewiß müssen in jedem
Ort solche Einrichtungen geschaffen werden, das gehört mit zur Idee seines
deutschen Kindergartens. Diese einzelnen Kindergartenanstalten sind aber
noch _nicht die eigentliche Verwirklichung der Idee_. Sie sind nur ein
Teil der Verwirklichung, sie sind in der Hauptsache nur _Mittel zur
Verwirklichung_ der Idee. Als _Teil_ der Verwirklichung muß man sie
ansprechen, soweit sie die Familienerziehung _ergänzen_, d. h. soweit sie
Kindern, die in der Familie nicht den für die kindliche Entwicklung
nötigen Kreis gleichaltriger Geschwister haben, Kameraden und
Gemeinschaftsleben bieten, bzw. indem sie Kindern, die daheim infolge
wirtschaftlicher und sonstiger Nöte keine Erziehung genießen können, diese
geben. Als _Mittel_ zur Verwirklichung der Idee sind sie dort anzusehen,
wo sie Pfleg- und Anschauungsstätten der neuen Erziehungs_gesinnung_ sind.
Gerade dieser Gedanke war Fröbel besonders wichtig. In jeder – auch der
kleinsten – Gemeinde sollte neben Kirche und Schule ein Kindergarten
bestehen – weniger unmittelbar der Kinder, als vielmehr der Frauen und
Mütter wegen. Zu ihm sollten die heranwachsenden Mädchen und jungen Frauen
kommen – getrieben von ihrem mütterlichen Instinkt, von dem ihnen
angeborenen Pflegesinn, von der höheren Liebe zur Kindheit, um sich hier –
als Gärtnerinnen an der Kindheit – zu betätigen, um nach dem Vorbild und
unter der Anleitung _einer echten Kindergärtnerin_ tätig zu sein und zu
lernen, dadurch ihr Edelstes zu stärken und zu entfalten, sich dadurch
ihres Frauen- und Muttertums immer klarer bewußt und auf diese Weise in
höherem und geistigerem Sinne _Mutter_ zu werden.
Hier liegt für Henriette Goldschmidt der Kernpunkt der ganzen Frage: _Die
Entfaltung des innersten weiblichen Wesens, die Erhebung ihres bisherigen
instinktiven passiven Tuns zu wirklicher, zu bewußter schöpferischer
Kulturleistung_ ist nur möglich mit Hilfe des Kindergartens. Sie sieht
keinen anderen Weg. _Hier allein bietet sich dem weiblichen Geschlecht
Gelegenheit, __durch Tun und Arbeit (an den Kindern) seine ureigensten
Kräfte und Anlagen zur Entwicklung zu bringen und im steten Hinblick auf
die Idee Fröbels sich des ewigen Wesens der Frau und ihrer tiefsten
Bestimmung bewußt zu werden._
Der Frauenwelt dieses hohe Ziel für die Entwicklung gesteckt und ihr im
Kindergarten zugleich den Weg zu diesem Ziel gezeigt zu haben, das ist –
nach Henriette Goldschmidts Meinung – die große historische Mission
Friedrich Fröbels gewesen.
Wer von der Verwirklichung dieser Idee einen Zusammenbruch der Familie
befürchtet, wie dies Beetz tut, der kann die Idee in ihrer ganzen Größe
nicht erfaßt haben. Wenn irgend etwas, so ist Fröbels Idee des
Kindergartens ein Schritt zur Vergeistigung und Erhöhung des
Menschengeschlechts.
„_Baut das Haus zum frohen Kindergarten!_“ hatte Fröbel den Müttern
zugerufen. Das sollte nicht heißen – wie das später fälschlicherweise oft
ausgelegt wurde – „sammelt Gelder, damit wir das Haus für einen
Kindergarten bauen können“, sondern Fröbel meinte damit: Macht euer Haus,
macht jedes Haus zu einem Kindergarten! _Jede Familienstube __ein Garten
der Kindheit!_ Jede Mutter in diesem Sinne eine Kindergärtnerin,
ausgezeichnet durch Liebe und echten Pflegesinn, ihren Beruf bewußt als
Kulturberuf ausübend, geadelt von der Erkenntnis, daß Geistiges, daß
Göttliches ihrer Obhut und Pflege anvertraut ist. Wenn man sich in Fröbels
sinnigstes und eigenartigstes Werk vertieft, in seine „_Mutter- und
Koselieder_“, dann wird einem das Ideal dieser Mutter deutlicher.
Wo ein _Weib dieser Art_ wirkt, sei es in der Familie, sei es in einer
besonderen Anstalt für Kinder – in einer Kleinkinderbewahranstalt, in
einem Waisenhaus, in einer Schule – _da ist ein wirklicher Kindergarten_.
_Und überall, wo Kinder sind, da sollte ein solcher Garten der Kindheit
entstehen._ Das ist Fröbels sehnlichster Wunsch. Darum ruft er: „Baut das
Haus zum frohen Kindergarten!“ – Können daran unsere deutsche Familie und
unser Volk zugrunde gehen, wie Beetz befürchtet? Das Gegenteil würde
eintreten. Darum sollten wir alles tun, um möglichst viele solcher Mütter
zu erhalten. _Damit führt Fröbels Kindergartenidee hinüber ins Gebiet der
Frauenbildung._