2. Ihr Wirken für die Kindergartensache.

a) Petition an die deutschen Regierungen.

Fast 50 Jahre hat Henriette Goldschmidt im Dienste der Kindergartensache

gestanden. Sie hat zahllose Vorträge über die Idee des Kindergartens

gehalten, hat jahrzehntelang intensiv im „Deutschen Fröbelverband“

mitgearbeitet, hat in Leipzig vier große Volkskindergärten geschaffen, die

noch heute als städtische Anstalten blühen. Aber über all das soll hier

nicht ausführlich gesprochen werden. So verdienstvoll es natürlich war, es

unterschied sich doch nicht wesentlich von der gleichen Arbeit

geistesverwandter Frauen in anderen Städten. Hier sei nur von dem

berichtet, was sie _mehr geleistet_ hat als die andern.

Da ist in erster Linie die Petition des „Bundes deutscher Frauenvereine“

an die deutschen Regierungen zu nennen. Pfingsten 1897 hatte Henriette

Goldschmidt auf der Generalversammlung des Bundes den Antrag gestellt,

eine Petition an die deutschen Regierungen wegen „Einordnung der

Fröbelschen Erziehungs- und Bildungsanstalten (Kindergärten und Seminare

für Kindergärtnerinnen) in das Schulwesen der Gemeinden und des Staates“

zu richten. Der Antrag fand die Zustimmung des Bundes, und die

„Erziehungskommission“ wurde beauftragt, die Petition auszuarbeiten. Die

eigentliche Arbeit hatte Henriette Goldschmidt zu leisten, die die

Vorsitzende dieser Erziehungskommission war. Aus dem Briefwechsel

Henriette Goldschmidts mit ihrer Freundin, Frau Jenny Asch in Breslau(4),

wissen wir Näheres über die Schwierigkeiten, unter denen diese Petition

zustande kam: Einige Mitglieder der Kommission standen der ganzen Sache

kühl gegenüber, andere wohnten auswärts (z. B. Eleonore Heerwart in

Eisenach, Martha Back in Frankfurt a. M.), der Vorsitzende des „Deutschen

Fröbelverbandes“ (Prof. Dr. Eugen Pappenheim in Berlin) war überhaupt

gegen die Eingabe. Schließlich blieb Henriette Goldschmidt nichts anderes

übrig, als die Petition selbst auszuarbeiten und dann den übrigen

Mitgliedern der Kommission zur Billigung zuzuschicken. Im November 1898

sandte dann der Vorstand des „Bundes deutscher Frauenvereine“ die Petition

an die Regierungen ab.

Henriette Goldschmidt hatte auf einen raschen Erfolg dieser Eingabe kaum

allzu große Hoffnungen gesetzt. Sie wollte damit nur die ganze

Angelegenheit überhaupt in Fluß bringen. Daß sich nicht alles, was sie

darin forderte, in kurzer Zeit werde verwirklichen lassen, das wußte sie.

Wenn die Regierungen nur überhaupt anfingen, der Kindergartensache näher

zu treten, das genügte zunächst schon. Zehn Jahre später zeigten sich die

ersten Spuren: 1908 im Lehrplan der preußischen Frauenschulen, 1911 in den

Prüfungsbestimmungen für Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen. Wenn

naturgemäß zwischen 1898 und 1908 auch noch andere maßgebende

Persönlichkeiten in dieser Richtung auf das preußische Kultusministerium

eingewirkt haben mögen, so ist doch die Tatsache nicht zu leugnen, daß

Henriette Goldschmidt _den ersten mutigen Schritt in dieser Sache getan

hat_ und daß daher ihre Petition von 1898 ein _Markstein_ in der

Geschichte des deutschen Kindergartenwesens bleiben wird.

Damit dieses _historisch bedeutsame Schriftstück_ nicht so schnell der

völligen Vergessenheit anheimfällt, sei es nachstehend im Wortlaut

wiedergegeben, zumal es auch in Einzelheiten überaus charakteristisch für

Henriette Goldschmidt ist:

„Das Gesuch betrifft das für unsere Familien- und Volkserziehung

so wichtige Gebiet der _Kindergärten_ und _Seminare für

Kindergärtnerinnen_.

Beide Anstalten verdanken ihr Entstehen bekanntlich dem jüngsten

schöpferischen deutschen Pädagogen _Friedrich Fröbel_. Auf die

Initiative von Männern und Frauen (Diesterweg, Frau von

Mahrenholtz-Bülow, Johanna Goldschmidt u. a. m.), die noch

unmittelbar unter dem Einflusse des Meisters standen und von

seinen Ideen begeistert waren, ist die Errichtung von Kindergärten

und Seminaren zurückzuführen.

Dieser selbstlosen Hingabe und opferwilligen Arbeit für die

Realisierung des Fröbelschen Erziehungswerkes folgte eine

Privattätigkeit einzelner Personen, die unter eigener

Verantwortlichkeit Kindergärten und Seminare für

Kindergärtnerinnen errichteten, ohne eine andere Kontrolle als die

ihrer eigenen Gewissenhaftigkeit. Die Folge davon ist, daß

Erziehungsstätten, die sich auf die wichtigsten Lebensalter – auf

die Kindheit beider Geschlechter und auf das jungfräuliche Alter –

beziehen, den Charakter industrieller Unternehmungen angenommen

haben. _Kindergärten und Seminare für Kindergärtnerinnen

unterliegen bisher dem Gewerbe- und nicht dem Schulgesetze._

Welch eine große Schädigung der Sache dieser Umstand mit sich

führt, das kann hier nicht erörtert werden. Hinweisen wollen wir

darauf, daß Erziehungsstätten für das erste Kindesalter nur einer

_früheren_, nicht einer _niedrigeren_ Stufe unseres Lebens dienen

als die _Volksschulen_. Wie aber die Errichtung einer Schule ohne

Befähigungsnachweis unstatthaft ist, so dürfte mit gleichem Rechte

die Gründung eines Kindergartens ohne Befähigungsnachweis

unstatthaft sein. Dasselbe, nur in verschärfter Form, gilt für die

Errichtung von _Seminaren für Kindergärtnerinnen_.

Diese Anstalten sind bestimmt, Erzieherinnen zu bilden und haben

daher eine Aufgabe zu erfüllen, welche derjenigen der Seminare für

Lehrerinnen kaum nachsteht.

Bezieht sich daher unser Gesuch zunächst darauf, _daß die

genannten Anstalten der Willkür enthoben und einer behördlichen

Kontrolle unterworfen werden_, so beschränkt es sich nicht darauf.

Es wird im allgemeinen zugegeben, daß die Grundlagen der

Charakterbildung im Kinde geschaffen sind, wenn dasselbe in die

Volksschule eintritt. Die hochwichtige erzieherische Aufgabe,

welche dem vorschulpflichtigen Alter zugewiesen ist, wird zur

Stunde lediglich dem Zufall überlassen. – Die weitaus größere Zahl

der Eltern hat für die Lösung derselben entweder keine Zeit oder

kein Verständnis, oder keine Neigung. Es erscheint demgemäß

dringend geboten, die Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes

im vorschulpflichtigen Alter von Staats wegen im Interesse des

Staates sicherzustellen. Weder Vereine, noch private

Unternehmungen sind imstande, eine Aufgabe zu lösen, die sich auf

die gesamte Bevölkerung bezieht – sie konnten nur die notwendige

Vorarbeit leisten. – Weil aber die Erziehung der Kinder im

vorschulpflichtigen Lebensalter für die Zukunft des

heranwachsenden Geschlechtes, also für unser Volk und den Staat,

von höchster Bedeutung ist, bitten wir eine hohe Regierung,

hochdieselbe wolle durch ein besonderes Gesetz oder durch eine

Novelle zum Schulgesetze die Frage der Kindergärten einer Regelung

unterziehen, und zwar wolle hochdieselbe in dem erbetenen Gesetze

anordnen, daß innerhalb eines festzustellenden Zeitraumes jede

Gemeinde in Verbindung mit ihrer Volksschule einen oder mehrere

Kindergärten zu errichten habe, zu dessen Besuche alle Kinder

mindestens zwei Jahre vor ihrem Eintritt in die Volksschule

verpflichtet sind. Diese Kindergärten bitten wir den staatlichen

Schulaufsichtsbehörden zu unterstellen.

Auch wenn die hohe Regierung nicht für baldigen Erlaß eines

derartigen Gesetzes sich entschließen könnte, wird sich

hochdieselbe nicht verschweigen dürfen, daß die derzeitige

Ausbildung der Kindergärtnerinnen nicht immer der Bedeutung

entspricht, welche die erzieherische Tätigkeit erfordert. Wir

fühlen uns deshalb verpflichtet, eine hohe Regierung gehorsamst zu

bitten:

Hochdieselbe wolle anordnen, daß _die Seminare für

Kindergärtnerinnen_ der staatlichen Prüfung unterstellt und daß

die Abgangsprüfungen der Seminaristinnen vor einer vom Staate

eingesetzten Kommission abgelegt würden. Außerdem ersuchen wir

aber die hohe Regierung, mit der Errichtung staatlicher Anstalten

für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen vorgehen zu wollen.

Angesichts der Übelstände, welche auf diesem so hochwichtigen

Gebiete vorhanden, bitten wir ferner eine hohe Regierung:

Hochdieselbe wolle gütigst anordnen, daß nach einem gewissen

Zeitraum, dessen Dauer dieselbe bestimmen wolle, die Lehrerinnen

an Kindergärten vor einer staatlichen Kommission ihre Prüfung

bestanden haben müssen.

So lange, als die hohe Regierung noch nicht die Errichtung von

Kindergärten im Anschluß an die Volksschule durch die Gemeinden

angeordnet hat, bitten wir:

Eine hohe Regierung wolle die bestehenden privaten, von Vereinen,

sonstigen Korporationen oder Einzelnen errichteten und erhaltenen

Kindergärten unter die Aufsicht der staatlichen Behörde stellen.

Schließlich geben wir uns der Hoffnung hin, daß nach der

Einführung der gesetzlich angeordneten Gemeinde-Kindergärten die

Leiterinnen derselben, ebenso wie die Lehrerinnen das Recht auf

Pensionsbezug erlangen.

Wir glauben einer Frage des Staatswohles von hoher Bedeutung zu

entsprechen, wenn wir uns gestatten, die Aufmerksamkeit einer

hohen Regierung für dieselbe zu erbitten. Es handelt sich um eine

sorgfältige naturgemäße Erziehung großer Massen von Kindern zu

einer Zeit, die für die Richtung des Gemütslebens, für die

Charakterbildung ausschlaggebend ist.

Wir gestatten uns, auf die Begleitschrift zu verweisen, welche die

wesentlichsten Punkte der Begründung der Petition enthält und

geben uns der Hoffnung hin:

Eine hohe Regierung werde unser Gesuch einer wohlwollenden Prüfung

unterziehen und uns gütige Genehmigung unserer Bitten zuteil

werden lassen.

Leipzig, November 1898.

*Der Vorstand des Bundes deutscher Frauenvereine.*

_Auguste Schmidt_, Vorsitzende.

_Henriette Goldschmidt_,

Vorsitzende der Erziehungskommission des

Bundes deutscher Frauenvereine.“

Ein reiches Programm! Jeder einzelne Punkt desselben beweist, wie

gründlich Henriette Goldschmidt die Kindergartenarbeit kannte, wie sehr

die Mißstände auf diesem Gebiet sie schmerzten und wie sie auf Besserung

sann. In der dieser Petition beigefügten „_Begleitschrift_“ geht sie noch

ausführlicher auf alle diese Einzelheiten ein. Es würde zu weit führen,

auch den Inhalt dieser Begleitschrift hier wiederzugeben.

Nur darauf sei noch ausdrücklich hingewiesen: Für Henriette Goldschmidt

ist der Kindergarten – wie übrigens auch für Fröbel – _nicht eine

Einrichtung der Not_. Er ist in erster Linie eine _pädagogische Anstalt_.

Die _Kleinkinderbewahranstalten_ Oberlins entstanden aus wirtschaftlichen

und sozialen Notständen heraus, der _Kindergarten_ Fröbels aber verdankt

seine Existenz einer pädagogischen Idee (vgl. S. 93 ff.). Das darf man nie

aus dem Auge verlieren.

b) Streitschrift gegen K. O. Beetz.

Die Eingabe des „Bundes deutscher Frauenvereine“ an die deutschen

Regierungen veranlaßte den damaligen Schuldirektor in Gotha _K. O. Beetz_

zur Veröffentlichung einer Gegenschrift: „_Kindergartenzwang! Ein Weck-

und Mahnruf an Deutschlands Eltern und Lehrer_“ (Verlag Emil Behrend in

Wiesbaden 1900). In scharfsinniger und temperamentvoller Weise greift

Beetz in diesem Schriftchen den Kindergarten und die Eingabe des Bundes

an. Man spürt es beim Lesen dieser Broschüre, daß hier nicht nur „irgend

jemand“ seine Meinung äußert, sondern ein Pädagog von ausgeprägter

Eigenart und nicht gewöhnlicher Begabung. Manches in seinen Ausführungen

ist prachtvoll. Das Ganze stilistisch gewandt und glänzend geschrieben.

Jedenfalls der geistvollste Angriff, der je gegen den Kindergarten geführt

worden ist.

Um so größer war die _Gefahr_, die von dieser Schrift ausgehen mußte. Denn

daß Beetz trotz alles Scharfsinns die Ideen Fröbels nicht richtig erkannt

und daher das Wesen des Kindergartens falsch aufgefaßt hatte, das konnte

höchstens ein Kenner, keinesfalls aber das große Publikum merken. Es war

daher dringend nötig, daß der Beetzschen Schrift entgegengetreten wurde.

Unbegreiflich ist es, daß dies nicht von der in erster Linie in Frage

kommenden Stelle, vom damaligen Vorstand des „_Deutschen Fröbelverbandes_“

sofort geschehen ist.

Da kein andrer Zeit oder Mut fand, den schweren Angriff auf Fröbel und

sein Werk abzuwehren, trat nochmals Henriette Goldschmidt auf den Plan.

Und sie schrieb eine Schrift, die in der Geschichte des Kindergartenwesens

stets einen Ehrenplatz einnehmen wird: „_Ist der Kindergarten eine

Erziehungs- oder Zwangsanstalt? Zur Abwehr und Erwiderung auf Herrn K. O.

Beetzs ‚Kindergartenzwang‘!_“

Mit feinem Spott leitet sie ihre Streitschrift ein: „_Kindergartenzwang!_

Gleich einem Posaunenruf, vor dem die mühsam aufgebauten Fröbelschen

Erziehungsstätten niederstürzen müssen, ertönt die Stimme des Herrn

Schuldirektor Beetz:

Gefahr ist im Verzuge – Gefahr für die Grundvesten der Gesittung, Gefahr

für unser Familien- und Volksleben, Gefahr für den _Staat_! Alle Mann auf

Deck! Eltern, Lehrer, Staatslenker! Die Kindergärten vernichten die

Grundlagen jeder menschenwürdigen Gemeinschaft – sie vernichten das

_Familienleben_!“

Freilich, Herr Beetz ist nicht der erste, der dem Kindergarten solche

gefährlichen Dinge zutraut. Der preußische Kultusminister _von Raumer_ sah

in der Zeit der preußischen Reaktion im Kindergarten das gleiche Gespenst

und verbot daher 1851 die Kindergärten für die ganze preußische Monarchie.

Ungefähr zehn Jahre hat dieses unsinnige Verbot bestanden(5). Dann fiel

es, wie so manche Fessel jener bösen Zeit.

Es würde zu weit führen, hier das Duell Beetz-Goldschmidt bis ins

Einzelnste – bis auf jeden Hieb und Gegenhieb – zu verfolgen. Nur auf

einige wichtige Punkte sei kurz eingegangen.

_Beetz_ hatte im Hinblick auf Fröbels Ideen u. a. ausgeführt: „Der

Entwicklungsgang des Menschengeistes gründet sich auf unveräußerliche

Naturgesetze, die aus eigner Kraft der Verwirklichung zustreben. Wir

können diesen Prozeß durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch

widernatürliche aufhalten, überhasten, schädigen. Ihm nach Willkür und

gegen sein Wesen ein Tempo, eine Richtung aufzwingen, ein Ziel stecken zu

wollen ist verkehrt und rächt sich an der Menschheit selbst.“

In dieser allgemeinen Fassung zweifellos ein sehr beachtlicher Einwurf!

Schlagfertig antwortet Henriette Goldschmidt: „Wer bestreitet, daß der

Entwicklungsgang des Menschengeistes sich auf unveräußerliche Naturgesetze

gründet? Aber wer weiß es nicht, daß es unsere Aufgabe ist, diesen

Gesetzen nachzugehen, sie zu erforschen, um aus ihnen die Erkenntnis für

die Erziehung zu gewinnen? Und so würde es uns folgerichtiger erschienen

sein, wenn Herr Beetz dem Satze: ‚Wir können den Prozeß (der Entwicklung)

durch naturgemäße Eingriffe fördern, durch widernatürliche überhasten,

aufhalten, schädigen‘ hinzugefügt hätte: _Deshalb wäre es so hochwichtig,

daß die Frauen, die Mütter, für die Erziehungsaufgabe vorbereitet würden,

damit sie fördernd, nicht hemmend, nicht schädigend einwirken_; denn die

Unkenntnis, die jetzt noch in Rücksicht auf den mütterlich-erziehlichen

Beruf des weiblichen Geschlechtes herrscht – _rächt sich an der Menschheit

selbst_.“

Es hätte weiter gesagt werden können, daß Fröbel dem Entwicklungsgange des

Menschengeistes ja eben gerade _nicht_ „nach Willkür“ oder gar „gegen sein

Wesen“ Tempo und Richtung aufzwingen und ein Ziel stecken will, sondern

daß – außer Pestalozzi – wohl kein anderer Pädagog so heiß gerungen hat um

die Erkenntnis des innersten Wesens des Menschengeistes – der Menschheit

und der Gottheit – wie gerade Fröbel. Wie ernst es Fröbel in dieser

Beziehung nahm, dafür nur ein Beispiel! Als junger Mann schrieb er einmal

einem Freunde ins Stammbuch: „Dir gebe das Schicksal bald einen sicheren

Herd und ein liebendes Weib; mich treibe es rastlos umher, und lasse mir

nur so viel Zeit, _um mein Verhältnis zu meinem inneren Sein und zur Welt

gehörig zu erkennen_.“ – Wenn je einer tiefe Blicke ins Innerste der

Menschennatur getan hat, dann war es Friedrich Fröbel. Jeder, der Fröbels

Schriften wirklich studiert – nicht nur einmal flüchtig gelesen – hat, muß

dies bestätigen. Und Fröbels Ideen standen durchaus in Übereinstimmung mit

der Philosophie seiner Zeit (Schelling, Krause!). Gewiß kann man über das

innerste Wesen der Menschennatur verschiedener Meinung sein, und unser

menschliches Wissen wird auch hier, wie in so vielen anderen Dingen, ewig

Stückwerk bleiben, aber „Willkür“ und Unnatur kann man den Fröbelschen

Ideen in dieser Beziehung nicht vorwerfen. Dieser Angriff der Beetzschen

Schrift kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden.

In einem weiteren Kapitel hat _Beetz_ dann mit feinem Geschick die große

_Bedeutung der Familie_ für das Leben des Einzelnen und des Staates

dargelegt; er hat dabei goldene Worte gefunden und damit die Familie in

das hellste und schönste Licht gerückt. Er tut es aber nur, damit um so

dunklere Schatten auf den Kindergarten fallen. Die Abwehr Henriette

Goldschmidts gerade auf diesen gefährlichsten Vorstoß des Gegners bildet

den Höhepunkt ihrer Schrift. Sie geht hier – der alten Weisheit folgend:

„Die beste Parade ist der Hieb!“ – gleichsam selbst zum Angriff vor und

stellt dabei die _innere Notwendigkeit des Kindergartens_ dar. Wir hören

sie auch hier wieder am besten selbst:

„In dem vierten Kapitel ‚Kindergartenzwang und Familie‘ stellt Herr Beetz

der Familie den Kindergarten als feindliche Macht gegenüber und bedient

sich hier einer Waffe, die zur Vernichtung der Kindergärten führen soll.

Denn wer wird, wenn von beiden Potenzen die Rede ist, _Familie oder

Kindergarten_, die Familie nicht als die wichtigere anerkennen?, wer wird,

wenn es sich in der Tat um eine Schädigung des Familienlebens durch den

Kindergarten handelte, nicht dem letzteren den Garaus machen wollen? Wie

sehr stimmen wir mit Herrn Beetz überein, daß ‚die Familie das Produkt

natürlicher Kräfte ist, daß, wenn die Menschheit heute wieder ihren großen

Kulturlauf anträte, die erste Errungenschaft genau wie zum erstenmal die

Bildung der Familie sein würde‘? Diese Tatsachen erfahren meine

Schülerinnen in der ersten Unterrichtsstunde der Fröbelschen

Erziehungslehre. Und all die schönen wohlgefügten Sätze der Schilderung

der Familie und ihres Einflusses hätte Herr Beetz noch illustrieren können

durch folgenden Ausspruch _Friedrich Fröbels_ über die Familie:

‚Familienleben! Wie so hochwichtig bist du! Du bist das Heiligtum der

Menschheit, du bist das Allerheiligste der Pflege des Göttlichen. Familie!

lasse es uns unumwunden und offen aussprechen, du bist mehr als Schule und

Kirche und mehr noch als alles, was das Bedürfnis als Schutz des Rechtes

und des Eigentums hervorrief. Familie! wo du nicht den Geist der

Sinnigkeit und Sittlichkeit, des Beachtens und Nachdenkens in die Schulen

bringst, da sind sie, und seien sie noch so gefüllt, leer wie ein

unfruchtbares Ei, aus dem sich nie neues und frisches Leben entwickelt.

Familie! was sind ohne dich Altar und Kirche, wo du ihnen nicht die Weihe

gibst und Seele, Herz, Gemüt und Geist, Tun und Leben all der Deinen zum

Altar und Tempel des lebendigen Gottes erhebst.‘“ –

Dann wendet sich Henriette Goldschmidt den Einzelheiten des Beetzschen

Angriffes zu. Der Kindergarten entfremde die Kinder der Familie, das Haus

sei die einzige Stätte, an der eine wirkliche Erziehung des Kindes möglich

sei, behauptet der Gegner. Darauf erwidert die Verteidigerin sehr richtig:

„Bedeutet eine 3 oder 4 Stunden dauernde Abwesenheit vom Elternhause eine

Entfremdung von der Familie, so dürfte die Schulzeit, die mit dem sechsten

Lebensjahre beginnt, doch ebensowohl schädlich auf die Innigkeit des

Familienlebens wirken. Das wird Herr Beetz als ‚_Schulmann_‘, der die

sittlich und geistig bildenden Einflüsse der Schule mit Recht hoch

veranschlagt, nicht zugeben. _Der Kindergarten aber kann sich mit

Rücksicht auf den sittlich bildenden, geistig entwickelnden Einfluß mit

der Schule messen_: seine Spiele, Liedchen und Beschäftigungen geben

Gelegenheit, Sinn und Gemüt des Kindes auf das Familienleben zu lenken.

Der Kindergarten entläßt die Kinder keinen Tag, ohne sie auf die Fürsorge

der Mutter, auf das von ihr bereitete Mittagbrot usw. hinzuweisen: _der

Kindergarten festigt das Band, das Eltern und Kinder umschlingt_.

Ob jede Mutter, auch die, die ohne genügende Hilfskräfte des Morgens die

Wirtschaft zu besorgen, die Kleinen zu waschen – und anzuziehen –

vielleicht noch ein Kleines zu pflegen und ihm Nahrung zu reichen hat – ob

jede dieser nach Tausenden zählenden Mütter wirklich die körperliche und

seelische Kraft hat, trotz dieser aufreibenden Obliegenheiten sich die

innere Ruhe und Harmonie zu erhalten, um den Kindern ein erziehliches

Vorbild sein zu können? Wieviel wird an Kindern durch die erklärliche

Aufregung, die sich der Frau bei Erfüllung von Pflichten bemächtigt, ‚die

hundert Männer verbunden nicht ertrügen‘, gesündigt! Ich spreche nur von

den mittleren, noch nicht von den unteren Ständen der Bevölkerung, ich

spreche nur von normalen Verhältnissen – nicht von denen, wo die Mutter

leidend, der Vater ungeduldig, das Verhältnis der Ehegatten zueinander das

Gemüt der Kinder in der schlimmsten Weise beeinflußt. Solchem Einflusse

die Kinder täglich auf einige Stunden entziehen, ist eine Wohltat in

seelischer Beziehung.“ –

_Beetz_ hatte ferner behauptet, eine Mutter brauche keine pädagogische

Führung und Belehrung. Es genüge, wenn sie sich von ihrem Instinkt leiten

lasse. Hier war der schwächste Punkt des Gegners. Geschickt führte daher

Henriette Goldschmidt hier ihren stärksten Gegenschlag, indem sie mit

feiner Ironie schrieb:

„Redensarten wie die, ‚die Mutter erzieht mit dem Herzen, sie ist in ihrem

dunkeln Drange sich des rechten Weges bewußt, sie ist zur Erzieherin

geboren‘, gewinnen nicht an Bedeutung, wenn sie ein ‚Schulmann‘

ausspricht. Alle diese Redensarten von der Unfehlbarkeit des Instinktes

der Frau schaffen die Tatsache nicht aus der Welt, daß der weitaus größere

Teil der Mütter – auch aus den höheren Gesellschaftskreisen – es nicht

versteht, sich mit den Kleinen zu beschäftigen. Die Frauen engagieren die

Kindergärtnerinnen nicht aus Menschenfreundlichkeit, sie fühlen, und zwar

oft recht schmerzlich, daß ihr ‚Instinkt‘ nicht ausreicht und daß die

Kindergärtnerin sich mehr Verständnis und Geschick, ja sogar mehr Geduld

für den Verkehr mit den Kleinen angeeignet hat, als sie, die gewiß gern

ihre Kinder mit dem ‚Herzen‘ erziehen möchten.

Es ist eine bereits populär gewordene wissenschaftlich begründete

Erfahrung, _daß der Instinkt um so sicherer leitet, je nie__driger das

Geschöpf auf der Stufenleiter der Naturwesen steht_. Unfehlbarkeit des

Instinkts ist das Kennzeichen niederer Organismen.

Ganz gewiß mag in früheren Jahrhunderten, in denen die Frau als

Gattungswesen ihr Dasein innerhalb der Aufgabe, die ihrem Geschlechte als

solchem zufiel, lebte, einen sicheren Instinkt für die Pflege und

Erziehung, namentlich des ersten Kindesalters gehabt haben. Instinkte

verlieren an Kraft bei fortschreitender Entwicklung.

Ich würde Herrn Beetz ersuchen, von Zeit zu Zeit in meine Sprechstunde zu

kommen, um zu erfahren, _wie sicher_ die Frauen von ihrem ‚Instinkte‘, von

ihrem ‚dunkeln Drange‘, von ihrem ‚Herzen‘ bei der Erziehung ihrer Kinder

geleitet werden. Die Kindergärtnerinnen, die in Familienstellung sich

befinden, erzählen allerdings noch etwas mehr, als man durch einen Blick

auf die Straße wahrnehmen kann: den sinnlosen Luxus, die

Glacéhandschuhchen, die Schnürstiefelchen, die Spitzenhäubchen, die

Federhüte, die Kindergesellschaften, die Kinderbälle – die kostbaren

Puppen, die Modelle für Balldamen sein können, samt all dem Trödel, der

nicht nur Leib und Seele des einzelnen Kindes schädigt, der einen Keim für

den Standeshochmut in seine unschuldige Seele bringt, wohl geeignet, die

Kluft zu vergrößern, die die Glieder einer Volksfamilie voneinander

trennt.

Die Frau aus dem Volk steht allerdings der Kindesnatur näher, als die

durch alle Sprachen und Künste gebildete Mutter: jene befindet sich näher

der primitiven Entwicklungsstufe des Kindesalters. Weil aber dem so ist

und kein Zurückkehren zu dem Standpunkte des bloßen Natur- und

Gattungslebens möglich – deshalb muß die Frau auf dem Wege der _Kultur_ zu

der Erkenntnis der _Natur_ und ihrer Aufgabe als mütterliche Erzieherin

gelangen.

Nur auf dem Wege wissenschaftlicher Erkenntnis ist es heutzutage der Frau

möglich, zu den natürlichen Bedingungen des Lebens zurückzukehren.

In diesem Sinne können wir die Erscheinung Friedrich Fröbels eine

providenzielle nennen: Er zeigt uns den Weg, den wir zu beschreiten haben,

‚um von dem instinktiven, passiven Sein zu einem bewußten – und zu ganz

gleicher Höhe wie das männliche Geschlecht zu gelangen‘.

Hier ist auch der Grund für das Verständnis vorhanden, mit dem die

denkenden Frauen die Erscheinung Fröbels begrüßten. Sie anerkannten und

anerkennen, daß echte Kultur keinen anderen Zweck habe, als uns unser

eigentliches Wesen und unsere Aufgabe als Menschen besser verstehen zu

lehren; auch sie wissen, daß kein Wort so sehr das dem Menschen

Angemessene ausdrückt, als das Wort ‚natürlich‘.

Und so beginnt der Prozeß sich zu vollziehen, der zu einem wahren

Fortschritt der geistigen und seelischen Entwicklung des weiblichen

Geschlechtes führen wird: _zur Erkenntnis ihres natürlichen Berufs_.

Für den, der seit Beginn der Frauenfrage innerhalb derselben nicht nur

tätig ist, sondern auch in objektiver Weise diese Bewegung beobachtet, für

den muß die Tatsache hochbedeutsam erscheinen, daß auch diejenigen

Führerinnen dieser Bewegung, die seitab von der Fröbelschen Pädagogik

stehen, seit einer Reihe von Jahren nichts so sehr betonen, als die

_Mütterlichkeit_ der Frau. Es zeigt sich auch hier die Weisheit des

Kinderfreundes Fröbel, der zwar kein philosophisches System über das

‚Unbewußte‘ geschrieben, der aber die Bedeutung unbewußt aufgenommener

Eindrücke tiefer erkannt hat, als es vor ihm geschehen. Ich stehe nicht

an, es auszusprechen, daß die jetzt allseitig so sehr betonte Forderung

der Frauen, das Muttergefühl für unsere sozialen Aufgaben in Tätigkeit zu

setzen, zu einem großen Teile auf die _unbewußt_ aufgenommenen Ideen

Fröbels zurückzuführen ist, wie denn auch _die_ Frau, die als erste – in

jedem Wortverstande – die Bedeutung Fröbels erkannt und seine Jüngerin

geworden, es ausgesprochen: ‚Die erziehliche Mission, zu welcher Fröbel

das weibliche Geschlecht aufruft, wendet sich unmittelbar an die Seite der

weiblichen Natur, die den Kernpunkt seines Wesens ausmacht: an die Liebe,

die heiligste Liebe, die der Mutter. Diese neue Erziehung soll den

weiblichen Genius entfesseln, ihn erheben zur geistigen Mutter der

Menschheit. – Die Liebe zur Menschheit soll dem weiblichen Geschlecht zum

Kultus werden in der Pflege der Kindheit, in der Pflege des Gottesfunkens,

den die Kinderseele birgt‘ (Bertha von Mahrenholtz-Bülow).“ –

Die beiden Schriften von Beetz und Goldschmidt wurden in den Fachkreisen

vielfach besprochen. Viele Lehrer und Lehrerinnen wurden dadurch

veranlaßt, sich mit der _Frage des Kindergartens_ eingehender zu

beschäftigen, um Stellung in dem Streit nehmen zu können. So hat also

durch die Entgegnung Henriette Goldschmidts der Angriff des Direktors

Beetz im Grunde _zur Klärung der Kindergartensache_ wesentlich

beigetragen. Jeder, der die Angelegenheit objektiv prüfte, mußte jetzt zu

der Überzeugung kommen, daß die Vorstellung, wie sie Beetz und viele

andere Schulmänner vom Kindergarten hatten, unrichtig ist. Die Idee des

Kindergartens ist viel größer, als die meisten ahnen. Nicht

_Sonderanstalten_ wollte Fröbel schaffen, Sonderanstalten, die neben

Schule und Familie ein getrenntes, ein Sonderdasein führten, sondern die

gesamte früheste Erziehung wollte er durch die Idee seines Kindergartens

auf eine natürliche Grundlage stellen. Gewiß hat Fröbel in vielen Städten

Kindergärten als besondere Anstalten gegründet und gewiß müssen in jedem

Ort solche Einrichtungen geschaffen werden, das gehört mit zur Idee seines

deutschen Kindergartens. Diese einzelnen Kindergartenanstalten sind aber

noch _nicht die eigentliche Verwirklichung der Idee_. Sie sind nur ein

Teil der Verwirklichung, sie sind in der Hauptsache nur _Mittel zur

Verwirklichung_ der Idee. Als _Teil_ der Verwirklichung muß man sie

ansprechen, soweit sie die Familienerziehung _ergänzen_, d. h. soweit sie

Kindern, die in der Familie nicht den für die kindliche Entwicklung

nötigen Kreis gleichaltriger Geschwister haben, Kameraden und

Gemeinschaftsleben bieten, bzw. indem sie Kindern, die daheim infolge

wirtschaftlicher und sonstiger Nöte keine Erziehung genießen können, diese

geben. Als _Mittel_ zur Verwirklichung der Idee sind sie dort anzusehen,

wo sie Pfleg- und Anschauungsstätten der neuen Erziehungs_gesinnung_ sind.

Gerade dieser Gedanke war Fröbel besonders wichtig. In jeder – auch der

kleinsten – Gemeinde sollte neben Kirche und Schule ein Kindergarten

bestehen – weniger unmittelbar der Kinder, als vielmehr der Frauen und

Mütter wegen. Zu ihm sollten die heranwachsenden Mädchen und jungen Frauen

kommen – getrieben von ihrem mütterlichen Instinkt, von dem ihnen

angeborenen Pflegesinn, von der höheren Liebe zur Kindheit, um sich hier –

als Gärtnerinnen an der Kindheit – zu betätigen, um nach dem Vorbild und

unter der Anleitung _einer echten Kindergärtnerin_ tätig zu sein und zu

lernen, dadurch ihr Edelstes zu stärken und zu entfalten, sich dadurch

ihres Frauen- und Muttertums immer klarer bewußt und auf diese Weise in

höherem und geistigerem Sinne _Mutter_ zu werden.

Hier liegt für Henriette Goldschmidt der Kernpunkt der ganzen Frage: _Die

Entfaltung des innersten weiblichen Wesens, die Erhebung ihres bisherigen

instinktiven passiven Tuns zu wirklicher, zu bewußter schöpferischer

Kulturleistung_ ist nur möglich mit Hilfe des Kindergartens. Sie sieht

keinen anderen Weg. _Hier allein bietet sich dem weiblichen Geschlecht

Gelegenheit, __durch Tun und Arbeit (an den Kindern) seine ureigensten

Kräfte und Anlagen zur Entwicklung zu bringen und im steten Hinblick auf

die Idee Fröbels sich des ewigen Wesens der Frau und ihrer tiefsten

Bestimmung bewußt zu werden._

Der Frauenwelt dieses hohe Ziel für die Entwicklung gesteckt und ihr im

Kindergarten zugleich den Weg zu diesem Ziel gezeigt zu haben, das ist –

nach Henriette Goldschmidts Meinung – die große historische Mission

Friedrich Fröbels gewesen.

Wer von der Verwirklichung dieser Idee einen Zusammenbruch der Familie

befürchtet, wie dies Beetz tut, der kann die Idee in ihrer ganzen Größe

nicht erfaßt haben. Wenn irgend etwas, so ist Fröbels Idee des

Kindergartens ein Schritt zur Vergeistigung und Erhöhung des

Menschengeschlechts.

„_Baut das Haus zum frohen Kindergarten!_“ hatte Fröbel den Müttern

zugerufen. Das sollte nicht heißen – wie das später fälschlicherweise oft

ausgelegt wurde – „sammelt Gelder, damit wir das Haus für einen

Kindergarten bauen können“, sondern Fröbel meinte damit: Macht euer Haus,

macht jedes Haus zu einem Kindergarten! _Jede Familienstube __ein Garten

der Kindheit!_ Jede Mutter in diesem Sinne eine Kindergärtnerin,

ausgezeichnet durch Liebe und echten Pflegesinn, ihren Beruf bewußt als

Kulturberuf ausübend, geadelt von der Erkenntnis, daß Geistiges, daß

Göttliches ihrer Obhut und Pflege anvertraut ist. Wenn man sich in Fröbels

sinnigstes und eigenartigstes Werk vertieft, in seine „_Mutter- und

Koselieder_“, dann wird einem das Ideal dieser Mutter deutlicher.

Wo ein _Weib dieser Art_ wirkt, sei es in der Familie, sei es in einer

besonderen Anstalt für Kinder – in einer Kleinkinderbewahranstalt, in

einem Waisenhaus, in einer Schule – _da ist ein wirklicher Kindergarten_.

_Und überall, wo Kinder sind, da sollte ein solcher Garten der Kindheit

entstehen._ Das ist Fröbels sehnlichster Wunsch. Darum ruft er: „Baut das

Haus zum frohen Kindergarten!“ – Können daran unsere deutsche Familie und

unser Volk zugrunde gehen, wie Beetz befürchtet? Das Gegenteil würde

eintreten. Darum sollten wir alles tun, um möglichst viele solcher Mütter

zu erhalten. _Damit führt Fröbels Kindergartenidee hinüber ins Gebiet der

Frauenbildung._

Henriette Goldschmidt: Ihr Leben und ihr Schaffen · 第 14 / 20 题