2. die Einrichtung von +Normal+-, +Haupt+- und +Trivial+schulen.
Eine Normalschule (Musterschule) soll sein in jeder Provinz, eine
Hauptschule (Mittelschule) in jedem größeren Distrikte, eine
Trivialschule (einfache Volksschule) in jeder Gemeinde;
3. die strenge +Verpflichtung der Geistlichen+ zum Katechisieren,
d. h. zur Erteilung des +Religions+unterrichts;
4. die Bildung des +Verstandes+ gegenüber der des Gedächtnisses. --
Das waren kräftige Keime zu fernerer Entwicklung.
Nach dem Tode der edlen Kaiserin (1780) wurde Felbiger von Joseph II.
auf die Propstei Preßburg (Ungarn) verwiesen, woselbst er im Jahre 1788
starb.
=2. Schriften.= Felbiger verfaßte u. a.
~a~) „+Eigenschaften+, Wissenschaften und Bezeigen rechtschaffener
Schulleute.“
(Die erste katholische Volksschulkunde.)
~b~) Den Saganer +Katechismus+ in 3 Ausgaben (für Unter-, Mittel- und
Oberstufe) und eine +Bibl. Geschichte+.
=3. Pädagogik.= In seinen Schriften betont Felbiger folgende fünf
Stücke:
~a~) den +Zusammenunterricht+ und das Zusammenlernen gegenüber dem
bisher üblichen Einzelunterricht;
Die weiteren notwendigen Folgen dieser Forderung waren: gleiche
Lesebücher und Einteilung in Klassen. Auf das Zusammenlesen oder
+Chorlesen+ legte er +großes Gewicht+. Ganz wie Rochow liebte er
+viele Leseübungen+. Er sagt: „Es werden den Schülern zu eben der
Zeit, da sie der Lehrer +bloß im Lesen zu üben scheint, eine Menge
nützlicher Kenntnisse+ auf die leichteste Art beigebracht.“
~b~) das +Katechisieren+, wobei der Katechet besonders die
Religionswahrheiten erklären, erläutern, zergliedern, erweisen und auf
den +Willen einwirken+ lassen soll;
~c~) die Anwendung der +Tabellarmethode+ zur Einprägung des Erklärten;
~d~) mit dem Buchstabier- und Leseunterricht soll zugleich das
+Schreiben+ verbunden und beim Erlernen der +Buch+staben die
+genetische+ Ordnung eingehalten werden;
~e~) für die +Schulordnung+ führte Felbiger besondere +Kommandowörter+
und +Zeichen+ (z. B. das Emporstrecken der Finger) ein. Rücksichtlich
der +Schulzucht+ empfiehlt er nachdrücklich +Humanität+.
Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und
ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen
Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit
Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für
grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten
werden. Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und
ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen
Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit
Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für
grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten werden.
=4. Verdienste.= Felbiger ist der Reformator des kath. Schulwesens im
Osten der preußischen Monarchie. Insbesondere ist ihm als Verdienst
anzurechnen:
~a~) daß er die Fahne der +christlichen+ Volksschule bei allen seinen
Verbesserungen fest und hoch hielt, obschon er in einer Zeit seichter
Aufklärung lebte;
~b~) daß er +besseren+ Lehrmethoden und einer +humanen+ Disziplin
Eingang in die Schulen verschaffte;
~c~) daß er die dauernde Aufmerksamkeit der +Staatsbehörden+ auf die
Wichtigkeit des Volksschulwesens und die Notwendigkeit der Einrichtung
von Seminarien lenkte.
=4. Kindermann= (1740–1801).
Wie Hecker an Hähn, so hatte Felbiger an Ferdinand Kindermann, Dechant
zu +Kaplitz+ in Böhmen, einen treuen Anhänger. Was dieser bei Felbiger
in Sagan gesehen, verstand er in seiner Pfarrschule alsbald in sehr
wirksamer Weise ins Werk zu setzen. Kindermann ging vor allem darauf
aus, das +Interesse der Eltern an der Schule+ zu gewinnen und zwar
durch eine +gefällige Handschrift+ und +schönen Gesang+ der Kinder.
Die Pfarrschule zu Kaplitz wurde bereits 1773 zu einer Normalschule
erhoben und zog durch ihren Ruhm die Aufmerksamkeit vieler auswärtigen
Schulbehörden auf sich. Von der Kaiserin Maria Theresia wurde er zum
+Landes-Oberschulinspektor+ in Böhmen ernannt und unter dem bedeutsamen
Namen „+Ritter von Schulstein+“ in den Adelstand erhoben. Er starb 1801
als +Bischof von Leitmeritz+.
Zu den eigentümlichen Verdiensten Kindermanns gehört insbesondere
der von ihm ausgeführte schöpferische Gedanke, mit den Volksschulen
den +Industrie-Unterricht+ planmäßig zu verbinden. Kindermann wollte
dadurch ~a.~ den Eltern die Zahlung des +Schulgeldes+ erleichtern; ~b.~
den Lehrern die Möglichkeit verschaffen, ihre +Einkünfte+ zu vermehren
und die freie Zeit nützlich auszufüllen; ~c.~ seinen Gegnern aber den
+Vorwurf+ abschneiden, er bilde gelehrte Bauern aus, welche später
für die Arbeit nichts mehr taugten. +Stricken+, +Nähen+ und +Spinnen+
waren die Beschäftigungen für die Mädchen; +Obstbaum-+, +Seiden-+,
+Bienenzucht+ und +Gemüsebau+ die Arbeiten für die Knaben.
V. Förderung des Schulwesens unter den Königen Friedrich II. und
Friedrich Wilhelm II.
=1. Friedrich II.= (1740–1786.)
1. Kaum hatte Friedrich den Thron seines Vaters bestiegen, so gaben
sich manche der Hoffnung hin, es werde nunmehr inbezug auf das
Schulwesen alles wieder auf den alten unordentlichen Fuß kommen. Da
erließ er die Edikte von 1740 und 1741, in welchen er erklärte, daß
„alle von seines Vaters Majestät in Schulsachen erlassenen Befehle
und Verordnungen in +Kraft+ sein und bleiben sollten“, daß „keine
Veränderung, unter welchem Vorwande es auch sein möchte, bei dem
Schulregiment vorgenommen werden sollte“. Im Jahre 1742 erschien ein
Edikt, in welchem der König die lässigen Lehrer zum +Fleiße+ ermahnt.
In demselben heißt es: „Da die Schulmeister statt der Eltern sind,
so sollen sie sich der Jugend aufs treulichste annehmen, sie im
Katechismus und in anderen guten Künsten eifrig unterrichten, auch
die Gesänge mit Fleiß einüben. Diejenigen handeln ganz verkehrt,
welche meinen, die Jugend sei mit dem Auswendiglernen möglichst zu
verschonen. Von demjenigen, was gelernt wird, muß der Sinn der Worte
nach und nach erklärt werden.“
2. Im Jahre 1754 erließ der König eine wichtige Schulordnung für
+Minden+ und +Ravensberg+, aus welcher folgende Bestimmungen
hervorzuheben sind.
1. Eltern und Vormünder +sollen+ ihre Kinder vom 5. oder 6. Jahre zur
Schule halten.
2. Wer sein Kind nicht zur Schule schickt, soll zuerst durch
Ermahnungen, dann durch +Polizeistrafen+ dazu veranlaßt werden.
3. Die Schulmeister sollen einen +Schulkatalog+ haben, enthaltend:
Namen, Eltern, Wohnung, Alter, Schulbesuch.
4. Nur +geschickte+ Personen sollen Schulmeister sein und ihr Amt
ohne Ärgernis verwalten, in der Nachfolge Christi leben, keine
Wirtschaft halten, mäßig sein, weder Bier noch Branntwein verkaufen,
noch Musik machen.