1. die allgemeine +Schulpflicht+;

2. die Einrichtung von +Normal+-, +Haupt+- und +Trivial+schulen.

Eine Normalschule (Musterschule) soll sein in jeder Provinz, eine

Hauptschule (Mittelschule) in jedem größeren Distrikte, eine

Trivialschule (einfache Volksschule) in jeder Gemeinde;

3. die strenge +Verpflichtung der Geistlichen+ zum Katechisieren,

d. h. zur Erteilung des +Religions+unterrichts;

4. die Bildung des +Verstandes+ gegenüber der des Gedächtnisses. --

Das waren kräftige Keime zu fernerer Entwicklung.

Nach dem Tode der edlen Kaiserin (1780) wurde Felbiger von Joseph II.

auf die Propstei Preßburg (Ungarn) verwiesen, woselbst er im Jahre 1788

starb.

=2. Schriften.= Felbiger verfaßte u. a.

~a~) „+Eigenschaften+, Wissenschaften und Bezeigen rechtschaffener

Schulleute.“

(Die erste katholische Volksschulkunde.)

~b~) Den Saganer +Katechismus+ in 3 Ausgaben (für Unter-, Mittel- und

Oberstufe) und eine +Bibl. Geschichte+.

=3. Pädagogik.= In seinen Schriften betont Felbiger folgende fünf

Stücke:

~a~) den +Zusammenunterricht+ und das Zusammenlernen gegenüber dem

bisher üblichen Einzelunterricht;

Die weiteren notwendigen Folgen dieser Forderung waren: gleiche

Lesebücher und Einteilung in Klassen. Auf das Zusammenlesen oder

+Chorlesen+ legte er +großes Gewicht+. Ganz wie Rochow liebte er

+viele Leseübungen+. Er sagt: „Es werden den Schülern zu eben der

Zeit, da sie der Lehrer +bloß im Lesen zu üben scheint, eine Menge

nützlicher Kenntnisse+ auf die leichteste Art beigebracht.“

~b~) das +Katechisieren+, wobei der Katechet besonders die

Religionswahrheiten erklären, erläutern, zergliedern, erweisen und auf

den +Willen einwirken+ lassen soll;

~c~) die Anwendung der +Tabellarmethode+ zur Einprägung des Erklärten;

~d~) mit dem Buchstabier- und Leseunterricht soll zugleich das

+Schreiben+ verbunden und beim Erlernen der +Buch+staben die

+genetische+ Ordnung eingehalten werden;

~e~) für die +Schulordnung+ führte Felbiger besondere +Kommandowörter+

und +Zeichen+ (z. B. das Emporstrecken der Finger) ein. Rücksichtlich

der +Schulzucht+ empfiehlt er nachdrücklich +Humanität+.

Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und

ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen

Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit

Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für

grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten

werden. Er untersagte seinen Lehrern, die üblichen barbarischen und

ehrverletzenden Strafen anzuwenden, z. B. +Knieen+ auf +dreieckigen

Scheiten Holz+ oder auf +Erbsen+, Reiten auf einem Esel mit

Wiegenläufen, Tragen von +Eselsohren+ und +Strohkränzen+. Nur für

grobe Vergehen sollte die Züchtigung mit der Rute beibehalten werden.

=4. Verdienste.= Felbiger ist der Reformator des kath. Schulwesens im

Osten der preußischen Monarchie. Insbesondere ist ihm als Verdienst

anzurechnen:

~a~) daß er die Fahne der +christlichen+ Volksschule bei allen seinen

Verbesserungen fest und hoch hielt, obschon er in einer Zeit seichter

Aufklärung lebte;

~b~) daß er +besseren+ Lehrmethoden und einer +humanen+ Disziplin

Eingang in die Schulen verschaffte;

~c~) daß er die dauernde Aufmerksamkeit der +Staatsbehörden+ auf die

Wichtigkeit des Volksschulwesens und die Notwendigkeit der Einrichtung

von Seminarien lenkte.

=4. Kindermann= (1740–1801).

Wie Hecker an Hähn, so hatte Felbiger an Ferdinand Kindermann, Dechant

zu +Kaplitz+ in Böhmen, einen treuen Anhänger. Was dieser bei Felbiger

in Sagan gesehen, verstand er in seiner Pfarrschule alsbald in sehr

wirksamer Weise ins Werk zu setzen. Kindermann ging vor allem darauf

aus, das +Interesse der Eltern an der Schule+ zu gewinnen und zwar

durch eine +gefällige Handschrift+ und +schönen Gesang+ der Kinder.

Die Pfarrschule zu Kaplitz wurde bereits 1773 zu einer Normalschule

erhoben und zog durch ihren Ruhm die Aufmerksamkeit vieler auswärtigen

Schulbehörden auf sich. Von der Kaiserin Maria Theresia wurde er zum

+Landes-Oberschulinspektor+ in Böhmen ernannt und unter dem bedeutsamen

Namen „+Ritter von Schulstein+“ in den Adelstand erhoben. Er starb 1801

als +Bischof von Leitmeritz+.

Zu den eigentümlichen Verdiensten Kindermanns gehört insbesondere

der von ihm ausgeführte schöpferische Gedanke, mit den Volksschulen

den +Industrie-Unterricht+ planmäßig zu verbinden. Kindermann wollte

dadurch ~a.~ den Eltern die Zahlung des +Schulgeldes+ erleichtern; ~b.~

den Lehrern die Möglichkeit verschaffen, ihre +Einkünfte+ zu vermehren

und die freie Zeit nützlich auszufüllen; ~c.~ seinen Gegnern aber den

+Vorwurf+ abschneiden, er bilde gelehrte Bauern aus, welche später

für die Arbeit nichts mehr taugten. +Stricken+, +Nähen+ und +Spinnen+

waren die Beschäftigungen für die Mädchen; +Obstbaum-+, +Seiden-+,

+Bienenzucht+ und +Gemüsebau+ die Arbeiten für die Knaben.

V. Förderung des Schulwesens unter den Königen Friedrich II. und

Friedrich Wilhelm II.

=1. Friedrich II.= (1740–1786.)

1. Kaum hatte Friedrich den Thron seines Vaters bestiegen, so gaben

sich manche der Hoffnung hin, es werde nunmehr inbezug auf das

Schulwesen alles wieder auf den alten unordentlichen Fuß kommen. Da

erließ er die Edikte von 1740 und 1741, in welchen er erklärte, daß

„alle von seines Vaters Majestät in Schulsachen erlassenen Befehle

und Verordnungen in +Kraft+ sein und bleiben sollten“, daß „keine

Veränderung, unter welchem Vorwande es auch sein möchte, bei dem

Schulregiment vorgenommen werden sollte“. Im Jahre 1742 erschien ein

Edikt, in welchem der König die lässigen Lehrer zum +Fleiße+ ermahnt.

In demselben heißt es: „Da die Schulmeister statt der Eltern sind,

so sollen sie sich der Jugend aufs treulichste annehmen, sie im

Katechismus und in anderen guten Künsten eifrig unterrichten, auch

die Gesänge mit Fleiß einüben. Diejenigen handeln ganz verkehrt,

welche meinen, die Jugend sei mit dem Auswendiglernen möglichst zu

verschonen. Von demjenigen, was gelernt wird, muß der Sinn der Worte

nach und nach erklärt werden.“

2. Im Jahre 1754 erließ der König eine wichtige Schulordnung für

+Minden+ und +Ravensberg+, aus welcher folgende Bestimmungen

hervorzuheben sind.

1. Eltern und Vormünder +sollen+ ihre Kinder vom 5. oder 6. Jahre zur

Schule halten.

2. Wer sein Kind nicht zur Schule schickt, soll zuerst durch

Ermahnungen, dann durch +Polizeistrafen+ dazu veranlaßt werden.

3. Die Schulmeister sollen einen +Schulkatalog+ haben, enthaltend:

Namen, Eltern, Wohnung, Alter, Schulbesuch.

4. Nur +geschickte+ Personen sollen Schulmeister sein und ihr Amt

ohne Ärgernis verwalten, in der Nachfolge Christi leben, keine

Wirtschaft halten, mäßig sein, weder Bier noch Branntwein verkaufen,

noch Musik machen.

Grundzüge der Geschichte der Pädagogik · 第 97 / 110 题