1. Nach Kaiser Karls großartigem und unvergleichlichem Vorbilde
nahm sich auch Herzog +Thassilo+ II. von Bayern der Schulen an. Er
bestimmte 774: „Jeder Bischof soll in seiner Vaterstadt eine Schule
errichten.“
2. Papst +Eugen+ II. empfahl 826 allen Bischöfen, „Lehrer zu
bestellen, die im Lesen, in den freien Künsten und in den Heilslehren
fleißig Unterricht erteilen sollen“.
3. Das 11. ökumenische Konzil (im +Lateran+) unter Papst Alexander
III. (1179) verordnete: „An jeder Domschule soll dem Lehrer ... ein
hinreichendes Einkommen ausgeworfen werden.“ „Auch an anderen Kirchen
soll das Erforderliche hierfür geschehen.“ „Die Erlaubnis zu lehren
darf keinem Tüchtigen versagt werden.“
4. Die +Hofschule+ Karls d. Gr. bestand weiter und blühte besonders
zur Zeit Karls des Kahlen unter dem tüchtigen +Lehrer Scotus
Erigena+. Im 10. Jahrhundert wirkten der Erzkaplan +Bruno+ (Bruder
des Kaisers Otto I.) und von 999–1003 der gelehrte Mönch +Gerbert+
(der spätere Papst Silvester II.) ausgezeichnet als Leiter der
Hofschule.
5. Einzelne Domschulen taten sich besonders hervor. Die +Dom+schule
von +Hildesheim+ hatte die Ehre, den +Kaiser Heinrich+ II. und den
berühmten Bischof +Meinwerk von Paderborn+ zu ihren Schülern zu
zählen. Der berühmte hl. +Anno+ (Erzbischof von Köln) und der Bischof
+Imad+ sind Schüler der +Paderborner Domschule+ (unter Meinwerk).
Neue Domschulen entstanden in Magdeburg, Merseburg, Meißen.
6. Die sog. +regulierten Chorherren+ gründeten nach Chrodegangs
Plane Stiftsschulen an ihren Kollegiatkirchen. Die +Augustiner+-
und +Norbertiner+-Mönche machten sich den Jugendunterricht zur
Hauptaufgabe. Den Augustinermönch +Hugo von St. Viktor+ nannten
seine Zeitgenossen wegen seiner eminenten Lehrtätigkeit den „zweiten
Augustinus“.
7. Die +Benediktinerschulen+ wirkten segensreich weiter und wurden
durch neue Stiftungen vermehrt. +Corvey+ an der Weser, Stiftung
Ludwigs des Frommen (814–840), erhielt für Norddeutschland hohe
Bedeutung. Kaiser- und Königssöhne wurden hier ausgebildet. Die
Apostel des Nordens, +Ansgar+ für Schweden und +Adalbert+ für
Rußland, gingen aus der Klosterschule von Corvey hervor. Die
Genossenschaften der +Cluniacenser+ und +Cistercienser+ erwuchsen
aus dem Stamme der Benediktiner und setzten das große Werk des hl.
Benedikt fort.
8. Die Bettelorden der +Franziskaner+ (gestiftet 1209) und der
+Dominikaner+ (1215) waren stiftungsmäßig zur religiösen Unterweisung
der ärmeren Volksklassen verpflichtet. Sie errichteten bei ihren
Klöstern +Schulen+, welche +Externate+ waren.
Aus diesen Schulen entstanden später mehrfach Gymnasien, z. B. in
Rheine, Warendorf, Recklinghausen, Brilon.
Die Franziskaner wirkten außerdem noch als Lehrer in +Stadt-+ und
+Landschulen+ und unterwiesen sogar in Privathäusern die Jugend im
+Katechismus+, +Lesen+ und +Schreiben+.
9. Die Genossenschaft der +Brüder des gemeinsamen Lebens+ (auch
Hieronymianer, Fraterherren oder +Schulbrüder+ genannt) nahm
sich in den letzten beiden Jahrhunderten des Mittelalters des
Jugendunterrichts an und wirkte besonders in den Niederlanden und in
Norddeutschland.
Sie erteilten nicht allein höheren, sondern auch +niederen
Unterricht+, namentlich in der +Religion+, +Muttersprache+ und im
+Rechnen+. Ihre Schulen, die sehr zahlreich besucht wurden, gründeten
sie neben ihren Fraterhäusern. Die Mitglieder dieser Genossenschaft,
Geistliche und Laien, lebten als Brüder in freier Vereinigung, „nur
durch +guten Willen+ verpflichtet“, zusammen. Ihr Stifter war +Geert
Grote+, dessen Gehilfe und Nachfolger +Florentius Radewin+. Der
bekannteste Fraterherr ist der gottsel. +Thomas von Kempen+, † 1471,
dessen „Nachfolge Christi“ nächst der Hl. Schrift das verbreitetste
Buch ist. Sein berühmter Schüler war Alexander von Heek (Alexander
Hegius) † 1498, der wiederum den gelehrten +Erasmus von Rotterdam+ zu
seinen Schülern zählte.
Die +Fraterherren+ sind die ersten +Elementarlehrer+, und +Geert
Grote ist der Vater der Elementarschule+.
Stadtschulen.
1. Infolge der +Kreuzzüge+ entwickelte sich das +Bürgertum+. Von den
Magistraten wohlhabender Städte wurden +lateinische Stadtschulen+
(nach dem Muster der Domschulen) gegründet. Solche Schulen bestanden
in Lübeck, Hamburg, Breslau, Leipzig, Nordhausen u. a. Städten.
2. +Papst Alexander+ III. stand diesen Schulen freundlich gegenüber
und erlaubte Mönchen und Weltgeistlichen, darin als Lehrer zu wirken.
Die +geistlichen+ Lehrer nahmen sich vielfach +weltliche+ Gehilfen,
welche die Lernanfänger im Lesen und Schreiben unterrichteten.
Der (meistens geistliche) Schulvorsteher oder +Rektor+ hieß auch
Oberschulmeister oder +Magister+, die Gehilfen wurden +Kindermeister+
genannt.
3. Nur den +Rektor+ stellte die +städtische Behörde+ an, die Gehilfen
oder Schulgesellen konnten dann von dem Schulvorsteher beliebig
angeworben und entlassen werden.
4. Die nicht fest angestellten Unterlehrer (Schulgesellen oder
Kindermeister) veränderten sich gern und oft und suchten als sog.
„+fahrende Schulgesellen+“ in den städtischen Schulen Arbeit.
5. Angesteckt von dem Wanderleben des Lehrpersonals zeigten sich auch
bald „+fahrende Schüler+“ in Menge. Ganze Schwärme von Schülern zogen
von Stadt zu Stadt, von Schule zu Schule und blieben dort längere
Zeit, wo es ihnen gefiel. Die Führer (größere Schüler), welche „einem
Trunke gar nicht abhold“ waren, nannte man „+Bacchanten+“, die
kleineren -- „+Schützen+“. Die Schützen mußten für ihre Bacchanten
den Unterhalt erbetteln oder stehlen. Dieses Schülerunwesen erhielt
sich bis ins 16. Jahrhundert.
+Thomas Platter+, geb. 1499, später Schulrektor in Basel, liefert in
seiner +Selbstbiographie+ eine anschauliche Schilderung des Lebens
und Treibens der „fahrenden Schüler“.
„In Dresden war gar keine gute Schule und in unseren Schlafkammern
alles voll von L..., daß wir sie nachts im Stroh unter uns knistern
hörten; sie waren so groß wie reifer Hanfsamen. Im Sommer blieben wir
nachts auf dem Kirchhof, trugen Gras zusammen und lagen darin wie
Säue auf der Streu. Zuweilen gingen wir in die Bierhäuser; da gaben
uns die trunkenen Polackenbauern so viel Bier, daß wir nicht wieder
zur Schule kommen konnten.“ „Manchmal hetzte man die Hunde auf uns.“
„Die Stadt Breslau hatte sieben Pfarren und jegliche eine besondere
Schule.“ „In Breslau sind +etliche tausend+ Bacchanten und Schützen
+auf einmal+ gewesen, die sich alle von Almosen ernährten.“ „In der
Schule zu St. Elisabeth (Breslau) hatte +niemand gedruckte Bücher+.“
Nach fünf Jahren kam Platter nach Hause; er konnte gut betteln, aber
nicht lesen.
6. Auch +deutsche Schulen+ gab es gegen Ende des Mittelalters in
den Städten. Unterrichtsgegenstände: +Religion+, +Deutsch+ (Lesen
und Schreiben), +Rechnen+ und +Gesang+. Die deutschen Schulen waren
die städtischen Elementarschulen des Mittelalters. Während man die
Lateinschulen schlechthin „Schule“ hieß, führten die Deutschschulen
den Namen „Schreibschule“.
7. +Mädchenschulen+ lassen sich in den Städten nur ganz vereinzelt
nachweisen. Der Mädchenunterricht blieb mehr Privatsache und
beschränkte sich auf die Unterweisung in der +Religion+. Dagegen gab
es in +Nonnenklöstern Frauen+, welche +Latein+ sprachen und schrieben.
8. Der größte Teil der Einwohner deutscher Städte im Mittelalter
lernte lesen, schreiben und rechnen. +Der Handwerkerstand+ namentlich
zeichnete sich durch +gute Schulbildung+ aus, während manche
+adligen+ und fürstlichen Personen +unwissend+ blieben.
Landschulen.
1. Auf dem Lande waren im Mittelalter und kurz nach demselben
nur wenige Schulen zu finden. Tagelöhner, Handwerker oder ein
Geistlicher erteilten hier und da Elementarunterricht, der aber +sehr
spärlich+ ausfiel. In der Religion besorgte der Pfarrgeistliche die
Unterweisung.
2. An Orten, wo der Schuldienst mit dem Küsteramte dauernd verbunden
wurde, kam es zur Einrichtung von +Küsterschulen+. Solche Schulen
hatte Westfalen schon in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, z. B. in
+Bigge+, Kreis Brilon.
+Erzbischof Engelbert II. von Köln+ bestätigte 1270 die „+Satzungen+
für den Küster und Schulmeister zu +Bigge+“.
Hiernach war der Küster gehalten, „die Kirchspielsjugend im Schreiben
und Lesen des Sommers morgens von 7, des Winters von 8–10 Uhr,
nachmittags des Sommers von 1–3 oder 4 Uhr, des Winters bis 3 Uhr zu
unterrichten“.
„Die Kirchspielseingesessenen sollen bei Strafe von 15 Mark verbunden
sein, die Kinder zur Schule zu schicken.“ (Schulzwang!)
Der „jedesmalige Schulmeister“ mußte „monatlich dem Pastor
schriftlichen Bericht“ über das Betragen und die Leistungen der
Schüler vorlegen. (Schulaufsicht!)