III. Schulen des nachkarolingischen Mittelalters.

1. Nach Kaiser Karls großartigem und unvergleichlichem Vorbilde

nahm sich auch Herzog +Thassilo+ II. von Bayern der Schulen an. Er

bestimmte 774: „Jeder Bischof soll in seiner Vaterstadt eine Schule

errichten.“

2. Papst +Eugen+ II. empfahl 826 allen Bischöfen, „Lehrer zu

bestellen, die im Lesen, in den freien Künsten und in den Heilslehren

fleißig Unterricht erteilen sollen“.

3. Das 11. ökumenische Konzil (im +Lateran+) unter Papst Alexander

III. (1179) verordnete: „An jeder Domschule soll dem Lehrer ... ein

hinreichendes Einkommen ausgeworfen werden.“ „Auch an anderen Kirchen

soll das Erforderliche hierfür geschehen.“ „Die Erlaubnis zu lehren

darf keinem Tüchtigen versagt werden.“

4. Die +Hofschule+ Karls d. Gr. bestand weiter und blühte besonders

zur Zeit Karls des Kahlen unter dem tüchtigen +Lehrer Scotus

Erigena+. Im 10. Jahrhundert wirkten der Erzkaplan +Bruno+ (Bruder

des Kaisers Otto I.) und von 999–1003 der gelehrte Mönch +Gerbert+

(der spätere Papst Silvester II.) ausgezeichnet als Leiter der

Hofschule.

5. Einzelne Domschulen taten sich besonders hervor. Die +Dom+schule

von +Hildesheim+ hatte die Ehre, den +Kaiser Heinrich+ II. und den

berühmten Bischof +Meinwerk von Paderborn+ zu ihren Schülern zu

zählen. Der berühmte hl. +Anno+ (Erzbischof von Köln) und der Bischof

+Imad+ sind Schüler der +Paderborner Domschule+ (unter Meinwerk).

Neue Domschulen entstanden in Magdeburg, Merseburg, Meißen.

6. Die sog. +regulierten Chorherren+ gründeten nach Chrodegangs

Plane Stiftsschulen an ihren Kollegiatkirchen. Die +Augustiner+-

und +Norbertiner+-Mönche machten sich den Jugendunterricht zur

Hauptaufgabe. Den Augustinermönch +Hugo von St. Viktor+ nannten

seine Zeitgenossen wegen seiner eminenten Lehrtätigkeit den „zweiten

Augustinus“.

7. Die +Benediktinerschulen+ wirkten segensreich weiter und wurden

durch neue Stiftungen vermehrt. +Corvey+ an der Weser, Stiftung

Ludwigs des Frommen (814–840), erhielt für Norddeutschland hohe

Bedeutung. Kaiser- und Königssöhne wurden hier ausgebildet. Die

Apostel des Nordens, +Ansgar+ für Schweden und +Adalbert+ für

Rußland, gingen aus der Klosterschule von Corvey hervor. Die

Genossenschaften der +Cluniacenser+ und +Cistercienser+ erwuchsen

aus dem Stamme der Benediktiner und setzten das große Werk des hl.

Benedikt fort.

8. Die Bettelorden der +Franziskaner+ (gestiftet 1209) und der

+Dominikaner+ (1215) waren stiftungsmäßig zur religiösen Unterweisung

der ärmeren Volksklassen verpflichtet. Sie errichteten bei ihren

Klöstern +Schulen+, welche +Externate+ waren.

Aus diesen Schulen entstanden später mehrfach Gymnasien, z. B. in

Rheine, Warendorf, Recklinghausen, Brilon.

Die Franziskaner wirkten außerdem noch als Lehrer in +Stadt-+ und

+Landschulen+ und unterwiesen sogar in Privathäusern die Jugend im

+Katechismus+, +Lesen+ und +Schreiben+.

9. Die Genossenschaft der +Brüder des gemeinsamen Lebens+ (auch

Hieronymianer, Fraterherren oder +Schulbrüder+ genannt) nahm

sich in den letzten beiden Jahrhunderten des Mittelalters des

Jugendunterrichts an und wirkte besonders in den Niederlanden und in

Norddeutschland.

Sie erteilten nicht allein höheren, sondern auch +niederen

Unterricht+, namentlich in der +Religion+, +Muttersprache+ und im

+Rechnen+. Ihre Schulen, die sehr zahlreich besucht wurden, gründeten

sie neben ihren Fraterhäusern. Die Mitglieder dieser Genossenschaft,

Geistliche und Laien, lebten als Brüder in freier Vereinigung, „nur

durch +guten Willen+ verpflichtet“, zusammen. Ihr Stifter war +Geert

Grote+, dessen Gehilfe und Nachfolger +Florentius Radewin+. Der

bekannteste Fraterherr ist der gottsel. +Thomas von Kempen+, † 1471,

dessen „Nachfolge Christi“ nächst der Hl. Schrift das verbreitetste

Buch ist. Sein berühmter Schüler war Alexander von Heek (Alexander

Hegius) † 1498, der wiederum den gelehrten +Erasmus von Rotterdam+ zu

seinen Schülern zählte.

Die +Fraterherren+ sind die ersten +Elementarlehrer+, und +Geert

Grote ist der Vater der Elementarschule+.

Stadtschulen.

1. Infolge der +Kreuzzüge+ entwickelte sich das +Bürgertum+. Von den

Magistraten wohlhabender Städte wurden +lateinische Stadtschulen+

(nach dem Muster der Domschulen) gegründet. Solche Schulen bestanden

in Lübeck, Hamburg, Breslau, Leipzig, Nordhausen u. a. Städten.

2. +Papst Alexander+ III. stand diesen Schulen freundlich gegenüber

und erlaubte Mönchen und Weltgeistlichen, darin als Lehrer zu wirken.

Die +geistlichen+ Lehrer nahmen sich vielfach +weltliche+ Gehilfen,

welche die Lernanfänger im Lesen und Schreiben unterrichteten.

Der (meistens geistliche) Schulvorsteher oder +Rektor+ hieß auch

Oberschulmeister oder +Magister+, die Gehilfen wurden +Kindermeister+

genannt.

3. Nur den +Rektor+ stellte die +städtische Behörde+ an, die Gehilfen

oder Schulgesellen konnten dann von dem Schulvorsteher beliebig

angeworben und entlassen werden.

4. Die nicht fest angestellten Unterlehrer (Schulgesellen oder

Kindermeister) veränderten sich gern und oft und suchten als sog.

„+fahrende Schulgesellen+“ in den städtischen Schulen Arbeit.

5. Angesteckt von dem Wanderleben des Lehrpersonals zeigten sich auch

bald „+fahrende Schüler+“ in Menge. Ganze Schwärme von Schülern zogen

von Stadt zu Stadt, von Schule zu Schule und blieben dort längere

Zeit, wo es ihnen gefiel. Die Führer (größere Schüler), welche „einem

Trunke gar nicht abhold“ waren, nannte man „+Bacchanten+“, die

kleineren -- „+Schützen+“. Die Schützen mußten für ihre Bacchanten

den Unterhalt erbetteln oder stehlen. Dieses Schülerunwesen erhielt

sich bis ins 16. Jahrhundert.

+Thomas Platter+, geb. 1499, später Schulrektor in Basel, liefert in

seiner +Selbstbiographie+ eine anschauliche Schilderung des Lebens

und Treibens der „fahrenden Schüler“.

„In Dresden war gar keine gute Schule und in unseren Schlafkammern

alles voll von L..., daß wir sie nachts im Stroh unter uns knistern

hörten; sie waren so groß wie reifer Hanfsamen. Im Sommer blieben wir

nachts auf dem Kirchhof, trugen Gras zusammen und lagen darin wie

Säue auf der Streu. Zuweilen gingen wir in die Bierhäuser; da gaben

uns die trunkenen Polackenbauern so viel Bier, daß wir nicht wieder

zur Schule kommen konnten.“ „Manchmal hetzte man die Hunde auf uns.“

„Die Stadt Breslau hatte sieben Pfarren und jegliche eine besondere

Schule.“ „In Breslau sind +etliche tausend+ Bacchanten und Schützen

+auf einmal+ gewesen, die sich alle von Almosen ernährten.“ „In der

Schule zu St. Elisabeth (Breslau) hatte +niemand gedruckte Bücher+.“

Nach fünf Jahren kam Platter nach Hause; er konnte gut betteln, aber

nicht lesen.

6. Auch +deutsche Schulen+ gab es gegen Ende des Mittelalters in

den Städten. Unterrichtsgegenstände: +Religion+, +Deutsch+ (Lesen

und Schreiben), +Rechnen+ und +Gesang+. Die deutschen Schulen waren

die städtischen Elementarschulen des Mittelalters. Während man die

Lateinschulen schlechthin „Schule“ hieß, führten die Deutschschulen

den Namen „Schreibschule“.

7. +Mädchenschulen+ lassen sich in den Städten nur ganz vereinzelt

nachweisen. Der Mädchenunterricht blieb mehr Privatsache und

beschränkte sich auf die Unterweisung in der +Religion+. Dagegen gab

es in +Nonnenklöstern Frauen+, welche +Latein+ sprachen und schrieben.

8. Der größte Teil der Einwohner deutscher Städte im Mittelalter

lernte lesen, schreiben und rechnen. +Der Handwerkerstand+ namentlich

zeichnete sich durch +gute Schulbildung+ aus, während manche

+adligen+ und fürstlichen Personen +unwissend+ blieben.

Landschulen.

1. Auf dem Lande waren im Mittelalter und kurz nach demselben

nur wenige Schulen zu finden. Tagelöhner, Handwerker oder ein

Geistlicher erteilten hier und da Elementarunterricht, der aber +sehr

spärlich+ ausfiel. In der Religion besorgte der Pfarrgeistliche die

Unterweisung.

2. An Orten, wo der Schuldienst mit dem Küsteramte dauernd verbunden

wurde, kam es zur Einrichtung von +Küsterschulen+. Solche Schulen

hatte Westfalen schon in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts, z. B. in

+Bigge+, Kreis Brilon.

+Erzbischof Engelbert II. von Köln+ bestätigte 1270 die „+Satzungen+

für den Küster und Schulmeister zu +Bigge+“.

Hiernach war der Küster gehalten, „die Kirchspielsjugend im Schreiben

und Lesen des Sommers morgens von 7, des Winters von 8–10 Uhr,

nachmittags des Sommers von 1–3 oder 4 Uhr, des Winters bis 3 Uhr zu

unterrichten“.

„Die Kirchspielseingesessenen sollen bei Strafe von 15 Mark verbunden

sein, die Kinder zur Schule zu schicken.“ (Schulzwang!)

Der „jedesmalige Schulmeister“ mußte „monatlich dem Pastor

schriftlichen Bericht“ über das Betragen und die Leistungen der

Schüler vorlegen. (Schulaufsicht!)

Grundzüge der Geschichte der Pädagogik · 第 60 / 110 题