1. Dem Benediktinerorden verdankt das Abendland vom 6.–13.
+Jahrhundert+ fast ausschließlich die Segnungen des öffentlichen
Unterrichts. Die kleineren Stifte bildeten die Jugend der Umgegend
in Elementarkenntnissen, die größeren Klöster waren Sammelplätze der
Gelehrsamkeit.
2. Der Stifter des Benediktinerordens ist der heil. +Benedikt von
Nursia+, zugleich Vater des Mönchswesens im Occident. Er gründete
seinen weltberühmten Orden 520 zu Subiaco (südlich von Rom), siedelte
529 nach +Monte Cassino+ (nördlich von Neapel) über und gründete hier
das eigentliche +Stammkloster+ des Ordens. Er starb daselbst 543.
3. In seiner +Ordens-Regel+ nimmt er vorzugsweise auf die Pflege der
Jugend Rücksicht.
+Arme+ so gut als +reiche+ Knaben dürfen vom +frühen Alter+ an durch
die Eltern dem Kloster übergeben werden. -- Sie sollen im Kloster
in +strenger Ordnung+ und draußen unter Aufsicht gehalten werden.
-- Die Schwächen der Knaben sind zu berücksichtigen, dagegen die
+Vergehen+ derselben mit +Fasten oder Rutenstreichen+ zu züchtigen.
4. Nach dem Muster des Stammklosters wurden mit allen
Benediktinerklöstern +Schulen+ verbunden. Bei den größeren Klöstern
bestanden Doppelschulen, eine +äußere+ und eine +innere+. Die äußeren
Schulen wurden von Knaben besucht, welche sich zu einem weltlichen
Berufe vorbereiteten; die innere Schule war für solche, die sich dem
Ordensberufe widmen wollten. Beide Schulen aber waren +Internate+,
da die Benediktinerklöster nach der Ordensregel außerhalb der
Ortschaften aufgeführt werden mußten.
5. Der Vorsteher des Klosters (Abt) beauftragte einen geeigneten
Mönch mit der besonderen +Leitung+ der Schule. Dieser hieß ~magister
scholae~, war sehr angesehen und wählte sich aus den übrigen Mönchen
~seniores~ (Helfer).