Beweglichkeit, des weiteren Gesichtskreises, fortgeschrittener
wirtschaftlicher Betätigung und einer zum erstenmal dauernd in die
Erscheinung tretenden engeren Vereinigung von Massen. Die allmählich
immer zunehmende höhere, recht eigentlich städtische Kultivierung
fiel bei dem starken Zusammenhang von Land und Stadt nicht so ins
Gewicht, daß der Städter etwa die Gemeinsamkeit volkstümlichen Denkens
gegenüber dem Landvolke zu verlieren begann; am wenigsten konnte dies
bei den niederen städtischen Schichten der Fall sein. Dazu kam der
Einfluß eines damals sehr wichtigen Volksteils, der sich aus Land und
Stadt, auch aus den Klöstern ergänzte, eine Zeitlang in den Städten
hauste, aber dann wieder auf den Landstraßen innigen Zusammenhang mit
der Natur fand, des Elements der fahrenden Leute. Es waren die Sänger
und Spielleute, Gaukler und Fechter, die, von den Burgen verbannt, von
der Kirche verfolgt, ihr Publikum nun im eigentlichen Volk hatten;
dazu kamen herumziehende Geistliche und Scholaren, mit denen sich
Bettler und schlimmes Volk, auch niedere Reisende sonst mischten. Diese
Fahrenden verbanden Stadt und Land, sie bildeten den besten Nährboden
für alte volkstümliche Neigungen, sie waren die Hauptträger des
Volksliedes.
Immerhin ist doch vor allem die Stadt der eigentliche Untergrund
für die nun sichtbare stärkere Geltung volkstümlichen Geistes. Seit
längerer Zeit war jene _Aufwärtsbewegung der unteren Schichten_
eingetreten, die sich in einer Hebung der bäuerlichen Klassen,
in dem Aufkommen eines unabhängigen Bürgertums, aber auch in der
Zusammensetzung des Rittertums äußerte. Aber wie der Ritter alsbald
zu einer abgeschlossen-aristokratischen Kultur gelangt ist, so
beobachteten wir auch sonst zunächst ein allgemeines Übergewicht des
aristokratischen Geistes, auch in den Städten (S. 102). In ihnen
setzt nun gerade der Umschwung am deutlichsten ein, d. h. eigentlich
die Fortsetzung jener Aufwärtsbewegung, an der nun immer niedrigere
Schichten teilnahmen. Noch war eben das ganze Volk selbstbewußt und
stark, noch die alte Unbändigkeit nicht ertötet; der allgemeine
Drang nach Besitzmehrung und Geltung äußerte sich auch in den
niedrigen Kreisen, und zwar vor allem in der _Stadt_, wo das Volk
sich schon durch seine größere Masse wie durch seine wirtschaftliche
Bedeutung fühlte. Zunächst trat nicht das eigentlich niedere Volk
hervor, sondern diejenige Schicht des Bürgertums, die nach wie
vor seinen Kern ausmachte, die der _Handwerker_. Sie hatten das
vortreffliche Machtmittel ihrer wirtschaftlich-genossenschaftlichen
Organisationen, die zugleich zur Grundlage der politisch-wehrhaften
Organisation der Bürgerschaft geworden waren und durch ihre Bedeutung
bereits Verbote des Kaisers (Friedrich II.) wie der Landesherren
heraufbeschworen hatten, der Zünfte. Jene in den Städten herrschende
Geschlechteraristokratie war nicht nur durch ihre Lebenshaltung
und durch ein protzenhaftes Zur-Schau-tragen des Reichtums
den unteren Klassen anstößig, sondern auch durch mannigfache
Gewalttaten und ein die Handwerker bedrückendes, sie mit Steuern und
Kriegsdiensten belastendes egoistisches Regiment geradezu verhaßt
geworden. So kam es im 13. und besonders im 14. Jahrhundert zu
oft blutig-leidenschaftlichen Bewegungen der Handwerker gegen die
Geschlechter. Sie endeten nur zum Teil mit einer Demokratisierung der
städtischen Verfassung, und selbst wo ein erheblicher Anteil der Zünfte
am Stadtregiment durchgesetzt wurde, ergab sich im Laufe der Zeit doch
wieder eine Herrschaft weniger, so daß immer von neuem eine grollende
Opposition einsetzte, die dann freilich oft nur von den niedersten
Schichten getragen wurde.
Aber über diese inneren Gegensätze in den Städten hinaus – ein solcher
bestand z. B. auch zwischen den Gilden der Kaufleute und den Zünften,
und vielleicht muß man eine gewisse Handelsfeindlichkeit der Zünfte
mehr als bisher betonen – macht sich der mehr _demokratische_ oder
wenigstens bürgerliche Geist der Zeit in dem wachsenden _Gegensatz_
zwischen den _Städten_ überhaupt und den _Fürsten_ sowohl wie
dem _Adel_ immer deutlicher fühlbar. Derjenige zu den _Fürsten_
ist mehr politischer Natur und hängt mit der erneuten Ausbildung
der landesherrlichen Macht zusammen. Wir sahen (S. 106), wie dem
tatkräftigen Aufstieg der Landesherrschaft im 13. Jahrhundert gegen
Ende desselben durch die Unabhängigkeitsgelüste der Stände eine Zeit
der Beschränkung fürstlicher Macht, der Abhängigkeit von den Ständen
folgte. Durch die fortgesetzte Schmälerung der Einkünfte, durch
Verweigerung der Steuern und anderer Abgaben brachen insbesondere
arge Geldnöte und Verschuldung über die Fürsten herein. Durch die
Selbstherrlichkeit der Städte, der geistlichen Herrschaften und der
durch ihre Bünde sich geltend machenden kleinen ritterlichen Herren
wurde die begonnene einheitliche Verwaltungstätigkeit zerstört und
diese auf den unmittelbaren Besitz der Fürsten beschränkt. Um das
landesherrliche Gericht kümmerte man sich nur, wenn man es brauchte.
Der Heerespflicht entzogen sich die Ritter immer häufiger, und immer
mehr war der Fürst auf Söldner angewiesen. Auf wirtschaftlichem Gebiet
spielten die Hauptrolle die Städte, die sich auch völlig selbständig
wie kleine Staaten verwalteten, ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten,
das Münzrecht übten, in ihrer jetzt ausgebildeten geschlossenen
Stadtwirtschaft egoistische Zollpolitik trieben, aber auch eigene
Fortschritte in der Verwaltung (s. S. 118) machten. Aber eben die schon
geschilderten Folgen der großen Zahl der selbständigen Kräfte, die
Wirren und die Unsicherheit, die sich aus ihrem freien Spiel und ihrer
Zersplitterung ergaben, das Verlangen nach einer ordnenden Obrigkeit
erleichterten den Landesherren bei dem Versagen der Reichsgewalt
den neuen Aufschwung ihrer Macht. Er setzt im 15. Jahrhundert ein,
auf Kosten des Adels, der geistlichen Herren wie der Städte. Die
auf verschiedene Weise entstehenden ständischen Verfassungen setzen
doch auch wieder die feste Zusammenfassung der Stände unter einer
Landesherrschaft voraus. Den inneren Halt der Herrschaft sicherten
jener schon früher organisierte Beamtenstaat und zum Teil (s. S. 148)
das neueindringende römische Recht. Die notwendige Grundlage des
Ganzen, insbesondere die einer militärischen Machtentfaltung, war eine
finanzielle Kräftigung, auf die man eifrig bedacht war (Landessteuer).
In der Verwaltung lernte man jetzt viel von den Städten und ihrer
geldwirtschaftlichen Organisation: doch gelang die Durchführung
solcher Aufgaben für wichtige Gebiete meist erst im 16. Jahrhundert,
zumal gegenüber der wirtschaftlichen Macht der Städte. Jetzt, im 15.
Jahrhundert, sollten zunächst die sich mächtig entwickelnden Städte
als politisch mehr oder weniger unabhängige Faktoren beseitigt, ihre
Kräfte und Mittel den Fürsten dienstbar gemacht werden. Im späteren 15.
Jahrhundert setzten diese Kämpfe erst eigentlich ein, wurden auch bald,
wenngleich völlig erst viel später, zugunsten der Fürsten entschieden.
Eine geradezu haßerfüllte Stimmung entwickelte sich aber, besonders
wieder im 15. Jahrhundert, zwischen dem Bürger und dem niederen _Adel_.
Auf jenen wirkte der immer hochmütigere und peinlichere Abschluß
gerade des verfallenden Rittertums verbitternd. Andererseits ergab die
zunehmende Verarmung des Adels, der überdies bei dem späteren Aufkommen
des Fußvolks, auch einem demokratischen Zug, seine militärische
Bedeutung und zugleich den lohnenden Söldnerdienst einbüßte, einen
zornigen Haß gegen die immer reicheren städtischen »Pfeffersäcke«, die
ihrerseits nach Art der Emporkömmlinge es zum Teil dem Adel gleichzutun
suchten. Diese Verarmung ließ den Adel den Bauerndruck erneuern,
dem geistlichen Gut nachstellen, den Nachbarn befehden, ließ ihn in
tiefe Verschuldung bei den Juden geraten und im Fürstendienst in Hof
und Verwaltung oder für die jüngeren Söhne in den Domkapiteln ein
Unterkommen suchen; sie trieb ihn aber auch, sich an dem Kaufmann in
Fortsetzung der hergebrachten Räubereien durch Wegelagerei schadlos
zu halten, sich an dem vermeintlich zu Unrecht erworbenen Reichtum
des Bürgers mit Gewalt seinen Anteil zu sichern und den Pfeffersack
zugleich für seine Anmaßung zu züchtigen. Mancher mußte aber üble
Rache der Städter erdulden. Wenn sich überhaupt das bürgerliche
Selbstbewußtsein gegenüber dem Adel kräftig äußerte, so bewahrte dieser
dennoch seinen gesellschaftlichen Vorrang, und manch reicher Bürger
strebte schon damals nach dem Adel, während der Ritter seinerseits
reiche bürgerliche Heiraten nicht verschmähte. Im kolonialen Osten
bestand andererseits damals noch nur ein sehr geringer Gegensatz
zwischen dem verbauerten oder handeltreibenden Junker und dem Städter.
Mit dem _Bürgertum_ war eine neue große Schicht des Volkes mündig und
für die Gesamtheit mit von bestimmendem Einfluß geworden. Vieles,
was eine höhere und freiere Kultur modernen Geistes bedingte,
entwickelte sich mit dem Eintritt des Bürgertums in die Geschichte.
Zunächst darf man freilich dessen _kulturelle Bedeutung nicht
überschätzen_. Ausgangspunkt und Grundlage der Entwicklung sind rein
wirtschaftlich. Der Kern der Sache ist, daß das Bürgertum der Träger
der wiederauflebenden _Geldwirtschaft_ wurde, die einst in Mittel-
und Westeuropa mit der Germanenherrschaft zusammengebrochen war und
nun infolge der Berührungen mit dem Orient und der entsprechenden
Ausbreitung des Handelsgeistes zunächst in Italien, dann in Frankreich
sich wieder einbürgerte und schließlich auch den deutschen Westen, zum
Teil schon vor dem 12. Jahrhundert, beeinflußte. Mit dem städtischen
Wesen, mit der Rolle des Handels vor allem mußte diese Wirtschaftsform
von selbst kommen und die versagende Naturalwirtschaft überwinden.
Während aber in Frankreich und England, wohl in Anknüpfung an die
kirchliche Verwaltung und andere, noch nicht genügend geklärte
Einflüsse, vor allem aber auf die städtische Entwicklung gestützt, die
Zentralgewalt mit und seit den Kreuzzügen eine geldwirtschaftliche
Verwaltung einzurichten begann, waren es in Deutschland die
Landesherren, deren zunächst im 13. Jahrhundert aufblühende Verwaltung
(s. S. 106) sich der Geldwirtschaft anpaßte. Steuern, Zölle und
sonstige Einnahmen brachten Geld, und die Ausgaben für den höfischen
Prunk wie für das neue Beamtentum und das aufkommende Söldnerheer
waren wieder größtenteils in Geld zu leisten. Vor allem entwickelten
aber dann – der deutsche Orden ist übrigens auch hervorgetreten –
eben die Städte die neue Wirtschaftsform, stärker schon im 13., ganz
freilich erst im 15. Jahrhundert. Diese Geldwirtschaft führte eine
höhere materielle Kultur herbei, eine gesteigerte Lebenshaltung, mit
der die adlige und z. T. selbst die fürstliche nicht wetteifern konnte,
eine größere Genußsucht, eine Neigung zum Luxus und damit wieder
eine Förderung der künstlerischen Lebensverschönerung, eine Blüte
bestimmter, auf diesem Boden gedeihender Künste. Man kam ferner, wie
gesagt, zu einer praktisch organisierten Verwaltung, zur Ausbildung der
indirekten Steuern, zu einer in alle Einzelheiten eingreifenden inneren
Polizeigesetzgebung, zur Ausbildung des Verantwortlichkeitsgefühls.
Weiter ergaben sich eine größere Beweglichkeit und geistige Regsamkeit
– von der Fürsorge für die Schulen werden wir noch (S. 143 f.) hören –,
eine individuellere Lebensauffassung, wie sich überhaupt mit den
praktischen, realen, wirtschaftlichen Interessen und der Erweiterung
des Gesichtskreises wie schon mit dem Berechnen eine stärkere Übung des
Verstandes, ebenso aber eine größere Abneigung gegen die asketische
Weltanschauung und gegen kirchliche Bevormundung verband – kurz man
gelangte zu den _Elementen einer wirklichen Laienkultur_.
Aber alles das entwickelte sich doch nicht sogleich und nicht überall,
und man darf andere Züge nicht übersehen. So eifrig man sich den neuen,
rasch hervortretenden Erfordernissen des wirklichen Lebens zuwandte:
großzügig war der _Geist dieses Bürgertums_ durchaus nicht, eher
_engherzig-egoistisch_. Es liegt das daran, daß den Kern des Bürgertums
schon durch ihre Zahl die _Handwerker_ ausmachten. Zum Teil, vor allem
in Süddeutschland, blieb überhaupt das Gewerbe ein wichtigerer Faktor
als der Handel. Was die Handwerker selbst erzeugten, durften die
Kaufleute nicht einführen. Andererseits hatte der Handel die Aufgabe,
für die Rohstoffe zu sorgen, die eben das Handwerk brauchte. Der
bürgerliche Geist deckt sich zum Teil mit dem Geist der Zunft. Diese
hat die Handwerker wirtschaftlich, persönlich und sittlich gehoben,
aber je länger je mehr auch einen kleinlichen, dem Wettbewerb und der
freien Betätigung des begabten Individuums, schließlich überhaupt
dem Fortschritt feindlichen Charakter gezeigt. Die Zunft bedeutete
für das gewerbliche Leben etwas Ähnliches wie die Markgenossenschaft
für das landwirtschaftliche. Zu dieser, Sicherung und Berechtigung
gewährenden Zunftform strebten auch die neu entstehenden Gewerbe mit
allen Mitteln hin. Mit genossenschaftlichem Zwang sorgte die Zunft wie
die Markgenossenschaft für gleichmäßige Erzeugungsbedingungen und so
für das Wohl aller; mehr noch als jene förderte sie die Wertschätzung
und die Güte der persönlichen Arbeit, die als gewerbliche ja technisch
schwieriger war als die bäuerliche, und erzog den einzelnen durch
bestimmten Lehrgang für seinen Beruf. Auch das Selbstgefühl ihrer
Glieder stärkte sich eben durch den Stolz auf das durch Überlieferung
und Aufsicht gesicherte Können, auf die »Kunst«, zugleich freilich
durch die Teilnahme an der Stadtverwaltung und Stadtverteidigung.
Höchst wertvoll in der noch immer leidenschaftlichen und ungebundenen
Zeit war wie der Zwang an sich, so besonders die streng formalistische
und zeremonielle Art des Zusammenlebens und der Verhandlungen, die
einerseits eines poetischen Zuges nicht entbehrte, andererseits aber,
wie ja schon die ästhetisch-gesellschaftlichen Regeln des Rittertums,
die unentbehrliche »Zucht« dem einzelnen einprägen sollte. Und weiter
hat dieser Handwerkergeist durch seine scharfen Ansprüche an die
äußere »Ehrbarkeit«, an ehrliche, deutsche Herkunft, freie Geburt
und sittliche Unbescholtenheit, durch die Anerkennung allein des
Erwerbs mittelst tüchtiger Arbeit die Grundlage zu den bürgerlichen
Anschauungen über Ehre und Rechtlichkeit gelegt, die natürlich
zum Teil durch die kirchliche Ethik beeinflußt waren. Freieren
Anschauungen war dieser Geist eigentlich unzugänglich, und, wie die
Zunft, die in mittleren Zeiten zunächst zur Blüte des Gewerbes, ebenso
wie die Markgenossenschaft zu der der Landwirtschaft beitrug, bei
fortschreitender Entwicklung fast so wie jene durch die Ausschaltung
der freien Beweglichkeit Rückständigkeit und Erstarrung herbeiführte,
so erhielten auch die sittlichen Anschauungen bald etwas Starres.
Freilich war bei der zunehmenden Unsittlichkeit und Genußsucht das
Dringen der Handwerker auf Ehrbarkeit ein gewisses Gegengewicht gegen
die allgemeine Laxheit und beeinflußte auch die Stadtverwaltungen.
Auf sittlich-kirchlichen Anschauungen beruhte z. T. auch die
Gegnerschaft der Handwerker gegen den entwickelten Handel, vor allem
gegen den spekulativen, nicht gegen den Handel überhaupt. Denn sie
selbst verkauften ja auch, und keineswegs waren sie den Krämern
feindlich. Wie sie grundsätzlich bei allen Zunftgenossen gleichen
Wohlstand, aber bei keinem Reichtum erzielen wollten, so war ihnen der
rasche Gewinn des Kaufmanns ein Dorn im Auge. Aber dieser vor allem
auch von der Kirche (s. S. 134) und besonders vom Adel mißachtete
_Kaufmann_ war nun doch ein sehr _wichtiges Element_ des städtischen
Lebens, spielte durch seinen Reichtum oft die führende Rolle und
bildete das Patriziat. Der Handel, einerseits der nunmehr (s. S.
101) vor allem an die Verbindung mit Italien geknüpfte oberdeutsche,
andererseits der hansische, war es ja doch, der den eigentlichen Glanz
der führenden Städte, Nürnbergs, Augsburgs, Ulms, Frankfurts, Kölns,
Lübecks u. a., begründete. Er bestimmte auch vielfach ihre Politik,
und namentlich seit Ausgang des Mittelalters führte der Aufschwung
des Handels auch ein mächtiges Zuströmen der Bürger zum Beruf des
Kaufmanns herbei. Aber wenn nun bei dieser Klasse des Bürgertums
zweifellos ein kühner Unternehmungsgeist, ein weiter Blick in die
Ferne, dessen ja auch der Handwerker infolge seines Wanderns als
Geselle nicht ganz entbehrte, und eine große Tatkraft hervortreten,
das Bürgerlich-Engherzige fehlt auch ihr nicht. Die städtische
Handelspolitik, von den Interessen der Handwerker bestimmt, war nach
einem verkehrsfreundlichen Zeitalter seit längerem (s. S. 100) meist
eine von monopolistischem Geist getragene Sonderpolitik zugunsten der
Eingesessenen geworden. Jede Stadt schloß sich wirtschaftlich ab,
der fremde Kaufmann wurde im Handel beschränkt und zum Vorteil der
Bürger ausgenutzt (Stapelrecht), die Zufahrtstraßen allein wurden
gebessert usw. Nur einzelne weitsichtige Städte wie Nürnberg sicherten
durch Begünstigung der fremden den heimischen Kaufleuten gleiche
Vorteile draußen. Ebenso wurde das umliegende Land zugunsten der Stadt
wirtschaftlich beschränkt und ausgenutzt.
Aber noch in anderer Beziehung entbehrt die bürgerliche Kultur lange
freierer und glänzenderer Züge. Der geschäftliche, wirtschaftliche
Hauptzug bringt auch eine große _Nüchternheit_ mit sich, die namentlich
das 14. Jahrhundert charakterisiert und erst im 15. Jahrhundert
einer zwar groben, aber doch weitherzigeren Lebensfreude weicht. Mit
dem Niedergang des aristokratischen Geistes war auch der Schwung
des Lebens zunächst dahin: er kam ebenso wie die Poesie später am
meisten noch aus dem niederen Volk. Nicht nur die Lebensauffassung,
die von praktisch-berechnendem Sinne, von der Regel und Ordnung des
Arbeits- und Geschäftslebens beeinflußt wurde, sondern überhaupt
das geistige Leben atmete jene Nüchternheit und ward dadurch ärmer.
Das Gefühl spielt in den bürgerlichen Schichten keine große Rolle,
wenigstens ist es nicht sichtbar. Daß es in manchen Kreisen damals
sogar überschwenglich lebendig war, zeigen die Briefe der geistlichen
Mystiker, die aber in ihrer feineren Form und Ausdrucksweise mehr wie
ein Nachklang der höfischen Zeit wirken. Die kahlen und nüchternen
Briefe des Bürgertums, die ja meist erst aus späterer Zeit stammen,
beweisen an sich noch keinen Mangel an Gefühl, weil sie in der
Hauptsache Geschäftsbriefe sind und die Bildung zu gering war, als
daß man sich im schriftlichen Ausdruck frei hätte geben können. Aber
nüchtern-geschäftsmäßig ist auch die Geschichtsschreibung, nüchtern
namentlich auch die Dichtung, die ja in der Form die Überlieferungen
der geistlichen, der höfischen und der Spielmannsdichtung weiter führt,
aber ohne wirkliches Formgefühl, ohne Phantasie und Schwung, vielmehr
bürgerlich gerichtet und gestaltet ist. Bezeichnend ist die besondere
Pflege der Lehrdichtung, der gegenüber die aufkommende Derbheit
immerhin weniger langweilig ist.
Nüchternheit atmet weiter die Namengebung, die anstatt des früheren
stark poetischen Namenreichtums (S. 37) eine große Dürftigkeit
zeigt. Die alten deutschen Namen waren infolge des in die Masse
gedrungenen kirchlichen Geistes vor den Heiligennamen, die, einst
schon zurückgedrängt, im 13. Jahrhundert wieder aufkamen, gegen Ende
des 14. Jahrhunderts bedeutend zurückgetreten. Es zeigt sich ferner,
zum Teil infolge des Aufkommens von Beinamen, eine außerordentliche
Einförmigkeit der Namen; man beschränkt sich immer mehr auf einzelne
alte deutsche Namen (Heinrich, Konrad), vor allem aber auf den frommen
Namen Johannes (Hans).
Auch die Kunst, vor allem die wichtige Baukunst, spiegelt den
nüchternen Zeitgeist wider. Wie in der Dichtung werden die Formen der
vorhergehenden Periode in äußerlicher Weise schülerhaft fortgepflanzt,
wie dort fehlen Glanz, Phantasie und Schwung. Die starke Bautätigkeit
entspricht mehr dem praktischen Bedürfnis der bürgerlichen Masse:
es entstehen die einfachen Hallenkirchen. Freilich prägt sich das
bürgerliche Selbstbewußtsein gleichzeitig in den oft unverhältnismäßig
hohen Türmen aus. Andererseits tritt mehr und mehr ein handwerksmäßiger
Charakter hervor; man suchte in technischen Einzelheiten seine
kleine Meisterschaft zu zeigen. Das 15. Jahrhundert erhebt sich dann
bedeutend über das vorhergehende. Das beste wird indes im Norden und
Osten geleistet, in den herben, aber eigenartig entwickelten mächtigen
Backsteinbauten der Kirchen, doch auch in den oft schmuckreicheren
weltlichen Bauten gleicher Technik.
Weiter bedeutet nun die bürgerlich-städtische Kultur gegenüber der
ersten, wesentlich auf die aristokratische Schicht beschränkten
Entwicklung einer Laienkultur zunächst eine starke _Vergröberung_.
Die feine ästhetische Gestaltung des Lebens schwand ebenso dahin
wie die höhere gesellschaftliche Bildung. Dem ungebundenen
Sichgehenlassen gegenüber hielt zwar auch die bürgerliche Kultur an
den errungenen Vorschriften einer sittigenden gesellschaftlichen Lehre
in verbürgerlichter Form fest: es wird gerade jetzt, wie wir schon
für die Genossenschaften sahen, der Zwang konventioneller Formen
für das ganze Leben dieser noch halbbarbarischen Gesellschaft als
unerläßlich empfunden. Aber jene Ungebundenheit wurde doch wieder das
Charakteristische, die Derbheit siegte über die Feinheit, das rohe
Schwelgen in materiellen Genüssen über die Mäßigkeit, das Plebejische
über das Aristokratische. Gesellschaftlich steht das neue Zeitalter
also im Zeichen der Rückständigkeit, je mehr vor allem die niederen
Volksschichten sich bemerkbar machen. Charakteristisch sind die üblen
Tischsitten, das gierige Schlampampen wie das unsaubere Umgehen mit
Speisen und Speiseresten, von den Trinksitten ganz abgesehen. Die
höfischen Anstandslehren werden jetzt – auch ein Zeichen der materiell
gewordenen Zeit – vor allem in »Tischzuchten« fortgesetzt. Wie der
plebejische Ton auch auf die aristokratischen Kreise schließlich
übergriff, zeigen später die Hofordnungen des noch unflätigeren
16. Jahrhunderts mit ihren Verboten des Knochenwerfens und des
Begießens mit Bier. Das alte Hauptstück der Geselligkeit, der Tanz,
verlor wieder den höfischen Charakter und nahm in den Städten noch
vergröberte bäurische Formen an. Die Tanzlieder wie das Gebaren beim
Tanz wurden dabei vielfach sehr bedenklich, und die neuen Tänze aus
der Fremde, die man in den Städten übernahm, verschärften noch diesen
Zug. Charakteristisch ist weiter das Zurücktreten der Frau aus der
Geselligkeit und das Schwinden ihres sittigenden Einflusses. Schon
gegen Ausgang der Minnezeit trat dieser Rückschlag ein. Aber die Stadt
mit ihrer zahlreicheren weiblichen Bevölkerung, die sogar überwog, mit
den schlechten Elementen darunter und der größeren Freiheit sinnlichen
Genusses verstärkte diese Strömung und bannte die ehrbare Frau wieder
ins Haus: nicht die Dame, sondern die tüchtige deutsche Hausfrau wurde
das bürgerliche Ideal der Frau.