Hingegen hatte das _Bürgertum_ die Vorteile seiner größeren geistigen

Beweglichkeit, des weiteren Gesichtskreises, fortgeschrittener

wirtschaftlicher Betätigung und einer zum erstenmal dauernd in die

Erscheinung tretenden engeren Vereinigung von Massen. Die allmählich

immer zunehmende höhere, recht eigentlich städtische Kultivierung

fiel bei dem starken Zusammenhang von Land und Stadt nicht so ins

Gewicht, daß der Städter etwa die Gemeinsamkeit volkstümlichen Denkens

gegenüber dem Landvolke zu verlieren begann; am wenigsten konnte dies

bei den niederen städtischen Schichten der Fall sein. Dazu kam der

Einfluß eines damals sehr wichtigen Volksteils, der sich aus Land und

Stadt, auch aus den Klöstern ergänzte, eine Zeitlang in den Städten

hauste, aber dann wieder auf den Landstraßen innigen Zusammenhang mit

der Natur fand, des Elements der fahrenden Leute. Es waren die Sänger

und Spielleute, Gaukler und Fechter, die, von den Burgen verbannt, von

der Kirche verfolgt, ihr Publikum nun im eigentlichen Volk hatten;

dazu kamen herumziehende Geistliche und Scholaren, mit denen sich

Bettler und schlimmes Volk, auch niedere Reisende sonst mischten. Diese

Fahrenden verbanden Stadt und Land, sie bildeten den besten Nährboden

für alte volkstümliche Neigungen, sie waren die Hauptträger des

Volksliedes.

Immerhin ist doch vor allem die Stadt der eigentliche Untergrund

für die nun sichtbare stärkere Geltung volkstümlichen Geistes. Seit

längerer Zeit war jene _Aufwärtsbewegung der unteren Schichten_

eingetreten, die sich in einer Hebung der bäuerlichen Klassen,

in dem Aufkommen eines unabhängigen Bürgertums, aber auch in der

Zusammensetzung des Rittertums äußerte. Aber wie der Ritter alsbald

zu einer abgeschlossen-aristokratischen Kultur gelangt ist, so

beobachteten wir auch sonst zunächst ein allgemeines Übergewicht des

aristokratischen Geistes, auch in den Städten (S. 102). In ihnen

setzt nun gerade der Umschwung am deutlichsten ein, d. h. eigentlich

die Fortsetzung jener Aufwärtsbewegung, an der nun immer niedrigere

Schichten teilnahmen. Noch war eben das ganze Volk selbstbewußt und

stark, noch die alte Unbändigkeit nicht ertötet; der allgemeine

Drang nach Besitzmehrung und Geltung äußerte sich auch in den

niedrigen Kreisen, und zwar vor allem in der _Stadt_, wo das Volk

sich schon durch seine größere Masse wie durch seine wirtschaftliche

Bedeutung fühlte. Zunächst trat nicht das eigentlich niedere Volk

hervor, sondern diejenige Schicht des Bürgertums, die nach wie

vor seinen Kern ausmachte, die der _Handwerker_. Sie hatten das

vortreffliche Machtmittel ihrer wirtschaftlich-genossenschaftlichen

Organisationen, die zugleich zur Grundlage der politisch-wehrhaften

Organisation der Bürgerschaft geworden waren und durch ihre Bedeutung

bereits Verbote des Kaisers (Friedrich II.) wie der Landesherren

heraufbeschworen hatten, der Zünfte. Jene in den Städten herrschende

Geschlechteraristokratie war nicht nur durch ihre Lebenshaltung

und durch ein protzenhaftes Zur-Schau-tragen des Reichtums

den unteren Klassen anstößig, sondern auch durch mannigfache

Gewalttaten und ein die Handwerker bedrückendes, sie mit Steuern und

Kriegsdiensten belastendes egoistisches Regiment geradezu verhaßt

geworden. So kam es im 13. und besonders im 14. Jahrhundert zu

oft blutig-leidenschaftlichen Bewegungen der Handwerker gegen die

Geschlechter. Sie endeten nur zum Teil mit einer Demokratisierung der

städtischen Verfassung, und selbst wo ein erheblicher Anteil der Zünfte

am Stadtregiment durchgesetzt wurde, ergab sich im Laufe der Zeit doch

wieder eine Herrschaft weniger, so daß immer von neuem eine grollende

Opposition einsetzte, die dann freilich oft nur von den niedersten

Schichten getragen wurde.

Aber über diese inneren Gegensätze in den Städten hinaus – ein solcher

bestand z. B. auch zwischen den Gilden der Kaufleute und den Zünften,

und vielleicht muß man eine gewisse Handelsfeindlichkeit der Zünfte

mehr als bisher betonen – macht sich der mehr _demokratische_ oder

wenigstens bürgerliche Geist der Zeit in dem wachsenden _Gegensatz_

zwischen den _Städten_ überhaupt und den _Fürsten_ sowohl wie

dem _Adel_ immer deutlicher fühlbar. Derjenige zu den _Fürsten_

ist mehr politischer Natur und hängt mit der erneuten Ausbildung

der landesherrlichen Macht zusammen. Wir sahen (S. 106), wie dem

tatkräftigen Aufstieg der Landesherrschaft im 13. Jahrhundert gegen

Ende desselben durch die Unabhängigkeitsgelüste der Stände eine Zeit

der Beschränkung fürstlicher Macht, der Abhängigkeit von den Ständen

folgte. Durch die fortgesetzte Schmälerung der Einkünfte, durch

Verweigerung der Steuern und anderer Abgaben brachen insbesondere

arge Geldnöte und Verschuldung über die Fürsten herein. Durch die

Selbstherrlichkeit der Städte, der geistlichen Herrschaften und der

durch ihre Bünde sich geltend machenden kleinen ritterlichen Herren

wurde die begonnene einheitliche Verwaltungstätigkeit zerstört und

diese auf den unmittelbaren Besitz der Fürsten beschränkt. Um das

landesherrliche Gericht kümmerte man sich nur, wenn man es brauchte.

Der Heerespflicht entzogen sich die Ritter immer häufiger, und immer

mehr war der Fürst auf Söldner angewiesen. Auf wirtschaftlichem Gebiet

spielten die Hauptrolle die Städte, die sich auch völlig selbständig

wie kleine Staaten verwalteten, ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten,

das Münzrecht übten, in ihrer jetzt ausgebildeten geschlossenen

Stadtwirtschaft egoistische Zollpolitik trieben, aber auch eigene

Fortschritte in der Verwaltung (s. S. 118) machten. Aber eben die schon

geschilderten Folgen der großen Zahl der selbständigen Kräfte, die

Wirren und die Unsicherheit, die sich aus ihrem freien Spiel und ihrer

Zersplitterung ergaben, das Verlangen nach einer ordnenden Obrigkeit

erleichterten den Landesherren bei dem Versagen der Reichsgewalt

den neuen Aufschwung ihrer Macht. Er setzt im 15. Jahrhundert ein,

auf Kosten des Adels, der geistlichen Herren wie der Städte. Die

auf verschiedene Weise entstehenden ständischen Verfassungen setzen

doch auch wieder die feste Zusammenfassung der Stände unter einer

Landesherrschaft voraus. Den inneren Halt der Herrschaft sicherten

jener schon früher organisierte Beamtenstaat und zum Teil (s. S. 148)

das neueindringende römische Recht. Die notwendige Grundlage des

Ganzen, insbesondere die einer militärischen Machtentfaltung, war eine

finanzielle Kräftigung, auf die man eifrig bedacht war (Landessteuer).

In der Verwaltung lernte man jetzt viel von den Städten und ihrer

geldwirtschaftlichen Organisation: doch gelang die Durchführung

solcher Aufgaben für wichtige Gebiete meist erst im 16. Jahrhundert,

zumal gegenüber der wirtschaftlichen Macht der Städte. Jetzt, im 15.

Jahrhundert, sollten zunächst die sich mächtig entwickelnden Städte

als politisch mehr oder weniger unabhängige Faktoren beseitigt, ihre

Kräfte und Mittel den Fürsten dienstbar gemacht werden. Im späteren 15.

Jahrhundert setzten diese Kämpfe erst eigentlich ein, wurden auch bald,

wenngleich völlig erst viel später, zugunsten der Fürsten entschieden.

Eine geradezu haßerfüllte Stimmung entwickelte sich aber, besonders

wieder im 15. Jahrhundert, zwischen dem Bürger und dem niederen _Adel_.

Auf jenen wirkte der immer hochmütigere und peinlichere Abschluß

gerade des verfallenden Rittertums verbitternd. Andererseits ergab die

zunehmende Verarmung des Adels, der überdies bei dem späteren Aufkommen

des Fußvolks, auch einem demokratischen Zug, seine militärische

Bedeutung und zugleich den lohnenden Söldnerdienst einbüßte, einen

zornigen Haß gegen die immer reicheren städtischen »Pfeffersäcke«, die

ihrerseits nach Art der Emporkömmlinge es zum Teil dem Adel gleichzutun

suchten. Diese Verarmung ließ den Adel den Bauerndruck erneuern,

dem geistlichen Gut nachstellen, den Nachbarn befehden, ließ ihn in

tiefe Verschuldung bei den Juden geraten und im Fürstendienst in Hof

und Verwaltung oder für die jüngeren Söhne in den Domkapiteln ein

Unterkommen suchen; sie trieb ihn aber auch, sich an dem Kaufmann in

Fortsetzung der hergebrachten Räubereien durch Wegelagerei schadlos

zu halten, sich an dem vermeintlich zu Unrecht erworbenen Reichtum

des Bürgers mit Gewalt seinen Anteil zu sichern und den Pfeffersack

zugleich für seine Anmaßung zu züchtigen. Mancher mußte aber üble

Rache der Städter erdulden. Wenn sich überhaupt das bürgerliche

Selbstbewußtsein gegenüber dem Adel kräftig äußerte, so bewahrte dieser

dennoch seinen gesellschaftlichen Vorrang, und manch reicher Bürger

strebte schon damals nach dem Adel, während der Ritter seinerseits

reiche bürgerliche Heiraten nicht verschmähte. Im kolonialen Osten

bestand andererseits damals noch nur ein sehr geringer Gegensatz

zwischen dem verbauerten oder handeltreibenden Junker und dem Städter.

Mit dem _Bürgertum_ war eine neue große Schicht des Volkes mündig und

für die Gesamtheit mit von bestimmendem Einfluß geworden. Vieles,

was eine höhere und freiere Kultur modernen Geistes bedingte,

entwickelte sich mit dem Eintritt des Bürgertums in die Geschichte.

Zunächst darf man freilich dessen _kulturelle Bedeutung nicht

überschätzen_. Ausgangspunkt und Grundlage der Entwicklung sind rein

wirtschaftlich. Der Kern der Sache ist, daß das Bürgertum der Träger

der wiederauflebenden _Geldwirtschaft_ wurde, die einst in Mittel-

und Westeuropa mit der Germanenherrschaft zusammengebrochen war und

nun infolge der Berührungen mit dem Orient und der entsprechenden

Ausbreitung des Handelsgeistes zunächst in Italien, dann in Frankreich

sich wieder einbürgerte und schließlich auch den deutschen Westen, zum

Teil schon vor dem 12. Jahrhundert, beeinflußte. Mit dem städtischen

Wesen, mit der Rolle des Handels vor allem mußte diese Wirtschaftsform

von selbst kommen und die versagende Naturalwirtschaft überwinden.

Während aber in Frankreich und England, wohl in Anknüpfung an die

kirchliche Verwaltung und andere, noch nicht genügend geklärte

Einflüsse, vor allem aber auf die städtische Entwicklung gestützt, die

Zentralgewalt mit und seit den Kreuzzügen eine geldwirtschaftliche

Verwaltung einzurichten begann, waren es in Deutschland die

Landesherren, deren zunächst im 13. Jahrhundert aufblühende Verwaltung

(s. S. 106) sich der Geldwirtschaft anpaßte. Steuern, Zölle und

sonstige Einnahmen brachten Geld, und die Ausgaben für den höfischen

Prunk wie für das neue Beamtentum und das aufkommende Söldnerheer

waren wieder größtenteils in Geld zu leisten. Vor allem entwickelten

aber dann – der deutsche Orden ist übrigens auch hervorgetreten –

eben die Städte die neue Wirtschaftsform, stärker schon im 13., ganz

freilich erst im 15. Jahrhundert. Diese Geldwirtschaft führte eine

höhere materielle Kultur herbei, eine gesteigerte Lebenshaltung, mit

der die adlige und z. T. selbst die fürstliche nicht wetteifern konnte,

eine größere Genußsucht, eine Neigung zum Luxus und damit wieder

eine Förderung der künstlerischen Lebensverschönerung, eine Blüte

bestimmter, auf diesem Boden gedeihender Künste. Man kam ferner, wie

gesagt, zu einer praktisch organisierten Verwaltung, zur Ausbildung der

indirekten Steuern, zu einer in alle Einzelheiten eingreifenden inneren

Polizeigesetzgebung, zur Ausbildung des Verantwortlichkeitsgefühls.

Weiter ergaben sich eine größere Beweglichkeit und geistige Regsamkeit

– von der Fürsorge für die Schulen werden wir noch (S. 143 f.) hören –,

eine individuellere Lebensauffassung, wie sich überhaupt mit den

praktischen, realen, wirtschaftlichen Interessen und der Erweiterung

des Gesichtskreises wie schon mit dem Berechnen eine stärkere Übung des

Verstandes, ebenso aber eine größere Abneigung gegen die asketische

Weltanschauung und gegen kirchliche Bevormundung verband – kurz man

gelangte zu den _Elementen einer wirklichen Laienkultur_.

Aber alles das entwickelte sich doch nicht sogleich und nicht überall,

und man darf andere Züge nicht übersehen. So eifrig man sich den neuen,

rasch hervortretenden Erfordernissen des wirklichen Lebens zuwandte:

großzügig war der _Geist dieses Bürgertums_ durchaus nicht, eher

_engherzig-egoistisch_. Es liegt das daran, daß den Kern des Bürgertums

schon durch ihre Zahl die _Handwerker_ ausmachten. Zum Teil, vor allem

in Süddeutschland, blieb überhaupt das Gewerbe ein wichtigerer Faktor

als der Handel. Was die Handwerker selbst erzeugten, durften die

Kaufleute nicht einführen. Andererseits hatte der Handel die Aufgabe,

für die Rohstoffe zu sorgen, die eben das Handwerk brauchte. Der

bürgerliche Geist deckt sich zum Teil mit dem Geist der Zunft. Diese

hat die Handwerker wirtschaftlich, persönlich und sittlich gehoben,

aber je länger je mehr auch einen kleinlichen, dem Wettbewerb und der

freien Betätigung des begabten Individuums, schließlich überhaupt

dem Fortschritt feindlichen Charakter gezeigt. Die Zunft bedeutete

für das gewerbliche Leben etwas Ähnliches wie die Markgenossenschaft

für das landwirtschaftliche. Zu dieser, Sicherung und Berechtigung

gewährenden Zunftform strebten auch die neu entstehenden Gewerbe mit

allen Mitteln hin. Mit genossenschaftlichem Zwang sorgte die Zunft wie

die Markgenossenschaft für gleichmäßige Erzeugungsbedingungen und so

für das Wohl aller; mehr noch als jene förderte sie die Wertschätzung

und die Güte der persönlichen Arbeit, die als gewerbliche ja technisch

schwieriger war als die bäuerliche, und erzog den einzelnen durch

bestimmten Lehrgang für seinen Beruf. Auch das Selbstgefühl ihrer

Glieder stärkte sich eben durch den Stolz auf das durch Überlieferung

und Aufsicht gesicherte Können, auf die »Kunst«, zugleich freilich

durch die Teilnahme an der Stadtverwaltung und Stadtverteidigung.

Höchst wertvoll in der noch immer leidenschaftlichen und ungebundenen

Zeit war wie der Zwang an sich, so besonders die streng formalistische

und zeremonielle Art des Zusammenlebens und der Verhandlungen, die

einerseits eines poetischen Zuges nicht entbehrte, andererseits aber,

wie ja schon die ästhetisch-gesellschaftlichen Regeln des Rittertums,

die unentbehrliche »Zucht« dem einzelnen einprägen sollte. Und weiter

hat dieser Handwerkergeist durch seine scharfen Ansprüche an die

äußere »Ehrbarkeit«, an ehrliche, deutsche Herkunft, freie Geburt

und sittliche Unbescholtenheit, durch die Anerkennung allein des

Erwerbs mittelst tüchtiger Arbeit die Grundlage zu den bürgerlichen

Anschauungen über Ehre und Rechtlichkeit gelegt, die natürlich

zum Teil durch die kirchliche Ethik beeinflußt waren. Freieren

Anschauungen war dieser Geist eigentlich unzugänglich, und, wie die

Zunft, die in mittleren Zeiten zunächst zur Blüte des Gewerbes, ebenso

wie die Markgenossenschaft zu der der Landwirtschaft beitrug, bei

fortschreitender Entwicklung fast so wie jene durch die Ausschaltung

der freien Beweglichkeit Rückständigkeit und Erstarrung herbeiführte,

so erhielten auch die sittlichen Anschauungen bald etwas Starres.

Freilich war bei der zunehmenden Unsittlichkeit und Genußsucht das

Dringen der Handwerker auf Ehrbarkeit ein gewisses Gegengewicht gegen

die allgemeine Laxheit und beeinflußte auch die Stadtverwaltungen.

Auf sittlich-kirchlichen Anschauungen beruhte z. T. auch die

Gegnerschaft der Handwerker gegen den entwickelten Handel, vor allem

gegen den spekulativen, nicht gegen den Handel überhaupt. Denn sie

selbst verkauften ja auch, und keineswegs waren sie den Krämern

feindlich. Wie sie grundsätzlich bei allen Zunftgenossen gleichen

Wohlstand, aber bei keinem Reichtum erzielen wollten, so war ihnen der

rasche Gewinn des Kaufmanns ein Dorn im Auge. Aber dieser vor allem

auch von der Kirche (s. S. 134) und besonders vom Adel mißachtete

_Kaufmann_ war nun doch ein sehr _wichtiges Element_ des städtischen

Lebens, spielte durch seinen Reichtum oft die führende Rolle und

bildete das Patriziat. Der Handel, einerseits der nunmehr (s. S.

101) vor allem an die Verbindung mit Italien geknüpfte oberdeutsche,

andererseits der hansische, war es ja doch, der den eigentlichen Glanz

der führenden Städte, Nürnbergs, Augsburgs, Ulms, Frankfurts, Kölns,

Lübecks u. a., begründete. Er bestimmte auch vielfach ihre Politik,

und namentlich seit Ausgang des Mittelalters führte der Aufschwung

des Handels auch ein mächtiges Zuströmen der Bürger zum Beruf des

Kaufmanns herbei. Aber wenn nun bei dieser Klasse des Bürgertums

zweifellos ein kühner Unternehmungsgeist, ein weiter Blick in die

Ferne, dessen ja auch der Handwerker infolge seines Wanderns als

Geselle nicht ganz entbehrte, und eine große Tatkraft hervortreten,

das Bürgerlich-Engherzige fehlt auch ihr nicht. Die städtische

Handelspolitik, von den Interessen der Handwerker bestimmt, war nach

einem verkehrsfreundlichen Zeitalter seit längerem (s. S. 100) meist

eine von monopolistischem Geist getragene Sonderpolitik zugunsten der

Eingesessenen geworden. Jede Stadt schloß sich wirtschaftlich ab,

der fremde Kaufmann wurde im Handel beschränkt und zum Vorteil der

Bürger ausgenutzt (Stapelrecht), die Zufahrtstraßen allein wurden

gebessert usw. Nur einzelne weitsichtige Städte wie Nürnberg sicherten

durch Begünstigung der fremden den heimischen Kaufleuten gleiche

Vorteile draußen. Ebenso wurde das umliegende Land zugunsten der Stadt

wirtschaftlich beschränkt und ausgenutzt.

Aber noch in anderer Beziehung entbehrt die bürgerliche Kultur lange

freierer und glänzenderer Züge. Der geschäftliche, wirtschaftliche

Hauptzug bringt auch eine große _Nüchternheit_ mit sich, die namentlich

das 14. Jahrhundert charakterisiert und erst im 15. Jahrhundert

einer zwar groben, aber doch weitherzigeren Lebensfreude weicht. Mit

dem Niedergang des aristokratischen Geistes war auch der Schwung

des Lebens zunächst dahin: er kam ebenso wie die Poesie später am

meisten noch aus dem niederen Volk. Nicht nur die Lebensauffassung,

die von praktisch-berechnendem Sinne, von der Regel und Ordnung des

Arbeits- und Geschäftslebens beeinflußt wurde, sondern überhaupt

das geistige Leben atmete jene Nüchternheit und ward dadurch ärmer.

Das Gefühl spielt in den bürgerlichen Schichten keine große Rolle,

wenigstens ist es nicht sichtbar. Daß es in manchen Kreisen damals

sogar überschwenglich lebendig war, zeigen die Briefe der geistlichen

Mystiker, die aber in ihrer feineren Form und Ausdrucksweise mehr wie

ein Nachklang der höfischen Zeit wirken. Die kahlen und nüchternen

Briefe des Bürgertums, die ja meist erst aus späterer Zeit stammen,

beweisen an sich noch keinen Mangel an Gefühl, weil sie in der

Hauptsache Geschäftsbriefe sind und die Bildung zu gering war, als

daß man sich im schriftlichen Ausdruck frei hätte geben können. Aber

nüchtern-geschäftsmäßig ist auch die Geschichtsschreibung, nüchtern

namentlich auch die Dichtung, die ja in der Form die Überlieferungen

der geistlichen, der höfischen und der Spielmannsdichtung weiter führt,

aber ohne wirkliches Formgefühl, ohne Phantasie und Schwung, vielmehr

bürgerlich gerichtet und gestaltet ist. Bezeichnend ist die besondere

Pflege der Lehrdichtung, der gegenüber die aufkommende Derbheit

immerhin weniger langweilig ist.

Nüchternheit atmet weiter die Namengebung, die anstatt des früheren

stark poetischen Namenreichtums (S. 37) eine große Dürftigkeit

zeigt. Die alten deutschen Namen waren infolge des in die Masse

gedrungenen kirchlichen Geistes vor den Heiligennamen, die, einst

schon zurückgedrängt, im 13. Jahrhundert wieder aufkamen, gegen Ende

des 14. Jahrhunderts bedeutend zurückgetreten. Es zeigt sich ferner,

zum Teil infolge des Aufkommens von Beinamen, eine außerordentliche

Einförmigkeit der Namen; man beschränkt sich immer mehr auf einzelne

alte deutsche Namen (Heinrich, Konrad), vor allem aber auf den frommen

Namen Johannes (Hans).

Auch die Kunst, vor allem die wichtige Baukunst, spiegelt den

nüchternen Zeitgeist wider. Wie in der Dichtung werden die Formen der

vorhergehenden Periode in äußerlicher Weise schülerhaft fortgepflanzt,

wie dort fehlen Glanz, Phantasie und Schwung. Die starke Bautätigkeit

entspricht mehr dem praktischen Bedürfnis der bürgerlichen Masse:

es entstehen die einfachen Hallenkirchen. Freilich prägt sich das

bürgerliche Selbstbewußtsein gleichzeitig in den oft unverhältnismäßig

hohen Türmen aus. Andererseits tritt mehr und mehr ein handwerksmäßiger

Charakter hervor; man suchte in technischen Einzelheiten seine

kleine Meisterschaft zu zeigen. Das 15. Jahrhundert erhebt sich dann

bedeutend über das vorhergehende. Das beste wird indes im Norden und

Osten geleistet, in den herben, aber eigenartig entwickelten mächtigen

Backsteinbauten der Kirchen, doch auch in den oft schmuckreicheren

weltlichen Bauten gleicher Technik.

Weiter bedeutet nun die bürgerlich-städtische Kultur gegenüber der

ersten, wesentlich auf die aristokratische Schicht beschränkten

Entwicklung einer Laienkultur zunächst eine starke _Vergröberung_.

Die feine ästhetische Gestaltung des Lebens schwand ebenso dahin

wie die höhere gesellschaftliche Bildung. Dem ungebundenen

Sichgehenlassen gegenüber hielt zwar auch die bürgerliche Kultur an

den errungenen Vorschriften einer sittigenden gesellschaftlichen Lehre

in verbürgerlichter Form fest: es wird gerade jetzt, wie wir schon

für die Genossenschaften sahen, der Zwang konventioneller Formen

für das ganze Leben dieser noch halbbarbarischen Gesellschaft als

unerläßlich empfunden. Aber jene Ungebundenheit wurde doch wieder das

Charakteristische, die Derbheit siegte über die Feinheit, das rohe

Schwelgen in materiellen Genüssen über die Mäßigkeit, das Plebejische

über das Aristokratische. Gesellschaftlich steht das neue Zeitalter

also im Zeichen der Rückständigkeit, je mehr vor allem die niederen

Volksschichten sich bemerkbar machen. Charakteristisch sind die üblen

Tischsitten, das gierige Schlampampen wie das unsaubere Umgehen mit

Speisen und Speiseresten, von den Trinksitten ganz abgesehen. Die

höfischen Anstandslehren werden jetzt – auch ein Zeichen der materiell

gewordenen Zeit – vor allem in »Tischzuchten« fortgesetzt. Wie der

plebejische Ton auch auf die aristokratischen Kreise schließlich

übergriff, zeigen später die Hofordnungen des noch unflätigeren

16. Jahrhunderts mit ihren Verboten des Knochenwerfens und des

Begießens mit Bier. Das alte Hauptstück der Geselligkeit, der Tanz,

verlor wieder den höfischen Charakter und nahm in den Städten noch

vergröberte bäurische Formen an. Die Tanzlieder wie das Gebaren beim

Tanz wurden dabei vielfach sehr bedenklich, und die neuen Tänze aus

der Fremde, die man in den Städten übernahm, verschärften noch diesen

Zug. Charakteristisch ist weiter das Zurücktreten der Frau aus der

Geselligkeit und das Schwinden ihres sittigenden Einflusses. Schon

gegen Ausgang der Minnezeit trat dieser Rückschlag ein. Aber die Stadt

mit ihrer zahlreicheren weiblichen Bevölkerung, die sogar überwog, mit

den schlechten Elementen darunter und der größeren Freiheit sinnlichen

Genusses verstärkte diese Strömung und bannte die ehrbare Frau wieder

ins Haus: nicht die Dame, sondern die tüchtige deutsche Hausfrau wurde

das bürgerliche Ideal der Frau.

Kulturgeschichte der Deutschen im Mittelalter · 第 12 / 17 段