war die wirtschaftliche Leitung nun zum Teil auf die ursprünglichen
Verwalter oder Vertreter, auf die _Meier_ übergegangen. Sie
vermittelten die Lieferungen bestimmter Zinsbauern, d. h. sie gaben
bald nur ein Bestimmtes, sie bewirtschafteten eine Art Vorhof,
natürlich das beste und größte der Güter ihres Bezirks. Gerade sie
zeigen nun auch zuerst eine Aufwärtsbewegung, sie vermehren ihr Gut
durch Rodung, auch durch Übernahme von Herrenland gegen Zins, ihr Gut
wird erblich, sie behalten die Zinsabgaben zurück, sie nähern sich den
Rittern, die ja, wie sie meist selbst, zum guten Teil Ministeriale
waren, oder werden nahezu freie Gutsbesitzer. Sie machen es also
nicht anders als die Vögte, als überhaupt alle, die für Leistungen
und Amtsverrichtungen mit Land belehnt waren und dieses Lehnsgut zur
erblichen, immer möglichst zu erweiternden Herrschaft gemacht hatten.
Dabei wird über die unverschämten Übergriffe der Meier des öfteren
geklagt. Entsprechend handelte nun auch schließlich die Klasse der
besseren _Zinsbauern_. Bei der Lockerung der Grundherrschaft nahmen sie
auch, was sie kriegen konnten, an Nutzberechtigungen wie Landstücken,
umgingen die Meier und lieferten dem Herrn unmittelbar, suchten die
Abgaben zu mindern oder sich ihnen zu entziehen, gewannen jedenfalls
bei deren Festlegung als Geldabgaben durch das Sinken des Geldwerts
und näherten sich, wenn die Erblichkeit ihres Zinsguts erreicht war,
den noch bestehenden Resten der vollfreien Bauern, abgesehen eben von
ihren Abgaben, soweit sie diese nicht ganz zu beseitigen verstanden.
Und selbst die Kopfzins zahlenden, auf dem Herrenhof fronenden
unfreien Zinsbauern, deren Abstufungen überhaupt sehr mannigfaltig
sind, gewannen durch jene Festlegung der Leistungen. Dadurch, daß man
weiteres Herrenland gegen Zins auch an sie austat, wurden sie zum Teil
allmählich zu »freien« Zinsbauern. Durch Ansetzung auf einer Hufe wurde
aber auch schließlich der eigentliche Unfreie, der immer seltenere
Leibeigene ohne Land, zum Zinsbauern, wenn auch zum unfreien.
Im ganzen handelt es sich nicht um etwas durchaus Neues, die bäuerliche
Schicht war auch früher von größerer Bedeutung, als man lange annahm,
aber es hat doch jetzt eine stärkere soziale Hebung der ländlichen
Schichten eingesetzt, wobei von allgemeiner Gleichförmigkeit der
gewonnenen Stellung freilich in keiner Weise die Rede ist, und für das
13. und zum Teil das 14. Jahrhundert läßt sich entschieden von einer
Zeit _bäuerlichen Gedeihens_ sprechen. Die Abgaben stiegen nicht,
wohl aber der Wert und Ertrag des Bodens. Wie wäre es sonst möglich
gewesen, daß etwa der österreichische Bauer in äußerem Prunk zuweilen
dem Ritter gleichzutun suchte. Freilich hatte sich gerade durch die
freiere Güterbewegung, insbesondere durch die Hufenteilung, neben den
reicheren, größeren Bauern eine zahlreiche Klasse von Kleinbesitzern
gebildet, denen es vielfach schlecht ging. Bezeichnend ist aber die
Wiederbelebung des alten genossenschaftlichen Geistes besonders auch
durch die freieren Zinsbauern; sie regelten wie die Reste der freien
Bauern ihre Angelegenheiten wieder mehr und mehr selbst, nachdem
schon früher die Feststellung eines besonderen Hofrechts seitens der
Grundherrschaft sich als notwendig ergeben hatte. Von neuem erwuchs
die enge Lebensgemeinschaft der Dorfgenossen, die dem einzelnen
wirtschaftlichen, sittlichen und sozialen Halt gab, ihn auch freilich
in allen Dingen gängelte und dem ganzen Dasein etwas Starres gab. Auch
am Gerichtsleben nahm der Bauer noch teil: diese höheren und niederen
Dorfgerichte, im Freien tagend, wurzelten durchaus im Volk, und in
den später zahlreich aufgezeichneten »Weistümern«, die ja freilich
vor allem das wirtschaftliche Leben regeln, steckt auch noch ein
gut Teil rechtsschöpferischer Kraft. Mächtig hatte sich auch wieder
das Selbstbewußtsein der ländlichen Bevölkerung gehoben. Die milden
Saiten, die die Grundherren seit längerem im ganzen ihren Grundholden
gegenüber aufgezogen hatten, erklären sich aus der Erkenntnis, daß
man auf sie angewiesen war. Man mußte sie gegenüber der zunehmenden
Abwanderung, die zuerst gelegentlich der Kreuzzüge, dann nach dem
Osten, dessen Kolonisation zu einer gewaltigen Bewegung geworden
war, endlich infolge der Anziehungskraft der neuen städtischen
Gebilde einsetzte, zu halten suchen. Eben dieser Umstand festigte
den bäuerlichen Geist. Man ließ einen weltlichen Grundherrn, der
die Bauern drückte, alsbald im Stich und nahm von einer geistlichen
Herrschaft ein Zinsgut; aber man leistete auch dieser gegenüber nur
das Nötigste. Die Grundherren minderten ihre Ansprüche ständig und
sahen sich auch vielfach gezwungen, die freieren Formen der Erbpacht
und Zeitpacht, die, an sich doch wohl älter, sich vor allem auf
dem Neuland im Osten unter den freieren Verhältnissen entwickelt
hatten, in größerem Umfang anzuwenden, und so hob wieder die größere
Selbständigkeit das bäuerliche Selbstgefühl. Den vielfach auftretenden
verarmten Bauerndrückern und Raubrittern gegenüber griff der Bauer z.
B. in Bayern und Österreich zuweilen zu gewalttätiger Vergeltung. Trotz
der Verbote ging er dort auch meist gewaffnet einher, trug das Haar
lang usw. und sah in seinem Wohlstand auch wohl mit Verachtung auf
einen »armen Hofmann« herab. In Westdeutschland verweigerte der Bauer
gelegentlich den Zins und so fort.
Wenn also der Bauer meist gedieh, so war doch seine _Wirtschaftsweise_
trotz mancher grundherrschaftlichen Einflüsse keineswegs besonders
fortgeschritten. Es ist im Grunde der herkömmlich fortgepflanzte
Betrieb alter Zeit, an dem man auch die späteren Jahrhunderte hindurch
zäh festhielt. Dieses Gepräge hergebrachter _Einfachheit_ trug
überhaupt das ganze bäuerliche Leben. Jenes Mitmachen der höfischen
Mode war doch eine auf bestimmte Kreise beschränkte und vorübergehende
Erscheinung. Die gewöhnliche Kleidung war überaus bescheiden, die
graue Arbeitstracht, die dem Bauern nach allgemeiner Anschauung auch
allein gebührte. Bei seinen Festen, insbesondere den Hochzeiten, mochte
er sich ungebührlich kleiden und sonst einen rohen, massigen Luxus
entfalten, sich z. B. tagelang der Völlerei ergeben: aber wenn er auch
sonst eine barbarische Gefräßigkeit zeigte, so war seine Nahrung doch
ohne Abwechslung und beschränkte sich auf die alten Speisen. Auch
der Wein ist für ihn ein seltenes Getränk geblieben. Ganz nach altem
Gepräge waren Haus und Hausrat. Der ästhetische Sinn der Zeit tritt
beim Bauern nicht hervor; insbesondere war die Körperpflege gering und
die Reinlichkeit wenig geschätzt. Ebenso fern steht er den geistigen
Interessen, die sich auch in Laienkreisen zu verbreiten beginnen, wie
der elementaren, von Geistlichen vermittelten Bildung.
Sein inneres Leben ist einförmig und wird wiederum von Arbeit und
Wirtschaft beherrscht, zugleich aber von dem vertrauten Verbundensein
mit der Natur und alten Glaubensvorstellungen beeinflußt. In einfacher,
oft derber Natürlichkeit äußern sich seine Triebe, und seine Feste
sind vielfach die alten Naturfeste. Dazu war das Kirchweihfest, die
Kirmes getreten. Seine Lebensfreude kommt bei Festen und an Feiertagen
vor allem in der Form des alten Tanzreihens, den Tanzlieder, dem
Vorsänger vom Chor nachgesungen, begleiten, zum Ausdruck. Man tanzte
im Sommer kranzgeschmückt im Freien. Hohe Sprünge und dergleichen
gehörten dazu, und an Handgreiflichkeiten fehlte es nicht. Wie in
der Vorzeit hörte man aber auch zur Unterhaltung gern alte Mären und
alte Lieder. Ebenso hatte bei den Bauern anderes halb poetisches Gut,
namentlich Spruchgut, eine dauernde Stätte, mit dem Menschenleben, der
Wirtschaft und dem Wandel der Natur zusammenhängend, dazu aber jene
vielfach schon entstellte alte Glaubenswelt, die in Sagen und Segen
wie in einer Unzahl alter Bräuche, wieder mit Leben und Arbeit oft
poetisch verbunden, zutage trat. Feinere Gefühle liegen dieser ganzen
Art fern. Nüchterner, geschäftlicher Sinn und praktischer Erwerbsgeist,
die auch die Schließung der Ehe bestimmen, treten scharf hervor; auch
eine Neigung zu listigen Praktiken, vielleicht schon durch die Abgaben
und Lieferungen hervorgerufen, zeigt sich später beim Verkauf der
Erzeugnisse in der Stadt. Im übrigen beherrschte das Leben, wie es bei
halbkultivierten Menschen der Zwang des Zusammenlebens schließlich von
selbst ergibt, alte Sitte, also ein gewisses Maß streng gehüteter,
selbst erworbener, aber auch durch die Kirche anerzogener, in der
Hauptsache volkstümlicher Anschauungen und Regeln.
Der ländlichen Welt des Beharrens steht die _städtische_ des
Fortschritts und der Bewegung gegenüber; sie gerade zeigt am
deutlichsten jene Hebung der niederen Schichten. Die planmäßigen
Gründungen im Westen wie seit der einsetzenden Kolonisation im Osten
vermehrten die Zahl der Städte stark. Sind um das Jahr 1000 etwa 80
nachweisbar, so hatten sie sich um 1100 etwa verdoppelt, um 1200
verdreifacht, um dann rasch zuzunehmen und um 1400 beinahe die Zahl zu
erreichen, zu der es das Mittelalter überhaupt gebracht hat, d. h. etwa
1000. An Umfang und Volkszahl waren sie natürlich sehr verschieden: die
Entwicklung richtete sich nach der wirtschaftlich günstigen Lage, nach
den Schätzen und Erträgen des Bodens usw. Mit dem Aufkommen der Städte
wurde auch das anfangs spärliche Straßennetz immer dichter, besonders
in staufischer Zeit. Wieder brachten die Vorteile aus Zöllen, Geleit
usw. die Herren zur Errichtung neuer Straßen – von einem wirklichen
Straßenbau ist aber keine Rede –, bis dieselben Beweggründe zu einem
Rückschlag, zu einer Art Straßenmonopol führten. Mit der Vermehrung
der Straßen war natürlich auch die Errichtung zahlreicher Brücken
verbunden. – Landwirtschaftlich gerichtet oder gefärbt wie alles
übrige (s. S. 48), werden die Städte doch immer mehr zu Sitzen von
Gewerbe und Handel (s. S. 45 ff.). Die entsprechenden Bedürfnisse
und Lebensbedingungen führen wieder zu größerer sozialer Freiheit.
Die neben Freien zahlreich zuziehenden Unfreien bilden mit freien
Grundbesitzern, Handwerkern und Kaufleuten bald eine in gewissem Sinne
gleichartige Masse, mit großen Unterschieden freilich des Besitzes
und Einflusses, aber mit immer stärkerem Schwinden der Unterschiede in
Bezug auf die persönliche Freiheit. Die bald empfundene Gemeinsamkeit
der Interessen treibt gleichzeitig zur Loslösung von den Stadtherren,
denen doch die Städte zunächst alles verdankten (s. S. 48). Ohne
Rücksicht auf deren Organe hatten schon im 11. Jahrhundert die
einerseits als feste Plätze bedeutenden, andererseits wirtschaftlich
erstarkten Städte am Rhein im Bewußtsein ihrer Volkskraft eine
selbständige kriegerisch-politische Rolle zugunsten der salischen
Könige, wie auch später, gespielt. Das wachsende Selbstbewußtsein
führte dann, zumal bei der Schwäche der Reichsgewalt, immer mehr
dazu, größere Selbständigkeit zu erstreben; es kam besonders in den
Bischofsstädten zu Kämpfen, die natürlich ungleich verliefen: das
Ergebnis war für die Hauptmasse der Städte, in Anknüpfung an ältere
Vertretungsformen unter den Stadtherren, eine eigene Verfassung,
Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die _Ratsverfassung_, deren Bedeutung
sich äußerlich in dem Bau der Rathäuser widerspiegelt. Diese im 12.
und 13. Jahrhundert durchgesetzte, häufig genug freilich durch Geld
erworbene Selbstverwaltung (Finanzen, Steuern, Polizei usw.) wurde
später technisch vorbildlich.
Wirtschaftlich und sozial überwiegen in den Städten zunächst noch
durchaus die _Handwerker_, d. h. vor allem auch die verkaufenden
Handwerker. Jene schon erwähnten mannigfaltigeren Ansprüche der
wachsenden und verschieden gestellten Bevölkerung führten eine
bedeutende Vermehrung der Gewerbetreibenden namentlich auf dem Gebiet
der Nahrungsmittelgewerbe, der Weberei und der Bekleidungsgewerbe
und ein Zurückdrängen der hauswirtschaftlichen Erzeugung herbei; die
bauliche Ausdehnung der Stadt, besonders aber die größeren Bauten der
Kirchen und Rathäuser förderten die Baugewerbe, der größere Reichtum
der oberen Bürgerklasse rief auch allerlei Sondergewerbe hervor. Im
ganzen ergab sich neben einem Zurücktreten der bäuerlichen Betätigung
und einer Beschränkung der einzelnen auf ein bestimmtes Handwerk eine
größere Spezialisierung innerhalb der Handwerke und, zum Teil unter
fremden Einflüssen, eine immer bessere Technik und Kunstfertigkeit.
Eine große Bedeutung für das innere Leben und die wirtschaftliche
Betätigung der Handwerker wie für ihre Geltung nach außen hin hatte
ihre hier nicht näher zu erörternde genossenschaftliche Organisation in
_Zünften_, der der Zunftzwang von Anfang an die nötige Geschlossenheit
verlieh. Die Obrigkeit der Stadt sah die Zünfte als die eigentlichen
Organe der Bürgerschaft an, wie sie auch für deren militärische
Gliederung und Verwendung wichtig waren. Der einzelne Bürger bedeutete
eigentlich erst etwas als Glied einer Zunft.
So bildeten die Handwerker die eigentliche Masse der Bürgerschaft,
nach deren Interessen sich die städtische Politik richtete; sie waren
jedoch zum größten Teil auch Verkäufer und vertraten zugleich die
Interessen des _Handels_. Aber neben ihnen und trotz der seit Ende des
12. Jahrhunderts eingeschlagenen, sich abschließenden Richtung auf
ein rein örtliches, Stadt und Umgebung umfassendes Wirtschaftsgebiet
hatten doch auch die eigentlichen Kaufleute (s. S. 46) von Anfang an
allergrößte Bedeutung; einmal wegen der Einführung der vom Gewerbe
gebrauchten Rohstoffe aus der Ferne, weiter wegen des Vertriebes
gewerblicher Sondererzeugnisse nach außen, vor allem aber auch als
Vermittler der örtlich nicht zu gewinnenden oder herzustellenden,
begehrten fremden Erzeugnisse und Stoffe, der Gewürze und Tuche
vor allem wie der Luxuswaren. Die kleineren Kaufleute, die Krämer,
standen den verkaufenden Handwerkern nahe und bildeten Zünfte wie
sie, waren aber anfangs nicht besonders angesehen. Dagegen traten
die eigentlichen Kaufleute, die sich namentlich in Norddeutschland
zu Gilden zusammentaten, früh in einen gewissen Gegensatz zu den
Handwerkern. Es waren vor allem die Tuchhändler, die Gewandschneider,
die großes Ansehen genossen, infolge ihres häufig bedeutenden
Wohlstandes auch mit den »Geschlechtern« zusammenwirkten und die
Stadtpolitik bestimmend beeinflußten. Kleinhandel in Lauben, Gewölben
usw. trieben in der Heimat auch diese größeren Kaufleute, aber
einzelne von ihnen kamen doch auch zu einer bestimmenden Teilnahme
am großen internationalen Verkehr, zu einem Großhandel, bei dem sie
sich natürlich keineswegs auf den Tuchhandel beschränkten, sondern die
Einfuhr der orientalischen Waren aus Italien und Flandern, ihren und
der deutschen Waren Vertrieb nach Norden und Osten (von wo man wieder
namentlich Rohstoffe hereinbrachte) eifrig pflegten und große Gewinne
davon hatten. Der deutsche Kaufmann wetteiferte nun in internationalen
Handelsfahrten mit dem Italiener, der den Levantehandel schon seit
längerem von Byzanz weg an sich gerissen hatte, diese orientalischen
Waren auch selbst in Westeuropa, auf den Messen der Champagne, in
England und Flandern, vertrieb und dafür Tuche und Wolle eintauschte
– von seiner Rolle im Geldverkehr, der zunächst vor allem an die
Champagner Messen anknüpfte, ganz abgesehen. Mit Deutschland, das
ja nicht allzuviel an den von ihnen begehrten Erzeugnissen bot,
scheinen die Italiener doch weniger unmittelbar gehandelt und seltener
sich dort niedergelassen haben, als man früher annahm. Der Deutsche
seinerseits, der nun auch den Juden aus den Gilden und von den Messen,
d. h. aus dem Warenhandel verdrängte, tauschte gegen seine Rohstoffe
usw. die orientalisch-italienischen Waren vielmehr auf den Messen der
Champagne von dem Italiener ein; bald aber sicherte sich wenigstens der
süddeutsche Kaufmann die Teilnahme am italienischen Welthandel auch
durch Fahrten nach Italien selbst, vor allem nach Venedig, vielleicht
schon im 11. Jahrhundert. Völlig entwickelte sich dieser Verkehr erst
später nach dem Rückgang jener Messen.
Die Anfänge einer dauernden Festsetzung im Ausland fallen in das 12.,
weitere Niederlassungen folgen im 13. Jahrhundert. Das Vorgehen der
deutschen Kaufleute, die draußen ebenso wie daheim Genossenschaften,
Gilden bildeten und eigene Höfe einrichteten, entspricht der Art der
Niederlassung in Höfen, wie sie im Mittelmeergebiet seit Beginn des
Mittelalters orientalische Kaufleute vielfach gegründet, wie sie
dann vorgeschrittenere Abendländer, vor allem wieder die Italiener,
ebenfalls eingerichtet hatten. In der Fremde konnte eben nur die
genossenschaftliche Organisation dem Kaufmann ein durch Privilegien
geschütztes Tätigkeitsfeld sichern. In Italien hatten die Deutschen
bereits 1228 den ~Fondaco dei Tedeschi~ in Venedig erhalten. Freilich
waren hier die Deutschen die Abhängigen und Beaufsichtigten und von
den Italienern nur in deren eigenem Interesse geduldet. Der Handel
mit Italien blieb vor allem das Feld der süddeutschen Kaufleute. Ein
früher Anziehungspunkt für die west- und nordeuropäischen Kaufleute
war wegen seiner Wolle und Tuche England. Hier und in Flandern und
weiter in Wisby auf Gotland, von wo es wieder ins russische, eine
Fülle von Rohstoffen bietende Handelsgebiet ging, bildeten deutsche
Kaufleute Vereinigungen (in Westeuropa nannte man solche niederdeutsch
Hanse), zuerst nach Heimatsorten und unter gegenseitigen Reibungen,
dann im notwendigen Zusammenschluß als »deutsche Kaufleute«. Dieser
Zusammenschluß der Kaufleute insbesondere in Flandern scheint dann
einen solchen der Heimatsstädte selbst zunächst für das dortige
und dann unter Führung Lübecks auch für das nichtflandrische
Interessengebiet bewirkt zu haben. Die Hauptaufgabe dieses großen
Bundes, dessen äußere Geschichte hier nicht erzählt werden soll,
der bezeichnenderweise lange den Namen »der gemeine Kaufmann« führt
und erst seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als »_deutsche Hanse_«
bezeichnet wird, »war immer die Förderung des Auslandhandels und die
Sicherung der auswärtigen Handelsniederlassungen«. Natürlich spielten
aber beim Hansabund, dessen Grundlage die Schiffahrt bildete, auch
die Sicherung des Handelsverkehrs im Binnenlande, die Förderung der
Verkehrsinteressen gegenüber den Zollplackereien, der rechtliche Schutz
der einzelnen, die Durchsetzung des Landfriedens in jener raub- und
kriegslustigen, unsicheren Zeit ihre Rolle.
Darin entspricht er den nicht minder von handelspolitischen Interessen
hervorgerufenen, zugleich aber stark politisch gefärbten, großen
binnenländischen Städtebünden, dem Mitte des 13. Jahrhunderts
entstehenden rheinischen Städtebund und dem ein Jahrhundert später sich
bildenden schwäbischen. Es bedeuteten diese Städtebünde einen neuen
Abschnitt der aufsteigenden Entwicklung der Städte überhaupt, ihrer
Selbständigkeitsbestrebungen und ihrer bereits früher beobachteten
politischen Betätigung. Ein starker Gegensatz zum Adel, aber auch
mehr und mehr zu den Landesherren, den Fürsten, tritt hervor. Das
neue Wirtschaftsleben, dessen Sitze die Städte sind – von der neuen
Geldwirtschaft werden wir noch (S. 117 f.) hören –, setzt sich auch
äußerlich, politisch durch, wie auf seinem Boden auch neue soziale
Verhältnisse sich bilden und eine eigenartige Kultur entsteht. Eine
neue, demokratisch gefärbte Zeit ist im Anzuge, aber zunächst überwiegt
auch in den Städten jene _aristokratische_ Zeitfarbe. Ritterlich
lebende Patrizier waren, wie wir (S. 92) sahen, die maßgebende Schicht
in ihnen. Sie sind trotz ihres Kastengeistes und ihrer Herrschsucht
die eigentlichen Gründer der städtischen Macht und Kultur gewesen.
Diese Männer haben die bedeutenden Befestigungen, die großen Kirchen
und öffentlichen Bauten, denen ihre stolzen Steinhäuser entsprachen,
in erster Linie angeregt und vollendet, sie haben den Grund gelegt zu
der städtischen Selbstverwaltung wie zu der selbständigen städtischen
Politik nach außen.