Bei den größeren Grundherrschaften, insbesondere den geistlichen,

war die wirtschaftliche Leitung nun zum Teil auf die ursprünglichen

Verwalter oder Vertreter, auf die _Meier_ übergegangen. Sie

vermittelten die Lieferungen bestimmter Zinsbauern, d. h. sie gaben

bald nur ein Bestimmtes, sie bewirtschafteten eine Art Vorhof,

natürlich das beste und größte der Güter ihres Bezirks. Gerade sie

zeigen nun auch zuerst eine Aufwärtsbewegung, sie vermehren ihr Gut

durch Rodung, auch durch Übernahme von Herrenland gegen Zins, ihr Gut

wird erblich, sie behalten die Zinsabgaben zurück, sie nähern sich den

Rittern, die ja, wie sie meist selbst, zum guten Teil Ministeriale

waren, oder werden nahezu freie Gutsbesitzer. Sie machen es also

nicht anders als die Vögte, als überhaupt alle, die für Leistungen

und Amtsverrichtungen mit Land belehnt waren und dieses Lehnsgut zur

erblichen, immer möglichst zu erweiternden Herrschaft gemacht hatten.

Dabei wird über die unverschämten Übergriffe der Meier des öfteren

geklagt. Entsprechend handelte nun auch schließlich die Klasse der

besseren _Zinsbauern_. Bei der Lockerung der Grundherrschaft nahmen sie

auch, was sie kriegen konnten, an Nutzberechtigungen wie Landstücken,

umgingen die Meier und lieferten dem Herrn unmittelbar, suchten die

Abgaben zu mindern oder sich ihnen zu entziehen, gewannen jedenfalls

bei deren Festlegung als Geldabgaben durch das Sinken des Geldwerts

und näherten sich, wenn die Erblichkeit ihres Zinsguts erreicht war,

den noch bestehenden Resten der vollfreien Bauern, abgesehen eben von

ihren Abgaben, soweit sie diese nicht ganz zu beseitigen verstanden.

Und selbst die Kopfzins zahlenden, auf dem Herrenhof fronenden

unfreien Zinsbauern, deren Abstufungen überhaupt sehr mannigfaltig

sind, gewannen durch jene Festlegung der Leistungen. Dadurch, daß man

weiteres Herrenland gegen Zins auch an sie austat, wurden sie zum Teil

allmählich zu »freien« Zinsbauern. Durch Ansetzung auf einer Hufe wurde

aber auch schließlich der eigentliche Unfreie, der immer seltenere

Leibeigene ohne Land, zum Zinsbauern, wenn auch zum unfreien.

Im ganzen handelt es sich nicht um etwas durchaus Neues, die bäuerliche

Schicht war auch früher von größerer Bedeutung, als man lange annahm,

aber es hat doch jetzt eine stärkere soziale Hebung der ländlichen

Schichten eingesetzt, wobei von allgemeiner Gleichförmigkeit der

gewonnenen Stellung freilich in keiner Weise die Rede ist, und für das

13. und zum Teil das 14. Jahrhundert läßt sich entschieden von einer

Zeit _bäuerlichen Gedeihens_ sprechen. Die Abgaben stiegen nicht,

wohl aber der Wert und Ertrag des Bodens. Wie wäre es sonst möglich

gewesen, daß etwa der österreichische Bauer in äußerem Prunk zuweilen

dem Ritter gleichzutun suchte. Freilich hatte sich gerade durch die

freiere Güterbewegung, insbesondere durch die Hufenteilung, neben den

reicheren, größeren Bauern eine zahlreiche Klasse von Kleinbesitzern

gebildet, denen es vielfach schlecht ging. Bezeichnend ist aber die

Wiederbelebung des alten genossenschaftlichen Geistes besonders auch

durch die freieren Zinsbauern; sie regelten wie die Reste der freien

Bauern ihre Angelegenheiten wieder mehr und mehr selbst, nachdem

schon früher die Feststellung eines besonderen Hofrechts seitens der

Grundherrschaft sich als notwendig ergeben hatte. Von neuem erwuchs

die enge Lebensgemeinschaft der Dorfgenossen, die dem einzelnen

wirtschaftlichen, sittlichen und sozialen Halt gab, ihn auch freilich

in allen Dingen gängelte und dem ganzen Dasein etwas Starres gab. Auch

am Gerichtsleben nahm der Bauer noch teil: diese höheren und niederen

Dorfgerichte, im Freien tagend, wurzelten durchaus im Volk, und in

den später zahlreich aufgezeichneten »Weistümern«, die ja freilich

vor allem das wirtschaftliche Leben regeln, steckt auch noch ein

gut Teil rechtsschöpferischer Kraft. Mächtig hatte sich auch wieder

das Selbstbewußtsein der ländlichen Bevölkerung gehoben. Die milden

Saiten, die die Grundherren seit längerem im ganzen ihren Grundholden

gegenüber aufgezogen hatten, erklären sich aus der Erkenntnis, daß

man auf sie angewiesen war. Man mußte sie gegenüber der zunehmenden

Abwanderung, die zuerst gelegentlich der Kreuzzüge, dann nach dem

Osten, dessen Kolonisation zu einer gewaltigen Bewegung geworden

war, endlich infolge der Anziehungskraft der neuen städtischen

Gebilde einsetzte, zu halten suchen. Eben dieser Umstand festigte

den bäuerlichen Geist. Man ließ einen weltlichen Grundherrn, der

die Bauern drückte, alsbald im Stich und nahm von einer geistlichen

Herrschaft ein Zinsgut; aber man leistete auch dieser gegenüber nur

das Nötigste. Die Grundherren minderten ihre Ansprüche ständig und

sahen sich auch vielfach gezwungen, die freieren Formen der Erbpacht

und Zeitpacht, die, an sich doch wohl älter, sich vor allem auf

dem Neuland im Osten unter den freieren Verhältnissen entwickelt

hatten, in größerem Umfang anzuwenden, und so hob wieder die größere

Selbständigkeit das bäuerliche Selbstgefühl. Den vielfach auftretenden

verarmten Bauerndrückern und Raubrittern gegenüber griff der Bauer z.

B. in Bayern und Österreich zuweilen zu gewalttätiger Vergeltung. Trotz

der Verbote ging er dort auch meist gewaffnet einher, trug das Haar

lang usw. und sah in seinem Wohlstand auch wohl mit Verachtung auf

einen »armen Hofmann« herab. In Westdeutschland verweigerte der Bauer

gelegentlich den Zins und so fort.

Wenn also der Bauer meist gedieh, so war doch seine _Wirtschaftsweise_

trotz mancher grundherrschaftlichen Einflüsse keineswegs besonders

fortgeschritten. Es ist im Grunde der herkömmlich fortgepflanzte

Betrieb alter Zeit, an dem man auch die späteren Jahrhunderte hindurch

zäh festhielt. Dieses Gepräge hergebrachter _Einfachheit_ trug

überhaupt das ganze bäuerliche Leben. Jenes Mitmachen der höfischen

Mode war doch eine auf bestimmte Kreise beschränkte und vorübergehende

Erscheinung. Die gewöhnliche Kleidung war überaus bescheiden, die

graue Arbeitstracht, die dem Bauern nach allgemeiner Anschauung auch

allein gebührte. Bei seinen Festen, insbesondere den Hochzeiten, mochte

er sich ungebührlich kleiden und sonst einen rohen, massigen Luxus

entfalten, sich z. B. tagelang der Völlerei ergeben: aber wenn er auch

sonst eine barbarische Gefräßigkeit zeigte, so war seine Nahrung doch

ohne Abwechslung und beschränkte sich auf die alten Speisen. Auch

der Wein ist für ihn ein seltenes Getränk geblieben. Ganz nach altem

Gepräge waren Haus und Hausrat. Der ästhetische Sinn der Zeit tritt

beim Bauern nicht hervor; insbesondere war die Körperpflege gering und

die Reinlichkeit wenig geschätzt. Ebenso fern steht er den geistigen

Interessen, die sich auch in Laienkreisen zu verbreiten beginnen, wie

der elementaren, von Geistlichen vermittelten Bildung.

Sein inneres Leben ist einförmig und wird wiederum von Arbeit und

Wirtschaft beherrscht, zugleich aber von dem vertrauten Verbundensein

mit der Natur und alten Glaubensvorstellungen beeinflußt. In einfacher,

oft derber Natürlichkeit äußern sich seine Triebe, und seine Feste

sind vielfach die alten Naturfeste. Dazu war das Kirchweihfest, die

Kirmes getreten. Seine Lebensfreude kommt bei Festen und an Feiertagen

vor allem in der Form des alten Tanzreihens, den Tanzlieder, dem

Vorsänger vom Chor nachgesungen, begleiten, zum Ausdruck. Man tanzte

im Sommer kranzgeschmückt im Freien. Hohe Sprünge und dergleichen

gehörten dazu, und an Handgreiflichkeiten fehlte es nicht. Wie in

der Vorzeit hörte man aber auch zur Unterhaltung gern alte Mären und

alte Lieder. Ebenso hatte bei den Bauern anderes halb poetisches Gut,

namentlich Spruchgut, eine dauernde Stätte, mit dem Menschenleben, der

Wirtschaft und dem Wandel der Natur zusammenhängend, dazu aber jene

vielfach schon entstellte alte Glaubenswelt, die in Sagen und Segen

wie in einer Unzahl alter Bräuche, wieder mit Leben und Arbeit oft

poetisch verbunden, zutage trat. Feinere Gefühle liegen dieser ganzen

Art fern. Nüchterner, geschäftlicher Sinn und praktischer Erwerbsgeist,

die auch die Schließung der Ehe bestimmen, treten scharf hervor; auch

eine Neigung zu listigen Praktiken, vielleicht schon durch die Abgaben

und Lieferungen hervorgerufen, zeigt sich später beim Verkauf der

Erzeugnisse in der Stadt. Im übrigen beherrschte das Leben, wie es bei

halbkultivierten Menschen der Zwang des Zusammenlebens schließlich von

selbst ergibt, alte Sitte, also ein gewisses Maß streng gehüteter,

selbst erworbener, aber auch durch die Kirche anerzogener, in der

Hauptsache volkstümlicher Anschauungen und Regeln.

Der ländlichen Welt des Beharrens steht die _städtische_ des

Fortschritts und der Bewegung gegenüber; sie gerade zeigt am

deutlichsten jene Hebung der niederen Schichten. Die planmäßigen

Gründungen im Westen wie seit der einsetzenden Kolonisation im Osten

vermehrten die Zahl der Städte stark. Sind um das Jahr 1000 etwa 80

nachweisbar, so hatten sie sich um 1100 etwa verdoppelt, um 1200

verdreifacht, um dann rasch zuzunehmen und um 1400 beinahe die Zahl zu

erreichen, zu der es das Mittelalter überhaupt gebracht hat, d. h. etwa

1000. An Umfang und Volkszahl waren sie natürlich sehr verschieden: die

Entwicklung richtete sich nach der wirtschaftlich günstigen Lage, nach

den Schätzen und Erträgen des Bodens usw. Mit dem Aufkommen der Städte

wurde auch das anfangs spärliche Straßennetz immer dichter, besonders

in staufischer Zeit. Wieder brachten die Vorteile aus Zöllen, Geleit

usw. die Herren zur Errichtung neuer Straßen – von einem wirklichen

Straßenbau ist aber keine Rede –, bis dieselben Beweggründe zu einem

Rückschlag, zu einer Art Straßenmonopol führten. Mit der Vermehrung

der Straßen war natürlich auch die Errichtung zahlreicher Brücken

verbunden. – Landwirtschaftlich gerichtet oder gefärbt wie alles

übrige (s. S. 48), werden die Städte doch immer mehr zu Sitzen von

Gewerbe und Handel (s. S. 45 ff.). Die entsprechenden Bedürfnisse

und Lebensbedingungen führen wieder zu größerer sozialer Freiheit.

Die neben Freien zahlreich zuziehenden Unfreien bilden mit freien

Grundbesitzern, Handwerkern und Kaufleuten bald eine in gewissem Sinne

gleichartige Masse, mit großen Unterschieden freilich des Besitzes

und Einflusses, aber mit immer stärkerem Schwinden der Unterschiede in

Bezug auf die persönliche Freiheit. Die bald empfundene Gemeinsamkeit

der Interessen treibt gleichzeitig zur Loslösung von den Stadtherren,

denen doch die Städte zunächst alles verdankten (s. S. 48). Ohne

Rücksicht auf deren Organe hatten schon im 11. Jahrhundert die

einerseits als feste Plätze bedeutenden, andererseits wirtschaftlich

erstarkten Städte am Rhein im Bewußtsein ihrer Volkskraft eine

selbständige kriegerisch-politische Rolle zugunsten der salischen

Könige, wie auch später, gespielt. Das wachsende Selbstbewußtsein

führte dann, zumal bei der Schwäche der Reichsgewalt, immer mehr

dazu, größere Selbständigkeit zu erstreben; es kam besonders in den

Bischofsstädten zu Kämpfen, die natürlich ungleich verliefen: das

Ergebnis war für die Hauptmasse der Städte, in Anknüpfung an ältere

Vertretungsformen unter den Stadtherren, eine eigene Verfassung,

Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die _Ratsverfassung_, deren Bedeutung

sich äußerlich in dem Bau der Rathäuser widerspiegelt. Diese im 12.

und 13. Jahrhundert durchgesetzte, häufig genug freilich durch Geld

erworbene Selbstverwaltung (Finanzen, Steuern, Polizei usw.) wurde

später technisch vorbildlich.

Wirtschaftlich und sozial überwiegen in den Städten zunächst noch

durchaus die _Handwerker_, d. h. vor allem auch die verkaufenden

Handwerker. Jene schon erwähnten mannigfaltigeren Ansprüche der

wachsenden und verschieden gestellten Bevölkerung führten eine

bedeutende Vermehrung der Gewerbetreibenden namentlich auf dem Gebiet

der Nahrungsmittelgewerbe, der Weberei und der Bekleidungsgewerbe

und ein Zurückdrängen der hauswirtschaftlichen Erzeugung herbei; die

bauliche Ausdehnung der Stadt, besonders aber die größeren Bauten der

Kirchen und Rathäuser förderten die Baugewerbe, der größere Reichtum

der oberen Bürgerklasse rief auch allerlei Sondergewerbe hervor. Im

ganzen ergab sich neben einem Zurücktreten der bäuerlichen Betätigung

und einer Beschränkung der einzelnen auf ein bestimmtes Handwerk eine

größere Spezialisierung innerhalb der Handwerke und, zum Teil unter

fremden Einflüssen, eine immer bessere Technik und Kunstfertigkeit.

Eine große Bedeutung für das innere Leben und die wirtschaftliche

Betätigung der Handwerker wie für ihre Geltung nach außen hin hatte

ihre hier nicht näher zu erörternde genossenschaftliche Organisation in

_Zünften_, der der Zunftzwang von Anfang an die nötige Geschlossenheit

verlieh. Die Obrigkeit der Stadt sah die Zünfte als die eigentlichen

Organe der Bürgerschaft an, wie sie auch für deren militärische

Gliederung und Verwendung wichtig waren. Der einzelne Bürger bedeutete

eigentlich erst etwas als Glied einer Zunft.

So bildeten die Handwerker die eigentliche Masse der Bürgerschaft,

nach deren Interessen sich die städtische Politik richtete; sie waren

jedoch zum größten Teil auch Verkäufer und vertraten zugleich die

Interessen des _Handels_. Aber neben ihnen und trotz der seit Ende des

12. Jahrhunderts eingeschlagenen, sich abschließenden Richtung auf

ein rein örtliches, Stadt und Umgebung umfassendes Wirtschaftsgebiet

hatten doch auch die eigentlichen Kaufleute (s. S. 46) von Anfang an

allergrößte Bedeutung; einmal wegen der Einführung der vom Gewerbe

gebrauchten Rohstoffe aus der Ferne, weiter wegen des Vertriebes

gewerblicher Sondererzeugnisse nach außen, vor allem aber auch als

Vermittler der örtlich nicht zu gewinnenden oder herzustellenden,

begehrten fremden Erzeugnisse und Stoffe, der Gewürze und Tuche

vor allem wie der Luxuswaren. Die kleineren Kaufleute, die Krämer,

standen den verkaufenden Handwerkern nahe und bildeten Zünfte wie

sie, waren aber anfangs nicht besonders angesehen. Dagegen traten

die eigentlichen Kaufleute, die sich namentlich in Norddeutschland

zu Gilden zusammentaten, früh in einen gewissen Gegensatz zu den

Handwerkern. Es waren vor allem die Tuchhändler, die Gewandschneider,

die großes Ansehen genossen, infolge ihres häufig bedeutenden

Wohlstandes auch mit den »Geschlechtern« zusammenwirkten und die

Stadtpolitik bestimmend beeinflußten. Kleinhandel in Lauben, Gewölben

usw. trieben in der Heimat auch diese größeren Kaufleute, aber

einzelne von ihnen kamen doch auch zu einer bestimmenden Teilnahme

am großen internationalen Verkehr, zu einem Großhandel, bei dem sie

sich natürlich keineswegs auf den Tuchhandel beschränkten, sondern die

Einfuhr der orientalischen Waren aus Italien und Flandern, ihren und

der deutschen Waren Vertrieb nach Norden und Osten (von wo man wieder

namentlich Rohstoffe hereinbrachte) eifrig pflegten und große Gewinne

davon hatten. Der deutsche Kaufmann wetteiferte nun in internationalen

Handelsfahrten mit dem Italiener, der den Levantehandel schon seit

längerem von Byzanz weg an sich gerissen hatte, diese orientalischen

Waren auch selbst in Westeuropa, auf den Messen der Champagne, in

England und Flandern, vertrieb und dafür Tuche und Wolle eintauschte

– von seiner Rolle im Geldverkehr, der zunächst vor allem an die

Champagner Messen anknüpfte, ganz abgesehen. Mit Deutschland, das

ja nicht allzuviel an den von ihnen begehrten Erzeugnissen bot,

scheinen die Italiener doch weniger unmittelbar gehandelt und seltener

sich dort niedergelassen haben, als man früher annahm. Der Deutsche

seinerseits, der nun auch den Juden aus den Gilden und von den Messen,

d. h. aus dem Warenhandel verdrängte, tauschte gegen seine Rohstoffe

usw. die orientalisch-italienischen Waren vielmehr auf den Messen der

Champagne von dem Italiener ein; bald aber sicherte sich wenigstens der

süddeutsche Kaufmann die Teilnahme am italienischen Welthandel auch

durch Fahrten nach Italien selbst, vor allem nach Venedig, vielleicht

schon im 11. Jahrhundert. Völlig entwickelte sich dieser Verkehr erst

später nach dem Rückgang jener Messen.

Die Anfänge einer dauernden Festsetzung im Ausland fallen in das 12.,

weitere Niederlassungen folgen im 13. Jahrhundert. Das Vorgehen der

deutschen Kaufleute, die draußen ebenso wie daheim Genossenschaften,

Gilden bildeten und eigene Höfe einrichteten, entspricht der Art der

Niederlassung in Höfen, wie sie im Mittelmeergebiet seit Beginn des

Mittelalters orientalische Kaufleute vielfach gegründet, wie sie

dann vorgeschrittenere Abendländer, vor allem wieder die Italiener,

ebenfalls eingerichtet hatten. In der Fremde konnte eben nur die

genossenschaftliche Organisation dem Kaufmann ein durch Privilegien

geschütztes Tätigkeitsfeld sichern. In Italien hatten die Deutschen

bereits 1228 den ~Fondaco dei Tedeschi~ in Venedig erhalten. Freilich

waren hier die Deutschen die Abhängigen und Beaufsichtigten und von

den Italienern nur in deren eigenem Interesse geduldet. Der Handel

mit Italien blieb vor allem das Feld der süddeutschen Kaufleute. Ein

früher Anziehungspunkt für die west- und nordeuropäischen Kaufleute

war wegen seiner Wolle und Tuche England. Hier und in Flandern und

weiter in Wisby auf Gotland, von wo es wieder ins russische, eine

Fülle von Rohstoffen bietende Handelsgebiet ging, bildeten deutsche

Kaufleute Vereinigungen (in Westeuropa nannte man solche niederdeutsch

Hanse), zuerst nach Heimatsorten und unter gegenseitigen Reibungen,

dann im notwendigen Zusammenschluß als »deutsche Kaufleute«. Dieser

Zusammenschluß der Kaufleute insbesondere in Flandern scheint dann

einen solchen der Heimatsstädte selbst zunächst für das dortige

und dann unter Führung Lübecks auch für das nichtflandrische

Interessengebiet bewirkt zu haben. Die Hauptaufgabe dieses großen

Bundes, dessen äußere Geschichte hier nicht erzählt werden soll,

der bezeichnenderweise lange den Namen »der gemeine Kaufmann« führt

und erst seit der Mitte des 14. Jahrhunderts als »_deutsche Hanse_«

bezeichnet wird, »war immer die Förderung des Auslandhandels und die

Sicherung der auswärtigen Handelsniederlassungen«. Natürlich spielten

aber beim Hansabund, dessen Grundlage die Schiffahrt bildete, auch

die Sicherung des Handelsverkehrs im Binnenlande, die Förderung der

Verkehrsinteressen gegenüber den Zollplackereien, der rechtliche Schutz

der einzelnen, die Durchsetzung des Landfriedens in jener raub- und

kriegslustigen, unsicheren Zeit ihre Rolle.

Darin entspricht er den nicht minder von handelspolitischen Interessen

hervorgerufenen, zugleich aber stark politisch gefärbten, großen

binnenländischen Städtebünden, dem Mitte des 13. Jahrhunderts

entstehenden rheinischen Städtebund und dem ein Jahrhundert später sich

bildenden schwäbischen. Es bedeuteten diese Städtebünde einen neuen

Abschnitt der aufsteigenden Entwicklung der Städte überhaupt, ihrer

Selbständigkeitsbestrebungen und ihrer bereits früher beobachteten

politischen Betätigung. Ein starker Gegensatz zum Adel, aber auch

mehr und mehr zu den Landesherren, den Fürsten, tritt hervor. Das

neue Wirtschaftsleben, dessen Sitze die Städte sind – von der neuen

Geldwirtschaft werden wir noch (S. 117 f.) hören –, setzt sich auch

äußerlich, politisch durch, wie auf seinem Boden auch neue soziale

Verhältnisse sich bilden und eine eigenartige Kultur entsteht. Eine

neue, demokratisch gefärbte Zeit ist im Anzuge, aber zunächst überwiegt

auch in den Städten jene _aristokratische_ Zeitfarbe. Ritterlich

lebende Patrizier waren, wie wir (S. 92) sahen, die maßgebende Schicht

in ihnen. Sie sind trotz ihres Kastengeistes und ihrer Herrschsucht

die eigentlichen Gründer der städtischen Macht und Kultur gewesen.

Diese Männer haben die bedeutenden Befestigungen, die großen Kirchen

und öffentlichen Bauten, denen ihre stolzen Steinhäuser entsprachen,

in erster Linie angeregt und vollendet, sie haben den Grund gelegt zu

der städtischen Selbstverwaltung wie zu der selbständigen städtischen

Politik nach außen.

Kulturgeschichte der Deutschen im Mittelalter · 第 10 / 17 段