Noch war auch das alte Machtmittel der einzelnen Großen lebendig,

die Gefolgschaft, gestützt auf die für die germanische Sittlichkeit

bezeichnende Mannentreue, die später noch die Epik der Spielleute

feiert. Wie sich in den Kämpfen der Frühzeit immer nur die einzelnen

Führer mit ihren Gefolgschaften als Hauptpersonen, ihre Stämme und

Völker nur nebenbei gegenüberstanden, wie dann in der Heldensage

der Gegensatz zwischen Goten und Römern völlig zurücktritt vor der

Geschichte des einzelnen Helden mit seinen Getreuen, also vor allem

Dietrichs von Bern (Theodorichs), so ist es vielfach noch jetzt. Jene

Gefolgschaft hat aber nunmehr, wie schon seit fränkischer Zeit, neue

Formen angenommen; sie steckt in der (so seit dem 8. Jahrhundert

mit einem keltischen Wort bezeichneten) Vasallität, für die wieder

die gallische Kommentation (s. S. 13), die Ergebung von unfreien,

landlosen und schutzbedürftigen Leuten in den Schutz eines Mächtigen,

vor allem zum Dienst in Not und Krieg, eine Vorstufe gebildet hatte.

Diese Klasse der Vasallen wurde immer zahlreicher, ergänzte sich

auch immer stärker aus Freien und bildete nicht nur die Umgebung

des Königs, sondern auch die anderer Großer. Sie waren durch eine

formelle Bindung (Treueid seit Mitte des 8. Jahrhunderts) vor allem zum

Kriegsdienst verpflichtet, weshalb auch die geistlichen Organisationen

Vasallen an sich fesselten. Da der Landbesitz durch die Ausbildung des

Sondereigens die Grundlage des Daseins, seine Erträge die Hauptform

des Unterhalts darstellten, war die Übergabe von Grund und Boden

zur Nutzung die natürliche Entlohnung. Das Austun von Land auf Zeit

gegen Abgaben hatte zuerst die Kirche für ihren wachsenden Grundbesitz

in der Form der römischen Precarei angewandt. Bei der Belehnung der

Vasallen fielen aber die Abgaben fort: es war bloße Guttat, und so

hieß das Lehen Benefizium. Bald gewann nun diese Belehnung dauernden,

erblichen Charakter, und dies reizte immer mehr Leute zum Eintritt

in die Vasallität an. So entsteht aus der Verbindung von Vasallität

und Benefizialwesen das _Lehnswesen_, das zunächst nur der Schaffung

eines Kriegs-(Reiter-)heeres diente – wie der König Land an Große

verlieh, so verliehen diese es wieder an niedrigere Freie, um Reiter

zu erhalten –, das aber schließlich alle öffentlichen Verhältnisse im

Mittelalter tiefgehend beeinflußte (s. S. 105). Neben dem Kriegsdienst

lag den Vasallen nämlich früh die Versehung von Ämtern ob, wie schon

im germanischen Gefolge gewisse Verrichtungen verteilt gewesen sein

werden, und die Entlohnung erfolgte ebenfalls durch Benefizium. Aus

der tatsächlichen, nicht rechtlichen Erblichkeit der Benefizien ergab

sich schließlich eine Erblichkeit der Ämter, schon gegen Ende der

Karolingerperiode (s. S. 42).

Die ganze Erscheinung ist nun aber bezeichnend für das _zielbewußte

Macht- und Besitzstreben einer aristokratischen Schicht_, die sich

ebenfalls schon seit fränkischer Zeit über die Masse der Volksfreien

erhoben hatte. Diese Heraushebung eines Adels ist eine natürliche

Entwicklung bei den meisten Völkern, und wenn sie bei den Sachsen

aus bestimmten Gründen schon vor alters eingetreten war, so ist

dieser Vorgang für die Franken und die ihnen angegliederten Stämme

wieder nur ein Beweis der selbständigen Eigenentwicklung auf Grund

der fortschreitenden wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse:

die Erscheinung trat daher noch später bei den Nordgermanen ein. Der

Vorgang geht naturgemäß Hand in Hand mit einer Herabdrückung der Freien

mit mäßigem Grundbesitz. Noch zu Beginn der fränkischen Zeit und später

bildeten diese die große mittlere Masse, auf denen das öffentliche,

das soziale Leben, der Kriegsdienst im wesentlichen ruhten. Über ihnen

eine kleine Klasse von Großen, die durch Beute, durch Tapferkeit oder

Klugheit, durch altes Ansehen in den Wanderungszeiten Macht erworben

hatten und vom König aus dem eroberten Land umfassender beschenkt

worden waren. Unter den Freien wieder eine größere Menge Unfreier,

vielfach Romanen und Kelten. Ähnlich waren die Verhältnisse noch viel

später in den innerdeutschen Gebieten, bei den Alemannen, Bayern usw.,

wo die Freien mit kleinem Besitz noch lange in den Volksversammlungen

in alter Weise zusammenkamen, überhaupt den Ausschlag gaben. Aber

gerade in den eroberten Landen, im Frankenreich, hatte schon eine mit

dem Eroberungsgeist einzelner und den auch weiterhin kriegerischen

Zeiten zusammenhängende Umwälzung eingesetzt. Wir sahen bereits (S.

16), wie hier ein neuer Dienstadel Freie in Abhängigkeit brachte, oft

durch Mißbrauch der amtlichen Gewalt, wie diese dann auch von selbst

sich oft in ein Schutzverhältnis begaben und ihren Besitz als Lehnsgut

unter bestimmten Verpflichtungen wiedererhielten. Die Entwicklung, die

übrigens noch ganz in den Anfängen war, ging in karolingischer Zeit

weiter: schon Karl d. Gr., der sich auf den neuen Adel für Krieg und

Verwaltung stützen mußte, konnte nur gelegentlich offene Übergriffe

strafen und kämpfte vergeblich gegen das System, mittelst dessen etwa

der Graf den Freien, der ohnehin in den kriegerischen Zeiten durch die

Heerespflicht (Reiterausrüstung, da das Heer immer mehr zum Reiterheer

wurde), durch häufige Naturalverpflegung von Großen, durch den Zehnten

der Kirche bedrückt war, durch schikanöse Anwendung des Heeresbannes u.

dgl. ruinierte oder in Abhängigkeit brachte. Die persönliche Freiheit

galt auch immer weniger; wichtiger war der Landbesitz, selbst wenn

er belastet war; auch sonst versprach das Abhängigkeitsverhältnis

Vorteile. Am leichtesten aber begab man sich in den meist bequemen

Schutz der seligmachenden Kirche, deren steigender Grundbesitz auch

immer mehr der Bewirtschaftung durch Zinsbauern bedurfte. Der Vorgang

kommt in karolingischer Zeit keineswegs zum Abschluß, darf überhaupt in

seiner Bedeutung und Ausdehnung nicht, wie lange, überschätzt werden.

Grundbesitz war die Quelle der Macht und des Wohlstandes: daher die

Gier der schon Mächtigeren nach dessen weiterer Vermehrung, daher die

Rodungslust der großen Grundherrschaft. Die Größe des Grundbesitzes

aber erforderte wieder die Verfügung über Arbeitskräfte, d. h., da

man nicht Lohnarbeiter haben konnte, über abhängige Leute, die als

persönlich Unfreie dem Herrenhof selbst dienten oder als Zinspflichtige

das Einkommen vermehrten, die üppigere Lebenshaltung sicherten und zu

allerlei Diensten Arbeitskräfte stellten, auch zur Erschließung des

Wildlandes. Soweit es herrenlos war, machte dieses neben dem eroberten

und dem konfiszierten Land den mächtigen, anfangs im Wirtschaftsleben

weit voranstehenden Besitz des Königs aus, der aber wieder durch

Weiterbegabung die Hauptquelle für den Grundbesitz des Adels und durch

Schenkung für den der Kirche war. Das Gut der letzteren nahm der

Herrscher freilich zu Zeiten wieder wie Königsgut zur Belehnung anderer

in Anspruch, was aber durch neue Schenkungen früher oder später ersetzt

wurde. Das Königsland, das sich bald nicht mehr wie früher vermehren

konnte, wurde durch jene Verleihungen allmählich stark gemindert.

Die Kirche aber erhielt ebenso wie vom König auch von den Herzögen,

weiter auch vom Adel überhaupt immer neue Schenkungen. Meist handelte

es sich dabei freilich um Wildland, dessen planmäßige Kultivierung

die überlieferungsgemäß überlegene Wirtschaftskunst der Kirche am

besten verstand. Gerade deswegen wurden die Klöster von Fürsten und

Grundherren gefördert, damals also die der Benediktiner. Dazu kam

der von der Kirche immer (s. S. 33 f.) angeregte Schenkungs- und

Übertragungseifer der Kleinbesitzer. Diese Übertragung von Gütern war

übrigens meist eine bedingte, d. h. sie geschah oft unter dem Vorbehalt

der Nutznießung auf Lebenszeit. Oft verlieh die Kirche zu Nießbrauch

mehr zurück, als sie erhielt. Im ganzen ist für den geistlichen wie

übrigens auch für den weltlichen Besitz eine _Verstreutheit_ der Güter

(Streubesitz) charakteristisch. Die besitzlosen Abhängigen gebrauchte

man zu Arbeitsdiensten, zur Rodung u. a. und setzte sie als Zinsbauern

auf Neuland an, wie es auch die weltlichen Grundherren taten. Denn

der diesen verliehene Besitz war auch meist Wildland. Seine weitere

Vermehrung geschah dann oft auf die oben geschilderte Weise der

Abhängigmachung anderer Freien.

So hatte sich denn mittelst der Zusammenfassung größerer Mengen von

Grund und Boden die sozial und wirtschaftlich wichtige weltliche und

geistliche _Grundherrschaft_ gebildet. Neben dem eigenbewirtschafteten

Fronhof bestand sie aus mehreren, dem hofrechtlichen Verband eng oder

lose angeschlossenen Zinsgütern, aber auch aus solchen, die außerhalb

desselben ausgetan waren. Die Zahl der eigentlichen geschlossenen

Grundherrschaften bleibt aber gering gegenüber der Masse der (mehr

oder weniger abhängigen) bäuerlichen Wirtschaften. Den Zusammenhang

der Grundherrschaft mit der fortschreitenden Kultur mag man daraus

erkennen, daß ihr Gebiet in erster Linie die am frühesten kultivierten

Lande, der Westen und Süden, vor allem die eigentlich fränkischen Teile

sind. Ihre Hauptzeit reicht etwa bis zum Ende des 12. Jahrhunderts.

Ihre Bedeutung, die man eine Zeitlang viel zu hoch eingeschätzt hat,

liegt einmal in der systematischen Erschließung des Wildlandes, zu

der es eben einer Organisation bedurfte, weiter in der Durchführung

höherer Wirtschaftsformen, der Einführung von Spezialkulturen und der

wirtschaftlichen Erziehung der in der Mehrheit wirtschaftlich immerhin

selbständigen bäuerlichen Bevölkerung, die aber von der Grundherrschaft

oft auch unbeeinflußt blieb, sodann in der Hebung und Verfeinerung der

äußeren Lebenshaltung, wozu eben die größeren Einkünfte die Möglichkeit

boten, also auch in einer Förderung der Kunst, endlich in der Übernahme

einer Reihe von öffentlichen und Verwaltungsaufgaben, die ihr schon

die Karolinger notgedrungen immer mehr überlassen hatten, zu deren

Lösung aber auch die schwache Zentralgewalt in einem weiten Reich mit

sehr unentwickelten Verkehrsverhältnissen noch nicht fähig war. In

letzterer Beziehung kam nun die in karolingischer Zeit immer häufigere,

als Entlohnung aufzufassende Verleihung von Hoheitsrechten bedeutsam

hinzu, vor allem die der Immunität (s. S. 13), die zunächst Verbot des

Eintrittes der öffentlichen Beamten in ein geistliches, bevorrechtetes

Gebiet, weiter Erhebung der öffentlichen Abgaben durch den

Immunitätsherrn und Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Insassen des

Gebiets bedeutete. Weiter ist dann der Zusammenhang von Grundherrschaft

und Lehnswesen wichtig. Viele Lehnsträger wurden durch die erwähnte

Erblichkeit der Lehen zu Grundherren; andere Grundherren vermehrten

ihren Besitz durch die Lehen. Vor allem aber trug die eingetretene,

freilich erst später anerkannte Erblichkeit der zu Lehen gegebenen

Ämter, besonders des Grafenamts, dazu bei, daß die damit belehnten

Grundherren, deren Macht noch durch die Erlangung der erwähnten

Hoheitsrechte und ausgedehnten sonstigen Besitz gehoben wurde,

sich schließlich zu Landesherren auswuchsen. Auch die geistlichen

Grundherren erhielten durch jene Hoheitsrechte diesen Charakter.

Die mächtigsten, zu kleinen Staaten gewordenen Grundherrschaften haben

dann die alten _Gaue_, die zwar wesentlich geographische Bezirke sind,

aber doch eine gewisse Grundlage des öffentlichen Lebens bildeten,

beseitigt, völlig etwa mit dem 11. Jahrhundert, wenn auch ihre Namen

zum Teil im Volke ziemlich zähe weiterlebten. Anfangs fielen die

Grafschaften mit den alten Gauen auch oft zusammen, freilich nur in

beschränktem Maße. Wie es keinen Gau und keine Gauversammlung der

Freien mehr gab, so war auch die große Masse der Freien nicht mehr

der Träger des öffentlichen Lebens. Es herrschte eine auf großen

Grundbesitz gestützte Aristokratie, wenn man auch die Macht der

_staatlichen_ Gewalt nicht unterschätzen und ebensowenig vergessen

darf, daß auch die ländliche Gemeinde nicht ganz bedeutungslos war.

Gewiß hatte die Entwicklung ein gutes Stück alten Lebens vernichtet.

Auf der anderen Seite ist aber _von_ einer _Vernichtung_ der kleinen

_bäuerlichen Besitzer_ gar _keine Rede_. Im Gegenteil war die

Übertragung des Eigens an Herren oder Kirche und seine Wiedergewinnung

gegen Abgaben und Leistungen (Dienste) vielfach nur eine Sicherung vor

dem Ruin in der kriegerischen und gewalttätigen Zeit. Gerade auf diesen

Zinsbauern beruht auch die eigentlich wirtschaftliche Leistung dieses

Zeitabschnittes, freilich unter Führung der Grundherrschaft. Denn an

dem Eigenbau der Grundherrschaft ist in dieser älteren Zeit durchweg

festzuhalten. Die Zinsbauern – von den »Hörigen«, die Grundzins

zahlen, unterscheiden sich oft selbst die persönlich Unfreien, die

Kopfzins zahlen, in ihrer Lage nicht – lebten auch in so mannigfach

abgestuften Verhältnissen, daß die bevorzugtesten sich von Freien

nur wenig unterschieden, zumal die »Freiheit« jetzt wenig bedeutete.

»Freie Leiheformen« kommen früh vor. Ferner hielten sich aber auch

die _eigentlichen_ Freien in den Alpenländern, in den Marschgebieten

der Nordsee, auch in Westfalen, zum Teil von den grundherrlichen

Wirtschaftsfortschritten nicht berührt und daher rückständig. Man

hat neuerdings auch für andere Gebiete die Minderung der Freien

durch die Grundherren bestritten. Die Vermehrung der Lasten war im

übrigen durch eine frühe Festlegung derselben mindestens erschwert.

Wie angedeutet, kamen sogar persönlich Unfreie durch jenes Austun von

Land zu Zinsgütern, verbesserten also ihre Lage. Die besser gestellten

Zinsleute aber hoben sich immer mehr und galten schließlich bei

freieren Abhängigkeitsverhältnissen als frei. Allmählich geht auch der

Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit von den Herrenhöfen auf die

kleineren Zinsgüter über. Davon werden wir später (S. 94 f.) hören.

Zunächst aber erfüllte die Grundherrschaft, überhaupt die

_Herrenschicht_, jene _kulturelle Aufgabe in wirtschaftlicher_

Beziehung wie in Hinsicht höherer Lebenshaltung. Damit setzt die am

Anfang aller höheren Kulturentwicklung stehende soziale Sonderung

stärker ein: ihrem Fortschreiten steht wieder das Streben nach

Annäherung gegenüber. Die Beeinflussung der großen Menge bleibt

freilich gering, und auch innerhalb der Herrenschicht werden die

roheren Zustände oft nur durch Einzelheiten ein wenig verfeinert. Die

Fortschritte verdankte man im wesentlichen romanischen Einflüssen, auch

die wirtschaftlichen, abgesehen natürlich von der gewaltigen Rodungs-

und Ausbautätigkeit selbst, einem Hauptverdienst der Grundherrschaft.

Es war ein mehr quantitatives Verlangen nach immer neuem Kulturland,

und die _Kirche_ wurde diesem Verlangen vor allem dienstbar gemacht.

Bei ihr war auch sonst die _Führung_, vor allem bei den _Klöstern_,

wesentlich, weil sie italienische und westfränkische, also im Grunde

antike Überlieferungen in das innere Deutschland verpflanzten. Sie

haben vor allem Muster für eine Wirtschaftsorganisation in größerem

Maßstabe gegeben, wie einst der große Organisator Kaiser Karl. Unter

ihrer Leitung wurde systematisch gerodet, der Körnerbau eifriger

gepflegt, der Gemüsebau bereichert, der Gartenbau und die Obstkultur

gehoben, ein sorgfältig betriebener Weinbau verbreitet. Der Garten

in unserem Sinne, neben dem Baum(Obst)garten der Gemüse-, dann der

Heilkräutergarten und damit der Anfang zum Ziergarten, geht recht

eigentlich von den Klöstern aus, auch gerade seine regelmäßige

Anlage, die allmählich künstlicher wurde. Der Weinbau dehnte sich in

karolingischer Zeit schon weiter nach Osten und Nordwesten aus und

später selbst in die Koloniallande des Ostens bis ins Ordensland,

insbesondere wegen der gottesdienstlichen Verwendung des Weines von

den Klöstern eingeführt. Wassermühlen verbreiteten sich durch sie

von Westen her; in den klösterlichen Brauhäusern wurde besseres

Bier gebraut, dabei der Hopfen (wohl aus Gallien) eingeführt, in

den Backhäusern feineres Brot gebacken (schon wegen des Abendmahls,

das auch den Wein verlangte). Die Fastenspeise zu gewinnen, legte

man Teiche an und pflegte die Fischzucht. Die feinere Kochkunst ist

wesentlich klösterlichen Ursprungs, ebenso die bessere Butterbereitung.

Besondere Förderung fand die gewerbliche Arbeit, vor allem das Bauwesen

(Steinbau), bis hinauf zu künstlerischer Tätigkeit. Die antike

Überlieferung führte auch zu Wasserleitungen, und Brückenbauten waren

häufig.

Solcher Verdienste, namentlich nach der organisatorischen Seite,

entbehrt auch die _weltliche Grundherrschaft_ nicht, wenigstens folgte

sie vielfach dem geistlichen Vorbild (Gemüse-, Weinbau u. a.). Die

Düngung ward jetzt die Regel – die Dreifelderwirtschaft war es seit

langem –, der Wiesenbau verbreitete sich stärker im Zusammenhang mit

der Stallfütterung. Die Viehzucht hob sich entsprechend ständig, wenn

sie auch im allgemeinen jetzt mehr zurücktrat. Sehr gepflegt wurde

die Pferdezucht (für Krieg und Reisen); wegen der Wolle nahm die

Grundherrschaft auch die Schafzucht mehr und mehr in die Hand. Die

Betriebsformen des Ackerbaus blieben aber, wie noch lange, ziemlich die

alten. Im ganzen sind, z. B. bezüglich des Obst- und Gemüsebaues wie

der Bevorzugung des Weizenbaues, Unterschiede zwischen dem Westen und

Osten noch immer bemerkbar. – Die _Kleinwirtschaft_ stand natürlich

hinter der Grundherrschaft zurück, namentlich bezüglich der gartenmäßig

angebauten Früchte (Gemüse, Hanf, Flachs, Hopfen, Waid usw.) wie des

Weinbaus, der Wiesenkultur, der Viehzucht. Das Schwein blieb das

Haupttier des kleinen Mannes; ebenso war die Geflügelzucht wesentlich

bäuerlich. Man muß aber bedenken, daß die Zinsbauern doch die

eigentlichen Träger des Betriebes der Grundherrschaft waren. Im ganzen

kann von einer noch lange dauernden, ziemlich gleichmäßigen Einfachheit

des wirtschaftlichen Lebens, das meist wohl gedieh, gesprochen werden.

Und diese Einfachheit zeigen im wesentlichen auch jetzt noch die

allgemeinen _Lebensverhältnisse_, so sehr die Steigerung der

Gegensätze auf diesem Gebiet betont werden muß. Das Charakteristische

ist das Überwiegen wie die Gemeinsamkeit der _landwirtschaftlichen

Interessen_, entsprechend der naturalwirtschaftlichen Gesamthaltung

der Zeit. Damit ist aber nicht jede Bedeutung von Gewerbe und Handel

ausgeschlossen[7]. Auch das ländlich-kriegerische Leben bedarf beider.

Das _Handwerk_ war größtenteils etwas vorgeschrittene Hausarbeit,

besonders die Weberei. In der Grundherrschaft wurde nun die Weberei zu

einem größeren Betrieb, dessen Trägerinnen aber die Frauen blieben, und

auch sonst entwickelte sich dort eine umfassendere und zum Teil auch

durch Arbeitsteilung spezialisierte gewerbliche Tätigkeit, namentlich

nach der landwirtschaftlichen Seite hin (Stellmacher, Müller, Bäcker,

Brauer, auch Maurer). Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt aber nicht

bei der Grundherrschaft mit ihrer oft falsch aufgefaßten Organisation,

sondern bei den mehr oder weniger selbständig arbeitenden einzelnen

Leuten, die, obwohl vielfach zinspflichtig, doch in einem herkömmlich

erlernten Gewerbe oder in einer selbsterworbenen Kunstfertigkeit für

andere, insbesondere auch für Grundherren, in freier Weise tätig sein

konnten. So gab es von altersher Schmiede, insbesondere Waffenschmiede,

so Töpfer, Böttcher, Drechsler, Seiler, Gerber und Sattler, so sehr

früh jene friesischen Weber. Das höhere Kunstgewerbe, wie Erzguß,

Edelmetallbereitung, Malerei, höhere Baukunst, aber auch fremdartige

Techniken, wie die Glasbereitung, blieben freilich wesentlich auf die

Klöster beschränkt.

Knüpfte schon früh an die nicht an Ort und Stelle zu deckenden

Bedürfnisse ein primitiver _Handel_ an, heftete sich dieser früh auch

an bestimmte, örtlich spezialisierte Erzeugnisse wie die friesischen

Tuche oder an Waffen u. a., so war bei wachsenden Lebensansprüchen

der Herrenschicht der Handel mit kostbaren Stoffen, Schmuck und

Gerät, prächtigen Rüstungsstücken, feineren Genußmitteln und

Gewürzen auch in einem ländlichen Dasein bald notwendig. Neben dem

an Versammlungsstätten, bei Festen, an alten Verkehrspunkten früh

einsetzenden Markthandel mit den Erzeugnissen der Landwirtschaft, des

Hausfleißes oder jener selbständigeren Handwerker entwickelte sich der

Handel mit den begehrten Waren der Fremde, des Orients insbesondere,

aber auch mit gewissen Rohstoffen des Auslandes immer lebhafter. Er

wird auch, abgesehen von gelegentlichen, herumziehenden Händlern,

z. B. Mönchen, immer mehr von einer bestimmten Schicht getragen. Es

überwiegen zunächst freilich die fremden Händler, die Juden vor allem,

die Italiener, im Osten anfangs sogar die Slawen. Aber es gab auch

früh einheimische Kaufleute; insbesondere vertrieben die Friesen (s.

S. 26) nicht nur ihre friesischen groben Tuche, sondern vor allem

auch die feineren englischen Tuche über die Lande und über See. Nach

Osten hin herrschte bald der deutsche Kaufmann, auch nach Norden. Ein

wesentlicher Zug des gerade in den Zeiten unentwickeltem Verkehrs ganz

unentbehrlichen Kaufmanns ist sein Umherfahren; das gilt zum Teil auch

für die verkaufenden Handwerker. Mit dem von den Herren geförderten

Zuge in die Städte wurden diese Kaufleute seßhafter, für die Händler

mit Fernwaren, die nun zum Teil zu Großhändlern wurden, blieben aber

die Fahrten in die Fremde bezeichnend und notwendig, insbesondere in

den Seestädten. Alle Welt schätzte auch den Kaufmann; er stand auf der

Fahrt in des Königs Schutz, es wurden ihm besondere Privilegien in den

Städten verliehen. Freilich war er auch als Gegenstand der Belastung

mit Zöllen begehrt, und das ursprünglich königliche Recht der

Zollerhebung wurde von den Herren mehr und mehr in Beschlag genommen

und in mannigfaltigster Weise ausgebildet.

Kulturgeschichte der Deutschen im Mittelalter · 第 4 / 17 段