die Gefolgschaft, gestützt auf die für die germanische Sittlichkeit
bezeichnende Mannentreue, die später noch die Epik der Spielleute
feiert. Wie sich in den Kämpfen der Frühzeit immer nur die einzelnen
Führer mit ihren Gefolgschaften als Hauptpersonen, ihre Stämme und
Völker nur nebenbei gegenüberstanden, wie dann in der Heldensage
der Gegensatz zwischen Goten und Römern völlig zurücktritt vor der
Geschichte des einzelnen Helden mit seinen Getreuen, also vor allem
Dietrichs von Bern (Theodorichs), so ist es vielfach noch jetzt. Jene
Gefolgschaft hat aber nunmehr, wie schon seit fränkischer Zeit, neue
Formen angenommen; sie steckt in der (so seit dem 8. Jahrhundert
mit einem keltischen Wort bezeichneten) Vasallität, für die wieder
die gallische Kommentation (s. S. 13), die Ergebung von unfreien,
landlosen und schutzbedürftigen Leuten in den Schutz eines Mächtigen,
vor allem zum Dienst in Not und Krieg, eine Vorstufe gebildet hatte.
Diese Klasse der Vasallen wurde immer zahlreicher, ergänzte sich
auch immer stärker aus Freien und bildete nicht nur die Umgebung
des Königs, sondern auch die anderer Großer. Sie waren durch eine
formelle Bindung (Treueid seit Mitte des 8. Jahrhunderts) vor allem zum
Kriegsdienst verpflichtet, weshalb auch die geistlichen Organisationen
Vasallen an sich fesselten. Da der Landbesitz durch die Ausbildung des
Sondereigens die Grundlage des Daseins, seine Erträge die Hauptform
des Unterhalts darstellten, war die Übergabe von Grund und Boden
zur Nutzung die natürliche Entlohnung. Das Austun von Land auf Zeit
gegen Abgaben hatte zuerst die Kirche für ihren wachsenden Grundbesitz
in der Form der römischen Precarei angewandt. Bei der Belehnung der
Vasallen fielen aber die Abgaben fort: es war bloße Guttat, und so
hieß das Lehen Benefizium. Bald gewann nun diese Belehnung dauernden,
erblichen Charakter, und dies reizte immer mehr Leute zum Eintritt
in die Vasallität an. So entsteht aus der Verbindung von Vasallität
und Benefizialwesen das _Lehnswesen_, das zunächst nur der Schaffung
eines Kriegs-(Reiter-)heeres diente – wie der König Land an Große
verlieh, so verliehen diese es wieder an niedrigere Freie, um Reiter
zu erhalten –, das aber schließlich alle öffentlichen Verhältnisse im
Mittelalter tiefgehend beeinflußte (s. S. 105). Neben dem Kriegsdienst
lag den Vasallen nämlich früh die Versehung von Ämtern ob, wie schon
im germanischen Gefolge gewisse Verrichtungen verteilt gewesen sein
werden, und die Entlohnung erfolgte ebenfalls durch Benefizium. Aus
der tatsächlichen, nicht rechtlichen Erblichkeit der Benefizien ergab
sich schließlich eine Erblichkeit der Ämter, schon gegen Ende der
Karolingerperiode (s. S. 42).
Die ganze Erscheinung ist nun aber bezeichnend für das _zielbewußte
Macht- und Besitzstreben einer aristokratischen Schicht_, die sich
ebenfalls schon seit fränkischer Zeit über die Masse der Volksfreien
erhoben hatte. Diese Heraushebung eines Adels ist eine natürliche
Entwicklung bei den meisten Völkern, und wenn sie bei den Sachsen
aus bestimmten Gründen schon vor alters eingetreten war, so ist
dieser Vorgang für die Franken und die ihnen angegliederten Stämme
wieder nur ein Beweis der selbständigen Eigenentwicklung auf Grund
der fortschreitenden wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse:
die Erscheinung trat daher noch später bei den Nordgermanen ein. Der
Vorgang geht naturgemäß Hand in Hand mit einer Herabdrückung der Freien
mit mäßigem Grundbesitz. Noch zu Beginn der fränkischen Zeit und später
bildeten diese die große mittlere Masse, auf denen das öffentliche,
das soziale Leben, der Kriegsdienst im wesentlichen ruhten. Über ihnen
eine kleine Klasse von Großen, die durch Beute, durch Tapferkeit oder
Klugheit, durch altes Ansehen in den Wanderungszeiten Macht erworben
hatten und vom König aus dem eroberten Land umfassender beschenkt
worden waren. Unter den Freien wieder eine größere Menge Unfreier,
vielfach Romanen und Kelten. Ähnlich waren die Verhältnisse noch viel
später in den innerdeutschen Gebieten, bei den Alemannen, Bayern usw.,
wo die Freien mit kleinem Besitz noch lange in den Volksversammlungen
in alter Weise zusammenkamen, überhaupt den Ausschlag gaben. Aber
gerade in den eroberten Landen, im Frankenreich, hatte schon eine mit
dem Eroberungsgeist einzelner und den auch weiterhin kriegerischen
Zeiten zusammenhängende Umwälzung eingesetzt. Wir sahen bereits (S.
16), wie hier ein neuer Dienstadel Freie in Abhängigkeit brachte, oft
durch Mißbrauch der amtlichen Gewalt, wie diese dann auch von selbst
sich oft in ein Schutzverhältnis begaben und ihren Besitz als Lehnsgut
unter bestimmten Verpflichtungen wiedererhielten. Die Entwicklung, die
übrigens noch ganz in den Anfängen war, ging in karolingischer Zeit
weiter: schon Karl d. Gr., der sich auf den neuen Adel für Krieg und
Verwaltung stützen mußte, konnte nur gelegentlich offene Übergriffe
strafen und kämpfte vergeblich gegen das System, mittelst dessen etwa
der Graf den Freien, der ohnehin in den kriegerischen Zeiten durch die
Heerespflicht (Reiterausrüstung, da das Heer immer mehr zum Reiterheer
wurde), durch häufige Naturalverpflegung von Großen, durch den Zehnten
der Kirche bedrückt war, durch schikanöse Anwendung des Heeresbannes u.
dgl. ruinierte oder in Abhängigkeit brachte. Die persönliche Freiheit
galt auch immer weniger; wichtiger war der Landbesitz, selbst wenn
er belastet war; auch sonst versprach das Abhängigkeitsverhältnis
Vorteile. Am leichtesten aber begab man sich in den meist bequemen
Schutz der seligmachenden Kirche, deren steigender Grundbesitz auch
immer mehr der Bewirtschaftung durch Zinsbauern bedurfte. Der Vorgang
kommt in karolingischer Zeit keineswegs zum Abschluß, darf überhaupt in
seiner Bedeutung und Ausdehnung nicht, wie lange, überschätzt werden.
Grundbesitz war die Quelle der Macht und des Wohlstandes: daher die
Gier der schon Mächtigeren nach dessen weiterer Vermehrung, daher die
Rodungslust der großen Grundherrschaft. Die Größe des Grundbesitzes
aber erforderte wieder die Verfügung über Arbeitskräfte, d. h., da
man nicht Lohnarbeiter haben konnte, über abhängige Leute, die als
persönlich Unfreie dem Herrenhof selbst dienten oder als Zinspflichtige
das Einkommen vermehrten, die üppigere Lebenshaltung sicherten und zu
allerlei Diensten Arbeitskräfte stellten, auch zur Erschließung des
Wildlandes. Soweit es herrenlos war, machte dieses neben dem eroberten
und dem konfiszierten Land den mächtigen, anfangs im Wirtschaftsleben
weit voranstehenden Besitz des Königs aus, der aber wieder durch
Weiterbegabung die Hauptquelle für den Grundbesitz des Adels und durch
Schenkung für den der Kirche war. Das Gut der letzteren nahm der
Herrscher freilich zu Zeiten wieder wie Königsgut zur Belehnung anderer
in Anspruch, was aber durch neue Schenkungen früher oder später ersetzt
wurde. Das Königsland, das sich bald nicht mehr wie früher vermehren
konnte, wurde durch jene Verleihungen allmählich stark gemindert.
Die Kirche aber erhielt ebenso wie vom König auch von den Herzögen,
weiter auch vom Adel überhaupt immer neue Schenkungen. Meist handelte
es sich dabei freilich um Wildland, dessen planmäßige Kultivierung
die überlieferungsgemäß überlegene Wirtschaftskunst der Kirche am
besten verstand. Gerade deswegen wurden die Klöster von Fürsten und
Grundherren gefördert, damals also die der Benediktiner. Dazu kam
der von der Kirche immer (s. S. 33 f.) angeregte Schenkungs- und
Übertragungseifer der Kleinbesitzer. Diese Übertragung von Gütern war
übrigens meist eine bedingte, d. h. sie geschah oft unter dem Vorbehalt
der Nutznießung auf Lebenszeit. Oft verlieh die Kirche zu Nießbrauch
mehr zurück, als sie erhielt. Im ganzen ist für den geistlichen wie
übrigens auch für den weltlichen Besitz eine _Verstreutheit_ der Güter
(Streubesitz) charakteristisch. Die besitzlosen Abhängigen gebrauchte
man zu Arbeitsdiensten, zur Rodung u. a. und setzte sie als Zinsbauern
auf Neuland an, wie es auch die weltlichen Grundherren taten. Denn
der diesen verliehene Besitz war auch meist Wildland. Seine weitere
Vermehrung geschah dann oft auf die oben geschilderte Weise der
Abhängigmachung anderer Freien.
So hatte sich denn mittelst der Zusammenfassung größerer Mengen von
Grund und Boden die sozial und wirtschaftlich wichtige weltliche und
geistliche _Grundherrschaft_ gebildet. Neben dem eigenbewirtschafteten
Fronhof bestand sie aus mehreren, dem hofrechtlichen Verband eng oder
lose angeschlossenen Zinsgütern, aber auch aus solchen, die außerhalb
desselben ausgetan waren. Die Zahl der eigentlichen geschlossenen
Grundherrschaften bleibt aber gering gegenüber der Masse der (mehr
oder weniger abhängigen) bäuerlichen Wirtschaften. Den Zusammenhang
der Grundherrschaft mit der fortschreitenden Kultur mag man daraus
erkennen, daß ihr Gebiet in erster Linie die am frühesten kultivierten
Lande, der Westen und Süden, vor allem die eigentlich fränkischen Teile
sind. Ihre Hauptzeit reicht etwa bis zum Ende des 12. Jahrhunderts.
Ihre Bedeutung, die man eine Zeitlang viel zu hoch eingeschätzt hat,
liegt einmal in der systematischen Erschließung des Wildlandes, zu
der es eben einer Organisation bedurfte, weiter in der Durchführung
höherer Wirtschaftsformen, der Einführung von Spezialkulturen und der
wirtschaftlichen Erziehung der in der Mehrheit wirtschaftlich immerhin
selbständigen bäuerlichen Bevölkerung, die aber von der Grundherrschaft
oft auch unbeeinflußt blieb, sodann in der Hebung und Verfeinerung der
äußeren Lebenshaltung, wozu eben die größeren Einkünfte die Möglichkeit
boten, also auch in einer Förderung der Kunst, endlich in der Übernahme
einer Reihe von öffentlichen und Verwaltungsaufgaben, die ihr schon
die Karolinger notgedrungen immer mehr überlassen hatten, zu deren
Lösung aber auch die schwache Zentralgewalt in einem weiten Reich mit
sehr unentwickelten Verkehrsverhältnissen noch nicht fähig war. In
letzterer Beziehung kam nun die in karolingischer Zeit immer häufigere,
als Entlohnung aufzufassende Verleihung von Hoheitsrechten bedeutsam
hinzu, vor allem die der Immunität (s. S. 13), die zunächst Verbot des
Eintrittes der öffentlichen Beamten in ein geistliches, bevorrechtetes
Gebiet, weiter Erhebung der öffentlichen Abgaben durch den
Immunitätsherrn und Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Insassen des
Gebiets bedeutete. Weiter ist dann der Zusammenhang von Grundherrschaft
und Lehnswesen wichtig. Viele Lehnsträger wurden durch die erwähnte
Erblichkeit der Lehen zu Grundherren; andere Grundherren vermehrten
ihren Besitz durch die Lehen. Vor allem aber trug die eingetretene,
freilich erst später anerkannte Erblichkeit der zu Lehen gegebenen
Ämter, besonders des Grafenamts, dazu bei, daß die damit belehnten
Grundherren, deren Macht noch durch die Erlangung der erwähnten
Hoheitsrechte und ausgedehnten sonstigen Besitz gehoben wurde,
sich schließlich zu Landesherren auswuchsen. Auch die geistlichen
Grundherren erhielten durch jene Hoheitsrechte diesen Charakter.
Die mächtigsten, zu kleinen Staaten gewordenen Grundherrschaften haben
dann die alten _Gaue_, die zwar wesentlich geographische Bezirke sind,
aber doch eine gewisse Grundlage des öffentlichen Lebens bildeten,
beseitigt, völlig etwa mit dem 11. Jahrhundert, wenn auch ihre Namen
zum Teil im Volke ziemlich zähe weiterlebten. Anfangs fielen die
Grafschaften mit den alten Gauen auch oft zusammen, freilich nur in
beschränktem Maße. Wie es keinen Gau und keine Gauversammlung der
Freien mehr gab, so war auch die große Masse der Freien nicht mehr
der Träger des öffentlichen Lebens. Es herrschte eine auf großen
Grundbesitz gestützte Aristokratie, wenn man auch die Macht der
_staatlichen_ Gewalt nicht unterschätzen und ebensowenig vergessen
darf, daß auch die ländliche Gemeinde nicht ganz bedeutungslos war.
Gewiß hatte die Entwicklung ein gutes Stück alten Lebens vernichtet.
Auf der anderen Seite ist aber _von_ einer _Vernichtung_ der kleinen
_bäuerlichen Besitzer_ gar _keine Rede_. Im Gegenteil war die
Übertragung des Eigens an Herren oder Kirche und seine Wiedergewinnung
gegen Abgaben und Leistungen (Dienste) vielfach nur eine Sicherung vor
dem Ruin in der kriegerischen und gewalttätigen Zeit. Gerade auf diesen
Zinsbauern beruht auch die eigentlich wirtschaftliche Leistung dieses
Zeitabschnittes, freilich unter Führung der Grundherrschaft. Denn an
dem Eigenbau der Grundherrschaft ist in dieser älteren Zeit durchweg
festzuhalten. Die Zinsbauern – von den »Hörigen«, die Grundzins
zahlen, unterscheiden sich oft selbst die persönlich Unfreien, die
Kopfzins zahlen, in ihrer Lage nicht – lebten auch in so mannigfach
abgestuften Verhältnissen, daß die bevorzugtesten sich von Freien
nur wenig unterschieden, zumal die »Freiheit« jetzt wenig bedeutete.
»Freie Leiheformen« kommen früh vor. Ferner hielten sich aber auch
die _eigentlichen_ Freien in den Alpenländern, in den Marschgebieten
der Nordsee, auch in Westfalen, zum Teil von den grundherrlichen
Wirtschaftsfortschritten nicht berührt und daher rückständig. Man
hat neuerdings auch für andere Gebiete die Minderung der Freien
durch die Grundherren bestritten. Die Vermehrung der Lasten war im
übrigen durch eine frühe Festlegung derselben mindestens erschwert.
Wie angedeutet, kamen sogar persönlich Unfreie durch jenes Austun von
Land zu Zinsgütern, verbesserten also ihre Lage. Die besser gestellten
Zinsleute aber hoben sich immer mehr und galten schließlich bei
freieren Abhängigkeitsverhältnissen als frei. Allmählich geht auch der
Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit von den Herrenhöfen auf die
kleineren Zinsgüter über. Davon werden wir später (S. 94 f.) hören.
Zunächst aber erfüllte die Grundherrschaft, überhaupt die
_Herrenschicht_, jene _kulturelle Aufgabe in wirtschaftlicher_
Beziehung wie in Hinsicht höherer Lebenshaltung. Damit setzt die am
Anfang aller höheren Kulturentwicklung stehende soziale Sonderung
stärker ein: ihrem Fortschreiten steht wieder das Streben nach
Annäherung gegenüber. Die Beeinflussung der großen Menge bleibt
freilich gering, und auch innerhalb der Herrenschicht werden die
roheren Zustände oft nur durch Einzelheiten ein wenig verfeinert. Die
Fortschritte verdankte man im wesentlichen romanischen Einflüssen, auch
die wirtschaftlichen, abgesehen natürlich von der gewaltigen Rodungs-
und Ausbautätigkeit selbst, einem Hauptverdienst der Grundherrschaft.
Es war ein mehr quantitatives Verlangen nach immer neuem Kulturland,
und die _Kirche_ wurde diesem Verlangen vor allem dienstbar gemacht.
Bei ihr war auch sonst die _Führung_, vor allem bei den _Klöstern_,
wesentlich, weil sie italienische und westfränkische, also im Grunde
antike Überlieferungen in das innere Deutschland verpflanzten. Sie
haben vor allem Muster für eine Wirtschaftsorganisation in größerem
Maßstabe gegeben, wie einst der große Organisator Kaiser Karl. Unter
ihrer Leitung wurde systematisch gerodet, der Körnerbau eifriger
gepflegt, der Gemüsebau bereichert, der Gartenbau und die Obstkultur
gehoben, ein sorgfältig betriebener Weinbau verbreitet. Der Garten
in unserem Sinne, neben dem Baum(Obst)garten der Gemüse-, dann der
Heilkräutergarten und damit der Anfang zum Ziergarten, geht recht
eigentlich von den Klöstern aus, auch gerade seine regelmäßige
Anlage, die allmählich künstlicher wurde. Der Weinbau dehnte sich in
karolingischer Zeit schon weiter nach Osten und Nordwesten aus und
später selbst in die Koloniallande des Ostens bis ins Ordensland,
insbesondere wegen der gottesdienstlichen Verwendung des Weines von
den Klöstern eingeführt. Wassermühlen verbreiteten sich durch sie
von Westen her; in den klösterlichen Brauhäusern wurde besseres
Bier gebraut, dabei der Hopfen (wohl aus Gallien) eingeführt, in
den Backhäusern feineres Brot gebacken (schon wegen des Abendmahls,
das auch den Wein verlangte). Die Fastenspeise zu gewinnen, legte
man Teiche an und pflegte die Fischzucht. Die feinere Kochkunst ist
wesentlich klösterlichen Ursprungs, ebenso die bessere Butterbereitung.
Besondere Förderung fand die gewerbliche Arbeit, vor allem das Bauwesen
(Steinbau), bis hinauf zu künstlerischer Tätigkeit. Die antike
Überlieferung führte auch zu Wasserleitungen, und Brückenbauten waren
häufig.
Solcher Verdienste, namentlich nach der organisatorischen Seite,
entbehrt auch die _weltliche Grundherrschaft_ nicht, wenigstens folgte
sie vielfach dem geistlichen Vorbild (Gemüse-, Weinbau u. a.). Die
Düngung ward jetzt die Regel – die Dreifelderwirtschaft war es seit
langem –, der Wiesenbau verbreitete sich stärker im Zusammenhang mit
der Stallfütterung. Die Viehzucht hob sich entsprechend ständig, wenn
sie auch im allgemeinen jetzt mehr zurücktrat. Sehr gepflegt wurde
die Pferdezucht (für Krieg und Reisen); wegen der Wolle nahm die
Grundherrschaft auch die Schafzucht mehr und mehr in die Hand. Die
Betriebsformen des Ackerbaus blieben aber, wie noch lange, ziemlich die
alten. Im ganzen sind, z. B. bezüglich des Obst- und Gemüsebaues wie
der Bevorzugung des Weizenbaues, Unterschiede zwischen dem Westen und
Osten noch immer bemerkbar. – Die _Kleinwirtschaft_ stand natürlich
hinter der Grundherrschaft zurück, namentlich bezüglich der gartenmäßig
angebauten Früchte (Gemüse, Hanf, Flachs, Hopfen, Waid usw.) wie des
Weinbaus, der Wiesenkultur, der Viehzucht. Das Schwein blieb das
Haupttier des kleinen Mannes; ebenso war die Geflügelzucht wesentlich
bäuerlich. Man muß aber bedenken, daß die Zinsbauern doch die
eigentlichen Träger des Betriebes der Grundherrschaft waren. Im ganzen
kann von einer noch lange dauernden, ziemlich gleichmäßigen Einfachheit
des wirtschaftlichen Lebens, das meist wohl gedieh, gesprochen werden.
Und diese Einfachheit zeigen im wesentlichen auch jetzt noch die
allgemeinen _Lebensverhältnisse_, so sehr die Steigerung der
Gegensätze auf diesem Gebiet betont werden muß. Das Charakteristische
ist das Überwiegen wie die Gemeinsamkeit der _landwirtschaftlichen
Interessen_, entsprechend der naturalwirtschaftlichen Gesamthaltung
der Zeit. Damit ist aber nicht jede Bedeutung von Gewerbe und Handel
ausgeschlossen[7]. Auch das ländlich-kriegerische Leben bedarf beider.
Das _Handwerk_ war größtenteils etwas vorgeschrittene Hausarbeit,
besonders die Weberei. In der Grundherrschaft wurde nun die Weberei zu
einem größeren Betrieb, dessen Trägerinnen aber die Frauen blieben, und
auch sonst entwickelte sich dort eine umfassendere und zum Teil auch
durch Arbeitsteilung spezialisierte gewerbliche Tätigkeit, namentlich
nach der landwirtschaftlichen Seite hin (Stellmacher, Müller, Bäcker,
Brauer, auch Maurer). Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt aber nicht
bei der Grundherrschaft mit ihrer oft falsch aufgefaßten Organisation,
sondern bei den mehr oder weniger selbständig arbeitenden einzelnen
Leuten, die, obwohl vielfach zinspflichtig, doch in einem herkömmlich
erlernten Gewerbe oder in einer selbsterworbenen Kunstfertigkeit für
andere, insbesondere auch für Grundherren, in freier Weise tätig sein
konnten. So gab es von altersher Schmiede, insbesondere Waffenschmiede,
so Töpfer, Böttcher, Drechsler, Seiler, Gerber und Sattler, so sehr
früh jene friesischen Weber. Das höhere Kunstgewerbe, wie Erzguß,
Edelmetallbereitung, Malerei, höhere Baukunst, aber auch fremdartige
Techniken, wie die Glasbereitung, blieben freilich wesentlich auf die
Klöster beschränkt.
Knüpfte schon früh an die nicht an Ort und Stelle zu deckenden
Bedürfnisse ein primitiver _Handel_ an, heftete sich dieser früh auch
an bestimmte, örtlich spezialisierte Erzeugnisse wie die friesischen
Tuche oder an Waffen u. a., so war bei wachsenden Lebensansprüchen
der Herrenschicht der Handel mit kostbaren Stoffen, Schmuck und
Gerät, prächtigen Rüstungsstücken, feineren Genußmitteln und
Gewürzen auch in einem ländlichen Dasein bald notwendig. Neben dem
an Versammlungsstätten, bei Festen, an alten Verkehrspunkten früh
einsetzenden Markthandel mit den Erzeugnissen der Landwirtschaft, des
Hausfleißes oder jener selbständigeren Handwerker entwickelte sich der
Handel mit den begehrten Waren der Fremde, des Orients insbesondere,
aber auch mit gewissen Rohstoffen des Auslandes immer lebhafter. Er
wird auch, abgesehen von gelegentlichen, herumziehenden Händlern,
z. B. Mönchen, immer mehr von einer bestimmten Schicht getragen. Es
überwiegen zunächst freilich die fremden Händler, die Juden vor allem,
die Italiener, im Osten anfangs sogar die Slawen. Aber es gab auch
früh einheimische Kaufleute; insbesondere vertrieben die Friesen (s.
S. 26) nicht nur ihre friesischen groben Tuche, sondern vor allem
auch die feineren englischen Tuche über die Lande und über See. Nach
Osten hin herrschte bald der deutsche Kaufmann, auch nach Norden. Ein
wesentlicher Zug des gerade in den Zeiten unentwickeltem Verkehrs ganz
unentbehrlichen Kaufmanns ist sein Umherfahren; das gilt zum Teil auch
für die verkaufenden Handwerker. Mit dem von den Herren geförderten
Zuge in die Städte wurden diese Kaufleute seßhafter, für die Händler
mit Fernwaren, die nun zum Teil zu Großhändlern wurden, blieben aber
die Fahrten in die Fremde bezeichnend und notwendig, insbesondere in
den Seestädten. Alle Welt schätzte auch den Kaufmann; er stand auf der
Fahrt in des Königs Schutz, es wurden ihm besondere Privilegien in den
Städten verliehen. Freilich war er auch als Gegenstand der Belastung
mit Zöllen begehrt, und das ursprünglich königliche Recht der
Zollerhebung wurde von den Herren mehr und mehr in Beschlag genommen
und in mannigfaltigster Weise ausgebildet.