angeknüpfte Apposition gehört, im Genitiv steht, so schwankt der
Sprachgebrauch zwischen Nominativ und Genitiv. Man muß sagen: „Die
Pflichten der Eltern +als der Stellvertreter Gottes+; die Anstellung
des Mannes +als eines berühmten Predigers+“ usw. Steht aber die
Apposition ohne Beiwort, so erhält gewöhnlich der Nominativ den
Vorzug: man sagt: „Die Anstellung dieses Mannes +als Prediger+, der
Beruf dieses Mannes +als Künstler+“ usw. Die Apposition erscheint
dann mehr als Zusatz zu +Anstellung+, +Beruf+, nicht zu dem Genitiv:
+dieses Mannes+, wie man sagt: „der +Künstlerberuf+ dieses Mannes“,
oder: „Dieser Mann +wurde als Prediger angestellt+“, nicht: „+Dieser
Mann als Prediger+ wurde angestellt.“ Statt des Genitivs steht häufig
ein Possessivpronomen: „+seine+ Anstellung als +Prediger+, +sein+
Beruf als +Künstler+, in +seiner+ Eigenschaft +als Beamter+“ u. ähnl.
Zu vermeiden sind diese Nominative, wenn sie mit einem voraufgehenden
Substantiv oder Personalpronomen, das im Akkusativ oder Dativ steht,
in Widerspruch treten. Man sagt ohne Anstoß: „Er hat +in seiner
Eigenschaft als Beamter+ gehandelt“, dagegen nicht richtig: „Man hat
+ihm+ in seiner Eigenschaft +als Beamter+ Anerkennung gezollt“; „man
sah +seiner Anstellung als erster Prediger+ entgegen“ usw. Ebenso
unrichtig würde in den beiden letzten Fällen der Dativ der Apposition
sein; man muß vielmehr eine ganz andere Konstruktion wählen.
20. Das Verbum.
~a~) +Person und Numerus.+ Das Verbum stimmt in Person und Zahl
regelmäßig mit dem Subjekte überein. Bei Wörtern, die eine Menge
bezeichnen, kann jedoch, +wenn diesen Wörtern ein Genitiv Pluralis
beigefügt ist+, das Prädikat im Plural stehen, z. B.: +Eine Menge Leute
kamen+ herbei; ein Trupp Soldaten zogen vorüber, ein Rudel Hirsche
eilten vorbei (~Constructio ad sensum~ oder: κατὰ σύνεσιν, d. h. Fügung
nach dem Sinne). Bei den Wörtern +Paar+, +Dutzend+, +Mandel+, +Schock+
u. ähnl. ist der Plural nur dann gestattet, wenn eine +unbestimmte+
Zahl bezeichnet wird, z. B.: +Ein paar Äpfel sind+ gefallen! +ein
Dutzend Bäume sind+ umgeschlagen worden. Dagegen: +Das Paar+ Schuhe
+kostet+ zehn Mark, das +Dutzend Tassen kostet+ sechs Mark u. ähnl.
Eine Fügung nach dem Sinne findet auch statt, wenn mehrere Subjekte,
die im Singular stehen, zu +einem+ Begriffe vereinigt gedacht werden;
das Verbum steht dann gewöhnlich im Singular, z. B.: Haus und Hof ist
verloren, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit +war+ die Losung; Haß
und Groll sei vergessen usw.
~b~) +Tempus.+ Sehr zu tadeln ist der Wechsel des +Imperfekts+ mit
dem historischen +Präsens+, z. B.: Der Mond +schien+, ich +trete+
hinaus und +wandte+ den Blick nach dem Walde. -- Der Feind +schleicht+
herbei und +erstieg+ den Wall. Man muß entweder überall das Präsens
oder das Imperfektum gebrauchen. -- Das Tempus der Erzählung ist im
Deutschen das +Imperfektum+, nicht das Perfektum. Man vermeide also
Wendungen wie: Da +hat+ er gesagt, da +bin+ ich +fortgegangen+; +da bin
ich gerufen worden+ u. ähnl. Das Perfektum muß dagegen dann stehen,
wenn von einer einzelnen Handlung die Rede ist, deren Vollendung oder
fortdauernde Wirkung hervorgehoben werden soll, z. B.: Mir ist ein
Buch +gestohlen worden+; er hat alles +verloren+ usw. -- Falsch ist
es, das Plusquamperfektum statt des Imperfekts zu gebrauchen; z. B.:
Du +warst+ gestern bei uns +gewesen+ (statt: Du +warst+ bei uns).
Umgekehrt wird zuweilen nach der Konjunktion +nachdem+ das Imperfektum
statt des Plusquamperfekts gesetzt, z. B.: „Nachdem Wallenstein seinen
Antrag +erneuerte+ und auf eine bestimmte Erklärung +drang+“ (statt:
erneuert und gedrungen +hatte+). Eine solche Vertauschung der Tempora
ist gleichfalls zu tadeln. Vgl. I, 228 flg.
~c~) +Modus.+ Wenn der Konjunktiv gebraucht wird, um einen Wunsch
auszudrücken (als +Optativ+), oder wenn er in einem +bedingenden
Nebensatze+ steht, darf er nicht durch den Konditionalis (vgl. I, 67)
umschrieben werden. Man sage also nicht: „Wenn er doch bald +kommen
würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +käme+!) „Wenn er doch bald
+schreiben würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +schriebe+!) „Wenn ihr
gerechter +sein würdet+ (statt: +wäret+), hättet ihr anders geurteilt“
usw. In den Hauptsätzen, die mit Bedingungssätzen verbunden sind,
können dagegen die Formen mit +würde+ stehen. -- Man unterscheide genau
zwischen +Indikativ+ und Konjunktiv, z. B.: „Dieser Mann verdient
es, daß man ihn +rühmt+“ (es geschieht bereits), und: „Dieser Mann
verdient es, daß man ihn +rühme+“ (es wird nicht ausgesprochen, ob es
geschieht) usw. Namentlich beachte man das Verhältnis der +direkten+
zur +indirekten+ Aussage. Vgl. I, 259 flg.
21. Die Partizipien.
Über die Bildung der Partizipien vgl. I, 58 flg., 176 flg.
~a~) Das +erste Partizip+ steht in +aktiver+ Bedeutung, z. B.: Der
+singende+ Vogel (d. i. der Vogel, welcher +singt+), die +blühende+
Blume (d. i. die Blume, welche +blüht+) usw. -- Ausnahmen sind
Ausdrücke wie: +fahrende+ Habe (d. i. die Habe, welche bewegt +wird+),
die +betreffende+ Person (d. i. die Person, welche +betroffen wird+),
eine +melkende+ Kuh, +schwindelnde+ Höhe, +fallende+ Sucht, +sitzende+
Lebensweise, es findet etwas +reißenden+ Absatz, die +reitende+
Batterie, eine +stillschweigende+ Voraussetzung und einige andere.[14]
~b~) Das +zweite Partizip+ der +transitiven Verben+ steht in +passiver+
Bedeutung, z. B.: der +geschlagene+ Feind (der geschlagen worden
ist), die +besiegte+ Armee (die besiegt worden ist) usw. Das zweite
Partizip +intransitiver+ Verben kann in der Regel nur dann attributiv
gebraucht werden, wenn diese Verben die Formen der Vergangenheit mit
+sein+, nicht mit +haben+ bilden; z. B.: der +verstorbene+ Freund
(der verstorben ist), die +abgebrannte+ Stadt (die abgebrannt ist),
der +umgefallene+ Baum (der umgefallen ist) usw. Doch auch nicht alle
Partizipien, die sich in ein mit +sein+ gebildetes Perfektum auflösen
lassen, können attributiv verwendet werden, vielmehr nur solche,
die einen +Zustand+ bezeichnen, der durch die Handlung herbeigeführt
worden ist, z. B.: ein +entsprungener+ Flüchtling (aber nicht: ein
+gesprungener+ Knabe), ein +aufgegangener+ Stern (aber nicht: ein
+gegangener+ Wandrer), ein +entlaufener+ Hund (aber nicht: ein
+gelaufener+ Hund) usw. -- Ausnahmsweise werden auch von intransitiven
Verben, die ihr Perfektum mit +haben+ bilden, die Partizipien
attributiv gebraucht, z. B. ein pflicht+vergessener+ Mann (der seine
Pflicht +vergessen+ hat), ein +studierter+ Mann (der +studiert+ hat),
ein +erfahrener+ Mann, ein +ausgelernter+ Kaufmann, ein +geschworener+
Feind, ein +bedachter+ Arzt, ein +verschwiegener+ Freund, ein
+verdienter+ Mann usw. Diese Partizipien sind jedoch meist völlig zu
+Adjektiven+ geworden und werden nicht mehr als Partizipien empfunden.
Durch sie werden Wendungen wie: Das +stattgefundene+ Konzert, der viele
Qualen +erlittene+ Dulder, das mich +betroffene+ Unglück u. ähnl., die
aufs schärfste zu verurteilen sind, in keiner Weise gerechtfertigt.
Unerträglich sind solche Bildungen hauptsächlich deshalb, weil das
Partizip mit einem +Objekt+ verbunden ist (+Statt+ finden, +Qualen+
erleiden, es betrifft +mich+), wodurch die verbale Bedeutung dieser
Partizipien in den Vordergrund tritt.
~c~) Über die Komparation der Partizipien vgl. I, 149. Je mehr die
+verbale+ Bedeutung hervortritt, um so weniger ist die Komparation
zulässig. So sagt man: „diese Frage wird immer +brennender+“,
aber nicht: „das Haus wird +brennender+.“ Im ersten Satze ist das
Partizipium in +adjektivischer+ Bedeutung und noch dazu im übertragenen
Sinne gebraucht, während es in der Verbindung „das brennende Haus“
im eigentlichen Sinne steht; dadurch tritt von selbst die +verbale+
Bedeutung in den Vordergrund.
~d~) Wenn das +Partizip+ als Prädikat eines verkürzten Attribut- oder
Adverbialsatzes steht, so bleibt es ungebeugt; es tritt daher in
der Regel zum +Subjekt+ des Hauptsatzes, z. B.: +Erfreut+ über die
empfangenen Eindrücke reiste ich ab. -- Der Not +gehorchend+, nicht
dem eignen Trieb, tret’ ich, ihr greisen Häupter dieser Stadt, heraus
zu euch. +Schiller.+ -- Diese +Ulmen+, mit Reben +umsponnen+, sind
sie nicht Kinder unserer Sonnen? +Schiller.+ -- Doch können diese
Partizipien, wenn ein Mißverständnis oder eine Mehrdeutigkeit der
Beziehung ausgeschlossen ist, auch zu einem +Dativ+ oder +Akkusativ+,
zuweilen auch zu einem +Genitiv+ treten[15], z. B.: Es sollen unsre
Frauen vom ersten Eichenlaub am schönsten Morgen +geflochten dir sie+
(die Bürgerkrone) um die Stirne legen. +Goethe.+ Hier bezieht sich das
Partizip +geflochten+ auf den Akkusativ +sie+, und diese Beziehung
leuchtet ohne weiteres ein, da jede andere Beziehung keinen Sinn geben
würde. Dasselbe gilt von den folgenden Sätzen: Noch +zuckend+, mit des
Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes +Herz+. +Schiller.+ -- Auf
+dieser+ Bank von Stein will ich mich setzen, dem Wanderer zur kurzen
Ruh’ +bereitet+. +Schiller.+ -- Der nackte Leichnam wird gefunden,
und bald, obgleich +entstellt+ von Wunden, erkennt der Gastfreund von
Korinth die +Züge+, die ihm teuer sind. +Schiller.+ -- Doch wo die
Spur, die aus der Menge, +der Völker+ flutendem Gedränge, +gelocket+
von der Spiele Pracht, den schwarzen Täter kenntlich macht? +Schiller.+
Selbstverständlich sind solche Partizipien zu meiden, sobald die
Beziehung mehrdeutig ist und so zu Mißverständnissen führen kann.
+Anmerkung.+ +Absolute+, mit einem +Akkusativ+ verbundene
+Partizipien+ finden sich häufig bei unseren Dichtern, z. B.:
+Angehört den Schimpf des Hauses+, geht gedankenvoll Rodrigo.
+Herder.+ -- +Schild und Lanze weggeworfen+, fliehn sie über Berg und
Tal. +Uhland.+ -- Im Felde schleich’ ich still und wild, +gespannt
mein Feuerrohr+. +Goethe.+ Mit Maß und Besonnenheit angewendet sind
diese Partizipien von guter Wirkung; sie widerstreben keineswegs der
deutschen Sprache und haben dieselbe Berechtigung wie die +absoluten
Akkusative+, z. B.: Sie drangen, +die Hand am Schwerte+, auf mich
ein. -- Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich Möros, den +Dolch im
Gewande+. +Schiller.+[16]
22. Das Adjektivum.
~a~) Über die Deklination der Adjektive vgl. I, 27 flg., 147 flg.
~b~) +Die Häufung und Einschachtelung+ adjektivischer Attribute
ist zu vermeiden. Tadelnswert sind Sätze wie: In einem feuchten,
übelriechenden, halbdunkeln, abends lichtlosen Kerker, bewacht
von einem rohen, feindseligen, barbarischen Manne, war er der
schrecklichsten und furchtbarsten Verlassenheit anheimgegeben. -- Die
Nachrichten +über die von der vor acht Tagen gehaltenen Versammlung
gefaßten+ Beschlüsse. -- Man lasse in solchen Fällen Attribute weg oder
bilde Nebensätze.
~c~) Man setze das Attribut zu dem Substantiv, zu dem es gehört, z. B.:
ein Glas +guten Weines+ (doch auch, namentlich in der Umgangssprache:
ein +gutes Glas+ Wein) u. ähnl. Man unterscheide: „Der grausame Befehl
des Feldherrn“ und „Der Befehl des grausamen Feldherrn“ usw.
~d~) Wenn ein Attribut zu zwei Substantiven verschiedenen Geschlechts
gehört, so muß es zweimal gesetzt werden, z. B.: großes Glück und große
Wonne (nicht: +großes+ Glück und Wonne), schweres Leid und schwerer
Kummer (nicht: +schweres+ Leid und Kummer), hohe Freude und hohes Glück
(nicht: +hohe+ Freude und Glück) usw.
~e~) Begriffsverhältnisse, die am besten durch eine +Zusammensetzung+,
durch ein +präpositionales+ oder +Genitiv-Attribut+ zum Ausdrucke
kommen, dürfen in der Regel nicht durch +adjektivische Attribute+
wiedergegeben werden. Man sage: das +Hausrecht+ (nicht: das häusliche
Recht), ein +Mönchskloster+ (nicht: ein mönchisches Kloster), ein
+Klostergeistlicher+ (nicht: ein klösterlicher Geistlicher), ein
+Manneswort+ (nicht: ein männliches Wort), +Aufenthalt+ in +England+
(nicht: englischer Aufenthalt), +die Rede des Kriegsministers+ (nicht:
die kriegsministerliche Rede), +die Abreise des Königs+ (nicht: die
königliche Abreise), die Entwickelung der +Rechtswissenschaft+ (nicht:
die rechtswissenschaftliche Entwickelung) usw.
~f~) Tritt ein adjektivisches Attribut zu einem +zusammengesetzten+
Worte, so bezieht es sich immer auf das +Grundwort+ und darf nicht
auf das +Bestimmungswort+ bezogen werden. Falsch ist daher z. B.:
ein seidener Strumpfwirker, ein fertiges Kleiderlager, ein
getrockneter Obsthändler, ein silbernes Hochzeitsgeschenk (statt:
Geschenk zur silbernen Hochzeit), ein wohlriechender Wasserfabrikant,
ein ausgestopfter Tierhändler, ein roter Weintrinker, reitende
Artilleriekaserne usw.
23. Das Pronomen.
~a~) Über die Deklination der Pronomina vgl. I, 37 flg., 159 flg. Vor
die Pronomina +der+, +dieser+, +jener+ tritt oft das Zahlwort +aller+,
+alle+, +alles+, verkürzt: +all+. Sowohl das Zahlwort +aller+ usw., als
die Pronomina werden dann stark dekliniert, z. B.: +alles+ das Glück;
die Freude +aller jener+ Unglücklichen; er verbannte +alle diese+
Verschwörer usw. Man sagt richtig: +alles+ das Glück; oder: +all+ das
Glück usw. Häufig erscheinen auch die Formen: +alle+ das Glück, +alle+
der Jammer, +alle+ der Neid u. ähnl. Nicht nur in Verbindungen wie:
trotz +alle+ dem, bei +alle+ dem, von +alle+ dem u. ähnl. ist dieses
+alle+ gestattet, sondern es ist überhaupt eine alte berechtigte Form.
Das =e= in „+alle+ das Glück“ und ähnlichen Formen ist nämlich nicht
eine Kasusendung, sondern ein alter +Bindevokal+ (ahd. ~a~). Man kann
also sagen: +bei allem dem+, +bei dem allem+, +bei alle dem+. Falsch
ist jedoch: +bei dem allen+.
~b~) Es darf niemals unklar bleiben, +auf welches Substantiv das
Pronomen zu beziehen ist+. Man beachte namentlich folgendes: Das
Pronomen +er+, +sie+, +es+ bezieht sich auf das +Subjekt+ des
vorhergehenden Satzes, das Pronomen +derselbe+ dagegen auf ein anderes
Satzglied. Vgl. hierüber S. 12. Das Pronomen +dieser+ vertritt von den
Substantiven, auf die eine Beziehung stattfindet, immer das +zuletzt
stehende+, während +jener+ auf das +entfernter stehende+ hinweist,
z. B.: Das Nibelungenlied und Gudrunlied sind die bedeutendsten
Volksepen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; +dieses+ umfaßt
den norddeutschen, +jenes+ den fränkischen, burgundischen, gotischen
und hunnischen Sagenkreis.
~c~) +Das pronominale Subjekt darf nicht ausgelassen werden+
(ausgenommen im poetischen Stile, wo die Auslassung zuweilen von guter
Wirkung ist, z. B.: in den Versen Heines: „Habe schon in jungen Jahren
manches bittre Leid erfahren“). Im Geschäftsstil pflegt gegenwärtig das
Pronomen der ersten Person unterdrückt zu werden, z. B.: „Hierdurch
+teile+ Ihnen die Verlegung meines Geschäftes mit und +übersende+
beifolgend die gewünschten Proben.“ Diese Unsitte ist sehr zu tadeln.
Zuweilen wird das pronominale Subjekt ausgelassen, wenn unmittelbar
vorher ein Kasus obliquus des Pronomens dagewesen ist, z. B.: „+Mir+
geht es +gut+ und +hoffe+ von Dir das gleiche.“[17] Auch in solchen
Fällen ist die Auslassung nicht zu billigen. Störend ist eine solche
Auslassung namentlich in beigeordneten Relativsätzen, z. B.: „Der
Schmuck, +den+ ich sah und mir sehr gefiel“ usw. Der Akkusativ +den+
kann nicht das Subjekt des zweiten Relativsatzes vertreten; der Satz
muß heißen: „Der Schmuck, den ich sah und +der+ mir sehr gefiel.“ Auch
umgekehrt kann nicht der Nominativ den Akkusativ vertreten, ich darf
nicht sagen: „Der Schmuck, der mir sehr gefiel und ich kaufte“, sondern
ich muß sagen: „und +den+ ich kaufte.“[18]
~d~) +Das Relativpronomen muß möglichst nahe bei dem Substantivum
stehen, auf das es zurückweist.+ Nicht gut ist also der Satz: „Deine
Worte wecken mannigfache Sorgen in meiner Brust, +die mich zu Taten
aufstacheln+“ (statt: Deine Worte, die mich zu Taten aufstacheln
usw.). Doch hüte man sich, den regierenden Satz in unschöner Weise zu
zerreißen: z. B.: Ich rate dir, dem Beispiel, +das dir dein Freund
gibt+, zu folgen. Besser: Ich rate dir, dem Beispiel zu folgen, das dir
dein Freund gibt.
~e~) +Das Substantiv, auf das sich ein Pronomen bezieht, muß
wirklich vorhanden sein und darf nicht bloß aus dem Zusammenhange
ergänzt werden.+ Falsch ist z. B.: „+Die Fischerei+ ist in Rußland
sehr wichtig, alle Gewässer wimmeln von +diesen Tieren+.“ -- „Der
lateinische +Sprach+gebrauch läßt das nicht zu; denn +diese+ (d. i. die
lateinische Sprache) fordert vor allem Bestimmtheit des Ausdrucks.“[19]
~f~) Man setze nicht anstatt des +Relativpronomens+ ein persönliches
oder hinweisendes Fürwort, oder anstatt des relativen Pronominaladverbs
ein demonstratives, z. B.: Die Taube, nach der der Jäger oft geschossen
und +sie+ (statt: und +die+ er) niemals getroffen hat. -- Der Hut, den
sie gerade bog und +seine+ Bänder (statt: und +dessen+ Bänder sie)
durch die Finger gleiten ließ. -- Die Federn, die im Winde verfliegen
oder die jungen Vögel sie auffangen und ihre Nester +mit+ ausfüttern
(statt: oder +die+ die Vögel auffangen und +womit+ sie ihre Nester
ausfüttern). -- Mein Pferd, +wo ich darauf+ reite (statt: +auf welchem+
oder +worauf+ ich reite). -- Die Angelegenheit, wo ich +davon+ sprach
(statt: +von welcher+ oder +wovon+ ich sprach).
~g~) Über den Gebrauch der relativen, demonstrativen und interrogativen
Pronominaladverbien, sowie des Relativpronomens +was+ vgl. I, 177, 42,
198.
24. Das Adverbium.
Die +Adverbien dürfen nicht als adjektivische Attribute gebraucht
werden+. Man sage daher nicht: ein +entzweies+ Kleid, ein +zues+
Fenster, ein +neuliches+ Gerücht, ein +rechter+ brauchbarer Arbeiter
(statt: ein +recht+ brauchbarer Arbeiter), ein +rechtes+ gutes Kind
(statt: ein +recht+ gutes Kind), eine +ganze+ treffende Antwort (statt:
eine +ganz+ treffende Antwort), einige +anscheinende+ Betrunkene
(statt: +anscheinend+ Betrunkene) usw. -- Zwar werden einige Adverbien
auf +-lich+ und auf +-weise+ häufig adjektivisch gebraucht, z. B.: der
+wahrscheinliche+ Ausgang des Prozesses, eine +stufenweise+ Besserung,
eine +teilweise+ Abänderung, eine +zeitweise+ Benachrichtigung
u. ähnl., doch ist der im übrigen völlig eingebürgerte attributive
Gebrauch auch dieser Adverbien in höherer, nicht geschäftsmäßiger
Sprache nicht zu empfehlen. Von den mit +-weise+ zusammengesetzten
Adverbien werden übrigens nur diejenigen attributiv verwendet,
die mit +Substantiven+ zusammengesetzt sind, z. B.: tropfenweise,
gesprächsweise, stückweise usw., während die mit +Adjektiven+
zusammengesetzten einen solchen Gebrauch auch in der Umgangssprache
nicht zulassen. Man sagt niemals: die +möglicherweise+ Ankunft, das
+merkwürdigerweise+ Schweigen, das +unachtsamerweise+ Fortgehen usw.
25. Präpositionale Ausdrücke.
~a~) +Das Zusammenstoßen zweier Präpositionen ist zu meiden+, da es
den Satz unschön und unübersichtlich macht, z. B.: Ein unglückliches
Buch hat Sie +auf für+ uns undenkbare Gedankenverbindungen gebracht
(statt: auf Gedankenverbindungen, die für uns undenkbar sind). -- Soll
sich ein aus dem Felde heimkehrender Soldat +von zu+ Hause gebliebenen
Stubenhockern schelten lassen? (statt: von Stubenhockern, die zu Hause
geblieben sind). -- +Von an+ der Ausführbarkeit Zweifelnden wird uns
geschrieben usw.
~b~) +Mehrere Präpositionen, die verschiedene Kasus regieren, dürfen
nicht auf ein Wort gemeinsam bezogen werden, wenn das Wort verschiedene
Formen für die betreffenden Kasus hat.+ Man kann ohne Anstoß sagen:
+mit+ oder +ohne+ Waffen, +in+ und +um euch+, +mit+ oder +ohne uns+
u. ähnl., weil „Waffen, euch, uns“ sowohl Dative, als auch Akkusative
sein können. Falsch ist dagegen: +mit+ oder +ohne+ den Fürsprecher
(statt: +mit dem+ Fürsprecher oder +ohne ihn+), in oder +um den+ Wald,
+mit+, +in+ und +für die+ Phantasie (Rud. Gottschall) usw.
~c~) +Man läßt den Kasus, der von der Präposition regiert wird, am
besten unmittelbar auf diese folgen und vermeidet es, andere Kasus,
die von einem Partizipium regiert werden, einzuschieben.+ Hart klingen
Sätze wie die folgenden: „+Von mir bekannten+ Bewohnern des Ortes wurde
ich benachrichtigt“ (statt: Von +einigen+ mir bekannten Bewohnern,
oder: Von Bewohnern des Ortes, +die+ mir bekannt waren). -- „+Durch
mich anklagende Worte+ hat er mich verletzt“ (statt: Durch +seine+
mich anklagenden Worte, oder: Durch +diese+ mich anklagenden Worte).
-- „Mit +keine Unklarheit+ übrig lassender Bestimmtheit“ (statt: Mit
+einer+ keine Unklarheit usw., oder: Mit einer Bestimmtheit, die keine
Unklarheit übrig ließ) usw.
~d~) +Eine und dieselbe Präposition darf nicht zur gemeinsamen
Verknüpfung mehrerer Worte mit einem Objekt oder Attribut verwendet
werden, wenn sie nicht zur Verknüpfung jedes einzelnen Wortes mit dem
betreffenden Objekt oder Attribut genau paßt.+ Falsch ist z. B.: Der
Kampf und Sieg +über den Feind+ (statt: Der Kampf mit dem Feinde und
der Sieg über ihn); die junge Mannschaft bewegte teils +Furcht+, teils
+Hoffnung auf+ den Krieg (statt: teils Furcht +vor dem+ Kriege, teils
Hoffnung +auf+ ihn) usw.
~e~) Die +Häufung präpositionaler Ausdrücke+ ist zu meiden. Schon
die Wiederholung derselben Präposition ist nicht gut, z. B.: „Durch
einen Schuß +durch+ das Bein wurde er kampfunfähig“ (besser: Ein Schuß
durch das Bein machte ihn kampfunfähig). -- „Es verrät einen Mangel
+an+ Glauben +an+ Gott“ (besser: einen Mangel an Gottesglauben). --
„Hier spricht die Fürsorge +für+ das eigene Wohl +für+ den Gegner“
(besser: zugunsten des Gegners). -- „Der Wunsch +nach+ dem Fortleben
+nach+ dem Tode beseelt die Menschen“ (besser: Der Wunsch, nach dem
Tode fortzuleben) usw. -- Noch anstößiger und für einen gebildeten
Hörer oder Leser geradezu unerträglich sind Häufungen präpositioneller
Fügungen, die mit einer Einschachtelung von Satzgliedern verbunden
sind: z. B.: „Der Papst hat +gegen+ die +bei+ der +gegen+ den Schweizer
Konsul gemachten Demonstration beteiligten Individuen eine strenge
Untersuchung einleiten lassen.“ -- „Er hat +in+ dem +von+ ihm +unter+
der bekannten Chiffre +für+ die Allgemeine Zeitung verfaßten Artikel
das Gegenteil behauptet“ usw. -- Aber auch sonst sind Häufungen
präpositionaler Ausdrücke zu tadeln, z. B.: „+Durch+ den Hinweis
+aus+ kaiserlichem Munde +auf+ den vorjährigen Weihnachtsabend +in+
Feindesland und +auf+ den diesjährigen +am+ heimischen Herde ward die
Erinnerung an jene Zeit in allen recht lebendig“ u. ähnl.
26. Als und wie.
+Als+ steht: ~a~) +gleichstellend+, z. B.: Er starb +als Jüngling+,
+als Greis+; ich spreche +als Freund+ mit dir u. ähnl. Als bezeichnet
hier die völlige Wesenseinheit, die Einerleiheit; im Gegensatz dazu
deutet wie nur die +Ähnlichkeit+ an. Man unterscheide: „Er sprach +als
Freund+ zu mir“ und: „Er sprach +wie ein Freund+ mit mir.“ Treffend
sagt Goethe: „Vom Schiff aus behandelte man sie (die Delphine) nicht
+als+ Geleitsmänner (die sie doch waren) sondern +wie+ Feinde (die sie
nicht waren).“
~b~) +erklärend+, z. B.: „Alle Übel des Erdenlebens, +als+ Armut, Not,
Krankheit usw., hatte er kennen gelernt.“ Hier kann auch +wie+ oder
+nämlich+ gebraucht werden, z. B.: Einige Tiere, +wie+ das Pferd, die
Kuh, der Hund u. a., leisten dem Menschen große Dienste.
~c~) +vergleichend+. Man merke folgende Regel: +Nach Komparativen+
steht +als+, nach dem +Positiv+ dagegen, überhaupt zur Bezeichnung
der bloßen Gleichheit oder Ähnlichkeit steht +wie+. Man sagt richtig:
schwerer +als+ Blei, er ist größer +als+ du; grün +wie+ Gras, er ist
schlank +wie+ eine Tanne, er ist +so schlank wie+ eine Tanne, er ist
ebenso groß +wie+ ich (doch ist hier auch zulässig: er ist ebenso groß
+als+ ich).[20]