+Anmerkung.+ Wenn das Substantivum, zu welchem die durch +als+

angeknüpfte Apposition gehört, im Genitiv steht, so schwankt der

Sprachgebrauch zwischen Nominativ und Genitiv. Man muß sagen: „Die

Pflichten der Eltern +als der Stellvertreter Gottes+; die Anstellung

des Mannes +als eines berühmten Predigers+“ usw. Steht aber die

Apposition ohne Beiwort, so erhält gewöhnlich der Nominativ den

Vorzug: man sagt: „Die Anstellung dieses Mannes +als Prediger+, der

Beruf dieses Mannes +als Künstler+“ usw. Die Apposition erscheint

dann mehr als Zusatz zu +Anstellung+, +Beruf+, nicht zu dem Genitiv:

+dieses Mannes+, wie man sagt: „der +Künstlerberuf+ dieses Mannes“,

oder: „Dieser Mann +wurde als Prediger angestellt+“, nicht: „+Dieser

Mann als Prediger+ wurde angestellt.“ Statt des Genitivs steht häufig

ein Possessivpronomen: „+seine+ Anstellung als +Prediger+, +sein+

Beruf als +Künstler+, in +seiner+ Eigenschaft +als Beamter+“ u. ähnl.

Zu vermeiden sind diese Nominative, wenn sie mit einem voraufgehenden

Substantiv oder Personalpronomen, das im Akkusativ oder Dativ steht,

in Widerspruch treten. Man sagt ohne Anstoß: „Er hat +in seiner

Eigenschaft als Beamter+ gehandelt“, dagegen nicht richtig: „Man hat

+ihm+ in seiner Eigenschaft +als Beamter+ Anerkennung gezollt“; „man

sah +seiner Anstellung als erster Prediger+ entgegen“ usw. Ebenso

unrichtig würde in den beiden letzten Fällen der Dativ der Apposition

sein; man muß vielmehr eine ganz andere Konstruktion wählen.

20. Das Verbum.

~a~) +Person und Numerus.+ Das Verbum stimmt in Person und Zahl

regelmäßig mit dem Subjekte überein. Bei Wörtern, die eine Menge

bezeichnen, kann jedoch, +wenn diesen Wörtern ein Genitiv Pluralis

beigefügt ist+, das Prädikat im Plural stehen, z. B.: +Eine Menge Leute

kamen+ herbei; ein Trupp Soldaten zogen vorüber, ein Rudel Hirsche

eilten vorbei (~Constructio ad sensum~ oder: κατὰ σύνεσιν, d. h. Fügung

nach dem Sinne). Bei den Wörtern +Paar+, +Dutzend+, +Mandel+, +Schock+

u. ähnl. ist der Plural nur dann gestattet, wenn eine +unbestimmte+

Zahl bezeichnet wird, z. B.: +Ein paar Äpfel sind+ gefallen! +ein

Dutzend Bäume sind+ umgeschlagen worden. Dagegen: +Das Paar+ Schuhe

+kostet+ zehn Mark, das +Dutzend Tassen kostet+ sechs Mark u. ähnl.

Eine Fügung nach dem Sinne findet auch statt, wenn mehrere Subjekte,

die im Singular stehen, zu +einem+ Begriffe vereinigt gedacht werden;

das Verbum steht dann gewöhnlich im Singular, z. B.: Haus und Hof ist

verloren, Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit +war+ die Losung; Haß

und Groll sei vergessen usw.

~b~) +Tempus.+ Sehr zu tadeln ist der Wechsel des +Imperfekts+ mit

dem historischen +Präsens+, z. B.: Der Mond +schien+, ich +trete+

hinaus und +wandte+ den Blick nach dem Walde. -- Der Feind +schleicht+

herbei und +erstieg+ den Wall. Man muß entweder überall das Präsens

oder das Imperfektum gebrauchen. -- Das Tempus der Erzählung ist im

Deutschen das +Imperfektum+, nicht das Perfektum. Man vermeide also

Wendungen wie: Da +hat+ er gesagt, da +bin+ ich +fortgegangen+; +da bin

ich gerufen worden+ u. ähnl. Das Perfektum muß dagegen dann stehen,

wenn von einer einzelnen Handlung die Rede ist, deren Vollendung oder

fortdauernde Wirkung hervorgehoben werden soll, z. B.: Mir ist ein

Buch +gestohlen worden+; er hat alles +verloren+ usw. -- Falsch ist

es, das Plusquamperfektum statt des Imperfekts zu gebrauchen; z. B.:

Du +warst+ gestern bei uns +gewesen+ (statt: Du +warst+ bei uns).

Umgekehrt wird zuweilen nach der Konjunktion +nachdem+ das Imperfektum

statt des Plusquamperfekts gesetzt, z. B.: „Nachdem Wallenstein seinen

Antrag +erneuerte+ und auf eine bestimmte Erklärung +drang+“ (statt:

erneuert und gedrungen +hatte+). Eine solche Vertauschung der Tempora

ist gleichfalls zu tadeln. Vgl. I, 228 flg.

~c~) +Modus.+ Wenn der Konjunktiv gebraucht wird, um einen Wunsch

auszudrücken (als +Optativ+), oder wenn er in einem +bedingenden

Nebensatze+ steht, darf er nicht durch den Konditionalis (vgl. I, 67)

umschrieben werden. Man sage also nicht: „Wenn er doch bald +kommen

würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +käme+!) „Wenn er doch bald

+schreiben würde+!“ (statt: Wenn er doch bald +schriebe+!) „Wenn ihr

gerechter +sein würdet+ (statt: +wäret+), hättet ihr anders geurteilt“

usw. In den Hauptsätzen, die mit Bedingungssätzen verbunden sind,

können dagegen die Formen mit +würde+ stehen. -- Man unterscheide genau

zwischen +Indikativ+ und Konjunktiv, z. B.: „Dieser Mann verdient

es, daß man ihn +rühmt+“ (es geschieht bereits), und: „Dieser Mann

verdient es, daß man ihn +rühme+“ (es wird nicht ausgesprochen, ob es

geschieht) usw. Namentlich beachte man das Verhältnis der +direkten+

zur +indirekten+ Aussage. Vgl. I, 259 flg.

21. Die Partizipien.

Über die Bildung der Partizipien vgl. I, 58 flg., 176 flg.

~a~) Das +erste Partizip+ steht in +aktiver+ Bedeutung, z. B.: Der

+singende+ Vogel (d. i. der Vogel, welcher +singt+), die +blühende+

Blume (d. i. die Blume, welche +blüht+) usw. -- Ausnahmen sind

Ausdrücke wie: +fahrende+ Habe (d. i. die Habe, welche bewegt +wird+),

die +betreffende+ Person (d. i. die Person, welche +betroffen wird+),

eine +melkende+ Kuh, +schwindelnde+ Höhe, +fallende+ Sucht, +sitzende+

Lebensweise, es findet etwas +reißenden+ Absatz, die +reitende+

Batterie, eine +stillschweigende+ Voraussetzung und einige andere.[14]

~b~) Das +zweite Partizip+ der +transitiven Verben+ steht in +passiver+

Bedeutung, z. B.: der +geschlagene+ Feind (der geschlagen worden

ist), die +besiegte+ Armee (die besiegt worden ist) usw. Das zweite

Partizip +intransitiver+ Verben kann in der Regel nur dann attributiv

gebraucht werden, wenn diese Verben die Formen der Vergangenheit mit

+sein+, nicht mit +haben+ bilden; z. B.: der +verstorbene+ Freund

(der verstorben ist), die +abgebrannte+ Stadt (die abgebrannt ist),

der +umgefallene+ Baum (der umgefallen ist) usw. Doch auch nicht alle

Partizipien, die sich in ein mit +sein+ gebildetes Perfektum auflösen

lassen, können attributiv verwendet werden, vielmehr nur solche,

die einen +Zustand+ bezeichnen, der durch die Handlung herbeigeführt

worden ist, z. B.: ein +entsprungener+ Flüchtling (aber nicht: ein

+gesprungener+ Knabe), ein +aufgegangener+ Stern (aber nicht: ein

+gegangener+ Wandrer), ein +entlaufener+ Hund (aber nicht: ein

+gelaufener+ Hund) usw. -- Ausnahmsweise werden auch von intransitiven

Verben, die ihr Perfektum mit +haben+ bilden, die Partizipien

attributiv gebraucht, z. B. ein pflicht+vergessener+ Mann (der seine

Pflicht +vergessen+ hat), ein +studierter+ Mann (der +studiert+ hat),

ein +erfahrener+ Mann, ein +ausgelernter+ Kaufmann, ein +geschworener+

Feind, ein +bedachter+ Arzt, ein +verschwiegener+ Freund, ein

+verdienter+ Mann usw. Diese Partizipien sind jedoch meist völlig zu

+Adjektiven+ geworden und werden nicht mehr als Partizipien empfunden.

Durch sie werden Wendungen wie: Das +stattgefundene+ Konzert, der viele

Qualen +erlittene+ Dulder, das mich +betroffene+ Unglück u. ähnl., die

aufs schärfste zu verurteilen sind, in keiner Weise gerechtfertigt.

Unerträglich sind solche Bildungen hauptsächlich deshalb, weil das

Partizip mit einem +Objekt+ verbunden ist (+Statt+ finden, +Qualen+

erleiden, es betrifft +mich+), wodurch die verbale Bedeutung dieser

Partizipien in den Vordergrund tritt.

~c~) Über die Komparation der Partizipien vgl. I, 149. Je mehr die

+verbale+ Bedeutung hervortritt, um so weniger ist die Komparation

zulässig. So sagt man: „diese Frage wird immer +brennender+“,

aber nicht: „das Haus wird +brennender+.“ Im ersten Satze ist das

Partizipium in +adjektivischer+ Bedeutung und noch dazu im übertragenen

Sinne gebraucht, während es in der Verbindung „das brennende Haus“

im eigentlichen Sinne steht; dadurch tritt von selbst die +verbale+

Bedeutung in den Vordergrund.

~d~) Wenn das +Partizip+ als Prädikat eines verkürzten Attribut- oder

Adverbialsatzes steht, so bleibt es ungebeugt; es tritt daher in

der Regel zum +Subjekt+ des Hauptsatzes, z. B.: +Erfreut+ über die

empfangenen Eindrücke reiste ich ab. -- Der Not +gehorchend+, nicht

dem eignen Trieb, tret’ ich, ihr greisen Häupter dieser Stadt, heraus

zu euch. +Schiller.+ -- Diese +Ulmen+, mit Reben +umsponnen+, sind

sie nicht Kinder unserer Sonnen? +Schiller.+ -- Doch können diese

Partizipien, wenn ein Mißverständnis oder eine Mehrdeutigkeit der

Beziehung ausgeschlossen ist, auch zu einem +Dativ+ oder +Akkusativ+,

zuweilen auch zu einem +Genitiv+ treten[15], z. B.: Es sollen unsre

Frauen vom ersten Eichenlaub am schönsten Morgen +geflochten dir sie+

(die Bürgerkrone) um die Stirne legen. +Goethe.+ Hier bezieht sich das

Partizip +geflochten+ auf den Akkusativ +sie+, und diese Beziehung

leuchtet ohne weiteres ein, da jede andere Beziehung keinen Sinn geben

würde. Dasselbe gilt von den folgenden Sätzen: Noch +zuckend+, mit des

Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes +Herz+. +Schiller.+ -- Auf

+dieser+ Bank von Stein will ich mich setzen, dem Wanderer zur kurzen

Ruh’ +bereitet+. +Schiller.+ -- Der nackte Leichnam wird gefunden,

und bald, obgleich +entstellt+ von Wunden, erkennt der Gastfreund von

Korinth die +Züge+, die ihm teuer sind. +Schiller.+ -- Doch wo die

Spur, die aus der Menge, +der Völker+ flutendem Gedränge, +gelocket+

von der Spiele Pracht, den schwarzen Täter kenntlich macht? +Schiller.+

Selbstverständlich sind solche Partizipien zu meiden, sobald die

Beziehung mehrdeutig ist und so zu Mißverständnissen führen kann.

+Anmerkung.+ +Absolute+, mit einem +Akkusativ+ verbundene

+Partizipien+ finden sich häufig bei unseren Dichtern, z. B.:

+Angehört den Schimpf des Hauses+, geht gedankenvoll Rodrigo.

+Herder.+ -- +Schild und Lanze weggeworfen+, fliehn sie über Berg und

Tal. +Uhland.+ -- Im Felde schleich’ ich still und wild, +gespannt

mein Feuerrohr+. +Goethe.+ Mit Maß und Besonnenheit angewendet sind

diese Partizipien von guter Wirkung; sie widerstreben keineswegs der

deutschen Sprache und haben dieselbe Berechtigung wie die +absoluten

Akkusative+, z. B.: Sie drangen, +die Hand am Schwerte+, auf mich

ein. -- Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich Möros, den +Dolch im

Gewande+. +Schiller.+[16]

22. Das Adjektivum.

~a~) Über die Deklination der Adjektive vgl. I, 27 flg., 147 flg.

~b~) +Die Häufung und Einschachtelung+ adjektivischer Attribute

ist zu vermeiden. Tadelnswert sind Sätze wie: In einem feuchten,

übelriechenden, halbdunkeln, abends lichtlosen Kerker, bewacht

von einem rohen, feindseligen, barbarischen Manne, war er der

schrecklichsten und furchtbarsten Verlassenheit anheimgegeben. -- Die

Nachrichten +über die von der vor acht Tagen gehaltenen Versammlung

gefaßten+ Beschlüsse. -- Man lasse in solchen Fällen Attribute weg oder

bilde Nebensätze.

~c~) Man setze das Attribut zu dem Substantiv, zu dem es gehört, z. B.:

ein Glas +guten Weines+ (doch auch, namentlich in der Umgangssprache:

ein +gutes Glas+ Wein) u. ähnl. Man unterscheide: „Der grausame Befehl

des Feldherrn“ und „Der Befehl des grausamen Feldherrn“ usw.

~d~) Wenn ein Attribut zu zwei Substantiven verschiedenen Geschlechts

gehört, so muß es zweimal gesetzt werden, z. B.: großes Glück und große

Wonne (nicht: +großes+ Glück und Wonne), schweres Leid und schwerer

Kummer (nicht: +schweres+ Leid und Kummer), hohe Freude und hohes Glück

(nicht: +hohe+ Freude und Glück) usw.

~e~) Begriffsverhältnisse, die am besten durch eine +Zusammensetzung+,

durch ein +präpositionales+ oder +Genitiv-Attribut+ zum Ausdrucke

kommen, dürfen in der Regel nicht durch +adjektivische Attribute+

wiedergegeben werden. Man sage: das +Hausrecht+ (nicht: das häusliche

Recht), ein +Mönchskloster+ (nicht: ein mönchisches Kloster), ein

+Klostergeistlicher+ (nicht: ein klösterlicher Geistlicher), ein

+Manneswort+ (nicht: ein männliches Wort), +Aufenthalt+ in +England+

(nicht: englischer Aufenthalt), +die Rede des Kriegsministers+ (nicht:

die kriegsministerliche Rede), +die Abreise des Königs+ (nicht: die

königliche Abreise), die Entwickelung der +Rechtswissenschaft+ (nicht:

die rechtswissenschaftliche Entwickelung) usw.

~f~) Tritt ein adjektivisches Attribut zu einem +zusammengesetzten+

Worte, so bezieht es sich immer auf das +Grundwort+ und darf nicht

auf das +Bestimmungswort+ bezogen werden. Falsch ist daher z. B.:

ein seidener Strumpfwirker, ein fertiges Kleiderlager, ein

getrockneter Obsthändler, ein silbernes Hochzeitsgeschenk (statt:

Geschenk zur silbernen Hochzeit), ein wohlriechender Wasserfabrikant,

ein ausgestopfter Tierhändler, ein roter Weintrinker, reitende

Artilleriekaserne usw.

23. Das Pronomen.

~a~) Über die Deklination der Pronomina vgl. I, 37 flg., 159 flg. Vor

die Pronomina +der+, +dieser+, +jener+ tritt oft das Zahlwort +aller+,

+alle+, +alles+, verkürzt: +all+. Sowohl das Zahlwort +aller+ usw., als

die Pronomina werden dann stark dekliniert, z. B.: +alles+ das Glück;

die Freude +aller jener+ Unglücklichen; er verbannte +alle diese+

Verschwörer usw. Man sagt richtig: +alles+ das Glück; oder: +all+ das

Glück usw. Häufig erscheinen auch die Formen: +alle+ das Glück, +alle+

der Jammer, +alle+ der Neid u. ähnl. Nicht nur in Verbindungen wie:

trotz +alle+ dem, bei +alle+ dem, von +alle+ dem u. ähnl. ist dieses

+alle+ gestattet, sondern es ist überhaupt eine alte berechtigte Form.

Das =e= in „+alle+ das Glück“ und ähnlichen Formen ist nämlich nicht

eine Kasusendung, sondern ein alter +Bindevokal+ (ahd. ~a~). Man kann

also sagen: +bei allem dem+, +bei dem allem+, +bei alle dem+. Falsch

ist jedoch: +bei dem allen+.

~b~) Es darf niemals unklar bleiben, +auf welches Substantiv das

Pronomen zu beziehen ist+. Man beachte namentlich folgendes: Das

Pronomen +er+, +sie+, +es+ bezieht sich auf das +Subjekt+ des

vorhergehenden Satzes, das Pronomen +derselbe+ dagegen auf ein anderes

Satzglied. Vgl. hierüber S. 12. Das Pronomen +dieser+ vertritt von den

Substantiven, auf die eine Beziehung stattfindet, immer das +zuletzt

stehende+, während +jener+ auf das +entfernter stehende+ hinweist,

z. B.: Das Nibelungenlied und Gudrunlied sind die bedeutendsten

Volksepen des zwölften und dreizehnten Jahrhunderts; +dieses+ umfaßt

den norddeutschen, +jenes+ den fränkischen, burgundischen, gotischen

und hunnischen Sagenkreis.

~c~) +Das pronominale Subjekt darf nicht ausgelassen werden+

(ausgenommen im poetischen Stile, wo die Auslassung zuweilen von guter

Wirkung ist, z. B.: in den Versen Heines: „Habe schon in jungen Jahren

manches bittre Leid erfahren“). Im Geschäftsstil pflegt gegenwärtig das

Pronomen der ersten Person unterdrückt zu werden, z. B.: „Hierdurch

+teile+ Ihnen die Verlegung meines Geschäftes mit und +übersende+

beifolgend die gewünschten Proben.“ Diese Unsitte ist sehr zu tadeln.

Zuweilen wird das pronominale Subjekt ausgelassen, wenn unmittelbar

vorher ein Kasus obliquus des Pronomens dagewesen ist, z. B.: „+Mir+

geht es +gut+ und +hoffe+ von Dir das gleiche.“[17] Auch in solchen

Fällen ist die Auslassung nicht zu billigen. Störend ist eine solche

Auslassung namentlich in beigeordneten Relativsätzen, z. B.: „Der

Schmuck, +den+ ich sah und mir sehr gefiel“ usw. Der Akkusativ +den+

kann nicht das Subjekt des zweiten Relativsatzes vertreten; der Satz

muß heißen: „Der Schmuck, den ich sah und +der+ mir sehr gefiel.“ Auch

umgekehrt kann nicht der Nominativ den Akkusativ vertreten, ich darf

nicht sagen: „Der Schmuck, der mir sehr gefiel und ich kaufte“, sondern

ich muß sagen: „und +den+ ich kaufte.“[18]

~d~) +Das Relativpronomen muß möglichst nahe bei dem Substantivum

stehen, auf das es zurückweist.+ Nicht gut ist also der Satz: „Deine

Worte wecken mannigfache Sorgen in meiner Brust, +die mich zu Taten

aufstacheln+“ (statt: Deine Worte, die mich zu Taten aufstacheln

usw.). Doch hüte man sich, den regierenden Satz in unschöner Weise zu

zerreißen: z. B.: Ich rate dir, dem Beispiel, +das dir dein Freund

gibt+, zu folgen. Besser: Ich rate dir, dem Beispiel zu folgen, das dir

dein Freund gibt.

~e~) +Das Substantiv, auf das sich ein Pronomen bezieht, muß

wirklich vorhanden sein und darf nicht bloß aus dem Zusammenhange

ergänzt werden.+ Falsch ist z. B.: „+Die Fischerei+ ist in Rußland

sehr wichtig, alle Gewässer wimmeln von +diesen Tieren+.“ -- „Der

lateinische +Sprach+gebrauch läßt das nicht zu; denn +diese+ (d. i. die

lateinische Sprache) fordert vor allem Bestimmtheit des Ausdrucks.“[19]

~f~) Man setze nicht anstatt des +Relativpronomens+ ein persönliches

oder hinweisendes Fürwort, oder anstatt des relativen Pronominaladverbs

ein demonstratives, z. B.: Die Taube, nach der der Jäger oft geschossen

und +sie+ (statt: und +die+ er) niemals getroffen hat. -- Der Hut, den

sie gerade bog und +seine+ Bänder (statt: und +dessen+ Bänder sie)

durch die Finger gleiten ließ. -- Die Federn, die im Winde verfliegen

oder die jungen Vögel sie auffangen und ihre Nester +mit+ ausfüttern

(statt: oder +die+ die Vögel auffangen und +womit+ sie ihre Nester

ausfüttern). -- Mein Pferd, +wo ich darauf+ reite (statt: +auf welchem+

oder +worauf+ ich reite). -- Die Angelegenheit, wo ich +davon+ sprach

(statt: +von welcher+ oder +wovon+ ich sprach).

~g~) Über den Gebrauch der relativen, demonstrativen und interrogativen

Pronominaladverbien, sowie des Relativpronomens +was+ vgl. I, 177, 42,

198.

24. Das Adverbium.

Die +Adverbien dürfen nicht als adjektivische Attribute gebraucht

werden+. Man sage daher nicht: ein +entzweies+ Kleid, ein +zues+

Fenster, ein +neuliches+ Gerücht, ein +rechter+ brauchbarer Arbeiter

(statt: ein +recht+ brauchbarer Arbeiter), ein +rechtes+ gutes Kind

(statt: ein +recht+ gutes Kind), eine +ganze+ treffende Antwort (statt:

eine +ganz+ treffende Antwort), einige +anscheinende+ Betrunkene

(statt: +anscheinend+ Betrunkene) usw. -- Zwar werden einige Adverbien

auf +-lich+ und auf +-weise+ häufig adjektivisch gebraucht, z. B.: der

+wahrscheinliche+ Ausgang des Prozesses, eine +stufenweise+ Besserung,

eine +teilweise+ Abänderung, eine +zeitweise+ Benachrichtigung

u. ähnl., doch ist der im übrigen völlig eingebürgerte attributive

Gebrauch auch dieser Adverbien in höherer, nicht geschäftsmäßiger

Sprache nicht zu empfehlen. Von den mit +-weise+ zusammengesetzten

Adverbien werden übrigens nur diejenigen attributiv verwendet,

die mit +Substantiven+ zusammengesetzt sind, z. B.: tropfenweise,

gesprächsweise, stückweise usw., während die mit +Adjektiven+

zusammengesetzten einen solchen Gebrauch auch in der Umgangssprache

nicht zulassen. Man sagt niemals: die +möglicherweise+ Ankunft, das

+merkwürdigerweise+ Schweigen, das +unachtsamerweise+ Fortgehen usw.

25. Präpositionale Ausdrücke.

~a~) +Das Zusammenstoßen zweier Präpositionen ist zu meiden+, da es

den Satz unschön und unübersichtlich macht, z. B.: Ein unglückliches

Buch hat Sie +auf für+ uns undenkbare Gedankenverbindungen gebracht

(statt: auf Gedankenverbindungen, die für uns undenkbar sind). -- Soll

sich ein aus dem Felde heimkehrender Soldat +von zu+ Hause gebliebenen

Stubenhockern schelten lassen? (statt: von Stubenhockern, die zu Hause

geblieben sind). -- +Von an+ der Ausführbarkeit Zweifelnden wird uns

geschrieben usw.

~b~) +Mehrere Präpositionen, die verschiedene Kasus regieren, dürfen

nicht auf ein Wort gemeinsam bezogen werden, wenn das Wort verschiedene

Formen für die betreffenden Kasus hat.+ Man kann ohne Anstoß sagen:

+mit+ oder +ohne+ Waffen, +in+ und +um euch+, +mit+ oder +ohne uns+

u. ähnl., weil „Waffen, euch, uns“ sowohl Dative, als auch Akkusative

sein können. Falsch ist dagegen: +mit+ oder +ohne+ den Fürsprecher

(statt: +mit dem+ Fürsprecher oder +ohne ihn+), in oder +um den+ Wald,

+mit+, +in+ und +für die+ Phantasie (Rud. Gottschall) usw.

~c~) +Man läßt den Kasus, der von der Präposition regiert wird, am

besten unmittelbar auf diese folgen und vermeidet es, andere Kasus,

die von einem Partizipium regiert werden, einzuschieben.+ Hart klingen

Sätze wie die folgenden: „+Von mir bekannten+ Bewohnern des Ortes wurde

ich benachrichtigt“ (statt: Von +einigen+ mir bekannten Bewohnern,

oder: Von Bewohnern des Ortes, +die+ mir bekannt waren). -- „+Durch

mich anklagende Worte+ hat er mich verletzt“ (statt: Durch +seine+

mich anklagenden Worte, oder: Durch +diese+ mich anklagenden Worte).

-- „Mit +keine Unklarheit+ übrig lassender Bestimmtheit“ (statt: Mit

+einer+ keine Unklarheit usw., oder: Mit einer Bestimmtheit, die keine

Unklarheit übrig ließ) usw.

~d~) +Eine und dieselbe Präposition darf nicht zur gemeinsamen

Verknüpfung mehrerer Worte mit einem Objekt oder Attribut verwendet

werden, wenn sie nicht zur Verknüpfung jedes einzelnen Wortes mit dem

betreffenden Objekt oder Attribut genau paßt.+ Falsch ist z. B.: Der

Kampf und Sieg +über den Feind+ (statt: Der Kampf mit dem Feinde und

der Sieg über ihn); die junge Mannschaft bewegte teils +Furcht+, teils

+Hoffnung auf+ den Krieg (statt: teils Furcht +vor dem+ Kriege, teils

Hoffnung +auf+ ihn) usw.

~e~) Die +Häufung präpositionaler Ausdrücke+ ist zu meiden. Schon

die Wiederholung derselben Präposition ist nicht gut, z. B.: „Durch

einen Schuß +durch+ das Bein wurde er kampfunfähig“ (besser: Ein Schuß

durch das Bein machte ihn kampfunfähig). -- „Es verrät einen Mangel

+an+ Glauben +an+ Gott“ (besser: einen Mangel an Gottesglauben). --

„Hier spricht die Fürsorge +für+ das eigene Wohl +für+ den Gegner“

(besser: zugunsten des Gegners). -- „Der Wunsch +nach+ dem Fortleben

+nach+ dem Tode beseelt die Menschen“ (besser: Der Wunsch, nach dem

Tode fortzuleben) usw. -- Noch anstößiger und für einen gebildeten

Hörer oder Leser geradezu unerträglich sind Häufungen präpositioneller

Fügungen, die mit einer Einschachtelung von Satzgliedern verbunden

sind: z. B.: „Der Papst hat +gegen+ die +bei+ der +gegen+ den Schweizer

Konsul gemachten Demonstration beteiligten Individuen eine strenge

Untersuchung einleiten lassen.“ -- „Er hat +in+ dem +von+ ihm +unter+

der bekannten Chiffre +für+ die Allgemeine Zeitung verfaßten Artikel

das Gegenteil behauptet“ usw. -- Aber auch sonst sind Häufungen

präpositionaler Ausdrücke zu tadeln, z. B.: „+Durch+ den Hinweis

+aus+ kaiserlichem Munde +auf+ den vorjährigen Weihnachtsabend +in+

Feindesland und +auf+ den diesjährigen +am+ heimischen Herde ward die

Erinnerung an jene Zeit in allen recht lebendig“ u. ähnl.

26. Als und wie.

+Als+ steht: ~a~) +gleichstellend+, z. B.: Er starb +als Jüngling+,

+als Greis+; ich spreche +als Freund+ mit dir u. ähnl. Als bezeichnet

hier die völlige Wesenseinheit, die Einerleiheit; im Gegensatz dazu

deutet wie nur die +Ähnlichkeit+ an. Man unterscheide: „Er sprach +als

Freund+ zu mir“ und: „Er sprach +wie ein Freund+ mit mir.“ Treffend

sagt Goethe: „Vom Schiff aus behandelte man sie (die Delphine) nicht

+als+ Geleitsmänner (die sie doch waren) sondern +wie+ Feinde (die sie

nicht waren).“

~b~) +erklärend+, z. B.: „Alle Übel des Erdenlebens, +als+ Armut, Not,

Krankheit usw., hatte er kennen gelernt.“ Hier kann auch +wie+ oder

+nämlich+ gebraucht werden, z. B.: Einige Tiere, +wie+ das Pferd, die

Kuh, der Hund u. a., leisten dem Menschen große Dienste.

~c~) +vergleichend+. Man merke folgende Regel: +Nach Komparativen+

steht +als+, nach dem +Positiv+ dagegen, überhaupt zur Bezeichnung

der bloßen Gleichheit oder Ähnlichkeit steht +wie+. Man sagt richtig:

schwerer +als+ Blei, er ist größer +als+ du; grün +wie+ Gras, er ist

schlank +wie+ eine Tanne, er ist +so schlank wie+ eine Tanne, er ist

ebenso groß +wie+ ich (doch ist hier auch zulässig: er ist ebenso groß

+als+ ich).[20]

Kurzgefaßte Deutsche Stilistik · 第 4 / 10 段