Politik dieses Jahres haben wir durchlaufen. Sie war nicht verloren. Der
Krieg war zu schwer und die Zeit von drei Jahren ist sub specie
saeculorum zu kurz, um ein neues Reich an die Stelle des verlorenen
alten zu setzen. Aber wenn wir einheitlich bleiben, wenn wir die
Gegensätze, die uns trennen, zurückstellen in dem Augenblick, wo die
grossen Idealfragen unseres Landes zur Sprache kommen, – denn was trennt
uns? Interessen und Konventionen trennen uns, und über Interessen kann
man hinweg und über Konventionen soll man hinweg, soweit man nicht
Kräfte und Ideale aus ihnen schöpfen kann – wenn wir über den großen
Fragen, die uns einen, die Fragen vergessen, die uns trennen, so werden
wir imstande zu einer einheitlichen Aussenpolitik sein. Gestatten Sie es
einem rein praktischen Politiker, gestatten Sie es demjenigen, dem die
Aufgabe obliegt, gerade in diesem Augenblick das Werk der Verträge, das
Werk der Beziehungen zu pflegen, gestatten Sie in diesem Augenblick das
Wort auszusprechen: Nicht Verhandlungen machen uns gesund und nicht
Verträge, sondern die Gesundheit eines Volkes kommt nur aus seinem
inneren Leben, aus dem Leben seiner Seele und seines Geistes. Dieses
Leben ist gefährdet, aber es ist nicht zu Tode getroffen. Es gibt
vieles, was unser seelisch-geistiges Leben schädigt – ich brauche nur
an das zu erinnern, was wir in unseren grossen Städten und an anderen
Stellen im Lande sehen –, aber unser seelisch-geistiges Leben ist in
seinen Tiefen gesund. Noch immer lebt dieser Wille zur Arbeit, zur
Disziplin, zur Organisation, zur Forschung, noch immer lebt der Wille
zur Hingebung und zum Opfer, zur Betrachtung der Erscheinung im grossen
Bogen der Synthese und Zusammenfassung; noch immer sind die grossen
Kräfte des Geistes und Herzens ungebrochen und unberührt. Unserer Jugend
haben wir diese Kräfte zu übergeben, sie ist die Trägerin und Pflegerin
dieser Kräfte, und wir wollen hoffen, dass sie diese grösste und
schwerste Verantwortung der Gegenwart erfüllt. Manches wird sie in
diesem Fall abzustreifen haben, denn nicht aus dem Kampfe des Tages
erwachsen diese Kräfte; diese Kräfte erwachsen aus der Versenkung und
Vertiefung. Deswegen lassen wir unsere Jugend nicht untergehen in den
Kämpfen des Tages, weisen wir sie hin auf die grossen Ideale der
Vergangenheit und führen wir sie zu den Idealen der Zukunft.
Ich glaube, daß ein solcher Hinweis auf das Gebiet des Geistes in Ihrem
Lande verstanden werden muss. Wenn wir aus dem Norden zu Ihnen kommen,
wenn wir diese bekränzte Stadt erblicken, so geht uns das Herz auf. Der
grösste aller grossen schwäbischen Sänger hat das unsterbliche Wort
gedichtet: O heilig Herz der Völker, o Vaterland! Dieses heilige Herz
fühlt man nirgends stärker pochen als in Ihrem beseeligenden und schönen
süddeutschen Gau. Als ich heute nachmittag auf der Suche nach dem, was
ich einer erlauchten Versammlung würde sagen dürfen, durch die Wälder
fuhr, die grüngolden Ihre Stadt umsäumen, da habe ich es in der Tiefe
des Herzens empfunden: diese ehrwürdigen Buchen werden von ihren Hügeln
noch einmal herniederblicken auf eine freie glückliche Stadt. Und als
ich dann zu jenem Gipfel kam, der von einem kleinen Schlösschen gekrönt
ist, das Solitude heisst, wo ein unendlicher Fernblick über das Land
nach Norden sich auftut und das Auge versinkt in der blauen Ferne, da
habe ich, wie lange nicht, das Gefühl erlebt: von dieser Stelle aus wird
man nicht nur in eins der schönsten, nein, auch in eins der
glücklichsten Länder blicken, in einer Zukunft, die unsere Nachfahren
erleben werden. Wir aber, die wir vom Norden kommen, aus Staub und
Nebel, von harter Arbeit und schwerer Verantwortung, uns ist es ein
Dank und eine Freude, wenn wir an diesem heissen Busen Ihres Landes für
Tage oder für Stunden Gesundheit, Freude und Hoffnung trinken können.
Deswegen gewähren Sie uns diese Gastfreundschaft, so oft wir zu Ihnen
kommen, und kommen Sie zu uns, um das Band zwischen Nord und Süd zu
flechten, zu unauflöslicher und ewiger Dauer.
REDE, GEHALTEN AM 13. JUNI 1922
IN BERLIN, IN DER
DEUTSCHEN GESELLSCHAFT VON 1914
Der Anlaß, der uns heute zusammenführt, ist das unmittelbar
bevorstehende Erscheinen der ersten sechs Bände aus den diplomatischen
Akten des Auswärtigen Amtes. Die Wichtigkeit dieses Ereignisses liegt
für jedermann klar zutage.
Ueber den wissenschaftlichen Wert der ganzen Publikation werden berufene
Gelehrte zu urteilen haben. Es handelt sich jedoch bei dem Werke, dessen
erster Abschnitt jetzt abgeschlossen vorliegt, nicht nur um eine Arbeit
im Dienste der Wissenschaft, nicht nur um einen unschätzbar wertvollen
Beitrag zur Kenntnis der europäischen Geschichte der letzten Jahrzehnte,
sondern es handelt sich zugleich um eine ethische Tat des deutschen
Volkes, über deren Inhalt ich einiges sagen möchte.
Wie kam die Aktensammlung zustande? Die Vorgeschichte lässt sich mit
wenigen Worten berichten: Vor ungefähr zwei Jahren fasste die deutsche
Regierung den Beschluss, das gesamte Material über die deutsche Politik
vor dem Weltkriege der Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Sie wurde dabei
von dem Gedanken geleitet, dass von unserer Seite alles bekannt gegeben
werden sollte, was zur Aufklärung über die Entstehung der grossen
Katastrophe von 1914 dienen kann. Die ängstlich überwachten Schranken
des diplomatischen Geheimnisses sollten umgestossen, die verschwiegenen
Siegel sorgfältig verborgengehaltener Dokumente gebrochen, und
rückhaltlos sollten die in den Archiven des Auswärtigen Amtes ruhenden
Akten ans Licht des Tages gezogen werden. Der Entschluss wurde zur
Wirklichkeit. Drei Gelehrte, deren einwandfreie Sachlichkeit als
zweifellos dasteht, wurden mit der Lösung der grossen Aufgabe betraut,
und heute legen sie uns den verheissungsvollen Anfang ihrer mühevollen
Tätigkeit vor, für die Deutschland ihnen tiefen Dank schuldet.
Die kurze Vorgeschichte, die ich hier skizziert habe, zeigt, dass über
dem ganzen Werke eigentlich als Motto die Worte stehen sollten: Im
Dienste der Wahrheit. Denn das ist in der Tat das Leitmotiv, das ihm
zugrunde liegt. Das deutsche Volk will an seinem Teile die ganze
Wahrheit über die Genesis des Weltkrieges enthüllen. Es erscheint ihm
dies nicht nur für das eigene Gewissen und aus einem wohlverstandenen
Nationalgefühl heraus notwendig, sondern auch für die ganze Menschheit.
Wir wissen alle, dass seit dem Weltkrieg die dunklen Mächte des Hasses,
der Verdächtigung, des Misstrauens, der Anklage und der Beschuldigung
die internationale Atmosphäre vergiften. Wir Deutsche haben es ganz
besonders stark erfahren müssen, dass diese dunklen Mächte in das
Getriebe der Politik bestimmend eingegriffen haben und ihre bösen
Wirkungen, die uns im Weltkrieg in furchtbarer Deutlichkeit vor Augen
traten, auf diese Weise zu verewigen drohen. Das gerade ist es, was im
Namen der Menschheit verhütet werden muss.
Man spricht heute – und mit vollem Recht – überall von der grundlegenden
Bedeutung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus von Europa. Hand in Hand
damit muss aber eine vielleicht noch schwerere und sicher nicht minder
wichtige Aufgabe gelöst werden, die ich den geistigen Wiederaufbau
Europas nennen möchte. Und sie besteht in der allmählichen Ueberwindung
eben jener Mächte des Hasses, der Verdächtigung, des Misstrauens, der
Anklage und der Beschuldigung, die ich oben erwähnt habe. Das Bestreben
der Besten muss darin bestehen, dass wir in Europa wieder reine Luft
atmen können, eine Luft, die befreit ist von jener dumpfen Schwüle, die
seit dem Kriege und auch mehrere Jahre vorher schon geherrscht hat.
Es ist klar, daß dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn jeder
rücksichtslos mit sich selbst ins Gericht geht, um dadurch einen Beitrag
zu der gewaltigen Aufgabe des geistigen Wiederaufbaus zu leisten.
Das deutsche Volk, das durch das Diktat von Versailles auf die
Anklagebank gezwungen wurde, hat mit dem Werke, das nun zu erscheinen
beginnt, den Anfang gemacht. Es hat es verschmäht, seine Geheimnisse zu
verstecken und hat seinen restlosen Willen zur Wahrheit bekundet.
Die ersten sechs Bände bilden ein Ganzes für sich. Sie behandeln die
Zeit von 1870 bis 1890, also jene Epoche, während deren die Leitung der
politischen Geschicke des deutschen Volkes in der Hand des ersten
Reichskanzlers, Fürst Otto von Bismarck, lag. Damals stand Deutschland
auf der Höhe der Macht, und wir sehen aus den veröffentlichten Akten,
dass es diese Macht niemals missbraucht hat, um den Frieden in Europa zu
gefährden, sondern dass es sie im Gegenteil dazu verwandte, um ihn
überall, wo es möglich erschien, zu erhalten. Das ganze Bündnissystem
Bismarcks war auf diesem Grundgedanken aufgebaut und bietet, unter
diesem Gesichtspunkt betrachtet, das Bild eines einheitlichen
Kunstwerkes. Das ist eine Feststellung, die jeder objektive Leser machen
wird, und wir können uns im Hinblick auf sie nur wünschen, dass die
Wahrheit, der wir als Tribut entrichten, was uns zur Verfügung steht,
sich unaufhaltsam Bahn bricht und allmählich alle Hindernisse beseitigt,
die sich ihr heute noch in den Weg stellen.
Der Weg der Wahrheit ist lang. Er ist um so länger, als ein Mangel an
europäischem Interesse die Fragen, die uns Lebensfragen sind, als
gelöst, das Urteil der Geschichte als gesprochen anzusehen sich gewöhnt
hat. Ein Urteil kann nur gesprochen werden von einem vollgültigen
Tribunal. Unser Suchen und Werben um Wahrheit aber wird nicht ruhen, bis
im Namen der Geschichte ein befugtes Tribunal seinen Spruch gefällt hat.
REDE
VOR DEM REICHSTAGE
AM 21. JUNI 1922
Die Interpellation Stresemann[1] habe ich die Ehre wie folgt zu
beantworten:
Unter dem Ausdruck »Neutralisierung« kann man zwei rechtlich völlig
verschiedene Begriffe verstehen. Soweit darunter zu verstehen ist das
Verbot für Deutschland, innerhalb der Rheinlande ständig oder zeitweise
militärische Streitkräfte zu unterhalten oder zu sammeln oder daselbst
Befestigungen beizubehalten oder anzulegen, so hat die dahingehende
Forderung bereits in den Art. 42 und 43 des Vertrages von Versailles
ihre Verwirklichung gefunden.
Sollte unter der Neutralisierung der Rheinlande die Schaffung eines
neutralen Pufferstaates verstanden werden, so ist dem entgegenzuhalten,
dass die Rheinlande auch nach dem Vertrage von Versailles ein
integrierender Bestandteil des Deutschen Reiches und des preussischen
Staates geblieben sind. Der Vertrag von Versailles enthält in der langen
Reihe seiner Artikel nicht eine Bestimmung, auf die sich irgendeine
Signatarmacht dieses Vertrags bei Erhebung einer dahingehenden Forderung
stützen könnte. Eine solche Forderung könnte also nur unter
Vertragsbruch verwirklicht werden. Bisher ist noch von keiner Seite ein
Ansinnen dieser Art an die deutsche Regierung herangetreten. Auch sonst
liegen der deutschen Regierung, abgesehen von unbeglaubigten
Zeitungsmitteilungen, keine Nachrichten vor, die auf eine derartige
Absicht schliessen lassen könnten.
Namens der Reichsregierung habe ich die Erklärung abzugeben, dass sie
niemals für irgendwelche Zugeständnisse, und mögen sie noch so gross
sein, dafür zu haben ist, das Rheinland, das während der Besatzungszeit
so oft seinen unerschütterlichen Willen zum Festhalten am angestammten
Vaterland bewiesen hat, preiszugeben oder seinen Bestand schädigen zu
lassen.
Die Interpellation Lauscher[2] bezüglich der Eisenbahnen habe ich die
Ehre, wie folgt zu beantworten:
Am 25. Mai hat die Botschafterkonferenz eine von dem französischen
Ministerpräsidenten unterzeichnete Note an die deutsche Regierung
gerichtet, in der sie die sofortige Einstellung einer Reihe im Gang
befindlicher Bahnbauten sowie die allmähliche Beseitigung gewisser
Eisenbahnanlagen im linksrheinischen Gebiet verlangt. Sie stützt diese
Forderungen auf Art. 43 des Vertrages von Versailles, der die
Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung in
jenen Gebieten untersagt. Die Botschafterkonferenz vertritt den
Standpunkt, dass die Bahnlinien, deren Einstellung sie fordert,
strategische Linien und die Anlagen, deren Zerstörung sie verlangt,
militärische Anlagen seien. Sie hat es für nötig gehalten, mit
besonderem Nachdruck zu betonen, dass alle in ihr enthaltenen
Entscheidungen auf Grund eingehender Untersuchungen so getroffen seien,
dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des rheinischen
Eisenbahnnetzes durch sie in keiner Weise vermindert wird. Die
Botschafterkonferenz stellt ferner »mit Genugtuung« fest, dass die
Einstellung der im Gang befindlichen Arbeiten es Deutschland erlauben
werde, die dafür ausgeworfenen bedeutenden Ausgaben zu ersparen und
damit seine finanzielle Lage zu verbessern.
So lebhaft die deutsche Regierung jede Gelegenheit begrüsst, die
Finanzen Deutschlands zu heben, so vermag sie doch die Genugtuung der
Botschafterkonferenz über die ihr gebotene Möglichkeit nicht zu teilen.
Denn einmal übergeht die Botschafterkonferenz mit Stillschweigen, dass
über den Ersparnissen, die sich aus der Einstellung der im Gang
befindlichen Arbeiten ergeben, Hunderte von Millionen an Ausgaben
stehen, die für die geforderten Zerstörungsmassnahmen völlig unproduktiv
aufgewendet werden müssen.
Zweitens trifft die Annahme der Note, dass es sich bei den
einzustellenden Arbeiten und den zu beseitigenden Anlagen
ausschliesslich um militärische, für die deutsche Wirtschaft
gleichgültige Einrichtungen handele, in keiner Weise zu.
Die deutsche Regierung weiss, dass der Vertrag von Versailles ihr
verbietet, im besetzten Gebiet irgendwelche ständigen Vorkehrungen zu
unterhalten, die dem Zweck der Mobilmachung zu dienen bestimmt sind. Sie
beabsichtigt nicht, sich dieser Verpflichtung zu entziehen und sie wird
die vorhandenen Anlagen, soweit sie wirklich militärischer Natur sind,
pflichtgemäss zerstören lassen, soweit dieses Verlangen allen
ökonomischen Erwägungen zum Trotz aufrechterhalten werden sollte. Dass
sie nicht daran denkt, neue Anlagen dieser Art zu schaffen oder
begonnene fortzuführen, ist angesichts der deutschen Finanzlage und der
ganzen politischen Situation eine einfache Selbstverständlichkeit.
Dagegen ist die deutsche Regierung weder nach dem Buchstaben noch nach
dem Sinne des Versailler Vertrages verpflichtet, Einrichtungen, die für
die gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Rheinlandes zweckmässig und
notwendig sind, nur deshalb zu zerstören oder unausgeführt zu lassen,
weil die Botschafterkonferenz glaubt, dass sie eine etwaige Mobilmachung
erleichtern.
Der Art. 43 richtet sich gegen die Vorbereitung eines Krieges. Er gibt
den alliierten Regierungen kein Recht, störend und zerstörend in eine
auf verständigen Grundsätzen aufgebaute Verkehrspolitik einzugreifen.
Soweit das durch die Forderungen der Botschafterkonferenz geschieht,
wird die deutsche Regierung diese Forderungen mit allem Nachdruck
bekämpfen. Sie wird den alliierten Regierungen den Beweis liefern, dass
die verlangten Massnahmen den betroffenen Gebieten schwere
wirtschaftliche Nachteile zufügen, dass sie die Entwicklung nicht nur
des Verkehrs, sondern zahlreicher für Deutschland lebenswichtiger
Wirtschaftszweige hindern und so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Deutschlands keineswegs erhöhen, sondern stark beeinträchtigen würden.
Von ganz besonderem Einfluss auf die Entschliessung der aliierten
Regierungen sollte es sein, dass einzelne der beanstandeten Anlagen
gerade dazu dienen sollen, die schnelle und pünktliche Ablieferung der
Reparationskohle zu erleichtern.
Die Prüfung der einzelnen Forderungen der Note, die von den deutschen
Behörden mit der grössten Sorgfalt vorgenommen wird, ist noch nicht
abgeschlossen. Schon jetzt lässt sich aber mit Gewissheit sagen, dass
die Entschliessung der Botschafterkonferenz, soweit sie sich mit den
Linien Mörs–Geldern, Osterath–Dernau und Ehrang–Koblenz befasst,
überwiegend von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht.
Das gleiche gilt für eine grosse Anzahl der übrigen Punkte der Note, was
sich zum Teil vielleicht daraus erklärt, dass den Verfassern die
Entwicklung, die die Wirtschaft des Rheinlandes seit Beendigung des
Krieges genommen hat, noch nicht bekannt geworden ist.
Die deutsche Regierung zweifelt nicht daran, dass die Aufklärung, die
sie den alliierten Regierungen in aller Offenheit und Ehrlichkeit bieten
wird, zu einer Aufgabe der jetzt erhobenen unberechtigten Forderungen
führen wird. Die ohnehin so schwer unter dem Drucke der Besatzung
leidende rheinische Bevölkerung mag gewiss sein, dass kein Mittel
unversucht bleiben wird, um ihr neue grundlose Schädigungen zu ersparen.
Die dritte Interpellation[3] erlaube ich mir wie folgt zu beantworten:
Ueberblickt man die Versailler Regelung für das Saarbecken, so drängt
sich am stärksten ihre Kompliziertheit auf. Man vergegenwärtige sich nur
folgendes: Das Land ist deutsch, die Bewohner sind Deutsche, die
Verwaltung liegt in der Hand des Völkerbundes, die Gruben sind Eigentum
des französischen Staates und das Zollsystem ist das französische. Das
ergibt ein so vielfaches Durchschneiden und Ueberschneiden der
Kompetenzen, dass es in der Praxis zu kaum mehr lösbaren Schwierigkeiten
führt.
Auf die Frage, was das Saargebiet seiner juristischen Natur nach ist,
dürften die Juristen die Antwort schuldig bleiben. Die Geschichte hat
ein so seltsames Gebilde noch nicht gesehen. Dies hat begreiflicherweise
eine grosse Belastung der beteiligten Behörden – und zwar nicht nur
unserer – zur Folge, und im letzten Grunde ist der Leidtragende dabei
immer die Bevölkerung.
Politisch springt vor allem die Entrechtung der Bevölkerung in die
Augen. Gewisse, nicht immer genügend klar gefasste Bestimmungen
gewährleisten ihr zwar einige selbstverständliche Grundrechte, von denen
bezeichnenderweise das Recht des freien Abzuges am deutlichsten
ausgestaltet ist.
Von der Mitbestimmung an ihrem Geschick ist sie aber so gut wie
ausgeschlossen. In dem Fünfmännerkollegium, das sie regiert, befindet
sich nur einer aus ihrer Mitte, und auch auf die Ernennung dieses einen
hat sie keinen Einfluss.
Die Regierungskommission hat Befugnisse, die weit über das hinausgehen,
was im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus die Regel war. Gewiss ist
sie dem Völkerbund verantwortlich. Ob aber diese Verantwortlichkeit
denselben praktischen Wert hat wie eine Verantwortlichkeit gegenüber
einer Volksvertretung, müsste erst noch bewiesen werden. Die Betrauung
des Völkerbundes mit dieser absolutistischen Mission ist überhaupt für
jeden, der einen wahren Völkerbund errichtet zu sehen wünscht, tief
bedauerlich. Die Idee des Völkerbundes wird dadurch entwürdigt.
Es ist kein Trost, dass dieses Regime auf 15 Jahre beschränkt sein soll.
Denn 15 Jahre sind eine lange Zeit, und an ihrem Ende steht die
Volksabstimmung. Nichts ist selbstverständlicher, als dass diese
Abstimmung während der 15 Jahre die Interessen der Bevölkerung
überragend beherrscht. Wir alle wissen ferner aus den Beispielen anderer
deutscher Grenzgebiete, besonders Oberschlesiens, was eine
Abstimmungszeit für die Bevölkerung bedeutet. Im Saargebiet soll diese
Zeit 15 Jahre dauern, und wenn auch dort die Verhältnisse insofern
günstig liegen, als der Bevölkerung fremdsprachige Elemente fehlen, so
bedeutet es doch für sie ein überaus hartes Los und eine schwere Probe,
15 Jahre lang unter der Ungewissheit ihres endgültigen nationalen
Geschickes leben zu müssen.
Ich wende mich zu der Frage, wie sich das geschilderte System bisher
bewährt hat.
Das Wirtschaftsleben des Landes bietet kein erfreuliches Bild. Hier
wirken verschiedene Umstände zusammen: die künstliche Trennung der
Kohlenwirtschaft von dem übrigen Wirtschaftsleben, die neue Zollinie und
endlich die Einführung des Franken. Das Mass, in dem der Frank im
Saarbecken umläuft, ist nach Ansicht der Regierung vertragswidrig, denn
der Vertrag räumt der französischen Münze nur die Stellung eines
zugelassenen Umlaufgeldes neben der Mark ein. Die Regierungskommission
hat ihr aber bei Post und Eisenbahn die Eigenschaft als Währungsgeld
unter Ausschaltung der Mark verliehen und später trotz dringenden
Abratens aller Sachverständigen ihren Umlauf noch erweitert.
Wirtschaftlich widerspricht diese Abänderung der Währungsverhältnisse
der Grundstruktur des Wirtschaftslebens. Das Land hat nun einmal seinen
natürlichen Absatzmarkt in Deutschland und kann dafür anderswo,
namentlich in Frankreich, um so weniger ausreichenden Ersatz finden, als
seine Hauptindustrie, die Eisenindustrie, im Westen als unliebsamer
Konkurrent empfunden und bekämpft wird. Wenn also die Industrie des
Saarbeckens auf den deutschen Markt angewiesen ist und daher vorwiegend
Markeinnahmen hat, so muss sie notwendigerweise in schwere Bedrängnis
geraten, sobald sie bei sinkendem Markkurse ihre Hauptausgaben – nämlich
Löhne, Kohlen, Erze, Frachten – in Franken leisten muss. Die Tatsachen
haben dies reichlich bewiesen. Das Land hat schon verschiedene schwere
Krisen durchgemacht, die noch schärfer verlaufen wären, wenn nicht
grosse industrielle Werke von ihren Niederlassungen im übrigen
Deutschland einen Ausgleich hätten schaffen können. Erfreulicherweise
haben auch verschiedene deutsche Wirtschaftsorganisationen der
schwierigen Lage des Saarbeckens volles Verständnis entgegengebracht. In
diesem Zusammenhang kann ich auch erwähnen, dass die Reichsregierung im
Einverständnis mit Preussen und Bayern die Belieferung des Saargebiets
mit Waren zu deutschen Inlandspreisen und mit deutschen Lebensmitteln
sich angelegen sein lässt. Es sind hierbei allerdings beträchtliche
Schwierigkeiten zu überwinden, und es könnte ein Zeitpunkt kommen, in
dem wir gegen unseren Willen diese Massnahmen aufheben müssten. Doch
hoffen wir, dass wir nicht vor diese Zwangslage gestellt sein werden.
Alles in allem trägt das Wirtschaftsleben des Saarbeckens eine
spezifische Unstabilität als hervorstechendstes Merkmal an sich.
Wenn ich endlich zu der politischen Entwicklung übergehen darf, so muss
ich zu meinem Bedauern hier feststellen, dass die Regierung des
Saarbeckens von der den Völkerbund vertretenden Kommission nicht in der
Weise geführt wird, wie es erwartet werden dürfte. Bekanntlich soll der
Völkerbund die Regierung des Saarbeckens als Treuhänder führen. Eine
solche treuhänderische Verwaltung darf nicht einen der beiden an dem
endgültigen Besitz des Landes interessierten Staaten bevorzugen. Leider
ist dies aber der Fall. Dass heute noch französische Truppen in
beträchtlicher Zahl sich im Lande befinden, ist eine nicht
abzustreitende Vertragswidrigkeit; denn nach dem Vertrag soll nicht
Frankreich, sondern die Regierungskommission für Aufrechterhaltung von
Ruhe und Ordnung sorgen, und nur durch eine örtliche Gendarmerie. Diese
Gendarmerie ist zwar errichtet worden, jedoch nur in bescheidenem
Umfange, angeblich wegen Geldmangels. Neben ihr steht aber noch eine
französische Gendarmerie. Wie deren Existenz gerechtfertigt werden kann,
ist mir unerfindlich. Denn der Vertrag sagt mit der denkbar grössten
Klarheit, dass »nur eine örtliche Gendarmerie« eingerichtet werden soll.
Uebrigens liegen Nachrichten vor, dass die französische Gendarmerie die
Aufgabe hat, unter anderem über die Notabeln und gewisse andere
Persönlichkeiten Listen zu führen, vertrauliche Beobachtungen in
politischen Angelegenheiten anzustellen, die politische Gesinnung der
Beamten zu überwachen und die Berichte der Zivilbehörden unauffällig zu
kontrollieren.
Auch die Errichtung der französischen Kriegsgerichte, die sogar durch
eine besondere Verordnung erfolgt ist, widerspricht dem Vertrag, da
dieser keine anderen Gerichte beibehalten wissen will als die früher
bestehenden und ein neu zu errichtendes Obergericht.
Mit Recht hebt ferner die Interpellation die Vertragswidrigkeit der im
Herbst 1920 anlässlich der Arbeitseinstellung der Beamtenschaft
erfolgten Massenausweisungen hervor. Diese entbehrten jeder
Rechtsgrundlage und warfen die Bevölkerung zurück in die trübsten Zeiten
der Herrschaft des Waffenstillstandsabkommens. Nach längerer Zeit sind
allerdings diese Ausweisungen rückgängig gemacht worden.
Die Regierungskommission hat ferner die Wahrnehmung der
Auslandsinteressen der Bewohner der französischen Regierung übertragen.
In formaler Hinsicht kann hiergegen kaum etwas eingewendet werden, da
eine besondere Bestimmung des Vertrages der Regierungskommission freie
Hand gibt. Es liegt jedoch auf der Hand, wie widersinnig es ist, dass
deutsche Staatsangehörige im Auslande von Frankreich vertreten werden.
Ausserdem ergeben sich hieraus allerlei praktische Schwierigkeiten. Die
Regierungskommission hat uns sogar zugemutet, die Wahrnehmung der
Interessen der deutschen Saarbewohner in Deutschland selbst durch
Frankreich anzuerkennen. In diesem Punkt hat jedoch die Reichsregierung
mit aller Entschiedenheit widersprochen, da das Saargebiet dem übrigen
Deutschland gegenüber nicht Ausland ist. Wenn übrigens die Bewohner des
Saargebiets ein Anliegen an deutsche Behörden haben, so wissen sie schon
selbst den Weg zu ihnen zu finden und denken am allerwenigsten an eine
Vermittlung durch französische Vertreter.