Hiermit verlasse ich das Gebiet der praktischen Politik. Die praktische

Politik dieses Jahres haben wir durchlaufen. Sie war nicht verloren. Der

Krieg war zu schwer und die Zeit von drei Jahren ist sub specie

saeculorum zu kurz, um ein neues Reich an die Stelle des verlorenen

alten zu setzen. Aber wenn wir einheitlich bleiben, wenn wir die

Gegensätze, die uns trennen, zurückstellen in dem Augenblick, wo die

grossen Idealfragen unseres Landes zur Sprache kommen, – denn was trennt

uns? Interessen und Konventionen trennen uns, und über Interessen kann

man hinweg und über Konventionen soll man hinweg, soweit man nicht

Kräfte und Ideale aus ihnen schöpfen kann – wenn wir über den großen

Fragen, die uns einen, die Fragen vergessen, die uns trennen, so werden

wir imstande zu einer einheitlichen Aussenpolitik sein. Gestatten Sie es

einem rein praktischen Politiker, gestatten Sie es demjenigen, dem die

Aufgabe obliegt, gerade in diesem Augenblick das Werk der Verträge, das

Werk der Beziehungen zu pflegen, gestatten Sie in diesem Augenblick das

Wort auszusprechen: Nicht Verhandlungen machen uns gesund und nicht

Verträge, sondern die Gesundheit eines Volkes kommt nur aus seinem

inneren Leben, aus dem Leben seiner Seele und seines Geistes. Dieses

Leben ist gefährdet, aber es ist nicht zu Tode getroffen. Es gibt

vieles, was unser seelisch-geistiges Leben schädigt – ich brauche nur

an das zu erinnern, was wir in unseren grossen Städten und an anderen

Stellen im Lande sehen –, aber unser seelisch-geistiges Leben ist in

seinen Tiefen gesund. Noch immer lebt dieser Wille zur Arbeit, zur

Disziplin, zur Organisation, zur Forschung, noch immer lebt der Wille

zur Hingebung und zum Opfer, zur Betrachtung der Erscheinung im grossen

Bogen der Synthese und Zusammenfassung; noch immer sind die grossen

Kräfte des Geistes und Herzens ungebrochen und unberührt. Unserer Jugend

haben wir diese Kräfte zu übergeben, sie ist die Trägerin und Pflegerin

dieser Kräfte, und wir wollen hoffen, dass sie diese grösste und

schwerste Verantwortung der Gegenwart erfüllt. Manches wird sie in

diesem Fall abzustreifen haben, denn nicht aus dem Kampfe des Tages

erwachsen diese Kräfte; diese Kräfte erwachsen aus der Versenkung und

Vertiefung. Deswegen lassen wir unsere Jugend nicht untergehen in den

Kämpfen des Tages, weisen wir sie hin auf die grossen Ideale der

Vergangenheit und führen wir sie zu den Idealen der Zukunft.

Ich glaube, daß ein solcher Hinweis auf das Gebiet des Geistes in Ihrem

Lande verstanden werden muss. Wenn wir aus dem Norden zu Ihnen kommen,

wenn wir diese bekränzte Stadt erblicken, so geht uns das Herz auf. Der

grösste aller grossen schwäbischen Sänger hat das unsterbliche Wort

gedichtet: O heilig Herz der Völker, o Vaterland! Dieses heilige Herz

fühlt man nirgends stärker pochen als in Ihrem beseeligenden und schönen

süddeutschen Gau. Als ich heute nachmittag auf der Suche nach dem, was

ich einer erlauchten Versammlung würde sagen dürfen, durch die Wälder

fuhr, die grüngolden Ihre Stadt umsäumen, da habe ich es in der Tiefe

des Herzens empfunden: diese ehrwürdigen Buchen werden von ihren Hügeln

noch einmal herniederblicken auf eine freie glückliche Stadt. Und als

ich dann zu jenem Gipfel kam, der von einem kleinen Schlösschen gekrönt

ist, das Solitude heisst, wo ein unendlicher Fernblick über das Land

nach Norden sich auftut und das Auge versinkt in der blauen Ferne, da

habe ich, wie lange nicht, das Gefühl erlebt: von dieser Stelle aus wird

man nicht nur in eins der schönsten, nein, auch in eins der

glücklichsten Länder blicken, in einer Zukunft, die unsere Nachfahren

erleben werden. Wir aber, die wir vom Norden kommen, aus Staub und

Nebel, von harter Arbeit und schwerer Verantwortung, uns ist es ein

Dank und eine Freude, wenn wir an diesem heissen Busen Ihres Landes für

Tage oder für Stunden Gesundheit, Freude und Hoffnung trinken können.

Deswegen gewähren Sie uns diese Gastfreundschaft, so oft wir zu Ihnen

kommen, und kommen Sie zu uns, um das Band zwischen Nord und Süd zu

flechten, zu unauflöslicher und ewiger Dauer.

REDE, GEHALTEN AM 13. JUNI 1922

IN BERLIN, IN DER

DEUTSCHEN GESELLSCHAFT VON 1914

Der Anlaß, der uns heute zusammenführt, ist das unmittelbar

bevorstehende Erscheinen der ersten sechs Bände aus den diplomatischen

Akten des Auswärtigen Amtes. Die Wichtigkeit dieses Ereignisses liegt

für jedermann klar zutage.

Ueber den wissenschaftlichen Wert der ganzen Publikation werden berufene

Gelehrte zu urteilen haben. Es handelt sich jedoch bei dem Werke, dessen

erster Abschnitt jetzt abgeschlossen vorliegt, nicht nur um eine Arbeit

im Dienste der Wissenschaft, nicht nur um einen unschätzbar wertvollen

Beitrag zur Kenntnis der europäischen Geschichte der letzten Jahrzehnte,

sondern es handelt sich zugleich um eine ethische Tat des deutschen

Volkes, über deren Inhalt ich einiges sagen möchte.

Wie kam die Aktensammlung zustande? Die Vorgeschichte lässt sich mit

wenigen Worten berichten: Vor ungefähr zwei Jahren fasste die deutsche

Regierung den Beschluss, das gesamte Material über die deutsche Politik

vor dem Weltkriege der Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Sie wurde dabei

von dem Gedanken geleitet, dass von unserer Seite alles bekannt gegeben

werden sollte, was zur Aufklärung über die Entstehung der grossen

Katastrophe von 1914 dienen kann. Die ängstlich überwachten Schranken

des diplomatischen Geheimnisses sollten umgestossen, die verschwiegenen

Siegel sorgfältig verborgengehaltener Dokumente gebrochen, und

rückhaltlos sollten die in den Archiven des Auswärtigen Amtes ruhenden

Akten ans Licht des Tages gezogen werden. Der Entschluss wurde zur

Wirklichkeit. Drei Gelehrte, deren einwandfreie Sachlichkeit als

zweifellos dasteht, wurden mit der Lösung der grossen Aufgabe betraut,

und heute legen sie uns den verheissungsvollen Anfang ihrer mühevollen

Tätigkeit vor, für die Deutschland ihnen tiefen Dank schuldet.

Die kurze Vorgeschichte, die ich hier skizziert habe, zeigt, dass über

dem ganzen Werke eigentlich als Motto die Worte stehen sollten: Im

Dienste der Wahrheit. Denn das ist in der Tat das Leitmotiv, das ihm

zugrunde liegt. Das deutsche Volk will an seinem Teile die ganze

Wahrheit über die Genesis des Weltkrieges enthüllen. Es erscheint ihm

dies nicht nur für das eigene Gewissen und aus einem wohlverstandenen

Nationalgefühl heraus notwendig, sondern auch für die ganze Menschheit.

Wir wissen alle, dass seit dem Weltkrieg die dunklen Mächte des Hasses,

der Verdächtigung, des Misstrauens, der Anklage und der Beschuldigung

die internationale Atmosphäre vergiften. Wir Deutsche haben es ganz

besonders stark erfahren müssen, dass diese dunklen Mächte in das

Getriebe der Politik bestimmend eingegriffen haben und ihre bösen

Wirkungen, die uns im Weltkrieg in furchtbarer Deutlichkeit vor Augen

traten, auf diese Weise zu verewigen drohen. Das gerade ist es, was im

Namen der Menschheit verhütet werden muss.

Man spricht heute – und mit vollem Recht – überall von der grundlegenden

Bedeutung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus von Europa. Hand in Hand

damit muss aber eine vielleicht noch schwerere und sicher nicht minder

wichtige Aufgabe gelöst werden, die ich den geistigen Wiederaufbau

Europas nennen möchte. Und sie besteht in der allmählichen Ueberwindung

eben jener Mächte des Hasses, der Verdächtigung, des Misstrauens, der

Anklage und der Beschuldigung, die ich oben erwähnt habe. Das Bestreben

der Besten muss darin bestehen, dass wir in Europa wieder reine Luft

atmen können, eine Luft, die befreit ist von jener dumpfen Schwüle, die

seit dem Kriege und auch mehrere Jahre vorher schon geherrscht hat.

Es ist klar, daß dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn jeder

rücksichtslos mit sich selbst ins Gericht geht, um dadurch einen Beitrag

zu der gewaltigen Aufgabe des geistigen Wiederaufbaus zu leisten.

Das deutsche Volk, das durch das Diktat von Versailles auf die

Anklagebank gezwungen wurde, hat mit dem Werke, das nun zu erscheinen

beginnt, den Anfang gemacht. Es hat es verschmäht, seine Geheimnisse zu

verstecken und hat seinen restlosen Willen zur Wahrheit bekundet.

Die ersten sechs Bände bilden ein Ganzes für sich. Sie behandeln die

Zeit von 1870 bis 1890, also jene Epoche, während deren die Leitung der

politischen Geschicke des deutschen Volkes in der Hand des ersten

Reichskanzlers, Fürst Otto von Bismarck, lag. Damals stand Deutschland

auf der Höhe der Macht, und wir sehen aus den veröffentlichten Akten,

dass es diese Macht niemals missbraucht hat, um den Frieden in Europa zu

gefährden, sondern dass es sie im Gegenteil dazu verwandte, um ihn

überall, wo es möglich erschien, zu erhalten. Das ganze Bündnissystem

Bismarcks war auf diesem Grundgedanken aufgebaut und bietet, unter

diesem Gesichtspunkt betrachtet, das Bild eines einheitlichen

Kunstwerkes. Das ist eine Feststellung, die jeder objektive Leser machen

wird, und wir können uns im Hinblick auf sie nur wünschen, dass die

Wahrheit, der wir als Tribut entrichten, was uns zur Verfügung steht,

sich unaufhaltsam Bahn bricht und allmählich alle Hindernisse beseitigt,

die sich ihr heute noch in den Weg stellen.

Der Weg der Wahrheit ist lang. Er ist um so länger, als ein Mangel an

europäischem Interesse die Fragen, die uns Lebensfragen sind, als

gelöst, das Urteil der Geschichte als gesprochen anzusehen sich gewöhnt

hat. Ein Urteil kann nur gesprochen werden von einem vollgültigen

Tribunal. Unser Suchen und Werben um Wahrheit aber wird nicht ruhen, bis

im Namen der Geschichte ein befugtes Tribunal seinen Spruch gefällt hat.

REDE

VOR DEM REICHSTAGE

AM 21. JUNI 1922

Die Interpellation Stresemann[1] habe ich die Ehre wie folgt zu

beantworten:

Unter dem Ausdruck »Neutralisierung« kann man zwei rechtlich völlig

verschiedene Begriffe verstehen. Soweit darunter zu verstehen ist das

Verbot für Deutschland, innerhalb der Rheinlande ständig oder zeitweise

militärische Streitkräfte zu unterhalten oder zu sammeln oder daselbst

Befestigungen beizubehalten oder anzulegen, so hat die dahingehende

Forderung bereits in den Art. 42 und 43 des Vertrages von Versailles

ihre Verwirklichung gefunden.

Sollte unter der Neutralisierung der Rheinlande die Schaffung eines

neutralen Pufferstaates verstanden werden, so ist dem entgegenzuhalten,

dass die Rheinlande auch nach dem Vertrage von Versailles ein

integrierender Bestandteil des Deutschen Reiches und des preussischen

Staates geblieben sind. Der Vertrag von Versailles enthält in der langen

Reihe seiner Artikel nicht eine Bestimmung, auf die sich irgendeine

Signatarmacht dieses Vertrags bei Erhebung einer dahingehenden Forderung

stützen könnte. Eine solche Forderung könnte also nur unter

Vertragsbruch verwirklicht werden. Bisher ist noch von keiner Seite ein

Ansinnen dieser Art an die deutsche Regierung herangetreten. Auch sonst

liegen der deutschen Regierung, abgesehen von unbeglaubigten

Zeitungsmitteilungen, keine Nachrichten vor, die auf eine derartige

Absicht schliessen lassen könnten.

Namens der Reichsregierung habe ich die Erklärung abzugeben, dass sie

niemals für irgendwelche Zugeständnisse, und mögen sie noch so gross

sein, dafür zu haben ist, das Rheinland, das während der Besatzungszeit

so oft seinen unerschütterlichen Willen zum Festhalten am angestammten

Vaterland bewiesen hat, preiszugeben oder seinen Bestand schädigen zu

lassen.

Die Interpellation Lauscher[2] bezüglich der Eisenbahnen habe ich die

Ehre, wie folgt zu beantworten:

Am 25. Mai hat die Botschafterkonferenz eine von dem französischen

Ministerpräsidenten unterzeichnete Note an die deutsche Regierung

gerichtet, in der sie die sofortige Einstellung einer Reihe im Gang

befindlicher Bahnbauten sowie die allmähliche Beseitigung gewisser

Eisenbahnanlagen im linksrheinischen Gebiet verlangt. Sie stützt diese

Forderungen auf Art. 43 des Vertrages von Versailles, der die

Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung in

jenen Gebieten untersagt. Die Botschafterkonferenz vertritt den

Standpunkt, dass die Bahnlinien, deren Einstellung sie fordert,

strategische Linien und die Anlagen, deren Zerstörung sie verlangt,

militärische Anlagen seien. Sie hat es für nötig gehalten, mit

besonderem Nachdruck zu betonen, dass alle in ihr enthaltenen

Entscheidungen auf Grund eingehender Untersuchungen so getroffen seien,

dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des rheinischen

Eisenbahnnetzes durch sie in keiner Weise vermindert wird. Die

Botschafterkonferenz stellt ferner »mit Genugtuung« fest, dass die

Einstellung der im Gang befindlichen Arbeiten es Deutschland erlauben

werde, die dafür ausgeworfenen bedeutenden Ausgaben zu ersparen und

damit seine finanzielle Lage zu verbessern.

So lebhaft die deutsche Regierung jede Gelegenheit begrüsst, die

Finanzen Deutschlands zu heben, so vermag sie doch die Genugtuung der

Botschafterkonferenz über die ihr gebotene Möglichkeit nicht zu teilen.

Denn einmal übergeht die Botschafterkonferenz mit Stillschweigen, dass

über den Ersparnissen, die sich aus der Einstellung der im Gang

befindlichen Arbeiten ergeben, Hunderte von Millionen an Ausgaben

stehen, die für die geforderten Zerstörungsmassnahmen völlig unproduktiv

aufgewendet werden müssen.

Zweitens trifft die Annahme der Note, dass es sich bei den

einzustellenden Arbeiten und den zu beseitigenden Anlagen

ausschliesslich um militärische, für die deutsche Wirtschaft

gleichgültige Einrichtungen handele, in keiner Weise zu.

Die deutsche Regierung weiss, dass der Vertrag von Versailles ihr

verbietet, im besetzten Gebiet irgendwelche ständigen Vorkehrungen zu

unterhalten, die dem Zweck der Mobilmachung zu dienen bestimmt sind. Sie

beabsichtigt nicht, sich dieser Verpflichtung zu entziehen und sie wird

die vorhandenen Anlagen, soweit sie wirklich militärischer Natur sind,

pflichtgemäss zerstören lassen, soweit dieses Verlangen allen

ökonomischen Erwägungen zum Trotz aufrechterhalten werden sollte. Dass

sie nicht daran denkt, neue Anlagen dieser Art zu schaffen oder

begonnene fortzuführen, ist angesichts der deutschen Finanzlage und der

ganzen politischen Situation eine einfache Selbstverständlichkeit.

Dagegen ist die deutsche Regierung weder nach dem Buchstaben noch nach

dem Sinne des Versailler Vertrages verpflichtet, Einrichtungen, die für

die gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Rheinlandes zweckmässig und

notwendig sind, nur deshalb zu zerstören oder unausgeführt zu lassen,

weil die Botschafterkonferenz glaubt, dass sie eine etwaige Mobilmachung

erleichtern.

Der Art. 43 richtet sich gegen die Vorbereitung eines Krieges. Er gibt

den alliierten Regierungen kein Recht, störend und zerstörend in eine

auf verständigen Grundsätzen aufgebaute Verkehrspolitik einzugreifen.

Soweit das durch die Forderungen der Botschafterkonferenz geschieht,

wird die deutsche Regierung diese Forderungen mit allem Nachdruck

bekämpfen. Sie wird den alliierten Regierungen den Beweis liefern, dass

die verlangten Massnahmen den betroffenen Gebieten schwere

wirtschaftliche Nachteile zufügen, dass sie die Entwicklung nicht nur

des Verkehrs, sondern zahlreicher für Deutschland lebenswichtiger

Wirtschaftszweige hindern und so die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Deutschlands keineswegs erhöhen, sondern stark beeinträchtigen würden.

Von ganz besonderem Einfluss auf die Entschliessung der aliierten

Regierungen sollte es sein, dass einzelne der beanstandeten Anlagen

gerade dazu dienen sollen, die schnelle und pünktliche Ablieferung der

Reparationskohle zu erleichtern.

Die Prüfung der einzelnen Forderungen der Note, die von den deutschen

Behörden mit der grössten Sorgfalt vorgenommen wird, ist noch nicht

abgeschlossen. Schon jetzt lässt sich aber mit Gewissheit sagen, dass

die Entschliessung der Botschafterkonferenz, soweit sie sich mit den

Linien Mörs–Geldern, Osterath–Dernau und Ehrang–Koblenz befasst,

überwiegend von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht.

Das gleiche gilt für eine grosse Anzahl der übrigen Punkte der Note, was

sich zum Teil vielleicht daraus erklärt, dass den Verfassern die

Entwicklung, die die Wirtschaft des Rheinlandes seit Beendigung des

Krieges genommen hat, noch nicht bekannt geworden ist.

Die deutsche Regierung zweifelt nicht daran, dass die Aufklärung, die

sie den alliierten Regierungen in aller Offenheit und Ehrlichkeit bieten

wird, zu einer Aufgabe der jetzt erhobenen unberechtigten Forderungen

führen wird. Die ohnehin so schwer unter dem Drucke der Besatzung

leidende rheinische Bevölkerung mag gewiss sein, dass kein Mittel

unversucht bleiben wird, um ihr neue grundlose Schädigungen zu ersparen.

Die dritte Interpellation[3] erlaube ich mir wie folgt zu beantworten:

Ueberblickt man die Versailler Regelung für das Saarbecken, so drängt

sich am stärksten ihre Kompliziertheit auf. Man vergegenwärtige sich nur

folgendes: Das Land ist deutsch, die Bewohner sind Deutsche, die

Verwaltung liegt in der Hand des Völkerbundes, die Gruben sind Eigentum

des französischen Staates und das Zollsystem ist das französische. Das

ergibt ein so vielfaches Durchschneiden und Ueberschneiden der

Kompetenzen, dass es in der Praxis zu kaum mehr lösbaren Schwierigkeiten

führt.

Auf die Frage, was das Saargebiet seiner juristischen Natur nach ist,

dürften die Juristen die Antwort schuldig bleiben. Die Geschichte hat

ein so seltsames Gebilde noch nicht gesehen. Dies hat begreiflicherweise

eine grosse Belastung der beteiligten Behörden – und zwar nicht nur

unserer – zur Folge, und im letzten Grunde ist der Leidtragende dabei

immer die Bevölkerung.

Politisch springt vor allem die Entrechtung der Bevölkerung in die

Augen. Gewisse, nicht immer genügend klar gefasste Bestimmungen

gewährleisten ihr zwar einige selbstverständliche Grundrechte, von denen

bezeichnenderweise das Recht des freien Abzuges am deutlichsten

ausgestaltet ist.

Von der Mitbestimmung an ihrem Geschick ist sie aber so gut wie

ausgeschlossen. In dem Fünfmännerkollegium, das sie regiert, befindet

sich nur einer aus ihrer Mitte, und auch auf die Ernennung dieses einen

hat sie keinen Einfluss.

Die Regierungskommission hat Befugnisse, die weit über das hinausgehen,

was im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus die Regel war. Gewiss ist

sie dem Völkerbund verantwortlich. Ob aber diese Verantwortlichkeit

denselben praktischen Wert hat wie eine Verantwortlichkeit gegenüber

einer Volksvertretung, müsste erst noch bewiesen werden. Die Betrauung

des Völkerbundes mit dieser absolutistischen Mission ist überhaupt für

jeden, der einen wahren Völkerbund errichtet zu sehen wünscht, tief

bedauerlich. Die Idee des Völkerbundes wird dadurch entwürdigt.

Es ist kein Trost, dass dieses Regime auf 15 Jahre beschränkt sein soll.

Denn 15 Jahre sind eine lange Zeit, und an ihrem Ende steht die

Volksabstimmung. Nichts ist selbstverständlicher, als dass diese

Abstimmung während der 15 Jahre die Interessen der Bevölkerung

überragend beherrscht. Wir alle wissen ferner aus den Beispielen anderer

deutscher Grenzgebiete, besonders Oberschlesiens, was eine

Abstimmungszeit für die Bevölkerung bedeutet. Im Saargebiet soll diese

Zeit 15 Jahre dauern, und wenn auch dort die Verhältnisse insofern

günstig liegen, als der Bevölkerung fremdsprachige Elemente fehlen, so

bedeutet es doch für sie ein überaus hartes Los und eine schwere Probe,

15 Jahre lang unter der Ungewissheit ihres endgültigen nationalen

Geschickes leben zu müssen.

Ich wende mich zu der Frage, wie sich das geschilderte System bisher

bewährt hat.

Das Wirtschaftsleben des Landes bietet kein erfreuliches Bild. Hier

wirken verschiedene Umstände zusammen: die künstliche Trennung der

Kohlenwirtschaft von dem übrigen Wirtschaftsleben, die neue Zollinie und

endlich die Einführung des Franken. Das Mass, in dem der Frank im

Saarbecken umläuft, ist nach Ansicht der Regierung vertragswidrig, denn

der Vertrag räumt der französischen Münze nur die Stellung eines

zugelassenen Umlaufgeldes neben der Mark ein. Die Regierungskommission

hat ihr aber bei Post und Eisenbahn die Eigenschaft als Währungsgeld

unter Ausschaltung der Mark verliehen und später trotz dringenden

Abratens aller Sachverständigen ihren Umlauf noch erweitert.

Wirtschaftlich widerspricht diese Abänderung der Währungsverhältnisse

der Grundstruktur des Wirtschaftslebens. Das Land hat nun einmal seinen

natürlichen Absatzmarkt in Deutschland und kann dafür anderswo,

namentlich in Frankreich, um so weniger ausreichenden Ersatz finden, als

seine Hauptindustrie, die Eisenindustrie, im Westen als unliebsamer

Konkurrent empfunden und bekämpft wird. Wenn also die Industrie des

Saarbeckens auf den deutschen Markt angewiesen ist und daher vorwiegend

Markeinnahmen hat, so muss sie notwendigerweise in schwere Bedrängnis

geraten, sobald sie bei sinkendem Markkurse ihre Hauptausgaben – nämlich

Löhne, Kohlen, Erze, Frachten – in Franken leisten muss. Die Tatsachen

haben dies reichlich bewiesen. Das Land hat schon verschiedene schwere

Krisen durchgemacht, die noch schärfer verlaufen wären, wenn nicht

grosse industrielle Werke von ihren Niederlassungen im übrigen

Deutschland einen Ausgleich hätten schaffen können. Erfreulicherweise

haben auch verschiedene deutsche Wirtschaftsorganisationen der

schwierigen Lage des Saarbeckens volles Verständnis entgegengebracht. In

diesem Zusammenhang kann ich auch erwähnen, dass die Reichsregierung im

Einverständnis mit Preussen und Bayern die Belieferung des Saargebiets

mit Waren zu deutschen Inlandspreisen und mit deutschen Lebensmitteln

sich angelegen sein lässt. Es sind hierbei allerdings beträchtliche

Schwierigkeiten zu überwinden, und es könnte ein Zeitpunkt kommen, in

dem wir gegen unseren Willen diese Massnahmen aufheben müssten. Doch

hoffen wir, dass wir nicht vor diese Zwangslage gestellt sein werden.

Alles in allem trägt das Wirtschaftsleben des Saarbeckens eine

spezifische Unstabilität als hervorstechendstes Merkmal an sich.

Wenn ich endlich zu der politischen Entwicklung übergehen darf, so muss

ich zu meinem Bedauern hier feststellen, dass die Regierung des

Saarbeckens von der den Völkerbund vertretenden Kommission nicht in der

Weise geführt wird, wie es erwartet werden dürfte. Bekanntlich soll der

Völkerbund die Regierung des Saarbeckens als Treuhänder führen. Eine

solche treuhänderische Verwaltung darf nicht einen der beiden an dem

endgültigen Besitz des Landes interessierten Staaten bevorzugen. Leider

ist dies aber der Fall. Dass heute noch französische Truppen in

beträchtlicher Zahl sich im Lande befinden, ist eine nicht

abzustreitende Vertragswidrigkeit; denn nach dem Vertrag soll nicht

Frankreich, sondern die Regierungskommission für Aufrechterhaltung von

Ruhe und Ordnung sorgen, und nur durch eine örtliche Gendarmerie. Diese

Gendarmerie ist zwar errichtet worden, jedoch nur in bescheidenem

Umfange, angeblich wegen Geldmangels. Neben ihr steht aber noch eine

französische Gendarmerie. Wie deren Existenz gerechtfertigt werden kann,

ist mir unerfindlich. Denn der Vertrag sagt mit der denkbar grössten

Klarheit, dass »nur eine örtliche Gendarmerie« eingerichtet werden soll.

Uebrigens liegen Nachrichten vor, dass die französische Gendarmerie die

Aufgabe hat, unter anderem über die Notabeln und gewisse andere

Persönlichkeiten Listen zu führen, vertrauliche Beobachtungen in

politischen Angelegenheiten anzustellen, die politische Gesinnung der

Beamten zu überwachen und die Berichte der Zivilbehörden unauffällig zu

kontrollieren.

Auch die Errichtung der französischen Kriegsgerichte, die sogar durch

eine besondere Verordnung erfolgt ist, widerspricht dem Vertrag, da

dieser keine anderen Gerichte beibehalten wissen will als die früher

bestehenden und ein neu zu errichtendes Obergericht.

Mit Recht hebt ferner die Interpellation die Vertragswidrigkeit der im

Herbst 1920 anlässlich der Arbeitseinstellung der Beamtenschaft

erfolgten Massenausweisungen hervor. Diese entbehrten jeder

Rechtsgrundlage und warfen die Bevölkerung zurück in die trübsten Zeiten

der Herrschaft des Waffenstillstandsabkommens. Nach längerer Zeit sind

allerdings diese Ausweisungen rückgängig gemacht worden.

Die Regierungskommission hat ferner die Wahrnehmung der

Auslandsinteressen der Bewohner der französischen Regierung übertragen.

In formaler Hinsicht kann hiergegen kaum etwas eingewendet werden, da

eine besondere Bestimmung des Vertrages der Regierungskommission freie

Hand gibt. Es liegt jedoch auf der Hand, wie widersinnig es ist, dass

deutsche Staatsangehörige im Auslande von Frankreich vertreten werden.

Ausserdem ergeben sich hieraus allerlei praktische Schwierigkeiten. Die

Regierungskommission hat uns sogar zugemutet, die Wahrnehmung der

Interessen der deutschen Saarbewohner in Deutschland selbst durch

Frankreich anzuerkennen. In diesem Punkt hat jedoch die Reichsregierung

mit aller Entschiedenheit widersprochen, da das Saargebiet dem übrigen

Deutschland gegenüber nicht Ausland ist. Wenn übrigens die Bewohner des

Saargebiets ein Anliegen an deutsche Behörden haben, so wissen sie schon

selbst den Weg zu ihnen zu finden und denken am allerwenigsten an eine

Vermittlung durch französische Vertreter.

Cannes und Genua: Vier Reden zum Reparationsproblem · 第 5 / 6 段