Eine Frage von besonderer Wichtigkeit ist die Schaffung des seltsamen

Begriffes »Saareinwohner«. Während der Versailler Vertrag den Bewohnern

des Saargebiets ihre bisherige Staatsangehörigkeit belassen hat, was

nicht anders als dahin verstanden werden kann, dass auch die mit der

Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte ihnen gewahrt bleiben sollen, hat

die Regierungskommission durch Schaffung des Begriffes »Saareinwohner«

und durch Uebertragung aller politischen Rechte auf diesen Begriff der

Staatsangehörigkeit der Bewohner tatsächlich so gut wie jeden Inhalt

genommen und mit dem neuen Begriff zwar nicht dem Worte nach, wohl aber

der Sache nach eine Art besonderer saarländischer Staatsangehörigkeit

geschaffen. Nach Ansicht der Reichsregierung ist hiermit eine der

Grundlagen der vertraglichen Regelung über das Saargebiet umgestossen.

In ähnlicher Richtung liegt eine Anzahl von Massnahmen der

Regierungskommission, die das Ziel verfolgen, das Saargebiet dem

übrigen Deutschland gegenüber als Ausland erscheinen zu lassen, obwohl

doch unmöglich bestritten werden kann, dass das Saargebiet nach wie vor

einen Teil des Reiches bildet. Es mag zwar im einzelnen schwierig sein,

bei der besonderen Verwaltungsorganisation für das Saarbecken aus diesem

Grundsatz heraus immer zu praktisch brauchbaren Ergebnissen zu gelangen.

Wenn aber die Regierungskommission dieser Schwierigkeiten dadurch Herr

zu werden sucht, dass sie kurzerhand erklärt, alles Gebiet ausserhalb

des Saargebiets sei als Ausland zu betrachten, so ändert sie den Vertrag

wiederum in einer seiner Grundlagen ab.

Auch auf dem Gebiete des Schulwesens sind Vertragswidrigkeiten

festzustellen. Dem französischen Staat hat die Regierungskommission auf

diesem Gebiet Rechte eingeräumt, die weit über das vertraglich

vorgesehene Mass hinausgehen. Auch die Einführung des französischen

Sprachunterrichts in den Volksschulen und allerlei, zum Teil als

Experimentieren zu bezeichnende recht wesentliche Reformen auf dem

Gebiet des Schulwesens stehen nicht im Einklang mit dem Vertrage; denn

dieser sieht in absoluter Form die Beibehaltung des bisherigen

Schulsystems vor, und ich glaube, dass dies eine der wenigen

Bestimmungen ist, die innere Berechtigung hat, da gerade auf dem Gebiete

des Schulwesens einer landesfremden Regierung schwerlich die Fähigkeit

zugesprochen werden kann, das Schulwesen eines Landes auf eine seiner

Eigenart gerecht werdende neue Grundlage zu setzen.

Die Reichsregierung hat wegen all dieser und ähnlicher Massnahmen der

Regierungskommission wiederholt beim Völkerbund Einspruch eingelegt.

Bisher ist keinem Einspruch Folge gegeben worden. Der Völkerbund begnügt

sich in der Regel damit, den Standpunkt der Regierungskommission für

gerechtfertigt zu erklären. Zu ihrem Bedauern kann sich die

Reichsregierung dem Eindruck nicht verschliessen, dass ihre

Einspruchnoten beim Völkerbund nicht die gebührende Beachtung finden.

Die gemachten Erfahrungen werden die Reichsregierung natürlich nicht

hindern, sich mit ihren Beschwerden weiterhin an den Völkerbund zu

wenden. Sie gibt die Hoffnung nicht auf, dass der Völkerbund

schliesslich doch die Ueberzeugung gewinnt, dass die Verwaltung des

Saargebiets nicht in einem Geiste geführt wird, wie es gerade von einer

Völkerbundskommission erwartet werden kann.

Zu dieser Erwartung berechtigen die Reichsregierung namentlich auch die

Schritte, die die Bevölkerung des Saargebiets selbst unternommen hat.

Wiederholt hat sie in ausserordentlich eindrucksvollen Denkschriften und

durch die Entsendung von Delegationen an den Völkerbund versucht, dessen

Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Mißstände im Saarbecken zu

lenken, und ich glaube sagen zu können, dass die Schritte nicht ganz

erfolglos geblieben sind.

Inzwischen hat auch die Oeffentlichkeit ausserhalb Deutschlands dem

Saarbecken mehr und mehr Interesse entgegengebracht, und in einer ganzen

Anzahl von ausländischen Zeitungen hat sich eine ziemlich scharfe Kritik

der Methoden der Völkerbundsregierung erhoben.

Das Verhältnis der Bevölkerung des Saarbeckens zu der

Regierungskommission hat sich überraschend schnell festgelegt. Es ist

das typische Bild einer Fremdherrschaft! Die Bevölkerung sah der

Regierungskommission zwar nicht mit grossen Hoffnungen, aber doch

unvoreingenommen entgegen und musste sehr bald Enttäuschung über

Enttäuschung erleben. Mit verschwindenden Ausnahmen wurden die leitenden

Posten der Verwaltung mit Franzosen besetzt. Die französischen Truppen

blieben, desgleichen die französische Gendarmerie und die französischen

Kriegsgerichte. Französische Einrichtungen wurden da und dort

eingeführt. Eine Anzahl alteingesessener Bewohner wurde ausgewiesen. Der

Franken brachte wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten. Der

französische Unterricht für die Volksschulen wurde dekretiert. Den

Beamten wurde die Frankenbesoldung wider ihren Willen aufgezwungen.

Endlich wurden beinahe in allen wichtigen Fragen die Gutachten der

Kreis- und Bezirkstage bei der Abänderung von Gesetzen nicht

berücksichtigt. All dies schuf begreiflicherweise eine Atmosphäre der

Mißstimmung, die schliesslich die Kreis- und Bezirkstage veranlasste,

die Begutachtung von Verordnungsentwürfen vollkommen abzulehnen.

So stehen sich jetzt Regierung und Bevölkerung des Saargebiets ohne

Vertrauen gegenüber, ein Zustand, der unzweifelhaft als äusserst

ungesund anzusprechen ist. Dieser Zustand ist aber die leicht

erklärliche Folge der Regierung eines Landes durch eine landfremde

Kommission.

Am 16. Juni 1919 haben unsere einstigen Gegner uns erklärt, sie hätten

volles Vertrauen, dass die Einwohner des Saargebietes keinen Grund haben

würden, die neue Verwaltung als eine ihnen ferner stehende zu

betrachten, als es die von Berlin und München gewesen seien. Wenn irgend

etwas durch die Tatsachen widerlegt worden ist, dann ist es dieser Satz!

Gewiss: die Regierungskommission sitzt im Saargebiet selbst; in

Wirklichkeit aber steht sie der Bevölkerung ferner, als wenn sie in

einem anderen Erdteil ihren Sitz aufgeschlagen hätte. Allein die

Verschiedenheit der Sprache bildet eine unüberbrückbare Kluft.

Das Bild, das ich Ihnen in Vorstehendem vom Saarbecken entrollen durfte,

ist kein erfreuliches. Als Deutsche aber können wir mit Stolz auf die

Tatsache hinweisen, dass die Bevölkerung des Saargebietes in den

schweren Jahren der Fremdherrschaft, von denen erst wenige

vorübergegangen sind, sich um so fester zusammengeschlossen hat, um das

zu wahren, was sie als ihr höchstes Gut betrachtet: ihr Deutschtum!

Immer und immer wieder erhält die Reichsregierung und die

Oeffentlichkeit aus dem Saarbecken Beweise bester deutscher Gesinnung.

Ich stehe daher nicht an, zu erklären, dass die Deutschen an der Saar

dem ganzen deutschen Volk Vorbild und Muster sind! Das deutsche Volk und

die Reichsregierung wissen schon heute, was sie an der Bevölkerung des

Saargebiets haben. Ihr muss ihr bestes Wollen und Können gelten in der

Hoffnung auf den Tag, an dem auch äusserlich die Wiedervereinigung

vollzogen wird.

Fußnoten:

[Fußnote 1: Die _Interpellation #STRESEMANN# und Genossen_ ersuchte die

Reichsregierung um Aufklärung über Gerüchte, die besagen, daß auf Grund

einer Verständigung zwischen England und Frankreich die Besatzung in den

Rheinlanden zurückgezogen, dafür aber als Sicherheit gegen einen Angriff

des vollkommen wehrlosen Deutschlands die Rheinlande neutralisiert

werden sollen, das heißt den Rheinlanden soll die Autonomie, angeblich

im Rahmen des Deutschen Reichs, aber unter französischer Oberaufsicht

und französischem militärischen »Schutz« verliehen werden. Es sollte

also dem besetzten Gebiet das Schicksal des unglücklichen Saargebiets

bereitet werden.]

[Fußnote 2: Die _Interpellation #LAUSCHER# und Genossen_ fordert von

der Reichsregierung Erklärungen über die am 30. Mai übergebene Note der

Botschafterkonferenz der alliierten Staaten, die unter Berufung auf

Artikel 43 des Vertrags von Versailles die Einstellung bzw. Zerstörung

einer ganzen Reihe wirtschaftlich bedeutsamer Eisenbahnbauten innerhalb

des zurzeit von den Alliierten besetzten rheinischen Gebiets verlangt.]

[Fußnote 3: Die _Interpellation #MARX# und Genossen_ wünscht Aufklärung

über die Stellung der Reichsregierung zu der Tätigkeit der vom

Völkerbundsrat eingesetzten Regierungskommission im Saargebiet, die dem

Versailler Vertrage, den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der

Demokratie – und dem Wesen des Völkerbunds widerspreche.]

DIE WERKE VON WALTHER RATHENAU

Zur Kritik der Zeit

20. Auflage

Zur Mechanik des Geistes

11. Auflage

Deutschlands Rohstoffversorgung

39. Auflage

Probleme der Friedenswirtschaft

25. Auflage

Von kommenden Dingen

69. Auflage

Streitschrift vom Glauben

14. Auflage

Vom Aktienwesen

23. Auflage

Die neue Wirtschaft

54. Auflage

Zeitliches

25. Auflage

An Deutschlands Jugend

20. Auflage

Nach der Flut

15. Auflage

Der Kaiser

54. Auflage

Der neue Staat

18. Auflage

Kritik der dreifachen Revolution – Apologie

14. Auflage

Die neue Gesellschaft

16. Auflage

Was wird werden?

14. Auflage

Demokratische Entwicklung

8. Auflage

[Anmerkungen zur Transkription: Dieses elektronische Buch wurde auf

Grundlage der 1922 bei S. Fischer erschienenen Erstausgabe erstellt. Die

Inhaltsübersicht des Anhangs wurde in das Hauptinhaltsverzeichnis am

Anfang des Buches integriert. Kleinere Inkonsistenzen in der

Schreibweise wurden prinzipiell beibehalten.]

[Transcriber's Notes: This ebook has been prepared from the first print

edition published in 1922 by S. Fischer. The additional table of content

of the appendix has been integrated into the main contents section at

the beginning of the book. Minor inconsistencies in the original

spelling have been maintained.]

Cannes und Genua: Vier Reden zum Reparationsproblem · 第 6 / 6 段