Begriffes »Saareinwohner«. Während der Versailler Vertrag den Bewohnern
des Saargebiets ihre bisherige Staatsangehörigkeit belassen hat, was
nicht anders als dahin verstanden werden kann, dass auch die mit der
Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte ihnen gewahrt bleiben sollen, hat
die Regierungskommission durch Schaffung des Begriffes »Saareinwohner«
und durch Uebertragung aller politischen Rechte auf diesen Begriff der
Staatsangehörigkeit der Bewohner tatsächlich so gut wie jeden Inhalt
genommen und mit dem neuen Begriff zwar nicht dem Worte nach, wohl aber
der Sache nach eine Art besonderer saarländischer Staatsangehörigkeit
geschaffen. Nach Ansicht der Reichsregierung ist hiermit eine der
Grundlagen der vertraglichen Regelung über das Saargebiet umgestossen.
In ähnlicher Richtung liegt eine Anzahl von Massnahmen der
Regierungskommission, die das Ziel verfolgen, das Saargebiet dem
übrigen Deutschland gegenüber als Ausland erscheinen zu lassen, obwohl
doch unmöglich bestritten werden kann, dass das Saargebiet nach wie vor
einen Teil des Reiches bildet. Es mag zwar im einzelnen schwierig sein,
bei der besonderen Verwaltungsorganisation für das Saarbecken aus diesem
Grundsatz heraus immer zu praktisch brauchbaren Ergebnissen zu gelangen.
Wenn aber die Regierungskommission dieser Schwierigkeiten dadurch Herr
zu werden sucht, dass sie kurzerhand erklärt, alles Gebiet ausserhalb
des Saargebiets sei als Ausland zu betrachten, so ändert sie den Vertrag
wiederum in einer seiner Grundlagen ab.
Auch auf dem Gebiete des Schulwesens sind Vertragswidrigkeiten
festzustellen. Dem französischen Staat hat die Regierungskommission auf
diesem Gebiet Rechte eingeräumt, die weit über das vertraglich
vorgesehene Mass hinausgehen. Auch die Einführung des französischen
Sprachunterrichts in den Volksschulen und allerlei, zum Teil als
Experimentieren zu bezeichnende recht wesentliche Reformen auf dem
Gebiet des Schulwesens stehen nicht im Einklang mit dem Vertrage; denn
dieser sieht in absoluter Form die Beibehaltung des bisherigen
Schulsystems vor, und ich glaube, dass dies eine der wenigen
Bestimmungen ist, die innere Berechtigung hat, da gerade auf dem Gebiete
des Schulwesens einer landesfremden Regierung schwerlich die Fähigkeit
zugesprochen werden kann, das Schulwesen eines Landes auf eine seiner
Eigenart gerecht werdende neue Grundlage zu setzen.
Die Reichsregierung hat wegen all dieser und ähnlicher Massnahmen der
Regierungskommission wiederholt beim Völkerbund Einspruch eingelegt.
Bisher ist keinem Einspruch Folge gegeben worden. Der Völkerbund begnügt
sich in der Regel damit, den Standpunkt der Regierungskommission für
gerechtfertigt zu erklären. Zu ihrem Bedauern kann sich die
Reichsregierung dem Eindruck nicht verschliessen, dass ihre
Einspruchnoten beim Völkerbund nicht die gebührende Beachtung finden.
Die gemachten Erfahrungen werden die Reichsregierung natürlich nicht
hindern, sich mit ihren Beschwerden weiterhin an den Völkerbund zu
wenden. Sie gibt die Hoffnung nicht auf, dass der Völkerbund
schliesslich doch die Ueberzeugung gewinnt, dass die Verwaltung des
Saargebiets nicht in einem Geiste geführt wird, wie es gerade von einer
Völkerbundskommission erwartet werden kann.
Zu dieser Erwartung berechtigen die Reichsregierung namentlich auch die
Schritte, die die Bevölkerung des Saargebiets selbst unternommen hat.
Wiederholt hat sie in ausserordentlich eindrucksvollen Denkschriften und
durch die Entsendung von Delegationen an den Völkerbund versucht, dessen
Aufmerksamkeit mehr als bisher auf die Mißstände im Saarbecken zu
lenken, und ich glaube sagen zu können, dass die Schritte nicht ganz
erfolglos geblieben sind.
Inzwischen hat auch die Oeffentlichkeit ausserhalb Deutschlands dem
Saarbecken mehr und mehr Interesse entgegengebracht, und in einer ganzen
Anzahl von ausländischen Zeitungen hat sich eine ziemlich scharfe Kritik
der Methoden der Völkerbundsregierung erhoben.
Das Verhältnis der Bevölkerung des Saarbeckens zu der
Regierungskommission hat sich überraschend schnell festgelegt. Es ist
das typische Bild einer Fremdherrschaft! Die Bevölkerung sah der
Regierungskommission zwar nicht mit grossen Hoffnungen, aber doch
unvoreingenommen entgegen und musste sehr bald Enttäuschung über
Enttäuschung erleben. Mit verschwindenden Ausnahmen wurden die leitenden
Posten der Verwaltung mit Franzosen besetzt. Die französischen Truppen
blieben, desgleichen die französische Gendarmerie und die französischen
Kriegsgerichte. Französische Einrichtungen wurden da und dort
eingeführt. Eine Anzahl alteingesessener Bewohner wurde ausgewiesen. Der
Franken brachte wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten. Der
französische Unterricht für die Volksschulen wurde dekretiert. Den
Beamten wurde die Frankenbesoldung wider ihren Willen aufgezwungen.
Endlich wurden beinahe in allen wichtigen Fragen die Gutachten der
Kreis- und Bezirkstage bei der Abänderung von Gesetzen nicht
berücksichtigt. All dies schuf begreiflicherweise eine Atmosphäre der
Mißstimmung, die schliesslich die Kreis- und Bezirkstage veranlasste,
die Begutachtung von Verordnungsentwürfen vollkommen abzulehnen.
So stehen sich jetzt Regierung und Bevölkerung des Saargebiets ohne
Vertrauen gegenüber, ein Zustand, der unzweifelhaft als äusserst
ungesund anzusprechen ist. Dieser Zustand ist aber die leicht
erklärliche Folge der Regierung eines Landes durch eine landfremde
Kommission.
Am 16. Juni 1919 haben unsere einstigen Gegner uns erklärt, sie hätten
volles Vertrauen, dass die Einwohner des Saargebietes keinen Grund haben
würden, die neue Verwaltung als eine ihnen ferner stehende zu
betrachten, als es die von Berlin und München gewesen seien. Wenn irgend
etwas durch die Tatsachen widerlegt worden ist, dann ist es dieser Satz!
Gewiss: die Regierungskommission sitzt im Saargebiet selbst; in
Wirklichkeit aber steht sie der Bevölkerung ferner, als wenn sie in
einem anderen Erdteil ihren Sitz aufgeschlagen hätte. Allein die
Verschiedenheit der Sprache bildet eine unüberbrückbare Kluft.
Das Bild, das ich Ihnen in Vorstehendem vom Saarbecken entrollen durfte,
ist kein erfreuliches. Als Deutsche aber können wir mit Stolz auf die
Tatsache hinweisen, dass die Bevölkerung des Saargebietes in den
schweren Jahren der Fremdherrschaft, von denen erst wenige
vorübergegangen sind, sich um so fester zusammengeschlossen hat, um das
zu wahren, was sie als ihr höchstes Gut betrachtet: ihr Deutschtum!
Immer und immer wieder erhält die Reichsregierung und die
Oeffentlichkeit aus dem Saarbecken Beweise bester deutscher Gesinnung.
Ich stehe daher nicht an, zu erklären, dass die Deutschen an der Saar
dem ganzen deutschen Volk Vorbild und Muster sind! Das deutsche Volk und
die Reichsregierung wissen schon heute, was sie an der Bevölkerung des
Saargebiets haben. Ihr muss ihr bestes Wollen und Können gelten in der
Hoffnung auf den Tag, an dem auch äusserlich die Wiedervereinigung
vollzogen wird.
Fußnoten:
[Fußnote 1: Die _Interpellation #STRESEMANN# und Genossen_ ersuchte die
Reichsregierung um Aufklärung über Gerüchte, die besagen, daß auf Grund
einer Verständigung zwischen England und Frankreich die Besatzung in den
Rheinlanden zurückgezogen, dafür aber als Sicherheit gegen einen Angriff
des vollkommen wehrlosen Deutschlands die Rheinlande neutralisiert
werden sollen, das heißt den Rheinlanden soll die Autonomie, angeblich
im Rahmen des Deutschen Reichs, aber unter französischer Oberaufsicht
und französischem militärischen »Schutz« verliehen werden. Es sollte
also dem besetzten Gebiet das Schicksal des unglücklichen Saargebiets
bereitet werden.]
[Fußnote 2: Die _Interpellation #LAUSCHER# und Genossen_ fordert von
der Reichsregierung Erklärungen über die am 30. Mai übergebene Note der
Botschafterkonferenz der alliierten Staaten, die unter Berufung auf
Artikel 43 des Vertrags von Versailles die Einstellung bzw. Zerstörung
einer ganzen Reihe wirtschaftlich bedeutsamer Eisenbahnbauten innerhalb
des zurzeit von den Alliierten besetzten rheinischen Gebiets verlangt.]
[Fußnote 3: Die _Interpellation #MARX# und Genossen_ wünscht Aufklärung
über die Stellung der Reichsregierung zu der Tätigkeit der vom
Völkerbundsrat eingesetzten Regierungskommission im Saargebiet, die dem
Versailler Vertrage, den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der
Demokratie – und dem Wesen des Völkerbunds widerspreche.]
DIE WERKE VON WALTHER RATHENAU
Zur Kritik der Zeit
20. Auflage
Zur Mechanik des Geistes
11. Auflage
Deutschlands Rohstoffversorgung
39. Auflage
Probleme der Friedenswirtschaft
25. Auflage
Von kommenden Dingen
69. Auflage
Streitschrift vom Glauben
14. Auflage
Vom Aktienwesen
23. Auflage
Die neue Wirtschaft
54. Auflage
Zeitliches
25. Auflage
An Deutschlands Jugend
20. Auflage
Nach der Flut
15. Auflage
Der Kaiser
54. Auflage
Der neue Staat
18. Auflage
Kritik der dreifachen Revolution – Apologie
14. Auflage
Die neue Gesellschaft
16. Auflage
Was wird werden?
14. Auflage
Demokratische Entwicklung
8. Auflage
[Anmerkungen zur Transkription: Dieses elektronische Buch wurde auf
Grundlage der 1922 bei S. Fischer erschienenen Erstausgabe erstellt. Die
Inhaltsübersicht des Anhangs wurde in das Hauptinhaltsverzeichnis am
Anfang des Buches integriert. Kleinere Inkonsistenzen in der
Schreibweise wurden prinzipiell beibehalten.]
[Transcriber's Notes: This ebook has been prepared from the first print
edition published in 1922 by S. Fischer. The additional table of content
of the appendix has been integrated into the main contents section at
the beginning of the book. Minor inconsistencies in the original
spelling have been maintained.]