Sadismus, die krampfhafte Haßliebe, die er in ihr geweckt hatte. So
verbunden hing sie noch an dem Toten. Sonderbar überlagerten sich in ihr
die Dinge: die Neigung sich wieder zu reinigen, Kind zu sein, zu den
Eltern zurückzukehren, trieb ihr solche Phantasien in den Kopf; zugleich
schluckte daran, sättigte sich an ihnen der sadistische Drang. Sie
gruselte sich, konnte sich aber nicht losreißen. Sie konnte nicht zu den
Eltern zurück über den Stachelzaun des Gewissens, und in dem Haß wollte
sie nicht bleiben. Sie dachte in ihrem Hin und Her sich durch den Tod zu
retten; eine Aufseherin im Traum half ihr, schnitt ihr den Körper mit
einem Messer durch. Einmal erhängte sie sich, wie es ihr Mann öfter
versucht hatte. In diesem Traum mit der Kriegsflagge der Marine
identifizierte sie sich auch mit dem Mann, der im Krieg Matrose gewesen
war, und bestrafte sich, indem sie sein Schicksal erlitt.
Sie strafte sich überhaupt mit diesen Phantasien. Sie fürchtete sich vor
ihnen und verhängte sie über sich.
Im Gesicht und in den Bewegungen blieb sie die harmlose, schuldlose,
muntere Frau. Ihr Inneres, erneut in einer Krise, rang schwer und warb
um die Wiederkehr zu den Eltern.
Sie hatte die Bende nicht vergessen. An die geschlechtlichen Dinge
erinnerten die sonderbaren Bilder von dem Ballspielen mit den vier
Bällen. Einmal lag, erzählt ein Traum, in ihrem Zimmer eine „ganz kalte
Person“, um die sie sich sehr auffällig bemühte, die sie wärmen und zum
Leben erwecken wollte. Es war – träumte sie diskret, aber sehr deutlich
– weder ein Er noch eine Sie. Auffällig leid tat ihr diese Person, ihr,
die sonst so stark sich in Mord vertiefte. Es war nicht der tote Link.
Endlich einmal nicht der tote Link. Sie hing noch an Grete und es wurde
deutlich: Grete war nicht nur räumlich von ihr getrennt, Elli hatte den
Wunsch, sich von ihr zu lösen. Elli schämte sich dieser Neigung, die
aber noch in ihr lebte. Sie stieß diese Neigung weg, wie sie den Toten
und den Mord wegstieß. Sie zeigte so, wie eng die Neigung mit Link und
der Tat zusammen hing. Aber es war noch immer Süßes dabei. Sie wollte
Grete lebendig machen, aber wollte es nur scheinbar, tat nur so. Sie tat
es mit einem ganz unmöglichen Mittel, mit glühenden Kohlen, die sie
erwärmen sollten. Natürlich verbrannten sie die kalte Person. Elli
wollte die Bende haben und wollte sie nicht haben. Wie die Kohlen dann
das Bett verbrannten, war Elli ganz von Sinnen, „glich einer
Wahnsinnigen.“ So war sie vorher vor einem anderen mächtigeren Zwiespalt
in den Tod geflohen.
Ellis Innere wurde in der Haft sehr vertieft. Unter großen
Schwierigkeiten, mit Erscheinungen, die eine leichte Psychose streiften,
vollzog sich die Veränderung, deren Richtung auf neuen Anschluß an die
Familie ging.
Der anderen, der Bende, geschah nicht viel in der Haft. Sie war viel
einfacher, innerlich elastischer, umfangreicher in ihren Gefühlen. Sie
hing immer mit ihrer Mutter zusammen; dieses Zentrum war unversehrt.
Weich, eifersüchtig und empfindlich hatte sie Elli manches vorzuwerfen.
Aber sie liebte sie, auch in ihren Träumen, hegte ihre Liebe. Elli blieb
ihr Kind, das sie vor dem bösen Mann beschützte.
Über die Hauptverhandlung vom 12.-16. März wurde von allen Berliner
Zeitungen, auch von zahlreichen auswärtigen, ausführlich und in großer
Aufmachung berichtet. Täglich wechselten die sensationellen
Überschriften: Giftmischerinnen aus Liebe, die Liebesbriefe der
Giftmischerinnen, ein seltsamer Fall.
Elli Link saß blond und unscheinbar auf der Anklagebank, gab
verschüchtert Antwort. Margarete Bende, großgewachsen, trug einen
Ledergürtel um die schlanke Taille; das Haar voll, sauber gewellt, die
Gesichtszüge energisch. Ihre Mutter aufgeregt, weinte viel. Die Frau
Elli Link wurde angeklagt, „durch zwei selbständige Handlungen
vorsätzlich einen Menschen, nämlich ihren Ehemann, getötet zu haben, und
zwar indem die Tötung mit Überlegung ausgeführt wurde; zweitens der
Bende zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des versuchten Mordes an
dem Ehemann Bende, durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu
haben.“
Frau Margarete Bende, „durch zwei selbständige Handlungen erstens der
Link zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des Mordes an dem Ehemann
Link, durch Rat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Zweitens den
Entschluß, einen Menschen, nämlich den Ehemann Bende, zu töten, durch
vorsätzliche und mit Überlegung begangene Handlungen, die einen Anfang
der Ausführung dieses beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung
gekommenen Verbrechens enthalten, betätigt zu haben.“
Die Mutter, Frau Schnürer angeklagt „durch zwei selbständige Handlungen
von dem Vorhaben erstens des Mordes an Link, zweitens des Mordes an
Bende, zu einer Zeit, in der die Verhütung des Verbrechens möglich war,
glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der
Behörde oder den durch die Verbrechen bedrohten Personen zur rechten
Zeit Anzeige zu machen, und zwar ist der Mord an Link und ein strafbarer
Versuch des Mordes an Bende begangen worden.“
Verbrechen und Vergehen strafbar nach §§ 211, 43, 49, 139, 74 des
Strafgesetzbuches.
Es waren 21 Zeugen geladen, darunter der Ehemann Bende, die Mutter des
toten Link, der Vater der Elli, die Wirtin der Eheleute Link, der
Drogist, die Wahrsagerin. Als Zeugen und Sachverständige die Ärzte, die
den Kranken Link behandelt hatten. Dann die Gerichtsärzte, die die
Obduktion vorgenommen hatten, der Chemiker, der die Analyse der
Leichenteile ausgeführt hatte. Hinzu kamen psychiatrische
Sachverständige.
Auf die einleitende Frage des Vorsitzenden des Landgerichts an Elli
Link, ob sie zugebe, ihrem Ehemann Arsen gegeben zu haben, antwortete
sie: ja. Sie gab dann an, daß sie sich von ihrem Mann habe befreien
wollen. Er sei oft betrunken nach Hause gekommen, habe die schlechte
Behandlung seiner Mutter auf sie übertragen, sie mit Dolch und
Gummiknüppel bedroht. Er habe sie geschlagen, die Wohnung verunreinigt,
im ehelichen Leben die abscheulichsten Zumutungen an sie gestellt.
„Wollten Sie Ihren Mann vergiften?“ „Nein. Ich dachte immerzu daran, daß
er mich schlug, daß sein Herz nicht mehr für mich war. Und deshalb
beherrschte mich Tag und Nacht nur der eine Gedanke: frei, nur frei. Das
machte mich für alles andere kopflos.“ Als der Vorsitzende zweifelte:
sie hätte ihm einen Teelöffel auf einmal in das Essen getan, danach sei
er so schwer erkrankt, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte
und dort starb, was sie sich denn dabei dachte, Frau Link: „Ich dachte
an die Mißhandlungen. Er hatte mich ja so dämlich geschlagen, daß ich
nicht wußte, was ich machte.“ Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß sie
von den fürchterlichen Dingen in ihrer Ehescheidungsklage nichts gesagt
hatte, und auch in ihrem Briefwechsel mit Frau Bende nichts von alledem
zum Vorschein gekommen sei, Frau Link: „Ich habe nichts davon gesagt,
weil mir alles so peinlich war; verschiedene Angaben habe ich aber
meinem Anwalt gemacht.“ Ihre Vernehmung war beendet, nachdem sie sich
noch auf Veranlassung ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. B., näher
über die Mißhandlungen seitens ihres Mannes ausgelassen hatte.
Der Vorsitzende zu Frau Bende gewandt: sie solle das Gleiche wie Frau
Link bei ihrem Ehemann versucht haben; sich von der Kartenlegerin ein
zum Glück unschuldiges weißes Pulver habe geben lassen. Frau Bende,
Margarete: „Ich war mehrfach bei der Frau F. und habe mir die Karten
legen lassen, weil ich an die Karten glaubte. Ich habe meinen Mann
zuerst geliebt, weil ich glaubte, Gegenliebe zu finden. Ich habe ihn
geheiratet, wie er war, mit einem einzigen Anzug auf dem Leibe. Die Ehe
wurde aber unglücklich, weil mein Mann bei Verbrechern tätig war und
mich mit meiner Vaterlandsliebe und meinem Gottvertrauen, in denen ich
großgezogen bin, verhöhnte und verspottete. Er bedrohte mich schließlich
mit Erstechen oder Erschlagen, und als ich sagte: ich merke ja nicht
viel davon, du aber, da sagte er mir: mir kann keiner, ich spiele den
Geisteskranken.“ Auch sie gibt an, sich geschämt zu haben, von diesen
Dingen in den Briefen zu sprechen. Sie versucht verfängliche Äußerungen
in den Briefen harmlos zu deuten. Fest behauptet sie, mit ihrem Mann
nichts Böses im Sinn gehabt zu haben. Gegen Frau Link hatte sie zwar
einen gewissen Verdacht, jedoch hat sie nicht gewußt, daß sie ihren Mann
ermorden wollte. Sie sahen sich beide seit lange zum ersten Mal wieder,
in der Verhandlung, auf der Anklagebank hinter den Schranken. Sie wußten
nicht, wie sie zueinander standen, blickten prüfend eine zur andern. Sie
freuten sich leise. Keine belastete die andere.
Die dritte Angeklagte, die Mutter der Frau Bende, weint: „Ich habe von
allem nichts gewußt. Wenn ich Kenntnis davon gehabt hätte, dann hätte
ich alte Frau dafür gesorgt, daß das Unheil vermieden würde.“
Die 600 Briefe kamen mit Unterbrechungen zur Verlesung. Von Zeugen,
besonders der Ehemann Bende, der gesunde, vierschrötige Mann. Er hatte
keine Vergiftung an sich bemerkt. Interessant war die Mitteilung des
chemischen Sachverständigen, daß im März in den Kopfhaaren des Bende
Arsen gefunden wurde. Man könne noch nach zwei Jahren im Körper,
besonders in den Haaren und der Haut Arsen nachweisen; ein Schluß auf
die Menge des zugeführten Arsens sei aus dem Nachweis nicht möglich. Es
wurde eingewandt, daß der Mann arsenhaltige Medikamente im Verlauf einer
Kur gebraucht habe. Frau Bende und ihre Mutter eiferten, solch Rezept
bei ihm gesehen zu haben, was er bestritt. Gewisse sexuelle
Besonderheiten mußte er gedrängt zugeben. Am Schluß des zweiten
Verhandlungstages, nach der sehr belastenden Verlesung der Briefe, die
sie in die schreckliche Zeit zurückführte, erfolgte eine Art
Zusammenbruch der Angeklagten. Sie nahmen laut weinend von einander
Abschied. Frau Bende fiel ihrer Mutter in die Arme, schrie: „Liebe
Mutter, denk an deine einzige Tochter. – Gott verläßt uns nicht.“
Vor Ende der Briefverlesung wurde Ellis Vater vernommen. Er hatte vieles
in dieser Sache in der Hand gehabt, hatte nichts gewußt davon, wußte es
auch jetzt nicht. Er war ein grader einfacher Mann. Elli liebte ihn,
bemäkelte seine Entschlüsse auch jetzt nicht. Er bekundete, seine
Tochter habe sich wiederholt über ihren Mann und über Mißhandlungen
durch ihn beklagt. Ein sehr wichtiger Zeuge, ein Arbeitskollege des
toten Link. Der sagte mit großer Bestimmtheit aus, der Ehemann Link sei
ein in der Trunkenheit brutaler Mann gewesen, der zu sexuellen Exzessen
neigte, sich ihrer rühmte. Das hätte ihn, den Zeugen, veranlaßt, dem
Link die Freundschaft zu kündigen.
Als noch einmal der Ehemann Bende auf Veranlassung des Staatsanwalts
sich über Vorfälle bei angeblich vergifteten Speisen äußern sollte, kam
es zu einem erregten Auftritt. Frau Schnürer hatte sich bisher leidlich
ruhig verhalten, jetzt sprang sie auf, schleuderte roten Gesichts ihrem
Schwiegersohn entgegen: „Sie haben meinem Kind mehr Gift eingeflößt als
Sie bekommen konnten. Der Mann dort hat mein Kind vergiftet, und daher
bin ich dieser Frau (Frau Link) für ihr Tun dankbar. Denn sonst läge
mein Kind schon unter der Erde.“
Von den Sachverständigen, die man nun rief, nach dem Chemiker und den
beiden Obduzenten, äußerte sich zuerst in einem umfangreichen Gutachten
Sanitätsrat Dr. Juliusburger, ein psychologisch und psychiatrisch
besonders geschulter Arzt, ein feiner allgemein gebildeter Mann. Es
handele sich um einen besonders seltenen und schwierigen Fall. Man wisse
nicht, wo die Natur ihr Werk anfinge und wo die Krankheit beginne. Frau
Link besäße eine auffallende Gleichgültigkeit im Kommen und Gehen der
Gefühle. Ihre große Oberflächlichkeit sei hervorstechend. Eine wirklich
ernste, gesunde Gefühlsreaktion sei bei ihr nicht wahrzunehmen. Frau
Link sei überschwänglich in der Liebe gegen die Freundin und im Haß
gegen den Mann. Von Perversionen ist in den Briefen nichts zu finden,
denn Frauen lassen sich lieber malträtieren, als dem Arzt Andeutungen
über ihre Eheerlebnisse machen. Die Briefe zeigten einen Schreibdrang,
wie man ihn deutlicher nicht finden könne. Die Briefe, 600 innerhalb von
fünf Monaten geschrieben, oft täglich mehrere, sind ein Beweis für die
ins Krankhafte gesteigerte Leidenschaft ihrer Liebe zueinander. Der
Inhalt der Briefe ist Grausamkeit gepaart mit betonter Wollust. Es ist
nicht auffallend, wenn sich dabei Züge von echtem Mitleid zeigen. Es
geht eine Art Rauschzustand durch die Briefe, der entschieden
pathologischer Natur ist. „Wir empfinden es förmlich nach, welcher
Rausch der Liebe und des Hasses insbesondere die Angeklagte Link
durchtobt hat.“ Sie ist die beeinflußbarere Natur von kindlicher
Konstitution. Sie war der Bende untertan, hörig und wollte ihr den
Beweis erbringen, daß ihre Liebe echt sei. Sie hat die Briefe trotz
ihrer Gefährlichkeit nicht vernichtet. Man könnte das für die berühmte
Strafecke halten. Man kann auch versuchen, es aus geistiger Schwäche
heraus zu erklären. Aber wenn man den Rauschzustand betrachtet, so ist
zu sagen, daß für Elli Link die Briefe Kleinode, eine Art Fetisch waren.
Wo ist nun der Übergang zur Krankhaftigkeit zu sehen? Bewußtlosigkeit
hat nicht vorgelegen. Von Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen findet
sich keine Spur. Der Fall, findet der vorsichtige menschenfreundliche
sensitive Mann, steht an der Grenze. Man kann, was Frau Link anlangt,
sagen, daß sie im Bann überwertiger Gefühle stand. Man hat es bei ihr
mit einer krankhaft gesteigerten Gemütsart zu tun. Man kann also nicht
sagen, daß § 51 (Strafausschluß wegen Unzurechnungsfähigkeit) nicht
zutrifft, und kann ebenfalls nicht erklären, er trifft zu. Frau Bende
hält der Sachverständige für die stärkere aktivere Natur. Wenn man ihre
Persönlichkeit und die Kette der Briefe betrachte, so liegt, meinte der
Sachverständige, bei ihr eine nicht so hochgradige und abnorme
Überspannung von Gefühlen vor wie bei der Link, aber eine starke
Minderwertigkeit. Er glaubt, daß auch hier ein Grenzfall ist.
Der zweite Sachverständige war der Sanitätsrat Dr. H., untersetzt,
breit, mit buschigem herabhängenden Schnurrbart. Er ist ein nüchterner
exakter Mensch, ein Wissenschaftler, auch ein Kämpfer. Er ist der Mann,
der in Fällen dieser besonderen Art, der Beziehung gleichgeschlechtiger,
die größte praktische Erfahrung hat. Er kam zu dem Schluß, daß dieser
langsame Giftmord das Ergebnis eines tiefen Hasses sei. Bei
der Angeklagten Link besteht eine körperliche und geistige
Entwicklungshemmung, bei der Bende eine auf erblicher Belastung
beruhende geistige Beschränktheit. Er wies darauf hin, daß bei einer
Schreibsucht, wie sie vorlag, die Neigung bestehe, zu übertreiben, so
daß nicht alles, was in den Briefen stehe, ohne weiteres glaubhaft sei.
Die Ursache für den tiefen Haß sieht er vor allem in der
gleichgeschlechtigen Veranlagung der Frauen, die infolgedessen die
Zumutungen ihrer Männer äußerst schwer empfanden und in dem Streben
zueinander nur noch von der fixen Idee geleitet wurden, wie sie die Link
aussprach: nur frei. Dieser fanatische Haß schränkt zweifellos die
Zurechnungsfähigkeit ein, aber weder dieser Haß noch die
gleichgeschlechtige Neigung schließt nach seinem Dafürhalten die freie
Willensbestimmung im Sinne des § 51 aus. Der Sachverständige giebt aber
auf die Frage des Verteidigers zu, daß die Auffassung des ersten
Sachverständigen richtig sein könne; er persönlich halte die
Voraussetzung zur Anwendung des § 51 nicht für gegeben.
Der Gerichtsmedizinalrat Dr. Th.: Die Angeklagte Link hat planmäßig und
überlegt gehandelt. Da sie aber körperlich und geistig nicht ganz
vollwertig sei, müsse man die Tat anders bewerten, als bei einer
vollwertigen.
Der vierte Sachverständige, Sanitätsrat Dr. L. lehnte jede Milderung ab.
Er stellte fest, daß die Angeklagte Link sich in ihrer Lebensführung nie
unselbständig gezeigt habe. Man könne sie nicht als eine schwer
minderwertige betrachten; denn jeder Mörder sei ja schließlich ein
minderwertiger Mensch, dem eben die normalen Hemmungen fehlen. Es sei
für jede Leidenschaft das Maßlose, Unüberlegte charakteristisch; der
eine sei einer schwächeren, der andere einer stärkeren Leidenschaft
fähig, ohne daß man dabei von Krankheit sprechen könne.
Der erste Staatsanwalt bat nun die Geschworenen auf ihren Bänken bei der
Link die Schuldfrage auf Mord, bei der Bende die auf versuchten Mord und
Beihilfe zum Mord zu bejahen. Aus der langen Dauer der Tötung wie aus
dem Briefwechsel gehe klar hervor, daß die Link mit voller Überlegung
gehandelt habe. Gegen die Annahme mildernder Umstände spräche die kalte
Rohheit und Grausamkeit, welche die Briefe zeigten. Den Frauen hätte der
Weg der Ehescheidung offen gestanden.
Die Reihe war an den Juristen, den Verteidigern. Der Verteidiger der
Link, Rechtsanwalt Dr. A. B.: Die Frau sei mit großen Erwartungen in die
Ehe gegangen und dann von dem Mann ausgesucht ekelhaft gequält worden.
Die Brutalität des Mannes habe sie schließlich zum Weibe gedrängt. Der
Affekt in ihr habe sich bis zum Wahnsinn gesteigert. So habe sie den
Entschluß zur Tat gefaßt. Es fehlte ihr in diesem Zustand jede
Urteilskraft und klare Überlegung. Sie handelte scheinbar zweckmäßig wie
eben der Wahnsinnige innerhalb des Wahnsinns. Die abstoßende Rohheit der
Briefe, die manische Schreibsucht, das Aufbewahren der Briefe beweist
den Rauschzustand und seine Stärke. Angesichts des Urteils des ersten
Sachverständigen – er könne die Frage nach § 51 nicht entscheiden – und
der Erklärung des zweiten Sachverständigen – er halte die Auffassung des
ersten Sachverständigen für möglicherweise richtig – müsse man nach dem
Rechtsgrundsatz urteilen: im Zweifelsfalle für den Angeklagten.
Der Verteidiger der Bende, Dr. G., warf ein, daß sich die Anklagen gegen
die Bende nur auf den Inhalt der Briefe stütze, die kein sicheres
Beweismittel seien. Die von dem Giftmordversuch getroffene Person könne
sich nicht einmal an das vermeintliche Salzsäureattentat erinnern.
Ebenso unhaltbar sei der Verdacht der Mitwisserschaft gegen die Frau
Schnürer, der sich auch nur auf die Briefe stütze.
Den Geschworenen auf den Bänken, die alles angehört hatten, wurden
zwanzig Schuldfragen vorgelegt: sie lauteten bei Frau Link auf Mord bzw.
Totschlag und Beibringung von Gift sowie auf Beihilfe zum versuchten
Mord an Bende, bei Frau Bende auf Beihilfe zur Tat der Link und auf
Mordversuch bzw. versuchten Totschlag und Beibringung von Gift, bei Frau
Schnürer auf Unterlassung der Anzeige des ihr bekannt gewordenen
beabsichtigten Verbrechens.
In ihrem abgeschlossenen Zimmer sahen sich die Geschworenen, diese
ernsten ruhigen Männer, dann gegenüber der merkwürdigen Frage, die man
ihnen mitgegeben hatte, und mancher von ihnen wurde noch stiller. Es war
keine Versammlung von Affektbereiten, Zornmütigen, Hitzigen,
Rachgierigen, keine Recken mit Schwertern und Fellen, keine
mittelalterlichen Inquisitoren. Man hatte vor ihnen einen großen Apparat
aufgeboten. Fast ein Jahr hatte die Voruntersuchung gedauert. Weit hatte
man in das Vorleben der Angeklagten hineingeleuchtet. Eine kleine Schar
geschulter Männer hatte die körperliche und seelische Verfassung der
Frauen beobachtet und versucht, sich ein Bild zu machen auf Grund
ausgedehnter Erfahrung. Lichter auf die Vorgänge warfen die Äußerungen
des Staatsanwalts, der Verteidiger. Bei all dem drehte es sich aber
nicht um die Tat, um den nackten Giftmord, sondern beinah um das
Gegenteil einer Tat: nämlich wie dieses Ereignis zustande kam, wie es
möglich wurde. Ja man ging darauf aus, zu zeigen, wie das Ereignis
unvermeidlich wurde: die Reden der Sachverständigen klangen in diesem
Ton.
Man war gar nicht mehr auf dem Gebiet des „Schuldig-Unschuldig“, sondern
auf einem anderen, auf einem schrecklich unsicheren, dem der
Zusammenhänge, des Erkennens, Durchschauens.
Der tote Link hatte sich an Elli gehängt, die ihn nicht recht mochte.
Sollte man ihn dafür schuldig sprechen? Eigentlich müßten sie es; es war
die Ursache und so doch auch die Schuld des Folgenden. Er hatte zweimal
Elli deutlich gegen ihren Willen festgehalten, hatte sie gequält und
gemißbraucht.
Elli selbst hatte sich von ihm zur Ehe verleiten lassen. Sie war von
Haus aus nicht voll entwickelt, geschlechtlich kühl oder besonders. Ihre
weiblichen Organe waren nicht regelrecht ausgebildet. Sie stieß den Mann
zurück. Das reizte ihn, reizte sie, der Haß war da und dann das
Folgende.
Und so ihre Freundin. Es war schwer, unmöglich, von Schuld in dieser
Ebene zu sprechen, nicht einmal von größerer und kleinerer Schuld. Die
Geschworenen in dem geschlossenen Zimmer sahen sich vor die
Notwendigkeit gestellt, einen Uterus, einen Eierstock schuldig zu
sprechen, weil er so und nicht so gewachsen war. Sie sollten auch
eigentlich Recht sprechen über den Vater, der Elli wieder ihrem Mann
zugeführt hatte – und dieser Vater war der Inbegriff einwandfreier
bürgerlicher Gesinnung. Ein Urteil über ihn fiel auf sie zurück.
Ein anderer Gedanke aber stand im Vordergrund: es ist etwas geschehen;
was läßt sich tun, damit es nicht wieder geschieht. Man hatte
einzugreifen. Das Gericht fragte nicht nach der Beteiligung, „Schuld“,
Kleins, des Vaters, der Mutter Kleins; es griff ein Faktum heraus, den
Mord. Das Unrecht durfte sich in bestimmten Grenzen bewegen; überschritt
es die, so mußte man eingreifen. Die Geschworenen wurden gedrängt,
wegzublicken von dem, was innerhalb des Kreises, der Grenzen geschah;
die Skala der Vorgänge mußten sie außer acht lassen. Eigentlich war es
eine Inkonsequenz, ihnen erst die Skala zu zeigen und sie dann zu
veranlassen, sie nicht zu beachten. Eine leichte flimmernde Erinnerung
an die Skala der Vorgänge durften die Geschworenen anklingen lassen:
nach dem Tatbestand wurden sie gefragt, und dann: liegen mildernde
Umstände vor?
Nach zweistündiger Beratung kehrten sie zurück, ließen die Geschworenen
als ihren Spruch verkünden: die Link ist der vorsätzlichen Tötung ohne
Überlegung mit mildernden Umständen schuldig. Die Bende ist der
versuchten Tötung nicht schuldig, wohl aber der Beihilfe zum Totschlag;
hierbei werden ihr die mildernden Umstände versagt. Die Angeklagte
Schnürer ist der Mitwisserschaft nicht schuldig.
Der Staatsanwalt, wieder an seinem Platze, das Gesetzbuch vor sich,
beantragte die für diesen Schuldspruch höchste gesetzliche Strafe: für
die Link fünf Jahre Gefängnis, für die Bende zunächst irrtümlich ein
einhalb Jahr Gefängnis, da er die Versagung mildernder Umstände übersah,
dann fünf Jahre Zuchthaus. Der Verteidiger der Bende erhob sich
verblüfft, wies auf das Paradoxe hin, die Mörderin mit Gefängnis, die
Helfershelferin zu Zuchthaus zu verurteilen. Es sei klar, daß die
Geschworenen der Bende die mildernden Umstände nicht versagt hätten,
wenn sie über das Strafmaß orientiert gewesen wären. Die Geschworenen,
selbst erschreckt, nickten.
Die Bende und ihre Mutter schrieen auf bei dem Antrag des Staatsanwalts.
Ihr Verteidiger bat da den Gerichtshof, bei der Bende das geringste
zulässige Strafmaß zu verhängen.
Elli Link wurde zu vier Jahren Gefängnis, ihre Freundin zu ein einhalb
Jahr Zuchthaus verurteilt. Als strafmildernd wurde bei beiden die rohe
Behandlung angesehen, als strafschärfend der grausame Charakter ihrer
Tat. Aus letzterem Grunde auch wurden der Link die bürgerlichen
Ehrenrechte auf 6 Jahre, der Bende auf 3 Jahre aberkannt. Die
Untersuchungshaft wurde beiden angerechnet. Die Mutter der Bende ließ
man frei.
Die durch das Strafmaß der Bende überraschten Geschworenen, noch nicht
beruhigt, traten nach Schluß der Sitzung zusammen, verfaßten ein
Gnadengesuch auf Umwandlung der Zuchthausstrafe in Gefängnis.