Dazu aber war in ihr lebendig und wütete in den Träumen fort der

Sadismus, die krampfhafte Haßliebe, die er in ihr geweckt hatte. So

verbunden hing sie noch an dem Toten. Sonderbar überlagerten sich in ihr

die Dinge: die Neigung sich wieder zu reinigen, Kind zu sein, zu den

Eltern zurückzukehren, trieb ihr solche Phantasien in den Kopf; zugleich

schluckte daran, sättigte sich an ihnen der sadistische Drang. Sie

gruselte sich, konnte sich aber nicht losreißen. Sie konnte nicht zu den

Eltern zurück über den Stachelzaun des Gewissens, und in dem Haß wollte

sie nicht bleiben. Sie dachte in ihrem Hin und Her sich durch den Tod zu

retten; eine Aufseherin im Traum half ihr, schnitt ihr den Körper mit

einem Messer durch. Einmal erhängte sie sich, wie es ihr Mann öfter

versucht hatte. In diesem Traum mit der Kriegsflagge der Marine

identifizierte sie sich auch mit dem Mann, der im Krieg Matrose gewesen

war, und bestrafte sich, indem sie sein Schicksal erlitt.

Sie strafte sich überhaupt mit diesen Phantasien. Sie fürchtete sich vor

ihnen und verhängte sie über sich.

Im Gesicht und in den Bewegungen blieb sie die harmlose, schuldlose,

muntere Frau. Ihr Inneres, erneut in einer Krise, rang schwer und warb

um die Wiederkehr zu den Eltern.

Sie hatte die Bende nicht vergessen. An die geschlechtlichen Dinge

erinnerten die sonderbaren Bilder von dem Ballspielen mit den vier

Bällen. Einmal lag, erzählt ein Traum, in ihrem Zimmer eine „ganz kalte

Person“, um die sie sich sehr auffällig bemühte, die sie wärmen und zum

Leben erwecken wollte. Es war – träumte sie diskret, aber sehr deutlich

– weder ein Er noch eine Sie. Auffällig leid tat ihr diese Person, ihr,

die sonst so stark sich in Mord vertiefte. Es war nicht der tote Link.

Endlich einmal nicht der tote Link. Sie hing noch an Grete und es wurde

deutlich: Grete war nicht nur räumlich von ihr getrennt, Elli hatte den

Wunsch, sich von ihr zu lösen. Elli schämte sich dieser Neigung, die

aber noch in ihr lebte. Sie stieß diese Neigung weg, wie sie den Toten

und den Mord wegstieß. Sie zeigte so, wie eng die Neigung mit Link und

der Tat zusammen hing. Aber es war noch immer Süßes dabei. Sie wollte

Grete lebendig machen, aber wollte es nur scheinbar, tat nur so. Sie tat

es mit einem ganz unmöglichen Mittel, mit glühenden Kohlen, die sie

erwärmen sollten. Natürlich verbrannten sie die kalte Person. Elli

wollte die Bende haben und wollte sie nicht haben. Wie die Kohlen dann

das Bett verbrannten, war Elli ganz von Sinnen, „glich einer

Wahnsinnigen.“ So war sie vorher vor einem anderen mächtigeren Zwiespalt

in den Tod geflohen.

Ellis Innere wurde in der Haft sehr vertieft. Unter großen

Schwierigkeiten, mit Erscheinungen, die eine leichte Psychose streiften,

vollzog sich die Veränderung, deren Richtung auf neuen Anschluß an die

Familie ging.

Der anderen, der Bende, geschah nicht viel in der Haft. Sie war viel

einfacher, innerlich elastischer, umfangreicher in ihren Gefühlen. Sie

hing immer mit ihrer Mutter zusammen; dieses Zentrum war unversehrt.

Weich, eifersüchtig und empfindlich hatte sie Elli manches vorzuwerfen.

Aber sie liebte sie, auch in ihren Träumen, hegte ihre Liebe. Elli blieb

ihr Kind, das sie vor dem bösen Mann beschützte.

Über die Hauptverhandlung vom 12.-16. März wurde von allen Berliner

Zeitungen, auch von zahlreichen auswärtigen, ausführlich und in großer

Aufmachung berichtet. Täglich wechselten die sensationellen

Überschriften: Giftmischerinnen aus Liebe, die Liebesbriefe der

Giftmischerinnen, ein seltsamer Fall.

Elli Link saß blond und unscheinbar auf der Anklagebank, gab

verschüchtert Antwort. Margarete Bende, großgewachsen, trug einen

Ledergürtel um die schlanke Taille; das Haar voll, sauber gewellt, die

Gesichtszüge energisch. Ihre Mutter aufgeregt, weinte viel. Die Frau

Elli Link wurde angeklagt, „durch zwei selbständige Handlungen

vorsätzlich einen Menschen, nämlich ihren Ehemann, getötet zu haben, und

zwar indem die Tötung mit Überlegung ausgeführt wurde; zweitens der

Bende zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des versuchten Mordes an

dem Ehemann Bende, durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu

haben.“

Frau Margarete Bende, „durch zwei selbständige Handlungen erstens der

Link zur Begehung ihres Verbrechens, nämlich des Mordes an dem Ehemann

Link, durch Rat wissentlich Hilfe geleistet zu haben. Zweitens den

Entschluß, einen Menschen, nämlich den Ehemann Bende, zu töten, durch

vorsätzliche und mit Überlegung begangene Handlungen, die einen Anfang

der Ausführung dieses beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung

gekommenen Verbrechens enthalten, betätigt zu haben.“

Die Mutter, Frau Schnürer angeklagt „durch zwei selbständige Handlungen

von dem Vorhaben erstens des Mordes an Link, zweitens des Mordes an

Bende, zu einer Zeit, in der die Verhütung des Verbrechens möglich war,

glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der

Behörde oder den durch die Verbrechen bedrohten Personen zur rechten

Zeit Anzeige zu machen, und zwar ist der Mord an Link und ein strafbarer

Versuch des Mordes an Bende begangen worden.“

Verbrechen und Vergehen strafbar nach §§ 211, 43, 49, 139, 74 des

Strafgesetzbuches.

Es waren 21 Zeugen geladen, darunter der Ehemann Bende, die Mutter des

toten Link, der Vater der Elli, die Wirtin der Eheleute Link, der

Drogist, die Wahrsagerin. Als Zeugen und Sachverständige die Ärzte, die

den Kranken Link behandelt hatten. Dann die Gerichtsärzte, die die

Obduktion vorgenommen hatten, der Chemiker, der die Analyse der

Leichenteile ausgeführt hatte. Hinzu kamen psychiatrische

Sachverständige.

Auf die einleitende Frage des Vorsitzenden des Landgerichts an Elli

Link, ob sie zugebe, ihrem Ehemann Arsen gegeben zu haben, antwortete

sie: ja. Sie gab dann an, daß sie sich von ihrem Mann habe befreien

wollen. Er sei oft betrunken nach Hause gekommen, habe die schlechte

Behandlung seiner Mutter auf sie übertragen, sie mit Dolch und

Gummiknüppel bedroht. Er habe sie geschlagen, die Wohnung verunreinigt,

im ehelichen Leben die abscheulichsten Zumutungen an sie gestellt.

„Wollten Sie Ihren Mann vergiften?“ „Nein. Ich dachte immerzu daran, daß

er mich schlug, daß sein Herz nicht mehr für mich war. Und deshalb

beherrschte mich Tag und Nacht nur der eine Gedanke: frei, nur frei. Das

machte mich für alles andere kopflos.“ Als der Vorsitzende zweifelte:

sie hätte ihm einen Teelöffel auf einmal in das Essen getan, danach sei

er so schwer erkrankt, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte

und dort starb, was sie sich denn dabei dachte, Frau Link: „Ich dachte

an die Mißhandlungen. Er hatte mich ja so dämlich geschlagen, daß ich

nicht wußte, was ich machte.“ Auf den Hinweis des Vorsitzenden, daß sie

von den fürchterlichen Dingen in ihrer Ehescheidungsklage nichts gesagt

hatte, und auch in ihrem Briefwechsel mit Frau Bende nichts von alledem

zum Vorschein gekommen sei, Frau Link: „Ich habe nichts davon gesagt,

weil mir alles so peinlich war; verschiedene Angaben habe ich aber

meinem Anwalt gemacht.“ Ihre Vernehmung war beendet, nachdem sie sich

noch auf Veranlassung ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. B., näher

über die Mißhandlungen seitens ihres Mannes ausgelassen hatte.

Der Vorsitzende zu Frau Bende gewandt: sie solle das Gleiche wie Frau

Link bei ihrem Ehemann versucht haben; sich von der Kartenlegerin ein

zum Glück unschuldiges weißes Pulver habe geben lassen. Frau Bende,

Margarete: „Ich war mehrfach bei der Frau F. und habe mir die Karten

legen lassen, weil ich an die Karten glaubte. Ich habe meinen Mann

zuerst geliebt, weil ich glaubte, Gegenliebe zu finden. Ich habe ihn

geheiratet, wie er war, mit einem einzigen Anzug auf dem Leibe. Die Ehe

wurde aber unglücklich, weil mein Mann bei Verbrechern tätig war und

mich mit meiner Vaterlandsliebe und meinem Gottvertrauen, in denen ich

großgezogen bin, verhöhnte und verspottete. Er bedrohte mich schließlich

mit Erstechen oder Erschlagen, und als ich sagte: ich merke ja nicht

viel davon, du aber, da sagte er mir: mir kann keiner, ich spiele den

Geisteskranken.“ Auch sie gibt an, sich geschämt zu haben, von diesen

Dingen in den Briefen zu sprechen. Sie versucht verfängliche Äußerungen

in den Briefen harmlos zu deuten. Fest behauptet sie, mit ihrem Mann

nichts Böses im Sinn gehabt zu haben. Gegen Frau Link hatte sie zwar

einen gewissen Verdacht, jedoch hat sie nicht gewußt, daß sie ihren Mann

ermorden wollte. Sie sahen sich beide seit lange zum ersten Mal wieder,

in der Verhandlung, auf der Anklagebank hinter den Schranken. Sie wußten

nicht, wie sie zueinander standen, blickten prüfend eine zur andern. Sie

freuten sich leise. Keine belastete die andere.

Die dritte Angeklagte, die Mutter der Frau Bende, weint: „Ich habe von

allem nichts gewußt. Wenn ich Kenntnis davon gehabt hätte, dann hätte

ich alte Frau dafür gesorgt, daß das Unheil vermieden würde.“

Die 600 Briefe kamen mit Unterbrechungen zur Verlesung. Von Zeugen,

besonders der Ehemann Bende, der gesunde, vierschrötige Mann. Er hatte

keine Vergiftung an sich bemerkt. Interessant war die Mitteilung des

chemischen Sachverständigen, daß im März in den Kopfhaaren des Bende

Arsen gefunden wurde. Man könne noch nach zwei Jahren im Körper,

besonders in den Haaren und der Haut Arsen nachweisen; ein Schluß auf

die Menge des zugeführten Arsens sei aus dem Nachweis nicht möglich. Es

wurde eingewandt, daß der Mann arsenhaltige Medikamente im Verlauf einer

Kur gebraucht habe. Frau Bende und ihre Mutter eiferten, solch Rezept

bei ihm gesehen zu haben, was er bestritt. Gewisse sexuelle

Besonderheiten mußte er gedrängt zugeben. Am Schluß des zweiten

Verhandlungstages, nach der sehr belastenden Verlesung der Briefe, die

sie in die schreckliche Zeit zurückführte, erfolgte eine Art

Zusammenbruch der Angeklagten. Sie nahmen laut weinend von einander

Abschied. Frau Bende fiel ihrer Mutter in die Arme, schrie: „Liebe

Mutter, denk an deine einzige Tochter. – Gott verläßt uns nicht.“

Vor Ende der Briefverlesung wurde Ellis Vater vernommen. Er hatte vieles

in dieser Sache in der Hand gehabt, hatte nichts gewußt davon, wußte es

auch jetzt nicht. Er war ein grader einfacher Mann. Elli liebte ihn,

bemäkelte seine Entschlüsse auch jetzt nicht. Er bekundete, seine

Tochter habe sich wiederholt über ihren Mann und über Mißhandlungen

durch ihn beklagt. Ein sehr wichtiger Zeuge, ein Arbeitskollege des

toten Link. Der sagte mit großer Bestimmtheit aus, der Ehemann Link sei

ein in der Trunkenheit brutaler Mann gewesen, der zu sexuellen Exzessen

neigte, sich ihrer rühmte. Das hätte ihn, den Zeugen, veranlaßt, dem

Link die Freundschaft zu kündigen.

Als noch einmal der Ehemann Bende auf Veranlassung des Staatsanwalts

sich über Vorfälle bei angeblich vergifteten Speisen äußern sollte, kam

es zu einem erregten Auftritt. Frau Schnürer hatte sich bisher leidlich

ruhig verhalten, jetzt sprang sie auf, schleuderte roten Gesichts ihrem

Schwiegersohn entgegen: „Sie haben meinem Kind mehr Gift eingeflößt als

Sie bekommen konnten. Der Mann dort hat mein Kind vergiftet, und daher

bin ich dieser Frau (Frau Link) für ihr Tun dankbar. Denn sonst läge

mein Kind schon unter der Erde.“

Von den Sachverständigen, die man nun rief, nach dem Chemiker und den

beiden Obduzenten, äußerte sich zuerst in einem umfangreichen Gutachten

Sanitätsrat Dr. Juliusburger, ein psychologisch und psychiatrisch

besonders geschulter Arzt, ein feiner allgemein gebildeter Mann. Es

handele sich um einen besonders seltenen und schwierigen Fall. Man wisse

nicht, wo die Natur ihr Werk anfinge und wo die Krankheit beginne. Frau

Link besäße eine auffallende Gleichgültigkeit im Kommen und Gehen der

Gefühle. Ihre große Oberflächlichkeit sei hervorstechend. Eine wirklich

ernste, gesunde Gefühlsreaktion sei bei ihr nicht wahrzunehmen. Frau

Link sei überschwänglich in der Liebe gegen die Freundin und im Haß

gegen den Mann. Von Perversionen ist in den Briefen nichts zu finden,

denn Frauen lassen sich lieber malträtieren, als dem Arzt Andeutungen

über ihre Eheerlebnisse machen. Die Briefe zeigten einen Schreibdrang,

wie man ihn deutlicher nicht finden könne. Die Briefe, 600 innerhalb von

fünf Monaten geschrieben, oft täglich mehrere, sind ein Beweis für die

ins Krankhafte gesteigerte Leidenschaft ihrer Liebe zueinander. Der

Inhalt der Briefe ist Grausamkeit gepaart mit betonter Wollust. Es ist

nicht auffallend, wenn sich dabei Züge von echtem Mitleid zeigen. Es

geht eine Art Rauschzustand durch die Briefe, der entschieden

pathologischer Natur ist. „Wir empfinden es förmlich nach, welcher

Rausch der Liebe und des Hasses insbesondere die Angeklagte Link

durchtobt hat.“ Sie ist die beeinflußbarere Natur von kindlicher

Konstitution. Sie war der Bende untertan, hörig und wollte ihr den

Beweis erbringen, daß ihre Liebe echt sei. Sie hat die Briefe trotz

ihrer Gefährlichkeit nicht vernichtet. Man könnte das für die berühmte

Strafecke halten. Man kann auch versuchen, es aus geistiger Schwäche

heraus zu erklären. Aber wenn man den Rauschzustand betrachtet, so ist

zu sagen, daß für Elli Link die Briefe Kleinode, eine Art Fetisch waren.

Wo ist nun der Übergang zur Krankhaftigkeit zu sehen? Bewußtlosigkeit

hat nicht vorgelegen. Von Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen findet

sich keine Spur. Der Fall, findet der vorsichtige menschenfreundliche

sensitive Mann, steht an der Grenze. Man kann, was Frau Link anlangt,

sagen, daß sie im Bann überwertiger Gefühle stand. Man hat es bei ihr

mit einer krankhaft gesteigerten Gemütsart zu tun. Man kann also nicht

sagen, daß § 51 (Strafausschluß wegen Unzurechnungsfähigkeit) nicht

zutrifft, und kann ebenfalls nicht erklären, er trifft zu. Frau Bende

hält der Sachverständige für die stärkere aktivere Natur. Wenn man ihre

Persönlichkeit und die Kette der Briefe betrachte, so liegt, meinte der

Sachverständige, bei ihr eine nicht so hochgradige und abnorme

Überspannung von Gefühlen vor wie bei der Link, aber eine starke

Minderwertigkeit. Er glaubt, daß auch hier ein Grenzfall ist.

Der zweite Sachverständige war der Sanitätsrat Dr. H., untersetzt,

breit, mit buschigem herabhängenden Schnurrbart. Er ist ein nüchterner

exakter Mensch, ein Wissenschaftler, auch ein Kämpfer. Er ist der Mann,

der in Fällen dieser besonderen Art, der Beziehung gleichgeschlechtiger,

die größte praktische Erfahrung hat. Er kam zu dem Schluß, daß dieser

langsame Giftmord das Ergebnis eines tiefen Hasses sei. Bei

der Angeklagten Link besteht eine körperliche und geistige

Entwicklungshemmung, bei der Bende eine auf erblicher Belastung

beruhende geistige Beschränktheit. Er wies darauf hin, daß bei einer

Schreibsucht, wie sie vorlag, die Neigung bestehe, zu übertreiben, so

daß nicht alles, was in den Briefen stehe, ohne weiteres glaubhaft sei.

Die Ursache für den tiefen Haß sieht er vor allem in der

gleichgeschlechtigen Veranlagung der Frauen, die infolgedessen die

Zumutungen ihrer Männer äußerst schwer empfanden und in dem Streben

zueinander nur noch von der fixen Idee geleitet wurden, wie sie die Link

aussprach: nur frei. Dieser fanatische Haß schränkt zweifellos die

Zurechnungsfähigkeit ein, aber weder dieser Haß noch die

gleichgeschlechtige Neigung schließt nach seinem Dafürhalten die freie

Willensbestimmung im Sinne des § 51 aus. Der Sachverständige giebt aber

auf die Frage des Verteidigers zu, daß die Auffassung des ersten

Sachverständigen richtig sein könne; er persönlich halte die

Voraussetzung zur Anwendung des § 51 nicht für gegeben.

Der Gerichtsmedizinalrat Dr. Th.: Die Angeklagte Link hat planmäßig und

überlegt gehandelt. Da sie aber körperlich und geistig nicht ganz

vollwertig sei, müsse man die Tat anders bewerten, als bei einer

vollwertigen.

Der vierte Sachverständige, Sanitätsrat Dr. L. lehnte jede Milderung ab.

Er stellte fest, daß die Angeklagte Link sich in ihrer Lebensführung nie

unselbständig gezeigt habe. Man könne sie nicht als eine schwer

minderwertige betrachten; denn jeder Mörder sei ja schließlich ein

minderwertiger Mensch, dem eben die normalen Hemmungen fehlen. Es sei

für jede Leidenschaft das Maßlose, Unüberlegte charakteristisch; der

eine sei einer schwächeren, der andere einer stärkeren Leidenschaft

fähig, ohne daß man dabei von Krankheit sprechen könne.

Der erste Staatsanwalt bat nun die Geschworenen auf ihren Bänken bei der

Link die Schuldfrage auf Mord, bei der Bende die auf versuchten Mord und

Beihilfe zum Mord zu bejahen. Aus der langen Dauer der Tötung wie aus

dem Briefwechsel gehe klar hervor, daß die Link mit voller Überlegung

gehandelt habe. Gegen die Annahme mildernder Umstände spräche die kalte

Rohheit und Grausamkeit, welche die Briefe zeigten. Den Frauen hätte der

Weg der Ehescheidung offen gestanden.

Die Reihe war an den Juristen, den Verteidigern. Der Verteidiger der

Link, Rechtsanwalt Dr. A. B.: Die Frau sei mit großen Erwartungen in die

Ehe gegangen und dann von dem Mann ausgesucht ekelhaft gequält worden.

Die Brutalität des Mannes habe sie schließlich zum Weibe gedrängt. Der

Affekt in ihr habe sich bis zum Wahnsinn gesteigert. So habe sie den

Entschluß zur Tat gefaßt. Es fehlte ihr in diesem Zustand jede

Urteilskraft und klare Überlegung. Sie handelte scheinbar zweckmäßig wie

eben der Wahnsinnige innerhalb des Wahnsinns. Die abstoßende Rohheit der

Briefe, die manische Schreibsucht, das Aufbewahren der Briefe beweist

den Rauschzustand und seine Stärke. Angesichts des Urteils des ersten

Sachverständigen – er könne die Frage nach § 51 nicht entscheiden – und

der Erklärung des zweiten Sachverständigen – er halte die Auffassung des

ersten Sachverständigen für möglicherweise richtig – müsse man nach dem

Rechtsgrundsatz urteilen: im Zweifelsfalle für den Angeklagten.

Der Verteidiger der Bende, Dr. G., warf ein, daß sich die Anklagen gegen

die Bende nur auf den Inhalt der Briefe stütze, die kein sicheres

Beweismittel seien. Die von dem Giftmordversuch getroffene Person könne

sich nicht einmal an das vermeintliche Salzsäureattentat erinnern.

Ebenso unhaltbar sei der Verdacht der Mitwisserschaft gegen die Frau

Schnürer, der sich auch nur auf die Briefe stütze.

Den Geschworenen auf den Bänken, die alles angehört hatten, wurden

zwanzig Schuldfragen vorgelegt: sie lauteten bei Frau Link auf Mord bzw.

Totschlag und Beibringung von Gift sowie auf Beihilfe zum versuchten

Mord an Bende, bei Frau Bende auf Beihilfe zur Tat der Link und auf

Mordversuch bzw. versuchten Totschlag und Beibringung von Gift, bei Frau

Schnürer auf Unterlassung der Anzeige des ihr bekannt gewordenen

beabsichtigten Verbrechens.

In ihrem abgeschlossenen Zimmer sahen sich die Geschworenen, diese

ernsten ruhigen Männer, dann gegenüber der merkwürdigen Frage, die man

ihnen mitgegeben hatte, und mancher von ihnen wurde noch stiller. Es war

keine Versammlung von Affektbereiten, Zornmütigen, Hitzigen,

Rachgierigen, keine Recken mit Schwertern und Fellen, keine

mittelalterlichen Inquisitoren. Man hatte vor ihnen einen großen Apparat

aufgeboten. Fast ein Jahr hatte die Voruntersuchung gedauert. Weit hatte

man in das Vorleben der Angeklagten hineingeleuchtet. Eine kleine Schar

geschulter Männer hatte die körperliche und seelische Verfassung der

Frauen beobachtet und versucht, sich ein Bild zu machen auf Grund

ausgedehnter Erfahrung. Lichter auf die Vorgänge warfen die Äußerungen

des Staatsanwalts, der Verteidiger. Bei all dem drehte es sich aber

nicht um die Tat, um den nackten Giftmord, sondern beinah um das

Gegenteil einer Tat: nämlich wie dieses Ereignis zustande kam, wie es

möglich wurde. Ja man ging darauf aus, zu zeigen, wie das Ereignis

unvermeidlich wurde: die Reden der Sachverständigen klangen in diesem

Ton.

Man war gar nicht mehr auf dem Gebiet des „Schuldig-Unschuldig“, sondern

auf einem anderen, auf einem schrecklich unsicheren, dem der

Zusammenhänge, des Erkennens, Durchschauens.

Der tote Link hatte sich an Elli gehängt, die ihn nicht recht mochte.

Sollte man ihn dafür schuldig sprechen? Eigentlich müßten sie es; es war

die Ursache und so doch auch die Schuld des Folgenden. Er hatte zweimal

Elli deutlich gegen ihren Willen festgehalten, hatte sie gequält und

gemißbraucht.

Elli selbst hatte sich von ihm zur Ehe verleiten lassen. Sie war von

Haus aus nicht voll entwickelt, geschlechtlich kühl oder besonders. Ihre

weiblichen Organe waren nicht regelrecht ausgebildet. Sie stieß den Mann

zurück. Das reizte ihn, reizte sie, der Haß war da und dann das

Folgende.

Und so ihre Freundin. Es war schwer, unmöglich, von Schuld in dieser

Ebene zu sprechen, nicht einmal von größerer und kleinerer Schuld. Die

Geschworenen in dem geschlossenen Zimmer sahen sich vor die

Notwendigkeit gestellt, einen Uterus, einen Eierstock schuldig zu

sprechen, weil er so und nicht so gewachsen war. Sie sollten auch

eigentlich Recht sprechen über den Vater, der Elli wieder ihrem Mann

zugeführt hatte – und dieser Vater war der Inbegriff einwandfreier

bürgerlicher Gesinnung. Ein Urteil über ihn fiel auf sie zurück.

Ein anderer Gedanke aber stand im Vordergrund: es ist etwas geschehen;

was läßt sich tun, damit es nicht wieder geschieht. Man hatte

einzugreifen. Das Gericht fragte nicht nach der Beteiligung, „Schuld“,

Kleins, des Vaters, der Mutter Kleins; es griff ein Faktum heraus, den

Mord. Das Unrecht durfte sich in bestimmten Grenzen bewegen; überschritt

es die, so mußte man eingreifen. Die Geschworenen wurden gedrängt,

wegzublicken von dem, was innerhalb des Kreises, der Grenzen geschah;

die Skala der Vorgänge mußten sie außer acht lassen. Eigentlich war es

eine Inkonsequenz, ihnen erst die Skala zu zeigen und sie dann zu

veranlassen, sie nicht zu beachten. Eine leichte flimmernde Erinnerung

an die Skala der Vorgänge durften die Geschworenen anklingen lassen:

nach dem Tatbestand wurden sie gefragt, und dann: liegen mildernde

Umstände vor?

Nach zweistündiger Beratung kehrten sie zurück, ließen die Geschworenen

als ihren Spruch verkünden: die Link ist der vorsätzlichen Tötung ohne

Überlegung mit mildernden Umständen schuldig. Die Bende ist der

versuchten Tötung nicht schuldig, wohl aber der Beihilfe zum Totschlag;

hierbei werden ihr die mildernden Umstände versagt. Die Angeklagte

Schnürer ist der Mitwisserschaft nicht schuldig.

Der Staatsanwalt, wieder an seinem Platze, das Gesetzbuch vor sich,

beantragte die für diesen Schuldspruch höchste gesetzliche Strafe: für

die Link fünf Jahre Gefängnis, für die Bende zunächst irrtümlich ein

einhalb Jahr Gefängnis, da er die Versagung mildernder Umstände übersah,

dann fünf Jahre Zuchthaus. Der Verteidiger der Bende erhob sich

verblüfft, wies auf das Paradoxe hin, die Mörderin mit Gefängnis, die

Helfershelferin zu Zuchthaus zu verurteilen. Es sei klar, daß die

Geschworenen der Bende die mildernden Umstände nicht versagt hätten,

wenn sie über das Strafmaß orientiert gewesen wären. Die Geschworenen,

selbst erschreckt, nickten.

Die Bende und ihre Mutter schrieen auf bei dem Antrag des Staatsanwalts.

Ihr Verteidiger bat da den Gerichtshof, bei der Bende das geringste

zulässige Strafmaß zu verhängen.

Elli Link wurde zu vier Jahren Gefängnis, ihre Freundin zu ein einhalb

Jahr Zuchthaus verurteilt. Als strafmildernd wurde bei beiden die rohe

Behandlung angesehen, als strafschärfend der grausame Charakter ihrer

Tat. Aus letzterem Grunde auch wurden der Link die bürgerlichen

Ehrenrechte auf 6 Jahre, der Bende auf 3 Jahre aberkannt. Die

Untersuchungshaft wurde beiden angerechnet. Die Mutter der Bende ließ

man frei.

Die durch das Strafmaß der Bende überraschten Geschworenen, noch nicht

beruhigt, traten nach Schluß der Sitzung zusammen, verfaßten ein

Gnadengesuch auf Umwandlung der Zuchthausstrafe in Gefängnis.

Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord · 第 4 / 6 段