Nach einem Kupferstich von F. de Wit.]

Aus dem Jahre 1225 stammte die ‚Skra‘ des Hofes zu Nowgorod, die

später durch allerlei Zusätze noch ergänzt wurde. Sie zeigt uns ein

vollständig aufgebautes Kontor. An der Spitze der Niederlassung

stand der Ältermann als Richter. Er war zugleich der Vertreter nach

außen, und bei ihm lag die innere Verwaltung. Seine Tätigkeit wurde

unterstützt durch einen zweiten Ältermann, der mehr die Verwaltung im

einzelnen zu führen und die Abgaben und Strafgefälle einzuziehen hatte.

Unter den Kaufleuten bedeuteten die +Landfahrer+ am wenigsten. Sie

kamen mit Karren und Lastwagen und führten auf diesen ihre Waren durch

Preußen und Livland ein. Ihre Warenmenge war gering, ihr Aufenthalt auf

dem Hofe kurz. Größere Bedeutung besaßen schon die +Sommerfahrer+,

die nach der Eröffnung der Schiffahrt mit zahlreichen Fahrzeugen

die Newa herauf kamen, auch brachten sie mehr Waren mit und belebten

durch die Warenfülle den Markt, der das Volk an sich zog. Aber ehe die

Schiffahrt zu Ende ging, segelten sie schon wieder heim. Die Herren

des Hauses waren die +Winterfahrer+, die am Schlusse des Herbstes

flottenweise herankamen; sie blieben während der Winterzeit im Kontor

und richteten sich dort, so gut sie es vermochten, heimisch ein. Trotz

aller Gefahren besorgten sie ihre eigenen und die von den Sommerfahrern

hinterlassenen Geschäfte, um dann mit der Eröffnung der Schiffahrt

heimzukehren.

Eine jede Gruppe ernannte bei ihrer Ankunft den Ältermann. Der

Ältermann der Winterfahrer konnte sogleich nach seiner Ankunft auf dem

Hofe nach Belieben ein Haus wählen und in dieses aufnehmen, wen er

wollte. Ähnliche Rechte erlaubten ihm die Verfügung über die Nischen in

der gemeinsamen Winterstube; sie war der Gesellschafts- und Speiseraum,

der allen Kaufleuten offenstand. Eine besondere Ordnung regelte den

Aufenthalt und die Gebräuche in dieser Räumlichkeit. In dem Zimmer

durfte niemand sich zum Trinken setzen, wenn die Gesellschaft sich vom

Eßtisch erhoben hatte. Eine Mark in Silber oder eine Mark Strafgeld

sühnte dieses Vergehen. Gleicherweise war es niemand gestattet, das

Zimmer als Wohn- und Schlafstube zu benutzen.

In einem besonderen Raume lebten die Knappen, Gesellen und Lehrlinge

unter ihrem besonderen Ältermann. Sie konnten von ihrem Mietsherrn

nicht entlassen werden, solange die Fahrt dauerte. Zehn Mark Strafe

hatte dieser zu zahlen, falls er’s dennoch ausführte.

Zu dem Hofe gehörte ein umfangreicher Grundbesitz, der noch eine

Anzahl Wohngebäude und Lagerräume umfaßte, die sich um die St.

Peterkirche gruppierten. Da die Russen zu Überfällen geneigt waren,

wurde alles, sowohl bei Tage wie bei der Nacht, verschlossen gehalten

und bewacht. Den Hofwarten lag die strenge Pflicht ob, zu jeder Zeit

auf die äußere Ordnung im Hofe zu achten. Sie konnten nicht eher ihre

Schlafstelle aufsuchen, bevor nicht drei von den Kaufherren, den

Meistern, die auf eigene Kosten im Hofe wohnten, schliefen. Große Hunde

liefen während der Nachtzeit frei umher. Auch über diese hatte der

Hofwart die Aufsicht. Für jeden Schaden, den die Hunde anrichteten,

wurde er verantwortlich gemacht. Im 14. Jahrhundert kam eine neue

Skra mit mannigfachen Erläuterungen heraus, in denen deutlich die

Vorherrschaft Lübecks erkennbar war. Die neue Verordnung verbot dem

Kaufmann, von einem Russen Waren auf Kredit zu nehmen. Gleichzeitig

untersagte sie ihm, mit einem Fläminger oder Engländer oder Russen

eine Handelsgesellschaft einzugehen. Das Handelsgut, das auf den Hof

kam, mußte von den Älterleuten und den Beigeordneten beschaut werden;

schlechte und verfälschte Waren wurden mit einer Geldstrafe belegt.

[Illustration: Ansicht der alten Stadt Nowgorod im 15. Jahrhundert.

(Aus Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert.)]

Als Meister auf dem Hofe galt damals der, welcher auf eigene Rechnung

wohnte. Hatte er Knappen mitgebracht, so mußte er diese bei einer

Strafe von fünf Mark wieder mit nach Hause nehmen. Es bestand für

ihn die Verpflichtung, sobald er seine Ware verkauft und seine

Angelegenheiten geordnet hatte, daß er abfuhr.

Der Petershof in Nowgorod bildete einen mit Planken umzäunten Raum,

in dem die Häuser standen, die man als Verkaufshallen, Wohnbuden,

Lagerhäuser usw. benutzte. Ein Hauptgebäude bildete die Kirche,

die hier den Hansen unter Andersgläubigen besonders lieb war. Die

Geistlichen warteten nicht nur ihres Amtes, sie halfen auch dem

Kaufmann bei seinem Schreibwerk. In der Kirche bewahrte man auch die

Kleinodien, die Schriften, die Kasse des Hofes, sowie das für alle

Streitfälle nötige Normalmaß und Gewicht.

Nach der Mitte des 14. Jahrhunderts erfuhr die Kontorordnung eine

Erweiterung. Von nun an konnte der einzelne bei seiner Ankunft wählen,

ob er seine Waren außerhalb oder innerhalb des Hofes niederlegen

wollte, denn die Warenhäuser auf den Höfen hatten nur beschränkten

Raum. Die drei größeren von ihnen, ‚Kleten‘ genannt, boten für je

vierundzwanzig Meistermänner Platz. Jede Haushaltung des Hofes hatte

wieder eine besondere Ordnung, einen selbstgewählten Vogt mit einem

Meister und einem Knappen als Gehilfen und Aufseher über jeden Zweig

der Haushaltung. Der Vogt war für die Ordnung des Hofes verantwortlich,

hatte jeden Sonnabend Gericht zu halten und durfte für alle Vergehen

gegen die Ordnung Geldstrafen erkennen. Jedes Spiel, wobei über einen

Vierding[5] verloren werden konnte, war bei zehn Mark Strafe verboten;

spielte aber jemand in einem russischen Hofe, so zahlte er fünfzehn

Mark und verlor das Hofrecht; wer den andern erstach, hatte sein Leben

verwirkt, wer ihn vorsätzlich verwundete, verlor die Hand, wer ihn

schlug und ohne Grund schimpfte, zahlte eine Geldstrafe. Diebe wurden

in gemeinen Versammlungen gerichtet und kamen an den Galgen.

Deutsche Flagge, sei gegrüsst! Friedens- und Kriegsfahrten der Hanse, Kriegs- und Friedenstaten der deutschen Marine · 第 15 / 97 题