Ein Hansetag, der jetzt einberufen wurde, sollte Hilfe bringen. Dieser
Tagung wurde die entscheidende Frage vorgelegt: „Soll ein König von
Dänemark ohne Zustimmung der Hanse herrschen?“ Inzwischen hatten die
durch Wullenweber vertriebenen lübeckischen Bürgermeister ein Urteil
des Kammergerichts herbeigeführt, in dem zum Ausdruck kam, daß die
demokratische Verfassung durch Wullenweber widerrechtlich in Lübeck
eingeführt sei und er mit der Reichsacht bedroht würde. Dies reichte
hin, um die Lübecker zur Absetzung Wullenwebers zu bewegen.
Wullenweber ging an die Weser, um dort Landsknechte zu sammeln,
er wurde jedoch vom Bischof von Bremen gefangengenommen und zu
Wolfenbüttel hingerichtet. Die Pläne Wullenwebers paßten sich nicht
den Zeitverhältnissen an, noch fügten sie sich in die Machtfaktoren
ein. Und da weder Bündnisse, noch Heer und Flotte vorbereitet waren,
mußte sein Unternehmen zugrunde gehen, und das zum Schaden des Vorortes
der Hanse, Lübeck. Die Hanse galt nichts mehr. Gustav I. von Schweden
hob kurzerhand die Vorrechte auf, Christian III. von Dänemark kümmerte
sich auch nicht mehr darum. Der Verfall schritt rasch weiter. Im Jahre
1560 gingen die Ostseeprovinzen für Deutschland verloren, indem im
Jahre 1558 Iwan II. von Rußland Narwa und Dorpat eroberte und der Hanse
die Schiffahrt nach Livland verbot; Esthland unterwarf sich Erich XIV.
von Schweden, und Kurland wurde im Jahre 1561 polnisches Lehen. --
[Illustration: Der ‚Adler‘.