Dieser, der älteste und standhafteste Vertheidiger der geschichtlichen
Bildung des Rechts, hat auch neuerlich wieder in mehreren
Recensionen[157] diese Ansicht zu entwickeln und gegen ihre Widersacher
zu sichern versucht. Jede dieser neuen Darstellungen der längst
bekannten Ansicht liest man wieder mit einem eigenen Interesse, indem
die Frische des Ausdrucks, so wie die Heiterkeit und Unbefangenheit
der Gedanken erfreuliche Zeichen sind, daß die Ansicht selbst hier
nicht als ein todter Besitz aus früherer Zeit fortdauert, sondern recht
eigentlich die Seele der wissenschaftlichen Gedanken, Kenntnisse und
Erfahrungen des Vfs. ist.