A. F. J. Thibaut,
Hofrat und Professor des Rechts in Heidelberg; Correspondenten
der Kaiserl. Gesetzgebungs-Commission in Petersburg.
Heidelberg,
bey Mohr und Zimmer.
1814.
[[3]] Ich habe kürzlich in einer Recension (Heidelberg. Jahrb. 1814.
S. 1-32.) über die Nothwendigkeit allgemeiner Deutscher bürgerlicher
Gesetze beyläufig manches geäußert, was achtungswerthe Männer
veranlaßte, mich aufzufordern, in einer besondern Abhandlung diesen
wichtigen Gegenstand sorgfältiger zu entwickeln. So ungern ich nun
auch in dem leicht verrinnenden Strom der Flugschriften etwas von dem
Meinigen sehe, und so wenig ich auch Ursach habe, zu glauben, daß
man auf meine Stimme sonderlich achten werde: so schien mir doch der
jetzige wichtige Augenblick von der Art zu seyn, daß Schüchternheit
und Zurückgezogenheit nicht zu dem Drange der Umstände passen möchten,
daß vielmehr jeder nachdenkende Mann für das Gute und Große laut
zu[[4]] reden habe, insofern irgend gehofft werden kann, durch einen
ersten Anstoß viele Kräfte in das Leben hervor zu rufen. Nur durch
diese Rücksicht veranlaßt, entwarf ich die folgenden Zeilen. Sie
können leicht Staatsmännern und Gelehrten mißfallen, und dagegen werde
ich nichts einwenden. Aber den Ruhm lasse ich mir nicht rauben, daß
ich als warmer Freund meines Vaterlandes geredet habe; und in diesen
Gesinnungen werde ich nie einem Andern nachstehen.
Uebrigens ist keine Zeile der folgenden Blätter durch irgend eine
Empfindlichkeit veranlaßt. Nie hat mich ein Staatsmann beleidigt, und
in Beziehung auf meine Person sind mir verfehlte Wünsche so gut wie
fremd. Das Glück gab mir mehr als ich verdiene; nie strebte ich nach
Höherem; und meine Zufriedenheit wird ungetrübt bleiben, wenn auch
ferner Niemand zwischen mich und die Sonne in die Mitte tritt.(1)
Heidelberg den 19. Junius 1814.