Von

A. F. J. Thibaut,

Hofrat und Professor des Rechts in Heidelberg; Correspondenten

der Kaiserl. Gesetzgebungs-Commission in Petersburg.

Heidelberg,

bey Mohr und Zimmer.

1814.

[[3]] Ich habe kürzlich in einer Recension (Heidelberg. Jahrb. 1814.

S. 1-32.) über die Nothwendigkeit allgemeiner Deutscher bürgerlicher

Gesetze beyläufig manches geäußert, was achtungswerthe Männer

veranlaßte, mich aufzufordern, in einer besondern Abhandlung diesen

wichtigen Gegenstand sorgfältiger zu entwickeln. So ungern ich nun

auch in dem leicht verrinnenden Strom der Flugschriften etwas von dem

Meinigen sehe, und so wenig ich auch Ursach habe, zu glauben, daß

man auf meine Stimme sonderlich achten werde: so schien mir doch der

jetzige wichtige Augenblick von der Art zu seyn, daß Schüchternheit

und Zurückgezogenheit nicht zu dem Drange der Umstände passen möchten,

daß vielmehr jeder nachdenkende Mann für das Gute und Große laut

zu[[4]] reden habe, insofern irgend gehofft werden kann, durch einen

ersten Anstoß viele Kräfte in das Leben hervor zu rufen. Nur durch

diese Rücksicht veranlaßt, entwarf ich die folgenden Zeilen. Sie

können leicht Staatsmännern und Gelehrten mißfallen, und dagegen werde

ich nichts einwenden. Aber den Ruhm lasse ich mir nicht rauben, daß

ich als warmer Freund meines Vaterlandes geredet habe; und in diesen

Gesinnungen werde ich nie einem Andern nachstehen.

Uebrigens ist keine Zeile der folgenden Blätter durch irgend eine

Empfindlichkeit veranlaßt. Nie hat mich ein Staatsmann beleidigt, und

in Beziehung auf meine Person sind mir verfehlte Wünsche so gut wie

fremd. Das Glück gab mir mehr als ich verdiene; nie strebte ich nach

Höherem; und meine Zufriedenheit wird ungetrübt bleiben, wenn auch

ferner Niemand zwischen mich und die Sonne in die Mitte tritt.(1)

Heidelberg den 19. Junius 1814.

Thibaut und Savigny Zum 100jährigen Gedächtnis des Kampfes um ein einheitliches bürgerliches Recht für Deutschland · 第 11 / 45 题