3. Bibliographisches.

Die erste Ausgabe von *Thibauts* Schrift Ȇber die Notwendigkeit

eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland«, 8^o, 67 S.,

deren Titelblatt unten wiedergegeben ist, erschien im Jahre 1814 in

Heidelberg bey Mohr und Zimmer. Noch in demselben Jahre veröffentlichte

Thibaut in seinen »Civilistischen Abhandlungen« (ebenda, 1814. Vorrede

»im August 1814«) als XIX. Abhandlung (S. 404 bis 466) eine durch

Zusätze vermehrte zweite Bearbeitung dieser Schrift; in den Heidelb.

Jahrbüchern 1814 Nr. 48 spricht Thibaut von einer »zweiten vermehrten

Ausgabe«. Im Jahre 1840 (kurz nach Thibauts Tode) erschien ebenda (J.

C. B. Mohr) eine dritte Ausgabe »Abgedruckt nach der in den *Civilist.

Abhandlungen* des Verf. als XIX. Abhandl. viel vermehrten *zweiten*

Bearbeitung dieser Schrift. Nebst Zugabe der darauf Bezug habenden

Rezensionen des Verf. aus den Heidelb. Jahrb. d. Liter. der Jahre 1814,

1815 u. 1816«. Es sind dies die Rezensionen des Rehbergschen Buches

»Über den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland« (Heidelb.

Jahrb. 1814 Nr. 1 u. 2, S. 1 bis 32), der Savignyschen Schrift »Vom

Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (1814 Nr.

59, S. 929 ff., unten abgedruckt Abt. II, 2), des Pfeifferschen Buches

»Ideen zu einer neuen Civilgesetzgebung für deutsche Staaten« (1816

Nr. 13, S. 193 ff.), des Gönnerschen Buches »Über Gesetzgebung und

Rechtswissenschaft in unsrer Zeit« (1815 Nr. 40, S. 625 ff.) und des

Savignyschen Programmaufsatzes »Über den Zweck dieser Zeitschrift« --

Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft, herausgegeben von

C. F. v. Savigny, C. F. Eichhorn und J. F. L. Göschen, Band I, Heft I

(ebenda 1815 Nr. 42, S. 657 bis 661).

Die erste Ausgabe von *Savignys* Schrift »Vom Beruf unsrer Zeit für

Gesetzgebung und Rechtswissenschaft«, gr. 8^o, (4) + 162 S., deren

Titelblatt ebenfalls unten abgedruckt ist, erschien im Jahre 1814 auch

in Heidelberg, bey Mohr und Zimmer. Im Jahre 1828 erschien die zweite,

vermehrte Auflage (Heidelberg bey J. C. B. Mohr). Sie enthält eine

Vorrede, den völlig unveränderten Abdruck der Schrift und zwei Beilagen

(Savignys Abhandlung »Stimmen für und wider neue Gesetzbücher«, aus der

Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft Bd. III, 1 bis 52 und

das Urteil des Tribunals von Montpellier über den Entwurf zum Code).

S. unten Abt. II, 5. Eine dritte unveränderte Auflage erfolgte im

Jahre 1840 (Heidelberg bei J. C. B. Mohr). Nach dieser dritten Auflage

veranstaltete die Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr

(Paul Siebeck) Freiburg i. B. 1892 einen Neudruck.

Von Übersetzungen sind zu erwähnen: ~Of the vocation of our age for

legislation and jurisprudence, translated from the German of Frederick

Charles von Savigny by Abraham Hayward, London (1831), printed by

Littlewood u. Co., Old Bailey (not for sale).~ ~Savigny (De) Fed.

Carlo, La vocazione del nostro secolo per la legislazione e la

giurisprudenza, con introduzione e discorso sugli scritti di lui e

sulla scuola storica di Gius. Tedeschi, Verona (Antonelli) 1857.~ (Eine

französische Übersetzung scheint nicht vorhanden zu sein; bei ~Michaud,

Biographie universelle ancienne et moderne, Paris, Vol. 38~ ist keine

erwähnt, auch die Pariser National-Bibliothek besitzt keine.)

Savignys Schrift ist *nach* der 2. (erweiterten) Ausgabe von Thibaut

im Oktober 1814 erschienen. Dies ergibt sich aus einer Vergleichung

der Daten der Thibautschen Vorreden mit denen der Briefe Niebuhrs

und Grimms, ferner aus der eigenen Bemerkung Thibauts am Anfange

seiner Besprechung der Savignyschen Schrift in den Heidelbergischen

Jahrbüchern der Literatur 1814 Nr. 59. Savigny zitiert aber nur die 1.

Ausgabe von Thibaut.

Im folgenden ist der Text der Erstausgaben beider Streitschriften

wörtlich abgedruckt. Auch Orthographie und Interpunktion sind

beibehalten. Die in Klammern gesetzten Zahlen bedeuten die Seiten

der ersten Ausgaben, besonders zur Erleichterung des Nachschlagens

späterer Zitate. Offenbare Druckfehler -- so auf S. 33 bei Thibaut:

noch Hert, statt nach Hert, auf S. 14 bei Savigny: nach (statt noch)

einiger näheren Bestimmungen, S. 60 diesen (statt diese) allgemeinen

Lehren -- sind verbessert. Scheinbare Druckfehler, die auf Irrtümer

oder Ungenauigkeiten der Verfasser zurückzuführen sind, sind

beibehalten.

Ueber

die Nothwendigkeit

eines

allgemeinen

bürgerlichen Rechts

für

Deutschland.

Thibaut und Savigny Zum 100jährigen Gedächtnis des Kampfes um ein einheitliches bürgerliches Recht für Deutschland · 第 10 / 45 题