Neben dieser legitimen Erwerbung der Braut kennt das Landvolk in
Rußland noch die +Raubehe+. Haben sich die beiden Liebenden zur Flucht
verabredet und den Popen durch Geld bestochen, daß er sie traue, so
wählen sie eine dunkle Nacht zu ihrem Vorhaben aus; möglichst schnell
suchen sie die nächste Kirche zu erreichen, wo dann die Trauung
stattfindet, die nach dem Gesetz unanfechtbar ist. Für gewöhnlich
glückt ihnen dies, worauf am nächsten Morgen die Neuvermählten ihre
Eltern aufsuchen, um sich vor ihnen auf den Boden zu werfen und ihre
Verzeihung zu erbitten. Diese bestrafen die beiden Ungehorsamen
zunächst wohl durch Bearbeitung mit Peitsche und Ofengabel für ihr
Vergehen, lassen sich dann aber doch versöhnlich stimmen und bewirten
schließlich das junge Paar. Sollte aber die Sache ruchbar werden,
bevor die Fliehenden das nächste Kirchdorf erreicht haben, dann
machen sich der Vater der Braut und ihre übrigen Angehörigen auf die
Verfolgung; holt man die Flüchtigen ein, dann versucht man die Braut
„herauszuhauen“, wobei es selten ohne Blutvergießen abgeht.
Bei den +Serben+ geht der Vater eines Jünglings, der sich verheiraten
will, mit zwei Personen, meist Verwandten, +auf die Freite+. Sie
bringen einen flachen, weichen Kuchen und einen Strauß Blumen mit;
einer von ihnen ist auch mit einer Flinte oder Pistole ausgestattet,
um das freudige Ereignis, wie es bei den Slawen vielfach Sitte ist,
sogleich mit Schießen zu feiern. Die Brautwerber richten es so ein, daß
sie zum Abendbrot dableiben. Während des Essens setzt einer von ihnen
in passender Weise den Grund ihres Besuches auseinander. Darauf bringt
der Vater des jungen Mannes den mitgebrachten Kuchen zum Vorschein und
legt ihn auf den Tisch, daneben den Blumenstrauß und etwas Geld. Der
Vater des Mädchens geht hinaus, um sich angeblich mit seiner Frau und
Tochter zu besprechen, meistens haben aber schon vorher Unterredungen
darüber zwischen ihnen stattgefunden. Nach einem Weilchen kehrt er
zurück, gefolgt von seiner durch einen ihrer Brüder oder nächsten
männlichen Verwandten hereingeführten Tochter. Diese geht zuerst zu
ihrem zukünftigen Schwiegervater, verbeugt sich vor dem Tisch und küßt
jenem die rechte Hand, worauf sie gegenüber den anderen Anwesenden
ebenso verfährt. Darauf händigt ihr der Vater des Bewerbers den
Blumenstrauß nebst den Münzen aus, indem er zugleich seinen Glückwunsch
darbringt. Das Mädchen verbeugt sich zum Dank noch einmal vor ihm
und küßt ihm wieder die Hand. Von diesem Augenblick an gilt es für
die Verlobte des jungen Mannes. Schließlich legt der Schwiegervater
noch ein Geldstück auf den Kuchen, das gleichsam den Brautpreis („das
Geschenk für das Haus“) versinnbildlichen soll.
[Illustration:
Verlag von R. Promberger, Olmütz.
Braut und Bräutigam aus Wltschnov bei Ungarisch-Brod.