[Illustration:
Phot. The Folk-Lore Society.
Abb. 333. Girlandentag zu Castleton.
Am 29. Mai verfertigen die Glockenläuter des Ortes „Girlanden“, das
heißt Kronen von der Form eines Kirchturms, an deren oberem Ende ein
Blumenstrauß (die „Königin“) angebracht ist. Nach feierlichem Umzug
werden diese Girlanden auf die Zinnen der Kirche gesetzt.]
Noch eigenartiger sind die Werbegebräuche in Irland. Der Bräutigam und
ein Freund von ihm finden sich abends, natürlich mit einer Flasche
Whisky in der Tasche, im Hause der Auserwählten ein. Der Freund klopft
und gibt bekannt, daß er „eine Frau haben will“. Nachdem längere
Zeit hinter verschlossener Tür über diese Angelegenheit verhandelt
worden ist, läßt man den Bewerber, falls er willkommen ist, herein.
Unter großem Aufwand von Händeschütteln, Begrüßungen und Trinken wird
man unter einander über die Mitgift einig; hierauf erst läßt man
das Mädchen eintreten. Falls es sich nun etwa dem Beschlusse ihrer
Angehörigen widersetzen sollte, kann es von diesen eine tüchtige
Tracht Prügel erhalten. Am nächsten Morgen ladet man die Verwandten
zum Abendbrot ein; bei dieser Gelegenheit wird die Hälfte der Mitgift
erlegt. (Der Rest erst im nächsten Jahre, wenn das erste Kind geboren
worden ist.) Zwei Tage darauf findet die Hochzeit statt.
+Verlobte+ haben manche abergläubische Vorsichtsmaßregeln zu beachten,
denn sie sind vielen schädlichen Einflüssen ausgesetzt. Sie dürfen sich
gegenseitig keine Schuhe, ebensowenig eine Schere, ein Messer oder
Nadeln schenken, weil sonst ihre Liebe zertreten oder zerschnitten
werden könnte; sie dürfen, wenn sie zusammen sind, nicht Brot und
Butter anschneiden, weil sonst Zwist zwischen ihnen entstehen könnte;
sie dürfen auch nicht Pate stehen, weil sonst ihr Verhältnis sich
wieder lösen könnte, nicht zusammen verreisen, weil sonst Unglück über
sie hereinbrechen würde; die Braut darf sich vor ihrer Hochzeit
nicht in ihrem Brautkleid sehen lassen -- und noch viele andere
derartige Verhaltungsvorschriften.
[Illustration: Bauernhochzeit auf der Schwäbischen Alb.