auf dem Wege zur Feldarbeit. In der Hand trägt sie ihre Hacke und auf
dem Rücken in einem Beutel aus Flechtwerk oder Ziegenhaut ihr Kind.]
Wenn eine Frau im Innern des Krulandes stirbt, beanspruchen ihre
Eltern, falls sie aus einem anderen Dorfe stammte, von dem Gatten oder
dem Häuptling eine Entschädigung; wird diese verweigert, dann töten sie
alle Haustiere des Dorfes, zeitweilig war es ihnen sogar gestattet,
dieses auszuplündern und selbst niederzubrennen. Die Familie eines
jeden Verstorbenen jammert, sofern dieser ein Freier war, vierzehn Tage
lang ohne Unterbrechung, die übrigen Ortsbewohner nur zwei Tage. Ein
Sklave wird ohne weitere Förmlichkeit einfach in den Busch geworfen und
verwest dort oder dient den wilden Tieren zum Fraße; ein verstorbener
Freier aber wird für einige Tage zur Schau gestellt, bis er soweit in
Verwesung geraten ist, daß man es nicht mehr in seiner Nähe aushalten
kann. Darauf erst wird die Leiche in eine Matte genäht und begraben.
Auf dem Grabe werden allerhand Stoffe (je nach der Wohlhabenheit des
Verstorbenen), im besonderen auch seine Gebrauchsgegenstände, wie
seine Pfeife, außerdem noch mancherlei Handelsartikel niedergelegt;
auch werden Trankopfer (Palmwein oder Rum) am Grabe dargebracht. Für
gewöhnlich stellt man auch noch eine leere Schüssel auf das Grab, die
man dann und wann mit alkoholischem Getränk und mit Reis füllt. Die Wei
errichten schließlich noch eine Fahne über ihm. Dieser Volkstamm legt
seine Gräber in Gruppen in der Nähe des Dorfeinganges an; Häuptlinge
begraben sie auch vorübergehend in ihrer eigenen Behausung.
Das +Abzeichen der Trauer+ besteht in vielen Gegenden Liberias in
Ringen aus getrocknetem Gras oder Palmrinde, die an den Fingern, um
den Arm und auf dem Kopfe getragen werden, sowie in einer Blau- oder
Grünfärbung des Körpers, auch im Bestreichen mit Asche. Ein Witwer muß
seine Kinder durch ein Geschenk, das er der Familie seiner verstorbenen
Frau sendet, gleichsam zurückkaufen; dadurch erwirbt er sich zugleich
einen Anspruch auf die Schwester der Toten.
[Illustration:
Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.
Abb. 79. Szene vom Boxkampf der Haussa.
Die linke Hand wird, den Daumen eingeschlagen, umwickelt. Man stößt mit
der Hand oder dem Fuß.]
In Dahome gibt es ein eigentümliches Verfahren, um festzustellen, ob
die Forderung eines Gläubigers an einen Verstorbenen zu Recht bestehe
oder nicht. Das Wasser, mit dem die Leiche gewaschen wurde, füllt man
in eine Flasche und bietet davon dem Gläubiger, wenn er seine Forderung
eintreiben will, zum Trinken an. Verweigert er den Trunk, dann geht
daraus hervor, daß der Verstorbene ihm nichts schuldete; nimmt er ihn
dagegen an, dann bedeutet dies, daß jener bei ihm in Schuld war, und
die Familie kommt dafür auf.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 80. Mendi im Stock,
den sie angelegt haben, um den Geist ihrer verstorbenen Schwester zu
versöhnen. Er ist aus einem Stück Bananenstamm angefertigt.]
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 81. Ein Grab,
das von einem Kreis leerer Ginflaschen umgeben ist, ein Zeichen der
Bedeutung des Verstorbenen.]
Die Bassari Togos sind selten davon überzeugt, daß ein Mensch eines
natürlichen Todes gestorben sei, sondern schreiben seinen Tod meistens
einem bösen Geiste oder dem Zauber einer ihm feindlich gesinnten Person
zu. Daher pflegen sie sich stets an den Fetischpriester zu wenden,
damit dieser entscheide, ob der Betreffende eines natürlichen Todes
gestorben oder einem Zauber beziehungsweise einem Morde zum Opfer
gefallen sei. Spricht sich der Priester für die zweite Annahme aus,
dann lenkt er gleichzeitig den Verdacht auf eine bestimmte Person;
sein Urteil gilt für heilig und darf niemals angezweifelt werden. Der
Verdächtigte muß sich einem Gottesurteil unterziehen, meistens den
Giftbecher leeren. -- Die Leiche wird bei den Bassari gewaschen, häufig
auch mit Rotholz eingerieben, in ein Fell oder Tuch gehüllt, auf einer
Bambusbahre durchs Dorf getragen und schließlich bei Sonnenuntergang
unter feierlichen Gesängen begraben, und zwar die eines Oberhäuptlings
in seinem Gehöfte, die von anderen Männern, Frauen und Kindern im
Busche. Hieran schließt sich, wie üblich, eine festliche Bewirtung
der Gäste durch die Verwandten des Toten, außerdem wird drei bis vier
Tage lang geschossen, um die bösen Geister zu vertreiben. Die Witwe
muß vierzehn Tage lang unbekleidet in der Hütte bleiben und verläßt
diese erst dann, wenn sie ein Bad genommen hat. Als Trauerzeichen legt
sie sich ein dunkelblaues Tuch um. Der Körper des Verstorbenen gehört
gewissermaßen der Familie des Vaters, die ihn auch zu beerdigen hat,
an, dagegen die Haare, die man ihm abschneidet, der Familie der Mutter,
die sie ihrerseits ebenfalls begräbt. Sobald sich die Kunde von einem
Morde oder Totschlag verbreitet hat, werden die Haare des Toten den
Familienmitgliedern mütterlicherseits übersandt und diesen dadurch
gleichsam der Wunsch übermittelt, daß sie die Todesursache unparteiisch
prüfen möchten. Werden die Haare von ihnen angenommen, so gilt dies für
ein Zeichen, daß sie einen natürlichen Tod des Verstorbenen anerkennen.
-- Die Leichname von Schuldnern dürfen nur mit Einverständnis
sämtlicher Gläubiger begraben werden. Andernfalls werden sie an einem
öffentlichen Wege an einem Baum ausgesetzt und an ihrer Seite ihre
wenigen Habseligkeiten aufgestellt. Da es aber als große Schande für
eine Familie gilt, wenn man ihren Angehörigen kein würdiges Begräbnis
zuteil werden läßt, so kommt es selten soweit mit der Leiche eines
Verschuldeten.
Die Banjang am Croß River Nordkameruns begraben ihre Toten in der
sogenannten Hockerstellung, die wir bereits bei anderen Völkern kennen
gelernt haben. Die Leiche wird, bevor sie erstarrt ist, derartig
gebogen, daß die Knie das Kinn und die Hände das Gesicht berühren,
und dann fest verschnürt. Sie führen zu Ehren ihrer Verstorbenen auch
Totentänze nach dem Takte der Trommeln und mit Gesängen auf; selbst
die nächsten Angehörigen beteiligen sich daran. So sah Conrau die
Tochter eines Häuptlings, mit dem Haumesser, der Jagdtasche und der
Pulverflasche ihres verstorbenen Vaters behängt, beständig tanzen und
dabei fortwährend gellende Klagen ausstoßen.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 82. Das Sespiel der Westafrikaner.
Der Spieler läßt einen kleinen Kreisel auf der gemeinsamen Matte tanzen
und hat gewonnen, wenn sein Kreisel einen oder alle Kreisel der Gegner
verdrängt.]
In Südkamerun pflegt man bedeutende Häuptlinge in Matten eingewickelt
in hohlen Bäumen an abgelegener Stätte beizusetzen; auch hier feiert
man das Ereignis durch Tänze, die sich viele Nächte lang wiederholen.
Die übrigen Menschen werden entweder im Busch oder in ihrer Hütte
beerdigt. Über dem Grabe wird ein Hügel aufgehäuft, den man mit
Kleiderfetzen, Scherben und ähnlichem zu bedecken pflegt. In der
Lichtung, die um das Grab im Walde geschlagen ist, hängt man an den
Bäumen oft kleine Stäbchen auf, die anzeigen sollen, wieviele Weiber,
Kinder und Sklaven der Verstorbene besaß und wieviele Menschen,
Elefanten und Leoparden er tötete. Fand die Beisetzung in der Hütte
statt, so wird diese mit Rindenstücken und Stangen verschlossen und
bleibt fortan unbewohnt; draußen errichtet man Ruhebänke für die
Besucher. Kleine Kinder werden häufig neben der Hütte bestattet; auf
diese Weise soll sich die Mutter gegen Unfruchtbarkeit schützen.
[Illustration:
Phot. C. G. Seligmann.
Abb. 83. Nubaweiber vom Stamme der Hameg,
die sich nach althergebrachter Sitte an ausgehöhlte Steine (Soba
genannt, angeblich nach der Königin Saba) anlehnen, um auszuruhen.]
Sudan.
Den Teil des Schwarzen Erdteils, der sich südlich von der großen Wüste
Sahara ausbreitet und von den Quellen des Nils bis zum Oberlauf des
Nigers reicht, bezeichnet die Wissenschaft als Sudan. Aus praktischen
Gründen teilt sie dieses weite Gebiet in drei Abschnitte ein: in den
Ost-, Zentral- und Westsudan. Die Bevölkerung des Sudans bildeten
ursprünglich wohl die nach ihm benannten Neger, aber frühzeitig
lagerten sich über diese Urschicht hamitische Elemente, die von Norden
und von Osten her mehr und mehr vordrangen und allmählich bis an die
Westküste Afrikas gelangten. Zu den Völkerschaften des Sudans zählen,
wenn wir im Osten anfangen, die verschiedenen nilotischen Stämme, wie
Schuli, Dinka, Schilluk, Djur, Naër, Bari und andere mehr, die durch
ihre tiefdunkle Haut auffallen, sowie die bei weitem helleren Mangbattu
(Monbuttu) und Niam-Niam (A-Sandeh). Ihnen reihen sich weiter westwärts
im Zentralsudan die Bewohner von Darfur, Wadai, Baghirmi, Bornu und
Kanem, ferner die Musgu und die Leute der Haussastaaten an. Bei den
noch weiter westwärts folgenden Negern des Westsudans treffen wir
bereits auf alte Bekannte, wie die Mandingo, Woluffen, Kru, Wei und
so weiter. Da wir uns mit ihnen bereits in dem Abschnitte Westafrika
beschäftigt haben, so wollen wir an dieser Stelle von ihnen absehen.
Auch die Bewohner der Haussaländer haben wir bereits mehrfach berührt,
daher können wir uns über sie kürzer fassen.
Bereits in der Vorzeit scheinen hamitische beziehungsweise berberische
Stämme in den Sudan vorgedrungen zu sein; in der geschichtlichen Zeit
waren es vor allem zwei große Völkerstämme, die von Einfluß waren:
die Haussa und die Fulbe. Die ersteren begründeten im siebzehnten und
achtzehnten Jahrhundert unserer Zeitrechnung mächtige Staaten, die
letzteren ein Jahrhundert später ebenfalls ein starkes Reich, aber
beider Schöpfungen sind längst untergegangen, seitdem die Europäer von
diesen Gebieten Besitz ergriffen haben.
Diese verschiedenen Einwanderungen fremder Elemente in die von den
Sudannegern ursprünglich bewohnten Gebiete haben der Bevölkerung
ihren Stempel natürlich auch in +anthropologischer Hinsicht+
aufgedrückt; durchweg ist ein hamitischer Einschlag nicht wegzuleugnen,
bei dem einen Volke tritt er mehr, bei dem anderen weniger in die
Erscheinung. Am meisten verraten das hamitische Blut die Neger des
Ostsudans. Im besonderen zeichnen sich diese Stämme vor den Schwarzen
des Zentralsudans durch ihre große, schlanke Gestalt, hageren,
aber dabei doch muskulösen Körperbau, sehr dunkle, tiefbraune,
bis ins Schwärzliche gehende Haut, mehr gekräuseltes als wolliges
Kopfhaar aus. Eine ihnen eigentümliche Erscheinung ist ihre seltsame
+Körperhaltung+, die als Anpassung an ihre Umgebung zu erklären
ist. Diese langbeinigen Gestalten pflegen nämlich stundenlang auf einem
Beine zu verharren, wobei das andere im Winkel gegen das Standbein
gebogen gehalten wird, so daß die Fußsohle das Knie desselben berührt
(Abb. 84). Diese Stellung erinnert an die der Sumpfvögel, weswegen man
diese Stämme auch als Sumpfneger bezeichnet hat.
[Illustration:
Aus „Die Hamburger Woche“.
Abb. 84. Äthiopier in der für sie bezeichnenden Ruhestellung.
Sie stehen dabei auf einem Bein und halten das andere im Winkel gebogen
dagegen.]
Die +Bekleidung+ der Niloten ist durchweg eine recht bescheidene.
Unter den Männern bildet Nacktheit die Regel, die Frauen behängen sich
ihre Hüften meistens mit einem gegerbten Fell oder auch mit einem
Blätterbüschel. Bei verschiedenen Stämmen sind als Kleidungstück
Tierschwänze beliebt, die man vom Hüftband über das Gesäß herabhängen
läßt. Auch künstliche Anhängsel bindet man sich um, die an
Pferdeschwänze erinnern, aus feinen Bindfäden hergestellt und mit Ocker
rot gefärbt sind. Manchmal haben diese Schwänze eine solche Länge,
daß sie hinterherschleifen. -- Als +Schmuck+ werden Ringe um die Arme
und Beine (Abb. 85) sowie in den Ohren und Lippen getragen, um den
Hals Ketten aus Muscheln, Nashornzähnen und anderem mehr. Manchmal
sind die Beinringe von einem solchen Gewicht, daß die Leute sich kaum
fortbewegen können. Die Armringe laufen bei einigen Stämmen in scharfe
Stacheln aus und werben daher gleichzeitig als Waffe (Schlagring)
benutzt. Ohrschmuck wird auch getragen, doch werden die Ohrläppchen
niemals durch Hineinzwängen größerer Gegenstände verlängert. Dagegen
kommen wohl Vergrößerungen der Lippen durch Holzscheiben (Abb. 86) vor.
Auch finden wir verschiedentlich Durchbohrungen der Nasenscheidewand
und Hineinstecken von kleinen Stäbchen, namentlich Quarzstiften.
[Illustration:
Phot. F. Spire.
Abb. 85. Ein Krieger der Acholi,
eines Stammes im Norden des Viktorianils, der einen Schillukdialekt
spricht. Bemerkenswert sind die Einschnürungen an Rumpf und Oberarm.]
[Illustration:
Phot. H. Headlam.