Die Mendi glauben im allgemeinen an ein +zukünftiges Dasein+. Das
Reich der Toten verlegen sie in einen Berg in der Nähe einer bestimmten
Stadt ihres Landes. Dorthin sollen sich die Toten begeben, nachdem sie
auf langer Reise zuvor einen Fluß überschritten haben. Die obenerwähnte
Zeremonie „Tewe-jama“ nimmt darauf Bezug, denn diese Bezeichnung heißt,
wörtlich übersetzt: „über das Wasser gehen“. Aus diesem Jenseits
will man in geheimnisvoller Entfernung Stimmen gehört haben, die auf
die Klagelaute der Hinterbliebenen antworteten und sie aufforderten,
nicht länger zu weinen, da der Verstorbene sein Ziel erreicht habe. Es
wird auch noch erzählt, daß man oft den Verstorbenen, den Kopf in das
weiße Leichentuch gehüllt, habe hinaufgehen sehen und vernommen habe,
daß ihm, sobald er den Blicken entschwunden war, zur Begrüßung laute
Willkommrufe entgegengerufen wurden.
[Illustration:
Phot. C. H. Firmin.
Abb. 64. Mendimädchen beim Tanz,
der, ebenso wie Musizieren und Singen, bei den Mendinegern sehr beliebt
ist. Als Musikwerkzeuge dienen Trommel und Segura.]
[Illustration:
Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.
Abb. 65. Der Hängemattentanz in Sierra Leone.
Der „Tänzer“ führt seine Bewegungen in einer Hängematte aus, die in
zwanzig bis dreißig Fuß Höhe zwischen zwei Stangen ausgespannt ist.
Während der Vorführung, die stundenlang dauern kann, spielt Musik und
singt der Chor.]
Stirbt eine Angehörige des +Yassibundes+, dann tragen die Ordensfrauen
die in ein Tuch gehüllte Leiche auf einer Matte um das Haus, tanzen und
singen dabei zu dem Lärm der langen Holztrommeln und der Segura; die
Kambehmutter eröffnet, ein langes Schwert gezückt vor sich haltend,
den Reigen, eine andere Kambeh trägt in einem Horn die Yassimedizin.
Alle Frauen sind nur um die Hüften mit einer Anzahl Perlenschnüre
bekleidet, die infolge der Erschütterung beim Tanzen bald abfallen,
so daß sie schließlich ganz nackt erscheinen; die Kambehfrauen sind
außerdem auf der Stirn und an den Schultern fleckig geschminkt. Stets
muß eine Nacht zwischen dem Eintritt des Todes und der Bestattung
liegen. Diese verbringen die Yassifrauen mit Tanz und Gesang in dem
Medizinhaus. Nachdem der Tanz beendet ist, begeben sich die Teilnehmer
in das Haus. Ein paar der beteiligten Frauen müssen nun aus Blättern
und Wasser ein bestimmtes Gebräu, Saweh genannt, durch Zerquetschen
in einem Holznapfe herstellen. Darauf werden ein oder mehrere Hühner
geschlachtet und mit den Federn in diese „Medizin“ hineingetaucht; mit
den Flügeln der Tiere besprengt man jedes Haus in der Stadt und alle
Menschen, die nicht Angehörige des Yassibundes sind, damit der Geist
der Verstorbenen niemand belästige und auch eine schädliche Wirkung der
Yassimedizin, die die Kambehmutter trägt, vermieden werde. Sobald die
Frauen den geschilderten Obliegenheiten nachgekommen sind, wird die
Leiche bestimmten Poromännern übergeben, die die Leichenbesichtigung
vorzunehmen und festzustellen haben, ob die Verstorbene etwas mit
Hexerei zu tun gehabt habe. Zu diesem Zwecke wird sie aufgeschnitten,
ihre Lunge herausgenommen und in eine Schale mit Wasser gelegt;
schwimmt die Lunge oben, so ist dies ein untrügliches Zeichen für die
Unschuld der verstorbenen Person. Während der Leichenöffnung, die im
Porobusch vor sich geht, müssen alle Leute den Ort verlassen, dürfen
sich aber in der Nähe aufhalten. Stellt sich heraus, daß die Tote sich
keine Zauberei hat zuschulden kommen lassen, dann stößt ein Teufel des
Ordens, der Bahun, der zu dieser Zeit stets in der Nähe weilt, einen
sonderbaren Schrei aus, worauf die große Trommel geschlagen wird, um
den Bewohnern der Stadt anzukünden, daß die Verstorbene die Probe
glücklich überstanden habe. Daraufhin kehren alle sofort nach dem Orte
zurück; die Frauen heben ihre Wehklage an und tanzen und singen drei
Tage lang. Die Leiche der Verstorbenen hat Anspruch auf alle mögliche
Achtung, sie darf auch von den Angehörigen in der Stadt beigesetzt
werden. Die Bestattung erfolgt durch Männer, doch muß zuvor noch der
Rest der Sawehmedizin aus dem Napfe über die Tote gesprengt werden. Hat
sich indessen herausgestellt, daß die Verstorbene nicht unschuldig war,
weil ihre Lunge untersank, dann darf niemand sich erkühnen, zu jammern
und zu klagen, sondern überall muß tiefes Schweigen herrschen. Es darf
auch weder getanzt noch gesungen noch gespielt werden. Die Tatsache,
daß die Tote sich mit Hexerei befaßt hatte, gilt als eine Schande für
die Familie, und die Tote wird deshalb einfach unbekleidet im Busch
begraben.
[Illustration:
Aus „Tremearne, The Tailed Head-Hunters of Nigeria“.