An der Goldküste führt man ein Mädchen, wenn es das Reifealter erreicht
hat, an den Strand; dort wird es von anderen Mädchen gewaschen. An den
Ufern des Stromes bringen Familienangehörige eine Opfergabe dar, die
aus einem gekochten Yamwurzelbrei und Palmöl besteht; sie rufen dabei
die Ortsgötter an und teilen ihnen mit, daß ihr Kind das heiratsfähige
Alter erreicht habe. Darauf wird dem Mädchen ein Armband, bestehend aus
einer weißen, einer schwarzen und einer goldenen Perle, die auf eine
weiße Schnur gezogen sind, um das Handgelenk gelegt oder mit weißen
Strichen ein solches angemalt, um seinem besonderen Schutzgeist dadurch
anzukünden, daß es seiner Obhut nicht mehr bedürftig sei. Es wird
sodann in ein seidenes Tuch gehüllt und mit allerlei Zierat geschmückt,
den die Familie oder ihre Freunde besitzen; die obere Körperhälfte
erhält einen weißen Anstrich von feinen Streifen. So ausgeputzt
stolziert die jugendliche Schöne durch den ganzen Ort, begleitet von
ihren Freundinnen, die zu Ehren ihrer Jungfernschaft Lieder anstimmen
und gleichzeitig darauf hindeuten, es sei jetzt an der Zeit, daß diese
aufhöre. Ein Bewerber läßt nun auch nicht lange auf sich warten, wenn
das Mädchen nicht bereits im voraus verlobt worden ist. Ist die Familie
des jungen Mädchens damit einverstanden, dann wird von dem Bräutigam
der Brautpreis gezahlt und die Hochzeit ausgerichtet. Er schickt dazu
Rum, Branntwein und andere berauschende Getränke, desgleichen Tabak
in die Familie seiner Auserwählten, oder er läßt, wenn er besonders
begütert ist, eine Menge Leute wertvollere Geschenke darbringen, mit
denen diese, zu Ehren des Ereignisses Lieder absingend, durch den
Ort marschieren. Darauf wird die Braut in ihr neues Heim geleitet,
wo man ein Festessen veranstaltet. Nach demselben zieht sich das
junge Paar zurück. Hat sich in der Hochzeitsnacht die Keuschheit der
Braut herausgestellt, dann streut der beglückte Ehemann am nächsten
Morgen getrockneten pulverisierten Ton über sie; sie selbst darf sich
dann wieder in der Öffentlichkeit zeigen. Ist aber die Annahme, ein
unberührtes Mädchen erhalten zu haben, nicht zutreffend gewesen, dann
hat der Ehemann das Recht, seine Frau zurückzuweisen; in diesem Falle
wird ihm nicht nur der Brautpreis zurückerstattet, sondern es werden
ihm auch die Unkosten, die die Hochzeit ihm gemacht hatte, ersetzt.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 58. Mitglieder des Yassibundes,
einer Gesellschaft, die nur Frauen zu ihren Mitgliedern zählt, aber
auch zum Porobund Beziehungen unterhält. Mittels der Minseri stellen
sie Medizin in der Yassihütte her. Im obigen Bilde befindet sich in der
Mitte die Yassitrommel, zur Linken stehen drei Kambehs oder Mitglieder
des zweiten Grades.]
[Illustration:
Phot. C. H. Foulkes.
Abb. 59. Trompeter aus Bornu,
die Begleiter der Häuptlinge in Nordnigerien.]
In Liberia, wo das Mädchen eine ähnliche Schule wie in Sierra
Leone (Bundubund) durchzumachen hat, wird die Braut, wenn die
Vorverhandlungen erledigt sind, ganz und gar mit einer Salbe aus
Tierfett und Palmöl eingerieben, mit besonderen Zeichen, die magische
Eigenschaften besitzen sollen, geschmückt und dann in das Haus des
Bräutigams gebracht, wo das übliche Fest sich anschließt. Im westlichen
Liberia begleitet die Mutter das Paar, um zu erfahren, ob der junge
Ehemann alles in Ordnung gefunden hat. Hat sich das Mädchen als nicht
mehr jungfräulich erwiesen, dann löst sich die Hochzeitsversammlung
auf, und die Familien geraten sofort über die Rückgabe des Kaufgeldes
in Streit. In Dahome schickt der junge Ehemann am anderen Morgen, „wenn
die Kalabasse zerbrochen ist“ (womit die vollzogene Beiwohnung gemeint
ist) und er zufrieden war, seinen Freunden eine volle Flasche Schnaps;
fand er die Sache aber nicht nach Wunsch, nur eine halbe Flasche.
Bei den Bambara wird die Verlobung von der Zustimmung des Boli oder
Familiengeistes abhängig gemacht. Am Abend der Hochzeit wird die Braut
von Jünglingen und Mädchen unter Tanz, Gesang und Abfeuern von Gewehren
in ihr neues Heim geleitet. Während sie sich unterwegs befindet,
bringt der Priester den Boli dorthin und legt ihn auf das Lager der
Jungvermählten, um alle bösen Geister auszutreiben. Die Brautjungfern
lösen der jungen Frau das Haar, entfernen ihre Keuschheitsschürze und
geleiten sie in das Gemach ihres Gatten. Nach einiger Zeit tritt das
Paar heraus, und nachdem der Gatte die Gäste ihrer Jungfräulichkeit
versichert hat, begibt sich die junge Frau zur Hütte ihrer Freundin
und schläft dort, während der Bräutigam und seine Kumpane sich tüchtig
betrinken. Die Kajjimütter legen der neuvermählten Tochter einen Gürtel
um, an dem vorn und hinten ein schwanzähnliches Anhängsel herabhängt
(Abb. 77).
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 60. Eine heilige Hütte des Yassibundes,
in der die Minseri (heiligen Bildnisse) und die Medizinen aufbewahrt
werden. Sie unterscheidet sich in ihrem Aussehen von den anderen
Hütten, indem ihre Wände mit verschiedenfarbigen Flecken versehen sind.]
+Polygamie+ ist unter den Schwarzen sehr verbreitet, denn Frauen sind
ein Zeichen des Reichtums und stellen außerdem eine Arbeitskraft dar.
Besonders große Häuptlinge leisten sich eine stattliche Anzahl Frauen,
soweit ihre Mittel dies erlauben. Einehe findet man seltener. Die
erste Frau genießt ein besonderes Ansehen im Haushalte und ist die
Vorgesetzte der übrigen Gattinnen sowie der Kinder; falls der Mann
weitere Frauen zu nehmen wünscht, muß sie ihre Zustimmung geben.
Häufig wohnen die einzelnen Frauen getrennt in besonderen Hütten. --
+Ehebruch+ kommt häufig genug vor. Denn da die jungen Leute nicht immer
mit genügend Glücksgütern gesegnet sind, um sich eine Frau zu kaufen,
verschaffen sie sich eine solche durch Verführung. Vielfach werden
die Ehebrecherin sowie ihr Galan mit dem Tode bestraft, anderwärts
nur körperlichen Züchtigungen unterworfen, unter anderem mit dem
Schwanze eines Stachelrochen durchgeprügelt, an den Geschlechtsteilen
durchstochen, mit einer Messerklinge gegeißelt. Die Bassari üben an
dem Missetäter Strafe, indem sie ihm die Geschlechtsteile mit Steinen
zerklopfen, und anderes mehr. Mit zunehmendem europäischen Einflusse
sind derartige harte Strafen mehr und mehr in Abnahme gekommen. Man
ahndet jetzt Ehebruch mehr mit Geld. Die Ekoi besitzen ein merkwürdiges
Mittel, um sich der Treue ihrer Frauen zu versichern. Mann und Weib
saugen sich gegenseitig etwas Blut aus den Handgelenken. Vergäße sich
die Frau, dann würde sofort das Blut des Mannes, das in ihren Körper
übergegangen ist, sich empören und so mächtig durch ihre Adern strömen,
daß schleunigst der Tod einträte. -- +Ehescheidung+ ist ein ganz
geläufiges Vorkommnis, besonders seit der Abschaffung der körperlichen
Züchtigung tritt sie häufiger in die Erscheinung.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 61. Mitglieder des Bundubundes.
Nach der Aufnahme in den Orden werden die jungen Mädchen unter Aufsicht
eines älteren Mitgliedes drei Tage lang im Orte festgehalten; während
dieser Zeit besuchen sie in schönem Aufputz Freunde und Bekannte, die
ihnen Geschenke machen.]
Bei den meisten westafrikanischen Stämmen herrscht das
+mutterrechtliche System+ vor. Die Kinder gehören der Familie der
Mutter an und werden, je nachdem diese Sklavin oder Freie ist, das
eine oder das andere. Nach dem Tode der Mutter werden sie von deren
Angehörigen auferzogen. Sie beerben auch den Onkel mütterlicherseits.
Die Würde des Häuptlings geht bei seinem Tode nicht auf den eigenen
Sohn über, sondern auf einen der Brudersöhne der Mutter oder in
Ermanglung solcher Erben auf den ältesten Sohn der ältesten Schwester
des Verstorbenen. Als Erben gelten die Brüder und Schwestern der
Mutter, und ähnliches mehr. Sobald ein Mendimann +stirbt+, wird
sein +Geist+ zum Gegenstand der Furcht, und man ist bestrebt, ihn
zu versöhnen und am Wiederkommen zu hindern. Damit er nun nicht
zurückkehre und die Hinterbliebenen belästige oder gar umbringe, übt
man ein eigentümliches Abwehrverfahren: die Hinterbliebenen lassen
sich für etwa einen Tag einen Fußblock anlegen (Abb. 80). -- Wenige
Tage nach dem Verscheiden nehmen die Angehörigen die „+Tewe-jama+“
genannte Zeremonie vor; sie kochen dem Toten für seine lange Reise ins
Jenseits, denn an ein solches glauben die Mendi, Speise. Am Vorabend
des dritten oder vierten Tages, je nachdem es sich um ein weibliches
oder männliches Familienmitglied handelt, begeben sich die Angehörigen
und Freunde zum Grabe, wo das Familienoberhaupt ungefähr folgende
Ansprache an den Toten hält: „Wir kommen, damit du erfährst, daß
wir dich nicht vergessen haben. Wir wollen dir etwas als Wegzehrung
mitgeben, wenn du dich auf die lange Reise begibst. Darum mußt du
morgen früh auf uns warten.“ Darauf wird ein Huhn mit Reis gekocht und
ein Teil davon für den Toten auf das Grab gestellt, während den Rest
die Teilnehmer verzehren. Männer von Bedeutung bekommen über ihr Grab
noch eine Hängematte gehängt, damit ihr Geist sie für die Reise benutze.
[Illustration:
Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.
Abb. 62. Takai aus Nordnigeria beim Tanz,
der Überreste eines früheren Kriegstanzes darstellt und noch bisweilen
vorgeführt wird, um Regen zu erzeugen.]
Ein Häuptling genießt das Vorrecht, im Orte selbst begraben zu werden;
die übrigen Toten aber werden in der Regel außerhalb, meistens in
einem schönen Hain, beigesetzt. Die Gräber (Abb. 81) sind vielfach mit
allerlei kleinen Gegenständen bedeckt, die zur Aufnahme der von den
Angehörigen dargebrachten Speiseopfer gedient hatten. Man pflegt diese
Gräber oder „Orte zum Beten“, wie sie wohl genannt werden, des öfteren
zu besuchen und mit den Abgeschiedenen eine Art Zwiegespräch zu halten;
man ruft ihre Hilfe an, nicht nur die der jüngst Verschiedenen, sondern
auch die Geister früherer Generationen. Man treibt also hier eine Art
Ahnen- oder Geisterkult.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 63. Minserifiguren des Yassiordens.