Links sitzen Bunduteufel, rechts Sowehfrauen.]

An der Goldküste führt man ein Mädchen, wenn es das Reifealter erreicht

hat, an den Strand; dort wird es von anderen Mädchen gewaschen. An den

Ufern des Stromes bringen Familienangehörige eine Opfergabe dar, die

aus einem gekochten Yamwurzelbrei und Palmöl besteht; sie rufen dabei

die Ortsgötter an und teilen ihnen mit, daß ihr Kind das heiratsfähige

Alter erreicht habe. Darauf wird dem Mädchen ein Armband, bestehend aus

einer weißen, einer schwarzen und einer goldenen Perle, die auf eine

weiße Schnur gezogen sind, um das Handgelenk gelegt oder mit weißen

Strichen ein solches angemalt, um seinem besonderen Schutzgeist dadurch

anzukünden, daß es seiner Obhut nicht mehr bedürftig sei. Es wird

sodann in ein seidenes Tuch gehüllt und mit allerlei Zierat geschmückt,

den die Familie oder ihre Freunde besitzen; die obere Körperhälfte

erhält einen weißen Anstrich von feinen Streifen. So ausgeputzt

stolziert die jugendliche Schöne durch den ganzen Ort, begleitet von

ihren Freundinnen, die zu Ehren ihrer Jungfernschaft Lieder anstimmen

und gleichzeitig darauf hindeuten, es sei jetzt an der Zeit, daß diese

aufhöre. Ein Bewerber läßt nun auch nicht lange auf sich warten, wenn

das Mädchen nicht bereits im voraus verlobt worden ist. Ist die Familie

des jungen Mädchens damit einverstanden, dann wird von dem Bräutigam

der Brautpreis gezahlt und die Hochzeit ausgerichtet. Er schickt dazu

Rum, Branntwein und andere berauschende Getränke, desgleichen Tabak

in die Familie seiner Auserwählten, oder er läßt, wenn er besonders

begütert ist, eine Menge Leute wertvollere Geschenke darbringen, mit

denen diese, zu Ehren des Ereignisses Lieder absingend, durch den

Ort marschieren. Darauf wird die Braut in ihr neues Heim geleitet,

wo man ein Festessen veranstaltet. Nach demselben zieht sich das

junge Paar zurück. Hat sich in der Hochzeitsnacht die Keuschheit der

Braut herausgestellt, dann streut der beglückte Ehemann am nächsten

Morgen getrockneten pulverisierten Ton über sie; sie selbst darf sich

dann wieder in der Öffentlichkeit zeigen. Ist aber die Annahme, ein

unberührtes Mädchen erhalten zu haben, nicht zutreffend gewesen, dann

hat der Ehemann das Recht, seine Frau zurückzuweisen; in diesem Falle

wird ihm nicht nur der Brautpreis zurückerstattet, sondern es werden

ihm auch die Unkosten, die die Hochzeit ihm gemacht hatte, ersetzt.

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 58. Mitglieder des Yassibundes,

einer Gesellschaft, die nur Frauen zu ihren Mitgliedern zählt, aber

auch zum Porobund Beziehungen unterhält. Mittels der Minseri stellen

sie Medizin in der Yassihütte her. Im obigen Bilde befindet sich in der

Mitte die Yassitrommel, zur Linken stehen drei Kambehs oder Mitglieder

des zweiten Grades.]

[Illustration:

Phot. C. H. Foulkes.

Abb. 59. Trompeter aus Bornu,

die Begleiter der Häuptlinge in Nordnigerien.]

In Liberia, wo das Mädchen eine ähnliche Schule wie in Sierra

Leone (Bundubund) durchzumachen hat, wird die Braut, wenn die

Vorverhandlungen erledigt sind, ganz und gar mit einer Salbe aus

Tierfett und Palmöl eingerieben, mit besonderen Zeichen, die magische

Eigenschaften besitzen sollen, geschmückt und dann in das Haus des

Bräutigams gebracht, wo das übliche Fest sich anschließt. Im westlichen

Liberia begleitet die Mutter das Paar, um zu erfahren, ob der junge

Ehemann alles in Ordnung gefunden hat. Hat sich das Mädchen als nicht

mehr jungfräulich erwiesen, dann löst sich die Hochzeitsversammlung

auf, und die Familien geraten sofort über die Rückgabe des Kaufgeldes

in Streit. In Dahome schickt der junge Ehemann am anderen Morgen, „wenn

die Kalabasse zerbrochen ist“ (womit die vollzogene Beiwohnung gemeint

ist) und er zufrieden war, seinen Freunden eine volle Flasche Schnaps;

fand er die Sache aber nicht nach Wunsch, nur eine halbe Flasche.

Bei den Bambara wird die Verlobung von der Zustimmung des Boli oder

Familiengeistes abhängig gemacht. Am Abend der Hochzeit wird die Braut

von Jünglingen und Mädchen unter Tanz, Gesang und Abfeuern von Gewehren

in ihr neues Heim geleitet. Während sie sich unterwegs befindet,

bringt der Priester den Boli dorthin und legt ihn auf das Lager der

Jungvermählten, um alle bösen Geister auszutreiben. Die Brautjungfern

lösen der jungen Frau das Haar, entfernen ihre Keuschheitsschürze und

geleiten sie in das Gemach ihres Gatten. Nach einiger Zeit tritt das

Paar heraus, und nachdem der Gatte die Gäste ihrer Jungfräulichkeit

versichert hat, begibt sich die junge Frau zur Hütte ihrer Freundin

und schläft dort, während der Bräutigam und seine Kumpane sich tüchtig

betrinken. Die Kajjimütter legen der neuvermählten Tochter einen Gürtel

um, an dem vorn und hinten ein schwanzähnliches Anhängsel herabhängt

(Abb. 77).

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 60. Eine heilige Hütte des Yassibundes,

in der die Minseri (heiligen Bildnisse) und die Medizinen aufbewahrt

werden. Sie unterscheidet sich in ihrem Aussehen von den anderen

Hütten, indem ihre Wände mit verschiedenfarbigen Flecken versehen sind.]

+Polygamie+ ist unter den Schwarzen sehr verbreitet, denn Frauen sind

ein Zeichen des Reichtums und stellen außerdem eine Arbeitskraft dar.

Besonders große Häuptlinge leisten sich eine stattliche Anzahl Frauen,

soweit ihre Mittel dies erlauben. Einehe findet man seltener. Die

erste Frau genießt ein besonderes Ansehen im Haushalte und ist die

Vorgesetzte der übrigen Gattinnen sowie der Kinder; falls der Mann

weitere Frauen zu nehmen wünscht, muß sie ihre Zustimmung geben.

Häufig wohnen die einzelnen Frauen getrennt in besonderen Hütten. --

+Ehebruch+ kommt häufig genug vor. Denn da die jungen Leute nicht immer

mit genügend Glücksgütern gesegnet sind, um sich eine Frau zu kaufen,

verschaffen sie sich eine solche durch Verführung. Vielfach werden

die Ehebrecherin sowie ihr Galan mit dem Tode bestraft, anderwärts

nur körperlichen Züchtigungen unterworfen, unter anderem mit dem

Schwanze eines Stachelrochen durchgeprügelt, an den Geschlechtsteilen

durchstochen, mit einer Messerklinge gegeißelt. Die Bassari üben an

dem Missetäter Strafe, indem sie ihm die Geschlechtsteile mit Steinen

zerklopfen, und anderes mehr. Mit zunehmendem europäischen Einflusse

sind derartige harte Strafen mehr und mehr in Abnahme gekommen. Man

ahndet jetzt Ehebruch mehr mit Geld. Die Ekoi besitzen ein merkwürdiges

Mittel, um sich der Treue ihrer Frauen zu versichern. Mann und Weib

saugen sich gegenseitig etwas Blut aus den Handgelenken. Vergäße sich

die Frau, dann würde sofort das Blut des Mannes, das in ihren Körper

übergegangen ist, sich empören und so mächtig durch ihre Adern strömen,

daß schleunigst der Tod einträte. -- +Ehescheidung+ ist ein ganz

geläufiges Vorkommnis, besonders seit der Abschaffung der körperlichen

Züchtigung tritt sie häufiger in die Erscheinung.

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 61. Mitglieder des Bundubundes.

Nach der Aufnahme in den Orden werden die jungen Mädchen unter Aufsicht

eines älteren Mitgliedes drei Tage lang im Orte festgehalten; während

dieser Zeit besuchen sie in schönem Aufputz Freunde und Bekannte, die

ihnen Geschenke machen.]

Bei den meisten westafrikanischen Stämmen herrscht das

+mutterrechtliche System+ vor. Die Kinder gehören der Familie der

Mutter an und werden, je nachdem diese Sklavin oder Freie ist, das

eine oder das andere. Nach dem Tode der Mutter werden sie von deren

Angehörigen auferzogen. Sie beerben auch den Onkel mütterlicherseits.

Die Würde des Häuptlings geht bei seinem Tode nicht auf den eigenen

Sohn über, sondern auf einen der Brudersöhne der Mutter oder in

Ermanglung solcher Erben auf den ältesten Sohn der ältesten Schwester

des Verstorbenen. Als Erben gelten die Brüder und Schwestern der

Mutter, und ähnliches mehr. Sobald ein Mendimann +stirbt+, wird

sein +Geist+ zum Gegenstand der Furcht, und man ist bestrebt, ihn

zu versöhnen und am Wiederkommen zu hindern. Damit er nun nicht

zurückkehre und die Hinterbliebenen belästige oder gar umbringe, übt

man ein eigentümliches Abwehrverfahren: die Hinterbliebenen lassen

sich für etwa einen Tag einen Fußblock anlegen (Abb. 80). -- Wenige

Tage nach dem Verscheiden nehmen die Angehörigen die „+Tewe-jama+“

genannte Zeremonie vor; sie kochen dem Toten für seine lange Reise ins

Jenseits, denn an ein solches glauben die Mendi, Speise. Am Vorabend

des dritten oder vierten Tages, je nachdem es sich um ein weibliches

oder männliches Familienmitglied handelt, begeben sich die Angehörigen

und Freunde zum Grabe, wo das Familienoberhaupt ungefähr folgende

Ansprache an den Toten hält: „Wir kommen, damit du erfährst, daß

wir dich nicht vergessen haben. Wir wollen dir etwas als Wegzehrung

mitgeben, wenn du dich auf die lange Reise begibst. Darum mußt du

morgen früh auf uns warten.“ Darauf wird ein Huhn mit Reis gekocht und

ein Teil davon für den Toten auf das Grab gestellt, während den Rest

die Teilnehmer verzehren. Männer von Bedeutung bekommen über ihr Grab

noch eine Hängematte gehängt, damit ihr Geist sie für die Reise benutze.

[Illustration:

Aus „Tremearne, Hausa Superstitions and Customs“.

Abb. 62. Takai aus Nordnigeria beim Tanz,

der Überreste eines früheren Kriegstanzes darstellt und noch bisweilen

vorgeführt wird, um Regen zu erzeugen.]

Ein Häuptling genießt das Vorrecht, im Orte selbst begraben zu werden;

die übrigen Toten aber werden in der Regel außerhalb, meistens in

einem schönen Hain, beigesetzt. Die Gräber (Abb. 81) sind vielfach mit

allerlei kleinen Gegenständen bedeckt, die zur Aufnahme der von den

Angehörigen dargebrachten Speiseopfer gedient hatten. Man pflegt diese

Gräber oder „Orte zum Beten“, wie sie wohl genannt werden, des öfteren

zu besuchen und mit den Abgeschiedenen eine Art Zwiegespräch zu halten;

man ruft ihre Hilfe an, nicht nur die der jüngst Verschiedenen, sondern

auch die Geister früherer Generationen. Man treibt also hier eine Art

Ahnen- oder Geisterkult.

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 63. Minserifiguren des Yassiordens.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 70 / 203 题