Abb. 50. Der Binniteufel

(zweiter Grad des Porobundes) in der Mitte, der Nefari oder sein Herold

zu seiner Rechten, seine Trabanten um ihn herum.]

Auch die Mädchen werden vielfach beschnitten. Bei ihnen besteht der

Vorgang in dem Abtragen eines Stückes des Kitzlers; er spielt sich

für gewöhnlich bei Eintritt der Reife, vereinzelt aber auch schon

früher ab. -- Sobald in Togo ein Mädchen seiner Mutter mitgeteilt

hat, daß sich bei ihm zum ersten Male die Regel eingestellt habe,

werden alle Verwandten von diesem Ereignis verständigt. Sie und die

Freundinnen begleiten das junge Mädchen am nächsten Morgen im Zuge

zum öffentlichen Wasserplatz; dabei trägt es auf dem mit einem Tuche

verhüllten Kopfe einen kleinen Topf. An Ort und Stelle taucht ein noch

nicht entwickeltes Mädchen dreimal seine Hand ins Wasser und benetzt

damit den Kopf der Freundin, womit angedeutet werden soll, daß fortan

alles Unreine von ihr gewichen und es selbst ein Weib geworden ist.

Nach etwa acht Tagen wird die Novizin von ihrer Mutter gebadet,

gesalbt und mit Perlenschnüren geschmückt; nur mit diesen bekleidet

geht sie, von zahlreichen Freundinnen begleitet, von Haus zu Haus. Ist

sie bereits verlobt, dann bringt sie ihrem Zukünftigen einen von ihrer

Mutter gekochten Mehlbrei und hält ihm beide Hände hin. Der Bräutigam

gibt ihr von dem Brei hinein, und das Mädchen trägt das Empfangene in

einem Topfe schleunigst nach Hause, wo sie es mit den sie begleitenden

Genossinnen verzehrt. Der Bräutigam seinerseits ißt den Rest mit

seinen Freunden auf. -- Bei einer Reihe anderer Stämme der Küste

müssen die Mädchen mit Eintritt der ersten Regel einige Zeit einsam

in besonderen Hütten zubringen, die kein männliches Wesen betreten

darf. Hier werden sie von alten Weibern in die Geschlechtsgeheimnisse

eingeweiht; jedoch herrscht über die Einzelheiten, die sich hie und da

in der Hütte abspielen, tiefes Geheimnis. -- In Dahome werden zur Zeit

der Getreideernte junge Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren von

älteren Priesterinnen aufgegriffen, längere Zeit gefangengehalten und

in den heiligen Gebräuchen und Tänzen für den Schlangengottesdienst

unterwiesen, außerdem durch Schlangenfiguren, die man ihnen in die

Haut einschneidet, als Eigentum des Schlangengottes geweiht; sie sind

verpflichtet, strenges Stillschweigen über die Vorgänge zu beobachten.

Nach einiger Zeit dürfen sie wieder zu ihren Eltern zurückkehren,

müssen aber von Zeit zu Zeit im Tempel zu Ehren ihrer Gottheit Tänze

aufführen und werden nach eingetretener Reife mit ihr, das heißt mit

den Priestern vermählt. -- Bei den Ekoi wird mit den jungen Mädchen

eine Mastkur vorgenommen, da Wohlbeleibtheit für höchste Schönheit

gilt. Bevor man sie in die für diesen Zweck besonders hergerichteten

Masthäuser bringt, behängt man sie reichlich mit Schmuck, ordnet

ihnen das Haar in sehr kunstvoller Weise, schmückt es mit Kämmen und

dicken Federbüschen, bemalt das Gesicht mit merkwürdigen Figuren und

bestreicht den ganzen Unterkörper von der Taille an mit roter Farbe.

In den Masthäusern werden sie dann aufs sorgfältigste genährt und

gepflegt; sie bleiben hier längere Zeit, von einigen Wochen an bis zu

zwei Jahren. Währenddessen ist es ihnen verboten, sich das Gesicht

zu waschen, auszugehen oder irgendeine Arbeit zu verrichten, nur

das Bemalen der Wände ihres Gefängnisses zur Unterhaltung ist ihnen

gestattet. Nach Ablauf ihrer Mastzeit wird ein großes Fest gefeiert.

+Heirat+ (Abb. 76 und 77) ist das Ziel wohl jedes Negers in Westafrika.

Nur wenige Eingeborene bleiben ihr Leben lang unverheiratet und fallen

deswegen dem Gespötte der Menschen anheim. Für Männer liegt der

Grund wohl meistens darin, daß sie sich eine Braut aus Armut nicht

leisten können; Armut aber ist wieder ihrerseits ein Gegenstand der

Lächerlichkeit für die Eingeborenen. -- Verschiedentlich begegnen wir

+Kinderverlobungen+. Die Eltern verständigen sich über eine etwaige

Heirat, wenn ihre Kinder noch klein sind. Der junge Bursche arbeitet,

sobald er das gehörige Alter erlangt hat, für seine Zukünftige und

überreicht seine Ersparnisse den Schwiegereltern. In Kamerun ist

es Sitte, daß wohlhabende Neger kleine Mädchen bereits für ihren

noch im Knabenalter stehenden Sohn kaufen. Bei gewissen Stämmen der

Elfenbeinküste legt die Mutter zum Zeichen, daß ihre kleine Tochter

schon versprochen ist, ihr eine Schnur um den rechten Arm. Die Eweer

verloben ihre Töchter bereits im Mutterleibe mit dem Sohn ihres

Nachbars; als Pfand dient Kaurimuschelgeld. Trifft die Voraussetzung zu

und kommt das erhoffte Mädchen zur Welt, so legt der junge Bräutigam

beziehungsweise seine Eltern für die Zukünftige eine Pflanzung an,

deren jährlicher Ertrag ihr vom Bräutigam dargebracht wird. Wird aber

wider Erwarten ein Knabe geboren, dann legt man die vorher eingegangene

Verpflichtung dahin aus, daß beide Knaben fortan gute Freunde bleiben

sollen. Bei allen diesen Frühverlobungen bleibt aber meistens dem

herangewachsenen Mädchen die endgültige Entscheidung vorbehalten.

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 51. Bundumädchen der Mendi.

Auf ihrer kunstvoll hergerichteten Haartracht tragen sie Bundumedizin

und über der rechten Schulter medizinische Amulette.]

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 52. Bewerberinnen um die Aufnahme in den Bundubund im Tanzanzug.

Derselbe besteht in einem Netzgewand, das fast den ganzen Körper

bedeckt. Von den Ellbogen und Handgelenken hängen Palmfaserbündel

herab.]

[Illustration:

Phot. T. J. Alldridge.

Abb. 53. Bundumitglieder in betender Stellung.

Bei ihren Morgen- und Abendgesängen im Busch werfen sie sich auf die

Erde.]

Im allgemeinen werden die jungen Mädchen schon vor ihrer Reife, etwa

im achten bis zehnten Jahre, verlobt, sie ziehen indessen dann noch

nicht zu ihrem Gatten, sondern bleiben im Hause der Eltern. Die Heirat

findet erst statt, wenn die Reife eingetreten ist. -- Der junge Mann

nähert sich für gewöhnlich dem Mädchen nicht, er schickt einige

seiner Freunde oder einen besonderen Sprecher, um die einleitenden

Schritte zu tun; hie und da wird dazu auch eine Frau gewählt. Diese

Vermittler bringen dann schon Geschenke in Gestalt von Fleisch,

Tabak, Schürzen, Branntwein, Kolanüssen und dergleichen mit. Manchmal

reden sie bei ihrer Ankunft zunächst über ganz gleichgültige Dinge

und kommen erst später mit ihrem Anliegen heraus. Bei den Mendi

kleiden sie dieses in die artige Bemerkung: „Wir sehen einen schönen

Edelstein in deinem Hause, und wir wollen ihn uns holen; wir bringen

dir dafür dies Geschenk.“ Bei Annahme des Antrags pflegen der junge

Mann und seine Eltern persönlich bei den zukünftigen Schwiegereltern

vorzusprechen, wobei sie diese von neuem beschenken. Bei den Diamala

der Elfenbeinküste ist damit noch eine besondere Verlobungsförmlichkeit

verbunden. Der Zukünftige überreicht einem seiner Freunde ein Paket

mit Kolanüssen. Dieser öffnet es, wählt zwölf Nüsse aus und packt

sie zu einem besonderen Bündel zusammen, die übrigen verteilt er an

die Anwesenden. Damit ist das Verlöbnis vor Zeugen besiegelt. -- Die

Bambara machen eine Ausnahme von der üblichen Art des Brautkaufes;

bei ihnen gibt der Vater der Braut seiner Tochter noch eine Mitgift

mit. Bei wohl allen übrigen Stämmen Westafrikas wird die Braut

ausschließlich gekauft; der Preis fällt ganz verschieden aus und

beträgt bald nur wenige Mark oder Franken, bald sind es deren mehr als

tausend. Während der +Verlobungszeit+ bleibt das junge Mädchen für

gewöhnlich im Hause seiner Eltern, bei einzelnen Stämmen aber pflegt

es schon jetzt geschlechtlichen Verkehr mit dem Auserwählten. Bei den

Kopfjägern Nigerias kann der Bräutigam, wenn die Verlobung erfolgt ist,

sofort seine Frau verlangen, wenn es sich um eine Geschiedene handelt;

er muß aber bis zur nächsten Regenzeit warten, falls die Braut noch

Jungfrau ist. Zu passender Zeit sammelt die Familie des Bräutigams

große Mengen Negerhirse und sendet sie am Hochzeitstage in das Haus des

Vaters des Mädchens; dort wird ein Festgelage und ein Tanz abgehalten,

wobei jeder Teilnehmer so lange tanzt und sich betrinkt, als noch Bier

vorhanden ist. -- Bei den Haussa spricht der Jüngling zuerst mit dem

Mädchen; denn, obgleich sie mohammedanischen Glaubens sind, leben die

Frauen bei ihnen doch nicht abgesondert. Gibt es ihm sein Jawort, dann

wird die Erlaubnis des Vaters oder Onkels eingeholt und ein Teil des

Brautpreises entrichtet. Am vierten Tage vor ihrer Hochzeit wird die

zukünftige junge Frau von ihren weiblichen Verwandten und Brautjungfern

ergriffen, damit ihre Hände und Füße mit Hennah gefärbt werden (Abb.

71), wobei das Mädchen Widerstand leisten oder wenigstens vortäuschen

muß. Sie trägt diese Farbe vier Tage lang und wird am Abend des letzten

zur Wohnung ihres Gatten gebracht. Diesen trifft sie jedoch nicht an,

da er für einige Tage im Hause des Brautführers wohnt. Nach Ablauf der

Frist bringt dieser ihn zurück und überreicht den Brautjungfern, die

sich noch in der Wohnung des Bräutigams aufhalten, Geschenke, wodurch

er sie zum Gehen veranlassen will. Eine Haussafrau spricht den Namen

ihres ersten Mannes niemals aus, sondern nennt ihn einfach „Herr des

Hauses“ oder ähnlich; denn der wirkliche Name ist ein wunder Punkt,

wenn sich seiner eine boshafte Frau bedient.

[Illustration:

Phot. C. H. Firmin.

Abb. 54. Mädchen des Bundubundes,

der geheimen Gesellschaft für das weibliche Geschlecht in Sierra Leone.]

[Illustration:

Phot. C. H. Firmin.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 67 / 203 题