(zweiter Grad des Porobundes) in der Mitte, der Nefari oder sein Herold
zu seiner Rechten, seine Trabanten um ihn herum.]
Auch die Mädchen werden vielfach beschnitten. Bei ihnen besteht der
Vorgang in dem Abtragen eines Stückes des Kitzlers; er spielt sich
für gewöhnlich bei Eintritt der Reife, vereinzelt aber auch schon
früher ab. -- Sobald in Togo ein Mädchen seiner Mutter mitgeteilt
hat, daß sich bei ihm zum ersten Male die Regel eingestellt habe,
werden alle Verwandten von diesem Ereignis verständigt. Sie und die
Freundinnen begleiten das junge Mädchen am nächsten Morgen im Zuge
zum öffentlichen Wasserplatz; dabei trägt es auf dem mit einem Tuche
verhüllten Kopfe einen kleinen Topf. An Ort und Stelle taucht ein noch
nicht entwickeltes Mädchen dreimal seine Hand ins Wasser und benetzt
damit den Kopf der Freundin, womit angedeutet werden soll, daß fortan
alles Unreine von ihr gewichen und es selbst ein Weib geworden ist.
Nach etwa acht Tagen wird die Novizin von ihrer Mutter gebadet,
gesalbt und mit Perlenschnüren geschmückt; nur mit diesen bekleidet
geht sie, von zahlreichen Freundinnen begleitet, von Haus zu Haus. Ist
sie bereits verlobt, dann bringt sie ihrem Zukünftigen einen von ihrer
Mutter gekochten Mehlbrei und hält ihm beide Hände hin. Der Bräutigam
gibt ihr von dem Brei hinein, und das Mädchen trägt das Empfangene in
einem Topfe schleunigst nach Hause, wo sie es mit den sie begleitenden
Genossinnen verzehrt. Der Bräutigam seinerseits ißt den Rest mit
seinen Freunden auf. -- Bei einer Reihe anderer Stämme der Küste
müssen die Mädchen mit Eintritt der ersten Regel einige Zeit einsam
in besonderen Hütten zubringen, die kein männliches Wesen betreten
darf. Hier werden sie von alten Weibern in die Geschlechtsgeheimnisse
eingeweiht; jedoch herrscht über die Einzelheiten, die sich hie und da
in der Hütte abspielen, tiefes Geheimnis. -- In Dahome werden zur Zeit
der Getreideernte junge Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren von
älteren Priesterinnen aufgegriffen, längere Zeit gefangengehalten und
in den heiligen Gebräuchen und Tänzen für den Schlangengottesdienst
unterwiesen, außerdem durch Schlangenfiguren, die man ihnen in die
Haut einschneidet, als Eigentum des Schlangengottes geweiht; sie sind
verpflichtet, strenges Stillschweigen über die Vorgänge zu beobachten.
Nach einiger Zeit dürfen sie wieder zu ihren Eltern zurückkehren,
müssen aber von Zeit zu Zeit im Tempel zu Ehren ihrer Gottheit Tänze
aufführen und werden nach eingetretener Reife mit ihr, das heißt mit
den Priestern vermählt. -- Bei den Ekoi wird mit den jungen Mädchen
eine Mastkur vorgenommen, da Wohlbeleibtheit für höchste Schönheit
gilt. Bevor man sie in die für diesen Zweck besonders hergerichteten
Masthäuser bringt, behängt man sie reichlich mit Schmuck, ordnet
ihnen das Haar in sehr kunstvoller Weise, schmückt es mit Kämmen und
dicken Federbüschen, bemalt das Gesicht mit merkwürdigen Figuren und
bestreicht den ganzen Unterkörper von der Taille an mit roter Farbe.
In den Masthäusern werden sie dann aufs sorgfältigste genährt und
gepflegt; sie bleiben hier längere Zeit, von einigen Wochen an bis zu
zwei Jahren. Währenddessen ist es ihnen verboten, sich das Gesicht
zu waschen, auszugehen oder irgendeine Arbeit zu verrichten, nur
das Bemalen der Wände ihres Gefängnisses zur Unterhaltung ist ihnen
gestattet. Nach Ablauf ihrer Mastzeit wird ein großes Fest gefeiert.
+Heirat+ (Abb. 76 und 77) ist das Ziel wohl jedes Negers in Westafrika.
Nur wenige Eingeborene bleiben ihr Leben lang unverheiratet und fallen
deswegen dem Gespötte der Menschen anheim. Für Männer liegt der
Grund wohl meistens darin, daß sie sich eine Braut aus Armut nicht
leisten können; Armut aber ist wieder ihrerseits ein Gegenstand der
Lächerlichkeit für die Eingeborenen. -- Verschiedentlich begegnen wir
+Kinderverlobungen+. Die Eltern verständigen sich über eine etwaige
Heirat, wenn ihre Kinder noch klein sind. Der junge Bursche arbeitet,
sobald er das gehörige Alter erlangt hat, für seine Zukünftige und
überreicht seine Ersparnisse den Schwiegereltern. In Kamerun ist
es Sitte, daß wohlhabende Neger kleine Mädchen bereits für ihren
noch im Knabenalter stehenden Sohn kaufen. Bei gewissen Stämmen der
Elfenbeinküste legt die Mutter zum Zeichen, daß ihre kleine Tochter
schon versprochen ist, ihr eine Schnur um den rechten Arm. Die Eweer
verloben ihre Töchter bereits im Mutterleibe mit dem Sohn ihres
Nachbars; als Pfand dient Kaurimuschelgeld. Trifft die Voraussetzung zu
und kommt das erhoffte Mädchen zur Welt, so legt der junge Bräutigam
beziehungsweise seine Eltern für die Zukünftige eine Pflanzung an,
deren jährlicher Ertrag ihr vom Bräutigam dargebracht wird. Wird aber
wider Erwarten ein Knabe geboren, dann legt man die vorher eingegangene
Verpflichtung dahin aus, daß beide Knaben fortan gute Freunde bleiben
sollen. Bei allen diesen Frühverlobungen bleibt aber meistens dem
herangewachsenen Mädchen die endgültige Entscheidung vorbehalten.
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 51. Bundumädchen der Mendi.
Auf ihrer kunstvoll hergerichteten Haartracht tragen sie Bundumedizin
und über der rechten Schulter medizinische Amulette.]
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 52. Bewerberinnen um die Aufnahme in den Bundubund im Tanzanzug.
Derselbe besteht in einem Netzgewand, das fast den ganzen Körper
bedeckt. Von den Ellbogen und Handgelenken hängen Palmfaserbündel
herab.]
[Illustration:
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 53. Bundumitglieder in betender Stellung.
Bei ihren Morgen- und Abendgesängen im Busch werfen sie sich auf die
Erde.]
Im allgemeinen werden die jungen Mädchen schon vor ihrer Reife, etwa
im achten bis zehnten Jahre, verlobt, sie ziehen indessen dann noch
nicht zu ihrem Gatten, sondern bleiben im Hause der Eltern. Die Heirat
findet erst statt, wenn die Reife eingetreten ist. -- Der junge Mann
nähert sich für gewöhnlich dem Mädchen nicht, er schickt einige
seiner Freunde oder einen besonderen Sprecher, um die einleitenden
Schritte zu tun; hie und da wird dazu auch eine Frau gewählt. Diese
Vermittler bringen dann schon Geschenke in Gestalt von Fleisch,
Tabak, Schürzen, Branntwein, Kolanüssen und dergleichen mit. Manchmal
reden sie bei ihrer Ankunft zunächst über ganz gleichgültige Dinge
und kommen erst später mit ihrem Anliegen heraus. Bei den Mendi
kleiden sie dieses in die artige Bemerkung: „Wir sehen einen schönen
Edelstein in deinem Hause, und wir wollen ihn uns holen; wir bringen
dir dafür dies Geschenk.“ Bei Annahme des Antrags pflegen der junge
Mann und seine Eltern persönlich bei den zukünftigen Schwiegereltern
vorzusprechen, wobei sie diese von neuem beschenken. Bei den Diamala
der Elfenbeinküste ist damit noch eine besondere Verlobungsförmlichkeit
verbunden. Der Zukünftige überreicht einem seiner Freunde ein Paket
mit Kolanüssen. Dieser öffnet es, wählt zwölf Nüsse aus und packt
sie zu einem besonderen Bündel zusammen, die übrigen verteilt er an
die Anwesenden. Damit ist das Verlöbnis vor Zeugen besiegelt. -- Die
Bambara machen eine Ausnahme von der üblichen Art des Brautkaufes;
bei ihnen gibt der Vater der Braut seiner Tochter noch eine Mitgift
mit. Bei wohl allen übrigen Stämmen Westafrikas wird die Braut
ausschließlich gekauft; der Preis fällt ganz verschieden aus und
beträgt bald nur wenige Mark oder Franken, bald sind es deren mehr als
tausend. Während der +Verlobungszeit+ bleibt das junge Mädchen für
gewöhnlich im Hause seiner Eltern, bei einzelnen Stämmen aber pflegt
es schon jetzt geschlechtlichen Verkehr mit dem Auserwählten. Bei den
Kopfjägern Nigerias kann der Bräutigam, wenn die Verlobung erfolgt ist,
sofort seine Frau verlangen, wenn es sich um eine Geschiedene handelt;
er muß aber bis zur nächsten Regenzeit warten, falls die Braut noch
Jungfrau ist. Zu passender Zeit sammelt die Familie des Bräutigams
große Mengen Negerhirse und sendet sie am Hochzeitstage in das Haus des
Vaters des Mädchens; dort wird ein Festgelage und ein Tanz abgehalten,
wobei jeder Teilnehmer so lange tanzt und sich betrinkt, als noch Bier
vorhanden ist. -- Bei den Haussa spricht der Jüngling zuerst mit dem
Mädchen; denn, obgleich sie mohammedanischen Glaubens sind, leben die
Frauen bei ihnen doch nicht abgesondert. Gibt es ihm sein Jawort, dann
wird die Erlaubnis des Vaters oder Onkels eingeholt und ein Teil des
Brautpreises entrichtet. Am vierten Tage vor ihrer Hochzeit wird die
zukünftige junge Frau von ihren weiblichen Verwandten und Brautjungfern
ergriffen, damit ihre Hände und Füße mit Hennah gefärbt werden (Abb.
71), wobei das Mädchen Widerstand leisten oder wenigstens vortäuschen
muß. Sie trägt diese Farbe vier Tage lang und wird am Abend des letzten
zur Wohnung ihres Gatten gebracht. Diesen trifft sie jedoch nicht an,
da er für einige Tage im Hause des Brautführers wohnt. Nach Ablauf der
Frist bringt dieser ihn zurück und überreicht den Brautjungfern, die
sich noch in der Wohnung des Bräutigams aufhalten, Geschenke, wodurch
er sie zum Gehen veranlassen will. Eine Haussafrau spricht den Namen
ihres ersten Mannes niemals aus, sondern nennt ihn einfach „Herr des
Hauses“ oder ähnlich; denn der wirkliche Name ist ein wunder Punkt,
wenn sich seiner eine boshafte Frau bedient.
[Illustration:
Phot. C. H. Firmin.
Abb. 54. Mädchen des Bundubundes,
der geheimen Gesellschaft für das weibliche Geschlecht in Sierra Leone.]
[Illustration:
Phot. C. H. Firmin.