In gewissen Teilen des nordwestlichen Nigeria stehen die Eltern vor
dem Hause, wenn der Bräutigam eintritt; zwei seiner Freunde halten
das Mädchen bei den Beinen fest. Ist die Braut noch jungfräulich,
dann wird den Eltern nach dem Hochzeitsakt ein weißes Tuch mit den
üblichen Abzeichen gezeigt und es werden ihnen Geschenke dargebracht.
Hat sich aber gezeigt, daß die junge Frau ihre Jungfernschaft bereits
verloren hatte, dann errichtet der Mann vor seinem Hause eine Stange,
hängt jene zum Schein daran auf und zerschlägt ihre Schüsseln und
Töpfe. Er will damit andeuten, daß die Frau von selbst zu ihren Eltern
zurückkehre; denn wenn sie aus freien Stücken von ihm geht, müssen ihre
Eltern die Heiratsgebühr zurückerstatten, während sie den Brautpreis
behalten, wenn der Mann sie forttreibt. -- Bei den Filani wird Ende
des Jahres ein Ritus, den sie Girewali nennen, im Walde abgehalten.
Die Jünglinge stellen sich in einer Reihe auf, die Mädchen stürzen
auf ihre Günstlinge zu und nehmen sie mit sich; nachdem ein Festmahl
stattgefunden hat, schlafen die betreffenden Paare zusammen. -- Bei den
Sobo lebt die Ehefrau die erste Zeit im Hause ihrer Eltern, ihr Mann
aber wohnt mit ihr nicht zusammen, sondern besucht sie nur jeden Abend;
bei Tagesanbruch geht er dann wieder fort. Erst nach drei Monaten
bringen Angehörige ihrer Familie die junge Frau in das Haus des Gatten.
-- Bei den Bassa-Komo pflegen alle Männer in einem Teile des Dorfes zu
leben, alle Frauen in einem anderen; die Männer besuchen ihre Frauen
oder umgekehrt die Frauen ihre Männer, wie es gerade die Gelegenheit
ergibt. Bei den Mbres am Tschadsee besteht noch Gruppenheirat, die
Männer müssen aber alle Brüder, die Frauen alle Schwestern sein. -- Bei
den Ekoi besteht die bindende Förmlichkeit darin, daß das Mädchen ein
Hochzeitsgeschenk als solches annimmt; die Annahme verkündet darauf der
Bewerber im ganzen Dorfe. Vor der Hochzeit muß das Mädchen, wie wir
bereits hörten, eine Zeitlang im Masthaus bleiben; währenddessen geht
es weder aus noch arbeitet es. Auf Mädchen, die sich dies nicht leisten
können, entweder aus Mangel an Geld oder aus sonstigen Gründen, wird
scheel herabgesehen. Wenn einer Mutter ihr zukünftiger Schwiegersohn
nicht angenehm ist, so sucht sie es manchmal dahin zu bringen, daß
er die Verlobung wieder rückgängig macht, indem sie ihm droht, ihre
Tochter vor der Hochzeit knapp zu halten, damit sie nicht fett werde.
[Illustration:
Phot. C. H. Firmin.
Abb. 56. Bunduteufel in ihrer Amtstracht.