Abb. 20. Ein Ibadanweib mit Gesichtsmalerei.]

[Illustration:

Phot. C. H. Firmin.

Abb. 21. Haartracht eines Koramaweibes.

Das Haar wird über einem Gestell aus Pflanzenfasern kammartig

angeordnet; so bleibt es wochen-, selbst monatelang.]

Der +Porobund+ beherrscht das ganze einheimische Leben im Lande der

Mendi; früher war seine Macht nahezu unbegrenzt. Ähnlich wie im

Mittelalter vor der Heiligen Feme, so konnte vor seinem Gerichtshof

jeder Mensch verhört und verurteilt, das Urteil sogleich an ihm

vollstreckt und seine Leiche im „Porobusch“ begraben werden, ohne

daß die Außenwelt etwas von den Einzelheiten des Falles erfuhr. Bei

den Versammlungen der Porobrüder, die man in einer Lichtung des

Waldes im Porobusch dicht bei der Stadt abhält, werden alle Fragen

politischer und sozialer Natur erörtert und erledigt. Zu ihnen

haben nur vollberechtigte Mitglieder Zutritt, die sich zuvor einer

strengen Belehrung von seiten des Ordens haben unterziehen müssen. Man

unterscheidet drei Grade, den Yuira oder „ein Wort“ für die unteren

Klassen, den Binni und Missi für mohammedanische Mauren und für

„Teufelsmänner“ und als höchste Stufe den Kaimahun oder Häuptlingsgrad.

Der letztere ist der Ausgangspunkt aller Porovorschriften; in seinem

Hohen Rat kommt das Porokabinett zu den Beschlüssen, die die unteren

Grade auszuführen haben. -- Da die Mendi keine Schriftsprache kennen,

so bedienen sie sich als Verständigungsmittel vertrauenswürdiger Boten,

Wjas genannt; solche sind stets in der Porobrüderschaft anzutreffen,

deren sämtliche Mitglieder auf „Landesmedizin“ vereidigt wurden, in

dem Sinne, daß diese für sie verhängnisvoll werden solle, falls sie

irgendein Geheimnis verrieten.

[Illustration:

Phot. F. R. Roberts.

Die Sitten der Völker, Dritter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 56 / 203 题