Dabei geschah es zufällig, daß er das Gesicht nach der Seite des Saales

wendete, die sich ihm zur linken Hand befand. Fast auf einer Höhe mit

seinen Augen saßen in der Ecke der Richterbank zwei Personen, auf denen

sein Auge sofort haften blieb, so auffällig und mit einer solchen

Veränderung seines Gesichts, daß alle Augen, die sich auf ihn gewendet

hatten, sich auf diese Beiden wendeten.

Die Zuschauer sahen in den beiden Gestalten eine junge Dame von

kaum mehr als zwanzig Jahren und einen Herrn, der offenbar ihr

Vater war; einen Herrn von sehr merkwürdigem Aussehen, wegen seines

schlohweißen Haares und einer gewissen unbeschreiblichen Intensivität

des Gesichtsausdrucks; nicht der Außenwelt zugewendet, sondern grübelnd

und mit sich selbst beschäftigt. Wenn dieser Ausdruck auf seinem

Gesicht lag, sah er aus, als wäre er alt; verschwand er aber manchmal

vorübergehend, -- wie z. B. jetzt, wie er mit seiner Tochter sprach, so

wurde er ein schöner Mann, der noch nicht über das kräftige Mannesalter

hinaus ist.

Seine Tochter hatte die eine ihrer Hände durch seinen Arm gezogen,

wie sie neben ihm saß und die andere darauf gelegt. Eingeschüchtert

von dem Schauspiel, das sie vor sich sah, und voller Mitleid für den

Angeklagten, hatte sie sich dicht an den Vater herangedrängt. Auf ihrer

Stirn las man deutlich eine Alles vergessende Angst und ein Mitleid,

die für Nichts Sinn hatten, als für die Gefahr des Angeklagten. Dies

war so deutlich zu lesen, so natürlich und lebendig ausgedrückt, daß

Neugierige, die kein Mitleid mit ihm gehabt hatten, sich von ihrem

Anblick rühren ließen; und durch den Saal ging ein Geflüster, wer sind

sie?

Jerry, der Ausläufer, der seine Beobachtungen für sich in seiner Weise

gemacht hatte und der in seinem tiefen Nachdenken den Rost von seinen

Fingern gesogen hatte, machte den Hals lang, um zu hören, wer sie

wären. Das Gedränge um ihn hatte sich noch dichter zusammengedrängt und

die Anfrage an den nächsten Gerichtsdiener befördert und von diesem kam

die Antwort langsam zurück; endlich kam sie auch an Jerry:

„Zeugen.“

„Auf welcher Seite?“

„Gegen.“

„Gegen welche Seite?“

„Gegen den Angeklagten.“

Der Richter, dessen Auge der allgemeinen Richtung gefolgt war, sammelte

sich wieder, lehnte sich in seinem Sitz zurück und hielt sein Auge

auf den Mann geheftet, dessen Leben in seiner Hand lag, wie der Herr

Generalanwalt aufstand, um den Strick zu drehen, die Axt zu schärfen

und die Nägel in das Schaffot zu schlagen.

Drittes Kapitel.

Eine Enttäuschung.

Der Herr Generalanwalt hatte den Geschwornen mitzutheilen, daß der

Angeklagte vor ihnen, obgleich jung an Jahren, doch alt sei in den

hochverrätherischen Praktiken, wegen deren jetzt das Gesetz seinen

Kopf fordere. Daß sein Verkehr mit dem Landesfeinde nicht ein Verkehr

von heute oder von gestern oder nur vom vorigen oder vorvorigen Jahre

sei. Daß es unzweifelhaft sei, daß der Angeklagte schon seit längerer

Zeit als dieser zwischen Frankreich und England in geheimen Geschäften,

über die er keine ehrliche Auskunft geben könne, hin- und hergereist

sei. Daß, wenn es in der Natur hochverrätherischer Umtriebe liege,

zum Ziele zu führen (was glücklicher Weise nie der Fall sei), die

wirkliche Boshaftigkeit und Strafbarkeit dieses Unterfangens noch

unentdeckt sein könnte. Daß jedoch die Vorsehung es einer Person ohne

Furcht und ohne Tadel eingegeben habe, den verbrecherischen Plänen des

Angeklagten nachzuspüren und sie, erfüllt von Entsetzen, Sr. Majestät

oberstem Staatssecretär und höchst ehrenwerthem Geheimen Rath zu

enthüllen. Daß er diesen Patrioten ihnen vorführen werde. Daß seine

Stellung und Haltung in der That und im Ganzen erhaben sei. Daß er

des Angeklagten Freund gewesen, aber nachdem er in einer glücklichen

und einer bösen Stunde seine Niederträchtigkeit entdeckt, beschlossen

habe, den Verräther, den er nicht länger an seinem Busen wärmen

konnte, auf dem geheiligten Altar des Vaterlandes zu opfern. Daß, wenn

in Großbritannien wie im alten Griechenland und Rom Wohlthätern des

Gemeinwesens Bildsäulen errichtet würden, dieser ausgezeichnete Bürger

sicherlich durch eine geehrt werden würde. Daß dies aber wahrscheinlich

nicht der Fall sein würde, da es hier nicht Sitte sei. Daß die Tugend,

wie die Dichter sagten (in vielen Stellen, von denen er wüßte, daß die

Geschwornen sie Wort für Wort auswendig kännten; worauf die Gesichter

der Geschwornen ein Schuldbewußtsein, daß sie kein Wort von den Stellen

wüßten, verriethen), gewissermaßen ansteckend sei, vor Allem aber die

herrliche Tugend, welche man Patriotismus oder Vaterlandsliebe nenne.

Daß das erhabene Beispiel dieses fleckenreinen und untadelhaften Zeugen

für die Krone, von dem zu sprechen für Jeden eine Ehre sei, nicht

ohne Eindruck auf den Bedienten des Angeklagten geblieben sei und in

diesem einen heiligen Entschluß erzeugt habe, die Kästen und Taschen

seines Herrn zu durchsuchen und seine Papiere bei Seite zu schaffen.

Daß er (der Herr Generalanwalt) auf einen Versuch gefaßt sei, über

diesen bewundernswürdigen Bedienten tadelnde und geringschätzende

Bemerkungen zu machen; aber daß im Allgemeinen er ihn seinen (des

Herrn Generalanwalts) Brüdern und Schwestern vorziehe und ihn mehr

als seinen (des Herrn Generalanwalts) Vater und seiner Mutter ehre.

Daß er mit Zuversicht die Geschwornen auffordere, dasselbe zu thun.

Daß die Aussage dieser beiden Zeugen, verbunden mit den von ihnen

entdeckten, schriftlichen Beweisen, die ihnen vorgelegt werden würden,

beweisen könnten, daß der Angeklagte im Besitz von Standeslisten der

Streitkräfte Sr. Majestät und Nachweisen über ihre Standquartiere

und Ausrüstung, sowohl zu Wasser wie zu Lande gewesen, die keinen

Zweifel übrig lassen würden, daß er regelmäßig diese Nachweise einer

feindlichen Macht mitgetheilt habe. Daß nicht nachgewiesen werden

könne, daß diese Schriften von der Hand des Angeklagten seien; daß

dies aber ganz gleichgültig sei, oder vielmehr um so besser für die

Anklage, da daraus hervorgehe, wie schlau der Angeklagte in seinen

Vorsichtsmaßregeln sei. Daß die Beweise fünf Jahre zurückgehen und den

Angeklagten mit seinen strafbaren Plänen bereits wenige Wochen vor dem

allerersten Gefecht zwischen den englischen Truppen und den Amerikanern

beschäftigt zeigen würden. Daß aus diesen Gründen die Geschwornen, als

loyale Geschworne (als welche er sie kenne) und als verantwortliche

Geschworne (wie sie selbst wüßten) unbedingt den Unglücklichen schuldig

finden und mit ihm ein Ende machen müßten, ob sie wollten oder nicht.

Daß sie niemals ihr Haupt ruhig auf ihr Kissen legen könnten; daß sie

nie den Gedanken ertragen könnten, daß ihre Weiber den Kopf ruhig auf

ihre Kissen legten; daß es ihnen niemals in den Sinn kommen könnte, daß

ihre Kinder ruhig den Kopf auf das Kissen legten; mit Einem Worte, daß

sie und die Ihrigen in Zukunft nie auch nur eine Stunde ruhigen Schlafs

genießen würden, wenn dem Angeklagten nicht das Haupt abgeschlagen

würde. Diesen Kopf verlangte der Herr Generalanwalt schließlich von

ihnen im Namen von Allem mit einem vollen Klange was ihm einfiel, und

auf seine feierliche Versicherung hin, daß er den Angeklagten bereits

als einen todten Mann betrachte.

Als der Generalanwalt schwieg, ging ein Gesurre durch den Hof, als ob

den Angeklagten, in Vorausahnung dessen, was er bald sein werde, eine

Wolke von großen Schmeißfliegen umschwärme. Als es sich wieder legte,

erschien der fleckenreine Patriot auf der Zeugenbank.

Der Generalfiscal verhörte nun nach der Einleitung seines Vorgängers

den Patrioten. Name: John Barsad, Gentleman. Die Geschichte seiner

reinen Seele war genau so, wie der Herr Generalanwalt sie beschrieben

hatte -- vielleicht ein Wenig zu umständlich, wenn sie einen Fehler

hatte. Nachdem er seinen edlen Busen dieser Bürde entledigt, hätte er

sich gern bescheiden zurückgezogen, aber der Herr in der Perrücke mit

den Papieren vor sich, der nicht weit von Mr. Lorry saß, wünschte ihm

einige Fragen vorzulegen. Der Herr in der Perrücke gegenüber sah immer

noch die Decke des Saales an.

War er vielleicht selbst früher Spion gewesen! Nein, er wies diese

niedrige Verleumdung mit Entrüstung zurück. Wovon lebte er? Von seiner

Besitzung. Wo seine Besitzung liege? Das könne er so genau nicht sagen.

Worin sie bestehe? Das ginge Niemanden Etwas an. Ob er sie geerbt

habe? Ja. Von wem? Von einem entfernten Verwandten. Von einem sehr

entfernten? Von einem ziemlich entfernten. Jemals im Gefängniß gewesen?

Gewiß nicht. Nie im Schuldgefängniß gesessen? Wüßte nicht, daß das

hierher gehöre. Nie im Schuldgefängniß gesessen? Sprechen Sie. Niemals?

Ja. Wie viele Mal? Zwei oder drei Mal. Nicht fünf oder sechs Mal?

Vielleicht. Welchen Standes? Gentleman. Jemals mit Fußtritten regalirt?

Wäre vielleicht möglich. Häufig? Nein. Jemals einen Fußtritt bekommen

und die Treppe hinuntergeworfen worden? Ganz gewiß nicht; bekam

einmal einen Fußtritt oben an der Treppe und fiel aus eigenem Antrieb

hinunter. Damals hinuntergeworfen worden, weil er mit falschen Würfeln

gespielt? Etwas der Art habe der betrunkene Lügner gesagt, der sich der

Realinjurie schuldig gemacht, aber es sei nicht wahr. Ob er schwören

könne, daß es nicht wahr sei? Ganz bestimmt. Ob er jemals von falschem

Spiele gelebt? Niemals. Ob er vom Spielen gelebt? Nicht mehr als andere

Herren. Ob er von dem Angeklagten Geld geborgt? Ja. Ob er es ihm

wiederbezahlt? Nein. War nicht die Bekanntschaft mit dem Angeklagten,

die im Grunde eine sehr oberflächliche war, dem Angeklagten in

Postkutschen, Wirthshäusern und Packetschiffen aufgedrängt worden?

Nein. Weiß er bestimmt, daß er bei dem Angeklagten diese Musterrollen

gesehen? Gewiß. Wisse Nichts weiter von den Musterrollen? Nein. Hätte

sie z. B. nicht selbst herbeigeschafft? Nein. Erwarte nicht für sein

Auftreten als Zeuge bezahlt zu werden? Nein. Sei nicht im regelmäßigen

Sold und Anstellung der Regierung zum Schlingenlegen? O, bei Leibe

nicht. Oder sonst Etwas zu thun? O, bei Leibe nicht. Ob er das

beschwören könne? Noch zwei- und dreimal. Sei von keinen andern bewegt

und bestimmt, als von Beweggründen des reinen Patriotismus? Von keinen

andern.

Der tugendhafte Bediente, Roger Cly, schwur sich mit großer

Behendigkeit durch das Verhör. Er war in gutem Glauben und

Herzenseinfalt vor vier Jahren in die Dienste des Angeklagten getreten.

Er hatte den Angeklagten am Bord des Calais-Packetschiffs gefragt, ob

er einen gewandten Burschen brauche und der Angeklagte hatte ihn in

Dienst genommen. Er hatte den Angeklagten nicht gebeten, den gewandten

Burschen aus Barmherzigkeit in Dienst zu nehmen, -- hatte nie an so

Etwas gedacht. Bald darauf fing er an, Verdacht hinsichtlich des

Angeklagten zu schöpfen und ein Auge auf ihn zu haben. Beim Ordnen

seiner Kleider auf der Reise hatte er ähnliche Papiere wie diese

wiederholt in den Taschen des Angeklagten gesehen. Diese Papiere hatte

er aus dem Schubkasten in dem Pulte des Angeklagten genommen. Er hatte

sie nicht erst dorthin gelegt. Er hatte gesehen, wie der Angeklagte

dieselben Papiere französischen Herren in Calais zeigte, und ähnliche

Papiere französischen Herren in Calais und in Boulogne. Er liebe sein

Vaterland und hätte so Etwas nicht ertragen können und hätte Anzeige

gemacht. Er sei nie in Verdacht gewesen, eine silberne Theekanne

gestohlen zu haben; er sei hinsichtlich einer Senfbüchse verleumdet

worden, aber es hätte sich gefunden, daß sie nur plattirt gewesen sei.

Er kenne den vorigen Zeugen seit sieben oder acht Jahren; das sei

bloßes zufälliges Zusammentreffen. Er nenne es nicht ein merkwürdig

seltsames Zusammentreffen; die Zusammentreffen wären meistens

merkwürdig. Auch nenne er es kein merkwürdiges Zusammentreffen, daß

reine Vaterlandsliebe auch ~sein~ einziger Beweggrund sei. Er sei

ein echter Britte und hoffe, es gebe noch viele gleich ihm.

Die Schmeißfliegen summten wieder und der Generalanwalt rief Mr. Jarvis

Lorry auf.

„Mr. Jarvis Lorry, Sie sind Handlungsdiener in Tellsons Bank?“

„Ja.“

„Veranlaßten Sie an einem gewissen Freitag Nachts im November 1775

Geschäfte, von London nach Dover mit der Postkutsche zu reisen?“

„Ja.“

„Waren noch andere Passagiere in der Kutsche?“

„Zwei.“

„Stiegen sie unterwegs im Verlaufe der Nacht aus?“

„Allerdings.“

„Mr. Lorry, sehen Sie den Angeklagten an. War er einer der beiden

Passagiere?“

„Ich getraue mir nicht, Ja zu sagen.“

„Sieht er einem dieser beiden Passagiere ähnlich?“

„Beide waren so eingewickelt, und die Nacht war so finster, und wir

waren Alle so zurückhaltend, daß ich mir nicht einmal getrauen kann,

diese Frage zu beantworten.“

„Mr. Lorry, sehen Sie den Angeklagten noch einmal an. Denken Sie ihn

sich so eingewickelt, wie jene beiden Passagiere, würde dann sein

Aussehen oder sein Wuchs es unwahrscheinlich machen, daß er Einer

derselben gewesen wäre.“

„Nein.“

„Sie wollen nicht beschwören, Mr. Lorry, daß er keiner von den Beiden

gewesen sei?“

„Nein.“

„So sagen Sie wenigstens, er könnte Einer von den Beiden gewesen sein?“

„Ja. Ausgenommen, daß ich mich erinnere, daß die Beiden -- ebenso wie

ich -- sich vor Straßenräubern fürchteten und der Angeklagte sieht

nicht aus, als ob er sich fürchtete.“

„Haben Sie jemals ein Bild der Furchtsamkeit gesehen, Mr. Lorry?“

„Ei, gewiß.“

„Mr. Lorry, sehen Sie den Angeklagten noch einmal an. Wissen Sie mit

Bestimmtheit, ihn früher schon einmal gesehen zu haben?“

„Ja.“

„Wann?“

„Wenige Tage nach jener Reise kehrte ich aus Frankreich zurück und

in Calais kam der Angeklagte an Bord des Packetschiffs, auf dem ich

zurückfuhr und machte die Reise mit mir.“

„Um welche Zeit kam er an Bord?“

„Kurz nach Mitternacht.“

„Mitten in der Nacht. War er der einzige Passagier, der zu dieser

ungewöhnlichen Stunde an Bord kam?“

„Er war zufällig der einzige.“

„Das „zufällig“ ist hier gleichgültig, Mr. Lorry. Er war der einzige

Passagier, der mitten in der Nacht an Bord kam?“

„Ja.“

„Reisten Sie allein, Mr. Lorry, oder hatten Sie Begleitung?“

„Ich hatte zwei Begleiter. Einen Herrn und eine Dame. Sie sind hier.“

„Sie sind hier. Haben Sie mit dem Angeklagten gesprochen?“

„Kaum einige Worte. Das Wetter war stürmisch, die Ueberfahrt lang und

beschwerlich, und ich lag fast während der ganzen Zeit auf einem Sopha.“

„Miß Manette!“

Die junge Dame, auf welche sich vorhin alle Blicke gewendet hatten und

sich jetzt wieder wendeten, stand auf. Ihr Vater erhob sich mit ihr und

behielt ihre Hand unter seinem Arme.

„Miß Manette! Sehen Sie den Angeklagten an.“

Solchem Mitleid und so tief fühlender Jugend und Schönheit

gegenübergestellt zu werden, war eine viel härtere Prüfung für den

Angeklagten, als dem ganzen Gedränge gegenüber zu stehen. Er stand

mit ihr, so zu sagen, allein an dem Rande seines Grabes und alle die

neugierig starrenden Augen ringsum konnten ihm für den Augenblick

nicht die Kraft geben, ganz unbefangen zu bleiben. Seine unruhige

rechte Hand vertheilte die vor ihm gestreuten Kräuter in eingebildete

Blumenbeete in einem Garten; unter seinen Bemühungen, sein Athmen im

regelmäßigen Zuge zu erhalten, zitterten die Lippen, aus welchen das

Blut nach dem Herzen zurückströmte. Das Gesumme der Schmeißfliegen

erhob sich lauter als vorhin.

„Miß Manette, haben Sie den Angeklagten früher gesehen?“

„Ja, Sir.“

„Wo?“

„Am Bord des Packetschiffs, von dem eben gesprochen worden und bei

derselben Gelegenheit.“

„Sie sind die junge Dame, von der eben gesprochen worden?“

„O, unglücklicherweise bin ich es!“

Der klagende Ton ihres Mitleids verlor sich in die weniger wohltönende

Stimme des Richters, wie er ziemlich schroff sagte: „Beantworten Sie

die Fragen, die Ihnen vorgelegt werden und machen Sie keine Bemerkungen

dazu.“

„Miß Manette, haben Sie auf der Fahrt über den Canal mit dem

Angeklagten gesprochen?“

„Ja, Sir.“

„Was haben Sie mit ihm gesprochen?“

Während ringsum das tiefste Schweigen herrschte, begann sie mit

schwacher Stimme:

„Als der Herr an Bord kam --“

„Meinen Sie den Angeklagten?“ fragte der Richter mit gerunzelter Stirn.

„Ja, Mylord.“

„Dann sagen Sie, der Angeklagte.“

„Als der Angeklagte an Bord kam, bemerkte er, daß mein Vater“ -- sie

wendete ihm einen liebevollen Blick zu, wie er neben ihr stand -- „sehr

erschöpft und angegriffen war. Mein Vater war so angegriffen, daß ich

nicht wagte, ihn aus der freien Luft zu entfernen, und ich ließ auf dem

Deck, neben der Kajütentreppe, ein Bett für ihn machen und setzte mich

auf das Deck neben ihn, um auf ihn Acht zu haben. Es waren keine andern

Passagiere auf dem Schiffe, als wir vier. Der Angeklagte war so gütig,

um Erlaubniß zu bitten, mir einen Rath geben zu dürfen, wie ich meinen

Vater vor Wind und Wetter, besser als ich es gethan, schützen könnte.

Was ich gethan hatte, reichte nicht aus, da ich nicht wußte, wie der

Wind stehen würde, nachdem wir den Hafen verlassen hatten. Er half

mir dem Mangel abhelfen. Er sprach sich sehr theilnehmend und gütig

über meinen Vater aus und ich bin überzeugt, es kam ihm von Herzen. In

dieser Weise wurden wir mit einander bekannt.“

„Erlauben Sie mir, Sie einen Augenblick zu unterbrechen. War er allein

an Bord gekommen?“

„Nein.“

„Wie Viele kamen mit ihm?“

„Zwei französische Herren.“

„Sprachen sie viel mit einander?“

„Sie sprachen mit einander bis zum letzten Augenblick, wo die

französischen Herren wieder mit dem Boote an’s Land fahren mußten.“

„Machten sie sich unter einander mit Papieren zu thun, gleich diesen

Papieren hier?“

„Einige Papiere gingen bei ihnen von Hand zu Hand, aber ich weiß nicht,

was für Papiere es waren.“

„Sahen sie in Gestalt und Format wie diese aus?“

„Das ist wohl möglich, aber ich weiß es wahrhaftig nicht, obgleich sie

ganz in meiner Nähe flüsternd miteinander sprachen: weil sie oben an

der Kajütentreppe standen, um das Licht der dort hängenden Laterne zu

benutzen; die Laterne brannte trübe und sie sprachen sehr leise und ich

konnte nicht verstehen, was sie sprachen und sah nur, daß sie Papiere

durchgingen.“

„Was sprach der Angeklagte mit Ihnen, Miß Manette?“

„Der Angeklagte sprach sich ebenso offen gegen mich aus, wie er in

Folge meiner hülflosen Lage gütig und freundlich und meinem Vater

hülfreich war. Ich hoffe,“ sagte sie in Thränen ausbrechend, „daß ich

ihm nicht schlechten Dank zahle, indem ich ihn heute zu Schaden bringe.“

Großes Gesumme der Schmeißfliegen.

„Miß Manette, wenn der Angeklagte nicht klar erkennt, daß Sie die

Aussagen, welche zu machen Ihre Pflicht ist -- welche Sie machen müssen

-- und welchen Sie sich gar nicht entziehen können -- mit großem

Widerwillen abgeben, so steht er einzig unter den Anwesenden da. Bitte,

fahren Sie fort.“

„Er sagte mir, daß er in schwierigen und wichtigen Geschäften reise,

welche den Betheiligten leicht Ungelegenheiten verursachen könnten

und daß er deshalb unter falschem Namen reise. Er sagte, daß ihn sein

Geschäft veranlaßt habe, nach Frankreich zu reisen und daß es ihn

möglicherweise noch auf lange Zeit nöthigen werde, zu wiederholten

Malen zwischen Frankreich und England hin und her zu reisen.“

„Sagte er Nichts von Amerika, Miß Manette? Besinnen Sie sich genau.“

„Er versuchte, mir auseinanderzusetzen, wie der Streit entstanden

und sagte, daß, soweit er urtheilen könnte, es englischer Seits ein

ungerechter und thörichter Streit sei. In scherzendem Tone setzte er

hinzu, daß George Washington sich vielleicht in der Geschichte einen so

großen Namen erwerben werde, als Georg III. Aber er meinte das nicht

böse: er sagte es mit Lachen und um die Zeit zu vertreiben.“

Jeder stark ausgeprägte Gesichtsausdruck des Haupthandelnden in

einem Auftritt von großem Interesse, dem viele Augen zusehen, wird

unwillkürlich von dem Zuschauer nachgeahmt werden. Peinlich und

angstvoll gespannt war der Ausdruck ihrer Züge, wie sie ihr Zeugniß

abgab und während der Pausen, die sie machen mußte, um dem Richter Zeit

zu lassen, es niederzuschreiben, den Eindruck beobachtete, den ihre

Aussagen auf die Advocaten für und gegen die Anklage machten. Unter

den Zuschauern im ganzen Saale zeigte sich derselbe Gesichtsausdruck

und zwar in so hohem Grade, daß eine große Mehrzahl der Gesichter

Spiegelbilder der Zeugin hätten sein können, als der Richter von seinen

Notizen aufschaute, um mit einem fürchterlichen Blick die schreckliche

Ketzerei wegen George Washington zu bestrafen.

Der Generalanwalt erklärte jetzt dem Richter, daß er es der Vorsicht

und der Form wegen für nothwendig halte, den Vater der jungen Dame,

_Dr._ Manette, als Zeugen aufzurufen. Er wurde demnach aufgerufen.

„_Dr._ Manette, sehen Sie den Angeklagten an. Haben Sie ihn früher

einmal gesehen?“

„Einmal. Als er mich in meiner Wohnung in London besuchte. Es mag drei

oder drei und einhalb Jahr her sein.“

„Erkennen Sie ihn als Ihren Reisegefährten am Bord des Packetschiffs,

oder können Sie uns Etwas von seiner Unterhaltung mit Ihrer Tochter

sagen?“

„Nein, Sir, weder das Eine noch das Andere.“

„Ist ein eigenthümlicher und besonderer Grund vorhanden, daß Sie Keines

von Beiden thun können?“

Er gab mit gedämpfter Stimme zur Antwort. „Ja.“

„Sie haben das Unglück gehabt, in Ihrem Vaterlande ohne Proceß und

sogar ohne Anklage eine lange Haft zu erleiden, _Dr._ Manette?“

Er antwortete in einem Tone, der Jedem zu Herzen ging. „Eine lange

Haft.“

„Sie waren zu jener Zeit erst vor Kurzem frei geworden?“

„Das sagt man mir.“

„Können Sie sich aus jener Zeit an gar Nichts erinnern?“

„Nein. Mein Gedächtniß ist wie verschwunden von einem Zeitpunkt an --

ich kann nicht einmal sagen, welcher Zeitpunkt das war, wo ich mich in

meiner Gefangenschaft mit dem Verfertigen von Schuhen beschäftigte,

bis zu der Zeit, wo ich mich in London mit meiner guten Tochter hier

wiederfand. Sie war mir vertraut geworden, als ein gnädiger Gott mir

die Kräfte meines Geistes wiedergab; aber ich bin sogar außer Stande zu

sagen, wie sie mir vertraut geworden ist. Ich kann mich durchaus nicht

besinnen, wie es gegangen ist.“

Der Generalanwalt setzte sich nieder und Vater und Tochter nahmen

ebenfalls wieder Platz.

Ein merkwürdiger Zwischenfall trat jetzt ein. Das Ziel der

Beweisführung war, zu zeigen, daß der Angeklagte mit einem noch

unbekannten Mitschuldigen in jener Freitag-Nacht im November vor

fünf Jahren mit der Dover Postkutsche gereist und, um Entdeckung

zu vermeiden, des Nachts an einem Orte ausgestiegen sei, wo er

nicht geblieben, sondern von wo er einige Dutzend Meilen nach

einer Garnisons- und Hafenstadt zurückgereist sei, und daß er dort

Erkundigungen eingezogen habe. Ein Zeuge war da, welcher ihn zu der

erforderlichen Stunde im Frühstückszimmer eines Gasthauses in dieser

Garnisons- und Hafenstadt, wo er auf Jemanden wartete, gesehen haben

wollte. Die Kreuzfragen des Vertheidigers des Angeklagten lockten keine

andern Antworten hervor, als daß er den Angeklagten nie bei einer

andern Gelegenheit gesehen, als der Herr in der Perrücke, der die ganze

Zeit über die Decke des Saales angesehen hatte, ein oder zwei Worte

auf ein Zettelchen schrieb, es zusammendrehte und dem Vertheidiger

hinüberwarf. Dieser wickelte das Zettelchen in der nächsten Pause aus

einander und betrachtete den Angeklagten mit großer Aufmerksamkeit

und Neugier.

[Illustration: ~Die Aehnlichkeit.~]

„Sie bleiben also dabei, daß Sie ganz sicher sind, daß es der

Angeschuldigte gewesen?“

Der Zeuge war seiner Sache ganz gewiß.

„Haben Sie jemals Jemanden gesehen, der dem Angeklagten sehr ähnlich

sah?“

Nicht so ähnlich, sagte der Zeuge, daß er sie hätte verwechseln können.

„Sehen Sie sich genau jenen Herrn an, meinem gelehrten Freund

gegenüber,“ sagte er, indem er auf Denjenigen deutete, der ihm

das Zettelchen zugeworfen hatte, „und dann sehen Sie sich den

Angeschuldigten genau an. Was sagen Sie nun? Sehen sie sich einander

sehr ähnlich?“

Zwei Städte · 第 6 / 36 段