Die Haager Versammlung der »Internationalen freien Gesellschaft« hatte,
wie man sich erinnern wird, dem Ausschusse Generalvollmacht für die
Dauer von zwei Jahren erteilt. Am 20. Oktober lief diese Frist zu Ende,
und bis dahin mußte sich die Gesellschaft eine neue, endgiltige
Verfassung geben, eine frei durch das Volk von Freiland gewählte Behörde
die bisherigen Vollmachten des Ausschusses übernehmen. Dieser berief
daher schon für den 15. September eine constituierende Versammlung, und
zwar, da die Zahl der Bewohner Freilands zu groß war, als daß allesamt
zu einer Beratung hätten vereinigt werden können, indem er das Land in
500, der Einwohnerzahl nach gleiche Sektionen teilte und jede Sektion
zur Wahl eines Abgeordneten aufforderte. Diese derart zustande gekommene
Repräsentantenversammlung erklärte er sofort zur vorläufigen Trägerin
der obersten souveränen Gewalt und forderte sie auf, das Weitere zu
verfügen, es ihr anheim stellend, ob sie ihn bis zu Ausarbeitung der
Verfassung noch vorläufig in Funktion belassen, oder irgend eine neue,
sofort zu schaffende Behörde mit der Geschäftsführung von Freiland
betrauen wolle. Die Versammlung entschied sich nach kurzer Debatte
einstimmig für das Erstere und beauftragte überdies den Ausschuß, einen
Verfassungsentwurf vorzulegen. Da ein solcher für alle Fälle bereits
fertig ausgearbeitet war, so konnte dieser Forderung sofort willfahrt
werden. Dr. Strahl legte den Verfassungsentwurf namens des Ausschusses
»auf den Tisch des Hauses«, dieses beschloß dessen Drucklegung und trat
schon nach drei Tagen in die Beratung der neuen Verfassung. Auch diese
Beratungen waren, angesichts der großen Einfachheit der vorgeschlagenen
Grundgesetze und Ausführungsbestimmungen nicht sehr langatmig und schon
am 2. Oktober konnten diese, einhellig approbiert, als solche verkündet,
und in ihrem Geiste die neue Verwaltung in Kraft gesetzt werden.
Die Grundgesetze lauteten:
l. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf
den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten
Produktionsmittel.
2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf
auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden
Unterhalt.
3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines Anderen
greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert
werden.
4. Die öffentlichen Angelegenheiten werden nach den Entschließungen
aller volljährigen (mehr als 20jährigen) Bewohner Freilands ohne
Unterschied des Geschlechts verwaltet, die sämtlich in allen, das
gemeine Wesen betreffenden Angelegenheiten das gleiche aktive und
passive Stimm- und Wahlrecht besitzen.
5. Die beschließende sowohl als die ausübende Gewalt ist nach
Geschäftszweigen geteilt und zwar in der Weise, daß die Gesamtheit der
Stimmberechtigten für die hauptsächlichen öffentlichen Geschäftszweige
gesonderte Vertreter wählt, die gesondert ihre Beschlüsse fassen und das
Gebahren der den fraglichen Geschäftszweigen vorstehenden
Verwaltungsorgane überwachen.
In diesen fünf Punkten ist das Um und Auf des öffentlichen Rechts von
Freiland niedergelegt; alles weitere ist nichts anderes, als das
selbstverständliche Ergebnis oder die nähere Ausführung derselben. So
ergeben sich die Prinzipien, auf denen die Associationen sich aufbauten
-- Anrecht des Arbeiters am Ertrage, Verteilung desselben nach der
Arbeitsleistung und freie Vereinbarung mit höherwertigen Arbeitskräften
-- naturgemäß und notwendigerweise aus dem ersten und dritten
Grundgesetze. Da jedermann über sämtliche Arbeitsmittel verfügte, so
konnte niemand sich gedrängt sehen, auf den Ertrag der eigenen Arbeit zu
verzichten, und da niemand gezwungen werden konnte, seine höheren
Fähigkeiten anderen zur Verfügung zu stellen, so mußten diese höheren
Fähigkeiten, sofern man ihrer zur Leitung der Produktion bedurfte, im
Wege freier Vereinbarung entsprechende Verwertung finden.
Mit Bezug auf das im zweiten Absatze ausgesprochene Versorgungsrecht der
Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähigen ist zu bemerken, daß dieses
im Sinne unserer Grundsätze als Ausfluß der Wahrheit angesehen wurde,
daß der Reichtum des Kulturmenschen nicht Produkt seiner eigenen,
individuellen Fähigkeiten, sondern das Ergebnis der geistigen Arbeit
zahlloser vorangegangener Generationen sei, _deren Erbe dem Schwachen
und Arbeitsunfähigen gerade so gebühre, wie dem Starken und Tüchtigen_.
Alles, was wir genießen, verdanken wir nur zu unendlich geringem Teile
unserer eigenen Intelligenz und Kraft; auf diese allein angewiesen,
wären wir arme, in tiefstem, tierischem Elend vegetierende Wilde; die
reiche Hinterlassenschaft unserer Vorfahren seit unvordenklicher Zeit
ist es, von welcher wir zehren, der wir neunundneunzig Hundertteile
all unserer Genüsse verdanken. Ist dem aber so -- und kein
Zurechnungsfähiger hat dies jemals in Abrede gestellt -- dann haben all
unsere Geschwister Anrecht auf Mitgenuß der Erbschaft. Daß diese
Erbschaft ohne unsere, der Starken, Arbeit unfruchtbar wäre, ist
allerdings richtig, und unbillig, ja thöricht und undurchführbar wäre
daher das Verlangen der schwächeren Geschwister nach _gleicher_ Teilung.
Aber geschwisterlichen, nicht auf das bloße Erbarmen, sondern auf
Anerkennung ihres Erbrechts gestützten Anteil des dem gemeinsamen
Erbgute -- und es sei immerhin bloß durch _unsere_ Arbeit --
abgewonnenen reichen Ertrages können sie fordern; sie stehen uns nicht
als bettelnde Fremdlinge, sondern als erbberechtigte Familiengenossen
gegenüber. Und unser, der stärkeren Geschwister eigenes wohlverstandenes
Interesse verlangt die rückhaltlose Anerkennung dieses guten Rechtes
jedes Angehörigen der menschlichen Familie. Denn unser eigenes Glück
kann nicht gedeihen, wenn wir Geschöpfe, die Unseresgleichen sind,
entwürdigen, zu Not und Schmach verurteilen. Gesunder Egoismus verbietet
uns, dem Elend und seinen Kindern, den Lastern, irgend einen
Schlupfwinkel inmitten von Unseresgleichen offen zu halten. Frei und
»edelgeboren«, ein König und Herr dieses Planeten muß jeder sein, dessen
Mutter ein menschliches Weib gewesen, sonst wird seine Not zu einem
fressenden Geschwüre, welches um sich greifend den stolzen Bau auch
unserer, der Starken, Herrlichkeit vergiftet.
So viel über das Versorgungsrecht im allgemeinen. Was aber speziell das
den Frauen zugesprochene anlangt, so war bei diesem die fernere Erwägung
maßgebend, daß das Weib seiner physischen und psychischen Beschaffenheit
nach nicht zu aktivem Kampfe ums Dasein, sondern einerseits zu dessen
Fortpflanzung, anderseits zu dessen Verschönerung und Veredlung bestimmt
ist. So lange wir alle, oder doch die ungeheuere Mehrheit von uns allen,
in unablässigem, jammervollem Kampfe mit des Lebens gemeinster,
tierischer Notdurft uns quälten, konnte von Rücksicht auf die Schwäche
und auf den Adel des Weibes keine Rede sein; die Schwäche konnte --
gleich der jedes anderen Schwachen -- nicht der Rechtstitel auf
Schonung, sondern mußte zu einem Anreize der Unterjochung werden; der
Adel des Weibes war geschändet -- abermals gleich dem jedes rein
menschlichen, wirklichen Adels. Eine Sklavin und ein käufliches Werkzeug
der Lüste war das Weib ungezählte Jahrtausende hindurch -- und die
vielgerühmte Civilisation der letzten Jahrhunderte hatte daran dem Wesen
nach nichts geändert. Auch unter den sogenannten Kulturnationen der
Gegenwart blieb das Weib rechtlos, und was schrecklicher ist, es blieb,
um sein Dasein zu fristen, angewiesen darauf, sich dem ersten Besten zu
verkaufen, der um seiner Reize willen die Verpflichtung übernahm, es zu
»versorgen«. Diese von Recht und Sitte geheiligte Prostitution ist in
ihren Wirkungen verheerender, als jene andere, ihr Wesen unverhüllt zur
Schau tragende, die sich von ihr bloß dadurch unterscheidet, daß hier
der schmähliche Handel nicht auf Lebenszeit, sondern für kürzere Frist
geschlossen wird, für Jahre, Wochen, Stunden. Gemeinsam ist beiden, daß
das süßeste, heiligste Kleinod der Menschheit, das Herz des Weibes, zum
Gegenstande gemeinen Schachers, zu einem Mittel des Lebensunterhalts
gemacht wird, und schrecklicher als die Prostitution der Straße ist die
von Gesetz und Sitte geheiligte der Versorgungsehe, weil unter ihrem
verpestenden Gifthauche nicht bloß Würde und Glück der jeweilig
lebenden, sondern auch Saft und Mark der zukünftigen Geschlechter
verdorren. Da die Liebe, jener geheiligte Instinkt, der bestimmt ist,
das Weib in die Arme jenes Gatten zu führen, mit dem vereint es der
kommenden Generation die tüchtigsten Mitglieder schenken könnte, zum
Erwerbsmittel, dem einzigen das ihm offen stand, geworden, so mußte das
Weib, um zu leben, sich -- in sich aber die Zukunft der Rasse schänden.
Glück und Würde, wie das zukünftige Heil der Menschheit, erfordern daher
im gleichen Maße, daß das Weib der entehrenden Notwendigkeit enthoben
werde, im Gatten zugleich den Versorger, in der Ehe das einzige
Rettungsmittel gegen materielle Not zu sehen. Aber auch gemeiner Arbeit
darf das Weib nicht überwiesen werden. Auch das verbietet das Glück der
jeweilig lebenden und die Tüchtigkeit der zukünftigen Generation in
gleicher Weise. Die Gleichberechtigung des Weibes dadurch verwirklichen
wollen, daß man ihm gestattet, im Broterwerb mit dem Manne zu
konkurrieren, ist eben so nutzlos als verderblich; nutzlos, weil dem
weiblichen Geschlechte als Ganzes genommen eine solche Befugnis, von
welcher es nur in Ausnahmefällen wirklichen Gebrauch machen kann, doch
nicht hilft; verderblich, weil das Weib mit dem Manne hier nicht
konkurrieren darf, ohne seinen edleren schöneren Aufgaben untreu zu
werden. Und diese Aufgaben liegen nicht etwa in der Verfolgung von Küche
und Wäschespinde, sondern in der Pflege des Schönen in der gegenwärtigen
Generation einerseits und der geistigen wie körperlichen Entwickelung
des Nachwuchses anderseits. Das Weib muß daher nicht bloß in seinem
eigenen, sondern ebenso im Interesse des Mannes und insbesondere in
jenem der zukünftigen Geschlechter dem Kampf um des Lebens Notdurft
gänzlich entrückt werden; es darf kein Rad im Getriebe des Broterwerbs,
es muß ein Juwel am Herzen der Menschheit sein. Nur eine »Arbeit« ist
dem Weibe angemessen: die der Kindererziehung und allenfalls noch die
Pflege von Kranken und Gebrechlichen. In der Schule und am Siechbett
kann weibliche Zärtlichkeit und Vorsorge eine passende Vorschule für die
Pflichten des späteren eigenen Hauses finden, und hier mag die
alleinstehende Frau zugleich Erwerb suchen, sofern sie es wünscht. Als
selbstverständlich darf gelten, daß im Sinne unserer Prinzipien jeder
dem Weibe gegenüber geübte abwehrende Zwang durchaus verpönt war.
_Verboten_ war der Frau nicht, welches Gewerbe immer zu ergreifen, was
denn in vereinzelten Fällen auch jederzeit geschah, insbesondere auf dem
Gebiete der geistigen Berufe; aber die öffentliche Meinung in Freiland
billigte dies eben auch nur in Ausnahmefällen, d. h. wenn hervorragende
Fähigkeiten solches Thun rechtfertigten und es muß bemerkt werden, daß
unsere Frauen in erster Reihe es waren, welche sich auf die Seite dieser
öffentlichen Meinung stellten.
Daß der Versorgungsanspruch der Frauen um ein Vierteil geringer bemessen
wurde, als derjenige der Männer -- die konstituierende Versammlung
bestätigte nämlich nicht bloß das Prinzip, sondern auch das bereits
mitgeteilte Ausmaß der verschiedenen Versorgungsrechte -- hat nicht in
einer Minderbewertung des weiblichen _Anspruches_ seine Motivierung,
sondern lediglich in der Thatsache, daß die _Bedürfnisse_ des Weibes
geringer sind, als die des Mannes. Wir gingen von der Ansicht aus, daß
die Frau mit ihren dreißig Hundertteilen des durchschnittlichen
Arbeitsertrages eines freiländischen Produzenten ebenso reichliches
Auslangen finden werde, als ein versorgungsbedürftiger Mann mit seinen
vierzig Hundertteilen; und die Erfahrung hat dies vollauf bestätigt.
Es hatte jedoch nicht bloß die alleinstehende Jungfrau oder Witwe,
sondern auch die Ehefrau -- wenn auch bloß den halben --
Versorgungsanspruch. Das begründete sich dadurch, daß auch das
verheiratete Weib nicht auf die Versorgung des Mannes angewiesen und
dadurch in ein materielles Abhängigkeitsverhältnis zu diesem gebracht
sein sollte. Da im Haushalte die Thätigkeit der Frau immerhin mit einem
Teile ihres Eigenbedarfs zu veranschlagen ist, so bedurfte es, um dem
Ehemanne die Versorgungslast abzunehmen, auch nur einer teilweisen
Versorgung von Gesamtheitswegen. Mit dem beginnenden Kindersegen
vermehrt sich die Familienlast neuerlich, und da diese abermals durch
das Weib erwächst, so steigerten wir den Versorgungszuschuß insolange,
bis er wieder die volle Höhe des Versorgungsanspruches der Frau, d. i.
30 Prozent erreichte.
Das vierte Grundgesetz, das allgemeine, auf volljährige Frauen
ausgedehnte Stimmrecht, bedarf wohl keiner besonderen Erläuterung. Zu
bemerken wäre hier nur, daß sich diese Bestimmung auch auf die in
Freiland wohnenden Neger erstreckte, mit dem Beifügen jedoch, daß des
Lesens und Schreibens Unkundige insofern von der thatsächlichen Ausübung
politischer Rechte ausgeschlossen waren, als alle Abstimmungen durch
eigenhändig auszufüllende Stimmzettel vorgenommen wurden. Wir gaben uns
übrigens redlich Mühe, unseren Negern nicht bloß das Lesen und
Schreiben, sondern auch eine Reihe anderer Kenntnisse beizubringen, und
da dies im allgemeinen von gutem Erfolge begleitet war, so nahmen unsere
schwarzen Brüder allmählich an allen unseren Rechten teil.
Näherer Erklärung bedarf dagegen Punkt 5 der Grundrechte, wonach die
Gemeine ihr Beschluß- und Kontrollrecht über alle öffentlichen
Angelegenheiten nicht durch _eine_, sondern durch mehrere, nach
Verwaltungszweigen geordnete Körperschaften ausübte, die von der Gemeine
auch ebenso gesondert gewählt wurden. Dieser Bestimmung verdankt die
Verwaltung von Freiland ihre geradezu erstaunliche Sachkenntnis, das
öffentliche Leben Freilands seine nicht minder beispiellose Ruhe und das
Fehlen aller tiefergehenden, leidenschaftlichen Parteiungen. In den
Staaten Europas und Amerikas besteht bloß die vollziehende Gewalt aus
Männern, die unter Rücksicht auf ihre Sachkenntnis und Befähigung für
jenen Zweig des öffentlichen Dienstes ernannt, respektive gewählt sein
_sollten_, dem vorzustehen ihres Amtes ist. Selbst das ist nur mit sehr
großen Einschränkungen der Fall, ja insbesondere den sogenannten
parlamentarischen Verfassungen Europas und Amerikas gegenüber muß mit
Recht behauptet werden, daß sie gerade an die Spitze der verschiedenen
Verwaltungszweige Männer stellen, die nur zu oft von den wichtigen
Angelegenheiten, denen sie vorstehen sollen, sehr wenig verstehen. Die
Versammlungen, aus deren Mitte und durch deren Willen parlamentarische
Minister zur Macht gelangen, sind in der Regel gänzlich außer Stande,
durchweg sachkundige Männer zu berufen, schon aus _dem_ Grunde nicht,
weil sie solche häufig gar nicht in ihrer Mitte besitzen. Damit soll
nicht gesagt sein, daß nicht selbst parlamentarische Schönredner und
Berufspolitiker in der Regel immer noch mehr von ihrem Amte verstehen,
als jene Günstlinge der Macht und des blinden Glücks, die in
nichtparlamentarischen Ländern das Ruder führen -- aber Sachverständige
sind sie nicht, können sie nicht immer sein. Doch wie gesagt, die Organe
der Exekutive _sollten_ es doch zum mindesten sein, es besteht die
Fiktion, daß sie es seien, und ein Mann, der sich in irgend einem Fache
rühmlich hervorthut, hat damit wenigstens einen -- wenn auch
thatsächlich ziemlich untergeordneten -- Anspruch mehr, in diesem Fache
Verwendung im öffentlichen Dienste zu finden. Für die _gesetzgebenden_
Körperschaften des Abendlandes dagegen ist Sach- und Fachkenntnis nicht
einmal prinzipiell ein Grund der Wahl. Die Männer, welche Gesetze
erlassen und deren Ausübung zu kontrollieren haben, brauchen
grundsätzlich von all den Angelegenheiten, auf welche sich diese Gesetze
beziehen, nicht das Geringste zu verstehen. Das Vertrauen ihrer Wähler
ist vom Grade dieses ihres Verständnisses in der Regel unabhängig, sie
werden nicht als Fachmänner, sondern als »_gesinnungstüchtige_« Männer
gewählt.
Das aber hat einen doppelten Übelstand im Gefolge; es macht zunächst den
öffentlichen Dienst mehr als irgend eine Privatangelegenheit zum
Spielballe menschlicher Unwissenheit und Unklugheit; das Wort
Oxenstiernas: »Du weißt nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die
Welt regiert wird«, ist in weit höherem Maße, als allgemein geglaubt
wird, ein wahres Wort; der durchschnittliche Grad von Klugheit und
Sachkenntnis in zahlreichen öffentlichen Verwaltungszweigen der
sogenannten civilisierten Welt, steht tief unter dem in den
Privatgeschäften der nämlichen Länder gemeinhin anzutreffenden
Durchschnittsniveau. Zum zweiten aber gestaltet diese, zugleich
centralisierte und kenntnislose Organisation der öffentlichen
Verwaltungszweige das Parteigetriebe zu einem leidenschaftlichen und
erbitterten Kampfe, in welchem stets alles an alles gesetzt werden muß
und in welchem beinahe niemals sachliche Erwägungen, sondern stets nur
die vorgefaßten politischen Meinungen entscheiden. Unablässiger Kampf,
stete, leidenschaftliche Erregung ist also die zweite, notwendige Folge
dieser verkehrten Einrichtung.
Eine Änderung derselben ist aber schlechthin unmöglich, so lange die
geltende soziale Ordnung in Kraft bleibt. Denn solange dies der Fall
ist, fährt das allgemeine Wohl noch immer besser, wenn die öffentlichen
Angelegenheiten von Unwissenden, ohne Rücksicht auf ihre Fachkenntnis
Gewählten, verwaltet und kontrolliert werden, als wenn Fachleute von
Beruf die Macht erhielten, in Sachen ihres Faches namens der Gesamtheit
zu handeln. Das Interesse dieser wirklichen Fachmänner ist nämlich in
der ausbeuterischen Gesellschaft dem der großen Masse nicht bloß häufig,
sondern in der Regel entgegengesetzt. Man denke sich einen europäischen
oder amerikanischen Staat, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation,
die Landwirte über Bodenproduktion, die Eisenbahnleute über
Transportwesen, und so fort die sachkundigen Vertreter jedes
Interessen-Zweiges über das sie zunächst interessierende Gebiet Gesetze
machen, ausführen und überwachen könnten! Da in der ausbeuterischen
Gesellschaft der Kampf ums Dasein auf gegenseitige Unterdrückung und
Verdrängung gerichtet ist, so müßten die Folgen einer solchen
»Verfassung« für sie geradezu schrecklich sein, und in jenen, unter dem
Sammelnamen der politischen Korruption bekannten Fällen, wo es
vereinzelten Interessenkreisen gelang, ihren Willen dem der Gesamtheit
unterzuschieben, überschritt auch thatsächlich die Schamlosigkeit der
Ausbeutung alle Grenzen.
Anders in Freiland; bei uns giebt es keine dem Gesamtinteresse
entgegenstehenden oder auch nur nicht vollkommen mit diesem
harmonierenden Sonderinteressen. Produzenten z. B., die in Freiland auf
den Gedanken gerieten, ihren Gewinn dadurch zu erhöhen, daß sie den
Import mit Zöllen belegten, müßten Blödsinnige sein; denn daß sie die
Konsumenten zwängen, ihre Fabrikate höher zu bezahlen, würde ihnen
nichts nützen -- da sofort der Zufluß von Arbeitskraft ihren Gewinn
wieder auf sein Durchschnittsniveau herabbrächte -- dagegen würde ihnen
allerdings schaden, daß sie allen andern Produzenten das Produzieren
erschwert hätten, denn dadurch würde eben jenes Durchschnittsniveau der
Gewinne, über welches sich ihr eigener niemals dauernd erheben kann,
herabgedrückt worden sein. Und genau das nämliche gilt für alle unsere
Interessenkreise. Dadurch, daß jeder derselben Jedem zugänglich ist, und
daß Niemand das Recht und die Macht hat, einen irgendwo erwachsenden
Vorteil für sich allein zu beanspruchen, sind wir in der glücklichen
Lage, in allen Interessenfragen Jenen die Entscheidung anzuvertrauen,
welche die _zunächst_ Interessierten, also die Sachkundigsten sind.
Dadurch aber gestalten sich Gesetzgebung und Verwaltung nicht bloß
sachkundig im höchsten Grade, es verschwindet auch aus dem öffentlichen
Leben jene leidenschaftliche Voreingenommenheit, die da draußen das
charakteristische Merkmal des Parteigetriebes ist. Da überall
wohlverstandenes gemeinsames Interesse und Vernunft entscheiden, so
haben wir niemals Grund, uns zu erhitzen. Bei unseren Wahlen handelt es
sich gar nicht darum, »einen Gesinnungsgenossen durchzubringen«, sondern
höchstens um Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher der Kandidaten
wohl der Erfahrenste, Klügste sein möge. Und da die Fähigkeiten eines
Jeden unter uns wegen der Organisation unserer gesamten Arbeit auf die
Dauer unmöglich verborgen bleiben können, so sind Irrtümer in diesem,
für unser öffentliches Leben allein maßgebenden Punkte kaum möglich.
Da die Konstituante die Zwölfteilung der Verwaltung beibehalten hatte,
so gab es von da ab in Freiland neben den zwölf verschiedenen
Exekutivbehörden -- die in ihrem Wirkungskreise etwa mit den
abendländischen Ministerien in Parallele zu stellen wären -- zwölf
verschiedene beratende, beschließende und überwachende, aus der
allgemeinen Wahl hervorgegangene Versammlungen an Stelle der
einheitlichen abendländischen Parlamente. Diese zwölf Versammlungen
wurden sämtlich von der Gesamtheit aller Wähler gewählt, es hatte zum
Mindesten jeder Wähler das Recht, bei allen Wahlen seine
gleichgewichtige Stimme abzugeben; aber die Einteilung der Wahlkörper
war verschieden, und die Wahlen fanden für jeden der zwölf
Vertretungskörper gesondert statt; ein Teil derselben, nämlich die für
die Geschäfte des Verwaltungspräsidiums und der Finanzen, für
Versorgungswesen, Unterricht, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und
Justiz, fand nach Wohnbezirken, die Wahlen in die anderen
Vertretungskörper fanden nach Berufskategorien statt. Zu letzterem
Zwecke waren die sämtlichen Einwohner Freilands je nach ihren
Berufsgeschäften in zahlreiche größere oder geringere Wahlkörper
geteilt, deren jeder, je nach der Zahl seiner Angehörigen einen oder
mehrere Abgeordnete wählte; von ganz kleinen Berufsklassen waren je
einige möglichst gleichartige zu je einem Wahlkörper zusammengelegt; die
Zugehörigkeit zu den verschiedenen Wahlkörpern hing vom Belieben jedes
Wählers ab, d. h. es konnte sich Jedermann -- und ebenso
selbstverständlich auch jede Frau -- in eine ihm oder ihr genehme
Berufsklasse eintragen lassen, und übte dann in dieser das Wahlrecht für
die von diesen Klassen gewählten Vertretungskörper aus.
Die obersten Beamten der zwölf Verwaltungszweige wurden sodann je von
den zwölf Vertretungskörpern ernannt; die Ernennung der anderen Beamten
war Sache der Verwaltungschefs. In allen wichtigeren Fällen hatten diese
alle den Vertretungskörpern vorzulegenden Maßnahmen vorher gemeinsam
untereinander zu beraten.
Die Beratungen der verschiedenen Vertretungskörper fanden in der Regel
gesondert und meist auch in verschiedenen Sessionsperioden statt;
einzelne derselben waren in Permanenz, andere traten bloß einigemal im
Jahr für wenige Tage zusammen; auch die Mitgliederzahl dieser
Fachparlamente war verschieden; das schwächste derselben, das für
Statistik, bestand bloß aus 30 Mitgliedern, die vier zahlreichsten
zählten je 120 Mitglieder. Wenn Angelegenheiten, die mehrere
Vertretungskörper gemeinsam interessierten, zur Sprache kamen, so traten
die betreffenden Körperschaften zu gemeinsamen Sitzungen zusammen.
Kompetenzstreitigkeiten waren unmöglich, da der bloße von Seiten welches
Vertretungskörpers immer ausgesprochene Wunsch, an den Beratungen irgend
eines anderen Teil zu nehmen, dazu genügte, um die betreffende
Angelegenheit zu einer gemeinsamen zu machen.
Das naturgemäße Ergebnis dieser Organisation war, daß jeder Bewohner
Freilands bloß an jenen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, von denen
er etwas verstand oder doch zu verstehen glaubte, und daß er in jedem
Verwaltungszweige jenem Kandidaten seine Stimme gab, der seiner Meinung
nach der berufenste und befähigteste gerade für den fraglichen
Verwaltungszweig war, was wieder zu naturgemäßen -- abendländischem
Begriffe nach allerdings schier unglaublichen -- Folge hatte, daß jeder
öffentliche Verwaltungszweig von den sachverständigsten und berufensten
Männern in ganz Freiland verwaltet wurde. Und dabei entwickelte sich
sehr bald eine höchst eigentümliche Art politischer Ehre, die
gleichfalls sehr verschieden war von der überall anderwärts geltenden.
Gilt es da draußen für »gesinnungstüchtig,« der einmal erwählten Partei
unterschiedlos durch Dick und Dünn zu folgen, ihr seine Stimme und
seinen Einfluß zu leihen, gleichviel ob man von der Sache, um die es
sich gerade handelt, etwas versteht oder nicht, so verlangt die
politische Ehre eines Bürgers von Freiland zwar noch viel entschiedener,
daß er seine Aufmerksamkeit und seinen Eifer den öffentlichen
Angelegenheiten widme; die öffentliche Meinung verübelt es ihm aber
höchlich, wenn er -- gleichviel aus welchen Rücksichten -- sich in
solche Angelegenheiten mengt, von denen er offenbar nichts versteht, so
daß streng genommen schon vom Wähler verlangt wird, daß er in jenen
Verwaltungszweigen, bei denen er das Gewicht seiner Stimme geltend
macht, einigermaßen Fachmann sei. Die Wahlen befinden sich daher
durchweg in sehr guter Hand, Beeinflussung der Wählerschaften durch
phantastische Vorspiegelungen oder Versprechungen wären, selbst wenn
versucht, niemals von Erfolg. Es giebt keinen Wähler, der für sämtliche
zwölf Vertretungskörper wählen würde; speziell die Frauen halten sich
mit verschwindenden Ausnahmen fern von allen Wahlen, die nach
Berufsklassen vorgenommen wurden; dagegen beteiligen sie sich sehr
lebhaft an den nach Wohnbezirken stattfindenden; speciell bei denen für
Unterrichtswesen geben ihre Stimmen den Ausschlag. Auch ihr passives
Wahlrecht kommt zur Geltung und in den Vertretungskörpern für
Versorgungswesen, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz
sitzen häufig, in dem für Unterricht stets mehrere Frauen. An der
Exekutive beteiligen sie sich niemals. Der Vollständigkeit halber mag
noch erwähnt werden, daß die gewählten Abgeordneten für ihre Thätigkeit
bezahlt werden und zwar erhalten sie für jeden Tag der Sessionsdauer je
acht Stundenäquivalente.
Nachdem die Verfassung von der Konstituante angenommen worden war, löste
sich diese auf und es wurden sofort die Wahlen für die zwölf
Vertretungskörper vorgenommen. Pünktlich am 20. Oktober traten diese
zusammen und der Ausschuß legte in deren Hände seine Gewalten nieder.
Die alten Ausschußmitglieder wurden jedoch als Chefs der verschiedenen
Verwaltungszweige wiedergewählt, mit Ausnahme von Vieren, welche
erklärten, kein öffentliches Amt mehr anzunehmen und an deren Stelle
neue Männer traten. Die Regierung von Freiland war endgiltig
konstituiert.
Inzwischen waren die drei zur Feststellung der geeignetsten Trace für
eine Eisenbahn an die Küste entsendeten Expeditionen zurückgekehrt. Die
eine derselben, die auf der kürzesten Route, im Danathale an die
Wituküste, operiert hatte, war zwar auf keine ungewöhnlichen
Terrainschwierigkeiten gestoßen und die Voraussicht, daß diese weitaus
kürzeste Strecke sich als die technisch empfehlenswerteste erweisen
werde, hatte sich bewährt; auch im übrigen hatte sich bis zu einer
Entfernung von 200 Kilometern vom Kenia keinerlei ernstliche
Schwierigkeit ergeben; aber von da ab bis an die Küste setzten die jenes
Gebiet bewohnenden Gallastämme der Expedition einen so hartnäckigen und
bösartigen Widerstand entgegen, daß die Feindseligkeiten zwei Monate
lang kein Ende nahmen, zahlreiche Gefechte bestanden werden mußten, in
denen sich die Gallas zwar stets schwere Züchtigungen holten, die aber
doch nicht bewirken konnten, daß die Expedition anders, als in stetem
Kriegszustande ihre doch durchaus friedliche Mission zu erfüllen
vermochte. Der Eisenbahnbau durch jenes Gebiet hätte durch einen
förmlichen Feldzug zur Pacifizierung oder Vertreibung der Galla
eingeleitet werden müssen und wäre auch dann nur unter dauernder
Kriegsbereitschaft zu vollenden gewesen. Diese Linie mußte also --
vorläufig zum mindesten -- fallen gelassen werden.
Nicht minder gewichtige Gründe sprachen gegen die Linie über Ukumbani
längs des Athiflusses. Die Trace durch das Flußthal wäre zwar ohne
sonderliche technische Schwierigkeiten gewesen, aber sie durchzog,
insbesondere in der zweiten Hälfte, ungesundes Sumpf- und Dschungelland,
welches in nächster Zukunft nicht kulturfähig zu machen war. Entschied
man sich dagegen für eine, das eigentliche Flußthal verlassende, die
begleitenden Höhenzüge durchquerende Nebenvariante, so waren die
technischen Verhältnisse nicht günstiger und die voraussichtlichen
Baukosten nicht geringer, als bei der dritten Linie, der längs unserer
alten Straße nach Mombas nämlich, die denn auch einhellig gewählt wurde.
Zu ihren Gunsten sprach der gewichtige Umstand, daß sie befreundete
Gebiete durchzog, die in nicht zu ferner Zukunft höchst wahrscheinlich
von freiländischen Kolonisten zum Wohnplatze erkoren werden durften; daß
sie die längste und kostspieligste von allen war, konnte daher, wenn der
Kostenunterschied nicht allzusehr in die Wagschale fiel -- was, wie sich
zeigte, thatsächlich nicht der Fall war -- nicht abhalten, ihr den
Vorzug zu geben.
Der Bau wurde unverzüglich begonnen. Mächtige, neuartige Maschinen aller
Art waren inzwischen in großer Zahl durch unsere freiländischen
Maschinenfabriken konstruiert worden, und mit diesen ausgerüstet,
griffen 5000 freiländische und 8000 Negerarbeiter das Werk an 18 Punkten
zugleich an, wobei die 11 größeren und 32 kleineren Tunnels in einer
Gesamtlänge von 38 Kilometern, die auf der Strecke vorkamen, und die
jeder für sich ein eigenes Bauobjekt bildeten, gar nicht mitgezählt
sind. Die Schienen -- bestes Bessemermaterial -- lieferten teils unsere
eigenen Fabriken, teils -- und zwar für die Strecke Mombas-Taweta --
kamen sie aus Europa. Zwei Jahre nach Beginn des ersten Spatenstiches
wurde die Teilstrecke Edenthal-Ngongo, drei Monate später die Strecke
Mombas-Taweta und abermals ¾ Jahre später das Mittelstück Ngongo-Taweta
dem Verkehr übergeben, so daß genau fünf Jahre, nachdem unsere Pioniere
zum erstenmale den Boden von Freiland betreten hatten, die erste
Lokomotive, die den Tag zuvor noch die Brandung des indischen Oceans an
die Ufer von Mombas schlagen gesehen, die Gletscher des Kenia mit
gellendem Pfiff begrüßte.
Daß dieses gewaltige Werk in so kurzer Frist und mit verhältnismäßig so
geringem Arbeitsaufwande vollendet werden konnte, verdankten wir unseren
Maschinen, auf deren Rechnung es auch zu stellen ist, daß der
Kostenaufwand sich innerhalb verhältnismäßig billiger Grenzen hielt,
trotzdem wir unseren Arbeitern -- selbstverständlich -- Löhne zahlen
mußten, wie sie wohl noch bei keinem Eisenbahnbaue jemals vorgekommen.
Unsere freiländischen Eisenbahnbauer -- sie hatten sich natürlich sofort
zu einer Anzahl von Associationen zusammengethan -- bezogen im ersten
Baujahre einen Tagesverdienst von je 22 Sh., im dritten einen solchen
von 28 Sh. -- und arbeiteten dabei bloß je 7 Stunden täglich. Trotzdem
kosteten die gesamten 1082 Kilometer, meist ziemlich schwieriger
Gebirgsbahn, bloß 9½ Millionen Pfd. Sterling, d. i. nicht ganz 9000 Pfd.
Sterling per Kilometer. Unsere 13000 Arbeiter leisteten eben mit ihren
großartigen kraftersparenden Maschinen mehr, als 100000 gewöhnliche
Arbeiter mit Haue, Krampe und Karren auszurichten vermocht hätten: und
die Verwendung dieses kolossalen, mehr als 4 Millionen Pfd. Sterling
verschlingenden »Kapitals« war »rentabel,« gerade weil die Arbeit so
hohen Lohn empfing.
Daß zugleich mit dieser -- zweigeleisigen -- Eisenbahn auch ein
Telegraph zwischen Edenthal und Mombas gelegt wurde, ist
selbstverständlich.
Während aber diese Arbeiten im Zuge waren, und die unaufhaltsam
anwachsende Bevölkerung von Freiland in engere Berührung mit der alten
Heimat trat, hatten sich in den Beziehungen zu unseren eingeborenen
afrikanischen Nachbarn wichtige Veränderungen vollzogen, teils
friedlicher, teils kriegerischer Natur, die von nicht minder bedeutsamem
Einflusse auf den Entwickelungsgang unseres Gemeinwesens waren.
Zunächst hatten die Massai von Leikipia und aus dem Seengebiete zwischen
Naiwascha und Baringo aus eigener Initiative und auf eigene Kosten, wenn
auch unter Anleitung von ihnen erbetener freiländischer Ingenieure, eine
gute, 380 Kilometer lange Fahrstraße durch ihr ganzes Gebiet vom
Naiwaschasee erst nördlich und dann östlich durch Leikipia bis nach
Edenthal gebaut. Sie erklärten, es gehe wider ihre Ehre und ihren Stolz,
daß sie durch fremdes Gebiet von uns getrennt seien und wenn sie uns
oder wir sie besuchen wollten, der einzige praktikable Weg über das Land
der Wakikuja genommen werden müsse. So groß war der eifersüchtige Wunsch
nach unmittelbarem Anschlusse an unser Gebiet, daß die Massai, als sie
ein Teil der angeworbenen Wataweta-Straßenarbeiter irgend einer
Mißhelligkeit halber während der besten Bauzeit plötzlich im Stiche
ließ, selber zugriffen und abwechselnd in der Zahl von 3000 das Werk mit
einer Energie förderten, die Niemand bei diesem noch vor kurzem so
arbeitsscheuen Volke für möglich gehalten hätte. Wir beschlossen denn
auch, diesen Beweis ungewöhnlicher Anhänglichkeit und Tüchtigkeit durch
einen ebenso hervorragenden Akt der Anerkennung zu belohnen. Als die
Massaistraße fertig war und eine aus den Ältesten und Führern aller
Stämme bestehende Massaideputation auf derselben freude- und
triumphstrahlend ihren Einzug in Edenthal hielt, wurde dieselbe mit
großen Ehren empfangen, und mit Geschenken für das ganze Massaivolk
bedacht, die dem Bauwerte der neuen Straße ungefähr gleichkamen.
Die damit bewerkstelligte innigere Verbindung mit den nördlichen und
westlichen Massaistämmen brachte uns bald darauf in Berührung mit den am
Ostufer des Ukerewe-Sees wohnenden Kawirondo. Diese, ein sehr
zahlreicher und friedlich von Ackerbau und Viehzucht lebender
Volksstamm, grenzten im Norden ihres Gebietes an Uganda, wo in den
letzten Jahren mannigfache innere Kämpfe und Umwälzungen vor sich
gegangen waren. Unähnlich den anderen Völkern, die wir bis dahin kennen
gelernt und die sämtlich in unabhängigen, nur lose verbundenen kleinen
Stämmen, meist unter freigewählten Häuptlingen mit geringem Einflusse
lebten, waren die Wangwana (der Name für die Bewohner von Uganda) schon
seit Jahrhunderten zu einem größeren, despotisch regierten Staate unter
einem Kabaka oder Kaiser vereinigt. Ihr Reich, dessen Stammland sich
längs des Nordufers des Ukerewe erstreckt, war von wechselndem Umfange,
je nachdem die wilde Eroberungspolitik des jeweiligen Kabaka den
umliegenden Völkerschaften gegenüber von größerem oder geringerem
Erfolge begleitet war; stets aber blieb Uganda eine Geißel für alle
Nachbarn, die unter den unaufhörlichen Beutezügen, Erpressungen und
Grausamkeiten der Wangwana litten. Weite, fruchtbare Landstriche
verödeten unter dieser Plage, und als vollends seit einer Reihe von
Jahren der Kabaka es verstanden hatte, sich durch Vermittelung
arabischer Händler in den Besitz einiger tausend -- wenn auch recht
miserabler -- Gewehre und einiger Geschütze zu setzen, mit welch
Letzteren er mangels geeigneter Munition allerdings wenig auszurichten
vermochte, wuchs der Schrecken vor dem grausamen Raubstaate in riesigen
Dimensionen. Gerade in die Zeit unserer Ankunft am Kenia war eine Epoche
vorübergehender Ruhe gefallen, weil die Wangwana, durch innere
Streitigkeiten allzusehr beschäftigt, ihren Nachbarn geringere
Aufmerksamkeit schenken konnten. Nach des letzten Kabaka Tod machten
sich dessen zahlreiche Söhne die Herrschaft in Kriegen streitig, die,
mit bestialischer Wut geführt, das Land schrecklich verheerten, bis
endlich einer der Prätendenten, der den Namen des durch seine unerhörte
Grausamkeit wie durch sein Kriegsglück berühmten großen Ahnen Suna
führte, sich im Vorjahre durch Verräterei der Mehrzahl seiner Brüder
entledigte. Von da ab konzentrierte sich die Macht mehr und mehr in
dieses Kabaka Händen und sofort begannen auch die Überfälle und
Brandschatzungen der benachbarten Stämme. Insbesondere richtete sich
Sunas Zorn gegen die Kawirondo, weil diese einen seiner Brüder, der zu
ihnen geflüchtet, ihm nicht ausgeliefert, sondern hatten entwischen
lassen. Wiederholt waren einige tausend Wangwana in Kawirondo
eingefallen, hatten Menschen und Vieh geraubt, die Dörfer angezündet,
die Bananen umgehauen, die Ernten verwüstet und sich dabei unmenschliche
Grausamkeit zu schulden kommen lassen. Die Kawirondo wandten sich in
ihrer Not an die nördlichen Massaistämme um Hülfe. Es war die Kunde zu
ihnen gedrungen, daß wir den Massai Gewehre und Pferde geschenkt hätten,
und sie baten nun diese, ihnen eine Schar europäisch ausgerüsteter
Krieger zur Bewachung ihrer Grenze gegen Uganda zu senden; als Lohn
versprachen sie jedem ihnen zu Hülfe ziehenden Massaikrieger neben
vollständiger reichlicher Verpflegung einen Ochsen monatlich, den
Reitern zwei.
Weniger dieses Lohnes halber, als um ihrer Abenteuerlust zu genügen,
sagten die Massai zu. 2500 El-Moran machten sich nach Kawirondo auf und
bezogen dort -- es war das im März des vierten Jahres von Freiland, an
der Grenze gegen Uganda eine Reihe von Kantonnements.
Anfangs ging auch alles vortrefflich; die Wangwanaräuber wurden, wo sie
sich zeigten, mit blutigen Köpfen heimgeschickt, auch wenn sie mit
bedeutender Übermacht auftraten und es schien nach einigen Monaten fast,
als ob man in Uganda, durch die empfangenen herben Lektionen gewitzigt,
Kawirondo künftighin in Frieden zu lassen gedenke, denn es verlautete
geraume Zeit nichts mehr von neuen Einfällen. Da plötzlich, wir waren in
Freiland eben mit Einbringung der Oktoberernte beschäftigt, traf uns die
erschütternde Kunde von einer schrecklichen Katastrophe, die über unsere
Massaifreunde in Kawirondo hereingebrochen. Der Kabaka Suna hatte nur
Ruhe gehalten, um zu einem größeren, vernichtenden Schlage auszuholen.
Während die bisherigen Einfälle nach Kawirondo immer nur mit wenigen
tausend Mann versucht worden waren, vereinigte er diesmal 30000 Mann,
darunter 5000 Flintenträger, und überfiel mit diesen persönlich die
ahnungslosen Kawirondo und Massai. Es gelang ihm, die 900 Mann mit 300
Pferden zählende Massaibesatzung eines Grenzlagers beinahe im Schlafe zu
überfallen und bevor sie sich noch zu ernstem Widerstande zu sammeln
vermochte, niederzumetzeln. Dadurch waren die Massai nicht bloß um mehr
als ein Drittel ihrer Stärke reduziert, sondern außerdem in zwei
zusammenhanglose Teile getrennt, denn das überfallene Lager lag gerade
im Centrum ihres Grenzkordons. Statt nun aber schleunigst den Rückzug
anzutreten und bestenfalls erst nach vollzogener Vereinigung ihrer
getrennten Streitkräfte die Offensive zu ergreifen, ließ sich einer der
Massaiführer, kaum daß er 500 Mann zusammengerafft hatte, in der Wut
über den Untergang so vieler seiner Kameraden zu einem tollkühnen
Angriffe auf die ungeheuere Überzahl der Feinde verleiten, fiel dabei in
einen Hinterhalt und wurde, nachdem er seine Patronen nur zu rasch
verschossen hatte, mitsamt den Seinen, von denen nur wenige Mann
entkamen, nach heldenmütigem Widerstande gleichfalls niedergemetzelt.
Nur 1100-1200 Massai vermochte unser nunmehr das Oberkommando
übernehmende Freund Mdango auf dem andern Flügel zu vereinen und mit
diesen gelang es ihm auch, einen ziemlich geordneten Rückzug ins Innere
von Kawirondo anzutreten, wenig verfolgt von Suna, dessen Hauptaugenmerk
auf die Bergung der kolossalen Beute gerichtet war.
Noch am nämlichen Tage, an welchem uns Massai- und Kawirondo-Eilboten
diese Trauerkunde überbrachten, ging unser Ultimatum an Suna ab. Den
Massai, die sich erboten hatten, ihre gesamten Krieger gegen Uganda zu
senden, ließen wir sagen, 1000 Mann zu den noch in Kawirondo stehenden
1200 seien mehr als genug; diese 2200 Massai stellten wir unter
freiländische Offiziere, nahmen aus unserer Mitte 900 Freiwillige,
darunter 500 Reiter, dazu 12 Geschütze und 16 Raketen nebst 30
Elefanten, und schon am 24. Oktober brach Johnston, der Führer dieses
Kriegszuges, unter Benutzung der Massaistraße nach Kawirondo auf.
Dort traf er rings um das -- jetzt, wo es zu spät war, sehr vorsichtig
verschanzte und bewachte -- Lager der El-Moran ungezählte Tausende mit
Speer und Bogen bewaffneter Kawirondo und Nangi, die er aber allesamt
als unnützen Troß heimschickte. Am 10. November überschritt er die
Ugandagrenze, sechs Tage später wurde Suna in einem kurzen Gefecht in
der Nähe der Riponfälle total auf's Haupt geschlagen, sein 110000 Mann
zählendes Heer in alle Winde zerstreut und er selbst nebst einigen
tausend Mann seiner von Küstenarabern geführten, mit Flinten bewaffneten
Leibgarde gefangen genommen.
Schon am zweiten Tage nach der Schlacht besetzten die Unseren Rubaga,
die Hauptstadt von Uganda. Dort stellten sich in rascher Folge die
sämtlichen Häuptlinge des Landes ein, bedingungslose Unterwerfung
gelobend und bereit, jede ihnen auferlegte Forderung zu erfüllen.
Johnston aber bot ihnen an, sie in den großen Bund all der bisher mit
uns in Berührung getretenen eingeborenen Völker aufzunehmen, worauf die
Wangwana selbstverständlich mit größter Freude eingingen. Die ihnen
auferlegten Bedingungen waren: Freigebung aller Sklaven, friedliche
Aufnahme freiländischer Kolonisten und Instruktoren und Ersatz alles den
Kawirondo und Massai zugefügten Schadens. In letzterer Beziehung war
übrigens das Wangwanavolk gar nicht in Mitleidenschaft gezogen, denn die
unermeßlichen Rinderherden ihres Kabaka, die uns als gute Beute in die
Hände gefallen waren, genügten reichlich zu vollem Ersatz des in
Kawirondo gemachten Raubes und als Buße für die getöteten Kawirondo- und
Massaikrieger. Suna selber wurde als Gefangener abgeführt und am
Naiwaschasee interniert.
Der fernere Verlauf der Ereignisse war dann ein friedlicher, nur von
einem vereinzelten Empörungsversuche im Lande verbliebener Araber
unterbrochener, welchen Versuch aber die Wangwana selber energisch und
prompt unterdrückten, ohne daß unsere Intervention notwendig gewesen
wäre. Allerdings trug eine gute Heerstraße, welche die Kawirondo und
Nangi vom Ukerewe bis zum Anschlusse an die Massaistraße am Baringosee
ausbauten, und eine an der Grenze zwischen Kawirondo und Uganda
angesiedelte Massaikolonie von 3000 El-Moran einigermaßen dazu bei, die
Wangwana in gehörigem Respekt zu erhalten. Doch genügte der Hauptsache
nach seit der Schlacht an den Riponfällen der bloße Klang unseres
Namens, uns auch in diesem Teile des äquatorialen Innerafrika Ruhe und
Frieden zu gewährleisten. Rings um den Ukerewe, dessen Ufer seit
unvordenklicher Zeit der Schauplatz grimmigen, erbarmungslosen Krieges
Aller gegen Alle gewesen, stellten sich allmählich Gesittung und
Menschlichkeit ein, und verhältnismäßig rasch entwickelte sich in deren
Gefolge, selbst unter den bis dahin wildesten der umwohnenden Stämme,
nicht unerheblicher Wohlstand.
Der Ukerewe ist, auch abgesehen von seiner Größe, unter den Riesenseen
des centralen Afrika der bedeutsamste. Sein Spiegel deckt eine Fläche
von circa 50000 Quadratkilometern, er ist also, außer dem Kaspisee, dem
Aralsee und der großen nordamerikanischen Seegruppe, das größte
Binnenwasser der Erde. Diese ganze das Königreich Bayern an Umfang
übertreffende Wassermasse, deren Tiefe in gutem Verhältnisse zu ihrer
Flächenausdehnung steht, denn das Senkblei erreicht stellenweise erst
bei 480 Metern den Grund, befindet sich in einer Höhe von 1350 Metern
über dem Meeresniveau, d. i. 200 Meter über dem Gipfel des Brocken, des
höchsten der Berge Mitteldeutschlands. Umrahmt aber wird dieser Hochsee
meist von Gebirgszügen, die sich noch 500-1500 Meter über seinen Spiegel
erheben, so daß das Klima seiner -- ausnahmslos gesunden, von Sümpfen
freien -- Uferlandschaften überall gemildert, stellenweise geradezu
arkadisch ist. Und dieser gewaltige, malerische, an vielen Stellen
hochromantische See ist das Quellenbassin des heiligen Nil, der, ihn am
äußersten Nordende über die Riponfälle verlassend, von hier aus dem 450
Meter tiefer gelegenen Albert Njanza zuströmt und von dort aus als
weißer Nil seinen Lauf fortsetzt.
Schon zwei Monate nachdem wir uns in Kawirondo und Uganda festgesetzt,
durchfurchte ein Schraubendampfer von 500 Tonnen die meeresgleichen
Wogen des Ukerewe und vor Schluß des nächsten Jahres bestand unsere
Seeflotille aus 5 Schiffen. Dieselben wurden überall an der Küste
freundlich aufgenommen und der von ihnen entfachte lebhafte Handel
erwies sich als eines der kräftigsten Beförderungsmittel rasch
zunehmender Civilisation. Die Fruchtbarkeit der Uferlandschaften dieses
herrlichen Sees ist geradezu grenzenlos; wenige hundert Quadratmeter gut
bewässerten Bodens genügen, um alle Bedürfnisse einer noch so
zahlreichen Familie zu decken, und als wir die Eingebornen erst einmal
mit brauchbaren Geräten der Bodenkultur bekannt und vertraut gemacht
hatten, war der überall erzeugte Überfluß der erlesensten Garten- und
Feldfrüchte beispiellos. Merkwürdigerweise blieb das Wachstum der
Bedürfnisse, insbesondere unter den am Westufer des Sees wohnenden
Volksstämmen, lange Zeit hinter der Verbesserung der Produktionsmittel
erheblich zurück. Diese einfachen Völkchen erzeugten beinahe ohne
Arbeitsaufwand, oft aus bloßer Neugierde nach der Wirksamkeit der zu
ihnen gebrachten verbesserten Werkzeuge, wesentlich mehr als sie
gebrauchten und da sie den Begriff des Grundeigentums nicht kannten, der
unverwendbare Überfluß also bei ihnen nicht wie sonst unfraglich
geschehen wäre, Massenelend erzeugen konnte, so wurde hier Jahre
hindurch das Märchen vom Schlaraffenlande zur Wahrheit. Der
Eigentumsbegriff verlor beinahe seinen ganzen Inhalt, Lebensmittel
wurden wertlos, jedermann konnte sich davon nehmen so viel er mochte;
durchreisende Fremde fanden überall gedeckten Tisch, kurzum, das goldene
Zeitalter schien seinen Einzug am Ukerewe halten zu wollen. Indessen
erwies sich diese gänzliche Bedürfnislosigkeit ebenso auch als Hindernis
vermehrten Fortschritts und wir gaben uns daher -- wenn auch nicht ganz
ohne Bedauern -- ernstliche Mühe, diesen paradiesischen Zustand insofern
zu stören, als wir den Leutchen Geschmack an vermehrten Bedürfnissen
beizubringen suchten, was langsam zwar, aber schließlich doch gelang.
Erst zugleich mit diesen schlugen dann höhere Gesittung und geistige
Kultur in jenem Erdenwinkel tiefere Wurzeln.