11. Kapitel.

Die Haager Versammlung der »Internationalen freien Gesellschaft« hatte,

wie man sich erinnern wird, dem Ausschusse Generalvollmacht für die

Dauer von zwei Jahren erteilt. Am 20. Oktober lief diese Frist zu Ende,

und bis dahin mußte sich die Gesellschaft eine neue, endgiltige

Verfassung geben, eine frei durch das Volk von Freiland gewählte Behörde

die bisherigen Vollmachten des Ausschusses übernehmen. Dieser berief

daher schon für den 15. September eine constituierende Versammlung, und

zwar, da die Zahl der Bewohner Freilands zu groß war, als daß allesamt

zu einer Beratung hätten vereinigt werden können, indem er das Land in

500, der Einwohnerzahl nach gleiche Sektionen teilte und jede Sektion

zur Wahl eines Abgeordneten aufforderte. Diese derart zustande gekommene

Repräsentantenversammlung erklärte er sofort zur vorläufigen Trägerin

der obersten souveränen Gewalt und forderte sie auf, das Weitere zu

verfügen, es ihr anheim stellend, ob sie ihn bis zu Ausarbeitung der

Verfassung noch vorläufig in Funktion belassen, oder irgend eine neue,

sofort zu schaffende Behörde mit der Geschäftsführung von Freiland

betrauen wolle. Die Versammlung entschied sich nach kurzer Debatte

einstimmig für das Erstere und beauftragte überdies den Ausschuß, einen

Verfassungsentwurf vorzulegen. Da ein solcher für alle Fälle bereits

fertig ausgearbeitet war, so konnte dieser Forderung sofort willfahrt

werden. Dr. Strahl legte den Verfassungsentwurf namens des Ausschusses

»auf den Tisch des Hauses«, dieses beschloß dessen Drucklegung und trat

schon nach drei Tagen in die Beratung der neuen Verfassung. Auch diese

Beratungen waren, angesichts der großen Einfachheit der vorgeschlagenen

Grundgesetze und Ausführungsbestimmungen nicht sehr langatmig und schon

am 2. Oktober konnten diese, einhellig approbiert, als solche verkündet,

und in ihrem Geiste die neue Verwaltung in Kraft gesetzt werden.

Die Grundgesetze lauteten:

l. Jeder Bewohner Freilands hat das gleiche unveräußerliche Anrecht auf

den gesamten Boden und auf die von der Gesamtheit beigestellten

Produktionsmittel.

2. Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähige haben Anspruch auf

auskömmlichen, der Höhe des allgemeinen Reichtums billig entsprechenden

Unterhalt.

3. Niemand kann, sofern er nicht in die Rechtssphäre eines Anderen

greift, in der Bethätigung seines freien individuellen Willens gehindert

werden.

4. Die öffentlichen Angelegenheiten werden nach den Entschließungen

aller volljährigen (mehr als 20jährigen) Bewohner Freilands ohne

Unterschied des Geschlechts verwaltet, die sämtlich in allen, das

gemeine Wesen betreffenden Angelegenheiten das gleiche aktive und

passive Stimm- und Wahlrecht besitzen.

5. Die beschließende sowohl als die ausübende Gewalt ist nach

Geschäftszweigen geteilt und zwar in der Weise, daß die Gesamtheit der

Stimmberechtigten für die hauptsächlichen öffentlichen Geschäftszweige

gesonderte Vertreter wählt, die gesondert ihre Beschlüsse fassen und das

Gebahren der den fraglichen Geschäftszweigen vorstehenden

Verwaltungsorgane überwachen.

In diesen fünf Punkten ist das Um und Auf des öffentlichen Rechts von

Freiland niedergelegt; alles weitere ist nichts anderes, als das

selbstverständliche Ergebnis oder die nähere Ausführung derselben. So

ergeben sich die Prinzipien, auf denen die Associationen sich aufbauten

-- Anrecht des Arbeiters am Ertrage, Verteilung desselben nach der

Arbeitsleistung und freie Vereinbarung mit höherwertigen Arbeitskräften

-- naturgemäß und notwendigerweise aus dem ersten und dritten

Grundgesetze. Da jedermann über sämtliche Arbeitsmittel verfügte, so

konnte niemand sich gedrängt sehen, auf den Ertrag der eigenen Arbeit zu

verzichten, und da niemand gezwungen werden konnte, seine höheren

Fähigkeiten anderen zur Verfügung zu stellen, so mußten diese höheren

Fähigkeiten, sofern man ihrer zur Leitung der Produktion bedurfte, im

Wege freier Vereinbarung entsprechende Verwertung finden.

Mit Bezug auf das im zweiten Absatze ausgesprochene Versorgungsrecht der

Frauen, Kinder, Greise und Arbeitsunfähigen ist zu bemerken, daß dieses

im Sinne unserer Grundsätze als Ausfluß der Wahrheit angesehen wurde,

daß der Reichtum des Kulturmenschen nicht Produkt seiner eigenen,

individuellen Fähigkeiten, sondern das Ergebnis der geistigen Arbeit

zahlloser vorangegangener Generationen sei, _deren Erbe dem Schwachen

und Arbeitsunfähigen gerade so gebühre, wie dem Starken und Tüchtigen_.

Alles, was wir genießen, verdanken wir nur zu unendlich geringem Teile

unserer eigenen Intelligenz und Kraft; auf diese allein angewiesen,

wären wir arme, in tiefstem, tierischem Elend vegetierende Wilde; die

reiche Hinterlassenschaft unserer Vorfahren seit unvordenklicher Zeit

ist es, von welcher wir zehren, der wir neunundneunzig Hundertteile

all unserer Genüsse verdanken. Ist dem aber so -- und kein

Zurechnungsfähiger hat dies jemals in Abrede gestellt -- dann haben all

unsere Geschwister Anrecht auf Mitgenuß der Erbschaft. Daß diese

Erbschaft ohne unsere, der Starken, Arbeit unfruchtbar wäre, ist

allerdings richtig, und unbillig, ja thöricht und undurchführbar wäre

daher das Verlangen der schwächeren Geschwister nach _gleicher_ Teilung.

Aber geschwisterlichen, nicht auf das bloße Erbarmen, sondern auf

Anerkennung ihres Erbrechts gestützten Anteil des dem gemeinsamen

Erbgute -- und es sei immerhin bloß durch _unsere_ Arbeit --

abgewonnenen reichen Ertrages können sie fordern; sie stehen uns nicht

als bettelnde Fremdlinge, sondern als erbberechtigte Familiengenossen

gegenüber. Und unser, der stärkeren Geschwister eigenes wohlverstandenes

Interesse verlangt die rückhaltlose Anerkennung dieses guten Rechtes

jedes Angehörigen der menschlichen Familie. Denn unser eigenes Glück

kann nicht gedeihen, wenn wir Geschöpfe, die Unseresgleichen sind,

entwürdigen, zu Not und Schmach verurteilen. Gesunder Egoismus verbietet

uns, dem Elend und seinen Kindern, den Lastern, irgend einen

Schlupfwinkel inmitten von Unseresgleichen offen zu halten. Frei und

»edelgeboren«, ein König und Herr dieses Planeten muß jeder sein, dessen

Mutter ein menschliches Weib gewesen, sonst wird seine Not zu einem

fressenden Geschwüre, welches um sich greifend den stolzen Bau auch

unserer, der Starken, Herrlichkeit vergiftet.

So viel über das Versorgungsrecht im allgemeinen. Was aber speziell das

den Frauen zugesprochene anlangt, so war bei diesem die fernere Erwägung

maßgebend, daß das Weib seiner physischen und psychischen Beschaffenheit

nach nicht zu aktivem Kampfe ums Dasein, sondern einerseits zu dessen

Fortpflanzung, anderseits zu dessen Verschönerung und Veredlung bestimmt

ist. So lange wir alle, oder doch die ungeheuere Mehrheit von uns allen,

in unablässigem, jammervollem Kampfe mit des Lebens gemeinster,

tierischer Notdurft uns quälten, konnte von Rücksicht auf die Schwäche

und auf den Adel des Weibes keine Rede sein; die Schwäche konnte --

gleich der jedes anderen Schwachen -- nicht der Rechtstitel auf

Schonung, sondern mußte zu einem Anreize der Unterjochung werden; der

Adel des Weibes war geschändet -- abermals gleich dem jedes rein

menschlichen, wirklichen Adels. Eine Sklavin und ein käufliches Werkzeug

der Lüste war das Weib ungezählte Jahrtausende hindurch -- und die

vielgerühmte Civilisation der letzten Jahrhunderte hatte daran dem Wesen

nach nichts geändert. Auch unter den sogenannten Kulturnationen der

Gegenwart blieb das Weib rechtlos, und was schrecklicher ist, es blieb,

um sein Dasein zu fristen, angewiesen darauf, sich dem ersten Besten zu

verkaufen, der um seiner Reize willen die Verpflichtung übernahm, es zu

»versorgen«. Diese von Recht und Sitte geheiligte Prostitution ist in

ihren Wirkungen verheerender, als jene andere, ihr Wesen unverhüllt zur

Schau tragende, die sich von ihr bloß dadurch unterscheidet, daß hier

der schmähliche Handel nicht auf Lebenszeit, sondern für kürzere Frist

geschlossen wird, für Jahre, Wochen, Stunden. Gemeinsam ist beiden, daß

das süßeste, heiligste Kleinod der Menschheit, das Herz des Weibes, zum

Gegenstande gemeinen Schachers, zu einem Mittel des Lebensunterhalts

gemacht wird, und schrecklicher als die Prostitution der Straße ist die

von Gesetz und Sitte geheiligte der Versorgungsehe, weil unter ihrem

verpestenden Gifthauche nicht bloß Würde und Glück der jeweilig

lebenden, sondern auch Saft und Mark der zukünftigen Geschlechter

verdorren. Da die Liebe, jener geheiligte Instinkt, der bestimmt ist,

das Weib in die Arme jenes Gatten zu führen, mit dem vereint es der

kommenden Generation die tüchtigsten Mitglieder schenken könnte, zum

Erwerbsmittel, dem einzigen das ihm offen stand, geworden, so mußte das

Weib, um zu leben, sich -- in sich aber die Zukunft der Rasse schänden.

Glück und Würde, wie das zukünftige Heil der Menschheit, erfordern daher

im gleichen Maße, daß das Weib der entehrenden Notwendigkeit enthoben

werde, im Gatten zugleich den Versorger, in der Ehe das einzige

Rettungsmittel gegen materielle Not zu sehen. Aber auch gemeiner Arbeit

darf das Weib nicht überwiesen werden. Auch das verbietet das Glück der

jeweilig lebenden und die Tüchtigkeit der zukünftigen Generation in

gleicher Weise. Die Gleichberechtigung des Weibes dadurch verwirklichen

wollen, daß man ihm gestattet, im Broterwerb mit dem Manne zu

konkurrieren, ist eben so nutzlos als verderblich; nutzlos, weil dem

weiblichen Geschlechte als Ganzes genommen eine solche Befugnis, von

welcher es nur in Ausnahmefällen wirklichen Gebrauch machen kann, doch

nicht hilft; verderblich, weil das Weib mit dem Manne hier nicht

konkurrieren darf, ohne seinen edleren schöneren Aufgaben untreu zu

werden. Und diese Aufgaben liegen nicht etwa in der Verfolgung von Küche

und Wäschespinde, sondern in der Pflege des Schönen in der gegenwärtigen

Generation einerseits und der geistigen wie körperlichen Entwickelung

des Nachwuchses anderseits. Das Weib muß daher nicht bloß in seinem

eigenen, sondern ebenso im Interesse des Mannes und insbesondere in

jenem der zukünftigen Geschlechter dem Kampf um des Lebens Notdurft

gänzlich entrückt werden; es darf kein Rad im Getriebe des Broterwerbs,

es muß ein Juwel am Herzen der Menschheit sein. Nur eine »Arbeit« ist

dem Weibe angemessen: die der Kindererziehung und allenfalls noch die

Pflege von Kranken und Gebrechlichen. In der Schule und am Siechbett

kann weibliche Zärtlichkeit und Vorsorge eine passende Vorschule für die

Pflichten des späteren eigenen Hauses finden, und hier mag die

alleinstehende Frau zugleich Erwerb suchen, sofern sie es wünscht. Als

selbstverständlich darf gelten, daß im Sinne unserer Prinzipien jeder

dem Weibe gegenüber geübte abwehrende Zwang durchaus verpönt war.

_Verboten_ war der Frau nicht, welches Gewerbe immer zu ergreifen, was

denn in vereinzelten Fällen auch jederzeit geschah, insbesondere auf dem

Gebiete der geistigen Berufe; aber die öffentliche Meinung in Freiland

billigte dies eben auch nur in Ausnahmefällen, d. h. wenn hervorragende

Fähigkeiten solches Thun rechtfertigten und es muß bemerkt werden, daß

unsere Frauen in erster Reihe es waren, welche sich auf die Seite dieser

öffentlichen Meinung stellten.

Daß der Versorgungsanspruch der Frauen um ein Vierteil geringer bemessen

wurde, als derjenige der Männer -- die konstituierende Versammlung

bestätigte nämlich nicht bloß das Prinzip, sondern auch das bereits

mitgeteilte Ausmaß der verschiedenen Versorgungsrechte -- hat nicht in

einer Minderbewertung des weiblichen _Anspruches_ seine Motivierung,

sondern lediglich in der Thatsache, daß die _Bedürfnisse_ des Weibes

geringer sind, als die des Mannes. Wir gingen von der Ansicht aus, daß

die Frau mit ihren dreißig Hundertteilen des durchschnittlichen

Arbeitsertrages eines freiländischen Produzenten ebenso reichliches

Auslangen finden werde, als ein versorgungsbedürftiger Mann mit seinen

vierzig Hundertteilen; und die Erfahrung hat dies vollauf bestätigt.

Es hatte jedoch nicht bloß die alleinstehende Jungfrau oder Witwe,

sondern auch die Ehefrau -- wenn auch bloß den halben --

Versorgungsanspruch. Das begründete sich dadurch, daß auch das

verheiratete Weib nicht auf die Versorgung des Mannes angewiesen und

dadurch in ein materielles Abhängigkeitsverhältnis zu diesem gebracht

sein sollte. Da im Haushalte die Thätigkeit der Frau immerhin mit einem

Teile ihres Eigenbedarfs zu veranschlagen ist, so bedurfte es, um dem

Ehemanne die Versorgungslast abzunehmen, auch nur einer teilweisen

Versorgung von Gesamtheitswegen. Mit dem beginnenden Kindersegen

vermehrt sich die Familienlast neuerlich, und da diese abermals durch

das Weib erwächst, so steigerten wir den Versorgungszuschuß insolange,

bis er wieder die volle Höhe des Versorgungsanspruches der Frau, d. i.

30 Prozent erreichte.

Das vierte Grundgesetz, das allgemeine, auf volljährige Frauen

ausgedehnte Stimmrecht, bedarf wohl keiner besonderen Erläuterung. Zu

bemerken wäre hier nur, daß sich diese Bestimmung auch auf die in

Freiland wohnenden Neger erstreckte, mit dem Beifügen jedoch, daß des

Lesens und Schreibens Unkundige insofern von der thatsächlichen Ausübung

politischer Rechte ausgeschlossen waren, als alle Abstimmungen durch

eigenhändig auszufüllende Stimmzettel vorgenommen wurden. Wir gaben uns

übrigens redlich Mühe, unseren Negern nicht bloß das Lesen und

Schreiben, sondern auch eine Reihe anderer Kenntnisse beizubringen, und

da dies im allgemeinen von gutem Erfolge begleitet war, so nahmen unsere

schwarzen Brüder allmählich an allen unseren Rechten teil.

Näherer Erklärung bedarf dagegen Punkt 5 der Grundrechte, wonach die

Gemeine ihr Beschluß- und Kontrollrecht über alle öffentlichen

Angelegenheiten nicht durch _eine_, sondern durch mehrere, nach

Verwaltungszweigen geordnete Körperschaften ausübte, die von der Gemeine

auch ebenso gesondert gewählt wurden. Dieser Bestimmung verdankt die

Verwaltung von Freiland ihre geradezu erstaunliche Sachkenntnis, das

öffentliche Leben Freilands seine nicht minder beispiellose Ruhe und das

Fehlen aller tiefergehenden, leidenschaftlichen Parteiungen. In den

Staaten Europas und Amerikas besteht bloß die vollziehende Gewalt aus

Männern, die unter Rücksicht auf ihre Sachkenntnis und Befähigung für

jenen Zweig des öffentlichen Dienstes ernannt, respektive gewählt sein

_sollten_, dem vorzustehen ihres Amtes ist. Selbst das ist nur mit sehr

großen Einschränkungen der Fall, ja insbesondere den sogenannten

parlamentarischen Verfassungen Europas und Amerikas gegenüber muß mit

Recht behauptet werden, daß sie gerade an die Spitze der verschiedenen

Verwaltungszweige Männer stellen, die nur zu oft von den wichtigen

Angelegenheiten, denen sie vorstehen sollen, sehr wenig verstehen. Die

Versammlungen, aus deren Mitte und durch deren Willen parlamentarische

Minister zur Macht gelangen, sind in der Regel gänzlich außer Stande,

durchweg sachkundige Männer zu berufen, schon aus _dem_ Grunde nicht,

weil sie solche häufig gar nicht in ihrer Mitte besitzen. Damit soll

nicht gesagt sein, daß nicht selbst parlamentarische Schönredner und

Berufspolitiker in der Regel immer noch mehr von ihrem Amte verstehen,

als jene Günstlinge der Macht und des blinden Glücks, die in

nichtparlamentarischen Ländern das Ruder führen -- aber Sachverständige

sind sie nicht, können sie nicht immer sein. Doch wie gesagt, die Organe

der Exekutive _sollten_ es doch zum mindesten sein, es besteht die

Fiktion, daß sie es seien, und ein Mann, der sich in irgend einem Fache

rühmlich hervorthut, hat damit wenigstens einen -- wenn auch

thatsächlich ziemlich untergeordneten -- Anspruch mehr, in diesem Fache

Verwendung im öffentlichen Dienste zu finden. Für die _gesetzgebenden_

Körperschaften des Abendlandes dagegen ist Sach- und Fachkenntnis nicht

einmal prinzipiell ein Grund der Wahl. Die Männer, welche Gesetze

erlassen und deren Ausübung zu kontrollieren haben, brauchen

grundsätzlich von all den Angelegenheiten, auf welche sich diese Gesetze

beziehen, nicht das Geringste zu verstehen. Das Vertrauen ihrer Wähler

ist vom Grade dieses ihres Verständnisses in der Regel unabhängig, sie

werden nicht als Fachmänner, sondern als »_gesinnungstüchtige_« Männer

gewählt.

Das aber hat einen doppelten Übelstand im Gefolge; es macht zunächst den

öffentlichen Dienst mehr als irgend eine Privatangelegenheit zum

Spielballe menschlicher Unwissenheit und Unklugheit; das Wort

Oxenstiernas: »Du weißt nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die

Welt regiert wird«, ist in weit höherem Maße, als allgemein geglaubt

wird, ein wahres Wort; der durchschnittliche Grad von Klugheit und

Sachkenntnis in zahlreichen öffentlichen Verwaltungszweigen der

sogenannten civilisierten Welt, steht tief unter dem in den

Privatgeschäften der nämlichen Länder gemeinhin anzutreffenden

Durchschnittsniveau. Zum zweiten aber gestaltet diese, zugleich

centralisierte und kenntnislose Organisation der öffentlichen

Verwaltungszweige das Parteigetriebe zu einem leidenschaftlichen und

erbitterten Kampfe, in welchem stets alles an alles gesetzt werden muß

und in welchem beinahe niemals sachliche Erwägungen, sondern stets nur

die vorgefaßten politischen Meinungen entscheiden. Unablässiger Kampf,

stete, leidenschaftliche Erregung ist also die zweite, notwendige Folge

dieser verkehrten Einrichtung.

Eine Änderung derselben ist aber schlechthin unmöglich, so lange die

geltende soziale Ordnung in Kraft bleibt. Denn solange dies der Fall

ist, fährt das allgemeine Wohl noch immer besser, wenn die öffentlichen

Angelegenheiten von Unwissenden, ohne Rücksicht auf ihre Fachkenntnis

Gewählten, verwaltet und kontrolliert werden, als wenn Fachleute von

Beruf die Macht erhielten, in Sachen ihres Faches namens der Gesamtheit

zu handeln. Das Interesse dieser wirklichen Fachmänner ist nämlich in

der ausbeuterischen Gesellschaft dem der großen Masse nicht bloß häufig,

sondern in der Regel entgegengesetzt. Man denke sich einen europäischen

oder amerikanischen Staat, in welchem die Fabrikanten über Fabrikation,

die Landwirte über Bodenproduktion, die Eisenbahnleute über

Transportwesen, und so fort die sachkundigen Vertreter jedes

Interessen-Zweiges über das sie zunächst interessierende Gebiet Gesetze

machen, ausführen und überwachen könnten! Da in der ausbeuterischen

Gesellschaft der Kampf ums Dasein auf gegenseitige Unterdrückung und

Verdrängung gerichtet ist, so müßten die Folgen einer solchen

»Verfassung« für sie geradezu schrecklich sein, und in jenen, unter dem

Sammelnamen der politischen Korruption bekannten Fällen, wo es

vereinzelten Interessenkreisen gelang, ihren Willen dem der Gesamtheit

unterzuschieben, überschritt auch thatsächlich die Schamlosigkeit der

Ausbeutung alle Grenzen.

Anders in Freiland; bei uns giebt es keine dem Gesamtinteresse

entgegenstehenden oder auch nur nicht vollkommen mit diesem

harmonierenden Sonderinteressen. Produzenten z. B., die in Freiland auf

den Gedanken gerieten, ihren Gewinn dadurch zu erhöhen, daß sie den

Import mit Zöllen belegten, müßten Blödsinnige sein; denn daß sie die

Konsumenten zwängen, ihre Fabrikate höher zu bezahlen, würde ihnen

nichts nützen -- da sofort der Zufluß von Arbeitskraft ihren Gewinn

wieder auf sein Durchschnittsniveau herabbrächte -- dagegen würde ihnen

allerdings schaden, daß sie allen andern Produzenten das Produzieren

erschwert hätten, denn dadurch würde eben jenes Durchschnittsniveau der

Gewinne, über welches sich ihr eigener niemals dauernd erheben kann,

herabgedrückt worden sein. Und genau das nämliche gilt für alle unsere

Interessenkreise. Dadurch, daß jeder derselben Jedem zugänglich ist, und

daß Niemand das Recht und die Macht hat, einen irgendwo erwachsenden

Vorteil für sich allein zu beanspruchen, sind wir in der glücklichen

Lage, in allen Interessenfragen Jenen die Entscheidung anzuvertrauen,

welche die _zunächst_ Interessierten, also die Sachkundigsten sind.

Dadurch aber gestalten sich Gesetzgebung und Verwaltung nicht bloß

sachkundig im höchsten Grade, es verschwindet auch aus dem öffentlichen

Leben jene leidenschaftliche Voreingenommenheit, die da draußen das

charakteristische Merkmal des Parteigetriebes ist. Da überall

wohlverstandenes gemeinsames Interesse und Vernunft entscheiden, so

haben wir niemals Grund, uns zu erhitzen. Bei unseren Wahlen handelt es

sich gar nicht darum, »einen Gesinnungsgenossen durchzubringen«, sondern

höchstens um Meinungsverschiedenheiten darüber, welcher der Kandidaten

wohl der Erfahrenste, Klügste sein möge. Und da die Fähigkeiten eines

Jeden unter uns wegen der Organisation unserer gesamten Arbeit auf die

Dauer unmöglich verborgen bleiben können, so sind Irrtümer in diesem,

für unser öffentliches Leben allein maßgebenden Punkte kaum möglich.

Da die Konstituante die Zwölfteilung der Verwaltung beibehalten hatte,

so gab es von da ab in Freiland neben den zwölf verschiedenen

Exekutivbehörden -- die in ihrem Wirkungskreise etwa mit den

abendländischen Ministerien in Parallele zu stellen wären -- zwölf

verschiedene beratende, beschließende und überwachende, aus der

allgemeinen Wahl hervorgegangene Versammlungen an Stelle der

einheitlichen abendländischen Parlamente. Diese zwölf Versammlungen

wurden sämtlich von der Gesamtheit aller Wähler gewählt, es hatte zum

Mindesten jeder Wähler das Recht, bei allen Wahlen seine

gleichgewichtige Stimme abzugeben; aber die Einteilung der Wahlkörper

war verschieden, und die Wahlen fanden für jeden der zwölf

Vertretungskörper gesondert statt; ein Teil derselben, nämlich die für

die Geschäfte des Verwaltungspräsidiums und der Finanzen, für

Versorgungswesen, Unterricht, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und

Justiz, fand nach Wohnbezirken, die Wahlen in die anderen

Vertretungskörper fanden nach Berufskategorien statt. Zu letzterem

Zwecke waren die sämtlichen Einwohner Freilands je nach ihren

Berufsgeschäften in zahlreiche größere oder geringere Wahlkörper

geteilt, deren jeder, je nach der Zahl seiner Angehörigen einen oder

mehrere Abgeordnete wählte; von ganz kleinen Berufsklassen waren je

einige möglichst gleichartige zu je einem Wahlkörper zusammengelegt; die

Zugehörigkeit zu den verschiedenen Wahlkörpern hing vom Belieben jedes

Wählers ab, d. h. es konnte sich Jedermann -- und ebenso

selbstverständlich auch jede Frau -- in eine ihm oder ihr genehme

Berufsklasse eintragen lassen, und übte dann in dieser das Wahlrecht für

die von diesen Klassen gewählten Vertretungskörper aus.

Die obersten Beamten der zwölf Verwaltungszweige wurden sodann je von

den zwölf Vertretungskörpern ernannt; die Ernennung der anderen Beamten

war Sache der Verwaltungschefs. In allen wichtigeren Fällen hatten diese

alle den Vertretungskörpern vorzulegenden Maßnahmen vorher gemeinsam

untereinander zu beraten.

Die Beratungen der verschiedenen Vertretungskörper fanden in der Regel

gesondert und meist auch in verschiedenen Sessionsperioden statt;

einzelne derselben waren in Permanenz, andere traten bloß einigemal im

Jahr für wenige Tage zusammen; auch die Mitgliederzahl dieser

Fachparlamente war verschieden; das schwächste derselben, das für

Statistik, bestand bloß aus 30 Mitgliedern, die vier zahlreichsten

zählten je 120 Mitglieder. Wenn Angelegenheiten, die mehrere

Vertretungskörper gemeinsam interessierten, zur Sprache kamen, so traten

die betreffenden Körperschaften zu gemeinsamen Sitzungen zusammen.

Kompetenzstreitigkeiten waren unmöglich, da der bloße von Seiten welches

Vertretungskörpers immer ausgesprochene Wunsch, an den Beratungen irgend

eines anderen Teil zu nehmen, dazu genügte, um die betreffende

Angelegenheit zu einer gemeinsamen zu machen.

Das naturgemäße Ergebnis dieser Organisation war, daß jeder Bewohner

Freilands bloß an jenen öffentlichen Angelegenheiten teilnahm, von denen

er etwas verstand oder doch zu verstehen glaubte, und daß er in jedem

Verwaltungszweige jenem Kandidaten seine Stimme gab, der seiner Meinung

nach der berufenste und befähigteste gerade für den fraglichen

Verwaltungszweig war, was wieder zu naturgemäßen -- abendländischem

Begriffe nach allerdings schier unglaublichen -- Folge hatte, daß jeder

öffentliche Verwaltungszweig von den sachverständigsten und berufensten

Männern in ganz Freiland verwaltet wurde. Und dabei entwickelte sich

sehr bald eine höchst eigentümliche Art politischer Ehre, die

gleichfalls sehr verschieden war von der überall anderwärts geltenden.

Gilt es da draußen für »gesinnungstüchtig,« der einmal erwählten Partei

unterschiedlos durch Dick und Dünn zu folgen, ihr seine Stimme und

seinen Einfluß zu leihen, gleichviel ob man von der Sache, um die es

sich gerade handelt, etwas versteht oder nicht, so verlangt die

politische Ehre eines Bürgers von Freiland zwar noch viel entschiedener,

daß er seine Aufmerksamkeit und seinen Eifer den öffentlichen

Angelegenheiten widme; die öffentliche Meinung verübelt es ihm aber

höchlich, wenn er -- gleichviel aus welchen Rücksichten -- sich in

solche Angelegenheiten mengt, von denen er offenbar nichts versteht, so

daß streng genommen schon vom Wähler verlangt wird, daß er in jenen

Verwaltungszweigen, bei denen er das Gewicht seiner Stimme geltend

macht, einigermaßen Fachmann sei. Die Wahlen befinden sich daher

durchweg in sehr guter Hand, Beeinflussung der Wählerschaften durch

phantastische Vorspiegelungen oder Versprechungen wären, selbst wenn

versucht, niemals von Erfolg. Es giebt keinen Wähler, der für sämtliche

zwölf Vertretungskörper wählen würde; speziell die Frauen halten sich

mit verschwindenden Ausnahmen fern von allen Wahlen, die nach

Berufsklassen vorgenommen wurden; dagegen beteiligen sie sich sehr

lebhaft an den nach Wohnbezirken stattfindenden; speciell bei denen für

Unterrichtswesen geben ihre Stimmen den Ausschlag. Auch ihr passives

Wahlrecht kommt zur Geltung und in den Vertretungskörpern für

Versorgungswesen, Kunst und Wissenschaft, Sanitätswesen und Justiz

sitzen häufig, in dem für Unterricht stets mehrere Frauen. An der

Exekutive beteiligen sie sich niemals. Der Vollständigkeit halber mag

noch erwähnt werden, daß die gewählten Abgeordneten für ihre Thätigkeit

bezahlt werden und zwar erhalten sie für jeden Tag der Sessionsdauer je

acht Stundenäquivalente.

Nachdem die Verfassung von der Konstituante angenommen worden war, löste

sich diese auf und es wurden sofort die Wahlen für die zwölf

Vertretungskörper vorgenommen. Pünktlich am 20. Oktober traten diese

zusammen und der Ausschuß legte in deren Hände seine Gewalten nieder.

Die alten Ausschußmitglieder wurden jedoch als Chefs der verschiedenen

Verwaltungszweige wiedergewählt, mit Ausnahme von Vieren, welche

erklärten, kein öffentliches Amt mehr anzunehmen und an deren Stelle

neue Männer traten. Die Regierung von Freiland war endgiltig

konstituiert.

Inzwischen waren die drei zur Feststellung der geeignetsten Trace für

eine Eisenbahn an die Küste entsendeten Expeditionen zurückgekehrt. Die

eine derselben, die auf der kürzesten Route, im Danathale an die

Wituküste, operiert hatte, war zwar auf keine ungewöhnlichen

Terrainschwierigkeiten gestoßen und die Voraussicht, daß diese weitaus

kürzeste Strecke sich als die technisch empfehlenswerteste erweisen

werde, hatte sich bewährt; auch im übrigen hatte sich bis zu einer

Entfernung von 200 Kilometern vom Kenia keinerlei ernstliche

Schwierigkeit ergeben; aber von da ab bis an die Küste setzten die jenes

Gebiet bewohnenden Gallastämme der Expedition einen so hartnäckigen und

bösartigen Widerstand entgegen, daß die Feindseligkeiten zwei Monate

lang kein Ende nahmen, zahlreiche Gefechte bestanden werden mußten, in

denen sich die Gallas zwar stets schwere Züchtigungen holten, die aber

doch nicht bewirken konnten, daß die Expedition anders, als in stetem

Kriegszustande ihre doch durchaus friedliche Mission zu erfüllen

vermochte. Der Eisenbahnbau durch jenes Gebiet hätte durch einen

förmlichen Feldzug zur Pacifizierung oder Vertreibung der Galla

eingeleitet werden müssen und wäre auch dann nur unter dauernder

Kriegsbereitschaft zu vollenden gewesen. Diese Linie mußte also --

vorläufig zum mindesten -- fallen gelassen werden.

Nicht minder gewichtige Gründe sprachen gegen die Linie über Ukumbani

längs des Athiflusses. Die Trace durch das Flußthal wäre zwar ohne

sonderliche technische Schwierigkeiten gewesen, aber sie durchzog,

insbesondere in der zweiten Hälfte, ungesundes Sumpf- und Dschungelland,

welches in nächster Zukunft nicht kulturfähig zu machen war. Entschied

man sich dagegen für eine, das eigentliche Flußthal verlassende, die

begleitenden Höhenzüge durchquerende Nebenvariante, so waren die

technischen Verhältnisse nicht günstiger und die voraussichtlichen

Baukosten nicht geringer, als bei der dritten Linie, der längs unserer

alten Straße nach Mombas nämlich, die denn auch einhellig gewählt wurde.

Zu ihren Gunsten sprach der gewichtige Umstand, daß sie befreundete

Gebiete durchzog, die in nicht zu ferner Zukunft höchst wahrscheinlich

von freiländischen Kolonisten zum Wohnplatze erkoren werden durften; daß

sie die längste und kostspieligste von allen war, konnte daher, wenn der

Kostenunterschied nicht allzusehr in die Wagschale fiel -- was, wie sich

zeigte, thatsächlich nicht der Fall war -- nicht abhalten, ihr den

Vorzug zu geben.

Der Bau wurde unverzüglich begonnen. Mächtige, neuartige Maschinen aller

Art waren inzwischen in großer Zahl durch unsere freiländischen

Maschinenfabriken konstruiert worden, und mit diesen ausgerüstet,

griffen 5000 freiländische und 8000 Negerarbeiter das Werk an 18 Punkten

zugleich an, wobei die 11 größeren und 32 kleineren Tunnels in einer

Gesamtlänge von 38 Kilometern, die auf der Strecke vorkamen, und die

jeder für sich ein eigenes Bauobjekt bildeten, gar nicht mitgezählt

sind. Die Schienen -- bestes Bessemermaterial -- lieferten teils unsere

eigenen Fabriken, teils -- und zwar für die Strecke Mombas-Taweta --

kamen sie aus Europa. Zwei Jahre nach Beginn des ersten Spatenstiches

wurde die Teilstrecke Edenthal-Ngongo, drei Monate später die Strecke

Mombas-Taweta und abermals ¾ Jahre später das Mittelstück Ngongo-Taweta

dem Verkehr übergeben, so daß genau fünf Jahre, nachdem unsere Pioniere

zum erstenmale den Boden von Freiland betreten hatten, die erste

Lokomotive, die den Tag zuvor noch die Brandung des indischen Oceans an

die Ufer von Mombas schlagen gesehen, die Gletscher des Kenia mit

gellendem Pfiff begrüßte.

Daß dieses gewaltige Werk in so kurzer Frist und mit verhältnismäßig so

geringem Arbeitsaufwande vollendet werden konnte, verdankten wir unseren

Maschinen, auf deren Rechnung es auch zu stellen ist, daß der

Kostenaufwand sich innerhalb verhältnismäßig billiger Grenzen hielt,

trotzdem wir unseren Arbeitern -- selbstverständlich -- Löhne zahlen

mußten, wie sie wohl noch bei keinem Eisenbahnbaue jemals vorgekommen.

Unsere freiländischen Eisenbahnbauer -- sie hatten sich natürlich sofort

zu einer Anzahl von Associationen zusammengethan -- bezogen im ersten

Baujahre einen Tagesverdienst von je 22 Sh., im dritten einen solchen

von 28 Sh. -- und arbeiteten dabei bloß je 7 Stunden täglich. Trotzdem

kosteten die gesamten 1082 Kilometer, meist ziemlich schwieriger

Gebirgsbahn, bloß 9½ Millionen Pfd. Sterling, d. i. nicht ganz 9000 Pfd.

Sterling per Kilometer. Unsere 13000 Arbeiter leisteten eben mit ihren

großartigen kraftersparenden Maschinen mehr, als 100000 gewöhnliche

Arbeiter mit Haue, Krampe und Karren auszurichten vermocht hätten: und

die Verwendung dieses kolossalen, mehr als 4 Millionen Pfd. Sterling

verschlingenden »Kapitals« war »rentabel,« gerade weil die Arbeit so

hohen Lohn empfing.

Daß zugleich mit dieser -- zweigeleisigen -- Eisenbahn auch ein

Telegraph zwischen Edenthal und Mombas gelegt wurde, ist

selbstverständlich.

Während aber diese Arbeiten im Zuge waren, und die unaufhaltsam

anwachsende Bevölkerung von Freiland in engere Berührung mit der alten

Heimat trat, hatten sich in den Beziehungen zu unseren eingeborenen

afrikanischen Nachbarn wichtige Veränderungen vollzogen, teils

friedlicher, teils kriegerischer Natur, die von nicht minder bedeutsamem

Einflusse auf den Entwickelungsgang unseres Gemeinwesens waren.

Zunächst hatten die Massai von Leikipia und aus dem Seengebiete zwischen

Naiwascha und Baringo aus eigener Initiative und auf eigene Kosten, wenn

auch unter Anleitung von ihnen erbetener freiländischer Ingenieure, eine

gute, 380 Kilometer lange Fahrstraße durch ihr ganzes Gebiet vom

Naiwaschasee erst nördlich und dann östlich durch Leikipia bis nach

Edenthal gebaut. Sie erklärten, es gehe wider ihre Ehre und ihren Stolz,

daß sie durch fremdes Gebiet von uns getrennt seien und wenn sie uns

oder wir sie besuchen wollten, der einzige praktikable Weg über das Land

der Wakikuja genommen werden müsse. So groß war der eifersüchtige Wunsch

nach unmittelbarem Anschlusse an unser Gebiet, daß die Massai, als sie

ein Teil der angeworbenen Wataweta-Straßenarbeiter irgend einer

Mißhelligkeit halber während der besten Bauzeit plötzlich im Stiche

ließ, selber zugriffen und abwechselnd in der Zahl von 3000 das Werk mit

einer Energie förderten, die Niemand bei diesem noch vor kurzem so

arbeitsscheuen Volke für möglich gehalten hätte. Wir beschlossen denn

auch, diesen Beweis ungewöhnlicher Anhänglichkeit und Tüchtigkeit durch

einen ebenso hervorragenden Akt der Anerkennung zu belohnen. Als die

Massaistraße fertig war und eine aus den Ältesten und Führern aller

Stämme bestehende Massaideputation auf derselben freude- und

triumphstrahlend ihren Einzug in Edenthal hielt, wurde dieselbe mit

großen Ehren empfangen, und mit Geschenken für das ganze Massaivolk

bedacht, die dem Bauwerte der neuen Straße ungefähr gleichkamen.

Die damit bewerkstelligte innigere Verbindung mit den nördlichen und

westlichen Massaistämmen brachte uns bald darauf in Berührung mit den am

Ostufer des Ukerewe-Sees wohnenden Kawirondo. Diese, ein sehr

zahlreicher und friedlich von Ackerbau und Viehzucht lebender

Volksstamm, grenzten im Norden ihres Gebietes an Uganda, wo in den

letzten Jahren mannigfache innere Kämpfe und Umwälzungen vor sich

gegangen waren. Unähnlich den anderen Völkern, die wir bis dahin kennen

gelernt und die sämtlich in unabhängigen, nur lose verbundenen kleinen

Stämmen, meist unter freigewählten Häuptlingen mit geringem Einflusse

lebten, waren die Wangwana (der Name für die Bewohner von Uganda) schon

seit Jahrhunderten zu einem größeren, despotisch regierten Staate unter

einem Kabaka oder Kaiser vereinigt. Ihr Reich, dessen Stammland sich

längs des Nordufers des Ukerewe erstreckt, war von wechselndem Umfange,

je nachdem die wilde Eroberungspolitik des jeweiligen Kabaka den

umliegenden Völkerschaften gegenüber von größerem oder geringerem

Erfolge begleitet war; stets aber blieb Uganda eine Geißel für alle

Nachbarn, die unter den unaufhörlichen Beutezügen, Erpressungen und

Grausamkeiten der Wangwana litten. Weite, fruchtbare Landstriche

verödeten unter dieser Plage, und als vollends seit einer Reihe von

Jahren der Kabaka es verstanden hatte, sich durch Vermittelung

arabischer Händler in den Besitz einiger tausend -- wenn auch recht

miserabler -- Gewehre und einiger Geschütze zu setzen, mit welch

Letzteren er mangels geeigneter Munition allerdings wenig auszurichten

vermochte, wuchs der Schrecken vor dem grausamen Raubstaate in riesigen

Dimensionen. Gerade in die Zeit unserer Ankunft am Kenia war eine Epoche

vorübergehender Ruhe gefallen, weil die Wangwana, durch innere

Streitigkeiten allzusehr beschäftigt, ihren Nachbarn geringere

Aufmerksamkeit schenken konnten. Nach des letzten Kabaka Tod machten

sich dessen zahlreiche Söhne die Herrschaft in Kriegen streitig, die,

mit bestialischer Wut geführt, das Land schrecklich verheerten, bis

endlich einer der Prätendenten, der den Namen des durch seine unerhörte

Grausamkeit wie durch sein Kriegsglück berühmten großen Ahnen Suna

führte, sich im Vorjahre durch Verräterei der Mehrzahl seiner Brüder

entledigte. Von da ab konzentrierte sich die Macht mehr und mehr in

dieses Kabaka Händen und sofort begannen auch die Überfälle und

Brandschatzungen der benachbarten Stämme. Insbesondere richtete sich

Sunas Zorn gegen die Kawirondo, weil diese einen seiner Brüder, der zu

ihnen geflüchtet, ihm nicht ausgeliefert, sondern hatten entwischen

lassen. Wiederholt waren einige tausend Wangwana in Kawirondo

eingefallen, hatten Menschen und Vieh geraubt, die Dörfer angezündet,

die Bananen umgehauen, die Ernten verwüstet und sich dabei unmenschliche

Grausamkeit zu schulden kommen lassen. Die Kawirondo wandten sich in

ihrer Not an die nördlichen Massaistämme um Hülfe. Es war die Kunde zu

ihnen gedrungen, daß wir den Massai Gewehre und Pferde geschenkt hätten,

und sie baten nun diese, ihnen eine Schar europäisch ausgerüsteter

Krieger zur Bewachung ihrer Grenze gegen Uganda zu senden; als Lohn

versprachen sie jedem ihnen zu Hülfe ziehenden Massaikrieger neben

vollständiger reichlicher Verpflegung einen Ochsen monatlich, den

Reitern zwei.

Weniger dieses Lohnes halber, als um ihrer Abenteuerlust zu genügen,

sagten die Massai zu. 2500 El-Moran machten sich nach Kawirondo auf und

bezogen dort -- es war das im März des vierten Jahres von Freiland, an

der Grenze gegen Uganda eine Reihe von Kantonnements.

Anfangs ging auch alles vortrefflich; die Wangwanaräuber wurden, wo sie

sich zeigten, mit blutigen Köpfen heimgeschickt, auch wenn sie mit

bedeutender Übermacht auftraten und es schien nach einigen Monaten fast,

als ob man in Uganda, durch die empfangenen herben Lektionen gewitzigt,

Kawirondo künftighin in Frieden zu lassen gedenke, denn es verlautete

geraume Zeit nichts mehr von neuen Einfällen. Da plötzlich, wir waren in

Freiland eben mit Einbringung der Oktoberernte beschäftigt, traf uns die

erschütternde Kunde von einer schrecklichen Katastrophe, die über unsere

Massaifreunde in Kawirondo hereingebrochen. Der Kabaka Suna hatte nur

Ruhe gehalten, um zu einem größeren, vernichtenden Schlage auszuholen.

Während die bisherigen Einfälle nach Kawirondo immer nur mit wenigen

tausend Mann versucht worden waren, vereinigte er diesmal 30000 Mann,

darunter 5000 Flintenträger, und überfiel mit diesen persönlich die

ahnungslosen Kawirondo und Massai. Es gelang ihm, die 900 Mann mit 300

Pferden zählende Massaibesatzung eines Grenzlagers beinahe im Schlafe zu

überfallen und bevor sie sich noch zu ernstem Widerstande zu sammeln

vermochte, niederzumetzeln. Dadurch waren die Massai nicht bloß um mehr

als ein Drittel ihrer Stärke reduziert, sondern außerdem in zwei

zusammenhanglose Teile getrennt, denn das überfallene Lager lag gerade

im Centrum ihres Grenzkordons. Statt nun aber schleunigst den Rückzug

anzutreten und bestenfalls erst nach vollzogener Vereinigung ihrer

getrennten Streitkräfte die Offensive zu ergreifen, ließ sich einer der

Massaiführer, kaum daß er 500 Mann zusammengerafft hatte, in der Wut

über den Untergang so vieler seiner Kameraden zu einem tollkühnen

Angriffe auf die ungeheuere Überzahl der Feinde verleiten, fiel dabei in

einen Hinterhalt und wurde, nachdem er seine Patronen nur zu rasch

verschossen hatte, mitsamt den Seinen, von denen nur wenige Mann

entkamen, nach heldenmütigem Widerstande gleichfalls niedergemetzelt.

Nur 1100-1200 Massai vermochte unser nunmehr das Oberkommando

übernehmende Freund Mdango auf dem andern Flügel zu vereinen und mit

diesen gelang es ihm auch, einen ziemlich geordneten Rückzug ins Innere

von Kawirondo anzutreten, wenig verfolgt von Suna, dessen Hauptaugenmerk

auf die Bergung der kolossalen Beute gerichtet war.

Noch am nämlichen Tage, an welchem uns Massai- und Kawirondo-Eilboten

diese Trauerkunde überbrachten, ging unser Ultimatum an Suna ab. Den

Massai, die sich erboten hatten, ihre gesamten Krieger gegen Uganda zu

senden, ließen wir sagen, 1000 Mann zu den noch in Kawirondo stehenden

1200 seien mehr als genug; diese 2200 Massai stellten wir unter

freiländische Offiziere, nahmen aus unserer Mitte 900 Freiwillige,

darunter 500 Reiter, dazu 12 Geschütze und 16 Raketen nebst 30

Elefanten, und schon am 24. Oktober brach Johnston, der Führer dieses

Kriegszuges, unter Benutzung der Massaistraße nach Kawirondo auf.

Dort traf er rings um das -- jetzt, wo es zu spät war, sehr vorsichtig

verschanzte und bewachte -- Lager der El-Moran ungezählte Tausende mit

Speer und Bogen bewaffneter Kawirondo und Nangi, die er aber allesamt

als unnützen Troß heimschickte. Am 10. November überschritt er die

Ugandagrenze, sechs Tage später wurde Suna in einem kurzen Gefecht in

der Nähe der Riponfälle total auf's Haupt geschlagen, sein 110000 Mann

zählendes Heer in alle Winde zerstreut und er selbst nebst einigen

tausend Mann seiner von Küstenarabern geführten, mit Flinten bewaffneten

Leibgarde gefangen genommen.

Schon am zweiten Tage nach der Schlacht besetzten die Unseren Rubaga,

die Hauptstadt von Uganda. Dort stellten sich in rascher Folge die

sämtlichen Häuptlinge des Landes ein, bedingungslose Unterwerfung

gelobend und bereit, jede ihnen auferlegte Forderung zu erfüllen.

Johnston aber bot ihnen an, sie in den großen Bund all der bisher mit

uns in Berührung getretenen eingeborenen Völker aufzunehmen, worauf die

Wangwana selbstverständlich mit größter Freude eingingen. Die ihnen

auferlegten Bedingungen waren: Freigebung aller Sklaven, friedliche

Aufnahme freiländischer Kolonisten und Instruktoren und Ersatz alles den

Kawirondo und Massai zugefügten Schadens. In letzterer Beziehung war

übrigens das Wangwanavolk gar nicht in Mitleidenschaft gezogen, denn die

unermeßlichen Rinderherden ihres Kabaka, die uns als gute Beute in die

Hände gefallen waren, genügten reichlich zu vollem Ersatz des in

Kawirondo gemachten Raubes und als Buße für die getöteten Kawirondo- und

Massaikrieger. Suna selber wurde als Gefangener abgeführt und am

Naiwaschasee interniert.

Der fernere Verlauf der Ereignisse war dann ein friedlicher, nur von

einem vereinzelten Empörungsversuche im Lande verbliebener Araber

unterbrochener, welchen Versuch aber die Wangwana selber energisch und

prompt unterdrückten, ohne daß unsere Intervention notwendig gewesen

wäre. Allerdings trug eine gute Heerstraße, welche die Kawirondo und

Nangi vom Ukerewe bis zum Anschlusse an die Massaistraße am Baringosee

ausbauten, und eine an der Grenze zwischen Kawirondo und Uganda

angesiedelte Massaikolonie von 3000 El-Moran einigermaßen dazu bei, die

Wangwana in gehörigem Respekt zu erhalten. Doch genügte der Hauptsache

nach seit der Schlacht an den Riponfällen der bloße Klang unseres

Namens, uns auch in diesem Teile des äquatorialen Innerafrika Ruhe und

Frieden zu gewährleisten. Rings um den Ukerewe, dessen Ufer seit

unvordenklicher Zeit der Schauplatz grimmigen, erbarmungslosen Krieges

Aller gegen Alle gewesen, stellten sich allmählich Gesittung und

Menschlichkeit ein, und verhältnismäßig rasch entwickelte sich in deren

Gefolge, selbst unter den bis dahin wildesten der umwohnenden Stämme,

nicht unerheblicher Wohlstand.

Der Ukerewe ist, auch abgesehen von seiner Größe, unter den Riesenseen

des centralen Afrika der bedeutsamste. Sein Spiegel deckt eine Fläche

von circa 50000 Quadratkilometern, er ist also, außer dem Kaspisee, dem

Aralsee und der großen nordamerikanischen Seegruppe, das größte

Binnenwasser der Erde. Diese ganze das Königreich Bayern an Umfang

übertreffende Wassermasse, deren Tiefe in gutem Verhältnisse zu ihrer

Flächenausdehnung steht, denn das Senkblei erreicht stellenweise erst

bei 480 Metern den Grund, befindet sich in einer Höhe von 1350 Metern

über dem Meeresniveau, d. i. 200 Meter über dem Gipfel des Brocken, des

höchsten der Berge Mitteldeutschlands. Umrahmt aber wird dieser Hochsee

meist von Gebirgszügen, die sich noch 500-1500 Meter über seinen Spiegel

erheben, so daß das Klima seiner -- ausnahmslos gesunden, von Sümpfen

freien -- Uferlandschaften überall gemildert, stellenweise geradezu

arkadisch ist. Und dieser gewaltige, malerische, an vielen Stellen

hochromantische See ist das Quellenbassin des heiligen Nil, der, ihn am

äußersten Nordende über die Riponfälle verlassend, von hier aus dem 450

Meter tiefer gelegenen Albert Njanza zuströmt und von dort aus als

weißer Nil seinen Lauf fortsetzt.

Schon zwei Monate nachdem wir uns in Kawirondo und Uganda festgesetzt,

durchfurchte ein Schraubendampfer von 500 Tonnen die meeresgleichen

Wogen des Ukerewe und vor Schluß des nächsten Jahres bestand unsere

Seeflotille aus 5 Schiffen. Dieselben wurden überall an der Küste

freundlich aufgenommen und der von ihnen entfachte lebhafte Handel

erwies sich als eines der kräftigsten Beförderungsmittel rasch

zunehmender Civilisation. Die Fruchtbarkeit der Uferlandschaften dieses

herrlichen Sees ist geradezu grenzenlos; wenige hundert Quadratmeter gut

bewässerten Bodens genügen, um alle Bedürfnisse einer noch so

zahlreichen Familie zu decken, und als wir die Eingebornen erst einmal

mit brauchbaren Geräten der Bodenkultur bekannt und vertraut gemacht

hatten, war der überall erzeugte Überfluß der erlesensten Garten- und

Feldfrüchte beispiellos. Merkwürdigerweise blieb das Wachstum der

Bedürfnisse, insbesondere unter den am Westufer des Sees wohnenden

Volksstämmen, lange Zeit hinter der Verbesserung der Produktionsmittel

erheblich zurück. Diese einfachen Völkchen erzeugten beinahe ohne

Arbeitsaufwand, oft aus bloßer Neugierde nach der Wirksamkeit der zu

ihnen gebrachten verbesserten Werkzeuge, wesentlich mehr als sie

gebrauchten und da sie den Begriff des Grundeigentums nicht kannten, der

unverwendbare Überfluß also bei ihnen nicht wie sonst unfraglich

geschehen wäre, Massenelend erzeugen konnte, so wurde hier Jahre

hindurch das Märchen vom Schlaraffenlande zur Wahrheit. Der

Eigentumsbegriff verlor beinahe seinen ganzen Inhalt, Lebensmittel

wurden wertlos, jedermann konnte sich davon nehmen so viel er mochte;

durchreisende Fremde fanden überall gedeckten Tisch, kurzum, das goldene

Zeitalter schien seinen Einzug am Ukerewe halten zu wollen. Indessen

erwies sich diese gänzliche Bedürfnislosigkeit ebenso auch als Hindernis

vermehrten Fortschritts und wir gaben uns daher -- wenn auch nicht ganz

ohne Bedauern -- ernstliche Mühe, diesen paradiesischen Zustand insofern

zu stören, als wir den Leutchen Geschmack an vermehrten Bedürfnissen

beizubringen suchten, was langsam zwar, aber schließlich doch gelang.

Erst zugleich mit diesen schlugen dann höhere Gesittung und geistige

Kultur in jenem Erdenwinkel tiefere Wurzeln.

Freiland: Ein sociales Zukunftsbild · 第 12 / 29 题