Ausgedehnteste Öffentlichkeit aller wirtschaftlichen Vorgänge war -- wie
bereits erwähnt -- die oberste Voraussetzung des richtigen
Funktionierens der im Vorherigen geschilderten überaus einfachen
Organisation, die in Wahrheit in nichts anderem, als in der
Hinwegräumung aller, der freien Bethätigung von weisem Eigennutze
geleiteter individueller Willkür im Wege stehenden Hindernisse bestand.
Um so notwendiger war es, diese souveräne Willkür wohl zu beraten, dem
Eigennutze alle Handhaben zu richtigem und raschem Erfassen seines
wahren Vorteils zu bieten.
Kein wie immer geartetes Geschäftsgeheimnis! Das war gleichsam mit eines
der Grundgesetze von Edenthal. Da draußen, wo der Kampf ums Dasein darin
gipfelt, einander nicht blos auszubeuten und zu verknechten, sondern
überdies wirtschaftlich zu vernichten, wo infolge der allgemeinen, aus
Unterkonsum hervorgehenden Überproduktion konkurrieren gleichbedeutend
ist mit: einander die Kunden abjagen; da draußen in der alten Welt wäre
Preisgebung der Geschäftsgeheimnisse gleichbedeutend mit Preisgebung
mühsam ergatterten, erlisteten Absatzes, also mit Untergang. Wo die
ungeheure Mehrzahl der Menschen kein Anrecht auf steigende
Produktionserträge besitzt, sondern sich -- unbekümmert um die
Ergiebigkeit der Arbeit -- mit »Arbeitslohn«, d. i. mit dem zur
Lebensfristung Erforderlichen begnügen muß, dort kann es auch keine
Verwendung für die Gesammterträge hochproduktiver Arbeit geben. Denn die
wenigen Besitzenden können unmöglich die stetig wachsenden Überschüsse
verzehren und ihr Bestreben, solche zu kapitalisieren, d. h. in
Arbeitsinstrumente zu verwandeln, scheitert an der Unmöglichkeit der
Verwendung von Produktionsmitteln, für deren Produkte es keine
Verwendung giebt. Es herrscht also in der ausbeuterischen Welt ein
stetiges Mißverhältnis zwischen Produktivkraft und Konsum, zwischen
Angebot und Nachfrage, und die selbstverständliche Folge ist, daß der
Absatz Gegenstand eines eben so stetigen und schonungslosen Kampfes
zwischen den verschiedenen Produzenten ist. Nicht möglichst viel und gut
zu erzeugen, sondern für einen möglichst großen Teil der eigenen
Erzeugnisse einen Markt zu erobern, ist die vornehmste Sorge der
ausbeuterischen Produzenten, und da dieser Absatzmarkt angesichts des
oben klargelegten Mißverhältnisses stets nur auf Kosten anderer
Produzenten erlangt und behauptet werden kann, so besteht hier
notwendigerweise ein dauernder und unversöhnlicher Interessenkonflikt.
Anders bei uns. Wir können des Absatzes jederzeit sicher sein, denn bei
uns kann nicht mehr erzeugt werden, als gebraucht wird, da ja der
gesamte Produktionsertrag dem Arbeitenden gehört und der Verbrauch, die
Befriedigung irgendeines realen Bedürfnisses, die ausschließliche
Triebfeder der Arbeit ist; bei uns kann also durch Preisgebung seiner
Absatzquellen niemand um seine Kunden kommen, da ihm für die eventuell
verlorenen notwendigerweise andere zufallen müßten.
Und welchen Anlaß hätte anderseits der Produzent da draußen, seine
Erfahrungen Anderen mitzuteilen? Können sie von der erlangten Kenntnis
überhaupt anderen Gebrauch machen, als einen auf seinen Nachteil
abzielenden? Kann er die ihm ihrerseits mitgeteilte Kunde zu etwas
anderem benützen, als wieder zu ihrer Schädigung? Läßt er den Anderen
heran zur Teilnahme an seinem Geschäfte, wenn dieses das ertragreichere
ist, oder läßt ihn Jener in das seine, wenn es sich umgekehrt verhält?
Steigt die Nachfrage nach den Erzeugnissen eines Produzenten, so steht
ihm der Arbeits-»Markt« offen, wo er stets Knechte in Hülle findet, die
zur Arbeit bereit sind, ohne nach deren Ertrag zu fragen, sofern sie nur
ihren »Lohn« erhalten. Also nicht einmal die Konsumenten sind da draußen
an der Öffentlichkeit der Geschäftsführung interessiert, die übrigens,
wie schon gesagt, ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Ganz anders auch dies
bei uns in Freiland. Wir lassen Jedermann teilnehmen an unseren
Geschäftsvorteilen, können dafür aber auch teilnehmen an Jedermanns
Geschäftsvorteilen, und wir _müssen_ diese veröffentlichen, weil Mangels
eines Marktes willen- und interesseloser Arbeiter, diese
Veröffentlichung der einzige Weg ist, bei steigender Nachfrage
entsprechende Arbeitskräfte heranzuziehen.
Und was die Hauptsache ist: während da draußen Niemand ein wirkliches
Interesse daran hat, daß die Produktion Anderer sich hebe, ist bei uns
Jedermann aufs lebhafteste dabei interessiert, daß Jedermann möglichst
leicht und gut produziere. Denn die klassische Phrase von der
Solidarität aller wirtschaftlichen Interessen ist zwar bei uns zur
Wahrheit geworden, da draußen aber nichts anderes, als eine jener
zahlreichen Selbsttäuschungen, aus denen sich die nationalökonomische
Doktrin der ausbeuterischen Welt zusammengesetzt. _Allgemeine_
Steigerung der Produktion, des Reichtums ist dort wo die alte
Wirtschaftsordnung herrscht, ein Unding. Wo der Massenkonsum nicht
zunehmen kann, dort können auch Produktion und Reichtum nicht wachsen,
sondern nur verschoben werden, Ort und Eigner wechseln; um was die
Produktion des Einen zunimmt, genau um das nämliche muß die irgendeines
Anderen abnehmen -- es sei denn, daß auch der Verbrauch einigermaßen
gewachsen ist, was jedoch, wo die Massen ausgeschlossen sind vom Genusse
wachsender Arbeitserträge, nur zufällig und keineswegs schritthaltend
mit der gewachsenen Arbeitsergiebigkeit geschehen kann. Bei uns in
Freiland dagegen, wo die Produktion -- angesichts der mit ihr
naturnotwendig genau proportional wachsenden Konsumtionskraft -- ins
Ungemessene steigen kann und steigt, soweit nur unsere Fertigkeiten und
Künste es gestatten, bei uns ist es das oberste, absoluteste Interesse
der Gesamtheit, jedermanns Arbeitskraft verwertet zu sehen, wo jeweilig
die höchsten Erträge für ihn zu erzielen sind, und niemand giebt es, der
nicht Vorteil daraus zöge, wenn dies in möglichst vollkommener Weise
überall geschieht. Der Einzelne oder die einzelnen Associationen, die
vermöge unserer Organisation genötigt sind, einen zufällig erlangten
Vorteil mit anderen zu teilen, erleiden durch dieses einzelne Faktum für
sich betrachtet allerdings einen Gewinnentgang; aber unendlich größer
ist für alle Fälle der Vorteil, den sie davon haben, daß Ähnliches
überall geschieht, daß die Produktivität unablässig wächst, und ihr
eigener Nutzen gebietet also, daß es überall -- sohin selbstverständlich
auch bei ihnen -- geschehe. In wie ungeahnt hohem Maße dies der Fall
ist, wird die fernere Geschichte von Freiland sattsam zeigen.
Über die zu ausgedehntester Öffentlichkeit der wirtschaftlichen Vorgänge
abzielenden Maßnahmen ist folgendes zu sagen. Wir gehen von dem
Grundsatze aus, daß die Gesamtheit sich so wenig als möglich hindernd
oder anordnend, dagegen so viel als möglich orientierend und belehrend
in das Thun und Lassen der Individuen zu mengen habe. Jedermann mag
handeln, wie ihm beliebt, sofern er nur die Rechte anderer nicht kränkt;
aber wie er immer handle, sein Thun muß vor jedermann offen daliegen. In
Gemäßheit dieses Grundsatzes wurde schon in der alten Heimat bei
Anmeldung des neuen Mitgliedes dessen wirtschaftliche Eignung
festgestellt und die betreffenden Listen gelangten -- wie einmal schon
erwähnt -- mit möglichster Beschleunigung an den Ausschuß. Dem lag weder
müßige Neugier, noch polizeiliche Bevormundungssucht zu Grunde, vielmehr
wurden diese Daten ausschließlich zu Nutz und Frommen der
Produktionsgenossenschaften sowohl als der Neuangemeldeten selber
veröffentlicht. Die Folge davon war, daß Letztere in der Regel schon bei
ihrer Ankunft am Kenia auf sie vorbereitete und eingerichtete
Arbeitsstätten vorfanden, und zwar allemal diejenigen, an denen sie die
jeweilig beste Verwertung ihrer Arbeitskraft fanden. Niemand zwang sie,
sich diesen ohne ihr Zuthun getroffenen Vorbereitungen anzubequemen,
aber da dieselben in denkbar bester Weise ihrem eigenen Vorteile
dienten, so thaten sie es -- von vereinzelten Ausnahmen abgesehen -- mit
der größten Freude.
Der zweite und wichtigste Gegenstand der Publikationen waren die
Betriebsausweise der Produzenten -- der Associationen sowohl als der --
in geringer Zahl stets vorhandenen -- Einzelproduzenten. Von ersteren,
als den weitaus wichtigeren und überdies ihrer Natur nach schon zu
sorgfältiger Buchführung genötigten, wurde sehr viel, in Wahrheit die
Bloßlegung ihres gesamten Gebahrens verlangt. Rohertrag, Spesen,
Reinertrag, Einkauf und Verkauf, Arbeitsleistung, Verwendung des
Reinertrags, alles mußte fortlaufend veröffentlicht werden und zwar je
nach der Beschaffenheit der betreffenden Daten einmal jährlich, anderes
in kürzeren Abständen, der gemachte Arbeitsaufwand z. B. allwöchentlich.
Von Seite der wenigen Einzelproduzenten begnügte man sich mit dem, was
infolge der nunmehr zu beschreibenden Einrichtung auch ohne ihr Zuthun
über sie bekannt wurde.
Einkauf und Verkauf aller erdenklichen Produkte und Handelsartikel
Freilands war nämlich in großen Warenhallen und -lagern konzentriert,
deren Leitung und Überwachung von Gesamtheitswegen geschah. Es war zwar
niemand verboten, zu kaufen und zu verkaufen, wo ihm beliebte, diese
öffentlichen Magazine boten aber so gewaltige Vorteile, daß Jedermann,
der sich nicht selber schädigen wollte, sie in Anspruch nahm. Gebühren
für Einlagerung und Manipulation wurden nicht berechnet, da wir von der
Anschauung ausgingen, daß es ganz gleichgültig sei, ob man in einem
Lande, wo Jedermann einen seiner Produktion entsprechenden Verbrauch
hat, diese Manipulationsgebühren von den Konsumenten als solchen, oder
in Form eines minimalen Steuerzuschlages von ihnen in ihrer Eigenschaft
als Produzenten einhebe. Als reiner Gewinn verblieb die Ersparnis aus
der Vereinfachung des Verrechnungswesens.
Die oberste Verwaltung von Freiland war aber zugleich auch der Bankier
der gesamten Bevölkerung. Nicht bloß jede Association, sondern Jedermann
hatte sein Konto in den Büchern der Centralbank, diese besorgte die
Inkassi und die Auszahlungen, von den Millionen Pfunden angefangen, die
späterhin gar manche Genossenschaft im Inlande wie im Auslande zu
fordern und zu entrichten hatte, bis hinab zu den auf die
Arbeitsleistung des Einzelnen entfallenden Gewinnanteilen und dessen
Kleider- oder Küchenrechnungen. Ein in Wahrheit »alles« umfassendes
Clearingsystem ermöglichte die Durchführung dieser zahllosen Geld- und
Kreditoperationen beinahe ohne jeden Aufwand wirklichen Geldes,
lediglich durch Zu- und Abschreibungen in den Büchern. Niemand zahlte
bar, sondern gab Anweisungen auf sein Konto bei der Centralbank, die ihm
seine Forderungen gutschrieb, die Ausgaben zu seinen Lasten buchte und
ihm allmonatlich mitteilte, mit welchem Betrage er bei ihr aktiv oder
passiv sei. Denn auch die von Gesamtheitswegen gewährten, zu
kapitalistischer Ausrüstung der Produktion dienenden, im vorigen Kapitel
erwähnten Kredite gingen selbstverständlich durch die Bücher der Bank.
Diese war solcherart über jede wie immer geartete geschäftliche
Beziehung im ganzen Lande fortlaufend bis ins kleinste Detail
unterrichtet. Sie wußte nicht bloß, wo und wie teuer die Produzenten
ihre Vorräte und Rohstoffe einkaufen, ihre Erzeugnisse absetzen, sie
kannte auch die Haushaltungsbilanz, das Einkommen und den Küchenzettel
jeder Familie. Selbst der Kleinhandel konnte an der Allgegenwart dieser
Kontrolle nichts ändern. Die meisten Lebensmittel und zahlreiche andere
Bedarfsartikel wurden von diesen Geschäftszweig betreibenden
Associationen den Kunden ins Haus gestellt; auch diesen konnte die Bank
auf den Heller nachrechnen, wieviel sie verdient hätten, denn auch deren
Einkäufe wie Verkäufe gingen durch die Bücher dieses Instituts. Die
Konti der Bank aber mußten mit den Ausweisen des statistischen Amtes
stimmen, und so besaßen denn alle Veröffentlichungen eine nicht bloß
annähernd und schätzungsweise, sondern absolut sichere Grundlage; selbst
wer es gewollt hätte, wäre schlechterdings außer stande gewesen, irgend
etwas zu verheimlichen oder zu fälschen.
Diese allumfassende, automatisch sich ergebende Durchsichtigkeit der
gesamten Produktions- und Erwerbsverhältnisse bot nun auch für die in
Freiland eingehobenen Abgaben eine vollkommen verläßliche Grundlage.
Grundsatz war, daß alle Ausgaben des Gemeinwesens von jedem Einzelnen
genau nach Maßgabe seines Reineinkommens gedeckt werden sollen, und da
es in Freiland anderes Einkommen als das von Arbeit nicht gab, dieses
aber genau bekannt war, so machte die Verteilung der Abgaben nicht die
geringsten Schwierigkeiten. Dieselben wurden ganz einfach schon bei
Entstehung des Einkommens erfaßt, und zwar durch Vermittlung der Bank
nicht bloß bei den Associationen, sondern auch bei den wenigen
Einzelproduzenten. In Wahrheit hatte ja das Gemeinwesen durch seine Bank
jegliches Einkommen früher in Händen als der Bezugsberechtigte selber,
und es brauchte diesem daher die Abgabe bloß in Rechnung zu stellen,
unter den Passiven zu buchen, und die Steuer war einkassiert. Man
betrachtete daher in Freiland diese Steuer gar nicht als Abzug vom
Reineinkommen, sondern gleichsam als eine vom Bruttoertrage in
Abrechnung kommende Auslage, etwa gleich den Betriebsspesen. Niemand
empfand sie, trotz ihrer sehr bedeutenden Höhe, als Last, schon aus dem
Grunde nicht, weil Jedermann wußte, daß der größte Teil derselben ihm
oder den Seinen wieder zurückfließen werde, jeder Heller derselben aber
ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gewidmet sei, deren Früchte ihm
mittelbar zu Gute kämen. Die Auffassung war also durchaus berechtigt,
zwischen den durch Vermittlung der Gesamtheit und den im engeren Kreise
vorgenommenen fruchtbringenden Ausgaben keinerlei Unterschied zu machen.
Diese Abgaben aber waren sehr hoch; sie betrugen im ersten Jahre 35
Prozent des Reinertrages und sanken niemals unter 30 Prozent, trotzdem
das Einkommen, von welchem die Abgabe erhoben wurde, den gewaltigsten
Aufschwung nahm. Denn die Aufgaben, welche sich das Gemeinwesen in
Freiland gerade zu dem Zwecke gesteckt hatte, um diesen Aufschwung des
Reichtums zu ermöglichen, waren sehr umfassend und beanspruchten die
kolossalsten Beträge.
Die eine dieser Aufgaben war die Beistellung der zu Zwecken der
Produktion erforderlichen Kapitalien. Doch mußte bloß im Anfang dieser
Bedarf seinem ganzen Umfang nach aus der laufenden Steuer gedeckt
werden, während späterhin die Rückzahlungen der Schuldner dem neuen
Bedarfe teilweise die Wage hielten.
Eine stetig wachsende Ausgabenpost bildete das Erziehungswesen, welches
Summen verschlang, von denen man außerhalb Freilands keine Vorstellung
besitzt.
Ebenso beanspruchte das Kommunikationswesen einen in riesigen
Dimensionen zunehmenden Aufwand und das nämliche gilt vom öffentlichen
Bauwesen.
Die Hauptpost des freiländischen Ausgabenbudgets aber bildete der Titel
»Versorgungswesen«, unter welchem die Ansprüche all jener zu verstehen
sind, denen wegen thatsächlicher Arbeitsunfähigkeit, oder weil sie im
Sinne unserer Grundsätze von Arbeit entbunden werden sollten, ein Recht
auf auskömmlichen Unterhalt eingeräumt war. Zu diesen gehörten alle
Frauen, alle Kinder, alle Männer über 60 Jahre und selbstverständlich
alle Kranken oder Invaliden. Die Bezüge dieser verschiedenen
Versorgungsberechtigten waren sämtlich so hoch bemessen, daß nicht bloß
der dringenden Notdurft, sondern auch höheren Ansprüchen, wie sie nach
dem jeweiligen Stande des allgemeinen Reichtums in Freiland gebräuchlich
waren, Genüge geschah; zu diesem Behufe mußten sie derart berechnet
sein, daß sie parallel mit dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung
stiegen, waren daher nicht in festen Summen, sondern in Teilbeträgen vom
Durchschnittseinkommen ausgeworfen. Der Jahr für Jahr erhobene, im
Durchschnitt aller im Lande betriebenen Produktionen auf den einzelnen
Produzenten entfallene Reinertrag war die Versorgungseinheit, und von
dieser Einheit entfiel nun auf jede alleinstehende Jungfrau oder Witwe
-- sofern sie nicht das Lehreramt oder Krankenpflege ausübten und
hierfür entsprechend bezahlt wurden -- 30 Prozent; verheirateten sie
sich, so sank ihr Anspruch auf 15 Prozent der Einheit; auf die drei
ersten Kinder jedes Haushalts entfielen je 5 Prozent. Vater- und
mutterlose Waisen wurden in öffentliche Verpflegung genommen und
erforderten einen Aufwand von durchschnittlich 12 Prozent der Einheit.
Männer über 60 Jahre und Kranke oder Invaliden erhielten 40 Prozent.
Es mag hier sofort bemerkt werden, daß diese sämtlichen
Versorgungsbeträge nach außerfreiländischen Begriffen geradezu horrend
zu nennen wären; schon im ersten Jahre betrug die Einheit 180 Pfd.
Sterling, es bekam also eine Jungfrau oder Witwe 48 Pfd. Sterling, eine
verheiratete Frau 24 Pfd. Sterling, eine Familie mit drei Kindern und
Frau wieder 48 Pfd. Sterling, ein Greis oder Invalide 54 Pfd. Sterling,
was angesichts der bei uns damals herrschenden Preise mehr war, als die
meisten europäischen Staaten ihren höchsten Funktionären oder deren
Witwen und Waisen an Pension zahlen. Denn ein Zentner feines Mehl
kostete in jenem ersten Jahre am Kenia 7 Shilling oder Mark, ein fetter
Ochse 12 Shilling, Butter, Honig, das köstlichste Obst waren zu
ähnlichen Preisen zu haben, Wohnung beanspruchte nicht mehr als
höchstens 2 Pfd. Sterling im Jahr, kurzum mit ihren 48 Pfd. Sterling
konnte bei uns eine ledige Frau in Überfluß leben und brauchte sich
nichts Wesentliches von jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen zu
versagen, die zu jener Zeit in Edenthal überhaupt erreichbar waren. Und
späterhin, als die Preise in Freiland denn doch einigermaßen stiegen,
eilte das Steigen der Arbeitserträge, d. i. also auch der
Versorgungsbeträge dem gewaltig voran, so daß der in diesen gewährte
Überfluß stets ausgesprochener wurde. Allein das lag eben in der Absicht
des Volkes von Freiland. Warum? Davon wird an geeigneter Stelle noch die
Rede sein, insbesondere auch davon, warum den Frauen ausnahmslos
Versorgungsrecht zugesprochen wurde und warum bloß das Lehramt und die
Krankenpflege als ihnen zugedachter Beruf erwähnt ist. Auch von den
Ansprüchen der Kinder wird noch gesprochen werden. Hier sei nur
konstatiert, daß die Deckung all dieser Ansprüche selbstverständlich
stetig wachsende Summen erforderte.
Recht namhafte Ausgabeposten waren auch die für Statistik, Lagerhaus-
und Bankwesen; indessen nahmen die Kosten dieser Verwaltungszweige --
trotz ihres großen absoluten Wachstums -- relativ, nämlich im
Verhältnisse zu dem steuerbaren Einkommen, so rasch ab, daß sie schon
nach wenigen Jahren auf einen minimalen Prozentsatz der Gesamtausgaben
gesunken waren.
Dagegen kosteten Justiz, Polizei, Militär und Finanzverwaltung, die in
anderen Ländern reichlich Neun-Zehnteile des Gesamtbudgets verschlingen,
in Freiland nichts. Wir hatten keine Richter und Polizeiorgane, unsere
Steuern flossen von selber ein und Soldaten kannten wir auch nicht.
Nichtsdestoweniger wurde bei uns nicht gestohlen, geraubt oder gemordet,
gab es keine Steuerrückstände und wehrlos waren wir, wie sich aus dem
Späteren ergeben wird, keineswegs. Im übrigen mögen unsere Waffen- und
Munitionsvorräte sowie unsere an die kriegerischen Massai gezahlten
Subsidien immerhin als Surrogat für ein Militärbudget gelten. In Bezug
auf das Justizwesen waren wir so arge Barbaren, daß wir nicht einmal
einen Zivil- oder Kriminalkodex für nötig hielten, nebenbei bemerkt,
einstweilen auch keinerlei geschriebenes Verfassungsrecht besaßen. Der
Ausschuß, immer noch im Besitze der ihm im Haag erteilten Vollmacht,
begnügte sich, alle seine Maßnahmen in öffentlichen Versammlungen
darzulegen und die Zustimmung der Gemeine zu verlangen, die ihm auch
einstimmig gewährt wurde. Zur Schlichtung etwa auftauchender
Streitigkeiten unter den Mitgliedern wurden -- einstweilen gleichfalls
vom Ausschusse empfohlene -- Schiedsrichter gewählt, die einzeln in
mündlichem Verfahren nach bestem Wissen ihre Entscheidungen treffen
sollten und von denen der Appell an das Schiedsrichter-Kollegium offen
stand; sie hatten aber allesamt so gut wie nichts zu thun. Gegen Laster
und deren gemeingefährliche Folgen maßten wir uns kein _Straf_-, sondern
bloß ein _Schutz_recht an, und zwar erachteten wir die _Besserung_ als
das beste und wirksamste Schutzmittel. Da geistig und moralisch normal
veranlagte Menschen in einem Gemeinwesen, welches alle berechtigten
Interessen jedes seiner Mitglieder gleichmäßig berücksichtigt, sich
unmöglich gewaltsam gegen fremdes Recht vergehen können, so betrachteten
wir allenfallsige Verbrecher als geistig oder moralisch Kranke, deren
Heilung eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses sei. Sie wurden
daher -- je nach dem Grade ihrer Gemeingefährlichkeit -- in Beobachtung
oder in Gewahrsam genommen und insolange geeigneter Behandlung
unterzogen, als dies nach dem Urteile kompetenter Fachmänner im
Interesse der allgemeinen Sicherheit rätlich erschien. Fachmänner im
obigen Sinne waren aber nicht die Friedensrichter, welche bloß darüber
zu entscheiden hatten, _ob_ das verklagte Individuum dem
Besserungsverfahren zu unterziehen sei, sondern besondere, zu diesem
Behufe eigens erwählte Ärzte. Dem in Beobachtung oder Gewahrsam
Genommenen stand es frei, an das _Kollegium_ der vereinigten Ärzte und
Friedensrichter zu appellieren und seine Sache vor demselben öffentlich
zu vertreten, wenn er sich durch das Verfahren des ihm vorgesetzten
Arztes gekränkt erachtete.
Die Anstellungen der sämtlichen Beamten für öffentliches Bauwesen,
Kommunikationswesen, Statistik, Lagerhaus und Centralbank,
Unterrichtswesen etc. gingen provisorisch vom Ausschusse aus. Die
Gehalte wurden in Stundenäquivalenten angesetzt, gleich denen der
genossenschaftlichen Funktionäre, und zwar betrugen diese Gehalte den
Durchschnittswert von 1200 bis zu 5000 Arbeitsstunden jährlich, was im
ersten Jahre schon 150 bis 600 Pfd. Sterling ausmachte. Die
Bevollmächtigten in London, Triest und Mombas wurden mit je 800 Pfd.
Sterling im Jahre bezahlt. Bemerkt muß hier werden, daß diese
Delegierten bloß 2 Jahre lang auf ihrem auswärtigen Posten verharrten
und dann Anspruch auf entsprechende Verwendung in Freiland hatten.
Seinen eigenen Mitgliedern bestimmte der Ausschuß einen Gehalt von je
5000 Stundenäquivalenten.
Jedes Ausschußmitglied stand einem der 12 Verwaltungszweige vor, in
welche die sämtlichen öffentlichen Geschäfte Freilands provisorisch
geteilt wurden. Die Verwaltungszweige waren:
1. _Das Präsidium_
2. _Versorgungswesen_
3. _Unterricht_
4. _Kunst und Wissenschaft_
5. _Statistik_
6. _Straßenbau und Kommunikationsmittel_
7. _Post_, dazu später Telegraph
8. _Auswärtige Angelegenheiten_
9. _Lagerhaus_
10. _Centralbank_
11. _Gemeinnützige Unternehmungen_
12. _Sanitätswesen und Justiz._
Hiermit wären in großen Zügen die für den Anfang in Freiland geltenden
Verwaltungs- und Organisationsprinzipien geschildert. Dieselben
bewährten sich allseitig aufs vortrefflichste. Die Bildung der
Genossenschaften ging ohne den geringsten Anstand vor sich. Da die
Mehrzahl der successive anlangenden Mitglieder gegenseitig einander
fremd war, mußte man sich bei Besetzung der leitenden Stellen vorläufig
auf die Empfehlungen des Ausschusses verlassen, begnügte sich deshalb
auch zumeist mit provisorischen Wahlen, die jedoch ziemlich rasch durch
definitive ersetzt werden konnten. Die schon vorgefundenen Produktionen:
Landwirtschaft, Gartenkultur, Viehzucht, Mahlmühle, Sägmühle,
Bierbrauerei, Kohlengruben und Eisenwerke, wurden nach Maßgabe des
täglich mit den Mombas-Karawanen einlangenden Kräftezuwachses namhaft
erweitert und mit wesentlichen Verbesserungen ausgestattet. Eine
stattliche Zahl neuer Industrien reihte sich unmittelbar daran. Eine der
ersten war eine -- der Hauptsache nach schon fertig importierte und nur
zu adjustierende Druckerei mit 2 Rotations- und 5 Schnellpressen, und
gestützt auf diese eine täglich erscheinende Zeitung; diesen reihten
sich in rascher Folge eine Maschinenfabrik, eine Glashütte, eine
Ziegelei, eine Ölmühle, eine chemische Fabrik, eine Näh- und
Schuhfabrik, eine Bautischlerei und eine Eisfabrik an. Am 1. Januar des
neuen Jahres wurde der erste kleine Schraubendampfer für den
Remorquierdienst im Edensee und Danaflusse vom Stapel gelassen, welchem
die ihres ausgezeichneten Verdienstes halber außerordentlich rasch
anwachsende Betriebs-Association in kurzen Intervallen zahlreiche andere
und größere Lasten- und Personendampfer folgen ließ.
Gleichzeitig nahm auch der Ausschuß einen nicht unbedeutenden Teil der
neu eintreffenden Kräfte für mehrere auf öffentliche Kosten zu
bewerkstelligende Arbeiten und Einrichtungen in Anspruch; den dabei
beschäftigten Arbeitern mußte selbstverständlich ein, der
Durchschnittshöhe des allgemeinen Arbeitsertrages entsprechender -- und
wo es sich um besonders anstrengende Leistungen handelte, ein diesen
Durchschnitt entsprechend übersteigender, Verdienst gesichert werden.
Diese Arbeiten waren in erster Reihe die provisorischen Hausbauten für
die neu eintreffenden Mitglieder. Dabei wurde daran festgehalten, daß
jede Familie je ein eigenes Häuschen erhalte, während für die
alleinstehenden Ankömmlinge mehrere große Hotels eingerichtet wurden.
Die Familienhäuser waren der Größe nach verschieden -- von 4 bis zu 10
Wohnräumen, jedes mit einem Garten von 1000 Quadratmeter Fläche
ausgestattet. Jeder Ankömmling konnte ein ihm nach Größe und Lage
passend erscheinendes wählen, selbstverständlich gegen je nach Belieben
ratenweise oder sofortige Abzahlung. Solcher Häuschen mußten im
Monatsdurchschnitt nicht weniger als 1500 fertiggestellt werden; sie
waren aus starken Bohlen in doppelter Lage solid gefügt und der
Bauaufwand stellte sich auf durchschnittlich 8½ Pfd. Sterling für jeden
Wohnraum. Für die Benutzung der Hotelzimmer wurde eine zur Amortisation
der Baukosten und Deckung der Regie genügende Wochengebühr von ½ Sh.
berechnet.
Gleichzeitig mit diesen Wohnhäusern wurde der Bau von Schulen in Angriff
genommen, und zwar mußte, da bis auf weiteres dem Eintreffen von 1000
bis 1200 Schulkindern im Monatsdurchschnitt entgegenzusehen war,
fortlaufend für genügende Räume zu entsprechender Unterbringung
dieser so rasch anwachsenden Menge Vorsorge getroffen werden.
Selbstverständlich waren auch diese -- gleich den Wohnhäusern -- teils
im Edenthale, teils auf dem Danaplateau errichteten Schulräume nur
provisorische Barackenbauten, dabei aber licht, luftig und geräumig.
In der Lebensweise am Kenia hatte sich im übrigen einstweilen noch wenig
verändert, mit Ausnahme des Umstandes, daß Edenthal, vor Eintreffen der
ersten Wagenkarawane ein mäßiges Dorf, binnen wenigen Monaten zu einer
mehr als 20000 Seelen zählenden ansehnlichen Stadt herangewachsen war.
Auf dem Danaplateau, wo sich zuvor nur einige Hütten gefunden hatten,
waren zwei ansehnliche Dörfer entstanden, das eine mit den
Arbeiterschaften einiger Fabriken am Ostende, hart neben dem großen
Wasserfalle, das andere, näher zu Edenthal gelegen, der Sitz einer
Ackerbaukolonie. Gemeinsam war all diesen Bewohnern von Freiland ein
ausgesprochener Zug sorgloser Fröhlichkeit und unverkennbaren Behagens.
Die Lebensweise blieb, was die Wohnungs- und Kleidungsverhältnisse
anlangt, noch sehr primitiv, dagegen herrschte in Speisen und Getränken
Überfluß, ja Luxus. Mit den Mahlzeiten wurde es der Hauptsache nach so
gehalten, wie einige Monate zuvor von den ersten Ankömmlingen; nur
hatten die Frauen gar bald eine ganze Reihe neuer und sinnreicher
Verwendungsarten der vielen köstlichen Landesprodukte herausgefunden.
Das Register der erreichbaren ästhetischen und geistigen Genüsse hatte
vorerst keine sonderliche Bereicherung erfahren. Die Zeitung, eine von
der Unterrichtsverwaltung angelegte Bibliothek, die beinahe Tag für Tag
durch neueintreffende Bücherkisten bereichert wurde, zu Neujahr aber
doch erst 18000 Bände zählte, die dem insbesondere während der heißen
Mittagsstunden sehr lebhaften Lesebedürfnisse keineswegs voll genügen
konnten, mehrere neue Sing- und Orchestervereine, Lese- oder
Debattierzirkel und zwei Dutzend Klaviere -- das war alles, was zu dem
ursprünglich Vorhandenen gekommen war. Daneben wurde in den herrlichen
Wäldern fleißig gejagt, Ausflüge nach nicht allzu schwierig erreichbaren
Aussichtspunkten waren an der Tagesordnung -- kurz man suchte sich das
Leben so angenehm als möglich zu machen, ohne jedoch einstweilen große
Abwechslung in das Programm der Vergnügungen und geistigen Genüsse
bringen zu können. Das hinderte aber nicht, daß Glück und Zufriedenheit
in jedem Hause herrschten.
Auch hinsichtlich der Arbeitseinteilung war im großen Ganzen das
ursprünglich beobachtete System beibehalten worden. Die Männer
arbeiteten meist zwischen 5 und 10 Uhr morgens und zwischen 4 und 6 Uhr
abends; die Frauen -- im Bedarfsfalle unterstützt von Eingeborenen --
versahen inzwischen das Haus und die Kinder, sofern diese nicht in der
Schule waren. Doch erachtete sich niemand gerade an diese Zeiteinteilung
gebunden; jedermann arbeitete wann und so lange es ihm beliebte; auch
hatten einige Associationen, deren Betrieb die gänzliche Unterbrechung
der Arbeit während der Mittagszeit schwer vertrug, einen Turnus
eingeführt, der während der heißen Tagesstunden dem Werke einige Hände
sicherte. Da auch hierzu niemand gezwungen werden konnte, wurde es
üblich, die lästigere Mittagsarbeit höher anzurechnen, als die zu der
übrigen Tageszeit, wonach dann die erforderlichen Freiwilligen sich
fanden. Dasselbe gilt für die in einzelnen Etablissements notwendige
Nachtarbeit.