9. Kapitel.

Ausgedehnteste Öffentlichkeit aller wirtschaftlichen Vorgänge war -- wie

bereits erwähnt -- die oberste Voraussetzung des richtigen

Funktionierens der im Vorherigen geschilderten überaus einfachen

Organisation, die in Wahrheit in nichts anderem, als in der

Hinwegräumung aller, der freien Bethätigung von weisem Eigennutze

geleiteter individueller Willkür im Wege stehenden Hindernisse bestand.

Um so notwendiger war es, diese souveräne Willkür wohl zu beraten, dem

Eigennutze alle Handhaben zu richtigem und raschem Erfassen seines

wahren Vorteils zu bieten.

Kein wie immer geartetes Geschäftsgeheimnis! Das war gleichsam mit eines

der Grundgesetze von Edenthal. Da draußen, wo der Kampf ums Dasein darin

gipfelt, einander nicht blos auszubeuten und zu verknechten, sondern

überdies wirtschaftlich zu vernichten, wo infolge der allgemeinen, aus

Unterkonsum hervorgehenden Überproduktion konkurrieren gleichbedeutend

ist mit: einander die Kunden abjagen; da draußen in der alten Welt wäre

Preisgebung der Geschäftsgeheimnisse gleichbedeutend mit Preisgebung

mühsam ergatterten, erlisteten Absatzes, also mit Untergang. Wo die

ungeheure Mehrzahl der Menschen kein Anrecht auf steigende

Produktionserträge besitzt, sondern sich -- unbekümmert um die

Ergiebigkeit der Arbeit -- mit »Arbeitslohn«, d. i. mit dem zur

Lebensfristung Erforderlichen begnügen muß, dort kann es auch keine

Verwendung für die Gesammterträge hochproduktiver Arbeit geben. Denn die

wenigen Besitzenden können unmöglich die stetig wachsenden Überschüsse

verzehren und ihr Bestreben, solche zu kapitalisieren, d. h. in

Arbeitsinstrumente zu verwandeln, scheitert an der Unmöglichkeit der

Verwendung von Produktionsmitteln, für deren Produkte es keine

Verwendung giebt. Es herrscht also in der ausbeuterischen Welt ein

stetiges Mißverhältnis zwischen Produktivkraft und Konsum, zwischen

Angebot und Nachfrage, und die selbstverständliche Folge ist, daß der

Absatz Gegenstand eines eben so stetigen und schonungslosen Kampfes

zwischen den verschiedenen Produzenten ist. Nicht möglichst viel und gut

zu erzeugen, sondern für einen möglichst großen Teil der eigenen

Erzeugnisse einen Markt zu erobern, ist die vornehmste Sorge der

ausbeuterischen Produzenten, und da dieser Absatzmarkt angesichts des

oben klargelegten Mißverhältnisses stets nur auf Kosten anderer

Produzenten erlangt und behauptet werden kann, so besteht hier

notwendigerweise ein dauernder und unversöhnlicher Interessenkonflikt.

Anders bei uns. Wir können des Absatzes jederzeit sicher sein, denn bei

uns kann nicht mehr erzeugt werden, als gebraucht wird, da ja der

gesamte Produktionsertrag dem Arbeitenden gehört und der Verbrauch, die

Befriedigung irgendeines realen Bedürfnisses, die ausschließliche

Triebfeder der Arbeit ist; bei uns kann also durch Preisgebung seiner

Absatzquellen niemand um seine Kunden kommen, da ihm für die eventuell

verlorenen notwendigerweise andere zufallen müßten.

Und welchen Anlaß hätte anderseits der Produzent da draußen, seine

Erfahrungen Anderen mitzuteilen? Können sie von der erlangten Kenntnis

überhaupt anderen Gebrauch machen, als einen auf seinen Nachteil

abzielenden? Kann er die ihm ihrerseits mitgeteilte Kunde zu etwas

anderem benützen, als wieder zu ihrer Schädigung? Läßt er den Anderen

heran zur Teilnahme an seinem Geschäfte, wenn dieses das ertragreichere

ist, oder läßt ihn Jener in das seine, wenn es sich umgekehrt verhält?

Steigt die Nachfrage nach den Erzeugnissen eines Produzenten, so steht

ihm der Arbeits-»Markt« offen, wo er stets Knechte in Hülle findet, die

zur Arbeit bereit sind, ohne nach deren Ertrag zu fragen, sofern sie nur

ihren »Lohn« erhalten. Also nicht einmal die Konsumenten sind da draußen

an der Öffentlichkeit der Geschäftsführung interessiert, die übrigens,

wie schon gesagt, ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Ganz anders auch dies

bei uns in Freiland. Wir lassen Jedermann teilnehmen an unseren

Geschäftsvorteilen, können dafür aber auch teilnehmen an Jedermanns

Geschäftsvorteilen, und wir _müssen_ diese veröffentlichen, weil Mangels

eines Marktes willen- und interesseloser Arbeiter, diese

Veröffentlichung der einzige Weg ist, bei steigender Nachfrage

entsprechende Arbeitskräfte heranzuziehen.

Und was die Hauptsache ist: während da draußen Niemand ein wirkliches

Interesse daran hat, daß die Produktion Anderer sich hebe, ist bei uns

Jedermann aufs lebhafteste dabei interessiert, daß Jedermann möglichst

leicht und gut produziere. Denn die klassische Phrase von der

Solidarität aller wirtschaftlichen Interessen ist zwar bei uns zur

Wahrheit geworden, da draußen aber nichts anderes, als eine jener

zahlreichen Selbsttäuschungen, aus denen sich die nationalökonomische

Doktrin der ausbeuterischen Welt zusammengesetzt. _Allgemeine_

Steigerung der Produktion, des Reichtums ist dort wo die alte

Wirtschaftsordnung herrscht, ein Unding. Wo der Massenkonsum nicht

zunehmen kann, dort können auch Produktion und Reichtum nicht wachsen,

sondern nur verschoben werden, Ort und Eigner wechseln; um was die

Produktion des Einen zunimmt, genau um das nämliche muß die irgendeines

Anderen abnehmen -- es sei denn, daß auch der Verbrauch einigermaßen

gewachsen ist, was jedoch, wo die Massen ausgeschlossen sind vom Genusse

wachsender Arbeitserträge, nur zufällig und keineswegs schritthaltend

mit der gewachsenen Arbeitsergiebigkeit geschehen kann. Bei uns in

Freiland dagegen, wo die Produktion -- angesichts der mit ihr

naturnotwendig genau proportional wachsenden Konsumtionskraft -- ins

Ungemessene steigen kann und steigt, soweit nur unsere Fertigkeiten und

Künste es gestatten, bei uns ist es das oberste, absoluteste Interesse

der Gesamtheit, jedermanns Arbeitskraft verwertet zu sehen, wo jeweilig

die höchsten Erträge für ihn zu erzielen sind, und niemand giebt es, der

nicht Vorteil daraus zöge, wenn dies in möglichst vollkommener Weise

überall geschieht. Der Einzelne oder die einzelnen Associationen, die

vermöge unserer Organisation genötigt sind, einen zufällig erlangten

Vorteil mit anderen zu teilen, erleiden durch dieses einzelne Faktum für

sich betrachtet allerdings einen Gewinnentgang; aber unendlich größer

ist für alle Fälle der Vorteil, den sie davon haben, daß Ähnliches

überall geschieht, daß die Produktivität unablässig wächst, und ihr

eigener Nutzen gebietet also, daß es überall -- sohin selbstverständlich

auch bei ihnen -- geschehe. In wie ungeahnt hohem Maße dies der Fall

ist, wird die fernere Geschichte von Freiland sattsam zeigen.

Über die zu ausgedehntester Öffentlichkeit der wirtschaftlichen Vorgänge

abzielenden Maßnahmen ist folgendes zu sagen. Wir gehen von dem

Grundsatze aus, daß die Gesamtheit sich so wenig als möglich hindernd

oder anordnend, dagegen so viel als möglich orientierend und belehrend

in das Thun und Lassen der Individuen zu mengen habe. Jedermann mag

handeln, wie ihm beliebt, sofern er nur die Rechte anderer nicht kränkt;

aber wie er immer handle, sein Thun muß vor jedermann offen daliegen. In

Gemäßheit dieses Grundsatzes wurde schon in der alten Heimat bei

Anmeldung des neuen Mitgliedes dessen wirtschaftliche Eignung

festgestellt und die betreffenden Listen gelangten -- wie einmal schon

erwähnt -- mit möglichster Beschleunigung an den Ausschuß. Dem lag weder

müßige Neugier, noch polizeiliche Bevormundungssucht zu Grunde, vielmehr

wurden diese Daten ausschließlich zu Nutz und Frommen der

Produktionsgenossenschaften sowohl als der Neuangemeldeten selber

veröffentlicht. Die Folge davon war, daß Letztere in der Regel schon bei

ihrer Ankunft am Kenia auf sie vorbereitete und eingerichtete

Arbeitsstätten vorfanden, und zwar allemal diejenigen, an denen sie die

jeweilig beste Verwertung ihrer Arbeitskraft fanden. Niemand zwang sie,

sich diesen ohne ihr Zuthun getroffenen Vorbereitungen anzubequemen,

aber da dieselben in denkbar bester Weise ihrem eigenen Vorteile

dienten, so thaten sie es -- von vereinzelten Ausnahmen abgesehen -- mit

der größten Freude.

Der zweite und wichtigste Gegenstand der Publikationen waren die

Betriebsausweise der Produzenten -- der Associationen sowohl als der --

in geringer Zahl stets vorhandenen -- Einzelproduzenten. Von ersteren,

als den weitaus wichtigeren und überdies ihrer Natur nach schon zu

sorgfältiger Buchführung genötigten, wurde sehr viel, in Wahrheit die

Bloßlegung ihres gesamten Gebahrens verlangt. Rohertrag, Spesen,

Reinertrag, Einkauf und Verkauf, Arbeitsleistung, Verwendung des

Reinertrags, alles mußte fortlaufend veröffentlicht werden und zwar je

nach der Beschaffenheit der betreffenden Daten einmal jährlich, anderes

in kürzeren Abständen, der gemachte Arbeitsaufwand z. B. allwöchentlich.

Von Seite der wenigen Einzelproduzenten begnügte man sich mit dem, was

infolge der nunmehr zu beschreibenden Einrichtung auch ohne ihr Zuthun

über sie bekannt wurde.

Einkauf und Verkauf aller erdenklichen Produkte und Handelsartikel

Freilands war nämlich in großen Warenhallen und -lagern konzentriert,

deren Leitung und Überwachung von Gesamtheitswegen geschah. Es war zwar

niemand verboten, zu kaufen und zu verkaufen, wo ihm beliebte, diese

öffentlichen Magazine boten aber so gewaltige Vorteile, daß Jedermann,

der sich nicht selber schädigen wollte, sie in Anspruch nahm. Gebühren

für Einlagerung und Manipulation wurden nicht berechnet, da wir von der

Anschauung ausgingen, daß es ganz gleichgültig sei, ob man in einem

Lande, wo Jedermann einen seiner Produktion entsprechenden Verbrauch

hat, diese Manipulationsgebühren von den Konsumenten als solchen, oder

in Form eines minimalen Steuerzuschlages von ihnen in ihrer Eigenschaft

als Produzenten einhebe. Als reiner Gewinn verblieb die Ersparnis aus

der Vereinfachung des Verrechnungswesens.

Die oberste Verwaltung von Freiland war aber zugleich auch der Bankier

der gesamten Bevölkerung. Nicht bloß jede Association, sondern Jedermann

hatte sein Konto in den Büchern der Centralbank, diese besorgte die

Inkassi und die Auszahlungen, von den Millionen Pfunden angefangen, die

späterhin gar manche Genossenschaft im Inlande wie im Auslande zu

fordern und zu entrichten hatte, bis hinab zu den auf die

Arbeitsleistung des Einzelnen entfallenden Gewinnanteilen und dessen

Kleider- oder Küchenrechnungen. Ein in Wahrheit »alles« umfassendes

Clearingsystem ermöglichte die Durchführung dieser zahllosen Geld- und

Kreditoperationen beinahe ohne jeden Aufwand wirklichen Geldes,

lediglich durch Zu- und Abschreibungen in den Büchern. Niemand zahlte

bar, sondern gab Anweisungen auf sein Konto bei der Centralbank, die ihm

seine Forderungen gutschrieb, die Ausgaben zu seinen Lasten buchte und

ihm allmonatlich mitteilte, mit welchem Betrage er bei ihr aktiv oder

passiv sei. Denn auch die von Gesamtheitswegen gewährten, zu

kapitalistischer Ausrüstung der Produktion dienenden, im vorigen Kapitel

erwähnten Kredite gingen selbstverständlich durch die Bücher der Bank.

Diese war solcherart über jede wie immer geartete geschäftliche

Beziehung im ganzen Lande fortlaufend bis ins kleinste Detail

unterrichtet. Sie wußte nicht bloß, wo und wie teuer die Produzenten

ihre Vorräte und Rohstoffe einkaufen, ihre Erzeugnisse absetzen, sie

kannte auch die Haushaltungsbilanz, das Einkommen und den Küchenzettel

jeder Familie. Selbst der Kleinhandel konnte an der Allgegenwart dieser

Kontrolle nichts ändern. Die meisten Lebensmittel und zahlreiche andere

Bedarfsartikel wurden von diesen Geschäftszweig betreibenden

Associationen den Kunden ins Haus gestellt; auch diesen konnte die Bank

auf den Heller nachrechnen, wieviel sie verdient hätten, denn auch deren

Einkäufe wie Verkäufe gingen durch die Bücher dieses Instituts. Die

Konti der Bank aber mußten mit den Ausweisen des statistischen Amtes

stimmen, und so besaßen denn alle Veröffentlichungen eine nicht bloß

annähernd und schätzungsweise, sondern absolut sichere Grundlage; selbst

wer es gewollt hätte, wäre schlechterdings außer stande gewesen, irgend

etwas zu verheimlichen oder zu fälschen.

Diese allumfassende, automatisch sich ergebende Durchsichtigkeit der

gesamten Produktions- und Erwerbsverhältnisse bot nun auch für die in

Freiland eingehobenen Abgaben eine vollkommen verläßliche Grundlage.

Grundsatz war, daß alle Ausgaben des Gemeinwesens von jedem Einzelnen

genau nach Maßgabe seines Reineinkommens gedeckt werden sollen, und da

es in Freiland anderes Einkommen als das von Arbeit nicht gab, dieses

aber genau bekannt war, so machte die Verteilung der Abgaben nicht die

geringsten Schwierigkeiten. Dieselben wurden ganz einfach schon bei

Entstehung des Einkommens erfaßt, und zwar durch Vermittlung der Bank

nicht bloß bei den Associationen, sondern auch bei den wenigen

Einzelproduzenten. In Wahrheit hatte ja das Gemeinwesen durch seine Bank

jegliches Einkommen früher in Händen als der Bezugsberechtigte selber,

und es brauchte diesem daher die Abgabe bloß in Rechnung zu stellen,

unter den Passiven zu buchen, und die Steuer war einkassiert. Man

betrachtete daher in Freiland diese Steuer gar nicht als Abzug vom

Reineinkommen, sondern gleichsam als eine vom Bruttoertrage in

Abrechnung kommende Auslage, etwa gleich den Betriebsspesen. Niemand

empfand sie, trotz ihrer sehr bedeutenden Höhe, als Last, schon aus dem

Grunde nicht, weil Jedermann wußte, daß der größte Teil derselben ihm

oder den Seinen wieder zurückfließen werde, jeder Heller derselben aber

ausschließlich gemeinnützigen Zwecken gewidmet sei, deren Früchte ihm

mittelbar zu Gute kämen. Die Auffassung war also durchaus berechtigt,

zwischen den durch Vermittlung der Gesamtheit und den im engeren Kreise

vorgenommenen fruchtbringenden Ausgaben keinerlei Unterschied zu machen.

Diese Abgaben aber waren sehr hoch; sie betrugen im ersten Jahre 35

Prozent des Reinertrages und sanken niemals unter 30 Prozent, trotzdem

das Einkommen, von welchem die Abgabe erhoben wurde, den gewaltigsten

Aufschwung nahm. Denn die Aufgaben, welche sich das Gemeinwesen in

Freiland gerade zu dem Zwecke gesteckt hatte, um diesen Aufschwung des

Reichtums zu ermöglichen, waren sehr umfassend und beanspruchten die

kolossalsten Beträge.

Die eine dieser Aufgaben war die Beistellung der zu Zwecken der

Produktion erforderlichen Kapitalien. Doch mußte bloß im Anfang dieser

Bedarf seinem ganzen Umfang nach aus der laufenden Steuer gedeckt

werden, während späterhin die Rückzahlungen der Schuldner dem neuen

Bedarfe teilweise die Wage hielten.

Eine stetig wachsende Ausgabenpost bildete das Erziehungswesen, welches

Summen verschlang, von denen man außerhalb Freilands keine Vorstellung

besitzt.

Ebenso beanspruchte das Kommunikationswesen einen in riesigen

Dimensionen zunehmenden Aufwand und das nämliche gilt vom öffentlichen

Bauwesen.

Die Hauptpost des freiländischen Ausgabenbudgets aber bildete der Titel

»Versorgungswesen«, unter welchem die Ansprüche all jener zu verstehen

sind, denen wegen thatsächlicher Arbeitsunfähigkeit, oder weil sie im

Sinne unserer Grundsätze von Arbeit entbunden werden sollten, ein Recht

auf auskömmlichen Unterhalt eingeräumt war. Zu diesen gehörten alle

Frauen, alle Kinder, alle Männer über 60 Jahre und selbstverständlich

alle Kranken oder Invaliden. Die Bezüge dieser verschiedenen

Versorgungsberechtigten waren sämtlich so hoch bemessen, daß nicht bloß

der dringenden Notdurft, sondern auch höheren Ansprüchen, wie sie nach

dem jeweiligen Stande des allgemeinen Reichtums in Freiland gebräuchlich

waren, Genüge geschah; zu diesem Behufe mußten sie derart berechnet

sein, daß sie parallel mit dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung

stiegen, waren daher nicht in festen Summen, sondern in Teilbeträgen vom

Durchschnittseinkommen ausgeworfen. Der Jahr für Jahr erhobene, im

Durchschnitt aller im Lande betriebenen Produktionen auf den einzelnen

Produzenten entfallene Reinertrag war die Versorgungseinheit, und von

dieser Einheit entfiel nun auf jede alleinstehende Jungfrau oder Witwe

-- sofern sie nicht das Lehreramt oder Krankenpflege ausübten und

hierfür entsprechend bezahlt wurden -- 30 Prozent; verheirateten sie

sich, so sank ihr Anspruch auf 15 Prozent der Einheit; auf die drei

ersten Kinder jedes Haushalts entfielen je 5 Prozent. Vater- und

mutterlose Waisen wurden in öffentliche Verpflegung genommen und

erforderten einen Aufwand von durchschnittlich 12 Prozent der Einheit.

Männer über 60 Jahre und Kranke oder Invaliden erhielten 40 Prozent.

Es mag hier sofort bemerkt werden, daß diese sämtlichen

Versorgungsbeträge nach außerfreiländischen Begriffen geradezu horrend

zu nennen wären; schon im ersten Jahre betrug die Einheit 180 Pfd.

Sterling, es bekam also eine Jungfrau oder Witwe 48 Pfd. Sterling, eine

verheiratete Frau 24 Pfd. Sterling, eine Familie mit drei Kindern und

Frau wieder 48 Pfd. Sterling, ein Greis oder Invalide 54 Pfd. Sterling,

was angesichts der bei uns damals herrschenden Preise mehr war, als die

meisten europäischen Staaten ihren höchsten Funktionären oder deren

Witwen und Waisen an Pension zahlen. Denn ein Zentner feines Mehl

kostete in jenem ersten Jahre am Kenia 7 Shilling oder Mark, ein fetter

Ochse 12 Shilling, Butter, Honig, das köstlichste Obst waren zu

ähnlichen Preisen zu haben, Wohnung beanspruchte nicht mehr als

höchstens 2 Pfd. Sterling im Jahr, kurzum mit ihren 48 Pfd. Sterling

konnte bei uns eine ledige Frau in Überfluß leben und brauchte sich

nichts Wesentliches von jenen Annehmlichkeiten und Vergnügungen zu

versagen, die zu jener Zeit in Edenthal überhaupt erreichbar waren. Und

späterhin, als die Preise in Freiland denn doch einigermaßen stiegen,

eilte das Steigen der Arbeitserträge, d. i. also auch der

Versorgungsbeträge dem gewaltig voran, so daß der in diesen gewährte

Überfluß stets ausgesprochener wurde. Allein das lag eben in der Absicht

des Volkes von Freiland. Warum? Davon wird an geeigneter Stelle noch die

Rede sein, insbesondere auch davon, warum den Frauen ausnahmslos

Versorgungsrecht zugesprochen wurde und warum bloß das Lehramt und die

Krankenpflege als ihnen zugedachter Beruf erwähnt ist. Auch von den

Ansprüchen der Kinder wird noch gesprochen werden. Hier sei nur

konstatiert, daß die Deckung all dieser Ansprüche selbstverständlich

stetig wachsende Summen erforderte.

Recht namhafte Ausgabeposten waren auch die für Statistik, Lagerhaus-

und Bankwesen; indessen nahmen die Kosten dieser Verwaltungszweige --

trotz ihres großen absoluten Wachstums -- relativ, nämlich im

Verhältnisse zu dem steuerbaren Einkommen, so rasch ab, daß sie schon

nach wenigen Jahren auf einen minimalen Prozentsatz der Gesamtausgaben

gesunken waren.

Dagegen kosteten Justiz, Polizei, Militär und Finanzverwaltung, die in

anderen Ländern reichlich Neun-Zehnteile des Gesamtbudgets verschlingen,

in Freiland nichts. Wir hatten keine Richter und Polizeiorgane, unsere

Steuern flossen von selber ein und Soldaten kannten wir auch nicht.

Nichtsdestoweniger wurde bei uns nicht gestohlen, geraubt oder gemordet,

gab es keine Steuerrückstände und wehrlos waren wir, wie sich aus dem

Späteren ergeben wird, keineswegs. Im übrigen mögen unsere Waffen- und

Munitionsvorräte sowie unsere an die kriegerischen Massai gezahlten

Subsidien immerhin als Surrogat für ein Militärbudget gelten. In Bezug

auf das Justizwesen waren wir so arge Barbaren, daß wir nicht einmal

einen Zivil- oder Kriminalkodex für nötig hielten, nebenbei bemerkt,

einstweilen auch keinerlei geschriebenes Verfassungsrecht besaßen. Der

Ausschuß, immer noch im Besitze der ihm im Haag erteilten Vollmacht,

begnügte sich, alle seine Maßnahmen in öffentlichen Versammlungen

darzulegen und die Zustimmung der Gemeine zu verlangen, die ihm auch

einstimmig gewährt wurde. Zur Schlichtung etwa auftauchender

Streitigkeiten unter den Mitgliedern wurden -- einstweilen gleichfalls

vom Ausschusse empfohlene -- Schiedsrichter gewählt, die einzeln in

mündlichem Verfahren nach bestem Wissen ihre Entscheidungen treffen

sollten und von denen der Appell an das Schiedsrichter-Kollegium offen

stand; sie hatten aber allesamt so gut wie nichts zu thun. Gegen Laster

und deren gemeingefährliche Folgen maßten wir uns kein _Straf_-, sondern

bloß ein _Schutz_recht an, und zwar erachteten wir die _Besserung_ als

das beste und wirksamste Schutzmittel. Da geistig und moralisch normal

veranlagte Menschen in einem Gemeinwesen, welches alle berechtigten

Interessen jedes seiner Mitglieder gleichmäßig berücksichtigt, sich

unmöglich gewaltsam gegen fremdes Recht vergehen können, so betrachteten

wir allenfallsige Verbrecher als geistig oder moralisch Kranke, deren

Heilung eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses sei. Sie wurden

daher -- je nach dem Grade ihrer Gemeingefährlichkeit -- in Beobachtung

oder in Gewahrsam genommen und insolange geeigneter Behandlung

unterzogen, als dies nach dem Urteile kompetenter Fachmänner im

Interesse der allgemeinen Sicherheit rätlich erschien. Fachmänner im

obigen Sinne waren aber nicht die Friedensrichter, welche bloß darüber

zu entscheiden hatten, _ob_ das verklagte Individuum dem

Besserungsverfahren zu unterziehen sei, sondern besondere, zu diesem

Behufe eigens erwählte Ärzte. Dem in Beobachtung oder Gewahrsam

Genommenen stand es frei, an das _Kollegium_ der vereinigten Ärzte und

Friedensrichter zu appellieren und seine Sache vor demselben öffentlich

zu vertreten, wenn er sich durch das Verfahren des ihm vorgesetzten

Arztes gekränkt erachtete.

Die Anstellungen der sämtlichen Beamten für öffentliches Bauwesen,

Kommunikationswesen, Statistik, Lagerhaus und Centralbank,

Unterrichtswesen etc. gingen provisorisch vom Ausschusse aus. Die

Gehalte wurden in Stundenäquivalenten angesetzt, gleich denen der

genossenschaftlichen Funktionäre, und zwar betrugen diese Gehalte den

Durchschnittswert von 1200 bis zu 5000 Arbeitsstunden jährlich, was im

ersten Jahre schon 150 bis 600 Pfd. Sterling ausmachte. Die

Bevollmächtigten in London, Triest und Mombas wurden mit je 800 Pfd.

Sterling im Jahre bezahlt. Bemerkt muß hier werden, daß diese

Delegierten bloß 2 Jahre lang auf ihrem auswärtigen Posten verharrten

und dann Anspruch auf entsprechende Verwendung in Freiland hatten.

Seinen eigenen Mitgliedern bestimmte der Ausschuß einen Gehalt von je

5000 Stundenäquivalenten.

Jedes Ausschußmitglied stand einem der 12 Verwaltungszweige vor, in

welche die sämtlichen öffentlichen Geschäfte Freilands provisorisch

geteilt wurden. Die Verwaltungszweige waren:

1. _Das Präsidium_

2. _Versorgungswesen_

3. _Unterricht_

4. _Kunst und Wissenschaft_

5. _Statistik_

6. _Straßenbau und Kommunikationsmittel_

7. _Post_, dazu später Telegraph

8. _Auswärtige Angelegenheiten_

9. _Lagerhaus_

10. _Centralbank_

11. _Gemeinnützige Unternehmungen_

12. _Sanitätswesen und Justiz._

Hiermit wären in großen Zügen die für den Anfang in Freiland geltenden

Verwaltungs- und Organisationsprinzipien geschildert. Dieselben

bewährten sich allseitig aufs vortrefflichste. Die Bildung der

Genossenschaften ging ohne den geringsten Anstand vor sich. Da die

Mehrzahl der successive anlangenden Mitglieder gegenseitig einander

fremd war, mußte man sich bei Besetzung der leitenden Stellen vorläufig

auf die Empfehlungen des Ausschusses verlassen, begnügte sich deshalb

auch zumeist mit provisorischen Wahlen, die jedoch ziemlich rasch durch

definitive ersetzt werden konnten. Die schon vorgefundenen Produktionen:

Landwirtschaft, Gartenkultur, Viehzucht, Mahlmühle, Sägmühle,

Bierbrauerei, Kohlengruben und Eisenwerke, wurden nach Maßgabe des

täglich mit den Mombas-Karawanen einlangenden Kräftezuwachses namhaft

erweitert und mit wesentlichen Verbesserungen ausgestattet. Eine

stattliche Zahl neuer Industrien reihte sich unmittelbar daran. Eine der

ersten war eine -- der Hauptsache nach schon fertig importierte und nur

zu adjustierende Druckerei mit 2 Rotations- und 5 Schnellpressen, und

gestützt auf diese eine täglich erscheinende Zeitung; diesen reihten

sich in rascher Folge eine Maschinenfabrik, eine Glashütte, eine

Ziegelei, eine Ölmühle, eine chemische Fabrik, eine Näh- und

Schuhfabrik, eine Bautischlerei und eine Eisfabrik an. Am 1. Januar des

neuen Jahres wurde der erste kleine Schraubendampfer für den

Remorquierdienst im Edensee und Danaflusse vom Stapel gelassen, welchem

die ihres ausgezeichneten Verdienstes halber außerordentlich rasch

anwachsende Betriebs-Association in kurzen Intervallen zahlreiche andere

und größere Lasten- und Personendampfer folgen ließ.

Gleichzeitig nahm auch der Ausschuß einen nicht unbedeutenden Teil der

neu eintreffenden Kräfte für mehrere auf öffentliche Kosten zu

bewerkstelligende Arbeiten und Einrichtungen in Anspruch; den dabei

beschäftigten Arbeitern mußte selbstverständlich ein, der

Durchschnittshöhe des allgemeinen Arbeitsertrages entsprechender -- und

wo es sich um besonders anstrengende Leistungen handelte, ein diesen

Durchschnitt entsprechend übersteigender, Verdienst gesichert werden.

Diese Arbeiten waren in erster Reihe die provisorischen Hausbauten für

die neu eintreffenden Mitglieder. Dabei wurde daran festgehalten, daß

jede Familie je ein eigenes Häuschen erhalte, während für die

alleinstehenden Ankömmlinge mehrere große Hotels eingerichtet wurden.

Die Familienhäuser waren der Größe nach verschieden -- von 4 bis zu 10

Wohnräumen, jedes mit einem Garten von 1000 Quadratmeter Fläche

ausgestattet. Jeder Ankömmling konnte ein ihm nach Größe und Lage

passend erscheinendes wählen, selbstverständlich gegen je nach Belieben

ratenweise oder sofortige Abzahlung. Solcher Häuschen mußten im

Monatsdurchschnitt nicht weniger als 1500 fertiggestellt werden; sie

waren aus starken Bohlen in doppelter Lage solid gefügt und der

Bauaufwand stellte sich auf durchschnittlich 8½ Pfd. Sterling für jeden

Wohnraum. Für die Benutzung der Hotelzimmer wurde eine zur Amortisation

der Baukosten und Deckung der Regie genügende Wochengebühr von ½ Sh.

berechnet.

Gleichzeitig mit diesen Wohnhäusern wurde der Bau von Schulen in Angriff

genommen, und zwar mußte, da bis auf weiteres dem Eintreffen von 1000

bis 1200 Schulkindern im Monatsdurchschnitt entgegenzusehen war,

fortlaufend für genügende Räume zu entsprechender Unterbringung

dieser so rasch anwachsenden Menge Vorsorge getroffen werden.

Selbstverständlich waren auch diese -- gleich den Wohnhäusern -- teils

im Edenthale, teils auf dem Danaplateau errichteten Schulräume nur

provisorische Barackenbauten, dabei aber licht, luftig und geräumig.

In der Lebensweise am Kenia hatte sich im übrigen einstweilen noch wenig

verändert, mit Ausnahme des Umstandes, daß Edenthal, vor Eintreffen der

ersten Wagenkarawane ein mäßiges Dorf, binnen wenigen Monaten zu einer

mehr als 20000 Seelen zählenden ansehnlichen Stadt herangewachsen war.

Auf dem Danaplateau, wo sich zuvor nur einige Hütten gefunden hatten,

waren zwei ansehnliche Dörfer entstanden, das eine mit den

Arbeiterschaften einiger Fabriken am Ostende, hart neben dem großen

Wasserfalle, das andere, näher zu Edenthal gelegen, der Sitz einer

Ackerbaukolonie. Gemeinsam war all diesen Bewohnern von Freiland ein

ausgesprochener Zug sorgloser Fröhlichkeit und unverkennbaren Behagens.

Die Lebensweise blieb, was die Wohnungs- und Kleidungsverhältnisse

anlangt, noch sehr primitiv, dagegen herrschte in Speisen und Getränken

Überfluß, ja Luxus. Mit den Mahlzeiten wurde es der Hauptsache nach so

gehalten, wie einige Monate zuvor von den ersten Ankömmlingen; nur

hatten die Frauen gar bald eine ganze Reihe neuer und sinnreicher

Verwendungsarten der vielen köstlichen Landesprodukte herausgefunden.

Das Register der erreichbaren ästhetischen und geistigen Genüsse hatte

vorerst keine sonderliche Bereicherung erfahren. Die Zeitung, eine von

der Unterrichtsverwaltung angelegte Bibliothek, die beinahe Tag für Tag

durch neueintreffende Bücherkisten bereichert wurde, zu Neujahr aber

doch erst 18000 Bände zählte, die dem insbesondere während der heißen

Mittagsstunden sehr lebhaften Lesebedürfnisse keineswegs voll genügen

konnten, mehrere neue Sing- und Orchestervereine, Lese- oder

Debattierzirkel und zwei Dutzend Klaviere -- das war alles, was zu dem

ursprünglich Vorhandenen gekommen war. Daneben wurde in den herrlichen

Wäldern fleißig gejagt, Ausflüge nach nicht allzu schwierig erreichbaren

Aussichtspunkten waren an der Tagesordnung -- kurz man suchte sich das

Leben so angenehm als möglich zu machen, ohne jedoch einstweilen große

Abwechslung in das Programm der Vergnügungen und geistigen Genüsse

bringen zu können. Das hinderte aber nicht, daß Glück und Zufriedenheit

in jedem Hause herrschten.

Auch hinsichtlich der Arbeitseinteilung war im großen Ganzen das

ursprünglich beobachtete System beibehalten worden. Die Männer

arbeiteten meist zwischen 5 und 10 Uhr morgens und zwischen 4 und 6 Uhr

abends; die Frauen -- im Bedarfsfalle unterstützt von Eingeborenen --

versahen inzwischen das Haus und die Kinder, sofern diese nicht in der

Schule waren. Doch erachtete sich niemand gerade an diese Zeiteinteilung

gebunden; jedermann arbeitete wann und so lange es ihm beliebte; auch

hatten einige Associationen, deren Betrieb die gänzliche Unterbrechung

der Arbeit während der Mittagszeit schwer vertrug, einen Turnus

eingeführt, der während der heißen Tagesstunden dem Werke einige Hände

sicherte. Da auch hierzu niemand gezwungen werden konnte, wurde es

üblich, die lästigere Mittagsarbeit höher anzurechnen, als die zu der

übrigen Tageszeit, wonach dann die erforderlichen Freiwilligen sich

fanden. Dasselbe gilt für die in einzelnen Etablissements notwendige

Nachtarbeit.

Freiland: Ein sociales Zukunftsbild · 第 10 / 29 题