8. Kapitel.

Wir nehmen nunmehr den Faden der Erzählung dort auf, wo ihn das Tagebuch

Ney's verlassen.

Zugleich mit dem Vorsitzenden waren 3 Mitglieder des dirigierenden

Ausschusses in Edenthal eingetroffen; 5 andere folgten binnen wenigen

Tagen mit der ersten Wagenkarawane aus Mombas nach, so daß deren -- Ney,

Johnston, und den auf dieser Beiden Vorschlag kooptierten Demestre

eingerechnet, in Freiland 12 anwesend waren. Da es im ganzen derzeit 15

Ausschußmitglieder gab, so waren ihrer noch drei zurückgeblieben und

zwar je eins in London, Triest und Mombas, wo sie bis auf Weiteres als

Bevollmächtigte des Ausschusses den abendländischen Geschäften der

Gesellschaft vorstehen sollten. Ihr Amt war die Aufnahme neuer

Mitglieder, die Einkassierung und provisorische Verwaltung der

einfließenden Gelder und die Überwachung der Auswanderungen nach

Edenthal.

Ihre Instruktion bezüglich der Aufnahme neuer Mitglieder ging vorerst

dahin, jeden sich darum Bewerbenden aufzunehmen, sofern er kein

rückfälliger Verbrecher und des Lesens und Schreibens kundig wäre.

Erstere Einschränkung bedarf wohl keiner eingehenden Motivierung. Wir

hatten allerdings unbedingtes Vertrauen in die veredelnden, weil das

treibende Motiv der meisten Laster beseitigenden Folgewirkungen unserer

socialen Reformen; wir waren vollkommen beruhigt darüber, daß Freiland

keine Verbrecher erzeugen und selbst durch Elend und Unwissenheit da

draußen zu Verbrechern Gewordene, wenn nur irgend möglich, dem Laster

entreißen werde; für den Anfang aber wollten wir es vermeiden, von

schlimmen Elementen überschwemmt zu werden, und angesichts des

verzeihlichen Bestrebens einzelner Staaten, sich ihrer rückfälligen

Verbrecher in irgend welcher Weise zu entledigen, mußten wir von

Anbeginn vorbauen.

Härter mag erscheinen, daß wir der Einwanderung von gänzlich Unwissenden

eine Schranke zogen. Doch gerade das war ein notwendiges

Erfordernis unseres Programms. Wir wollten das absolute, freie

Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch auf dem Gebiete der

Arbeit an die Stelle des Jahrtausende hindurch geltenden

Knechtschaftsverhältnisses setzen; wir wollten den unter der

Botmäßigkeit der Brotherren stehenden Arbeiter zum selbständigen in

freier Vereinbarung mit freien Genossen auf eigene Gefahr thätigen

Produzenten umgestalten -- es ist daher selbstverständlich, daß wir zu

diesem unserem Werke blos solche Arbeiter gebrauchen konnten, die zum

mindesten über die unterste Stufe der Brutalität und Unwissenheit hinaus

waren. Daß wir damit gerade die Elendesten der Elenden zurückstießen,

ist wahr; aber abgesehen davon, daß dem Unwissenden zumeist das klare

Bewußtsein seines Unglücks und seiner Entwürdigung fehlt, seine Leiden

daher in der Regel blos physischer und nicht auch moralischer Natur

sind, wie die des mit Intelligenz gepaarten Elends, abgesehen davon

durften wir uns auch durch weichliches Mitleid nicht dazu verleiten

lassen, den Erfolg unseres Werkes zu gefährden. Der Unwissende muß

beherrscht werden und da wir unsere Mitglieder nicht erst allmählich zu

freien Produzenten erziehen, sondern unmittelbar in die freie Produktion

einführen wollten, so _mußten_ wir uns, wie gegen das Verbrechen, auch

gegen die Unwissenheit schützen.

Sollte hinwieder geltend gemacht werden, daß Kenntnis des Lesens und

Schreibens allein denn doch kein genügendes Kennzeichen jenes Ausmaßes

von Bildung und Intelligenz sei, welches bei Menschen, die ihre Arbeit

selber regieren sollen, vorausgesetzt werden müsse; so ist darauf zu

erwidern, daß zu diesem Behufe allerdings ein sehr hoher Grad der

Intelligenz erforderlich ist, aber nicht bei allen, sondern bloß bei

verhältnismäßig nicht sehr zahlreichen der solcherart sich selber

organisierenden Arbeiter, während bei der Majorität jenes Mittelmaß von

Geisteskräften und Geistesausbildung durchaus genügt, dessen es zu

richtiger Erkenntnis des eigenen Interesses bedarf. Wenn hundert oder

tausend Arbeiter sich zusammenthun, um für gemeinsame Rechnung und

Gefahr zu arbeiten, so kann und muß nicht jeder derselben die

Fähigkeiten zur Organisation und Leitung dieser gemeinsamen Produktion

besitzen; dieses höhere Ausmaß von Intelligenz wird bloß bei einigen

Wenigen unerläßlich sein, während es für die Majorität genügt, daß sie

richtig beurteilen könne, was mit der gemeinsam zu betreibenden

Produktion erzielt werden soll und kann und welche Eigenschaften

Diejenigen besitzen müssen, in deren Hände die Wahrung dieses

gemeinsamen Interesses gelegt wird. Gerade in diesem Punkte aber ist die

Kenntnis der Schrift von ausschlaggebender Bedeutung, denn das gedruckte

Wort allein ist es, welches den Menschen und sein Urteil unabhängig

macht von den zufälligen Einflüssen der unmittelbaren Umgebung, seinen

Verstand der Belehrung erst öffnet. Es wird sich später zeigen, in wie

hohem Maße die ausgedehnteste, lediglich durch Schrift und Druck zu

vermittelnde Öffentlichkeit aller Vorgänge auf dem Gebiete jeglicher

produktiven Thätigkeit zum Gelingen unseres Werkes beitrug.

Es versteht sich von selbst, daß diese beiden Bedingungen für

aufzunehmende Mitglieder auch bisher schon vom Ausschusse gefordert

wurden, und zwar das zweitgenannte ursprünglich in ziemlich strenger

Form. Da sich jedoch gezeigt hatte, daß das geistige Niveau der meisten

Bewerber ein überraschend hohes war, indem der Hauptsache nach von den

körperlich arbeitenden Klassen sich blos die Elite in ausgedehnterem

Maße für unser Unternehmen interessierte, und da nunmehr, wo die Zahl

der Mitglieder 20000 überschritten hatte, die mitunterlaufende

Unwissenheit nicht mehr so gefährlich sein konnte, so begnügte sich der

Ausschuß mit der Forderung, daß die Anmeldungen eigenhändig und

schriftlich geschehen müßten.

Die Zahl der sich meldenden Mitglieder -- es ist zu bemerken, daß Frauen

und Kinder stets mitgerechnet sind -- war in stetigem Wachstume

begriffen, insbesondere seit Veröffentlichung der ersten Berichte über

die am Kenia angelegte Kolonie. Als der Ausschuß sich unter

Hinterlassung seiner Delegierten in Triest einschiffte, hatte der

Mitgliederzuwachs 1200 in der Woche erreicht; drei Monate später war er

auf 1800 wöchentlich gestiegen. Die Aufgabe der europäischen

Bevollmächtigten war es nun, die neuen Mitglieder -- gleichwie dies

vorher schon mit den alten geschehen -- sorgfältig nach Geschlecht,

Alter und Beruf zu registrieren und mit jeder Schiffsgelegenheit die

entsprechenden Listen nach Freiland zu expedieren; sie hatten den --

nach wie vor unentgeltlich erfolgenden -- Transport bis Mombas zu

organisieren und zu überwachen und waren mit Vollmacht versehen, alle zu

diesem Behufe erforderlichen Ausgaben, im Bedarfsfalle auch den Ankauf

neuer Schiffe, gegen nachträgliche Verrechnung und Genehmigung zu

bestreiten. Sache der Bevollmächtigten war es ferner, den sich zur Reise

rüstenden Mitgliedern mit Rat und That an die Hand zu gehen; auch hatten

sie Vollmacht, hilfsbedürftigen Genossen materiell beizuspringen. Die

Mitgliederbeiträge zeigten ähnlich wachsende Tendenz, wie die

Mitgliederzahl; es wuchs eben offenbar das Interesse und Verständnis für

unser Unternehmen nicht blos in den arbeitenden, sondern auch in den

besitzenden Klassen; der Wochenzufluß steigerte sich in der Zeit von

Ende September bis Ende Dezember von rund 20,000 £ auf 30,000 £. Über

diese Gelder war, nach Bestreitung der den Delegirten eingeräumten

Kredite, dem Ausschusse die Verfügung vorbehalten, dessen Vollzugsorgan

übrigens auch in diesem Punkte bei allen in der alten Welt zu

bestreitenden Auslagen die zurückgelassenen Delegierten waren.

Am 20. Oktober hielt der Ausschuß seine erste Sitzung in Edenthal, um

über die geeignetesten Vollzugsmaßregeln zur Konstituierung jener freien

Vergesellschaftungen schlüssig zu werden, deren Sache von da ab die

Produktion in Freiland sein sollte. Die Ausschußsitzungen waren von

jeher öffentlich gewesen, d. h. jedes Mitglied der Gesellschaft hatte

Zutritt zu denselben und so sollte es auch fernerhin bleiben; eine bloß

provisorisch eingeführte Neuerung dagegen war es, daß die Zuhörerschaft

auch eingeladen wurde, an den Verhandlungen -- allerdings nur mit

beratender Stimme, teilzunehmen. Diese Maßregel hat die Bestimmung, in

der Zwischenzeit, bis die Presse ihre informierende und kontrollierende

Wirksamkeit beginnen konnte, deren Rolle zu übernehmen.

Die Grundlage des zur Durchführung gelangenden Organisationsplanes war

schrankenlose Öffentlichkeit in Verbindung mit ebenso schrankenloser

Freiheit der Bewegung. Jedermann in ganz Freiland mußte jederzeit

wissen, nach welcherlei Produkten jeweilig der größere oder geringere

Bedarf und in welchen Produktionszweigen jeweilig der größere oder

geringere Ertrag vorhanden sei. Ebenso aber mußte Jedermann in Freiland

jederzeit das Recht und die Macht haben, sich -- soweit seine

Fähigkeiten und Fertigkeiten reichen -- den jeweilig rentabelsten

Produktionszweigen zuzuwenden.

Die zu treffenden Maßnahmen hatten also zunächst diese zwei Punkte ins

Auge zu fassen. Eine sorgfältige Statistik hatte in übersichtlicher, und

was die Hauptsache ist, in denkbar raschester Weise jede Bewegung der

Produktion auf der einen, des Consums auf der anderen Seite zu

registrieren; ebenso galt es, die Preisbewegung aller Produkte zur

allgemeinen Kenntnis zu bringen. Angesichts der entscheidenden

Wichtigkeit dieser Veröffentlichungen mußte Vorsorge getroffen werden,

daß Täuschungen oder unbeabsichtigte Irrungen bei denselben von

vornherein ausgeschlossen seien -- ein Problem, welches wie im

Nachfolgenden gezeigt werden wird, in vollkommenster und doch

einfachster Weise gelöst wurde.

Und damit nun die solcherart erlangte Kenntnis auch von Jedermann

praktisch zum eigenen Vorteile ausgenutzt werden könne, was nur möglich

ist, wenn Jedermann in die Lage versetzt wird, sich jenem seinen

Fähigkeiten entsprechenden Arbeitszweige zuzuwenden, der jeweilig die

höchste Rente bietet, mußte dafür gesorgt werden, daß Jedermann

jederzeit in den Besitz der hierzu erforderlichen Produktionsmittel

gelangen könne. Dieser Produktionsmittel giebt es zweierlei: Naturkräfte

und Kapitalien. Ohne diese Beiden nützt die genaueste Kenntnis jener

Arbeitszweige, nach deren Erzeugnissen gerade der dringendste Bedarf

vorhanden ist und die deshalb die höchsten Erträge liefern, eben so

wenig, als die vollendetste Geschicklichkeit in diesen Produktionen. Der

Mensch kann seine Arbeitskraft nur verwerten, wenn er über die von der

Natur gebotenen Stoffe und Kräfte, wie nicht minder über entsprechende

Instrumente und Maschinen verfügt; und zwar muß er, um mit seinen

Mitbewerbern konkurrieren zu können, Beides in gleich guter und

vollkommener Beschaffenheit besitzen, wie diese. Man muß nicht bloß

Boden zur Verfügung haben, um Weizen zu bauen, sondern auch gleich

ergiebigen Weizenboden wie die anderen Weizenbauer, sonst wird man mit

geringerem Nutzen, ja möglicherweise sogar mit Schaden arbeiten; und der

Besitz des ergiebigsten Bodens wird die Arbeit noch nicht ermöglichen,

oder doch nicht gleich ertragreich machen, wenn man die erforderlichen

landwirtschaftlichen Geräte nicht, oder doch nicht in jener

Vollkommenheit besitzt, wie die Konkurrenten.

Was nun die Kapitalien anlangt, so machte sich die freie Gesellschaft

anheischig, sie Jedermann nach Wunsch zur Verfügung zu stellen, und zwar

zinslos, gegen Rückzahlung in gewissen Fristen, deren Ausmaß je nach der

Natur der beabsichtigten Anlagen in der Weise festgestellt wurde, daß

die Abtragung aus den Produktionsergebnissen stattfand. Da die

Arbeitsinstrumente und sonstigen kapitalistischen Arbeitsbehelfe in

beliebigem Umfange und in beliebiger Qualität hergestellt werden können,

so wäre damit der eine Teil des Problems gelöst gewesen.

Anders verhält sich die Sache mit den Naturkräften, als deren

Repräsentanten wir den Boden, an den sie doch gebunden sind, gelten

lassen wollen. Den Boden hat Niemand erzeugt, es hat also Niemand

Eigentumsanspruch auf ihn und Jedermann hat das Recht, ihn zu benutzen;

aber den Boden hat nicht bloß Niemand erzeugt, es kann ihn auch

fernerhin Niemand erzeugen; Boden ist daher bloß in beschränkter Menge

vorhanden und außerdem ist auch der vorhandene Boden nicht von gleicher

Güte. Wie soll es nun trotzdem möglich sein, nicht bloß Jedermanns

Anspruch auf Boden, sondern sogar auf gleich ertragreichen Boden zur

Geltung zu bringen?

Um dies zu erklären, muß zunächst noch die dritte und in Wahrheit

fundamentalste Voraussetzung der wirtschaftlichen Gerechtigkeit

dargelegt werden. Wenn in deren Sinne jedem Arbeitenden der

ungeschmälerte Ertrag der eigenen Arbeit zugesprochen wird, so ist dies

nur insofern und unter der Voraussetzung wirklich gerecht, daß

angenommen wird, der Arbeitende sei selber und ausschließlich der

Erzeuger dieses ganzen Ertrages. Das war er aber nach der alten

Wirtschaftsordnung mit nichten. Der Arbeitende erzeugte als solcher nur

einen Teil des Produkts, während ein anderer Teil vom Arbeitgeber --

derselbe sei nun Grundbesitzer, Kapitalist oder Unternehmer --

hervorgebracht wurde. Ohne den organisatorischen, disciplinierenden

Einfluß dieses Letzteren wäre die Mühe der Arbeitenden unfruchtbar, oder

doch weit minder fruchtbar gewesen; der Arbeiter lieferte bisher stets

nur die zusammenhanglose Kraft, während der ordnende Geist Sache des

Arbeitgebers war.

Damit soll nicht gesagt sein, daß die größere geistige Kraft bisher

ausnahmslos oder notwendiger Weise auf Seite des Letzteren sich

befunden; auch die Techniker und Direktoren, die den großen

Produktionsanstalten vorstehen, gehören dem Wesen nach zu den

Lohnarbeitern und ganz im allgemeinen kann ohne weiteres zugegeben

werden, daß die höhere Intelligenz in zahlreichen Fällen nicht bei den

Arbeitgebern, sondern bei den Arbeitern sich gefunden haben mag.

Trotzdem ist es der Arbeitgeber, dessen Verdienst überall dort, wo es

galt, mehrere Arbeitende zu gemeinsamem Werke zu vereinigen und zu

disciplinieren, diese Vereinigung und Disciplinierung gewesen. Für sich

zu produzieren, vermochten die Arbeitenden bisher stets nur vereinzelt;

sowie ihrer Mehrere unter einen Hut gebracht werden sollten, war ein

»Herr« notwendig, ein Herr, der mit der Peitsche -- dieselbe mag nun aus

Riemen, oder aus den Paragraphen einer Fabrikordnung geflochten sein --

die Widerstrebenden beisammenhält und _dafür_ -- nicht für seine höhere

Intelligenz, den Ertrag der Arbeit einstreicht, den Arbeitenden, sie

mögen nun dem Proletariate oder der sogenannten Intelligenz angehören,

nur so viel einräumend, als zu ihrem Unterhalte erforderlich ist. Noch

niemals bisher haben die Arbeitenden den Versuch gewagt, ohne Herrn, als

freie eigenberechtigte Männer und nicht als Knechte -- dabei aber mit

vereinten Kräften zu produzieren. Die Benützung jener gewaltigen, den

Ertrag der menschlichen Thätigkeit so unendlich vervielfältigenden

Instrumente und Einrichtungen, die Wissenschaft und Erfindungsgeist der

Menschheit an die Hand gegeben, setzt vereintes Wirken Vieler voraus,

und dieses hat sich bisher nur Hand in Hand mit der Knechtschaft

bewerkstelligen lassen. Man spreche nicht von den Produktivassociationen

eines Schulze-Delitzsch und Anderer; sie haben am Wesen der Knechtschaft

nichts geändert, bloß der Name der Herren ist ein anderer geworden. Auch

in diesen Associationen gibt es nach wie vor Arbeitgeber und Arbeiter;

Ersteren gehört der Ertrag, Letztere erhalten Stall und gefüllte

Futterraufe gleich den zweibeinigen Arbeitstieren des Einzelunternehmers

oder der gewöhnlichen Aktiengesellschaft, deren Aktionäre zufällig keine

Arbeiter sind. Damit die Arbeit frei und eigenberechtigt werde, müssen

sich die Arbeitenden als solche, nicht aber als kleine Kapitalisten

zusammenthun; sie dürfen keinen wie immer genannten oder gearteten

Arbeitgeber über sich setzen, also auch keinen solchen, der aus einer

Genossenschaft von Ihresgleichen besteht; sie müssen sich als Arbeitende

und nur als solche organisieren, dann erst haben sie auch als solche

Anspruch auf den vollen Arbeitsertrag. Und diese Organisation der Arbeit

ohne jeglichen Rückstand des altererbten Herrschaftsverhältnisses irgend

eines Arbeitgebers ist das Grundproblem der socialen Befreiung; ist

dieses glücklich gelöst, so folgt alles Andere ganz von selbst.

Diese Organisation aber war mit nichten so schwierig, als auf den ersten

Blick scheinen mag. Der Ausschuß ging von dem Grundsatze aus, daß die

richtigen Organisationsformen freier Arbeit sich am besten durch das

freie Zusammenwirken sämtlicher an dieser Organisation Beteiligten werde

finden lassen. Besondere Schwierigkeiten vermochte er dabei nicht zu

entdecken. Handelte es sich dabei doch dem Wesen nach um höchst einfache

Dinge. Um z. B. ein Eisenwerk zu errichten, brauchten die Arbeiter den

Gesamtmechanismus der Eisenfabrikation keineswegs sämtlich zu verstehen;

was notthat, war bloß zweierlei: erstlich daß sie wußten, welcherlei

Leute sie an die Spitze ihrer Fabrik zu stellen hätten und zweitens, daß

sie diesen Leuten einerseits genügende Gewalt einräumten, um die Arbeit

in Ordnung zu erhalten, anderseits aber auch sie genügend

kontrollierten, um jederzeit das Heft über ihr Unternehmen in eigenen

Händen zu behalten. Dabei konnten ohne Zweifel sehr ernste Fehler

begangen werden; man konnte sich in der Organisation der leitenden

sowohl als der überwachenden Organe, im Ausmaße der erteilten

Vollmachten arg vergreifen; aber gerade die einmal bereits erwähnte,

schrankenlose Öffentlichkeit aller Produktionsvorgänge, die von

Gesamtheitswegen auch aus anderen Gründen gefordert werden mußte,

erleichterte den Arbeiterschaften ihr Werk wesentlich, und da alle

Genossen einer jeden Produktiv-Association im entscheidenden Punkte

genau die gleichen Interessen hatten, und ihre gesammelte Aufmerksamkeit

jederzeit auf diese Interessen gerichtet war, so lernten sie wunderbar

rasch die gemachten Fehler verbessern, so daß schon nach wenigen Monaten

der neue Apparat leidlich arbeitete und in merkwürdig kurzer Zeit einen

hohen Grad von Vollkommenheit erreichte. Fleiß und Emsigkeit aller

Genossen aber ließen von Anbeginn nichts zu wünschen übrig, was

angesichts der vollkommen entfesselten Eigeninteressen, sowie der

unablässigen gegenseitigen Anfeuerung und Kontrolle Gleichberechtigter

und Gleichinteressierter eigentlich selbstverständlich ist.

Der Ausschuß arbeitete daher zum Gebrauche der Associationen zwar ein

sogenanntes »Musterstatut« aus, jedoch keineswegs in der Meinung, daß

dasselbe sich wirklich mustergiltig erweisen werde oder auch nur könne,

sondern bloß um einen Anfang zu machen, den Genossenschaften gleichsam

ein Formular zu bieten, das sie als Gerippe ihrer eigenen, durch

Erfahrung allmählich entstehenden Organisationsentwürfe gebrauchen

könnten. Thatsächlich war dieses »Musterstatut«, anfangs von allen

Genossenschaften beinahe unverändert angenommen, nach kaum einem Jahre

überall so gründlich geändert und ergänzt, daß von seinen ursprünglichen

Bestimmungen meist nur die leitenden Prinzipien übrig blieben. Diese

aber waren die folgenden:

1. Der Beitritt in jede Association steht Jedermann frei, gleichviel ob

er zugleich Mitglied anderer Associationen ist, oder nicht; auch kann

Jedermann jede Association jederzeit verlassen.

2. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen, seiner Arbeitsleistung

entsprechenden Anteil am Nettoertrage der Association.

3. Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnisse der

geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß

älteren Mitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft

länger angehören, als die später Beigetretenen, ein Präcipuum von x

Procent eingeräumt ist. Ebenso kann für qualifizierte Arbeit im Wege

freier Vereinbarung ein Präcipuum bedungen werden.

4. Die Arbeitsleistung der Vorsteher oder Direktoren wird im Wege einer,

mit jedem Einzelnen derselben zu treffenden freien Vereinbarung, einer

bestimmten Anzahl täglich geleisteter Arbeitsstunden gleichgesetzt.

5. Der gesellschaftliche Ertrag wird erst am Schlusse eines jeden

Betriebsjahres berechnet und nach Abzug der Kapitalrückzahlungen und der

an das freiländische Gemeinwesen zu leistenden Abgaben zur Verteilung

gebracht. Inzwischen erhalten die Mitglieder Vorschüsse in der Höhe von

x Procent des vorjährigen Reinertrags für jede geleistete oder

angerechnete Arbeitsstunde.

6. Die Mitglieder haften für den Fall der Auflösung oder Liquidation der

Association nach dem Verhältnisse ihrer Gewinnbeteiligung für die

kontrahierten Darlehn, welche Haftung sich bezüglich der noch

aushaftenden Beträge auch auf neueintretende Mitglieder überträgt. Auch

erlischt mit dem Austritte eines Mitgliedes dessen Haftung für die schon

kontrahiert gewesenen Darlehn nicht. Dieser Haftbarkeit für die Schulden

der Association entspricht im Falle der Auflösung oder Liquidation der

Anspruch der haftenden Mitglieder an das vorhandene Vermögen.

7. Oberste Behörde der Association ist die Generalversammlung, in

welcher jedes Mitglied das gleiche aktive und passive Wahlrecht ausübt.

Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher

Stimmenmehrheit; zu Statutenänderungen und zur Auflösung und Liquidation

der Association ist ¾ Majorität erforderlich.

8. Die Generalversammlung übt ihre Rechte entweder direkt als solche,

oder durch ihre gewählten Funktionäre aus, die ihr jedoch verantwortlich

sind.

9. Die Leitung der gesellschaftlichen Geschäfte ist einem Direktorium

von x Mitgliedern übertragen, die von der Generalversammlung auf x Jahre

gewählt werden, deren Bestallung jedoch jederzeit widerruflich ist. Die

untergeordneten Funktionäre der Geschäftsleitung werden von den

Direktoren ernannt; doch geschieht die Feststellung des Gehaltes dieser

Funktionäre -- bemessen in Arbeitsstunden -- auf Vorschlag der

Direktoren durch die Generalversammlung.

10. Die Generalversammlung wählt jährlich einen aus x Mitgliedern

bestehenden Aufsichtsrat, der die Bücher sowie das Gebahren der

Geschäftsleitung zu überwachen und darüber periodischen Bericht zu

erstatten hat.

Es fällt sofort auf, daß in diesem Statut bloß für den Fall der

Auflösung der Association (Absatz 6) von dem die Rede ist, was scheinbar

doch als Hauptsache angesehen werden sollte, nämlich vom »Vermögen« der

Associationen und von den Ansprüchen der Mitglieder an dieses Vermögen.

Der Grund liegt aber darin, daß ein Vermögen der Association im

gemeingebräuchlichen Sinne gar nicht existiert. Die Mitglieder besitzen

allerdings das Nutznießungsrecht der vorhandenen Produktivkapitalien; da

sie aber dieses Recht mit jedem beliebigen Neueintretenden jederzeit

teilen und selber durch nichts anderes, als durch das Interesse am

Ertrage ihrer Arbeit an die Association gebunden sein sollen, so darf es

Vermögensinteressen bei den Associationen gar nicht geben, so lange

dieselben im Betriebe sind. Und in der That ist ein -- sei es auch noch

so nützlicher -- Gegenstand, den Jedermann benutzen kann, kein

Vermögensbestandteil. Es giebt keine Eigentümer, bloß Nutznießer der

Associationskapitalien. Und sollte darin vielleicht ein Widerspruch mit

jener Bestimmung erblickt werden, wonach die dargeliehenen

Produktivkapitalien von den Associationen zurückgezahlt werden müssen,

so darf nicht übersehen werden, daß auch diese Kapitalrückzahlung -- den

bereits erwähnten Fall der Liquidation ausgenommen -- von den

Mitgliedern bloß in ihrer Eigenschaft als Nutznießer der

Produktionsmittel geleistet wird. Da die Kapitalrückzahlungen von den

Erträgen in Abzug gebracht, diese aber je nach der Arbeitsleistung unter

die Mitglieder verteilt werden, so leistet eben auch jedes Mitglied

Abzahlung je nach seiner Arbeitsleistung. Und wenn man noch genauer

zusieht, so wird man finden, daß diese Abzahlungen in letzter Linie

eigentlich von den Verbrauchern der von den Associationen erzeugten

Güter getragen werden; sie bilden -- selbstverständlich -- einen Teil

der Betriebskosten und müssen notwendigerweise im Preise des Produkts

Deckung finden. Daß dies auch überall vollkommen geschehe, dafür sorgt

mit unfehlbarer Sicherheit die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte.

Eine Produktion, bei welcher diese Abzahlungen im Preise der Erzeugnisse

nicht vollkommen Deckung gefunden hätten, wäre solange von

Arbeitskräften teilweise verlassen worden, bis das sinkende Angebot die

Preise entsprechend erhöht hätte. Ist hinwieder die Abzahlung geleistet,

so entfällt dieser Bestandteil der Betriebskosten; die betreffenden

Gesellschaftskapitalien können als amortisiert angesehen werden und

nunmehr sinken -- wieder unter dem Einflusse der Freizügigkeit der

Arbeitskräfte -- die Preise des Produkts, so daß die Mitglieder der

Association ebensowenig einen Sondervorteil aus der Benützung

lastenloser Kapitalien ziehen, als sie früher einen Sondernachteil aus

der Abtragung dieser Lasten hatten. Vorteil und Nachteil verteilt sich

-- immer Dank der freien Beweglichkeit der Arbeitskräfte -- stets

gleichmäßig auf die Gesamtheit aller Arbeitenden Freilands.

Man sieht, die Produktivkapitalien sind infolge dieser einfach und

unfehlbar funktionierenden Einrichtung streng genommen ebenso herrenlos,

als der Boden; sie gehören Jedermann und daher eigentlich Niemand. Die

Gemeinschaft der Produzenten giebt sie her und benützt sie, beides genau

nach Maßgabe der Arbeitsleistung jedes Einzelnen; und Zahlung für den

gemachten Aufwand leistet die Gemeinschaft aller Konsumenten, abermals

ein Jeder genau nach Maßgabe seines Konsums.

Daß mit der absoluten Freizügigkeit der Arbeit weder beabsichtigt, noch

jemals erreicht wurde, daß der Ertrag überall das _absolut_ gleiche

Niveau einhielt, ist selbstverständlich. Abgesehen davon, daß ja die

Ungleichheiten oft erst nachträglich, bei Gelegenheit der

Bilanzabschlüsse, sich zeigen, also auch erst nachträglich durch Zu- und

Abfluß von Arbeitskräften ausgeglichen werden können, giebt es eine

nicht unerhebliche, dauernde, jeder Ausgleichung entrückte

Verschiedenheit der Gewinne, die in der Verschiedenheit der mit den

unterschiedlichen Arbeitszweigen verknüpften Anstrengungen und

Unannehmlichkeiten ihre naturgemäße Begründung hat. Nur ist es

allerdings in Freiland anders, als in der alten Welt, wo nur zu oft die

Last der Arbeit im umgekehrten Verhältnisse steht zu ihrem Ertrage; bei

uns müssen schwierige, lästige, unangenehme Arbeiten ausnahmslos höheren

Gewinn abwerfen, als die leichteren, angenehmeren -- sofern Letztere

keine besonderen Fähigkeiten voraussetzen -- sonst würde man Jene sofort

verlassen und sich Diesen zuwenden. Außerdem ist auch das im 3. Absatze

den älteren Mitgliedern eingeräumte Präcipuum -- dasselbe schwankt bei

verschiedenen Gesellschaften zwischen 1 und 3 Prozent per Jahr, summiert

sich also bei längerer Arbeitszeit zu ganz respektabler Höhe und ist

dazu bestimmt, die erprobten Arbeitsveteranen an das Unternehmen zu

binden, -- ein Hindernis absoluter Gewinnausgleichung selbst bei ganz

gleichgearteten Associationen.

Einer kurzen Erläuterung bedarf Punkt 5 der Statuten. Für das

erste Betriebsjahr war natürlich die Berechnung der den

Associationsmitgliedern zu leistenden Gewinnvorschüsse in Prozenten des

vorjährigen Reinertrags nicht möglich, und der Ausschuß schlug daher für

dieses erste Jahr ein Fixum von 1 Shilling (1 Mark) per Stunde vor. Man

wird vielleicht erstaunen über die -- insbesondere unter

Berücksichtigung der am Kenia herrschenden Preisverhältnisse --

auffallende Höhe dieses Ansatzes und billig fragen, von wo der Ausschuß

den Mut schöpfte, auf derartige Erträge zu hoffen, daß solche

Gewinnanteile, und noch dazu »vorschußweise« ausbezahlt werden könnten.

Es gehörte aber dazu keine besondere Kühnheit, vielmehr war dieser

Ansatz in Wahrheit mit äußerster Vorsicht bemessen. Das Ergebnis der bis

dahin in Gang gesetzten gesellschaftlichen Produktionen war nämlich

thatsächlich ein wesentlich günstigeres gewesen. Die Körnerwirtschaft z.

B. hatte bei einem Arbeitsaufwande von insgesamt 44,500 Arbeitsstunden

einen Rohertrag von 42,000 Centnern verschiedener Sämereien ergeben.

Deren Preis in Edenthal betrug derzeit im Durchschnitt allerdings nicht

ganz 3 Schilling per Centner, da wir mehr davon erzeugen konnten, als

wir brauchten, der Export über Mombas aber, der einstweilen noch recht

primitiven Transportmittel halber, keinen größeren Ertrag, als eben

diese 3 Schilling ergab. Wir hatten also rund 6,000 Pfd. Sterling

landwirtschaftlichen Rohertrag. An Produktionskosten hierfür waren zu

berechnen: 400 Pfd. Sterling für Materialien, 300 Pfd. Sterling als

Amortisation der investierten Kapitalien (Werkzeuge und Vieh), so daß

5300 Pfd. Sterling Netto-Gewinn verbleiben werden. Da zur Deckung all

der gemeinnützigen Ausgaben, die im Sinne unseres Programms Sache des

gesamten Gemeinwesens sind, und von denen später noch gesprochen werden

soll, eine Abgabe von nicht weniger als 35 Prozent in Aussicht genommen

war, so verblieben rund 3400 Pfd. Sterling als verfügbarer Gewinn.

Repartiert man nun diesen auf die geleisteten 44,500 Arbeitsstunden, so

berechnet sich die Arbeitsstunde mit 1,5 Schilling. Das war aber auch

annähernd der Durchschnittsertrag der anderen bislang betriebenen

Produktionen gewesen, soweit sich derselbe für die Vergangenheit, in

welcher es einen regelmäßigen Markt für alle Waren am Kenia noch nicht

gab, überhaupt feststellen ließ; so viel war mit größter Beruhigung

anzunehmen, daß für den Fall, als wir den Preis jedes Arbeitsprodukts

durch Angebot und Nachfrage hätten regulieren können, im Durchschnitt

für jedes derselben mindestens jener Preis hätte bezahlt oder

angerechnet werden müssen, der dem landwirtschaftlichen Ertrage

entsprach. Denn Körnerfrüchte, zu 3 Schilling ab Edenthal gerechnet,

hätten wir doch vorerst erzeugen und absetzen können, so weit unsere

Arbeitskraft reichte; es hätte also in der hinter uns liegenden

Betriebsperiode Jedermann mindestens 1,5 Schilling für eine

Arbeitsstunde erwerben können. Der nächsten Betriebsepoche schon gingen

wir aber -- wie man bald sehen wird -- mit wesentlich verbesserten

Hülfsmitteln entgegen, es mußte also, von unvorhergesehenen

Unglücksfällen abgesehen, die Ergiebigkeit unserer Arbeit sehr namhaft

steigen, so daß, als wir 1 Schilling Vorschuß für die Arbeitsstunde

beantragten, unsere Meinung dahin ging, kaum die Hälfte des wirklichen

Verdienstes vorweg zahlen zu lassen -- eine Voraussetzung, der die

Erfahrung durchaus entsprach. In den späteren Betriebsepochen wurde es

bei den meisten Associationen üblich, 90 Prozent des vorjährigen

Reinertrages als zu bezahlenden Vorschuß zu bestimmen.

Die Honorierung der Direktoren anlangend, ist zu bemerken, daß dieselbe

bei den verschiedenen Gesellschaften von Anbeginn höchst verschieden

war. Wo zur Leitung keine ausnahmsweisen Kenntnisse und kein besonderer

Scharfblick erforderlich war, begnügten sich die Vorsteher damit, daß

ihre Mühewaltung einer Arbeitsleistung von täglich 8-10 Stunden

gleichgesetzt wurde; es gab aber auch Direktoren, die bis zu 24 Stunden

täglich angerechnet erhielten, was schon im ersten Jahre einem

Jahresgehalt von ungefähr 850 £ entsprach. Den Funktionären minderen

Grades wurden in der Regel zwischen 8 und 10 Arbeitsstunden angerechnet;

die kontrollierenden Aufsichtsräte erhielten für ihre Funktion meist

keinerlei Extravergütung.

Die den Associationen gewährten Kredite erreichten im ersten

Betriebsjahre durchschnittlich 145 £ per Kopf der beteiligten

Arbeiterschaft -- und wenn nun die Frage auftaucht, von wo wir diese

Beträge für die Gesammtzahl unserer Mitglieder aufbrachten, so ist die

Antwort: eben durch die Mitglieder. Und zwar sind hier nicht blos die

von den Mitgliedern anläßlich ihres Beitritts zur Internationalen freien

Gesellschaft gezahlten freiwilligen Beiträge gemeint, denn diese waren

in erster Reihe dem Transportdienste zwischen Triest und Freiland

geweiht, und hätten, auch wenn sie allesammt zur Ausstattung unserer

Associationen mit Kapitalien herbeigezogen worden wären, zu diesem

Behufe nicht genügt; die im Laufe des ersten Jahres beanspruchten

Kredite umfaßten die Gesamtsumme von nahezu 2 Millionen Pfd. Sterling,

während die gleichzeitig eingelaufenen freiwilligen Beiträge nur

unwesentlich 1,5 Mill. Pfd. Sterling überstiegen. Die hauptsächlichen

Mittel, die wir zu obigen Krediten an unsere Mitglieder gebrauchten,

lieferte uns einerseits das durch die verfügbaren Vorräte repräsentierte

gesellschaftliche Vermögen, andererseits die von den Mitgliedern

gezahlte Steuer.

Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß sich der Ausschuß für die ersten

Jahre die Entscheidung über Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden

Kredite vorbehielt. Diese -- wenn auch blos negative -- Einmischung in

die Betriebsverhältnisse der Associationen stand allerdings nicht im

Einklange mit dem Prinzipe des unbedingten Selbstbestimmungsrechtes der

Produzenten, war aber insolange unvermeidlich, als unser Gemeinwesen

jene hohe Stufe der Ergiebigkeit der Arbeit noch nicht thatsächlich

erreicht hatte, welche eben die Voraussetzung vollkommener Durchführung

aller ihm zu Grunde liegenden Prinzipien ist. Späterhin, als die

Ausrüstung mit auf der Höhe des technischen Fortschritts stehenden

Produktionsmitteln der Hauptsache nach bei uns vollbracht war und es

sich folglich nurmehr darum handelte, das Vorhandene fortlaufend zu

ergänzen und zu verbessern, konnte niemals die Frage sein, ob die

Überschüsse der laufenden Produktion auch genügen würden, selbst den

weitestgehenden neu auftauchenden Kapitalansprüchen zu genügen. Anders

zu Beginn, wo die Kapitalbedürfnisse unbegrenzt und die Hülfsmittel noch

unentwickelt waren. Mehr, als es zu leisten vermochte, konnte das freie

Gemeinwesen nicht bieten, und es mußte sich daher eine Auslese der zu

bewilligenden Investionskredite vorbehalten. Dank der durch die freie

Beweglichkeit der Arbeitskräfte sich geltend machenden durchgreifenden

Interessensolidarität konnte dies geschehen, ohne daß damit auch nur

vorübergehend eine gefährliche Bevorzugung oder Benachteiligung der

verschiedenen Produzenten in ihren wesentlichen materiellen Interessen

verknüpft gewesen wäre. Denn wenn -- wie dies kaum zu vermeiden war --

durch die gewährten oder verweigerten Kredite einzelne Produktionen

begünstigt oder benachteiligt wurden, so hatte dies unmittelbar und

selbstverständlich ein derartiges Zu- und Abströmen von Arbeitskraft zur

Folge, daß die auf die gleichen Arbeitsleistungen entfallenden Erträge

sich alsbald wieder ins Gleichgewicht setzten.

Doch wie gesagt, nur auf Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden

Kredite erstreckte sich diese in den ersten Jahren geübte Einmischung,

nicht aber auf die Art der Verwendung derselben. Diesbezüglich wurde von

Anbeginn das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit der Produzenten zu

vollständiger Durchführung gebracht. Da die Produzenten für die

Rückzahlung der empfangenen Kapitalien aufzukommen hatten, so blieb es

ihre Sache, für die nützliche Verwendung derselben Sorge zu tragen.

Allerdings sind es -- wie früher erwähnt -- die Konsumenten, welche in

letzter Linie die Kosten der gemachten Anlagen bezahlen; aber das thun

sie selbstverständlich nur, wenn und insoweit diese Anlagen nützlich und

notwendig sind. Hätte eine Association überflüssige oder schlechte

Maschinen angeschafft, so wäre es ihr unmöglich gewesen, die für

dieselben zu leistenden Abzahlungen auf die Käufer ihrer Erzeugnisse

abzuwälzen, sie hätte durch solche Investionen ihren Gewinn nicht

erhöht, sondern geschmälert, und man durfte es daher füglich dem

Eigeninteresse der bei den Associationen Beteiligten überlassen, dafür

Sorge zu tragen, daß derartige Kapitalvergeudung unterbleibe.

Wir kommen nun zu der Frage, wie es möglich war, das gleiche Anrecht

Aller auf gleich ergiebigen Boden zur Wahrheit zu machen. -- Auch dieses

Problem löste sich in einfachster Weise durch die im Prinzipe der freien

Vergesellschaftung enthaltene freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte.

Zwar gab es auch in Freiland besseren und minder guten Boden wie überall

in der Welt; aber da dem besseren Boden mehr Arbeiter zuströmten, als

dem schlechten und da einem bekannten ökonomischen Gesetze zufolge der

Mehraufwand von Arbeitskraft auf gleicher Bodenfläche mit

_verhältnismäßig sinkendem_ Ertrage verknüpft ist, so entfiel für den

einzelnen Arbeiter, respektive für die einzelne Arbeitsstunde auf bestem

Boden kein höherer Reinertrag, als auf überhaupt noch in Arbeit

genommenem schlechtesten.

Im Danaplateau z. B. konnten mit einem Arbeitsaufwande von 80 Stunden

120 Centner Weizen vom Hektar gewonnen werden, in Edenthal mit dem

gleichen Arbeitsaufwande bloß 90 Centner. Die Bodenassociation im

Danaplateau hatte daher, da der Centner Weizen 3-1/8 Schilling galt und

1/8 Schilling zur Deckung aller Spesen ausreichte, am Schlusse des

Jahres 4½ Schilling pro Arbeitsstunde als Gewinn und konnte von diesem

nach Abzug der Steuer und der Kapitalrückzahlungen 2¾ Schilling zur

Verteilung bringen. Die Mitglieder der Edenthal-Association dagegen

erhielten bloß 2 Schilling pro Arbeitsstunde Gewinnanteil, und da nähere

Untersuchung ergab, daß dieser Unterschied nicht in zufälligen

Witterungsverschiedenheiten und auch nicht in minderer Arbeit, sondern

in der Beschaffenheit des Bodens zu suchen sei, so war die Folge, daß im

nächsten Jahre die neu eingewanderten Feldarbeiter mit Vorliebe den

besseren Boden des Danaplateaus aufsuchten. Dort kamen jetzt

durchschnittlich 105 Arbeitsstunden auf den Hektar, in Edenthal bloß 60;

die mehraufgewendeten 25 Stunden ergaben aber auf Ersterem keinen

Rohertrag von je 1½ Centner, wie im Durchschnitt die früher

aufgewendeten 80 Stunden, sondern bloß einen solchen von knapp ¾

Centner, d. h. der Ertrag stieg nicht von 120 auf 157½ sondern bloß auf

138 Centner, sank also per geleisteter Arbeitsstunde auf 1,34 Centner,

was zur Folge hatte, daß der Gewinn, ungeachtet der inzwischen wegen

Verbesserung der Kommunikationsmittel eingetretenen namhaften

Preissteigerung des Getreides, sich bloß auf 5 Schilling erhöhte, wovon

3 Schilling pro Stunde zur Verteilung gelangten. In Edenthal dagegen

verminderte sich der Rohertrag durch den Entgang von 20 Arbeitsstunden

per Hektar bloß um je 8 Centner; er betrug also jetzt für 60

Arbeitsstunden 82 Centner oder 1,27 Centner per Arbeitsstunde. Die

Edenassociation zahlte also eine Kleinigkeit mehr als die von Dana und

da zudem der Aufenthalt in Edenthal mit größeren Annehmlichkeiten

verknüpft war, als der im Danaplateau, so wandte sich nun der Zuzug von

Ackerbauern wieder insolange nach Edenthal, bis endlich -- nach 2

ferneren Betriebsepochen -- eine ungefähr fünfprocentige Gewinndifferenz

zu Gunsten Danas hervortrat, bei welcher es dann, von kleinen

Schwankungen abgesehen, auch sein Bewenden hatte.

Ebenso aber, wie das durch die Freizügigkeit der Arbeitskräfte

verwirklichte Prinzip der Interessensolidarität Denjenigen, der

thatsächlich schlechteren Boden bearbeitet, in den Mitgenuß der Vorteile

besseren Bodens setzt, so partizipiert auch jeder, in welchem

Produktionszweige immer Beschäftigte an allen wie immer gearteten

Vorteile des besten Bodens und umgekehrt zieht auch der Bodenbebauer,

wie überhaupt jeglicher Produzent, Gewinn aus sämmtlichen

Produktionsvorteilen, die in welchem Arbeitszweige unseres Gemeinwesens

immer erzielt werden, gerade so, als ob er bei demselben unmittelbar

beteiligt wäre. _Alle_ Produktionsmittel sind Gemeingut; über das Ausmaß

des Nutzens, den ein jeglicher von uns von diesem gemeinsamen Eigentume

ziehen mag, entscheidet nicht der Zufall des Besitzes -- aber auch nicht

die Fürsorge einer Alles bevormundenden kommunistischen Obrigkeit,

sondern einzig die Fähigkeit und der Fleiß eines Jeden.

Freiland: Ein sociales Zukunftsbild · 第 9 / 29 题