Wir nehmen nunmehr den Faden der Erzählung dort auf, wo ihn das Tagebuch
Ney's verlassen.
Zugleich mit dem Vorsitzenden waren 3 Mitglieder des dirigierenden
Ausschusses in Edenthal eingetroffen; 5 andere folgten binnen wenigen
Tagen mit der ersten Wagenkarawane aus Mombas nach, so daß deren -- Ney,
Johnston, und den auf dieser Beiden Vorschlag kooptierten Demestre
eingerechnet, in Freiland 12 anwesend waren. Da es im ganzen derzeit 15
Ausschußmitglieder gab, so waren ihrer noch drei zurückgeblieben und
zwar je eins in London, Triest und Mombas, wo sie bis auf Weiteres als
Bevollmächtigte des Ausschusses den abendländischen Geschäften der
Gesellschaft vorstehen sollten. Ihr Amt war die Aufnahme neuer
Mitglieder, die Einkassierung und provisorische Verwaltung der
einfließenden Gelder und die Überwachung der Auswanderungen nach
Edenthal.
Ihre Instruktion bezüglich der Aufnahme neuer Mitglieder ging vorerst
dahin, jeden sich darum Bewerbenden aufzunehmen, sofern er kein
rückfälliger Verbrecher und des Lesens und Schreibens kundig wäre.
Erstere Einschränkung bedarf wohl keiner eingehenden Motivierung. Wir
hatten allerdings unbedingtes Vertrauen in die veredelnden, weil das
treibende Motiv der meisten Laster beseitigenden Folgewirkungen unserer
socialen Reformen; wir waren vollkommen beruhigt darüber, daß Freiland
keine Verbrecher erzeugen und selbst durch Elend und Unwissenheit da
draußen zu Verbrechern Gewordene, wenn nur irgend möglich, dem Laster
entreißen werde; für den Anfang aber wollten wir es vermeiden, von
schlimmen Elementen überschwemmt zu werden, und angesichts des
verzeihlichen Bestrebens einzelner Staaten, sich ihrer rückfälligen
Verbrecher in irgend welcher Weise zu entledigen, mußten wir von
Anbeginn vorbauen.
Härter mag erscheinen, daß wir der Einwanderung von gänzlich Unwissenden
eine Schranke zogen. Doch gerade das war ein notwendiges
Erfordernis unseres Programms. Wir wollten das absolute, freie
Selbstbestimmungsrecht des Individuums auch auf dem Gebiete der
Arbeit an die Stelle des Jahrtausende hindurch geltenden
Knechtschaftsverhältnisses setzen; wir wollten den unter der
Botmäßigkeit der Brotherren stehenden Arbeiter zum selbständigen in
freier Vereinbarung mit freien Genossen auf eigene Gefahr thätigen
Produzenten umgestalten -- es ist daher selbstverständlich, daß wir zu
diesem unserem Werke blos solche Arbeiter gebrauchen konnten, die zum
mindesten über die unterste Stufe der Brutalität und Unwissenheit hinaus
waren. Daß wir damit gerade die Elendesten der Elenden zurückstießen,
ist wahr; aber abgesehen davon, daß dem Unwissenden zumeist das klare
Bewußtsein seines Unglücks und seiner Entwürdigung fehlt, seine Leiden
daher in der Regel blos physischer und nicht auch moralischer Natur
sind, wie die des mit Intelligenz gepaarten Elends, abgesehen davon
durften wir uns auch durch weichliches Mitleid nicht dazu verleiten
lassen, den Erfolg unseres Werkes zu gefährden. Der Unwissende muß
beherrscht werden und da wir unsere Mitglieder nicht erst allmählich zu
freien Produzenten erziehen, sondern unmittelbar in die freie Produktion
einführen wollten, so _mußten_ wir uns, wie gegen das Verbrechen, auch
gegen die Unwissenheit schützen.
Sollte hinwieder geltend gemacht werden, daß Kenntnis des Lesens und
Schreibens allein denn doch kein genügendes Kennzeichen jenes Ausmaßes
von Bildung und Intelligenz sei, welches bei Menschen, die ihre Arbeit
selber regieren sollen, vorausgesetzt werden müsse; so ist darauf zu
erwidern, daß zu diesem Behufe allerdings ein sehr hoher Grad der
Intelligenz erforderlich ist, aber nicht bei allen, sondern bloß bei
verhältnismäßig nicht sehr zahlreichen der solcherart sich selber
organisierenden Arbeiter, während bei der Majorität jenes Mittelmaß von
Geisteskräften und Geistesausbildung durchaus genügt, dessen es zu
richtiger Erkenntnis des eigenen Interesses bedarf. Wenn hundert oder
tausend Arbeiter sich zusammenthun, um für gemeinsame Rechnung und
Gefahr zu arbeiten, so kann und muß nicht jeder derselben die
Fähigkeiten zur Organisation und Leitung dieser gemeinsamen Produktion
besitzen; dieses höhere Ausmaß von Intelligenz wird bloß bei einigen
Wenigen unerläßlich sein, während es für die Majorität genügt, daß sie
richtig beurteilen könne, was mit der gemeinsam zu betreibenden
Produktion erzielt werden soll und kann und welche Eigenschaften
Diejenigen besitzen müssen, in deren Hände die Wahrung dieses
gemeinsamen Interesses gelegt wird. Gerade in diesem Punkte aber ist die
Kenntnis der Schrift von ausschlaggebender Bedeutung, denn das gedruckte
Wort allein ist es, welches den Menschen und sein Urteil unabhängig
macht von den zufälligen Einflüssen der unmittelbaren Umgebung, seinen
Verstand der Belehrung erst öffnet. Es wird sich später zeigen, in wie
hohem Maße die ausgedehnteste, lediglich durch Schrift und Druck zu
vermittelnde Öffentlichkeit aller Vorgänge auf dem Gebiete jeglicher
produktiven Thätigkeit zum Gelingen unseres Werkes beitrug.
Es versteht sich von selbst, daß diese beiden Bedingungen für
aufzunehmende Mitglieder auch bisher schon vom Ausschusse gefordert
wurden, und zwar das zweitgenannte ursprünglich in ziemlich strenger
Form. Da sich jedoch gezeigt hatte, daß das geistige Niveau der meisten
Bewerber ein überraschend hohes war, indem der Hauptsache nach von den
körperlich arbeitenden Klassen sich blos die Elite in ausgedehnterem
Maße für unser Unternehmen interessierte, und da nunmehr, wo die Zahl
der Mitglieder 20000 überschritten hatte, die mitunterlaufende
Unwissenheit nicht mehr so gefährlich sein konnte, so begnügte sich der
Ausschuß mit der Forderung, daß die Anmeldungen eigenhändig und
schriftlich geschehen müßten.
Die Zahl der sich meldenden Mitglieder -- es ist zu bemerken, daß Frauen
und Kinder stets mitgerechnet sind -- war in stetigem Wachstume
begriffen, insbesondere seit Veröffentlichung der ersten Berichte über
die am Kenia angelegte Kolonie. Als der Ausschuß sich unter
Hinterlassung seiner Delegierten in Triest einschiffte, hatte der
Mitgliederzuwachs 1200 in der Woche erreicht; drei Monate später war er
auf 1800 wöchentlich gestiegen. Die Aufgabe der europäischen
Bevollmächtigten war es nun, die neuen Mitglieder -- gleichwie dies
vorher schon mit den alten geschehen -- sorgfältig nach Geschlecht,
Alter und Beruf zu registrieren und mit jeder Schiffsgelegenheit die
entsprechenden Listen nach Freiland zu expedieren; sie hatten den --
nach wie vor unentgeltlich erfolgenden -- Transport bis Mombas zu
organisieren und zu überwachen und waren mit Vollmacht versehen, alle zu
diesem Behufe erforderlichen Ausgaben, im Bedarfsfalle auch den Ankauf
neuer Schiffe, gegen nachträgliche Verrechnung und Genehmigung zu
bestreiten. Sache der Bevollmächtigten war es ferner, den sich zur Reise
rüstenden Mitgliedern mit Rat und That an die Hand zu gehen; auch hatten
sie Vollmacht, hilfsbedürftigen Genossen materiell beizuspringen. Die
Mitgliederbeiträge zeigten ähnlich wachsende Tendenz, wie die
Mitgliederzahl; es wuchs eben offenbar das Interesse und Verständnis für
unser Unternehmen nicht blos in den arbeitenden, sondern auch in den
besitzenden Klassen; der Wochenzufluß steigerte sich in der Zeit von
Ende September bis Ende Dezember von rund 20,000 £ auf 30,000 £. Über
diese Gelder war, nach Bestreitung der den Delegirten eingeräumten
Kredite, dem Ausschusse die Verfügung vorbehalten, dessen Vollzugsorgan
übrigens auch in diesem Punkte bei allen in der alten Welt zu
bestreitenden Auslagen die zurückgelassenen Delegierten waren.
Am 20. Oktober hielt der Ausschuß seine erste Sitzung in Edenthal, um
über die geeignetesten Vollzugsmaßregeln zur Konstituierung jener freien
Vergesellschaftungen schlüssig zu werden, deren Sache von da ab die
Produktion in Freiland sein sollte. Die Ausschußsitzungen waren von
jeher öffentlich gewesen, d. h. jedes Mitglied der Gesellschaft hatte
Zutritt zu denselben und so sollte es auch fernerhin bleiben; eine bloß
provisorisch eingeführte Neuerung dagegen war es, daß die Zuhörerschaft
auch eingeladen wurde, an den Verhandlungen -- allerdings nur mit
beratender Stimme, teilzunehmen. Diese Maßregel hat die Bestimmung, in
der Zwischenzeit, bis die Presse ihre informierende und kontrollierende
Wirksamkeit beginnen konnte, deren Rolle zu übernehmen.
Die Grundlage des zur Durchführung gelangenden Organisationsplanes war
schrankenlose Öffentlichkeit in Verbindung mit ebenso schrankenloser
Freiheit der Bewegung. Jedermann in ganz Freiland mußte jederzeit
wissen, nach welcherlei Produkten jeweilig der größere oder geringere
Bedarf und in welchen Produktionszweigen jeweilig der größere oder
geringere Ertrag vorhanden sei. Ebenso aber mußte Jedermann in Freiland
jederzeit das Recht und die Macht haben, sich -- soweit seine
Fähigkeiten und Fertigkeiten reichen -- den jeweilig rentabelsten
Produktionszweigen zuzuwenden.
Die zu treffenden Maßnahmen hatten also zunächst diese zwei Punkte ins
Auge zu fassen. Eine sorgfältige Statistik hatte in übersichtlicher, und
was die Hauptsache ist, in denkbar raschester Weise jede Bewegung der
Produktion auf der einen, des Consums auf der anderen Seite zu
registrieren; ebenso galt es, die Preisbewegung aller Produkte zur
allgemeinen Kenntnis zu bringen. Angesichts der entscheidenden
Wichtigkeit dieser Veröffentlichungen mußte Vorsorge getroffen werden,
daß Täuschungen oder unbeabsichtigte Irrungen bei denselben von
vornherein ausgeschlossen seien -- ein Problem, welches wie im
Nachfolgenden gezeigt werden wird, in vollkommenster und doch
einfachster Weise gelöst wurde.
Und damit nun die solcherart erlangte Kenntnis auch von Jedermann
praktisch zum eigenen Vorteile ausgenutzt werden könne, was nur möglich
ist, wenn Jedermann in die Lage versetzt wird, sich jenem seinen
Fähigkeiten entsprechenden Arbeitszweige zuzuwenden, der jeweilig die
höchste Rente bietet, mußte dafür gesorgt werden, daß Jedermann
jederzeit in den Besitz der hierzu erforderlichen Produktionsmittel
gelangen könne. Dieser Produktionsmittel giebt es zweierlei: Naturkräfte
und Kapitalien. Ohne diese Beiden nützt die genaueste Kenntnis jener
Arbeitszweige, nach deren Erzeugnissen gerade der dringendste Bedarf
vorhanden ist und die deshalb die höchsten Erträge liefern, eben so
wenig, als die vollendetste Geschicklichkeit in diesen Produktionen. Der
Mensch kann seine Arbeitskraft nur verwerten, wenn er über die von der
Natur gebotenen Stoffe und Kräfte, wie nicht minder über entsprechende
Instrumente und Maschinen verfügt; und zwar muß er, um mit seinen
Mitbewerbern konkurrieren zu können, Beides in gleich guter und
vollkommener Beschaffenheit besitzen, wie diese. Man muß nicht bloß
Boden zur Verfügung haben, um Weizen zu bauen, sondern auch gleich
ergiebigen Weizenboden wie die anderen Weizenbauer, sonst wird man mit
geringerem Nutzen, ja möglicherweise sogar mit Schaden arbeiten; und der
Besitz des ergiebigsten Bodens wird die Arbeit noch nicht ermöglichen,
oder doch nicht gleich ertragreich machen, wenn man die erforderlichen
landwirtschaftlichen Geräte nicht, oder doch nicht in jener
Vollkommenheit besitzt, wie die Konkurrenten.
Was nun die Kapitalien anlangt, so machte sich die freie Gesellschaft
anheischig, sie Jedermann nach Wunsch zur Verfügung zu stellen, und zwar
zinslos, gegen Rückzahlung in gewissen Fristen, deren Ausmaß je nach der
Natur der beabsichtigten Anlagen in der Weise festgestellt wurde, daß
die Abtragung aus den Produktionsergebnissen stattfand. Da die
Arbeitsinstrumente und sonstigen kapitalistischen Arbeitsbehelfe in
beliebigem Umfange und in beliebiger Qualität hergestellt werden können,
so wäre damit der eine Teil des Problems gelöst gewesen.
Anders verhält sich die Sache mit den Naturkräften, als deren
Repräsentanten wir den Boden, an den sie doch gebunden sind, gelten
lassen wollen. Den Boden hat Niemand erzeugt, es hat also Niemand
Eigentumsanspruch auf ihn und Jedermann hat das Recht, ihn zu benutzen;
aber den Boden hat nicht bloß Niemand erzeugt, es kann ihn auch
fernerhin Niemand erzeugen; Boden ist daher bloß in beschränkter Menge
vorhanden und außerdem ist auch der vorhandene Boden nicht von gleicher
Güte. Wie soll es nun trotzdem möglich sein, nicht bloß Jedermanns
Anspruch auf Boden, sondern sogar auf gleich ertragreichen Boden zur
Geltung zu bringen?
Um dies zu erklären, muß zunächst noch die dritte und in Wahrheit
fundamentalste Voraussetzung der wirtschaftlichen Gerechtigkeit
dargelegt werden. Wenn in deren Sinne jedem Arbeitenden der
ungeschmälerte Ertrag der eigenen Arbeit zugesprochen wird, so ist dies
nur insofern und unter der Voraussetzung wirklich gerecht, daß
angenommen wird, der Arbeitende sei selber und ausschließlich der
Erzeuger dieses ganzen Ertrages. Das war er aber nach der alten
Wirtschaftsordnung mit nichten. Der Arbeitende erzeugte als solcher nur
einen Teil des Produkts, während ein anderer Teil vom Arbeitgeber --
derselbe sei nun Grundbesitzer, Kapitalist oder Unternehmer --
hervorgebracht wurde. Ohne den organisatorischen, disciplinierenden
Einfluß dieses Letzteren wäre die Mühe der Arbeitenden unfruchtbar, oder
doch weit minder fruchtbar gewesen; der Arbeiter lieferte bisher stets
nur die zusammenhanglose Kraft, während der ordnende Geist Sache des
Arbeitgebers war.
Damit soll nicht gesagt sein, daß die größere geistige Kraft bisher
ausnahmslos oder notwendiger Weise auf Seite des Letzteren sich
befunden; auch die Techniker und Direktoren, die den großen
Produktionsanstalten vorstehen, gehören dem Wesen nach zu den
Lohnarbeitern und ganz im allgemeinen kann ohne weiteres zugegeben
werden, daß die höhere Intelligenz in zahlreichen Fällen nicht bei den
Arbeitgebern, sondern bei den Arbeitern sich gefunden haben mag.
Trotzdem ist es der Arbeitgeber, dessen Verdienst überall dort, wo es
galt, mehrere Arbeitende zu gemeinsamem Werke zu vereinigen und zu
disciplinieren, diese Vereinigung und Disciplinierung gewesen. Für sich
zu produzieren, vermochten die Arbeitenden bisher stets nur vereinzelt;
sowie ihrer Mehrere unter einen Hut gebracht werden sollten, war ein
»Herr« notwendig, ein Herr, der mit der Peitsche -- dieselbe mag nun aus
Riemen, oder aus den Paragraphen einer Fabrikordnung geflochten sein --
die Widerstrebenden beisammenhält und _dafür_ -- nicht für seine höhere
Intelligenz, den Ertrag der Arbeit einstreicht, den Arbeitenden, sie
mögen nun dem Proletariate oder der sogenannten Intelligenz angehören,
nur so viel einräumend, als zu ihrem Unterhalte erforderlich ist. Noch
niemals bisher haben die Arbeitenden den Versuch gewagt, ohne Herrn, als
freie eigenberechtigte Männer und nicht als Knechte -- dabei aber mit
vereinten Kräften zu produzieren. Die Benützung jener gewaltigen, den
Ertrag der menschlichen Thätigkeit so unendlich vervielfältigenden
Instrumente und Einrichtungen, die Wissenschaft und Erfindungsgeist der
Menschheit an die Hand gegeben, setzt vereintes Wirken Vieler voraus,
und dieses hat sich bisher nur Hand in Hand mit der Knechtschaft
bewerkstelligen lassen. Man spreche nicht von den Produktivassociationen
eines Schulze-Delitzsch und Anderer; sie haben am Wesen der Knechtschaft
nichts geändert, bloß der Name der Herren ist ein anderer geworden. Auch
in diesen Associationen gibt es nach wie vor Arbeitgeber und Arbeiter;
Ersteren gehört der Ertrag, Letztere erhalten Stall und gefüllte
Futterraufe gleich den zweibeinigen Arbeitstieren des Einzelunternehmers
oder der gewöhnlichen Aktiengesellschaft, deren Aktionäre zufällig keine
Arbeiter sind. Damit die Arbeit frei und eigenberechtigt werde, müssen
sich die Arbeitenden als solche, nicht aber als kleine Kapitalisten
zusammenthun; sie dürfen keinen wie immer genannten oder gearteten
Arbeitgeber über sich setzen, also auch keinen solchen, der aus einer
Genossenschaft von Ihresgleichen besteht; sie müssen sich als Arbeitende
und nur als solche organisieren, dann erst haben sie auch als solche
Anspruch auf den vollen Arbeitsertrag. Und diese Organisation der Arbeit
ohne jeglichen Rückstand des altererbten Herrschaftsverhältnisses irgend
eines Arbeitgebers ist das Grundproblem der socialen Befreiung; ist
dieses glücklich gelöst, so folgt alles Andere ganz von selbst.
Diese Organisation aber war mit nichten so schwierig, als auf den ersten
Blick scheinen mag. Der Ausschuß ging von dem Grundsatze aus, daß die
richtigen Organisationsformen freier Arbeit sich am besten durch das
freie Zusammenwirken sämtlicher an dieser Organisation Beteiligten werde
finden lassen. Besondere Schwierigkeiten vermochte er dabei nicht zu
entdecken. Handelte es sich dabei doch dem Wesen nach um höchst einfache
Dinge. Um z. B. ein Eisenwerk zu errichten, brauchten die Arbeiter den
Gesamtmechanismus der Eisenfabrikation keineswegs sämtlich zu verstehen;
was notthat, war bloß zweierlei: erstlich daß sie wußten, welcherlei
Leute sie an die Spitze ihrer Fabrik zu stellen hätten und zweitens, daß
sie diesen Leuten einerseits genügende Gewalt einräumten, um die Arbeit
in Ordnung zu erhalten, anderseits aber auch sie genügend
kontrollierten, um jederzeit das Heft über ihr Unternehmen in eigenen
Händen zu behalten. Dabei konnten ohne Zweifel sehr ernste Fehler
begangen werden; man konnte sich in der Organisation der leitenden
sowohl als der überwachenden Organe, im Ausmaße der erteilten
Vollmachten arg vergreifen; aber gerade die einmal bereits erwähnte,
schrankenlose Öffentlichkeit aller Produktionsvorgänge, die von
Gesamtheitswegen auch aus anderen Gründen gefordert werden mußte,
erleichterte den Arbeiterschaften ihr Werk wesentlich, und da alle
Genossen einer jeden Produktiv-Association im entscheidenden Punkte
genau die gleichen Interessen hatten, und ihre gesammelte Aufmerksamkeit
jederzeit auf diese Interessen gerichtet war, so lernten sie wunderbar
rasch die gemachten Fehler verbessern, so daß schon nach wenigen Monaten
der neue Apparat leidlich arbeitete und in merkwürdig kurzer Zeit einen
hohen Grad von Vollkommenheit erreichte. Fleiß und Emsigkeit aller
Genossen aber ließen von Anbeginn nichts zu wünschen übrig, was
angesichts der vollkommen entfesselten Eigeninteressen, sowie der
unablässigen gegenseitigen Anfeuerung und Kontrolle Gleichberechtigter
und Gleichinteressierter eigentlich selbstverständlich ist.
Der Ausschuß arbeitete daher zum Gebrauche der Associationen zwar ein
sogenanntes »Musterstatut« aus, jedoch keineswegs in der Meinung, daß
dasselbe sich wirklich mustergiltig erweisen werde oder auch nur könne,
sondern bloß um einen Anfang zu machen, den Genossenschaften gleichsam
ein Formular zu bieten, das sie als Gerippe ihrer eigenen, durch
Erfahrung allmählich entstehenden Organisationsentwürfe gebrauchen
könnten. Thatsächlich war dieses »Musterstatut«, anfangs von allen
Genossenschaften beinahe unverändert angenommen, nach kaum einem Jahre
überall so gründlich geändert und ergänzt, daß von seinen ursprünglichen
Bestimmungen meist nur die leitenden Prinzipien übrig blieben. Diese
aber waren die folgenden:
1. Der Beitritt in jede Association steht Jedermann frei, gleichviel ob
er zugleich Mitglied anderer Associationen ist, oder nicht; auch kann
Jedermann jede Association jederzeit verlassen.
2. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen, seiner Arbeitsleistung
entsprechenden Anteil am Nettoertrage der Association.
3. Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnisse der
geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß
älteren Mitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft
länger angehören, als die später Beigetretenen, ein Präcipuum von x
Procent eingeräumt ist. Ebenso kann für qualifizierte Arbeit im Wege
freier Vereinbarung ein Präcipuum bedungen werden.
4. Die Arbeitsleistung der Vorsteher oder Direktoren wird im Wege einer,
mit jedem Einzelnen derselben zu treffenden freien Vereinbarung, einer
bestimmten Anzahl täglich geleisteter Arbeitsstunden gleichgesetzt.
5. Der gesellschaftliche Ertrag wird erst am Schlusse eines jeden
Betriebsjahres berechnet und nach Abzug der Kapitalrückzahlungen und der
an das freiländische Gemeinwesen zu leistenden Abgaben zur Verteilung
gebracht. Inzwischen erhalten die Mitglieder Vorschüsse in der Höhe von
x Procent des vorjährigen Reinertrags für jede geleistete oder
angerechnete Arbeitsstunde.
6. Die Mitglieder haften für den Fall der Auflösung oder Liquidation der
Association nach dem Verhältnisse ihrer Gewinnbeteiligung für die
kontrahierten Darlehn, welche Haftung sich bezüglich der noch
aushaftenden Beträge auch auf neueintretende Mitglieder überträgt. Auch
erlischt mit dem Austritte eines Mitgliedes dessen Haftung für die schon
kontrahiert gewesenen Darlehn nicht. Dieser Haftbarkeit für die Schulden
der Association entspricht im Falle der Auflösung oder Liquidation der
Anspruch der haftenden Mitglieder an das vorhandene Vermögen.
7. Oberste Behörde der Association ist die Generalversammlung, in
welcher jedes Mitglied das gleiche aktive und passive Wahlrecht ausübt.
Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit; zu Statutenänderungen und zur Auflösung und Liquidation
der Association ist ¾ Majorität erforderlich.
8. Die Generalversammlung übt ihre Rechte entweder direkt als solche,
oder durch ihre gewählten Funktionäre aus, die ihr jedoch verantwortlich
sind.
9. Die Leitung der gesellschaftlichen Geschäfte ist einem Direktorium
von x Mitgliedern übertragen, die von der Generalversammlung auf x Jahre
gewählt werden, deren Bestallung jedoch jederzeit widerruflich ist. Die
untergeordneten Funktionäre der Geschäftsleitung werden von den
Direktoren ernannt; doch geschieht die Feststellung des Gehaltes dieser
Funktionäre -- bemessen in Arbeitsstunden -- auf Vorschlag der
Direktoren durch die Generalversammlung.
10. Die Generalversammlung wählt jährlich einen aus x Mitgliedern
bestehenden Aufsichtsrat, der die Bücher sowie das Gebahren der
Geschäftsleitung zu überwachen und darüber periodischen Bericht zu
erstatten hat.
Es fällt sofort auf, daß in diesem Statut bloß für den Fall der
Auflösung der Association (Absatz 6) von dem die Rede ist, was scheinbar
doch als Hauptsache angesehen werden sollte, nämlich vom »Vermögen« der
Associationen und von den Ansprüchen der Mitglieder an dieses Vermögen.
Der Grund liegt aber darin, daß ein Vermögen der Association im
gemeingebräuchlichen Sinne gar nicht existiert. Die Mitglieder besitzen
allerdings das Nutznießungsrecht der vorhandenen Produktivkapitalien; da
sie aber dieses Recht mit jedem beliebigen Neueintretenden jederzeit
teilen und selber durch nichts anderes, als durch das Interesse am
Ertrage ihrer Arbeit an die Association gebunden sein sollen, so darf es
Vermögensinteressen bei den Associationen gar nicht geben, so lange
dieselben im Betriebe sind. Und in der That ist ein -- sei es auch noch
so nützlicher -- Gegenstand, den Jedermann benutzen kann, kein
Vermögensbestandteil. Es giebt keine Eigentümer, bloß Nutznießer der
Associationskapitalien. Und sollte darin vielleicht ein Widerspruch mit
jener Bestimmung erblickt werden, wonach die dargeliehenen
Produktivkapitalien von den Associationen zurückgezahlt werden müssen,
so darf nicht übersehen werden, daß auch diese Kapitalrückzahlung -- den
bereits erwähnten Fall der Liquidation ausgenommen -- von den
Mitgliedern bloß in ihrer Eigenschaft als Nutznießer der
Produktionsmittel geleistet wird. Da die Kapitalrückzahlungen von den
Erträgen in Abzug gebracht, diese aber je nach der Arbeitsleistung unter
die Mitglieder verteilt werden, so leistet eben auch jedes Mitglied
Abzahlung je nach seiner Arbeitsleistung. Und wenn man noch genauer
zusieht, so wird man finden, daß diese Abzahlungen in letzter Linie
eigentlich von den Verbrauchern der von den Associationen erzeugten
Güter getragen werden; sie bilden -- selbstverständlich -- einen Teil
der Betriebskosten und müssen notwendigerweise im Preise des Produkts
Deckung finden. Daß dies auch überall vollkommen geschehe, dafür sorgt
mit unfehlbarer Sicherheit die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte.
Eine Produktion, bei welcher diese Abzahlungen im Preise der Erzeugnisse
nicht vollkommen Deckung gefunden hätten, wäre solange von
Arbeitskräften teilweise verlassen worden, bis das sinkende Angebot die
Preise entsprechend erhöht hätte. Ist hinwieder die Abzahlung geleistet,
so entfällt dieser Bestandteil der Betriebskosten; die betreffenden
Gesellschaftskapitalien können als amortisiert angesehen werden und
nunmehr sinken -- wieder unter dem Einflusse der Freizügigkeit der
Arbeitskräfte -- die Preise des Produkts, so daß die Mitglieder der
Association ebensowenig einen Sondervorteil aus der Benützung
lastenloser Kapitalien ziehen, als sie früher einen Sondernachteil aus
der Abtragung dieser Lasten hatten. Vorteil und Nachteil verteilt sich
-- immer Dank der freien Beweglichkeit der Arbeitskräfte -- stets
gleichmäßig auf die Gesamtheit aller Arbeitenden Freilands.
Man sieht, die Produktivkapitalien sind infolge dieser einfach und
unfehlbar funktionierenden Einrichtung streng genommen ebenso herrenlos,
als der Boden; sie gehören Jedermann und daher eigentlich Niemand. Die
Gemeinschaft der Produzenten giebt sie her und benützt sie, beides genau
nach Maßgabe der Arbeitsleistung jedes Einzelnen; und Zahlung für den
gemachten Aufwand leistet die Gemeinschaft aller Konsumenten, abermals
ein Jeder genau nach Maßgabe seines Konsums.
Daß mit der absoluten Freizügigkeit der Arbeit weder beabsichtigt, noch
jemals erreicht wurde, daß der Ertrag überall das _absolut_ gleiche
Niveau einhielt, ist selbstverständlich. Abgesehen davon, daß ja die
Ungleichheiten oft erst nachträglich, bei Gelegenheit der
Bilanzabschlüsse, sich zeigen, also auch erst nachträglich durch Zu- und
Abfluß von Arbeitskräften ausgeglichen werden können, giebt es eine
nicht unerhebliche, dauernde, jeder Ausgleichung entrückte
Verschiedenheit der Gewinne, die in der Verschiedenheit der mit den
unterschiedlichen Arbeitszweigen verknüpften Anstrengungen und
Unannehmlichkeiten ihre naturgemäße Begründung hat. Nur ist es
allerdings in Freiland anders, als in der alten Welt, wo nur zu oft die
Last der Arbeit im umgekehrten Verhältnisse steht zu ihrem Ertrage; bei
uns müssen schwierige, lästige, unangenehme Arbeiten ausnahmslos höheren
Gewinn abwerfen, als die leichteren, angenehmeren -- sofern Letztere
keine besonderen Fähigkeiten voraussetzen -- sonst würde man Jene sofort
verlassen und sich Diesen zuwenden. Außerdem ist auch das im 3. Absatze
den älteren Mitgliedern eingeräumte Präcipuum -- dasselbe schwankt bei
verschiedenen Gesellschaften zwischen 1 und 3 Prozent per Jahr, summiert
sich also bei längerer Arbeitszeit zu ganz respektabler Höhe und ist
dazu bestimmt, die erprobten Arbeitsveteranen an das Unternehmen zu
binden, -- ein Hindernis absoluter Gewinnausgleichung selbst bei ganz
gleichgearteten Associationen.
Einer kurzen Erläuterung bedarf Punkt 5 der Statuten. Für das
erste Betriebsjahr war natürlich die Berechnung der den
Associationsmitgliedern zu leistenden Gewinnvorschüsse in Prozenten des
vorjährigen Reinertrags nicht möglich, und der Ausschuß schlug daher für
dieses erste Jahr ein Fixum von 1 Shilling (1 Mark) per Stunde vor. Man
wird vielleicht erstaunen über die -- insbesondere unter
Berücksichtigung der am Kenia herrschenden Preisverhältnisse --
auffallende Höhe dieses Ansatzes und billig fragen, von wo der Ausschuß
den Mut schöpfte, auf derartige Erträge zu hoffen, daß solche
Gewinnanteile, und noch dazu »vorschußweise« ausbezahlt werden könnten.
Es gehörte aber dazu keine besondere Kühnheit, vielmehr war dieser
Ansatz in Wahrheit mit äußerster Vorsicht bemessen. Das Ergebnis der bis
dahin in Gang gesetzten gesellschaftlichen Produktionen war nämlich
thatsächlich ein wesentlich günstigeres gewesen. Die Körnerwirtschaft z.
B. hatte bei einem Arbeitsaufwande von insgesamt 44,500 Arbeitsstunden
einen Rohertrag von 42,000 Centnern verschiedener Sämereien ergeben.
Deren Preis in Edenthal betrug derzeit im Durchschnitt allerdings nicht
ganz 3 Schilling per Centner, da wir mehr davon erzeugen konnten, als
wir brauchten, der Export über Mombas aber, der einstweilen noch recht
primitiven Transportmittel halber, keinen größeren Ertrag, als eben
diese 3 Schilling ergab. Wir hatten also rund 6,000 Pfd. Sterling
landwirtschaftlichen Rohertrag. An Produktionskosten hierfür waren zu
berechnen: 400 Pfd. Sterling für Materialien, 300 Pfd. Sterling als
Amortisation der investierten Kapitalien (Werkzeuge und Vieh), so daß
5300 Pfd. Sterling Netto-Gewinn verbleiben werden. Da zur Deckung all
der gemeinnützigen Ausgaben, die im Sinne unseres Programms Sache des
gesamten Gemeinwesens sind, und von denen später noch gesprochen werden
soll, eine Abgabe von nicht weniger als 35 Prozent in Aussicht genommen
war, so verblieben rund 3400 Pfd. Sterling als verfügbarer Gewinn.
Repartiert man nun diesen auf die geleisteten 44,500 Arbeitsstunden, so
berechnet sich die Arbeitsstunde mit 1,5 Schilling. Das war aber auch
annähernd der Durchschnittsertrag der anderen bislang betriebenen
Produktionen gewesen, soweit sich derselbe für die Vergangenheit, in
welcher es einen regelmäßigen Markt für alle Waren am Kenia noch nicht
gab, überhaupt feststellen ließ; so viel war mit größter Beruhigung
anzunehmen, daß für den Fall, als wir den Preis jedes Arbeitsprodukts
durch Angebot und Nachfrage hätten regulieren können, im Durchschnitt
für jedes derselben mindestens jener Preis hätte bezahlt oder
angerechnet werden müssen, der dem landwirtschaftlichen Ertrage
entsprach. Denn Körnerfrüchte, zu 3 Schilling ab Edenthal gerechnet,
hätten wir doch vorerst erzeugen und absetzen können, so weit unsere
Arbeitskraft reichte; es hätte also in der hinter uns liegenden
Betriebsperiode Jedermann mindestens 1,5 Schilling für eine
Arbeitsstunde erwerben können. Der nächsten Betriebsepoche schon gingen
wir aber -- wie man bald sehen wird -- mit wesentlich verbesserten
Hülfsmitteln entgegen, es mußte also, von unvorhergesehenen
Unglücksfällen abgesehen, die Ergiebigkeit unserer Arbeit sehr namhaft
steigen, so daß, als wir 1 Schilling Vorschuß für die Arbeitsstunde
beantragten, unsere Meinung dahin ging, kaum die Hälfte des wirklichen
Verdienstes vorweg zahlen zu lassen -- eine Voraussetzung, der die
Erfahrung durchaus entsprach. In den späteren Betriebsepochen wurde es
bei den meisten Associationen üblich, 90 Prozent des vorjährigen
Reinertrages als zu bezahlenden Vorschuß zu bestimmen.
Die Honorierung der Direktoren anlangend, ist zu bemerken, daß dieselbe
bei den verschiedenen Gesellschaften von Anbeginn höchst verschieden
war. Wo zur Leitung keine ausnahmsweisen Kenntnisse und kein besonderer
Scharfblick erforderlich war, begnügten sich die Vorsteher damit, daß
ihre Mühewaltung einer Arbeitsleistung von täglich 8-10 Stunden
gleichgesetzt wurde; es gab aber auch Direktoren, die bis zu 24 Stunden
täglich angerechnet erhielten, was schon im ersten Jahre einem
Jahresgehalt von ungefähr 850 £ entsprach. Den Funktionären minderen
Grades wurden in der Regel zwischen 8 und 10 Arbeitsstunden angerechnet;
die kontrollierenden Aufsichtsräte erhielten für ihre Funktion meist
keinerlei Extravergütung.
Die den Associationen gewährten Kredite erreichten im ersten
Betriebsjahre durchschnittlich 145 £ per Kopf der beteiligten
Arbeiterschaft -- und wenn nun die Frage auftaucht, von wo wir diese
Beträge für die Gesammtzahl unserer Mitglieder aufbrachten, so ist die
Antwort: eben durch die Mitglieder. Und zwar sind hier nicht blos die
von den Mitgliedern anläßlich ihres Beitritts zur Internationalen freien
Gesellschaft gezahlten freiwilligen Beiträge gemeint, denn diese waren
in erster Reihe dem Transportdienste zwischen Triest und Freiland
geweiht, und hätten, auch wenn sie allesammt zur Ausstattung unserer
Associationen mit Kapitalien herbeigezogen worden wären, zu diesem
Behufe nicht genügt; die im Laufe des ersten Jahres beanspruchten
Kredite umfaßten die Gesamtsumme von nahezu 2 Millionen Pfd. Sterling,
während die gleichzeitig eingelaufenen freiwilligen Beiträge nur
unwesentlich 1,5 Mill. Pfd. Sterling überstiegen. Die hauptsächlichen
Mittel, die wir zu obigen Krediten an unsere Mitglieder gebrauchten,
lieferte uns einerseits das durch die verfügbaren Vorräte repräsentierte
gesellschaftliche Vermögen, andererseits die von den Mitgliedern
gezahlte Steuer.
Nicht unerwähnt darf hier bleiben, daß sich der Ausschuß für die ersten
Jahre die Entscheidung über Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden
Kredite vorbehielt. Diese -- wenn auch blos negative -- Einmischung in
die Betriebsverhältnisse der Associationen stand allerdings nicht im
Einklange mit dem Prinzipe des unbedingten Selbstbestimmungsrechtes der
Produzenten, war aber insolange unvermeidlich, als unser Gemeinwesen
jene hohe Stufe der Ergiebigkeit der Arbeit noch nicht thatsächlich
erreicht hatte, welche eben die Voraussetzung vollkommener Durchführung
aller ihm zu Grunde liegenden Prinzipien ist. Späterhin, als die
Ausrüstung mit auf der Höhe des technischen Fortschritts stehenden
Produktionsmitteln der Hauptsache nach bei uns vollbracht war und es
sich folglich nurmehr darum handelte, das Vorhandene fortlaufend zu
ergänzen und zu verbessern, konnte niemals die Frage sein, ob die
Überschüsse der laufenden Produktion auch genügen würden, selbst den
weitestgehenden neu auftauchenden Kapitalansprüchen zu genügen. Anders
zu Beginn, wo die Kapitalbedürfnisse unbegrenzt und die Hülfsmittel noch
unentwickelt waren. Mehr, als es zu leisten vermochte, konnte das freie
Gemeinwesen nicht bieten, und es mußte sich daher eine Auslese der zu
bewilligenden Investionskredite vorbehalten. Dank der durch die freie
Beweglichkeit der Arbeitskräfte sich geltend machenden durchgreifenden
Interessensolidarität konnte dies geschehen, ohne daß damit auch nur
vorübergehend eine gefährliche Bevorzugung oder Benachteiligung der
verschiedenen Produzenten in ihren wesentlichen materiellen Interessen
verknüpft gewesen wäre. Denn wenn -- wie dies kaum zu vermeiden war --
durch die gewährten oder verweigerten Kredite einzelne Produktionen
begünstigt oder benachteiligt wurden, so hatte dies unmittelbar und
selbstverständlich ein derartiges Zu- und Abströmen von Arbeitskraft zur
Folge, daß die auf die gleichen Arbeitsleistungen entfallenden Erträge
sich alsbald wieder ins Gleichgewicht setzten.
Doch wie gesagt, nur auf Ausmaß und Reihenfolge der zu gewährenden
Kredite erstreckte sich diese in den ersten Jahren geübte Einmischung,
nicht aber auf die Art der Verwendung derselben. Diesbezüglich wurde von
Anbeginn das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit der Produzenten zu
vollständiger Durchführung gebracht. Da die Produzenten für die
Rückzahlung der empfangenen Kapitalien aufzukommen hatten, so blieb es
ihre Sache, für die nützliche Verwendung derselben Sorge zu tragen.
Allerdings sind es -- wie früher erwähnt -- die Konsumenten, welche in
letzter Linie die Kosten der gemachten Anlagen bezahlen; aber das thun
sie selbstverständlich nur, wenn und insoweit diese Anlagen nützlich und
notwendig sind. Hätte eine Association überflüssige oder schlechte
Maschinen angeschafft, so wäre es ihr unmöglich gewesen, die für
dieselben zu leistenden Abzahlungen auf die Käufer ihrer Erzeugnisse
abzuwälzen, sie hätte durch solche Investionen ihren Gewinn nicht
erhöht, sondern geschmälert, und man durfte es daher füglich dem
Eigeninteresse der bei den Associationen Beteiligten überlassen, dafür
Sorge zu tragen, daß derartige Kapitalvergeudung unterbleibe.
Wir kommen nun zu der Frage, wie es möglich war, das gleiche Anrecht
Aller auf gleich ergiebigen Boden zur Wahrheit zu machen. -- Auch dieses
Problem löste sich in einfachster Weise durch die im Prinzipe der freien
Vergesellschaftung enthaltene freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte.
Zwar gab es auch in Freiland besseren und minder guten Boden wie überall
in der Welt; aber da dem besseren Boden mehr Arbeiter zuströmten, als
dem schlechten und da einem bekannten ökonomischen Gesetze zufolge der
Mehraufwand von Arbeitskraft auf gleicher Bodenfläche mit
_verhältnismäßig sinkendem_ Ertrage verknüpft ist, so entfiel für den
einzelnen Arbeiter, respektive für die einzelne Arbeitsstunde auf bestem
Boden kein höherer Reinertrag, als auf überhaupt noch in Arbeit
genommenem schlechtesten.
Im Danaplateau z. B. konnten mit einem Arbeitsaufwande von 80 Stunden
120 Centner Weizen vom Hektar gewonnen werden, in Edenthal mit dem
gleichen Arbeitsaufwande bloß 90 Centner. Die Bodenassociation im
Danaplateau hatte daher, da der Centner Weizen 3-1/8 Schilling galt und
1/8 Schilling zur Deckung aller Spesen ausreichte, am Schlusse des
Jahres 4½ Schilling pro Arbeitsstunde als Gewinn und konnte von diesem
nach Abzug der Steuer und der Kapitalrückzahlungen 2¾ Schilling zur
Verteilung bringen. Die Mitglieder der Edenthal-Association dagegen
erhielten bloß 2 Schilling pro Arbeitsstunde Gewinnanteil, und da nähere
Untersuchung ergab, daß dieser Unterschied nicht in zufälligen
Witterungsverschiedenheiten und auch nicht in minderer Arbeit, sondern
in der Beschaffenheit des Bodens zu suchen sei, so war die Folge, daß im
nächsten Jahre die neu eingewanderten Feldarbeiter mit Vorliebe den
besseren Boden des Danaplateaus aufsuchten. Dort kamen jetzt
durchschnittlich 105 Arbeitsstunden auf den Hektar, in Edenthal bloß 60;
die mehraufgewendeten 25 Stunden ergaben aber auf Ersterem keinen
Rohertrag von je 1½ Centner, wie im Durchschnitt die früher
aufgewendeten 80 Stunden, sondern bloß einen solchen von knapp ¾
Centner, d. h. der Ertrag stieg nicht von 120 auf 157½ sondern bloß auf
138 Centner, sank also per geleisteter Arbeitsstunde auf 1,34 Centner,
was zur Folge hatte, daß der Gewinn, ungeachtet der inzwischen wegen
Verbesserung der Kommunikationsmittel eingetretenen namhaften
Preissteigerung des Getreides, sich bloß auf 5 Schilling erhöhte, wovon
3 Schilling pro Stunde zur Verteilung gelangten. In Edenthal dagegen
verminderte sich der Rohertrag durch den Entgang von 20 Arbeitsstunden
per Hektar bloß um je 8 Centner; er betrug also jetzt für 60
Arbeitsstunden 82 Centner oder 1,27 Centner per Arbeitsstunde. Die
Edenassociation zahlte also eine Kleinigkeit mehr als die von Dana und
da zudem der Aufenthalt in Edenthal mit größeren Annehmlichkeiten
verknüpft war, als der im Danaplateau, so wandte sich nun der Zuzug von
Ackerbauern wieder insolange nach Edenthal, bis endlich -- nach 2
ferneren Betriebsepochen -- eine ungefähr fünfprocentige Gewinndifferenz
zu Gunsten Danas hervortrat, bei welcher es dann, von kleinen
Schwankungen abgesehen, auch sein Bewenden hatte.
Ebenso aber, wie das durch die Freizügigkeit der Arbeitskräfte
verwirklichte Prinzip der Interessensolidarität Denjenigen, der
thatsächlich schlechteren Boden bearbeitet, in den Mitgenuß der Vorteile
besseren Bodens setzt, so partizipiert auch jeder, in welchem
Produktionszweige immer Beschäftigte an allen wie immer gearteten
Vorteile des besten Bodens und umgekehrt zieht auch der Bodenbebauer,
wie überhaupt jeglicher Produzent, Gewinn aus sämmtlichen
Produktionsvorteilen, die in welchem Arbeitszweige unseres Gemeinwesens
immer erzielt werden, gerade so, als ob er bei demselben unmittelbar
beteiligt wäre. _Alle_ Produktionsmittel sind Gemeingut; über das Ausmaß
des Nutzens, den ein jeglicher von uns von diesem gemeinsamen Eigentume
ziehen mag, entscheidet nicht der Zufall des Besitzes -- aber auch nicht
die Fürsorge einer Alles bevormundenden kommunistischen Obrigkeit,
sondern einzig die Fähigkeit und der Fleiß eines Jeden.