Die häuslichen Arbeiten sind unpädagogisch. Mit diesem Satz bin ich

sicher, den allgemeinen Widerspruch hervorzurufen, weil die Schulmänner

das Publikum seit Generationen an die entgegengesetzte Ansicht zu

gewöhnen gewusst haben. Als Grund wird angeführt, dass durch die

häuslichen Arbeiten die Jugend zu +selbstständigem Arbeiten+ angeleitet

werde. Unter „selbstständigem Arbeiten“ kann man zweierlei verstehen:

erstens das Studium selbstgewählter Wissenszweige und die Bearbeitung

selbstgewählter Aufgaben, und zweitens die zwangsweise Lösung

gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch und erleichternden Verkehr

mit dritten Personen. Der erste Zweck stellt eine Ausnahme dar, denn

er passt bekanntlich nicht für die Schule im Ganzen, sondern nur für

die reifste Stufe der Schuljugend, und für diese halte auch ich die

Privatlektüre und die freiwilligen Arbeiten für höchst wünschenswerth.

Aber bei der jetzigen Erschöpfung der Schüler hören die sogenannten

freiwilligen Arbeiten ganz auf, oder sie werden selbst wieder zu

unfreiwilligen häuslichen Arbeiten mit einem gewissen Spielraum in

der Wahl der Gegenstände; in beiden Fällen geht ihr pädagogischer

Werth als Gewöhnungsmittel an Spontaneität der Arbeit verloren. Nur

besonders begabte und zugleich intensiv strebsame Köpfe können trotz

der Ueberbürdung die Kraft und Frische behalten, mit Privatstudien

ihren persönlichen Neigungen zu folgen; bei der Mehrzahl aller Schüler

bewirkt das heutige System der häuslichen Arbeit erfahrungsmässig nicht

die Lust zu selbstständigen Arbeiten, sondern bloss den Ekel vor aller

Geistesarbeit, einen so gründlichen und dauerhaften Ekel, dass er nach

der Erholung der ersten Studiensemester beim Biere nur noch durch den

Zwang des Brotstudiums überwunden zu werden pflegt. Der Erfolg spricht

also entschieden gegen die pädagogisch richtige Wahl des Mittels zum

Zweck; die Unzweckmässigkeit desselben ist aber auch deductiv zu

erweisen.

Der eigentliche, regelmässige und allgemeine Zweck der häuslichen

Arbeiten im gewöhnlichen Sinne des Worts kann nur der zweitgenannte

sein: die zwangsweise Lösung gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch

und erleichternden Verkehr mit dritten Personen. Dass dieser Zweck

durch Klausurarbeiten in der Schule wirklich erreicht werden kann und

thatsächlich erreicht wird, ist zweifellos; dass er +nur+ durch

häusliche Arbeiten erreicht werden könne, ist also völlig unhaltbar,

vielmehr sind solche für diesen Zweck ganz überflüssig, wofern nur die

Schule einen genügenden Theil ihrer Zeit auf Klausurarbeiten verwendet.

Dass aber dieser Zweck überhaupt durch häusliche Arbeiten erreicht

werden könne, ist von zwei Voraussetzungen, die beide bei der Mehrzahl

der Schüler offenbare Fictionen sind, abhängig: erstens dass die

Arbeiten wirklich zu Hause gefertigt, und zweitens, dass sie ohne Hülfe

dritter Personen und ohne unerlaubte Hülfsmittel gefertigt werden.

Bekanntlich wird ein Theil der weniger kontrolirten Arbeiten gar nicht,

ein anderer Theil in der Schule (theils in Zwischenstunden, theils

in weniger scharf kontrolirten Schulstunden), ein dritter Theil mit

fremder Hülfe, ein vierter vermittelst unerlaubter Hülfsmittel (älteren

Klassenheften, gedruckten Uebersetzungen u. s. w.) gemacht; in allen

diesen Fällen wird der Zweck der häuslichen Arbeiten, und zwar nicht

nur der pädagogische, sondern auch der Lehrzweck verfehlt, und an seine

Stelle tritt die unpädagogische Gewöhnung der Schüler an Unredlichkeit,

Täuschung, Schwindeleien und Umgehung der obliegenden Pflichten. Je

mehr der Unterricht den Charakter schablonenhafter Dressur annimmt,

desto leichter sind die älteren Klassenhefte zu missbrauchen; je

besser und billiger die sogenannten Eselsbrücken werden, desto

nutzloser werden die Präparationen, da die allein werthvolle Uebung

im selbstständigen Konstruiren der Sätze dabei wegfällt. Je höher

die Anforderungen der Schule an die häuslichen Arbeitsleistungen in

allen Fächern gespannt werden, desto stärker wird der Anreiz, aus

naturgemässem Selbsterhaltungstriebe oder aus berechtigter Nothwehr

gegen die Ueberbürdung solche sich darbietende Erleichterungsmittel zu

brauchen, desto mehr wirkt die Schule als direkte Verführerin auch der

gewissenhafteren Schüler zum Betrug, desto tiefer sinken naturgemäss

die durchschnittlichen Klassenleistungen, weil das Unterrichtssystem

auf Voraussetzungen fusst, die nicht erfüllt werden. Was aber die

persönliche Selbstständigkeit der Schüler bei der Anfertigung

häuslicher Arbeiten betrifft, so ist dieselbe schon da aufgehoben, wo

mehrere Schüler sich zu gemeinsamer Arbeit vereinigen; sie wird in

ihr striktes Gegentheil verwandelt, wo die Schule, wie es oft genug

vorkommt, bei Schülern von nicht besonderer Fassungskraft geradezu auf

die unterstützende Mitwirkung des Hauses rechnet. Am widersinnigsten

sind die häuslichen Arbeiten in der Mathematik, da sie erfahrungsmässig

doch nur von ganz Wenigen selbstständig gelöst, von den Uebrigen aber

bloss abgeschrieben oder mit fremder Hülfe gefertigt werden.

Der begabte Schüler, der in den Schulstunden allein genug lernt zur

Erreichung des Klassenziels, ist sachlich im Rechte, wenn er die für

ihn überflüssige Plage der häuslichen Arbeiten geschickt umgeht; der

unbegabte gewissenhafte wird unter ihrer Last erdrückt und verfehlt

entweder das Ziel der Schule oder kommt gebrochen an Geist und Körper

aus ihr hervor; der unbegabte gewissenlose wird zum Schwindel verleitet

und verfehlt das Ziel, weil es von seinesgleichen ohne gewissenhafte

Erfüllung aller Anforderungen nicht zu erreichen ist; die mittleren

Köpfe schlagen sich zur Noth durch, verlassen aber endlich mit

gerechtem Groll, mit Ueberdruss und Bitterkeit die Schule. Die Lehrer

werden durch die Kontrole der Unredlichkeit in einen beständigen Krieg

mit den Schülern hineingedrängt, an dessen Stelle bei dem Mangel

häuslicher Arbeit sofort die wohlthuendste Eintracht träte; auch werden

sie durch Beurtheilung der Schüler nach dem häuslichen Fleiss in eine

falsche Richtung hin, und von der allein massgebenden Beurtheilung nach

den Leistungen abgelenkt.

Angenommen, es wäre von den jetzigen Schulstunden keine einzige

disponibel zu machen, um die Anfertigung der deutschen und

fremdsprachlichen Aufsätze und mathematischen Arbeiten aus dem Hause in

die Schule zu verlegen, so wäre es immer noch besser, einen Nachmittag

in jeder Woche mit zwei Stunden zur Anfertigung dieser Arbeiten unter

Klausur anzusetzen, als den jetzigen unpädagogischen Standpunkt

zu belassen; ebenso müsste ein grösserer Theil der Lektürestunden

zu kursorischer Lektüre ohne Präparation verwandt werden, um den

Schaden der jetzt allgemein üblichen Präparation mit Uebersetzung

einigermassen wieder gut zu machen. Erst mit der Verlegung der Aufsätze

und mathematischen Aufgaben unter Schulaufsicht würde die Beurtheilung

derselben zu dem, was sie doch sein soll, zu einem Massstabe für

die Leistungen des Schülers, und erst mit ihr würde der bei der

häuslichen Anfertigung verfehlte pädagogische Zweck der Gewöhnung an

selbstständiges Arbeiten wirklich erreicht werden.

Jedenfalls darf der jetzige Zustand nicht länger fortbestehn: entweder

muss die Zahl der Schulstunden beträchtlich verringert werden, oder die

Schule muss in der Hauptsache ohne Zuhülfenahme der häuslichen Arbeiten

ihre Aufgabe erfüllen, und es ist nicht schwer zu sehen, welches

dieser beiden Ziele mehr Aussichten für praktische Verwirklichung

bietet. Aber die durchaus gebotene Entlastung der Schüler, mag man sie

nun anstreben auf welchem der beiden Wege man wolle, setzt immer als

Bedingung ihrer Möglichkeit voraus, dass die Nebenfächer wieder wie

früher wirklich als +Neben+fächer behandelt werden und aufhören, für

die Versetzungs- oder Abgangs-Reife einen mitbestimmenden Einfluss zu

besitzen.

XI.

Die preussische Schulreform von 1882.

Durch die Circularverfügung des preussischen Unterrichtsministeriums

vom 31. März 1882 (Berlin bei W. Hertz), welche das Ergebniss

langjähriger behördlicher Erwägungen und Konferenzen darstellt, dürfte

für längere Zeit in unserem höheren Schulwesen ein stabiler Zustand

geschaffen sein, der erst nach Einsammlung langjähriger weiterer

Erfahrungen die Hoffnung auf weitergehende Reformen offen lässt. Es

liegt mir deshalb nahe, das bisher Erreichte mit den Forderungen zu

vergleichen, welche ich im Jahre 1875 in meiner Schrift: „Zur Reform

des höheren Schulwesens“ aufgestellt und begründet hatte.

Ich hatte dort eine mässige Aenderung des Gymnasiallehrplans zu

Gunsten der Realwissenschaften und des Französischen verlangt, ferner

eine officielle Anerkennung des Werthes der lateinlosen Realschulen

mit neunjährigem Kursus, die ich nicht als höhere allgemeine

Bildungsanstalten sondern als Mittelschulen (höhere Bürgerschulen) mit

angehängter Fachschule von dreijähriger Lehrdauer betrachte, und hatte

endlich gewünscht, dass die vorhandenen Realschulen mit Latein entweder

in reorganisirte Gymnasien oder in lateinlose Realschulen umgewandelt

würden. Diese Wünsche sind durch die fragliche Ministerialverfügung,

wo nicht erfüllt, doch ihrer Erfüllung näher gerückt. Wie die

Unterrichtsordnung von 1859 zum ersten Male die Realschulen mit

Latein officiell recipirte und einen Normallehrplan für dieselben

aufstellte, so sind jetzt die lateinlosen Realschulen mit neunjähriger

Lehrdauer officiell recipirt und mit einem Normallehrplan ausgestattet

worden; im Gymnasiallehrplan ist eine ausreichende Verstärkung

der Realwissenschaften und eine allerdings nicht ausreichende des

Französischen auf Kosten des Lateinischen angeordnet, und in dem

bisherigen Realschullehrplan ist durch Verstärkung des Lateinischen

auf Kosten der Naturwissenschaften wenigstens eine Annäherung an das

Gymnasium erzielt worden. Die Verfügung unterscheidet nunmehr folgende

Arten von Schulen: Gymnasien, Realgymnasien, (früher Realschulen

erster Ordnung), Oberrealschulen (früher neunklassige Gewerbe-

und Handelsschulen), Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen

(eigentlich Oberprorealschulen), alle drei mit siebenjähriger

Lehrdauer, und endlich höhere Bürgerschulen, d. h. sechsklassige

Schulen ohne Latein mit Französisch und Englisch, deren Lehrplan

sich von demjenigen der „Realschulen“ fast nur durch das Fehlen der

obersten Klasse unterscheidet, die aber eine in sich abgeschlossene

Bildung geben sollen. Betrachtet man die „Oberrealschulen“ als mittlere

Schulen mit aufgesetzter dreiklassiger Fachschule, so fällt der

innere Unterschied zwischen Oberrealschulen, Realschulen und höheren

Bürgerschulen fort und es bleibt nur die äussere Differenz in der

Lehrdauer bestehen.

Wenn schon in Bezug auf die Recipirung der „Oberrealschule“ und

in Bezug auf die gegenseitige Annäherung des Gymnasiums und

„Realgymnasiums“ die neueste Verfügung als ein wichtiger Fortschritt

in der Entwickelung unseres Unterrichtswesens angesehen werden darf,

so kann man auch den Geist, in welchem die beigegebenen Erläuterungen

abgefasst sind, nur mit Freuden begrüssen. Ueberall wird auf

Beschränkung im Lehrstoff, namentlich im Memorirstoff, gedrungen,

und vor mechanischer Beurtheilung der Schüler nach dem Ausfall der

schriftlichen Klassenarbeiten gewarnt; die übermässige Anspannung

der Schüler, besonders durch häusliche Arbeiten, wird nicht mit

Unrecht grossentheils auf eine Ueberspannung der Lehrziele der Schule

zurückgeführt, die zumeist aus der specialistischen Vorbildung der

Lehrer entspringt.

Was nun zunächst die Veränderungen im Gymnasiallehrplan betrifft,

so hat den äusseren Anstoss zu denselben der Wunsch gegeben, die

Entschliessung der Eltern über die Laufbahn ihrer Söhne um ein Jahr

hinauszuschieben; d. h. das Gymnasium und die bisherige Realschule

erster Ordnung haben durch Verlegung des Beginns des griechischen

Unterrichts nach Tertia eine nahezu übereinstimmende Quarta erhalten,

so dass die Wahl zwischen beiden Schulen erst mit dem Eintritt in die

Tertia erforderlich wird. Das Griechische würde dabei nichts verlieren,

wenn in allen mittleren und oberen Klassen sieben Wochenstunden

statt der bisherigen sechs für dasselbe angesetzt wären; es würde

dann vielmehr durch Koncentration des Unterrichts und Vermehrung der

Lektürestunden in Obersekunda und Prima geradezu gewinnen. Leider ist

aber die Zahl von sieben Stunden nur für Tertia und Secunda angesetzt,

während man es in Prima bei sechs Stunden belassen hat, von denen eine

nach wie vor (trotz des Wegfalls des griechischen Examenscriptums) den

Extemporalien und der grammatischen Repetition gewidmet bleiben soll.

In diesem Punkte ist die Veränderung unbedingt eine Verschlechterung,

ebenso wie in der Vermehrung des geographischen und geschichtlichen

Unterrichts in den drei untersten Klassen um je eine Stunde.

Ueber Unzulänglichkeit der geographischen und geschichtlichen Bildung

ist noch wenig Klage geführt, und wo eine solche bestände, würde eine

Vermehrung des Memorirstoffes in den untersten Klassen sich doch als

erfolglos erweisen, um auf sechs bis neun Jahr später das Wissen des

Abiturienten zu erhöhen. Dagegen kann die formale Bildung des Geistes

durch grammatische Schulung in den Unterklassen nicht gründlich genug

genommen werden, und so lange die lateinische Sprache diejenige ist, an

deren Grammatik diese Schulung vollzogen wird, kann dem lateinischen

Unterricht in den Unterklassen kaum eine zu hohe Stundenzahl überwiesen

werden. Es wäre deshalb wünschenswerth, diese Aenderung rückgängig

zu machen, d. h. dem Lateinischen die zu Gunsten der Geographie

und Biographien abgenommene Wochenstunde zurückzugeben. Geschähe

dies, so würde auch das Lateinische gegen solchen Zuwachs von drei

Jahres-Wochenstunden in den Unterklassen ohne Nachtheil einen Verlust

von zwei Jahres-Wochenstunden in Prima ertragen können, mit denen das

Griechische auf seinen bisherigen Stand zu ergänzen wäre.

Für den französischen Unterricht hatte ich von Quarta bis Prima die

Erhöhung der Wochenstunden von zwei auf drei verlangt; statt dessen ist

nur in Quarta die Erhöhung von zwei auf fünf erfolgt. Nimmt man an,

dass letztere einer Vermehrung in Quarta und Tertia von zwei auf drei

gleichkommt, so bliebe noch solche in Secunda und Prima zu wünschen

übrig, und zwar zu Gunsten einer Ersetzung des lateinischen Aufsatzes

durch den französischen. Die „Circularverfügung“ gibt zu, dass es

gegenwärtig ein unerreichbares Ziel wäre, den lateinischen Aufsatz zum

Ausdruck für die Gedanken der Schüler machen zu wollen, und beschränkt

denselben auf den durch die Lektüre zugeführten Gedankenkreis und

Wortschatz (S. 20). Aber auch innerhalb dieser Beschränkung wird die

auf den lateinischen Aufsatz verwendete Zeit und Mühe nur noch bei

einer mehr als mittleren Lehrkraft fruchtbar zu machen sein, während

die gleiche Zeit und Mühe, auf den französischen Aufsatz verwendet,

viel reichere Früchte tragen muss. Das Mindeste, was als Postulat

festgehalten werden muss, ist das, dass den Gymnasien je nach den

ihnen zur Verfügung stehenden Lehrkräften freigestellt wird, entweder

den lateinischen, oder den französischen Aufsatz zu pflegen, und im

letzteren Falle in Secunda und Prima eine lateinische Wochenstunde an

das Französische abzugeben.

Die Verstärkung des mathematischen Unterrichts ist in genügender

Weise erfolgt. In Secunda und Prima sind ihm vier Stunden wöchentlich

gesichert, und wenn die Stundenzahl in Tertia bei drei belassen ist,

so ist zum Ersatz dafür in Quinta und Quarta je eine Wochenstunde mehr

angesetzt. Da nunmehr der geometrische Unterricht schon in Quarta

beginnt, und in Quinta durch geometrisches Zeichnen vorbereitet wird,

so kann derselbe in Tertia und Untersecunda entsprechend beschränkt,

und dadurch die nöthige Zeit für gründlichere Durcharbeitung der

arithmetischen und algebraischen Klassenpensa gewonnen werden (S.

24-25). Dass die Stunde für geometrisches Zeichnen in Quinta durch

Verminderung der Religionsstunden von drei auf zwei gewonnen worden

ist, kann nur gebilligt werden, da zwei wöchentliche Religionsstunden

in allen Klassen der höheren Schulen ausreichend genannt werden müssen.

Der naturwissenschaftliche Unterricht litt bisher darunter, dass

ihm in Sekunda nur eine Stunde zugewiesen war, und es war deshalb

gerechtfertigt, ihm die zweite Stunde auf Kosten des Lateinischen

zuzutheilen. Die Naturkunde, deren Unterricht bisher in Quarta eine

Unterbrechung erlitt, in dieser Klasse ebenfalls mit zwei Stunden

auszustatten, dazu lag eigentlich kein Bedürfniss vor; man hat indessen

einer starken Zeitströmung Rechnung getragen, indem man von den sechs

durch Wegfall des Griechischen verfügbar werdenden Stunden zwei der

Naturkunde zuwies (wie drei dem Französischen und eine der Geometrie).

Im Grossen und Ganzen verfolgt die neueste Reform des

Gymnasiallehrplanes den rechten Weg, wenngleich die Beeinträchtigung

des Griechischen -- mag sie an sich unerheblich scheinen -- sehr zu

bedauern bleibt und früher oder später wieder gut gemacht werden muss.

Das wichtigste Merkmal der Reform ist, dass das Gymnasium wieder um

einen Schritt weiter geführt ist in der Abstreifung des Charakters

als „lateinische Schule“; die Einbusse von neun Jahres-Wochenstunden

wird die Leistungen im Lateinisch-Schreiben nothwendig immer mehr

herabsetzen, so dass in etwa einem Jahrzehnt nach der Verfügung die

Unhaltbarkeit des lateinischen Aufsatzes immer einleuchtender werden

muss. Dann wird auch die Zeit gekommen sein, denselben durch den

französischen Aufsatz zu ersetzen, und das Griechische wieder in seine

ungeschmälerten Rechte einzusetzen.

Gehen wir nun zu dem Lehrplan des „Realgymnasiums“ über, so fällt

zunächst in die Augen, dass in demselben das Lateinische zehn

Jahres-Wochenstunden gewonnen hat, wie es im Gymnasiallehrplan deren

neun verloren hat. Die Differenz der lateinischen Jahres-Wochenstunden

zwischen Gymnasium und „Realgymnasium“, welche bisher 42 betrug, und

gegenwärtig auf 23 verringert ist, würde auf 18 sinken, wenn für die

drei untersten Klassen völlige Uebereinstimmung durch Uebertragung

des Gymnasiallehrplans auf die „Realgymnasien“ hergestellt würde;

warum diese Konformität nicht schon hergestellt ist, obwohl die

Versetzung der Schüler aus der einen Art von Anstalt in die gleichen

Klassen der anderen stattfinden soll, ist mir unerfindlich. Ebenso

wunderlich erscheint die Differenz im Geschichtsunterricht, wonach das

Gymnasium von den vier obersten Jahreskursen zwei, das Realgymnasium

deren nur einen der alten Geschichte widmet; das sieht so aus, als

sollte die Geschichte des Alterthums nicht zu den „Realwissenschaften“

gerechnet werden. Die gegenwärtige Zahl lateinischer Stunden, nämlich

sechs in Tertia und fünf in Sekunda und Prima, dürfte in der That

ausreichen, um auf Grund hinlänglicher grammatischer Schulung eine

fruchtbare Lektüre lateinischer Klassiker zu ermöglichen; da aber die

einseitige lateinische Lektüre ohne Ergänzung durch die griechische

nicht ausreicht, dem Geiste eine klassisch humanistische Bildung zu

gewähren (wie die griechische Lektüre allein es allerdings vermöchte),

so kann auch der revidirte Lehrplan der Realschule erster Ordnung

die Verleihung des Namens „Realgymnasium“ keineswegs rechtfertigen.

Jedenfalls ist anzuerkennen, dass auch diese Reform mit ihrer

Verstärkung des altsprachlichen Unterrichts bei gleichzeitiger

Ausscheidung der organischen Chemie und Beschränkung der Mineralogie

und der Mathematik (in Quarta und Tertia) sich auf dem rechten Wege

befindet und als vorläufige Abschlagszahlung, als Verwirklichung

des augenblicklich Erreichbaren mit Dank hinzunehmen ist. Zu

bedauern bleibt neben der Ungleichmässigkeit des Lehrplans in den

drei untersten Klassen der Uebelstand, dass die „Realgymnasiasten“

noch immer mit zwei Wochenstunden mehr belastet sind, als die

Gymnasiasten, was jedenfalls einer späteren Abstellung bedarf, da

die Gesammtleistungen der Realgymnasien keinesfalls eine stärkere

Inanspruchnahme des Schülers rechtfertigen.

So lange zwischen reformirtem Gymnasium und Oberrealschule noch

als dritte Gattung das „Realgymnasium“ besteht, so lange wird auch

das Streben der Realgymnasien dauern, die an ihre Abgangsprüfung

geknüpften Berechtigungen zu erweitern. Ohne das Gewicht der einer

solchen Erweiterung entgegenstehenden Bedenken zu unterschätzen,

wird man doch auch die Naturgemässheit eines solchen Strebens

anerkennen, und wird unter Beibehalt der bisherigen Bestimmungen den

Realabiturienten wenigstens für den nachträglichen Erwerb der an die

Gymnasialabgangsprüfung geknüpften Berechtigungen die möglichsten

Erleichterungen gönnen. Bis jetzt muss in solchem Falle eine

Nachprüfung im Lateinischen, Griechischen und in der alten Geschichte

abgelegt werden; es wäre nicht mehr als billig, die gegenwärtig sehr

verringerten Mehrleistungen des Gymnasiums im Lateinischen durch die

des Realgymnasiums im Französischen und Englischen als kompensirt

anzusehen, ebenso die Nachprüfung in der alten Geschichte fallen zu

lassen und ausschliesslich diejenige im Griechischen aufrecht zu

erhalten.

XII.

Der Streit um die Organisation der höheren Schulen.

Wohl noch zu keiner Zeit war das Bewusstsein einer Reformbedürftigkeit

unseres höheren Schulwesens so allgemein verbreitet wie jetzt, und

das Gefühl, dass die preussische Reform vom 31. März 1882 nur eine

unzulängliche Abschlagszahlung gewesen ist, verschärft sich zusehends.

Leider besteht nur noch immer kein Einverständniss über das, was

geschehen soll, um die Einrichtungen unserer höheren Schulen den

Ansprüchen der modernen Bildung anzupassen. Die Regierungen haben

deshalb einen schweren Stand, weil sie beim besten Willen zur Abhülfe

nicht wissen, auf wen sie hören sollen.

Ohne Zweifel gibt es eine Anzahl denkender Männer, besonders in

Schulkreisen, welche den gegenwärtigen Zustand für einen allen

Bedürfnissen entsprechenden und durchaus keiner Aenderung bedürftigen

halten; aber solche bilden doch wohl eine sehr kleine Minderheit,

während die Mehrzahl Aenderungen bald in diesem, bald in jenem Sinne

für wünschenswerth oder gar nothwendig erachtet. Insbesondere richten

sich die Bedenken gegen die Verschiedenartigkeit unserer höheren

Schulen, und selbst diejenigen, welche nicht eine vollständige

Einheitsschule als Ziel hinstellen, geben doch zu, dass es sich

empfehle, womöglich eine Einheit in dem unteren Theil der Klassen

herzustellen. Für Gymnasien und Realgymnasien hat die preussische

Reform diesem Wunsche insoweit Rechnung getragen, dass der Beginn

des Griechischen von Quarta nach Tertia verlegt ist und die früheren

Unterschiede im Lehrplan der unteren Klassen wenigstens annähernd

ausgeglichen sind. Es ist in der That nicht abzusehen, warum diese

Verähnlichung nicht zu einer vollständigen Gleichheit von Sexta

bis Quarta werden sollte, damit der Uebergang von der Quarta eines

Realgymnasiums zur Tertia eines Gymnasiums sich fortan ebenso leicht

bewerkstelligen lasse, wie jetzt der umgekehrte; dann erst würden

wir eine wirkliche Bifurcation oder Gabelung für die letzten sechs

Schuljahre haben.

Ein Theil der Anhänger der Gabelung geht aber weiter und fordert,

dass auch die zweijährige Tertia noch einheitlichen Lehrplan erhalte

und das Griechische erst in Sekunda beginne. Eine solche Beschränkung

der Gabelung auf die letzten vier Schuljahre würde allerdings eine

beträchtliche Beschränkung des Griechischen in der Gymnasialabtheilung

einschliessen. Diese Beschränkung des Griechischen wird von den

Einen als bedauerliche Folge mit in den Kauf genommen, während diese

Aussicht den Anderen so erwünscht scheint, dass sie geradezu als Motiv

zur Aufstellung der Forderung wirkt. Noch Andere wollen sogar das

Griechische ganz auf die Prima beschränken, also die Gabelung erst

dort beginnen lassen, doch sind dies bis jetzt vereinzelte Stimmen.

Wer soweit zu gehen bereit ist, der geht gewöhnlich auch gleich noch

weiter und weist das Griechische ganz aus der Schule hinaus auf

die Universität, sei es, dass er das Realgymnasium mit verstärktem

lateinischen Unterricht als Einheitsschule proklamirt, sei es, dass er

für Abschluss der höheren Schule mit der Obersekunda und Verlängerung

des Universitätsstudiums um zwei Jahre plaidirt.

Moderne Probleme · 第 13 / 21 段