sicher, den allgemeinen Widerspruch hervorzurufen, weil die Schulmänner
das Publikum seit Generationen an die entgegengesetzte Ansicht zu
gewöhnen gewusst haben. Als Grund wird angeführt, dass durch die
häuslichen Arbeiten die Jugend zu +selbstständigem Arbeiten+ angeleitet
werde. Unter „selbstständigem Arbeiten“ kann man zweierlei verstehen:
erstens das Studium selbstgewählter Wissenszweige und die Bearbeitung
selbstgewählter Aufgaben, und zweitens die zwangsweise Lösung
gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch und erleichternden Verkehr
mit dritten Personen. Der erste Zweck stellt eine Ausnahme dar, denn
er passt bekanntlich nicht für die Schule im Ganzen, sondern nur für
die reifste Stufe der Schuljugend, und für diese halte auch ich die
Privatlektüre und die freiwilligen Arbeiten für höchst wünschenswerth.
Aber bei der jetzigen Erschöpfung der Schüler hören die sogenannten
freiwilligen Arbeiten ganz auf, oder sie werden selbst wieder zu
unfreiwilligen häuslichen Arbeiten mit einem gewissen Spielraum in
der Wahl der Gegenstände; in beiden Fällen geht ihr pädagogischer
Werth als Gewöhnungsmittel an Spontaneität der Arbeit verloren. Nur
besonders begabte und zugleich intensiv strebsame Köpfe können trotz
der Ueberbürdung die Kraft und Frische behalten, mit Privatstudien
ihren persönlichen Neigungen zu folgen; bei der Mehrzahl aller Schüler
bewirkt das heutige System der häuslichen Arbeit erfahrungsmässig nicht
die Lust zu selbstständigen Arbeiten, sondern bloss den Ekel vor aller
Geistesarbeit, einen so gründlichen und dauerhaften Ekel, dass er nach
der Erholung der ersten Studiensemester beim Biere nur noch durch den
Zwang des Brotstudiums überwunden zu werden pflegt. Der Erfolg spricht
also entschieden gegen die pädagogisch richtige Wahl des Mittels zum
Zweck; die Unzweckmässigkeit desselben ist aber auch deductiv zu
erweisen.
Der eigentliche, regelmässige und allgemeine Zweck der häuslichen
Arbeiten im gewöhnlichen Sinne des Worts kann nur der zweitgenannte
sein: die zwangsweise Lösung gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch
und erleichternden Verkehr mit dritten Personen. Dass dieser Zweck
durch Klausurarbeiten in der Schule wirklich erreicht werden kann und
thatsächlich erreicht wird, ist zweifellos; dass er +nur+ durch
häusliche Arbeiten erreicht werden könne, ist also völlig unhaltbar,
vielmehr sind solche für diesen Zweck ganz überflüssig, wofern nur die
Schule einen genügenden Theil ihrer Zeit auf Klausurarbeiten verwendet.
Dass aber dieser Zweck überhaupt durch häusliche Arbeiten erreicht
werden könne, ist von zwei Voraussetzungen, die beide bei der Mehrzahl
der Schüler offenbare Fictionen sind, abhängig: erstens dass die
Arbeiten wirklich zu Hause gefertigt, und zweitens, dass sie ohne Hülfe
dritter Personen und ohne unerlaubte Hülfsmittel gefertigt werden.
Bekanntlich wird ein Theil der weniger kontrolirten Arbeiten gar nicht,
ein anderer Theil in der Schule (theils in Zwischenstunden, theils
in weniger scharf kontrolirten Schulstunden), ein dritter Theil mit
fremder Hülfe, ein vierter vermittelst unerlaubter Hülfsmittel (älteren
Klassenheften, gedruckten Uebersetzungen u. s. w.) gemacht; in allen
diesen Fällen wird der Zweck der häuslichen Arbeiten, und zwar nicht
nur der pädagogische, sondern auch der Lehrzweck verfehlt, und an seine
Stelle tritt die unpädagogische Gewöhnung der Schüler an Unredlichkeit,
Täuschung, Schwindeleien und Umgehung der obliegenden Pflichten. Je
mehr der Unterricht den Charakter schablonenhafter Dressur annimmt,
desto leichter sind die älteren Klassenhefte zu missbrauchen; je
besser und billiger die sogenannten Eselsbrücken werden, desto
nutzloser werden die Präparationen, da die allein werthvolle Uebung
im selbstständigen Konstruiren der Sätze dabei wegfällt. Je höher
die Anforderungen der Schule an die häuslichen Arbeitsleistungen in
allen Fächern gespannt werden, desto stärker wird der Anreiz, aus
naturgemässem Selbsterhaltungstriebe oder aus berechtigter Nothwehr
gegen die Ueberbürdung solche sich darbietende Erleichterungsmittel zu
brauchen, desto mehr wirkt die Schule als direkte Verführerin auch der
gewissenhafteren Schüler zum Betrug, desto tiefer sinken naturgemäss
die durchschnittlichen Klassenleistungen, weil das Unterrichtssystem
auf Voraussetzungen fusst, die nicht erfüllt werden. Was aber die
persönliche Selbstständigkeit der Schüler bei der Anfertigung
häuslicher Arbeiten betrifft, so ist dieselbe schon da aufgehoben, wo
mehrere Schüler sich zu gemeinsamer Arbeit vereinigen; sie wird in
ihr striktes Gegentheil verwandelt, wo die Schule, wie es oft genug
vorkommt, bei Schülern von nicht besonderer Fassungskraft geradezu auf
die unterstützende Mitwirkung des Hauses rechnet. Am widersinnigsten
sind die häuslichen Arbeiten in der Mathematik, da sie erfahrungsmässig
doch nur von ganz Wenigen selbstständig gelöst, von den Uebrigen aber
bloss abgeschrieben oder mit fremder Hülfe gefertigt werden.
Der begabte Schüler, der in den Schulstunden allein genug lernt zur
Erreichung des Klassenziels, ist sachlich im Rechte, wenn er die für
ihn überflüssige Plage der häuslichen Arbeiten geschickt umgeht; der
unbegabte gewissenhafte wird unter ihrer Last erdrückt und verfehlt
entweder das Ziel der Schule oder kommt gebrochen an Geist und Körper
aus ihr hervor; der unbegabte gewissenlose wird zum Schwindel verleitet
und verfehlt das Ziel, weil es von seinesgleichen ohne gewissenhafte
Erfüllung aller Anforderungen nicht zu erreichen ist; die mittleren
Köpfe schlagen sich zur Noth durch, verlassen aber endlich mit
gerechtem Groll, mit Ueberdruss und Bitterkeit die Schule. Die Lehrer
werden durch die Kontrole der Unredlichkeit in einen beständigen Krieg
mit den Schülern hineingedrängt, an dessen Stelle bei dem Mangel
häuslicher Arbeit sofort die wohlthuendste Eintracht träte; auch werden
sie durch Beurtheilung der Schüler nach dem häuslichen Fleiss in eine
falsche Richtung hin, und von der allein massgebenden Beurtheilung nach
den Leistungen abgelenkt.
Angenommen, es wäre von den jetzigen Schulstunden keine einzige
disponibel zu machen, um die Anfertigung der deutschen und
fremdsprachlichen Aufsätze und mathematischen Arbeiten aus dem Hause in
die Schule zu verlegen, so wäre es immer noch besser, einen Nachmittag
in jeder Woche mit zwei Stunden zur Anfertigung dieser Arbeiten unter
Klausur anzusetzen, als den jetzigen unpädagogischen Standpunkt
zu belassen; ebenso müsste ein grösserer Theil der Lektürestunden
zu kursorischer Lektüre ohne Präparation verwandt werden, um den
Schaden der jetzt allgemein üblichen Präparation mit Uebersetzung
einigermassen wieder gut zu machen. Erst mit der Verlegung der Aufsätze
und mathematischen Aufgaben unter Schulaufsicht würde die Beurtheilung
derselben zu dem, was sie doch sein soll, zu einem Massstabe für
die Leistungen des Schülers, und erst mit ihr würde der bei der
häuslichen Anfertigung verfehlte pädagogische Zweck der Gewöhnung an
selbstständiges Arbeiten wirklich erreicht werden.
Jedenfalls darf der jetzige Zustand nicht länger fortbestehn: entweder
muss die Zahl der Schulstunden beträchtlich verringert werden, oder die
Schule muss in der Hauptsache ohne Zuhülfenahme der häuslichen Arbeiten
ihre Aufgabe erfüllen, und es ist nicht schwer zu sehen, welches
dieser beiden Ziele mehr Aussichten für praktische Verwirklichung
bietet. Aber die durchaus gebotene Entlastung der Schüler, mag man sie
nun anstreben auf welchem der beiden Wege man wolle, setzt immer als
Bedingung ihrer Möglichkeit voraus, dass die Nebenfächer wieder wie
früher wirklich als +Neben+fächer behandelt werden und aufhören, für
die Versetzungs- oder Abgangs-Reife einen mitbestimmenden Einfluss zu
besitzen.
XI.
Die preussische Schulreform von 1882.
Durch die Circularverfügung des preussischen Unterrichtsministeriums
vom 31. März 1882 (Berlin bei W. Hertz), welche das Ergebniss
langjähriger behördlicher Erwägungen und Konferenzen darstellt, dürfte
für längere Zeit in unserem höheren Schulwesen ein stabiler Zustand
geschaffen sein, der erst nach Einsammlung langjähriger weiterer
Erfahrungen die Hoffnung auf weitergehende Reformen offen lässt. Es
liegt mir deshalb nahe, das bisher Erreichte mit den Forderungen zu
vergleichen, welche ich im Jahre 1875 in meiner Schrift: „Zur Reform
des höheren Schulwesens“ aufgestellt und begründet hatte.
Ich hatte dort eine mässige Aenderung des Gymnasiallehrplans zu
Gunsten der Realwissenschaften und des Französischen verlangt, ferner
eine officielle Anerkennung des Werthes der lateinlosen Realschulen
mit neunjährigem Kursus, die ich nicht als höhere allgemeine
Bildungsanstalten sondern als Mittelschulen (höhere Bürgerschulen) mit
angehängter Fachschule von dreijähriger Lehrdauer betrachte, und hatte
endlich gewünscht, dass die vorhandenen Realschulen mit Latein entweder
in reorganisirte Gymnasien oder in lateinlose Realschulen umgewandelt
würden. Diese Wünsche sind durch die fragliche Ministerialverfügung,
wo nicht erfüllt, doch ihrer Erfüllung näher gerückt. Wie die
Unterrichtsordnung von 1859 zum ersten Male die Realschulen mit
Latein officiell recipirte und einen Normallehrplan für dieselben
aufstellte, so sind jetzt die lateinlosen Realschulen mit neunjähriger
Lehrdauer officiell recipirt und mit einem Normallehrplan ausgestattet
worden; im Gymnasiallehrplan ist eine ausreichende Verstärkung
der Realwissenschaften und eine allerdings nicht ausreichende des
Französischen auf Kosten des Lateinischen angeordnet, und in dem
bisherigen Realschullehrplan ist durch Verstärkung des Lateinischen
auf Kosten der Naturwissenschaften wenigstens eine Annäherung an das
Gymnasium erzielt worden. Die Verfügung unterscheidet nunmehr folgende
Arten von Schulen: Gymnasien, Realgymnasien, (früher Realschulen
erster Ordnung), Oberrealschulen (früher neunklassige Gewerbe-
und Handelsschulen), Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen
(eigentlich Oberprorealschulen), alle drei mit siebenjähriger
Lehrdauer, und endlich höhere Bürgerschulen, d. h. sechsklassige
Schulen ohne Latein mit Französisch und Englisch, deren Lehrplan
sich von demjenigen der „Realschulen“ fast nur durch das Fehlen der
obersten Klasse unterscheidet, die aber eine in sich abgeschlossene
Bildung geben sollen. Betrachtet man die „Oberrealschulen“ als mittlere
Schulen mit aufgesetzter dreiklassiger Fachschule, so fällt der
innere Unterschied zwischen Oberrealschulen, Realschulen und höheren
Bürgerschulen fort und es bleibt nur die äussere Differenz in der
Lehrdauer bestehen.
Wenn schon in Bezug auf die Recipirung der „Oberrealschule“ und
in Bezug auf die gegenseitige Annäherung des Gymnasiums und
„Realgymnasiums“ die neueste Verfügung als ein wichtiger Fortschritt
in der Entwickelung unseres Unterrichtswesens angesehen werden darf,
so kann man auch den Geist, in welchem die beigegebenen Erläuterungen
abgefasst sind, nur mit Freuden begrüssen. Ueberall wird auf
Beschränkung im Lehrstoff, namentlich im Memorirstoff, gedrungen,
und vor mechanischer Beurtheilung der Schüler nach dem Ausfall der
schriftlichen Klassenarbeiten gewarnt; die übermässige Anspannung
der Schüler, besonders durch häusliche Arbeiten, wird nicht mit
Unrecht grossentheils auf eine Ueberspannung der Lehrziele der Schule
zurückgeführt, die zumeist aus der specialistischen Vorbildung der
Lehrer entspringt.
Was nun zunächst die Veränderungen im Gymnasiallehrplan betrifft,
so hat den äusseren Anstoss zu denselben der Wunsch gegeben, die
Entschliessung der Eltern über die Laufbahn ihrer Söhne um ein Jahr
hinauszuschieben; d. h. das Gymnasium und die bisherige Realschule
erster Ordnung haben durch Verlegung des Beginns des griechischen
Unterrichts nach Tertia eine nahezu übereinstimmende Quarta erhalten,
so dass die Wahl zwischen beiden Schulen erst mit dem Eintritt in die
Tertia erforderlich wird. Das Griechische würde dabei nichts verlieren,
wenn in allen mittleren und oberen Klassen sieben Wochenstunden
statt der bisherigen sechs für dasselbe angesetzt wären; es würde
dann vielmehr durch Koncentration des Unterrichts und Vermehrung der
Lektürestunden in Obersekunda und Prima geradezu gewinnen. Leider ist
aber die Zahl von sieben Stunden nur für Tertia und Secunda angesetzt,
während man es in Prima bei sechs Stunden belassen hat, von denen eine
nach wie vor (trotz des Wegfalls des griechischen Examenscriptums) den
Extemporalien und der grammatischen Repetition gewidmet bleiben soll.
In diesem Punkte ist die Veränderung unbedingt eine Verschlechterung,
ebenso wie in der Vermehrung des geographischen und geschichtlichen
Unterrichts in den drei untersten Klassen um je eine Stunde.
Ueber Unzulänglichkeit der geographischen und geschichtlichen Bildung
ist noch wenig Klage geführt, und wo eine solche bestände, würde eine
Vermehrung des Memorirstoffes in den untersten Klassen sich doch als
erfolglos erweisen, um auf sechs bis neun Jahr später das Wissen des
Abiturienten zu erhöhen. Dagegen kann die formale Bildung des Geistes
durch grammatische Schulung in den Unterklassen nicht gründlich genug
genommen werden, und so lange die lateinische Sprache diejenige ist, an
deren Grammatik diese Schulung vollzogen wird, kann dem lateinischen
Unterricht in den Unterklassen kaum eine zu hohe Stundenzahl überwiesen
werden. Es wäre deshalb wünschenswerth, diese Aenderung rückgängig
zu machen, d. h. dem Lateinischen die zu Gunsten der Geographie
und Biographien abgenommene Wochenstunde zurückzugeben. Geschähe
dies, so würde auch das Lateinische gegen solchen Zuwachs von drei
Jahres-Wochenstunden in den Unterklassen ohne Nachtheil einen Verlust
von zwei Jahres-Wochenstunden in Prima ertragen können, mit denen das
Griechische auf seinen bisherigen Stand zu ergänzen wäre.
Für den französischen Unterricht hatte ich von Quarta bis Prima die
Erhöhung der Wochenstunden von zwei auf drei verlangt; statt dessen ist
nur in Quarta die Erhöhung von zwei auf fünf erfolgt. Nimmt man an,
dass letztere einer Vermehrung in Quarta und Tertia von zwei auf drei
gleichkommt, so bliebe noch solche in Secunda und Prima zu wünschen
übrig, und zwar zu Gunsten einer Ersetzung des lateinischen Aufsatzes
durch den französischen. Die „Circularverfügung“ gibt zu, dass es
gegenwärtig ein unerreichbares Ziel wäre, den lateinischen Aufsatz zum
Ausdruck für die Gedanken der Schüler machen zu wollen, und beschränkt
denselben auf den durch die Lektüre zugeführten Gedankenkreis und
Wortschatz (S. 20). Aber auch innerhalb dieser Beschränkung wird die
auf den lateinischen Aufsatz verwendete Zeit und Mühe nur noch bei
einer mehr als mittleren Lehrkraft fruchtbar zu machen sein, während
die gleiche Zeit und Mühe, auf den französischen Aufsatz verwendet,
viel reichere Früchte tragen muss. Das Mindeste, was als Postulat
festgehalten werden muss, ist das, dass den Gymnasien je nach den
ihnen zur Verfügung stehenden Lehrkräften freigestellt wird, entweder
den lateinischen, oder den französischen Aufsatz zu pflegen, und im
letzteren Falle in Secunda und Prima eine lateinische Wochenstunde an
das Französische abzugeben.
Die Verstärkung des mathematischen Unterrichts ist in genügender
Weise erfolgt. In Secunda und Prima sind ihm vier Stunden wöchentlich
gesichert, und wenn die Stundenzahl in Tertia bei drei belassen ist,
so ist zum Ersatz dafür in Quinta und Quarta je eine Wochenstunde mehr
angesetzt. Da nunmehr der geometrische Unterricht schon in Quarta
beginnt, und in Quinta durch geometrisches Zeichnen vorbereitet wird,
so kann derselbe in Tertia und Untersecunda entsprechend beschränkt,
und dadurch die nöthige Zeit für gründlichere Durcharbeitung der
arithmetischen und algebraischen Klassenpensa gewonnen werden (S.
24-25). Dass die Stunde für geometrisches Zeichnen in Quinta durch
Verminderung der Religionsstunden von drei auf zwei gewonnen worden
ist, kann nur gebilligt werden, da zwei wöchentliche Religionsstunden
in allen Klassen der höheren Schulen ausreichend genannt werden müssen.
Der naturwissenschaftliche Unterricht litt bisher darunter, dass
ihm in Sekunda nur eine Stunde zugewiesen war, und es war deshalb
gerechtfertigt, ihm die zweite Stunde auf Kosten des Lateinischen
zuzutheilen. Die Naturkunde, deren Unterricht bisher in Quarta eine
Unterbrechung erlitt, in dieser Klasse ebenfalls mit zwei Stunden
auszustatten, dazu lag eigentlich kein Bedürfniss vor; man hat indessen
einer starken Zeitströmung Rechnung getragen, indem man von den sechs
durch Wegfall des Griechischen verfügbar werdenden Stunden zwei der
Naturkunde zuwies (wie drei dem Französischen und eine der Geometrie).
Im Grossen und Ganzen verfolgt die neueste Reform des
Gymnasiallehrplanes den rechten Weg, wenngleich die Beeinträchtigung
des Griechischen -- mag sie an sich unerheblich scheinen -- sehr zu
bedauern bleibt und früher oder später wieder gut gemacht werden muss.
Das wichtigste Merkmal der Reform ist, dass das Gymnasium wieder um
einen Schritt weiter geführt ist in der Abstreifung des Charakters
als „lateinische Schule“; die Einbusse von neun Jahres-Wochenstunden
wird die Leistungen im Lateinisch-Schreiben nothwendig immer mehr
herabsetzen, so dass in etwa einem Jahrzehnt nach der Verfügung die
Unhaltbarkeit des lateinischen Aufsatzes immer einleuchtender werden
muss. Dann wird auch die Zeit gekommen sein, denselben durch den
französischen Aufsatz zu ersetzen, und das Griechische wieder in seine
ungeschmälerten Rechte einzusetzen.
Gehen wir nun zu dem Lehrplan des „Realgymnasiums“ über, so fällt
zunächst in die Augen, dass in demselben das Lateinische zehn
Jahres-Wochenstunden gewonnen hat, wie es im Gymnasiallehrplan deren
neun verloren hat. Die Differenz der lateinischen Jahres-Wochenstunden
zwischen Gymnasium und „Realgymnasium“, welche bisher 42 betrug, und
gegenwärtig auf 23 verringert ist, würde auf 18 sinken, wenn für die
drei untersten Klassen völlige Uebereinstimmung durch Uebertragung
des Gymnasiallehrplans auf die „Realgymnasien“ hergestellt würde;
warum diese Konformität nicht schon hergestellt ist, obwohl die
Versetzung der Schüler aus der einen Art von Anstalt in die gleichen
Klassen der anderen stattfinden soll, ist mir unerfindlich. Ebenso
wunderlich erscheint die Differenz im Geschichtsunterricht, wonach das
Gymnasium von den vier obersten Jahreskursen zwei, das Realgymnasium
deren nur einen der alten Geschichte widmet; das sieht so aus, als
sollte die Geschichte des Alterthums nicht zu den „Realwissenschaften“
gerechnet werden. Die gegenwärtige Zahl lateinischer Stunden, nämlich
sechs in Tertia und fünf in Sekunda und Prima, dürfte in der That
ausreichen, um auf Grund hinlänglicher grammatischer Schulung eine
fruchtbare Lektüre lateinischer Klassiker zu ermöglichen; da aber die
einseitige lateinische Lektüre ohne Ergänzung durch die griechische
nicht ausreicht, dem Geiste eine klassisch humanistische Bildung zu
gewähren (wie die griechische Lektüre allein es allerdings vermöchte),
so kann auch der revidirte Lehrplan der Realschule erster Ordnung
die Verleihung des Namens „Realgymnasium“ keineswegs rechtfertigen.
Jedenfalls ist anzuerkennen, dass auch diese Reform mit ihrer
Verstärkung des altsprachlichen Unterrichts bei gleichzeitiger
Ausscheidung der organischen Chemie und Beschränkung der Mineralogie
und der Mathematik (in Quarta und Tertia) sich auf dem rechten Wege
befindet und als vorläufige Abschlagszahlung, als Verwirklichung
des augenblicklich Erreichbaren mit Dank hinzunehmen ist. Zu
bedauern bleibt neben der Ungleichmässigkeit des Lehrplans in den
drei untersten Klassen der Uebelstand, dass die „Realgymnasiasten“
noch immer mit zwei Wochenstunden mehr belastet sind, als die
Gymnasiasten, was jedenfalls einer späteren Abstellung bedarf, da
die Gesammtleistungen der Realgymnasien keinesfalls eine stärkere
Inanspruchnahme des Schülers rechtfertigen.
So lange zwischen reformirtem Gymnasium und Oberrealschule noch
als dritte Gattung das „Realgymnasium“ besteht, so lange wird auch
das Streben der Realgymnasien dauern, die an ihre Abgangsprüfung
geknüpften Berechtigungen zu erweitern. Ohne das Gewicht der einer
solchen Erweiterung entgegenstehenden Bedenken zu unterschätzen,
wird man doch auch die Naturgemässheit eines solchen Strebens
anerkennen, und wird unter Beibehalt der bisherigen Bestimmungen den
Realabiturienten wenigstens für den nachträglichen Erwerb der an die
Gymnasialabgangsprüfung geknüpften Berechtigungen die möglichsten
Erleichterungen gönnen. Bis jetzt muss in solchem Falle eine
Nachprüfung im Lateinischen, Griechischen und in der alten Geschichte
abgelegt werden; es wäre nicht mehr als billig, die gegenwärtig sehr
verringerten Mehrleistungen des Gymnasiums im Lateinischen durch die
des Realgymnasiums im Französischen und Englischen als kompensirt
anzusehen, ebenso die Nachprüfung in der alten Geschichte fallen zu
lassen und ausschliesslich diejenige im Griechischen aufrecht zu
erhalten.
XII.
Der Streit um die Organisation der höheren Schulen.
Wohl noch zu keiner Zeit war das Bewusstsein einer Reformbedürftigkeit
unseres höheren Schulwesens so allgemein verbreitet wie jetzt, und
das Gefühl, dass die preussische Reform vom 31. März 1882 nur eine
unzulängliche Abschlagszahlung gewesen ist, verschärft sich zusehends.
Leider besteht nur noch immer kein Einverständniss über das, was
geschehen soll, um die Einrichtungen unserer höheren Schulen den
Ansprüchen der modernen Bildung anzupassen. Die Regierungen haben
deshalb einen schweren Stand, weil sie beim besten Willen zur Abhülfe
nicht wissen, auf wen sie hören sollen.
Ohne Zweifel gibt es eine Anzahl denkender Männer, besonders in
Schulkreisen, welche den gegenwärtigen Zustand für einen allen
Bedürfnissen entsprechenden und durchaus keiner Aenderung bedürftigen
halten; aber solche bilden doch wohl eine sehr kleine Minderheit,
während die Mehrzahl Aenderungen bald in diesem, bald in jenem Sinne
für wünschenswerth oder gar nothwendig erachtet. Insbesondere richten
sich die Bedenken gegen die Verschiedenartigkeit unserer höheren
Schulen, und selbst diejenigen, welche nicht eine vollständige
Einheitsschule als Ziel hinstellen, geben doch zu, dass es sich
empfehle, womöglich eine Einheit in dem unteren Theil der Klassen
herzustellen. Für Gymnasien und Realgymnasien hat die preussische
Reform diesem Wunsche insoweit Rechnung getragen, dass der Beginn
des Griechischen von Quarta nach Tertia verlegt ist und die früheren
Unterschiede im Lehrplan der unteren Klassen wenigstens annähernd
ausgeglichen sind. Es ist in der That nicht abzusehen, warum diese
Verähnlichung nicht zu einer vollständigen Gleichheit von Sexta
bis Quarta werden sollte, damit der Uebergang von der Quarta eines
Realgymnasiums zur Tertia eines Gymnasiums sich fortan ebenso leicht
bewerkstelligen lasse, wie jetzt der umgekehrte; dann erst würden
wir eine wirkliche Bifurcation oder Gabelung für die letzten sechs
Schuljahre haben.
Ein Theil der Anhänger der Gabelung geht aber weiter und fordert,
dass auch die zweijährige Tertia noch einheitlichen Lehrplan erhalte
und das Griechische erst in Sekunda beginne. Eine solche Beschränkung
der Gabelung auf die letzten vier Schuljahre würde allerdings eine
beträchtliche Beschränkung des Griechischen in der Gymnasialabtheilung
einschliessen. Diese Beschränkung des Griechischen wird von den
Einen als bedauerliche Folge mit in den Kauf genommen, während diese
Aussicht den Anderen so erwünscht scheint, dass sie geradezu als Motiv
zur Aufstellung der Forderung wirkt. Noch Andere wollen sogar das
Griechische ganz auf die Prima beschränken, also die Gabelung erst
dort beginnen lassen, doch sind dies bis jetzt vereinzelte Stimmen.
Wer soweit zu gehen bereit ist, der geht gewöhnlich auch gleich noch
weiter und weist das Griechische ganz aus der Schule hinaus auf
die Universität, sei es, dass er das Realgymnasium mit verstärktem
lateinischen Unterricht als Einheitsschule proklamirt, sei es, dass er
für Abschluss der höheren Schule mit der Obersekunda und Verlängerung
des Universitätsstudiums um zwei Jahre plaidirt.